Das Krankenkassen-Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de bietet zugelassenen Versicherungsvermittlern kostenfrei umfangreiche Beratungstools zu einer neutralen Beratung rund um die Gesetzlichen Krankenkassen.

 

Auch ist eine Abwicklung von über 60 Kassen über den Dienst möglich. Jetzt unterstützt die Kassensuche GmbH als Portalbetreiber seine fast 1.500 Partner noch intensiver: Mit dem neuen Mailingtool ist es für unabhängige Versicherungsprofis so einfach wie noch nie, ihre Kunden auf das Thema Gesetzliche Krankenversicherung mit all seinen Vertriebschancen in der Biometrie anzusprechen.

Das neu entwickelte Mailingtool erzeugt direkt auf die Kunden personalisierte Antragsformulare als PDF, die dann zusammen mit einem Highlightblatt der ausgewählten Krankenkasse einfach und schnell per eMail an die Kunden versandt werden können.

Dazu muss man einfach nur aus dem eigenen Verwaltungsprogramm die gewünschten Kunden selektieren und exportieren, in die Excel-Vorlagendatei des Systems kopieren und schon können die personalisierten Anträge generiert werden – natürlich unter voller Berücksichtigung des Datenschutzes!

Nachdem zum Jahreswechsel 2018/2019 von den insgesamt 109 Gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands immerhin 36 ihren Beitrag gesenkt und nur 5 ihn erhöht haben, gibt es eine große Breite. In der Spitze macht der Beitragsunterschied EUR 816,75 pro Jahr aus!

Dazu kommen die teils sehr unterschiedlich hohen Zusatz- und Mehrleistungen, die die Kassen auf freiwilliger Basis erbringen. Auch hier sind hohe finanzielle Vorteile für die Kunden möglich – sei es in Form von Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit (bis zu EUR 600,- pro Jahr), Bargeld aus Bonusprogrammen oder kostenfreien Zusatzleistungen wie Professioneller Zahnreinigung, die normalerweise selbst bezahlt werden muss.

Versicherungsmakler können über den internen Bereich des Vertriebspartnerportals www.makleraktiv.de auf umfangreiche Vergleichsrechner zugreifen, ihre Kunden mit automatischer Beratungsdokumentation auch beim Thema Gesetzliche Krankenkasse unterstützen und über 60 Kassen über die Kassensuche GmbH mit einer attraktiven Aufwandsentschädigung abwickeln. Das Ganze natürlich ohne Gebühren oder sonstige Kosten!

Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das renommierte Portal www.gesetzlichekrankenkassen.de betreibt: „So ist es für unsere Partner ganz leicht, die richtige Krankenkasse zu finden und den Kunden zu empfehlen. Und mit dem neuen Mailingtool sind jetzt breite Kundenschichten noch einfacher und schneller ansprechbar“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de

Versicherte der privaten Krankenversicherung PKV haben die Möglichkeit ihre Versicherungsbeiträge zu reduzieren.

 

Grundlage für die Tarifoptimierung mit dem Tarifwechsel ist § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Jeder PKV-Kunde, egal ob alt oder krank, hat die Möglichkeit in jeden Tarif seiner KV zu wechseln und so ab dem nächsten Monatsersten Beiträge zu sparen. PKV-Beitragserhöhungen bzw. Beitragsanpassungen können ausgeglichen werden. Soweit die Theorie.

In der Praxis stehen die PKV-Kunden vor einem für sie unüberschaubaren Tarifdschungel und fühlen sich ihrer Versicherungsgesellschaft gegenüber beim angestrebten Tarifwechsel hilflos ausgeliefert, so die Erfahrung der hc consulting AG ( www.hcconsultingag.de ). Gleichzeitig steigen GKV- und PKV-Beiträge mehr oder weniger im Gleichschritt jährlich an (GKV 3,2 % und PKV 3,0 % p.a.). Der Staat hat die KV zur Pflichtversicherung gemacht, es gibt kein Entrinnen. Vom Wechsel der privaten Krankenversicherung ist ohnehin dringend anzuraten. Es macht sich Hilflosigkeit und Zorn breit. In diesem Klima bieten zahlreiche Anbieter ihre Dienste gegen Gebühren von mehreren hundert bis zu mehreren Tausend EURO an, die Probleme mit der PKV sollen so gemildert werden.

Beratung tut Not, eine Bezahlung ist aber nicht erforderlich

Wer beim PKV-Tarifwechsel Fehler macht, kann diese unter Umständen ein Leben lang nicht mehr korrigieren. Die Tarifoptimierung ist zu wichtig, um hier alleine und im do-it-yourself-Verfahren zu arbeiten. Kosten müssen für eine vollumfängliche Beratung aber nicht entstehen. Die hc consulting AG als PKV-Maklerexperte steht rechtlich auf der Seite ihrer Kunden und wird dennoch von der Versicherung aus den bereits im laufenden Versicherungsbeitrag enthaltenen Verwaltungskosten bezahlt. Auch die Stiftung Warentest Finanztest hat im letzten Bericht zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung zur zu 100 % kostenlosen Beratung der hc consulting AG Stellung genommen. Das Heft steht online für 1,50 EURO zum Download auf der Seite von Finanztest bereit.

Die hc consulting AG ist auf der einen Seite eine vollständige Website zum PKV-Tarifwechsel mit allen Informationen zum Nachlesen, bietet aber auf der anderen Seite auch eine individuelle und vollständige Beratung für jeden einzelnen Kunden.

Diese privaten Krankenversicherungen nehmen am kostenlosen Tarifwechsel teil:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, BayrischeVersicherungskammer, Central-Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ferdinand Halm, hc consulting AG, Christophstraße 15-17, 50670 Köln, Tel: 0221 37991961, www.hcconsultingag.de

Zum 1. Januar 2019 hat Marcus Stephan die Position des Vertriebsdirektors bei der InterRisk Versicherungs-AG sowie bei der InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group übernommen.

 

Mit Wirkung zum 1. Juni 2019 wurde Stephan bereits zum stellvertretenden Vorstand der InterRisk-Gesellschaften bestellt, wo er ab Juni 2020 die Leitung des Vertriebs- und Marketing-Ressorts von Dietmar Willwert, der im Mai 2020 in Ruhestand geht, übernehmen wird.

Die InterRisk bereitet sich frühzeitig auf einen Wechsel im Vorstand vor. Nach mehr als 33 Berufsjahren bei den InterRisk-Gesellschaften, davon 28 Jahre als verantwortlicher Vorstand für das Ressort „Vertrieb und Marketing“, wird Dietmar Willwert im Mai 2020 mit Erreichen der Altersgrenze planmäßig in Ruhestand gehen.

Zu seinem Nachfolger wurde mit Marcus Stephan eine Führungskraft mit langjähriger Vertriebserfahrung in der Assekuranz bestellt. Stephan hat sein Fach von der Pike auf gelernt. Seiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann folgten die Weiterbildung zum Versicherungsfachwirt sowie das Studium zum Versicherungsbetriebswirt an der DVA Stuttgart. Stephan bekleidete diverse Vertriebs- und Führungsfunktionen bei den Victoria Versicherungen, der Swiss Life sowie dem Maklerpool BCA AG. Dort leitete er als Prokurist operativ den Versicherungsbereich und hatte bei der BCA VVS GmbH die Geschäftsführung für das Mehrfachagentengeschäft inne.

Seit Januar 2019 bereitet sich Stephan als Vertriebsdirektor auf die Übernahme seiner zukünftigen Aufgaben bei der InterRisk vor. Bereits zum 1. Juni 2019 wird er in den Vorstand beider InterRisk-Gesellschaften wechseln, das Ressort „Vertrieb und Marketing“ der InterRisk mit dem verantwortlichen Ressortvorstand bis Mai 2020 als dessen Stellvertreter gemeinsam führen und im Anschluss daran die Leitung übernehmen.

„Mit Herrn Stephan konnte die InterRisk eine erfahrene Führungskraft für das Management-Team der InterRisk begeistern und gleichzeitig die Leitung des Vertriebs- und Marketing-Ressorts ab Juni 2020 regeln“, so Dietmar Willwert, Vorstandsmitglied der InterRisk Versicherungen, zur Verpflichtung. „Der Versicherungsvertrieb der Zukunft steht vor großen Herausforderungen und erfordert ein Höchstmaß an Kreativität, Flexibilität und Kompetenz – Marcus Stephan bringt alle Voraussetzungen dafür mit“.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

InterRisk Versicherungs-AG, Vienna Insurance Group, InterRisk Lebensversicherungs-AG Vienna Insurance Group, Carl-Bosch-Str. 5,

65203 Wiesbaden, Tel: 0611 2787-0, Fax: 0611 2787-222, www.interrisk.de

Das abgelaufene Jahr hat bei vielen Geldanlegern nicht unbedingt für Jubelstürme gesorgt.

 

Der deutsche Leitindex Dax hat rund 18 Prozent verloren, der US-amerikanische Dow Jones sechs Prozent, der Euro Stoxx fast 15 Prozent. Und an den Anleihenmärkten gab es auch nicht viel zu holen: Während die laufenden Zinszahlungen weiterhin sehr niedrig geblieben sind, machten die Kursschwankungen den Anlegern zu schaffen, die ihre Papiere verkaufen wollten.

