In der Zeit nach einer Krebs-Diagnose steht für jeden die Welt auf dem Kopf. Da ist vieles wichtiger, als sich um die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Vor allem ist schnelle Hilfe gefragt.Das Angebot der ALTE LEIPZIGER: die Soforthilfe bei Krebs. Diese Produktinnovation gibt es für Neukunden ohne zusätzlichen Mehrbeitrag.

Muss üblicherweise ein umfassender Antrag eingereicht werden, so genügt es nun, einen vereinfachten Nachweis mit Diagnose und Behandlungsplan einzureichen. Leistungsprüfung und -bestätigung werden innerhalb von fünf Werktagen vorgenommen. Ein weiterer Pluspunkt: Die Sofort-Rente wird für bis zu 15 Monate gezahlt, auch wenn sich in dieser Zeit die Gesundheit des Kunden wieder verbessert.

e-Votum – viel Expertenwissen und einfach anwendbar

Vermittler werden heute stark durch verwaltende Aufgaben belastet. Eine deutliche Arbeitserleichterung ist die neue elektronische Risikovoranfrage „e-Votum“. Mit dem Tool kann durch wenige Interview-Fragen innerhalb von vier bis fünf Minuten geprüft werden, ob der Kunde eine BU-Versicherung abschließen kann. Wenn Zuschläge oder Ausschlüsse erforderlich sind, wird dies im Ergebnis ausgewiesen. e-Votum enthält bereits heute rund 7.500 Erkrankungen und wird zukünftig durch weitere Krankheitsbilder ergänzt. Der Vermittler erhält dank e-Votum innerhalb weniger Minuten eine vollständige Dokumentation und das verbindliche Votum. Das neue Tool bildet das in vielen Jahren erworbene, umfassende Know-how der Gesellschaftsärzte und Risikoprüfer des Unternehmens ab und ist dadurch mit keinem anderen Tool am Markt vergleichbar.

Mehr Risikogruppen und günstigere Beiträge für Schüler-BU

Auch Schüler können „berufsunfähig“ werden. Das kann zur Folge haben, dass sie besonderer Pflege bedürfen und nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Schule gehen können. Manche Eltern reduzieren dann ihre Arbeitszeit – mit Folgen für das eigene Einkommen. Durch eine BU-Rente kann die Einkommensminderung abgefedert werden.

Den Berufsunfähigkeitsschutz der ALTE LEIPZIGER gibt es bereits für Schüler ab 10 Jahren, und zwar ab sofort mit einer risikogerechteren Einstufung – statt zwei gibt es jetzt vier Risikogruppen. Die Beiträge sind dadurch teilweise um bis zu 27 Prozent gesenkt worden.

Weitere Vorteile des BU-Schutzes für Schüler:

BU-Rente bis maximal 1.500 €

Es wird die Fähigkeit geprüft, die zuletzt besuchte Schule weiterhin zu besuchen: Eine abstrakte Verweisung auf eine andere Schulform (z.B. Haupt- oder Sonderschule) ist nicht möglich.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alte Leipziger, Alte Leipziger­Platz 1, D-61440 Oberursel, Tel: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434,  www.alte-leipziger.de

Eine gute Erfahrung ist die beste Empfehlung.

 

Die makler.de Services GmbH geht mit ihrem innovativen Portal makler.de online und trifft damit genau den Trend im Verbraucherverhalten: online informieren – offline abschließen. Jeder Interessierte kann sich über leicht verständliche Produkterklärungen mit den Grundzügen der wichtigsten Angebote aus den Bereichen Versicherungen und Finanzanlagen vertraut machen. Wer lieber „hören“ statt „lesen“ will: Über das Tool „Webinare & Events“ können unabhängige Versicherungs- und Finanzberater eigene Veranstaltungen publizieren und ihr spezialisiertes Fachwissen einem breiten Publikum präsentieren.

Auf die Grundinformation sollte konsequent der Weg zum „Spezialisten“ folgen. Nur im Rahmen einer persönlichen Beratung kann in der Tiefe auf die individuelle Bedarfssituation des Verbrauchers eingegangen werden. Makler.de bietet zwei Wege:

Die Maklerempfehlung: Nach Eingabe der eigenen Postleitzahl und des Beratungsthemas kann die Kontaktaufnahme eines unabhängigen Vermittlers angefordert werden, der genau den spezifischen Bedarf als Schwerpunktthema seiner Tätigkeit gewählt hat.

Die Maklersuche: Über Postleitzahl und Beratungsthema werden dem Besucher geeignete Berater in seiner Nähe mit einem ausführlichen Profil gezeigt. Die Entscheidung der Kontaktaufnahme trifft der Suchende selbst, mit einer besonderen Entscheidungshilfe: Die Maklerbewertung. Das einzigartige duale System der Maklerbewertung auf makler.de erlaubt es Interessierten, auf die konkreten Erfahrungen anderer Verbraucher mit dem Makler zuzugreifen und sich an detaillierten Benotungen zu orientieren. Verbraucher helfen damit anderen Verbrauchern.

Makler.de verfolgt konsequent die Philosophie „Initiative PRO-Makler“. Diese Stärkung des Berufsbildes „unabhängiger Vermittler von Versicherungen und Finanzanlagen“ dient in hohem Maße auch dem Verbraucherschutz. Nur eine professionelle und unabhängige Beratung kann die Komplexität von Finanzprodukten mit individuellen Bedarfssituationen verbinden.

Die Initiative PRO-Makler setzt sich auch in praxisnahen Services für Makler fort. Kernstück ist das makler.de-Maklerforum, eine Community, in der ausschließlich Kolleginnen/Kollegen unter sich sind. Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis der gewerberechtlichen Zulassung. Kommunizieren, kommentieren, kooperieren – im Maklerforum wird der typische Einzelkämpfer zum Mitglied einer starken Community. Und findet praktische Hilfestellungen, z.B. den Marktplatz: Hier können Produktgeber und Dienstleister aus der Branche ihre besonderen Angebote und Leistungen präsentieren. Der Makler kann gezielt über intelligente Schlagwortfunktionen suchen. Das Branchenbuch für Finanzdienstleister.

Ein weiteres Highlight: Die geografische Subdomain. Wer sucht, der geht auf Google. Eine typische Suchanfrage wäre z.B.: „Suche Makler in Augsburg“. Basierend auf ihrer besonderen Domain wird makler.de für alle größeren Städte Subdomains einrichten, z.B. „augsburg.makler.de“ (plus die URL „makler.de/augsburg“). Die gängigen Suchmaschinen-Algorithmen lassen ein bevorzugtes Suchergebnis und Top-Ranking erwarten. Auf der jeweiligen Landingpage werden aber nur wenige Makler zu finden sein. Also ein eindeutiger lokaler Wettbewerbsvorsprung für „Frühbucher“ und ein praxisnaher Nutzen beim Makler.

