Seit Kurzem bietet die for broker GmbH Vermittlern, die mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei ihr unter Vertrag sind, ein sehr günstiges Weiterbildungspaket an. Was die Beweggründe dafür sind und warum die wissentliche Pflichtverletzung im VSH-Produkt enthalten sein sollte, erläutert Geschäftsführer Sven Ratzke im Interview.

 

Frage: Ein Weiterbildungspaket für Vermittler anzubieten, ist nicht die klassische Aufgabe eines Assekuradeurs. Wie kamen Sie auf diese Idee?

Sven Ratzke: Mit unserer Vermögensschadenhaftpflicht für Vermittler bieten wir nicht nur Versicherungsschutz. Rund herum gibt es etliche Extras. Im Dezember hörten wir oft, dass Vermittler „auf den letzten Drücker“ ihre Weiterbildungspflicht erfüllen mussten. Da setzen wir an und unterstützen unsere Kunden ab jetzt, so dass sie am Jahresende nicht in Bedrängnis geraten. Das Weiterbildungspaket ist ein Zusatzbaustein, der in Kooperation mit dem Bildungsinstitut going public aufgelegt ist. Anstelle von 23,68 Euro zahlen unsere VSH-Kunden 6,50 Euro Eigenanteil im Monat für die regelmäßige Weiterbildung.

Frage: Was meinen Sie mit etlichen Extras, die es rund herum gibt?

Sven Ratzke: Die for broker GmbH ist Partner der Versicherungsmakler und -vermittler. Zum Service für Vermögensschadenhaftpflicht-Kunden gehören bei uns die ständige Verfügbarkeit unserer Mitarbeiter vom Erstkontakt bis zur – wirklich schnellen – Policierung, hauseigene Juristen, aktive Schadenbegleitung, günstige Prämien und natürlich eigene Bedingungskonzepte, die jedem Vergleich standhalten. Das gilt übrigens auch für alle anderen Sparten bei uns.

Frage: So pauschal sagen Anbieter das gern von sich. Können Sie konkrete Beispiele zur Vermögensschadenhaftpflicht nennen?

Sven Ratzke: Ein Beispiel ist die Vorab-Beratung unserer VSH-Kunden bei Schadenersatzforderungen gegen sie. Spezialisierte Anwälte stehen dafür zur Verfügung. Das Bedingungswerk beinhaltet zum Beispiel die erweiterte Übernahme der Nachhaftung. Zudem haben wir eine wichtige Klausel-Erweiterung, die es anderenorts nicht gibt: Die Versicherbarkeit der wissentlichen Pflichtverletzung. Und natürlich ist unser Preis-Leistungs-Verhältnis großartig. Jeder Interessent kann das selbst anonym mit unserem Rechentool prüfen. Das ist auch beinahe ein Alleinstellungsmerkmal, denn andere Anbieter möchten die Daten von Interessenten vor der Berechnung haben.

Frage: Für den Fall, dass nicht jeder etwas mit der Versicherbarkeit der wissentlichen Pflichtverletzung anfangen kann, erläutern Sie das doch bitte kurz.

Sven Ratzke: Verstößt ein Berater absichtlich oder auch bedingt vorsätzlich gegen Gesetze, Anweisungen oder Vorschriften, ist die Haftung dafür standardmäßig nicht versichert. Ich erzähle Ihnen ein praktisches Beispiel: Einer Versicherungsvermittler führte im Jahresendgeschäft ein Kundengespräch, in dem eine umfangreiche Beratung (Risikoanalyse) gewünscht war. Stressbedingt vergaß er die Elementardeckung und deren Einschluss in die Wohngebäudeversicherung. Dann kam es zu einer Überschwemmung mit einem Sachschaden von 16.000 Euro. Die Übernahme wurde vom VSH-Versicherer abgelehnt.

Frage: Das hört sich nach einem „normalen“ Beratungsfehler an. Warum hat der Versicherer abgelehnt?

Sven Ratzke: Der Knackpunk war in dem Fall die Stress-Situation. Der Versicherungsvermittler hätte das Beratungsgespräch gar nicht durchführen dürfen. Er war zu der Zeit so überlastet, dass er keine zusätzlichen Termine hätte vereinbaren sollen. Dass er in der Situation keine vorschriftsmäßige Beratung mehr durchführen konnte, hätte im klar sein müssen. Das war die wissentliche Pflichtverletzung, die in dem Fall von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Versicherungsschutz wäre in dem Fall ausgeschlossen. Der Vermittler hätte allerdings seinem Kunden den Schaden ersetzten müssen, denn er hatte ja fehlerhaft beraten. Bei uns war er über den bereits vorher abgeschlossenen Zusatzbaustein – wissentliche Pflichtverletzung („wPv“) – abgesichert. Er brauchte also nicht selbst zu zahlen.

Frage: Sollte das in der Praxis häufiger vorkommen, drängt sich die Frage auf, wie lange ein solches Bedingungskonzept angeboten werden kann. Wenn erst einmal Schäden in dem Bereich auflaufen, machen die Rückversicherer das wirklich mit?

Sven Ratzke: Dieses Konzept haben wir seit mehr als 5 Jahren. Da bin ich unbesorgt und unsere Kunden dürfen das auch sein.

 

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