“Wir müssen davon ausgehen, dass sich diese Situation in den kommenden Monaten auch nicht ändern wird. Die Kapitalmärkte werden schwierig bleiben, was für die kurzfristige Geldanlage natürlich nicht gerade vorteilhaft ist”, sagt Markus Brochenberger, Vorstandsvorsitzender der compexx Finanz AG, eines Beratungsunternehmens für Finanzdienstleistungen. Die deutschlandweit agierende Finanzdienstleistungsgruppe gehört mehrheitlich zur Versicherungsgruppe die Bayerische, verfolgt seit der Gründung vor 13 Jahren ein Allfinanzkonzept und betreut mittlerweile mehr als 60.000 Kunden in ganz Deutschland bei allen Fragen rund um Vermögen, Versicherung und Vorsorge.

“Aufgrund dieser Marktentwicklungen sind viele Kunden natürlich beunruhigt. Sie haben daher viele Fragen: Was passiert mit meinem Geld? Wie kann ich mein Vermögen weiter anlegen, und woher bekomme ich noch Rendite für meine Investments? Darauf wollen wir gemeinsam mit unseren Kunden Antworten finden”, betont der Finanzexperte. “Im Fokus steht, dass wir mit unseren Beratern sehr eng bei unseren Kunden sind und jederzeit für ihre Fragen zur Verfügung stehen, damit wir ihnen die beste Lösung für die jeweilige Anforderung bieten können. Das muss der Anspruch moderner Allfinanzberatung sein.”

Wichtig sei es für die Kunden, jetzt Ruhe zu bewahren, stellt Markus Brochenberger heraus. Es bringe in der Regel nichts, in einer Schwächeperiode schnell alle Anlagen zu verkaufen – damit würden nur Verluste realisiert, die sich aber in einem kommenden Aufschwung wieder aufholen lassen könnten. “Dafür ist es wichtig, sich die Depotstruktur und die Produkte genau anzuschauen. Viele Fonds und Wertpapier-Portfolios sind sehr professionell aufgestellt und haben schlicht im Zuge des weltweiten Abschwungs an Wert verloren. Dann gibt es keinen Grund, daran etwas zu ändern.” Änderungen müssten nur vorgenommen werden, wenn sich bei der Analyse herausstellt, dass zum Beispiel ein Fonds sehr teuer ist oder sich die persönliche Strategie und die individuellen Wünsche geändert haben und diese neuen Vorstellungen mit einem bestehenden Produkt nicht zu erreichen sind.

“Der Jahresanfang ist generell immer ein wichtiger Punkt, um Ereignisse, Erfolge und Rückschläge Revue passieren zu lassen und zu bewerten. Und das am besten schonungslos. Denn nur so lassen sich Verbesserungspotenziale herausarbeiten, um die besten Ergebnisse zu erreichen. Selbst wenn die Vermögensverwaltung zufriedenstellend verlaufen ist – Stillstand kann auch Rückschritt bedeuten. Viele Sparer neigen dazu, einfach alles ohne echte Kontrolle viele Jahre laufen zu lassen. Das diskutieren wir mit unseren Kunden”, sagt Markus Brochenberger.

Bei den Beratern der compexx Finanz AG steht immer die Kombination aus Rendite, Risiko und Flexibilität im Mittelpunkt der Vermögensverwaltung. “Eine Kapitalanlage muss nach Inflation, Gebühren und Steuern ein Plus bei niedrigen Schwankungen erwirtschaften und regelmäßige Einzahlungen und Entnahmen möglich machen. Auf diese Weise kann der Anleger das Investment jederzeit an seine persönliche Situation anpassen und im Gespräch mit dem Berater ermitteln, welcher Schritt der richtige ist.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

compexx Finanz AG, Am Dreifaltigkeitsberg 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941-568 15 0, Fax: 0941-568 15 399, www.compexx-finanz.de

Am 19. März 2019 lädt der Münchner Maklerpool Fonds Finanz erneut zur MMM-Messe ins MOC München.

 

Die Messe gilt als einer der größten und wichtigsten Treffpunkte der Finanzdienstleistungsbranche. Die Star-Redner Uli Hoeneß und Dirk Müller rahmen das umfassende Programm mit zahlreichen IDD-konformen Weiterbildungsangeboten. Weitere Informationen und kostenfreie Messetickets unter www.mmm-messe.de.

Über 90 Fachvorträge und Workshops, von denen 44 IDD-konform sind, sowie rund 170 ausstellende Gesellschaften bieten vielfältige Möglichkeiten zu Information, Austausch und Weiterbildung.

Besonderes Augenmerk liegt auf den beiden Star-Rednern Uli Hoeneß und Dirk Müller. Uli Hoeneß zählt als langjähriger Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern München zu den erfahrensten internationalen Top-Managern. Ausgehend von Einblicken in den Fußball-Kosmos zieht er Parallelen zu Wirtschaft, Politik und Kultur. „Mr. DAX“ Dirk Müller wirft einen Blick auf die weltweiten Finanzmärkte. Als einer der bekanntesten Börsenexperten Deutschlands widmet er sich den Aktienstrategien der Zukunft.

Zahlreiche weitere renommierte Redner, wie Roger Rankel, Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Stephan Peters oder Ulrike Specht, referieren über aktuelle und zukunftsweisende Themen. Neben neuen Vertriebsansätzen und Regulierungen stehen auch Social Media und Online Marketing sowie Bestandssicherung und Nachfolgeregelungen im Fokus.

„Die MMM-Messe deckt die gesamte Bandbreite an Themen ab, mit denen sich die Branche und insbesondere Vermittler auseinandersetzen müssen, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Dabei ist das Sammeln von IDD-Weiterbildungsstunden komplett kostenfrei. Nirgendwo sonst ist es also so einfach, up to date zu bleiben“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Die ausstellenden Gesellschaften geben Updates zu ihren Produkten und Leistungen. In den beiden Themenforen Investment und Baufinanzierung & Bankprodukte bieten sich spezifische Informationsmöglichkeiten. Komplettiert wird das Angebot von exklusiven Sonderaktionen. Alle Messebesucher sind dazu eingeladen, den Tag bei der gemeinsamen Party in der 089 Bar ausklingen zu lassen.

Die MMM-Messe findet am Dienstag, dem 19. März 2019, von 09.00 bis 18.00 Uhr im MOC München statt. Weitere Informationen gibt es unter www.mmm-messe.de. Zur kostenfreien Anmeldung geht es unter www.mmm-messe.de/anmeldung.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Versicherungsmakler haben Informations-Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden.

 

Diese sind für Makler eine Bringschuld und keine Holschuld der Kunden. Vermittler müssen ihre Kunden also aktiv informieren. Da reichen weder Informationen auf der Homepage noch eine Landingpage aus.

Durch die tägliche Arbeitsbelastung ist es für Versicherungsmakler heute unmöglich, alle Kunden persönlich, regelmäßig und umfassend zu informieren. Die Kundschaft eines Versicherungsmaklers stellt auch keine homogene Gruppe dar. Denn Alter, Geschlecht, Familienstand, Empathie, Beruf, Qualifikation, Branche und so weiter werden variieren. Es muss also ein Weg gefunden werden, zumindest wichtige allgemein gültige Kunden-Informationen zu systematisieren. Eine eigene Kundenzeitung ist dafür eine perfekte Lösung.

Aber wie erreichen Versicherungsmakler ihre Kunden wirksam? Haptisch oder digital? Man kann es ahnen, die Welt ist nicht schwarz oder weiß. Im übertragenen Sinn bedeutet das, die Welt ist nicht haptisch oder digital. Vor lauter Digitalisierung und Prozessoptimierung sollten Vermittler ihre Kunden nicht vergessen. Denn es geht vor allem darum, Kunden zu erreichen. In der Regel sind dafür auch unterschiedliche Kommunikationskanäle parallel erforderlich.

Es geht also ganz pragmatisch darum, einen machbaren Weg zu finden. Und da kommt V-aktuell ins Spiel. Wir verfügen über das Know-how und unterstützen Vermittler zuverlässig und kompetent sowohl haptisch als auch digital. Unsere Redaktion setzt sich aus Praktikern zusammen. Wir kennen Kundenberatung und Kundenverhalten aus eigener Erfahrung.

Aus der Praxis für die Praxis, so entstehen die V-aktuell Artikel und unsere Kundenzeitungen. Der Informationsgehalt und der Nutzen für die Leser stehen im Mittelpunkt. Die Leser erhalten Tipps und Informationen aus der Versicherungswelt, die für Kunden einfach wichtig sind. Versicherungsmakler kommen so ihren Informationsverpflichtungen nach und betreiben ganz nebenbei Marketing.