Der Zugang für Verbraucher und Makler (einschließlich Maklerforum) ist kostenlos. Spezielle kostenpflichtige Services für Makler und Produktanbieter/Dienstleister werden in der Startphase von makler.de erheblich vergünstigt, zum Teil sogar kostenlos angeboten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

makler.de Services GmbH, Gottesackerstraße 11, 85221 Dachau, Tel: +49 8131 77 99 56-0, Fax: +49 8131 77 99 56-1, www.makler.de

Die te management Gruppe (Aschheim/München) übernimmt große Teile der UDI-Gruppe (Roth/Nürnberg) vom Gründer und bisherigen Alleingesellschafter Georg Hetz.

 

Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Georg Hetz hatte die UDI-Unternehmensgruppe vor 20 Jahren gegründet und seitdem geführt. Viele Tausend Anleger haben über die UDI-Gruppe insgesamt über eine halbe Milliarde Euro in verschiedenste Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und energieeffizienten Gebäude angelegt. Damit gilt die Vermittlungsgesellschaft für ökologische Kapitalanlagen als ein führendes Unternehmen auf dem deutschen Markt.

Stefan Keller, geschäftsführender Gesellschafter der te management Gruppe, kündigte zum Übergang den weiteren Ausbau der UDI-Gruppe an: “Ich möchte künftig als geschäftsführender Gesellschafter meinen Anteil leisten, die UDI-Unternehmensgruppe weiter voranzubringen. Dazu wird erheblich in das Unternehmen investiert, um unseren Kunden weitere interessante Investitionsmöglichkeiten zugänglich zu machen.” Nachhaltige Projekte bleiben weiterhin der Schwerpunkt bei UDI. Die Energiewende in Deutschland mit dem Ausbau von Wind-, Solar- und Bioenergie wurde zu großen Teilen durch das Kapital von investitionsbereiten Bürgern erst möglich. Dazu Keller: “Das Beispiel erneuerbare Energien zeigt, dass es bisweilen des Muts vieler Investoren bedarf, um gesellschaftlichen Wandel, wie die Energiewende, zu ermöglichen.”

Keller plant eine Reihe von Veränderungen im Unternehmen umzusetzen: “Mit einer stärkeren Prozessorientierung und dem konsequenten Ausbau der IT wollen wir den Service für unsere Kunden verbessern und neue spannende Produkte anbieten, die wirtschaftliche Zuverlässigkeit mit ökologischem Mehrwert verbinden. Wir werden uns breiter aufstellen und mehr Produktvielfalt anbieten. Das gilt für die Art der Finanzinstrumente ebenso wie für die Investitionsobjekte.” So plant die UDI-Gruppe ab dem nächsten Jahr, neben Vermögensanlagen auch Wertpapiere, wie beispielsweise Anleihen, anzubieten, und schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen.

Neben erneuerbaren Energien ist die Gruppe mit hohen Wachstumsquoten in der Entwicklung energieeffizienter Gebäude und anderen nachhaltigen Projekten engagiert. “Hohe Transparenz und Verlässlichkeit in den Investments und das schnelle Handeln bei vielversprechenden Investitionschancen sind wichtige Ziele. Dazu werden weiterhin finanzielle Mittel in die Unternehmensgruppe eingebracht. Wir wollen vorhandene Stärken ausbauen, aber auch bestehende Schwachstellen beheben,” so Keller weiter. “Außerdem plane ich die Kompetenzen der te management und der UDI-Gruppe zu bündeln und die Gruppen zusammenzuschließen. Die Neuaufstellung soll ab Frühjahr unter einer neuen starken Marke auch für unsere Kunden sichtbar werden.”

Der 53 Jahre alte Keller ist Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Product Engineering und hat einen Master Abschluss (MSc) in European Mechatronics. Seit 20 Jahren entwickelt er im industriellen Maßstab Finanzierungslösungen und hat ein Unternehmen mitgegründet, das auf Leasing großer Technologieportfolios spezialisiert und unter anderem für DAX-Unternehmen tätig ist. Seit vielen Jahren engagiert er sich unternehmerisch im Bereich erneuerbarer Energien. Keller, der seit mehreren Jahren mit der UDI-Gruppe zusammenarbeitet, ist bereits vor zwei Jahren als Geschäftsführer bei der UDI Beratungsgesellschaft mbH eingestiegen, um den Übergang des Unternehmens vorzubereiten.

Stefan Keller dankte anlässlich des Eigentumsübergangs dem Gründer Georg Hetz: “Georg Hetz war einer der Vorkämpfer der Energiewende. Für diesen Pioniergeist und das Durchhaltevermögen gilt ihm mein Respekt. Georg Hetz hat dieses Jahr seinen 66. Geburtstag gefeiert und bereits seit längerer Zeit seine Nachfolge geplant. Natürlich steht Georg Hetz uns weiterhin mit Rat und Tat zur Verfügung, damit ein geordneter Übergang gewährleistet ist. Für seinen Ruhestand wünsche ich ihm alles Gute!”

Nicht vom derzeitigen Kaufübergang umfasst ist die UDI Bioenergie GmbH, ein Projektentwickler und Betreiber von Bioenergieanlagen mit einem Anlagenportfolio von 18 Bioenergieanlagen in Deutschland und Italien.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

UDI Beratungsgesellschaft mbH, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg, Tel: 0911 – 92 90 550, Fax: 0911 – 92 90 555, www.udi.de

Ralf Bender (54) wird Geschäftsführer der SÜDVERS

 

Ralf Bender (54) verstärkt zum 1. Januar 2019 die Geschäftsführung der SÜDVERS. Mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Florian Karle wird Bender die strategische Ausrichtung des international agierenden Versicherungsmaklers, Risikomanagers und Finanzdienstleisters mit dem Ziel vorantreiben, das profitable Wachstum zu beschleunigen und die internationale Präsenz der SÜDVERS gezielt auszubauen.

Ralf Bender verfügt über eine langjährige internationale Führungserfahrung in der Finanz- und Immobilienwirtschaft und im Bereich „Professionelle Dienstleistungen B2B“, zuletzt als CEO der APCOA Parking Group, Europas größtem Parkraummanager. Er hat insbesondere im Rahmen seiner internationalen CFO-Funktionen Risikomanagementsysteme und Versicherungsprogramme entwickelt, implementiert und gemanagt.