V-aktuell bietet günstige Preise und einen umfassenden Service, von der Redaktionsarbeit, über Layout bis zum Druck. Auf Wunsch mit einem Porto optimiertem Versand, selbstverständlich DSGVO konform.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

V-aktuell, Thomas Bethke Versicherungsbetriebswirt/DVA, Experte für haptische und digitale Kundenzeitungen von Versicherungsvermittlern, Meiendorfer Rund 40, 22145 Hamburg, Tel: 040/642 08 148, www.v-aktuell.de

Der BiPRO e.V. hat am 17.1.2019 die ersten „Düsseldorfer Maklergespräche“ beendet.

 

In vier Workshops und Diskussionsrunden hatten Vermittler die Gelegenheit, ihre konkreten Anliegen direkt mit Vertretern aus Versicherungen und Softwarehäusern zu besprechen und erste Lösungsansätze zu erarbeiten.

Das in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) entwickelte Format, „Düsseldorfer Maklergespräche“, hat eines bewiesen: Es ist wichtig, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und konstruktiv die Herausforderungen der Digitalisierung zu besprechen. Denn die Anforderungen von Maklern, MVP-Herstellern und Versicherern sind unterschiedlich. Nur die gemeinsame Auseinandersetzung mit den wichtigsten Themen, wie beispielsweise Prozessoptimierung und Automatisierung, bringt alle Prozessbeteiligten wirklich voran.

Investitionen in IT notwendig

Die Maklerschaft erwartet von der deutschen Versicherungswirtschaft durchweg schlanke Prozessabläufe auf Basis von BiPRO-Normen, um mehr Zeit für anspruchsvolle Risikoanalysen und Umsetzungs-beratungen beim Kunden zu gewinnen. Dabei ist aber auch klar, „dass die Vermittler selbst ihre Hausaufgaben machen und in ihre eigene IT investieren müssen“, gibt BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer zu bedenken. Wer es auf Vermittlerseite nicht schaffe, sich sowohl technologisch als auch prozessual zukunftsorientiert aufzustellen, werde es im Markt immer schwerer haben. „Auch die Vermittler müssen sich bewegen und die eigenen Prozesse überdenken und in Teilen auch an die der Versicherer angleichen“, sagt Vollmer. Nur so ließe sich der stärker werdende Kostendruck nachhaltig abmildern und vor allem die notwendige Zeit für das Kerngeschäft, die Beratung und Akquise von Kunden, stärken.

„Die Bemühungen aller Beteiligten, sich über den BiPRO-Standard automatisiert zu vernetzen, muss deutlich intensiviert werden“, resümierte BiPRO-Präsident Frank Schrills. Jetzt gelte es, die Arbeits-ergebnisse und Ideen in die Arbeit des Vereins zu integrieren und in Lösungen zu überführen. „Hier ist es ganz wichtig, dass sich neben den Versicherern und MVP-Herstellern, auch die Vermittler weiter stark engagieren und an Projekten mitwirken.“

Holger Mardfeldt, Vorstandsmitglied im BDVM, sagte, „dass es auch von Verbandsseite nun maßgeblich ist, am Ball zu bleiben, die bespro-chenen Themen weiter zu bearbeiten und für die Mitarbeit der Vermittler in der BiPRO zu werben.“

Probleme der Datenübertragung

Intensiv diskutiert wurde beispielsweise im Workshop „Beitragsanpassung“. Die Qualität und vor allem eine schnelle Übertragung der Daten seien vielfach immer noch nicht ausreichend, gaben Vermittler zu Protokoll. Daneben sollten auch „Spielregeln in der digitalen Welt“ gelten. Denn bislang ist es unklar, wann beispielsweise ein neuer Datensatz tatsächlich zugegangen ist. Ein erheblicher Punkt ist die Frage der Rechtsfolgen. Auch der Ausfall von Systemen oder einzelner Services wurde diskutiert. Die Frage, wann eine Versicherung für den Ausfall haftet und ab welchem Zeitpunkt ein solcher auch gemeldet werden muss – und wohin – zeigte, dass die rechtlichen Fragen in Bezug auf einen M:N-Austausch noch lange nicht ab-schließend geregelt sind. Auch gängige Service Level Agreements (SLA), so die einhellige Meinung der Besucher, seien nicht ausreichend.

Zu den weiteren wichtigen Themen der Düsseldorfer Maklergespräche gehörten Kundenportale. Doch nur wenn Daten in annähernd Echtzeit vorlägen, brächten Portale einen Mehrwert. Vor allem dann, wenn diese, wie Tillmann Freyenhagen vom Alsterspree Verlag und Moderator der Veranstaltung einbrachte, vollständig offen seien.

Im Workshop Prozessabwicklung und -automatisierung kamen die Themen ebenso schwungvoll auf den Tisch. Synchronität und bessere Kommunikation zwischen den einzelnen Beteiligten wünschten sich die Vermittler besonders.

Nach eineinhalb Tagen war es geschafft. Mario Waltermann, dem BiPRO-Projektverantwortlichen, fiel ein Stein vom Herzen. Monatelange Vorbereitungen, Auf- und Abbau sind erledigt. „Ich bin mit dem Ergebnis der Veranstaltung sehr zufrieden“, kommentierte Waltermann. „Für den Auftakt einer Veranstaltungsreihe haben wir gute Gespräche geführt und für die interne BiPRO-Arbeit wichtige Ideen und Anregungen mit-genommen.“ Schon jetzt werde darüber nachgedacht, das Format auszuweiten erklärte Waltermann. So könne man sich vorstellen, mit dieser Veranstaltung noch mehr Makler zu erreichen. Denn gerade deren Mitarbeit und Feedback werde benötigt. Im kommenden Jahr soll es dann mit den „Düsseldorfer Maklergesprächen 2020“ weitergehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bipro.net/duesseldorfer-maklergespraeche

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Interview mit Dipl.-Volksw. Rainer Juretzek, Sachverständiger für Kapitalanlagen u. private Finanzplanung, u.a. Vorstandsvorsitzender der Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung e. V. und European Federation of Financial Professionals (EFFP)

 

 

Herr Juretzek, auf Vermittler und Berater kommen im neuen Jahr neue rechtliche Herausforderungen zu. Auf welche Themen müssen sie besonders achten?

Juretzek: Hier ist insbesondere an die neue FinVermV zu denken, die zwar erst als Entwurf vorliegt, es kann aber davon ausgegangen werden, dass die wesentlichen Inhalte des Entwurfs das Gesetzgebungsverfahren passieren werden, da sie an die MIFID bzw. das Wertpapierhandelsgesetz angelehnt sind. Wenn man von dem neuen organisatorischen Aufwand im Hinblick auf die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen absieht, entstehen zusätzliche fachliche Anforderungen an die Umsetzung und Dokumentation der Anlageberatung.

Das Beratungsprotokoll ist zwar offiziell abgeschafft, wird aber ersetzt durch die Geeignetheitserklärung. Diese macht keine formalen Vorschriften, erhöht aber die inhaltlichen Anforderungen. Stellte das Beratungsprotokoll stärker auf die Anamnese ab (das steht zwar so nicht in der FinVermV, wurde aber in der Praxis so gehandhabt), begründete die Beratungsempfehlung aber meist relativ kurz und oberflächlich. Das ändert sich jetzt mit der Geeignetheitserklärung. Hier wird sehr viel mehr Informationsinput vom Anlageberater verlangt. Das Thema Datenerfassung und Beurteilung tritt etwas in die Hintergrund, ist aber notwendigerweise sehr dezidiert durchzuführen. Ansonsten kann keine Geeignetheit erklärt werden, wenn die Kundeninformationen nur rudimentär vorhanden sind. Das Erläutern der Geeignetheit erhöht in jeden Fall die fachlichen Anforderungen an die Berater.

Welche Weiterbildungsmaßnahmen sind bei Ihnen aktuell besonders nachgefragt?

Juretzek: Wir führen seit 2005 unser Kompaktstudium „Zertifizierter Fondberater (EAFP)“ durch, dessen Schwerpunkt in der Wissensvermittlung zu allen relevanten Themen der Anlageberatung mit Investmentfonds (das was den § 34 f und h, Ziffer 1 ausmacht) liegt. Der Kurs versetzt die Absolventen in die Lage, gerade im Zuge der neuer Regulierung, sachgerecht und haftungssicher die inhaltlichen Anforderungen der Regulierung effizient zu erfüllen.

Ein weiterer Themenschwerpunkt unseres Weiterbildungsangebotes ist das seit 2007 bestehende Kompaktstudium „Zertifizierter Erbschaftsplaner (EAFP)“, der sich mit der Thematik Generationen übergreifenden Planung beschäftigt und der die Teilnehmer in die Lage versetzt, im Rahmen der eingeschränkten rechtlichen und steuerrechtlichen Gegebenheiten, den Kunden Anstöße zur Beschäftigung mit der Erbschafts- und Nachfolgethematik zu geben. Dies hat auch generationenübergreifende Bindungswirkung und kann Interesse an einer dauerhaften Beratung erzeugen.

Auf was führen Sie dieses Interesse zurück?

Juretzek: Nach Einführung der Sachkundeprüfung gemäß § 34f GewO waren viele Berater der Meinung, dass mit der eventuell für die Zulassung erforderlichen IHK-Sachkundeprüfung ausreichend für die Weiterbildung getan wurde. Fakt ist jedoch, dass sich inzwischen mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass die Sachprüfung letzten Endes keine ausreichende Basis oder Hilfestellung für eine sachgerechte Kundenberatung darstellt. Auch wird immer stärker deutlich, dass der Gesetzgeber kontinuierliche Fortbildung verlangt. Hier ist insbesondere zu unterscheiden, welche angebotenen Fortbildungen sind effizient und bringen nicht nur eine Bescheinigung, sondern bringen für die Kundenberatung fachlich verwertbaren Input. Darüber hinaus wird sich in der Zukunft ohnehin die Spreu vom Weizen in der Kundenberatung trennen. Unsere vorgenannten Kompaktstudiengänge schaffen eine solide fachliche Basis auch für die laufende Fortbildung.

Bieten Sie in 2019 neue Weiterbildungs-Lehrgänge an? Wenn ja, an welche Zielgruppe richten sich Ihre Angebote?

Juretzek: Im Zuge der Neufassung der FinVermV wird der Kurs „Zertifizierter Fondsberater (EAFP)“ angepasst und mit neuen Schwerpunkten versehen. Darüber hinaus führen wir Firmenkurse nach den Anforderungen der WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung durch. Hier geht es im Bereich der KWG regulierten Unternehmen um den Nachweis, dass die Mitarbeiter über die notwendige Sachkunde verfügen. Weiterhin werden wir einen Kurs zum Thema Immobilienberatung anbieten. Auch im Thema Immobilienberatung steigen die Anforderungen; so sie bislang noch nicht in einem Gesetz konkretisiert wurden – steht auf der EU-Regulierungsagenda aber an –, steigen doch die haftungsrechtlichen Anforderungen. Nicht zuletzt ist es in einer Phase des wohl langsam zu Ende gehenden Immobilienbooms angezeigt, auch das notwendige Wissen vorzuhalten, um Anleger, die in Sachwerte investieren wollen, ordentlich beraten zu können.

Unsere Weiterbildungskurse richten sich an Finanzdienstleister in Vertriebsgesellschaften, an freie Berater sowie an Teilnehmer aus Banken, Sparkassen und Versicherungen. Die Kurse sind in erster Linie auf die Umsetzbarkeit in der Praxis ausgerichtet, mit dem Blick auf die Erhöhung der Qualität in der Kundenberatung. Dies kommt auch der Erfüllung der regulatorsicher Pflichten zugute.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co., Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG, Ferdinandstraße 19, D-61348 Bad Homburg v.d.H., Tel: +49 6172/69 09 00 , www.eafp.com

Bund der Versicherten verliert vor Oberlandesgericht und geht in Revision

 

In einem langwierigen Rechtsstreit gegen die Minerva KundenRechte GmbH, eine Versicherungsberaterin, klärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) Fragen um deren Vergütung. Die Minerva stellt ein erfolgsabhängiges Honorar in Rechnung, wenn sich privatversicherte Verbraucherinnen und Verbraucher über einen neuen Krankenversicherungstarif beraten lassen. So bemisst sich das Honorar letztlich danach, wie hoch eine Ersparnis bei einem neuen Tarif ausfällt. Der BdV sieht dies als nicht sachgerecht für eine Versicherungsberaterin an und klagte dagegen erfolgreich vor dem Landgericht München. In der Berufung vor dem Oberlandesgericht München (OLG) obsiegte nun die Versicherungsberaterin. „Wir sehen die besondere Stellung der Versicherungsberater nicht genügend gewürdigt und werden daher Revision beim Bundesgerichtshof einlegen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Die Revision ist ausdrücklich zugelassen.

Der Berufsstand des Versicherungsberaters genießt nach Ansicht des BdV eine besondere Vertrauensstellung. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten bei einer Versicherungsberaterin wie etwa der Minerva eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung, die durch eine erfolgsabhängige Vergütung aber konterkariert wird“, erläutert Kleinlein. Denn würde sich etwa im Rahmen der Beratung ergeben, dass in einem individuellen Fall kein Tarifwechsel angezeigt ist, so besteht die Gefahr, dass dennoch ein Tarifwechsel empfohlen wird, da andernfalls kein Honorar verlangt werden könnte. „Erfolgsabhängige Honorare geben Fehlanreize und gefährden eine unabhängige Beratung“, so Kleinlein. Gerade diese unabhängige Beratung ist aber vielfach politisch gewünscht.

Das OLG sieht jedoch die Tarifwechselberatung als Versicherungsvermittlung an, für die nach Begründung zum IDD-Umsetzungsgesetz keine Einschränkung der Honorierungsart gelte. Daher ist nach Ansicht des BdV in letzter Konsequenz der Gesetzgeber gefordert. „Würde der Bundesgerichtshof die Sichtweise des Oberlandesgerichts bestätigen, so ist dann die Politik gefordert Klarheit über die Rolle der Versicherungsberater zu schaffen“, ergänzt Kleinlein. In jedem Falle sei es wichtig vor dem Bundesgerichtshof eine endgültige Klärung zu bekommen. „Wir brauchen Rechtssicherheit in dieser Frage.“ Hierfür setzt sich der BdV ein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bund der Versicherten e.V., Postfach 11 53, D­-24547 Henstedt­-Ulzburg, Tel.: 04193/94222, Fax: 04193/94221,www.bundderversicherten.de

Erstmals wird der Vertriebsgipfel-Tegernsee als akkreditierte Weiterbildungsmaßnahme ausgewiesen.

 

 

Treffen Sie sich mit den Innovatoren, Topanbietern und Machern der Branche in ihren Bereichen! Mit Preisträgern des FinanzBusinessPreis 2019! Mehr als 20 Programmpunkte (Fachvorträge und Diskussionsrunden) warten auf Sie!

AGENDA 2019

Montag, den 4. Februar 2019

Ab 10:00 Uhr   Empfang der Teilnehmer im Seeforum Rottach-Egern

10:20 Uhr    Begrüßung / Vorstellung

Moderation: Friedrich Andreas Wanschka, Fachjournalist und Publizist

11:00 Uhr   DSGVO 2018: leider war’s das noch nicht

Referent: MBA, Dipl.-Ing. (FH)Harald Müller-Delius, HM[D]ATA Ing.-Büro

11:30 Uhr  Die neue FinVermV (Entwurf) – Ausblick auf die Praxis (Die Geeignetheitserklärung/Research 2.0 und die Argumentationskette/Die Telefonanlageberatung (Taping) ist tot?- gibt es Rettung? Voraussetzungen und Prozedere

Referent: Dipl.-Volksw. Rainer Juretzek, Sachverständiger für Kapitalanlagen u. private Finanzplanung, u.a. Vorstandsvorsitzender der Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung e. V. und European Federation of Financial Professionals (EFFP)

12:00 Uhr  FinVermV – wo es zu wirklichen Problemen kommt ( rechtliche Sicht )

Referent: RA Daniel Berger, Rechtsanwalt, Aufsichtsratsvorsitzender der wallstreet: online capital AG, Partner Wirth Rechtsanwälte

12:30 Uhr  Vertrieb & Recht: Problematik bei Versicherungsanlageprodukten

Referent: Boris-Jonas Glameyer, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Michaelis

13:00 Uhr Mittagspause

14:00 Uhr  Der digitale Krankenversicherungsvertrieb funktioniert, wenn…. – Ein Erfahrungsbericht.

Referent: Gerd Güssler , Geschäftsführer, KVpro.de GmbH

14:30 Uhr  Die digitale Versicherungsmanufaktur

Referent: Hans-Gerd Coenen, Vorstandsvorsitzender der Gemeinnützigen Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV) Darmstadt

15:00 Uhr  Digitalisierung: Erfolgsparameter für Pools

Referent: Denes Caro, Co-Manager Sales & Support, blau direkt (angefagt )

15:30 Uhr  Crypto Assets – Eine neue Assetklasse ensteht

Referent: Thomas Backs, Geschäftsführer, Sunrise Capital GmbH

16:00 Uhr Kaffeepause

16:30 Uhr  Die DIN Norm 77230 – der neue Qualitätsstandard in der Finanzberatung

Referent: Dr. Klaus Möller, Vorstand, DEFINO Institut für Finanznorm AG

17:00 Uhr  Blick hinter die Kulissen des politischen Berlin – was in 2019 auf die Branche zukommt

Referent: Matthias Wiegel, Vorstand, AFW Bundesverband Finanzdienstleistung

17:30 Uhr  Vertrieb: Quo vadis?

LVRG II Provisionsdeckel? Was kommt? Ist die unabhängige Beratung dauerhaft gewährleistet, wenn die BaFin die Aufsicht hat? Beschwerdemanagement: Ab welcher Unternehmensgröße? Betrifft das auch Einzelkämpfer?

Diskussionsrunde – Moderation: Friedrich Andreas Wanschka

ab ca. 19:00 Uhr „Bräustüberl Tegernsee“

Bei Lust und Laune – Gemeinsames Tegernseer Abendessen im Bräustüberl Tegernsee, Schloßplatz 1, 83684 Tegernsee (ca. 5 Minuten vom Seeforum entfernt).