Florian Karle, geschäftsführender Gesellschafter der SÜDVERS freut sich über den international erfahrenen Neuzugang. „Mit der hochkarätigen Besetzung der Führungsposition in der Geschäftsführung stellen wir langfristig sicher, dass wir nicht nur unser angestrebtes Wachstum, sondern auch unsere strategischen Ziele erreichen werden.“

Ralf Bender: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und danke der Familie Karle für das Vertrauen. Der Unternehmenserfolg der SÜDVERS mit einer Top-Mannschaft ist eine solide Basis für nachhaltiges und profitables Wachstum.“

Die SÜDVERS betreut an 16 Standorten in Deutschland und Österreich ein Prämienvolumen von über 340 Mio. €. SÜDVERS ist darüber hinaus Initiator und Motor einer langjährigen internationalen Kooperation von Versicherungsmanagern (WBN) mit einem Prämienvolumen von rd. 35,0 Mrd. € weltweit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

SÜDVERS Service und Management GmbH, Am Altberg 1-3, 79280 Au bei Freiburg, Tel: +49 761 4582-270, www.suedvers.de

Zum 1. Januar 2019 wird Markus Rex Mitglied im Vorstand der Smart InsurTech AG.

 

Nach leitenden Positionen bei Interhyp, Prohyp, Baugeld Spezialisten und PlanetHome unterstützt Rex nun die Versicherungsplattform der Hypoport-Gruppe.

„Mit Markus Rex konnten wir einen Vertriebs-Profi für uns gewinnen, der in der Finanzbranche bestens vernetzt ist“, so Stephan Gawarecki, Aufsichtsratsvorsitzender der Smart InsurTech AG. „Er kennt den Plattform-Gedanken aus der Finanzierungswelt und wird uns helfen, Vertriebsorganisationen und Versicherungsunternehmen die Vorteile einer anbieterneutralen Plattform wie SMART INSUR näher zu bringen.“

Ziel der Smart InsurTech AG ist die Volldigitalisierung der Assekuranz. Durch die automatisierte Vernetzung aller Marktteilnehmer ermöglicht der Technologieanbieter Vermittlern, dem Margendruck zu begegnen und Versicherungen, ihre IT- und Prozesskosten nachhaltig zu reduzieren. Dafür arbeiten rund 150 Entwickler an einer tiefgreifenden Daten- und Prozessintegration. So konnten bereits rund 160 Versicherungsunternehmen an die integrierte Plattform angebunden werden – ein Großteil über den Branchenstandard des BiPRO e.V.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Alle zur regelmäßigen Versicherungsweiterbildung Verpflichteten können noch in 2018 ihre 15 Stunden noch kostenfrei erfüllen, wenn sie jetzt die WBThek – eine Online-Bibliothek an WebBasedTrainings – der GOING PUBLIC! Akademie buchen.

 

Die über 150 WebBasedTrainings erfüllen die erhöhten Anforderungen an die Weiterbildung, welche die zum 20.12.2018 in Kraft getretene VersVermV an die Inhalte und den durchführenden Weiterbildungsanbieter stellt. Da bei GOING PUBLIC! die Gebühr für die WBThek erst ab 2019 berechnet wird, ist die noch fehlende Weiterbildung in 2018 und deren Bescheinigung komplett kostenfrei.

Alle im Versicherungsvertrieb müssen gem. § 34d GewO bereits für das Jahr 2018 15 Zeitstunden Weiterbildung nachweisen können. Mit dem 20.12.2018 ist nun auch die überarbeitete VersVermV in Kraft getreten. Damit gelten ab sofort die verschärften Anforderungen an die regelmäßige Weiterbildung, die Vermittler und ihre zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die GOING PUBLIC! WBThek erfüllen können.

Damit Weiterbildungen von den Aufsichtsbehörden als „IDD-konform“ anerkannt werden, müssen die Inhalte dazu geeignet sein, die Fach- oder personale Kompetenz aufrecht zu erhalten. Anbieter dieser Weiterbildungen müssen sicherstellen, dass der Weiterbildung eine Planung zugrunde liegt, sie systematisch organisiert ist und die Qualität der Dozenten gewährleistet ist. Diese Anforderungen sind in der Anlage 3 der VersVermV aufgelistet. Zur Weiterbildung Verpflichtete sollten bei der Auswahl ihrer Weiterbildung darauf achten, dass der Anbieter diese Anforderungen erfüllt.

„Mit unserer Online-Bibliothek an WebBasedTrainings können alle im Versicherungsvertrieb ihre Weiterbildungsverpflichtung nicht nur erfüllen, sie können sich jederzeit zielgerichtet entsprechend ihrer Tätigkeit weiterbilden und müssen nicht auf zufällige Weiterbildungsangebote warten. Das gilt natürlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung, die auch der Weiterbildungspflicht unterliegen“, erläutert GOING PUBLIC! Vorstand Frank Rottenbacher.

Die Weiterbildungsnachweise der Erlaubnisinhaberin bzw. des Erlaubnisinhabers sowie der zur Weiterbildung verpflichteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht aktiv bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. Sie müssen 5 Jahre archiviert werden, da in diesem Zeitraum die IHKs die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung überprüfen werden.

„Für 2018 ist es noch nicht zu spät. Wer unsere WBThek bucht, bekommt sofort alle WebBasedTrainings für 2018 kostenfrei freigeschaltet, um seine Weiterbildungsverpflichtung noch in den verbleibenden Tagen zu erfüllen. Zu zahlen ist die monatliche Gebühr erst ab 2019“, beschreibt Rottenbacher das Angebot des Weiterbildungsspezialisten GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG.

Informationen rund um die WBThek: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4607555_regelm_Weiterbildung_fuer_Vermittler_unternehmen/ 

Buchung der WBThek: https://www.akademie-fuer-finanzberatung.de/public/4861413_Buchung_WBThek/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

GOING PUBLIC! , Akademie für Finanzberatung AG , Dudenstraße 10 , D-­10965 Berlin, Tel.: 030/682985­0 , Fax: 030/682985­22, www.akademie-fuer-finanzberatung.de

Das Foto zeigt Vorstand Halime Koppius, die gemeinsam mit Frank Kettnaker, Vorstand Vertrieb/Marketing im Konzern Alte Leipziger – Hallesche, dem historisch ersten Partner für ein degenia-Deckungskonzept, die obligatorische Jubiläumstorte anschneidet.

 

 

Genau vor 20 Jahren, am 15. Dezember 1998, wurde das Versicherungskontor „VKS Assekuranz GbR“ im rheinhessischen Wörrstadt gegründet.

Der daraus hervorgegangene Deckungskonzeptanbieter „degenia Versicherungsdienst AG“ feierte dieses 20-jährige Firmenjubiläum in Guldental bei Bad Kreuznach. Anwesend waren alle degenia-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, viele Makler als Vertriebspartner der degenia, alle Erstversicherer, die als Risikoträger bei den Konzepten zeichnen sowie Aufsichtsrat, externe Dienstleister und Freunde der degenia. Zusätzlich zählten einige Versicherer, die über die Pooltochter DMU GmbH an den Konzern gebunden sind, zu den Gratulanten.

degenia. Das Unternehmen

Im Jahr 1998 ursprünglich als VKS Assekuranz GbR gegründet, gehört die degenia AG mittlerweile zu den großen, konzernunabhängigen Anbietern von Versicherungslösungen in Sach-, Haftpflicht- Unfall- und Kraftfahrtversicherungen. Die Konzernverwaltung des Unternehmens befindet sich seit 1999 in Bad Kreuznach.