Die Chance für intensive, anregende Gespräche zwischen den Teilnehmern und Referenten.

 

Dienstag, den 05.Februar 2019

09:30 Uhr  Finanz-Vertrieb: Ein besseres Image ist nötig. Wie das gelingen kann?

Referent: Hans Peter Wolter, Certified Financial Planner, Hans Peter Wolter Finanzberatung

10:00 Uhr  Vertriebsinvestments: Bewertung von Maklerbeständen, Fintechs, Insuretechs

Referent: Andreas Grimm, Geschäftsführer, Resultate Institut für Unternehmensanalysen und Bewertungsverfahren GmbH

10:30 Uhr  Wie entwickelt sich die Versicherungsbranche aus Sicht eines etablierten Insurtechs?

Referent: Ingolf Putzbach, Geschäftsführer, sum.cumo GmbH

11:00 Uhr   Warum jetzt die besten Fondspolicen aller Zeiten auf dem Markt sind?

Referent: Dirk Fischer, Geschäftsführer, Patriarch Multi-Manager GmbH

11:30 Uhr  Im Blickwinkel von Anlegern, Vertrieb und Initiatoren: Wie lukrativ ist es jetzt AIF Publikumsfonds aufzulegen?

Referent: Stefan Klaile, Gründer Xolaris Gruppe

12:00 Uhr Mittagspause

13:00 Uhr  So denken Deutschlands Vermittler – Ableitungen zur Zukunftsbeurteilung

Referent: Matthias Wiegel, Vorstand, AFW Bundesverband Finanzdienstleistung

13:30 Uhr  Sachwerte-Investments und Vertrieb: Die neuesten Branchenzahlen

Referent: Referent: Dipl.-Kfm. Uwe Kremer, Chefredakteur kmi und geschäftsführender Gesellschafter markt intern Verlag GmbH

14:00 Uhr  Vertriebsansätze im Sachwertebereich zur vereinfachten Kundenansprache 

Referent: Hermann Klughardt, Geschäftsführer, V&C Portfolio Management GmbH & Co. KG

14:30 Uhr  Crowdfunding, klassischer und hybrider Vertrieb – ein Erfahrungsbericht mit Lehren der ersten Stunde

Referent: Andre Wreth, Geschäftsführer, Solvium Capital GmbH

15:00 Uhr  Wie digitaler Vertrieb im Immobiliensektor erfolgreich sein kann

Referent: Benjamin Graf von Hochberg, Leitung Key Account Management, Exporo AG

15:30 Uhr Verleihung FinanzBusinessPreis

Moderation Friedrich Andreas Wanschka, Fachjournalist und Publizist

16:00 Uhr Get together ENDE der Veranstaltung

(kurzfristige Änderungen vorbehalten)

 

Hier finden Sie die Anmeldung zum Vertriebsgipfel:

http://www.vertriebsgipfel-tegernsee.de/downloads/anmeldung_vertriebsgipfel_2019.pdf

Weitere Informationen unter www.vertriebsgipfel-tegernsee.de

 

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstraße 17 A, 83684 Tegernsee, Tel: 08022 – 8583010, www.FinanzBusinessMagazin.de , www.vertriebsgipfel-tegernsee.de

Im dritten Teil haben Sie erfahren, dass Sie – im Rahmen der Entwicklungen im Hinblick auf Clerical Medical und die Übertragung der Vertragsbestände nach Luxemburg – eine Haftung treffen könnte.

 

Wie Sie das umgehen können, was Sie nun für Ihre Kunden und für sich selbst tun sollten, erfahren Sie im letzten Teil unserer Brand-Serie zum Clerical Medical Brexit-Desaster!

Wie Sie nun Ihre Kunden unterstützen sollten

Als Versicherungsvermittler haben sie eine gewisse Verantwortung Ihre Kunden auf Handlungsalternativen hinzuweisen. So äußerte sich der BGH im Hinblick auf einen Makler (Urteil vom 14.01.2016 – I ZR 107/14) und seine Aufgaben: „Zu den Aufgaben des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungsnehmer gehört es, den Versicherungsvertrag nach Abschluss weiter zu betreuen, indem er den Vertrag ungefragt auf etwaigen Anpassungsbedarf sowie Verlängerungen hin überprüft und den Versicherungsnehmer rechtzeitig darauf hinweist, …“.

Im Rahmen der Ereignisse bezüglich des Brexits und der bisher ungenehmigten Übertragung der Vertragsbestände auf eine Luxemburgische Gesellschaft sollten Sie jetzt Ihre Kunden dazu anregen, etwaige CMI Verträge überprüfen zu lassen. Es geht um die Vermeidung von Verlusten möglicher Ansprüche, sobald der Brexit – ob hart oder geregelt – endgültig abgehandelt ist.

Was Sie gegen etwaige Haftungsrisiken tun sollten

Daher kann vorsichtigen Maklern nur geraten werden, Kunden von sich aus über eventuell unwirksame Widerspruchsklauseln zu informieren. So hat sich durch eine Vielzahl von Urteilen des Bundesgerichtshofes in den vergangenen Jahren herauskristallisiert, wann Widerspruchsbelehrungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen fehlerhaft sind und Kunden auch Jahre nach Vertragsschluss die Verträge rückabwickeln können und ihnen dabei ein höherer Betrag als der zuletzt von dem Versicherer ausgewiesene Rückkaufswert zusteht. Nach dem Brexit können Ansprüche auf der Basis europäischen und deutschen Rechts nicht mehr in gleicher Weise durchgesetzt werden! Handeln Sie also jetzt!

Kooperationsprogramm mit Stornofreier Erfolgsbeteiligung!

Bitte melden Sie sich für weitere Informationen oder akute Hilfe SOFORT bei uns unter: https://www.clerical-widerruf.de/kontakt/

+++ ACHTUNG: Aufgrund der akuten Lage um den Brexit und das weitere Vorgehen der Lebensversicherer in diesem Rahmen verlängern wir unsere Brexit-Brand-Serie rund um die CMI, damit Sie weiterhin auf dem neuesten Stand sind! +++

 

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Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de

Seit Kurzem bietet die for broker GmbH Vermittlern, die mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei ihr unter Vertrag sind, ein sehr günstiges Weiterbildungspaket an. Was die Beweggründe dafür sind und warum die wissentliche Pflichtverletzung im VSH-Produkt enthalten sein sollte, erläutert Geschäftsführer Sven Ratzke im Interview.

 

Frage: Ein Weiterbildungspaket für Vermittler anzubieten, ist nicht die klassische Aufgabe eines Assekuradeurs. Wie kamen Sie auf diese Idee?

Sven Ratzke: Mit unserer Vermögensschadenhaftpflicht für Vermittler bieten wir nicht nur Versicherungsschutz. Rund herum gibt es etliche Extras. Im Dezember hörten wir oft, dass Vermittler „auf den letzten Drücker“ ihre Weiterbildungspflicht erfüllen mussten. Da setzen wir an und unterstützen unsere Kunden ab jetzt, so dass sie am Jahresende nicht in Bedrängnis geraten. Das Weiterbildungspaket ist ein Zusatzbaustein, der in Kooperation mit dem Bildungsinstitut going public aufgelegt ist. Anstelle von 23,68 Euro zahlen unsere VSH-Kunden 6,50 Euro Eigenanteil im Monat für die regelmäßige Weiterbildung.

Frage: Was meinen Sie mit etlichen Extras, die es rund herum gibt?

Sven Ratzke: Die for broker GmbH ist Partner der Versicherungsmakler und -vermittler. Zum Service für Vermögensschadenhaftpflicht-Kunden gehören bei uns die ständige Verfügbarkeit unserer Mitarbeiter vom Erstkontakt bis zur – wirklich schnellen – Policierung, hauseigene Juristen, aktive Schadenbegleitung, günstige Prämien und natürlich eigene Bedingungskonzepte, die jedem Vergleich standhalten. Das gilt übrigens auch für alle anderen Sparten bei uns.

Frage: So pauschal sagen Anbieter das gern von sich. Können Sie konkrete Beispiele zur Vermögensschadenhaftpflicht nennen?

Sven Ratzke: Ein Beispiel ist die Vorab-Beratung unserer VSH-Kunden bei Schadenersatzforderungen gegen sie. Spezialisierte Anwälte stehen dafür zur Verfügung. Das Bedingungswerk beinhaltet zum Beispiel die erweiterte Übernahme der Nachhaftung. Zudem haben wir eine wichtige Klausel-Erweiterung, die es anderenorts nicht gibt: Die Versicherbarkeit der wissentlichen Pflichtverletzung. Und natürlich ist unser Preis-Leistungs-Verhältnis großartig. Jeder Interessent kann das selbst anonym mit unserem Rechentool prüfen. Das ist auch beinahe ein Alleinstellungsmerkmal, denn andere Anbieter möchten die Daten von Interessenten vor der Berechnung haben.

Frage: Für den Fall, dass nicht jeder etwas mit der Versicherbarkeit der wissentlichen Pflichtverletzung anfangen kann, erläutern Sie das doch bitte kurz.

Sven Ratzke: Verstößt ein Berater absichtlich oder auch bedingt vorsätzlich gegen Gesetze, Anweisungen oder Vorschriften, ist die Haftung dafür standardmäßig nicht versichert. Ich erzähle Ihnen ein praktisches Beispiel: Einer Versicherungsvermittler führte im Jahresendgeschäft ein Kundengespräch, in dem eine umfangreiche Beratung (Risikoanalyse) gewünscht war. Stressbedingt vergaß er die Elementardeckung und deren Einschluss in die Wohngebäudeversicherung. Dann kam es zu einer Überschwemmung mit einem Sachschaden von 16.000 Euro. Die Übernahme wurde vom VSH-Versicherer abgelehnt.

Frage: Das hört sich nach einem „normalen“ Beratungsfehler an. Warum hat der Versicherer abgelehnt?

Sven Ratzke: Der Knackpunk war in dem Fall die Stress-Situation. Der Versicherungsvermittler hätte das Beratungsgespräch gar nicht durchführen dürfen. Er war zu der Zeit so überlastet, dass er keine zusätzlichen Termine hätte vereinbaren sollen. Dass er in der Situation keine vorschriftsmäßige Beratung mehr durchführen konnte, hätte im klar sein müssen. Das war die wissentliche Pflichtverletzung, die in dem Fall von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Versicherungsschutz wäre in dem Fall ausgeschlossen. Der Vermittler hätte allerdings seinem Kunden den Schaden ersetzten müssen, denn er hatte ja fehlerhaft beraten. Bei uns war er über den bereits vorher abgeschlossenen Zusatzbaustein – wissentliche Pflichtverletzung („wPv“) – abgesichert. Er brauchte also nicht selbst zu zahlen.

Frage: Sollte das in der Praxis häufiger vorkommen, drängt sich die Frage auf, wie lange ein solches Bedingungskonzept angeboten werden kann. Wenn erst einmal Schäden in dem Bereich auflaufen, machen die Rückversicherer das wirklich mit?

Sven Ratzke: Dieses Konzept haben wir seit mehr als 5 Jahren. Da bin ich unbesorgt und unsere Kunden dürfen das auch sein.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

for broker GmbH assekuradeur, Sven Ratzke, Nürnberger Straße 47, 01187 Dresden,Tel: +49 (351) 41388 100, www.4broker.de

Dienstleistungen für den ambulanten Gesundheitssektor sollen von der Traditionsmarke Ecclesia profitieren

 

Das Beratungsunternehmen NAV-Wirtschaftsdienst GmbH bietet als Teil der Ecclesia Gruppe seinen Kunden in der ambulanten Versorgung seit vielen Jahren die gesamte Produkt- und Dienstleistungspalette des auf das Heilwesen spezialisierten Versicherungsmaklers an. Das soll sich im Namen widerspiegeln: Aus der NAV-Wirtschaftsdienst GmbH ist die Ecclesia med GmbH geworden.

Die Umfirmierung wurde zum Jahresbeginn 2019 vollzogen. Für Ecclesia-med-Geschäftsführerin Nadja Bürger ist dies das äußere Zeichen einer konsequenten Entwicklung: „Wir unterstützen die Einrichtungen im ambulanten Gesundheitswesen mit unserer gesamten Expertise und der jahrzehntelangen Erfahrung mit Versicherungslösungen für den stationären Bereich. Deshalb führen wir die Marke Ecclesia nun auch im Namen.“ Gleichzeitig werde das Label MediCura in den Internet-Auftritt www.ecclesiaMED.de überführt. Damit werde zudem sichtbar, dass die Kunden der Ecclesia med GmbH von der starken Einkaufsposition der Gruppe im Versicherungsmarkt profitierten, erläutert Nadja Bürger.

Die Ecclesia Gruppe ist mit 1.650 Mitarbeitenden einer der führenden Makler in Deutschland und in ihren traditionellen Geschäftsfeldern Kirche, Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft seit Jahrzehnten Marktführer. Seit 2006 trägt die Ecclesia mit der Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf die ambulante Versorgung der zunehmenden Vernetzung der Sektoren Rechnung.

Risiko-, Absicherungs- und Schadenmanagement fließen dabei in eine ganzheitliche Dienstleistung ein. Die drei Elemente lernen voneinander und entwickeln sich gegenseitig weiter. Das Resultat sind Absicherungslösungen für Praxiskliniken, Medizinische Versorgungszentren und Praxen, die speziell auf die Bedürfnisse der ambulanten medizinischen Versorgung ausgerichtet sind. Sie umfassen die Beratung zur Risikoprävention genauso wie die Abdeckung des verbleibenden Risikos und die umfassende Begleitung im Schadenfall.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Klingenbergstraße 4, 32756 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Pünktlich zur Tagung der Vorsitzenden der Bezirksverbände des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 23. Januar in Bonn ist die Checkliste zur rechtskonformen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD finalisiert worden.

 

Die IDD-Checkliste beinhaltet jetzt auch Punkte, die sich aus der erst im Dezember letzten Jahres in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungs-verordnung (VersVermV) ergeben. Bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der IDD in 2018 entwickelte Professor Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund in Zusammenarbeit mit dem BVK und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) e.V. eine IDD-Checkliste.

Diese wurde jetzt aktualisiert und gibt Vermittlern in 23 Hinweispunkten aus zehn Themen, wie z.B. zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot und zum Beschwerdemanagement, Handreichungen in Form von Fragen, Hinweisen und To-do-Listen.

„Die Liste ermöglicht somit allen Vermittlern praxisgerecht die rechtskonforme Umsetzung der neuen Rechtslage“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir verstehen die IDD-Liste als Service für alle Vermittler.“

„Dabei legten wir Wert auf Klarheit und Verständlichkeit sowie auf Vollständigkeit aller neuen Pflichten für Vermittler nach IDD“, ergänzt der Autor Prof. Dr. Beenken. „Schließlich ist es für die betroffenen Vermittler nicht ganz einfach, die zahlreichen neuen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz sowie in der Gewerbeordnung zu identifizieren. Diese Checkliste bietet somit eine übersichtliche Hilfe für alle Versicherungsvertreter und -makler, kann aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen.“

Die IDD-Checkliste ist auf der KuBI-Website (www.kubiev.de) für alle frei verfügbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die Netfonds Gruppe macht den nächsten Schritt in Richtung 360-Grad-Finanzplattform.

 

Ab sofort bietet sie ihren Partner eine exklusive Softwarelösung für die Abwicklung der betrieblichen Versorgungswelt. Im ersten Release dreht sich alles um die Betriebliche Altersvorsorge.

Das die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um im Alter den Lebensstandard zu halten, ist eine Binsenweisheit. Es muss etwas zusätzlich getan werden. Eine besonders lukrative Art stellt die Betriebliche Altersversorgung (bAV) dar. Sie kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden und wird stark vom Gesetzgeber gefördert. Durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis zum Beispiel. Das macht sie attraktiv. Alle rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben einen Anspruch auf bAV. Aber cirka 40 Prozent davon nutzen sie nicht. Ein Grund kann sein, dass die bAV komplex und beratungsintensiv ist. Dafür gibt es gut ausgebildete Berater. Ein weiterer, dass Arbeitgeber den Verwaltungs-aufwand fürchten. Doch genau dafür gibt es aus dem Hause Netfonds nun eine Lösung: VOBBI hilft dabei, ein funktionierendes betriebliches Versorgungssystem (bVS) aufzubauen und zu managen.

Der Name steht für Verwaltung-Organisation-Beratung-Betreuung-Information. Entwickelt wird die Software von der Penseo GmbH. Das Tool ist so aufgebaut, dass alle drei Parteien der betrieblichen Altersvorsorge – Arbeitgeber, Arbeitnehmer & Vermittler – darauf zugreifen können. Mit unterschiedlichen Funktionen, Schreib- und Leserechten. Der Netfonds-Partner Jörg A. Kienle (KFM Kienle Finanz-Manufaktur aus Koblenz) beschreibt die Vorteile so: „Dank VOBBI kann ich im Bereich der betrieblichen Versorgung als Problemlöser auftreten. Ich helfe Unternehmen und Personalern dabei, ein betriebliches Versorgungssystem zu etablieren. Der Absatz von Versicherungsprodukten kommt damit von allein.“ Alexander Brix, Leiter der bAV-Abteilung bei der Netfonds Gruppe, ergänzt: „VOBBI richtet sich vor allem an mittlere bis große Unternehmen mit entsprechend großer Mitarbeiterzahl. Unsere Partner werden damit in die Lage versetzt, selbstbewusst an diese Unternehmen heranzutreten. Bei Bedarf begleite ich sie dabei – in Theorie und Praxis.“

Alles auf einen Klick

Egal in welcher Rolle VOBBI genutzt wird, mit wenigen Klicks findet der Nutzer alle relevanten Infos, Bestände, Verträge oder Vorgänge, sauber dokumentiert und DSGVO konform. Laut Oliver Bruns, bVS-Experte bei der Netfonds Gruppe, erledigt VOBBI beispielsweise für den Arbeitgeber rund 90 Prozent aller anfallenden Verwaltungsaufgaben im bAV-Bereich. Und die Entwicklung geht weiter: Das nächste Release wird im zweiten Quartal 2019 ausgerollt, dann können Netfonds-Partner auch die bKV-Welt mit VOBBI verwalten.