Das wichtigste Kapital  des von Halime Koppius geführten Unternehmens sind die Menschen, die für und mit der degenia  AG / DMU GmbH arbeiten. Aktuell beschäftigt die degenia AG 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hochwertigen Service für die knapp 4200 Vertriebspartner dauerhaft gewährleisten.

Das wohl bekannteste Produkt der degenia  ist “fair mobil“. Dieses Kraftfahrt-Konzept wurde im Jahr 1998 ursprünglich für getrennt lebende und geschiedene Frauen entwickelt und mit dem Risikoträger „Itzehoer Versicherungen“ exklusiv umgesetzt. Über die Jahre hinweg wurden die Angebote deutlich erweitert und ausgebaut. Aktuell bietet die degenia AG eigene Produkte in den Bereichen

– Kraftfahrt

– E-Bike

– Privathaftpflicht

– Luftfahrthaftpflicht/- Luftfahrtkasko

– Hausrat

– Wohngebäude

– Rechtsschutz

– Unfall

– Tierhalter

– Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

– Bauherrenhaftpflicht

– Bauleistung

– Gewässerschadenhaftpflicht

Die verschiedenen Konzepte sind marktgerecht kalkuliert und werden ausschließlich von namhaften Versicherungsgesellschaften getragen. Für alle degenia-Konzepte gilt der Grundsatz der tagesaktuellen Verarbeitung und Dokumentierung.

Die verschiedenen Produktlinien classic, premium und optimum bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an den Bedarf des Kunden anzupassen. Starke Inhalte und faire Beiträge  bieten gleichzeitig ein Optimum an Haftungssicherheit für den Versicherungsmakler.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Zweite Qualitätsstufe der Vertriebsqualifikation eingeführt

 

Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) wurde am 19.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt am 20.12.2018 in Kraft. Damit gelten für den Versicherungsvertrieb zwei maßgebliche Qualitätsansprüche: die bereits 2007 eingeführte Einstiegsqualifikation (Sachkundenachweis) als Voraussetzung zur Berufszulassung und nun neu: die regelmäßige Weiterbildung. Die Brancheninitiative gut beraten hat bereits seit 2014 einen Standard für die regelmäßige Weiterbildung eingeführt und ein Werkzeug geschaffen, um diese neuen Anforderungen, insbesondere die Nachweispflicht, zuverlässig zu erfüllen.

Im Interesse des Verbraucherschutzes verlangt der Gesetzgeber, dass vertrieblich Tätige ihre Fach- und personale Kompetenz mit einem Mindestmaß von 15 Stunden im Jahr aufrechterhalten und nachweisen können. Der BWV Bildungsverband hat sich bei der Erarbeitung der Verordnung für hohe Qualität und Transparenz eingesetzt: bereits im Vorfeld wurden Anrechnungsregeln aufgesetzt, die in der VersVermV aufgegriffen wurden. Ebenso wurden Bildungskonten in der branchenweiten Weiterbildungsdatenbank eingerichtet, mit denen der Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung zuverlässig erbracht werden kann.

„Das BWV ist zu einer zentralen Anlaufstelle geworden für alle Fragen rund um die Weiterbildungsverpflichtung. Wir raten jedem vertrieblich Tätigen: Betrachten Sie Weiterbildung immer als eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Dann erscheinen 15 Stunden im Jahr nicht als Last, sondern als Erfolgsfaktor. Wir werden die Branche weiter bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen und uns für die Reputation des Versicherungsvertriebs einsetzen“, so Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BWV Bildungsverbands.

Die Homepage von gut beraten bietet eine FAQ-Liste zur neuen VersVermV. www.gutberaten.de/idd/faq-zur-idd.html

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Arabellastraße 29, 81925 München, Tel. 089 922001-845, www.bwv.de

Kontinuität und Erfolg für die Deutsche Vermögensberatung

 

Andreas Pohl, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG), verkündete heute die Verlängerung seines Vertrages als Vorstandsvorsitzender für weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2023. Anlässlich einer Veranstaltung im Zentrum für Vermögensberatung (ZVB) in Marburg richtete er das Wort an mehr als 500 Führungskräfte: „Ich freue mich über das in mich gesetzte Vertrauen! Und ich freue mich darauf, die erfolgreiche Strategie für die DVAG fortzusetzen und fortzuentwickeln. Mit Ihnen gemeinsam werde ich dieses Familienunternehmen in die Zukunft führen.“

Seit über vier Jahren verfolgt Andreas Pohl als Chef der größten eigenständigen Finanzberatung Deutschlands konsequent einen auf Kontinuität ausgerichteten und äußerst profitablen Wachstumskurs. 2018 setzte er einen weiteren Meilenstein in der über 40-jährigen Unternehmensgeschichte: die erfolgreiche Integration des Exklusiv-Vertriebs der Generali Deutschland (EVG). Über 2.700 Partnerinnen und Partner des Generali-Vertriebs gestalten ihre Zukunft seit Juli 2018 unter dem Dach der Deutschen Vermögensberatung. Die Geschäftszahlen des laufenden Jahres stimmen zudem wieder äußerst positiv: Nach der Verkündung des dritten Rekordergebnisses in Folge im März 2018 zeichnet sich wieder ein überaus wachstumsstarkes Jahr ab.

Andreas Pohl sieht die Weichen für die Zukunft erfolgreich gestellt: „Wir agieren aus einer einzigartigen Position der Stärke. Unser Geschäftsmodell, unsere familiäre Berufsgemeinschaft und nicht zuletzt unsere Spitzenreiterposition am Markt sind Alleinstellungsmerkmale, die für unseren anhaltenden Erfolg stehen. Das beweist wieder: Unser Zusammenhalt macht uns stark!“

Andreas Pohl ist seit 1984 in der DVAG tätig, seit 1991 ist er Generalbevollmächtigter und hat das Unternehmen maßgeblich mit aufgebaut. Seit 2014 führt er als Vorstandsvorsitzender die Deutsche Vermögensberatung AG in zweiter Generation. In enger Abstimmung mit seinem Bruder Reinfried Pohl als Geschäftsführer und Gesellschafter der Deutschen Vermögensberatung Holding GmbH stellt er die entscheidenden Weichen für die Zukunft des Familienunternehmens.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Weitere Stärkung der partnerschaftlichen Komponente im Geschäftsmodell

 

MLP startet im Dezember ein Aktienrückkaufprogramm zur Umsetzung des Beteiligungsmodells für MLP Geschäftsstellenleiter und Berater. Bis 1. März 2019 wird MLP Aktien im Wert von bis zu 3,0 Mio. Euro über die Börse erwerben. Dies entspricht auf aktuellem Kursniveau (4,36 Euro) insgesamt ca. 688.000 Aktien oder 0,63 Prozent des Grundkapitals.