 

Makler-Intensivprogramm zu Unternehmenssteuerung und Prozessoptimierung

 

Die FondsKonzept AG eröffnet eine neue Dimension im Maklerservice und begleitet ihre Partner 2019 mit einem Intensivprogramm zur ganzheitlichen Unternehmenssteuerung und Prozessoptimierung. Hierfür wurde zum Jahresbeginn die „52-Wochen-Challenge“ gestartet. Angelehnt an die Metapher sportlicher Herausforderungen erhalten registrierte Makler bis zum Jahresende jeden Mittwoch einen so genannten Impuls zu 52 Einzelthemen aus dem Maklerbetrieb. Dieser ermöglicht einen objektiven 360-Grad-Blick auf das eigene Unternehmen, um bestehende Strukturen in der Aufbau- und Ablauforganisation kritisch hinterfragen zu können.

Die per wöchentlichen Newsletter gelieferten Impulse bauen nach dem aktiven Consultingansatz systematisch aufeinander auf. Mit einem überschaubaren Zeitaufwand läßt sich der jeweilige Ist-Zustand bestimmen und analysieren, sodass im Anschluss passgenaue Veränderungen in Anlehnung an die vorab definierten Ziele eingeleitet werden können. Das erste Quartal startet mit dem übergeordneten Thema Prozessoptimierung – gefolgt von der Reduzierung unternehmerischer Risiken, der Steigerung der Rentabilität sowie der Kundenakquise, die in Q4/2019 den letzten Schwerpunkt bilden wird. Ziel der 52-Wochen-Challenge ist es, das eigene Unternehmen perfekt gerüstet für die Zukunft aufzustellen und hierfür die modernsten Instrumente zur Führung eines Finanzdienstleisters einzusetzen. Basis für das Programm bildet die von FondsKonzept entwickelte Roadmap, die sämtliche Tätigkeiten des Maklers in zwölf praxisnahen Einheiten bündelt. Ziel ist auch hier, den Wert des Unternehmens unter Nutzung digitaler Infrastruktur und betriebswirtschaftlichem Know-how zu steigern und eine optimale Basis für das häufig verdrängte Thema der Nachfolge zu schaffen.

Die 52-Wochen-Challenge stellt somit ein wertvolles Instrument dar, um aktiv mit dem Branchenwandel umzugehen, daraus ergebende Chancen erfolgreich zu nutzen und die eigene Existenz in einem herausfordernden Marktumfeld nachhaltig zu sichern. Die Makler werden zudem in die Lage versetzt, als vollwertige Fintech-Einheit zu agieren und Bestände, Courtagen sowie Servicegebühren über einen ergänzenden Online-Vertrieb auszubauen und neue Einkommensquellen zu generieren. Der Einsatz der Ressourcen erfolgt nach dem bekannten Prinzip maximaler Effizienz bei größtmöglichem Output.

Hierzu Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei der FondsKonzept AG: „Die überbordenden Veränderungen zu Regulatorik, Digitalisierung und Kundenverständnis von Finanzdienstleistungen erfordern neue Konzepte zur aktiven Begleitung von Maklern. Gleichzeitig hat sich die Komplexibilität sowohl im Anlage- als auch im Versicherungsbereich so stark erhöht, dass im Tagesgeschäft nur wenig Zeit bleibt, bestehende Strukturen zu reflektieren. Mit der 52-Wochen-Challenge haben wir ein praxisnahes Coachingprogramm entwickelt, das alle relevanten Bereiche umfasst und in wöchentliche „Trainingseinheiten“ aufteilt – ein Vorgehen, wie es sich nicht nur im Leistungssport bewährt hat“.

Ergänzt wird die 52-Wochen-Challenge durch zwölf begleitende Akademietermine, 28 Partnertage und 52 Webinare im Jahresverlauf und verteilt über das gesamte Bundesgebiet. Die Makler können über diese Plattformen die wöchentlichen Impulse wirkungsvoll vertiefen und sich mit gleichgesinnten Kollegen zu Umsetzungserfolgen oder Hindernissen persönlich austauschen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Die Hamburger Assekuradeur, ConceptIF Pro GmbH, bringt im Bereich der Hausratversicherungen eine neue Tarifgeneration auf den Markt.

 

Gegenüber der vorherigen Tarifgeneration zeichnen sich die neuen CIF:PRO-Hausrat-Tarife durch eine unbegrenzte Deckungssumme und ein besseres Preis-Leistungsverhältnis aus. Dieses konnte unter anderem durch eine Umstellung der Postleitzahl-Zonen mit niedrigen Schadenpotenzialen erreicht werden. Daraus ergeben sich Prämienvorteile für Versicherte in ländlichen Regionen.

Die neuen Hausrat-Tarife werden als Versicherungssummentarife und Quadratmeter-(QM)-Pauschaltarife mit einer Best-Advice-Garantie sowie in den drei bekannten Tarifvarianten als „Classic plus“, „Comfort-plus“ und „Complete-plus“ Tarife angeboten. Die Best-Advice-Tarife bieten den Vorteil, dass bei Altverträgen eine Best-Leistungsgarantie greift, sollten neue Versicherungskonzepte entwickelt werden, die einen weitergehenden, umfassenderen Schutz vorsehen als bisher. In den bisherigen Tarifvarianten wird die Best-Advice-Deckung nicht angeboten.

Bei den neuen Hausrattarifen kann die Wohnungs- oder Hauseinrichtung bis zu einer unbegrenzten Deckungssumme versichert werden. Bisher lag die Grenze bei 250.000 Euro.

Mit Versicherungssummen- und QM-Tarifen im Angebotsportfolio kann ein Makler sehr flexibel auf die Kundenwünsche eingehen. Der Hausrat kann entweder pauschal oder exakt nach Ausstattung versichert werden.

In allen vier Tarifangeboten ist eine kostenfreie Bedingungsdifferenzdeckung bis zu zwölf Monaten enthalten. Das heißt: ConceptIF gewährt bei bestehenden Verträgen mit einer Restlaufzeit für bis zu zwölf Monate kostenfrei schon heute den Versicherungsschutz im beantragten Umfang. Das, was der bisherige Versicherer nicht leistet, wird von ConceptIF gedeckt. Darüber hinaus können die Versicherten mit dem Abschluss eines Selbstbehalts schon in Höhe von 150 Euro ihre Prämien um 25 Prozent reduzieren.

Die neuen Tarife können in den gängigen Vergleichsportalen, beispielsweise bei Mr-Money, verglichen werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,

Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Welche Anbieter bevorzugen die unabhängigen Vermittler?

 

Antworten findet die Finanz- und Versicherungswirtschaft regelmäßig in den AssCompact TRENDS-Studien. In einem Jahresrückblick wurden die Ergebnisse zusammengefasst. Die AssCompact TRENDS-Studien befassen sich quartalsweise unter anderem mit den Favoriten der Makler in 39 Produktlinien. Ein Jahresrückblick hat die Ergebnisse aller TRENDS-Studien 2018 aufbereitet und somit die „Jahresfavoriten“ der Vermittler ermittelt.

Diese Hausratversicherer überzeugen im Jahr 2018

Im Bereich der Hausratversicherung konnten durch die Zusammenfassung der Studienergebnisse 1.650 Vermittlermeinungen analysiert werden. Auf Platz 1 steht demnach die Ammerländer, gefolgt von Die Haftpflichtkasse und der VHV. Die Ammerländer verzeichnete auf Jahressicht stets Top-Platzierungen. Lediglich im vierten Quartal musste sich der Versicherer der Haftpflichtkasse geschlagen geben. Die Haftpflichtkasse konnte sich im Laufe des Jahres 2018 vom dritten Platz im ersten Quartal auf die Spitzenposition zum Jahressende vorarbeiten. Die VHV als Jahres-Drittplatzierter musste hingegen einen Abwärtstrend hinnehmen und belegte zum Jahresende den vierten Rang (Quartal 1: Rang 2). Diese drei Jahresfavoriten vereinen einen Stimmenanteil von 41% auf sich.

Hiscox, Markel und Allianz im Cyber-Bereich ganz vorne

Das für Makler immer bedeutsamer werdende Geschäftsfeld der Cyber-Versicherung wird derzeit von drei Gesellschaften beherrscht. So vereinen die drei bestplatzierten Anbieter 52,6% der Stimmen auf sich. Hiscox konnte im Jahr 2018 konstant den ersten Rang belegen. Der zweite und dritte Rang wurde entweder von Markel oder Allianz belegt, wobei die Allianz auf Jahressicht hinter dem Spezialversicherer aus München auf Platz 3 landete. Auf den Plätzen 4 und 5 folgen etwas abgeschlagen AXA und VHV.

DWS konstant auf Platz 1

Im Bereich der Investmentfonds steht die DWS auf Platz 1 in der Gunst der Vermittler. Den zweiten Platz sichert sich Flossbach von Storch. Das Besondere: Sowohl der erst- als auch der zweitplatzierte Anbieter konnten ihre Platzierungen konstant über das Jahr hinweg halten. Den dritten Rang belegen gleich zwei Gesellschaften: Allianz Global Investors und BlackRock. Hier kam es innerhalb des Jahres zu stetigen Platzierungsverschiebungen. Im zweiten Quartal 2018 belegte BlackRock sogar nur Platz 7.

Zur Studie

In der Studie „AssCompact TRENDS 2018 – Jahresrückblick” werden die Ergebnisse der AssCompact TREND-Studien des Jahres 2018 gebündelt. Die Studie gibt Aufschluss über die von den Vermittlern favorisierten Anbietern in 39 Produktlinien. Die AssCompact TRENDS-Studien erscheinen vierteljährlich. Die Studie „AssCompact TRENDS 2018 – Jahresrückblick” ist nur im Zusammenhang mit einem Abonnement für die TRENDS-Studien 2019 erhältlich. Bestellmöglichkeit unter http://www.asscompact.de/studien. Ansprechpartner ist Florian Stasch (Tel. 0921 75758-38, E-Mail: stasch@bbg-gruppe.de).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de,

rhion.digital und das InsurTech Finanzchef24 setzen gemeinsam eine digitale Tarifierungsschnittstelle nach BiPRO-Norm für die Gewerbeversicherung um.

 

Mit dieser Kooperation stärken die beiden Unternehmen ihre bestehende Partnerschaft. Zusätzlich wird im ersten Quartal 2019 eine digitale Schnittstelle zur Antragseinreichung realisiert. Im Fokus steht dabei eine komplette Dunkelverabeitung im Firmenkundengeschäft.

Dazu Benjamin Papo, CEO von Finanzchef24: „Wer nicht konsequent auf die Digitalisierung setzt, verspielt auf Dauer seine Wettbewerbsfähigkeit. Denn die Grundvoraussetzung für den Erfolg im Versicherungsvertrieb sind schnelle Prozesse, ein hervorragender Service und Kostenführerschaft. Mit unserem Partner rhion.digital beschreiten wir zielstrebig diesen gemeinsamen digitalen Weg.“

Lars Fuchs, Bereichsleiter Maklervertrieb von rhion.digital, ergänzt: „Als BiPRO-Mitglied der ersten Stunde wollen wir die Digitalisierung auch im Gewerbebereich konsequent weiterführen und uns in Zukunft noch effektiver mit unseren Vertriebspartnern vernetzen.“ Dank der Schnittstelle nach BiPRO-Norm für die Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung könne man schneller auf neue Produkt- und Preisentwicklungen im Markt reagieren sowie Kostenvorteile im Prozess nutzen.

Die Vorteile von standardisierten Schnittstellen stehen außer Frage: Effiziente digitale Abläufe ersetzen einen großen Teil des manuellen Aufwands bei der Erfassung und Verarbeitung von Daten, Angeboten und Dokumenten. Denn diese werden über die digitale Anbindung automatisch übertragen und aktualisiert. Dadurch wird eine profitable Beratung komplett ohne Medienbrüche ermöglicht, von der alle Seiten profitieren – am meisten der Versicherungskunde.

Über Finanzchef24

Finanzchef24 ist ein digitaler Versicherungsmakler für Gewerbeversicherung. Über seine unabhängige, TÜV-zertifizierte Online-Vergleichsplattform können Unternehmer und Selbstständige die Preise und Leistungen von Gewerbeversicherungen vergleichen und direkt online abschließen. Darüber hinaus erhalten Finanzchef24-Kunden eine umfassende persönliche Beratung von hauseigenen Versicherungsexperten. Das gesamte Service-Angebot von Finanzchef24 ist für die Nutzer kostenlos. Das Münchner Unternehmen wurde 2012 gegründet und hat über 40.000 Kunden erfolgreich abgesichert. Auch wurde Finanzchef24 mehrfach ausgezeichnet, u. a. von Deloitte, Gründerszene und Focus. Mehr unter www.finanzchef24.de

Über rhion.digital

Der Maklervertrieb der RheinLand Versicherungsgruppe firmiert unter dem Markennamen rhion.digital. Hinter rhion.digital steht die Rhion Versicherung AG als Risikoträger. Digitales Know-how und der konsequente Ausbau digitaler Prozesstechnik besitzen bei der Rhion Versicherung seit Gründung 2005 Priorität. Der Markenauftritt unterstreicht also, was den Maklervertrieb der RheinLand-Gruppe im Kern schon lange ausmacht: digitale Exzellenz. Für Makler ist rhion.digital eine Einladung, den Weg in die Zukunft gemeinsam mit einem starken Partner zu gehen. Die Zusammenarbeit mit rhion.digital verbindet sich mit weitreichender Unterstützung: rhion.digital steht für umfassenden Service, Top-Produkte, die persönliche Betreuung vor Ort und kompetente Ansprechpartner im Backoffice. rhion.digital stellt Maklern für die Ansprache ihrer Privat- und Gewerbekunden ein breites Angebot in den Sparten Sach, Haftpflicht, Unfall und Kfz zur Verfügung. Ergänzt wird das Portfolio durch den PC- und Internet-Doc, die Cyberversicherung von rhion.digital. Mehr unter www.rhion.digital

 

Verantwortlich für den Inhalt:

rhion.digital / Rhion Versicherung AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss, www.rhion.digital

Gewerbeversicherungen bieten Versicherungsmaklern großes Geschäftspotential

 

Jedoch scheuen noch viele Vermittler dieses komplexe und hochspezialisierten Thema. Der Bugginger Maklerpool AMEXPool AG unterstützt angeschlossene Makler beim Einstieg ins Gewerbegeschäft und kann dabei auf 40 Jahre Expertise in diesem Bereich zurückgreifen.

Aufgrund der aktuellen Veränderungen im Privatkundengeschäft sind viele Makler auf der Suche nach neuen Einnahmequellen. Der Bereich der Gewerbeversicherungen bietet hier viele Chancen. Doch das Geschäft ist vergleichsweise komplex und aufwändig. Boris Beermann, Vorstand der AMEXPool AG meint dazu: “Für Makler, die bisher nur zu Personenversicherungen beraten und sie vermittelt haben, ist der Einstieg ins Gewerbegeschäft oft schwierig. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für einen kleinen Frisör bekommt jeder noch hin, aber zum Beispiel bei Bauunternehmen, eine Kernsparte von uns, wird es kompliziert. Wir unterstützen Makler dann dabei, vergleichen die Anbieter im Markt und schauen, dass wir mit unseren eigenen Deckungskonzepten noch etwas günstiger und besser sind. Im Baubereich haben wir damit einen hohen Marktanteil.“

Das kommt nicht von ungefähr. Die AMEXPool AG verfügt seit 40 Jahren über eine fundierte Expertise in der gewerblichen Kompositsparte. So gründete der heutige Aufsichtratsvorsitzende Manfred Beermann 1979 die auf das Baugewerbe spezialisierte AMEX Versicherungsmakler GmbH. Bereits 1995 wurde dann anlässlich der 1. DKM in Bayreuth das erste eigene Deckungskonzept entwickelt. Das speziell im Bauhaupt- und Baunebengewerbe erworbene Know-how wurde so an die Maklerkollegen weitergegeben. Heute können angeschlossene Makler nicht nur von dem über vier Jahrzehnte aufgebauten Erfahrungsschatz profitieren, die AMEXPool AG bietet ihnen mit dem kostenlosen und webbasierten Partnerportal auch eine digitale Schaltzentrale mit der Sie von jedem Ort aus per Browser die meisten Geschäfte schnell und unkompliziert online abwickeln können.

Darüber hinaus bietet der Maklerpool und Deckungskonzeptmakler noch weitere Unterstützung für den Einstieg ins Gewerbegeschäft, wie Beermann weiter ausführt: „Wir machen jedes Jahr eine zweiwöchige Roadshow – quer durch die Republik. Im Schnitt nehmen rund 60 Makler pro Tag teil. Das ist sehr gut. Wir bieten die Show auch im Internet an. Dort stellen wir unsere eigenen Deckungskonzepte vor und die Angebote von Versicherern. Zudem veranstalten wir zum Thema Gewerbeversicherung Online-Schulungen, Makler-Frühstücke und so weiter.“

Selbstverständlich betreut die AMEXPool AG mit ihren 40 Mitarbeitern angeschlossene Makler auch in nahezu allen Bereichen der privaten Kompositsparten, dem Kfz-Geschäft, bei Personenversicherungen sowie der Baufinanzierung und dem Bausparen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMEXPool AG , Im Mittelfeld 19 , D-79426 Buggingen, Tel: 07631/3640-0, Fax: 07631/3640-20, www.amex-online.de