Die zurückgekauften Aktien setzt MLP für das bereits kommunizierte Beteiligungsprogramm für MLP Geschäftsstellenleiter und MLP Berater ein. Ziel ist des Programms ist es, die partnerschaftliche Komponente im MLP Geschäftsmodell weiter zu stärken.

Die Hauptversammlung hatte am 29. Juni 2017 einen Vorratsbeschluss für ein Aktienrückkaufprogramm genehmigt. Bereits im Februar 2018 hatte MLP Aktien im Wert von rund 2,1 Mio. Euro für das Beteiligungsprogramm für das Geschäftsjahr 2017 zurückgekauft. Die jetzt anstehenden Rückkäufe dienen der Umsetzung des Programms für das Geschäftsjahr 2018.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Oliver Liebermann wird als zusätzlicher Vorstand des Tochterunternehmens MLP Finanzberatung SE ernannt

 

Zum 1. Januar wird Oliver Liebermann (50) als zusätzliches Vorstandsmitglied des MLP Tochterunternehmens MLP Finanzberatung SE ernannt und verantwortet dort den Vertrieb. In der Holdinggesellschaft MLP SE wird die Verantwortung für dieses Ressort, das das gesamte Privat- und Firmenkundengeschäft der MLP Gruppe umfasst, weiterhin vom Vorstandsvorsitzenden Dr. Uwe Schroeder-Wildberg verantwortet.

Mit diesem Schritt trägt MLP der in den vergangenen Jahren deutlich verbreiterten Aufstellung Rechnung. Dazu zählen der Erwerb der heutigen Tochterunternehmen FERI und DOMCURA, die Trennung von Bank und Makler sowie die Neuausrichtung des Hochschulgeschäfts.

„Oliver Liebermann ist seit 24 Jahren erfolgreich für MLP tätig, hat überzeugend eine Geschäftsstelle geleitet und in den vergangenen Jahren die Region Nord-Ost sehr erfolgreich weiterentwickelt. Damit bringt er sehr wertvolle Erfahrungen für die erweiterten Aufgaben mit“, sagt Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Peter Lütke-Bornefeld.

Oliver Liebermann studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg. Nach seinem Abschluss war er zunächst als MLP Berater in Konstanz tätig, anschließend übernahm er die Leitung einer MLP Geschäftsstelle in Ravensburg. Seit 2010 ist er als Bereichsvorstand für die Vertriebsregion Nord-Ost bei MLP tätig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Willis Towers Watson Vertriebswege-Survey 2017

 

Im Vertrieb von Privaten Krankenversicherungen in Deutschland 2017 bauten die Einfirmenvermittler ihre Führungsposition leicht auf rund 49 Prozent aus. Dieser Anstieg liegt maßgeblich an den Zuwächsen in der Zusatzversicherung. Die Gewinne gehen zulasten des Vertriebsweges „Makler und Mehrfachagenten“, die sowohl in der Vollkosten- als auch in der Zusatzversicherung Verluste verzeichneten. Das ergab der Vertriebswege-Survey für die Private Krankenversicherung (PKV), den Willis Towers Watson 2018 bereits zum zwölften Mal erhoben hat.

Stagnierendes Neugeschäft

Nach drei relativ konstanten Jahren haben die Privaten Krankenversicherer 2017 insgesamt wieder weniger Neugeschäft gezeichnet. Dieser Rückgang fällt tendenziell stärker in der Vollversicherung als in der Zusatzversicherung aus. „Für die deutsche PKV war 2017 erneut ein ruhiges Jahr“, sagt Michael Klüttgens, Leiter der Versicherungsberatung bei Willis Towers Watson. „Doch diese Ruhe hilft der Branche nicht weiter: Das Neugeschäft stagniert auf bereits niedrigem Niveau und das weiterhin niedrige Zinsumfeld wird die PKV noch zusätzlich belasten.“

PKV braucht Fürsprecher

„Die privaten Anbieter haben es bisher nicht geschafft, ihren möglichen Neukunden transparent und überzeugend zu vermitteln, wie man das Problem der Beitragssteigerungen langfristig angehen will“, sagt Stefan Bause, Leiter Krankenversicherungsberatung bei Willis Towers Watson. „Allein allgemeine Aussagen, dass die durchschnittliche Beitragsentwicklung in der PKV geringer als in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausfalle, wird nicht ausreichen, um langfristig wieder mehr Fürsprecher für die PKV in Deutschland zu gewinnen. Die Gesellschaften selber sind in der Pflicht, ihren potentiellen Neukunden transparente und überzeugende Argumente zu liefern.“

Ausblick 2018 – 2019

Im stagnierenden Neugeschäft sieht Willis Towers Watson die Einfirmenvermittler weiterhin als stärksten Vertriebsweg. „Reformen wie die Bürgerversicherung stehen nicht mehr ganz oben auf der politischen Agenda“, sagt Bause. „Die Einfirmenvermittler können diese Ruhe im Markt derzeit am besten für sich nutzen.“ Mit wenig Veränderung rechnet Willis Towers Watson kurzfristig für die Internet-Portale: „Die stagnierenden Anteile des Vertriebs über Vergleichsportale bestätigen unsere Annahme, dass der Online-Trend in der PKV nur langsam voranschreitet – so bleibt den Anbietern hier vermutlich mehr Zeit für den digitalen Wandel als in anderen Sparten“, sagt Bause. „Aktuell ist der Internet-Vertrieb weder eine Gefahr für die klassischen Vertriebswege noch ein Wachstumsimpuls für die Branche.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Am 19.Dezember 2018 wurde die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb – kurz: Versicherungsvertriebsrichtlinie, noch kürzer: VersVermV – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt somit am 20.12.1018 in Kraft.

 

Was ändert sich u.a. für Versicherungsmakler:

 

Kundenerstinformation (§ 15 VersVermV)

 

Die Vorgaben für den Inhalt der Erstinformation ergeben sich nunmehr aus § 15, statt zuvor § 11 VersVermV. Die Information muss dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt grundsätzlich auf Papier übergeben werden. In § 16 Absatz 2 VersVermV sind die Ausnahmen für den Onlinevertrieb oder Mailversand geregelt. Wenn der Kunde eine E-Mailadresse mitgeteilt hat, ist ein Versand per Mail grundsätzlich möglich, wenn dem Kunden die Wahl gelassen wurde zwischen der Information auf Papier oder per Datenträger (wozu auch E-Mail gehört).

Neu ist, dass die Erstinformation ergänzt werden muss um die Mitteilung, ob eine Beratung angeboten wird. Das ist eine zwingende Vorgabe der IDD aus Brüssel. Da es eine grundsätzliche Beratungspflicht nach deutschem Recht (§ 61 VVG) gibt, ist ein Abweichen grundsätzlich nicht möglich. Damit bleibt die Aufführung dieses Punktes ohne Sinn, ist jedoch vorgeschrieben.

Weiterhin muss nun zusätzlich die Art und Herkunft der Vergütung mitgeteilt werden – nicht jedoch die Höhe. Da Art und Herkunft letztlich von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden (Nettoprodukte, provisionsbasierte Produkte mit und ohne Courtagezahlung an den vermittelnden Makler etc.) abhängig ist, ist auch diese Regelung kritisch zu sehen. Denn es ist ja schwerlich vor Beginn der Beratung klar, ob ein und wenn welches Produkt für den Kunden passend ist. Vermittler, welche z.B. auch Nettoprodukte vermitteln, sollten die Erstinformation an dieser Stelle entsprechend offen halten.

 

Nachfolgend die Minimalversion einer korrekten Erstinformation für Versicherungsvermittler nach der neuen VersVermV 2018:

 

Name und Anschrift

Max Mustermann

Inhaber der XY-Beratung

betriebliche Anschrift

 

Tätigkeitsart

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), gemeldet bei der IHK-XY Stadt

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Gemeinsame Registerstelle

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Str. 29

10178 Berlin

Telefon: 030 20308-0

Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter der Registernummer XYXYXY

Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung Glockengießerwall 2

20095 Hamburg

 

Häufige Fragen hierzu:

Überschrift: Hierfür gibt es keine Vorgaben. Eine Überschrift ist nicht vorgeschrieben. Wer aber bisher z.B. „Kundenerstinformation nach § 11 VersVermV“ zu stehen hatte, sollte beachten, dass es nunmehr „§ 15“ heißen müsste. Empfehlung: Soweit möglich immer auf die Nennung von Paragrafen verzichten und eine neutrale Überschrift, wie z.B. „Kundeninformationen“ wählen.

BaFin: Sie wird häufig als Schlichtungsstelle aufgeführt. Das ist hier jedoch nicht richtig, denn sie ist keine Schlichtungsstelle für Vermittler.

Versicherungsombudsmann und Ombudsmann für die PKV: müssen nicht genannt werden, da die o.g. Schlichtungsstelle auch gesetzlich anerkannt ist und zudem eventuelle Schlichtungsverfahren für Gewerbetreibende mit Zulassung nach § 34 f und § 34 i Gewerbeordnung mit abwickelt.

Beteiligungen von Versicherungsunternehmen an dem Maklerunternehmen oder Beteiligungen des Maklerunternehmens an einer Versicherung: Diese müssen nur erwähnt werden, wenn sie in Höhe von mehr als 10 % vorliegen, sonst nicht. Regelmäßig liegt eine solche Beteiligung nicht vor, daher ist eine Erwähnung solcher Beteiligungen in dem Muster nicht aufgeführt.

Sonstige Telefonnummern: Nur die o. g. Nummer des DIHK ist erforderlich. Es wurde vom DIHK auch eine 0180er Nummer extra für das Register eingerichtet. Diese kann selbstverständlich auch genannt werden, dann müssen aber die Preise aus dem Fest- und Mobilnetz genannt werden (welche sich – wie in der Vergangenheit schon geschehen – ändern können). Sie ist – entgegen mancher sehr strikt geäußerten Aussagen diverser IHKen – nicht Pflicht.

Weiterbildung (§ 7 VersVermV)

Seit Inkrafttreten des IDD-Umsetzungsgesetzes und damit auch der Änderungen in der Gewerbeordnung am 23.2.2018 besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Umfang von 15 Stunden pro Jahr – auch für Mitarbeiter/-innen in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung. Eine Reduzierung der Stundenanzahl für 2018, wie ursprünglich im Gespräch war, gibt es nicht. Ein Übertrag von Stunden in ein Folgejahr, wie dies früher bei den Punkten der freiwilligen „gut beraten“-Initiative möglich war, ist nicht vorgesehen. Ausnahmen oder Befreiungen von der Weiterbildungspflicht sind ebenfalls nicht vorgesehen, wobei es in Härtefällen Ermessensentscheidungen der IHKen geben kann. Details zum Inhalt, Anforderungen an Anbieter der Weiterbildungsmaßnahmen und den Nachweis für die Weiterbildung sind nun erst in der VersVermV geregelt. Wegen dieser erheblichen Verzögerung und Nähe zum Jahresende kann davon ausgegangen werden, dass seitens der Vermittleraufsicht das Jahr 2018, zumindest was die strengen Formalien der VersVermV betrifft, eine „pragmatische“ Betrachtung erfolgt.

Die Weiterbildung kann in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen oder in anderer geeigneter Form durchgeführt werden. Nur bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle erforderlich. Das wird dazu führen, dass innerhalb oder am Ende von internetbasierten Weiterbildungen regelmäßig Kontrollfragen zu beantworten sein werden.

Vermittler haben nun eine Aufbewahrungspflicht für “Nachweise und Unterlagen” der eigenen Weiterbildung und ihrer zu Weiterbildung verpflichteten Angestellten. Diese Aufbewahrungspflicht auf einem dauerhaften Datenträger „in den Geschäftsräumen“ (womit eine cloudbasierte Aufbewahrung wohl nicht möglich sein dürfte) besteht für 5 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildung stattgefunden hat. Auf Anordnung der zuständigen IHK muss ihr gegenüber eine Erklärung nach einem gesetzlichen Muster (Anlage 4 der VersVermV) über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht abgegeben werden. Bei Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung kann die IHK fordern, dass ein Nachweis für die Weiterbildungen erbracht wird.

Verstöße gegen die genannten Pflichten werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 3.000,00 Euro geahndet. Anhaltende Verstöße können auch zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis führen

Beschwerdemanagement (§ 17 VersVermV)

Versicherungsvermittler und –berater müssen nun über Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung verfügen und eine Beschwerdemanagementfunktion einrichten. Das bedeutet, dass für potentielle Beschwerden klare Strukturen und Arbeitsanweisungen vorgehalten werden müssen. Es muss u.a.

  • ein Beschwerderegister geben,
  • es muss öffentlich geeignet einsehbar sein, wie das Verfahren bei einer Beschwerde ist und wie eine Beschwerde einzureichen ist,
  • der Beschwerdeführer muss eine Bestätigung seiner Eingabe erhalten,
  • er muss über das weitere Verfahren unterrichtet werden,
  • die Beschwerde an die zuständige Stelle weitergeleitet werden (worüber wiederum der Beschwerdeführer unterrichtet werden muss) und
  • die Beschwerde muss umfassend geprüft und dem Beschwerdeführer unverzüglich in verständlicher Sprache geantwortet werden. Soweit es zu Verzögerungen kommt, muss auch hierüber und über die Gründe der Beschwerdeführer informiert werden.

Offen ist noch, ab welcher Betriebsgröße ein solches Beschwerdemanagement vorgehalten werden muss. Hierzu werden der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich im 1. Quartal noch klären, ab welcher Betriebsgröße ein Vermittler überhaupt entsprechende interne Prozesse einrichten muss. Klar ist aber, dass alle Vermittler(unternehmen) Beschwerden von Kunden in geeigneter Form zumindest sammeln müssen und beantworten müssen.

Sollte der Kunde wegen einer Streitigkeit eine Schlichtungsstelle anrufen, besteht von nun an die Pflicht der Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren.

Praxistipp: Es sollte ohne Rücksprache mit der eigenen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung keine Stellungnahme abgegeben werden, um nicht wegen einer Obliegenheitsverletzung den Versicherungsschutz zu verlieren.

Grundsätzliche Vermeidung von Interessenkonflikten (§ 14 VersVermV)

Versicherungsvermittler dürfen ihre Beschäftigten nicht derart vergüten oder bewerten, dass damit Anreizen gesetzt werden, die gegen das bestmögliche Interesse der Kunden stehen. Das bedeutet u.a., dass auf den Vertrieb konkreter Produkte abzielende Wettbewerbe, auf produktionsabhängige Staffelvergütungen oder besonders hohe Vergütungen verzichtet werden muss.

Kurz: Ein bestimmtes Produkt darf nicht aus der Motivation einer höheren Vergütung als ein anderes, für den Kunden besseres Produkt mit geringerer Vergütung vermittelt werden.

Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten bei Versicherungsanlageprodukten (§ 18 und 19 VersVermV)

Speziell für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten gelten verschärfte Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Einzelheiten hierzu regelt die unmittelbar anzuwendende delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 der Kommission vom 21. September 2017 (ABl. L 341 vom 20.12.2017, S. 8), welche seit dem 1.10.2018 europaweit in Kraft ist.

Vergütungen dürfen sich insofern nicht nachteilig auf die Qualität der Vermittlung auswirken. Insbesondere darf durch die Hingabe oder den Erhalt einer Vergütung nicht das bestmögliche Interesse der Kunden beeinträchtigt werden.

Fazit: Einige bürokratische Vorgaben sind hinzugekommen. Diese sind beherrschbar. Die entscheidenden Änderungen beziehen sich auf die Beherrschung und Vermeidung von Interessenkonflikten. Für professionelle Makler, die sich auch bisher als treuhänderischer Sachwalter ihrer Kunden gesehen und entsprechend gehandelt haben, stellen diese Vorgaben keine tatsächlichen Neuerungen dar. Wer bereits in der Vergangenheit eine umfassende, gute und an den wesentlichen Punkten orientierte Beratung und Dokumentation im Interesse seiner Kunden vorgenommen hat, wird auch mit der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung gut umgehen können.

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Solvemate vergleicht den Kundensupport von Banken und Versicherungen via Telefon und Email

Die durchschnittliche Reaktionszeit auf E-Mails beträgt 23 Stunden

67 Prozent des Telefonats verbringen Kunden in der Warteschleife

 

Deutschland ist nicht unbedingt für seinen guten Kundenservice bekannt. Mehr als die Hälfte der E-Mails, die Kunden an den Support eines Unternehmens richten, werden nicht beantwortet. Das zeigt eine Analyse des Berliner Technologieunternehmens Solvemate (www.solvemate.com), das den Kundensupport von je zehn deutschen Banken und Versicherungen untersucht hat.

Die Unternehmen wurden von einem potentiellen Kunden mit je einer einfachen sowie einer schweren Frage via E-Mail und Telefon kontaktiert. Die benötigte Zeit für eine Antwort wurde gestoppt und die Qualität der Antwort auf einer Skala von eins bis vier bewertet.

Weniger als die Hälfte der E-Mails werden beantwortet

Kunden können bei Auskünften von Versicherungen via E-Mail keine schnellen Reaktionen erwarten: Durchschnittlich benötigen Versicherer rund 29 Stunden für die Beantwortung der Frage. Eine Studie aus dem Jahr 2018 zeigt jedoch, dass Kunden bereits nach einer Stunde eine Antwort erwarten. Betrachtet man die Antworten, wird nur in 45 Prozent der Fälle dem Kunden tatsächlich weitergeholfen. Bei jeder fünften Anfrage, die per E-Mail gestellt wurde, gab es noch nicht mal eine Antwort auf das Anliegen.

Zwar reagieren die zehn Banken mit rund 15 Stunden im Durchschnitt schneller auf die Anfragen der Kunden als die Versicherer. Eine zielführende Antwort wird nur in der Hälfte aller Fälle geboten. Der Durchschnitt beider Branchen liegt bei knapp über 22 Stunden.

Kunden müssen lange in der Warteschleife ausharren

Obwohl Kunden bei einer E-Mail lange auf eine Rückmeldung warten müssen, ist ein Telefonat durch die aktive Einbindung ebenso stressig. So beträgt die durchschnittliche Zeit eines Telefonats bei 3 Minuten und 13 Sekunden, wovon 2 Minuten und 10 Sekunden auf die Warteschleife verfallen. Eine Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Kunden maximal zwei Minuten in der Warteschleife verbringen möchte.

Bei Versicherungen beträgt die durchschnittliche Zeit für ein Gespräch 2 Minuten und 24 Sekunden. 60 Prozent des Telefonats entfallen dabei auf die Warteschleife. Auch hier rufen in 35 Prozent der Fälle Kunden die Hotline umsonst an – sie werden an einen persönlichen Berater in der Nähe verwiesen.

Nur die Banken sind in der Lage, potentiellen Kunden ihre Fragen zu beantworten – jedoch muss der Kunde im Schnitt drei Minuten in der Warteschleife verweilen. Aufschluss auf ihre Frage bekommen Kunden im Durchschnitt innerhalb von vier Minuten.

Erik Pfannmöller, Geschäftsführer und Gründer von Solvemate, kommentiert die Ergebnisse:

“Versicherungen und Banken sind die Bereiche, in denen Kunden sofortigen Support benötigen und auch erwarten – allerdings ist dies fern von jeder Realität. Zwei Drittel des Gesprächs verbringen die Kunden in der Warteschleife, die Beantwortung der Emails dauert im Durchschnitt 22 Stunden. Somit sind wir weit entfernt von der sofortigen Beantwortung der Anfragen, die die Kunden heutzutage erwarten. Unsere Analyse zeigt deutlich, dass die Automatisierung des Kundenservices für die hier untersuchten Branchen überaus sinnvoll ist. Der Kundensupport wird dort täglich mit tausenden Anfragen überhäuft, welche sich inhaltlich oft ähneln. Es ist nicht zeitgemäß, dass die Beantwortung einer Kundenanfrage per E-Mail 24 Stunden in Anspruch nimmt – die Kunden erwarten eine Lösung innerhalb von Sekunden. Mit Solvemate schonen wir die Nerven der Kunden, während sich der Kundensupport um die komplexen Anfragen kümmern kann.” Alle Ergebnisse der Untersuchung finden Sie unter: https://in.solvemate.com/kundensupporttest

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Solvemate GmbH, Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin, www.solvemate.com

Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“ über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Teakbäumen in Costa Rica und Ecuador in Deutschland untersagt. Anbieter ist die Life Forestry Switzerland AG.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlage nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat der Life Forestry Switzerland AG am 25. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlage öffentlich in Deutschland anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Telefon: 0228 / 4108-0, www.bafin.de

Auch ohne weiteren Award darf sich die VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG (VEMA) im Jahr 2019 als Champion ihrer mehr als 3.000 angeschlossenen Versicherungsmakler fühlen.

 

Mit durchschnittlich sieben Mitarbeitern pro Maklerbetrieb steht das VEMAextranet aktuell fast 21.000 Nutzern für deren tägliche Arbeit zur Verfügung. Im Zuge einer alljährlichen Zufriedenheitsumfrage bat man diese um eine kritische Bewertung und offenes Feedback zu den angebotenen Diensten, Produkten und Angeboten. Nur so würden tragfähige Meinungen gespiegelt werden, die nicht nur auf Ansichten einzelner beruhen, und nur so könne man gegebenenfalls nachjustieren, wo es angebracht ist. Nach Auswertung der eingegangenen 2.610 Maklerbewertungen lässt sich das Ergebnis wie folgt zusammenfassen: VEMA hat aus Sicht der Versicherungsmakler im Jahr 2018 den Bedarf bestens erkannt und damit sehr gut gepunktet.

Eine Weiterempfehlungsquote von 96 % spricht eine deutliche Sprache!

Mit einer Gesamtschulnote von 1,65 konnte die bisher beste Bewertung erreicht werden. Ganze 96 % der teilnehmenden Makler würden ihren Kollegen die VEMA empfehlen. Weitere 4 % − darunter viele neuaufgenommene Maklerkollegen, die erst eigene Erfahrungen sammeln müssen – sind in der Frage unschlüssig. Eine Weiterempfehlungsquote von 96 % spricht für sich und zeigt, dass die Genossenschaft ihr Handwerk versteht. Dies spiegeln auch die 85 %, die angaben, dass VEMA in ihrem Arbeitsalltag eine hohe bis sehr hohe Bedeutung spielt. Weitere 11 % gehen davon aus, dass die Bedeutung der VEMA-Dienste für das eigene Haus weiter steigen wird. Auch hier also ein sehr hoher Wert an Zustimmung. „Etwas Besseres, als die Zusammenarbeit mit VEMA, hätte unserem Maklerhaus nicht passieren können.“

Noch mehr Aussagekraft hat natürlich ein Blick auf die einzelnen Bereiche, zu denen um ein Feedback gebeten wurde:

Gesamtqualität der angebotenen Versicherungsprodukte (Konzepte): 1,66

Hier wurden vor allem die durch VEMA selbstentwickelten Deckungskonzepte in den privaten und gewerblichen Kompositsparten wieder mit viel Lob bedacht. Auch im kommenden Jahr werden diese weiterentwickelt und an Sonderlösungen gearbeitet. Mit neuen Kooperationen versucht man, Lücken im Angebot zu schließen bzw. regelmäßig wiederkehrende Problemfälle mit einer funktionalen Lösung zu versehen.

VEMAextranet und technische Leistungen – 1,69

Technische Angebote, die den Kollegen auch wirklich helfen, waren seit jeher eine Kernkompetenz der VEMA. Dabei ist es weniger wichtig, für jeden neuen Trend schnell etwas aus dem Boden zu stampfen. Vielmehr orientiert sich VEMA an der Arbeitspraxis im Maklerbüro, damit sich Prozesse beschleunigen und verschlanken lassen. So wird ein maximaler Nutzen für die Gesamtheit der Mitarbeiter der VEMA-Partnerfirmen gestiftet. Das Großprojekt VEMAdata nahm im Lauf des Jahres Gestalt an und bot ersten Nutzen. Am Ende wird es die Vision einer sinnvollen Datennutzung zur Optimierung innerbetrieblicher Prozesse und Automatisierung vertrieblicher Aktivitäten umsetzen – und noch mehr. Digitalisierung kann ein Segen sein, wenn man sie auf den tatsächlichen Bedarf der Makler abstimmt.

Tagungs-, Schulungs- und Weiterbildungsangebot – 1,58

Die VEMA-Akademie in Karlsruhe hat sich in den vergangenen Jahren zum wichtigsten Weiterbildungspartner der VEMA-angeschlossenen Makler entwickelt. Mit einem gesunden Mix aus Webinaren und Workshops werden die Vorlieben und der Schulungsbedarf der Partner berücksichtigt. Als führendes Weiterbildungsinstitut für Versicherungsmakler wurden 86.171 (Stand 06.12.2018) Teilnehmer im Jahr 2018 gezählt. Auch wenn Weiterbildung für VEMA-Makler noch nie einer Verpflichtung bedurft hätte, steht im Angebot der VEMAAkademie alles bereit, damit auch im kommenden Jahr die 15 Stunden sinnvoll mit Schulungsinhalten befüllt werden können.

Unterstützung in der Unternehmensführung – 1,82

Die VEMA strebte schon immer eine ganzheitliche Hilfestellung für Makler an. Daher wird auch bereits seit Jahren Unterstützung in der Unternehmensführung geboten. Neben Informationen (z. B. Datenschutz und Geldwäsche) und Leitfäden geht dies hin bis zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Die Einführung der DSGVO sowie die Umsetzung der IDD stellten große Herausforderungen für die Versicherungsmakler dar, bei der VEMA gerne unterstützende Hilfestellung leistet und eigene Lösungen anbietet.

Zuverlässigkeit und Kompetenz der VEMA-Geschäftsführung 1,57

In der heutigen Zeit ist es extrem wichtig, sich auf einen Geschäftspartner verlassen zu können. Getroffene Aussagen dürfen nicht nur gut klingen, sondern müssen immer auch fundiert und mit vorher geprüfter Machbarkeit unterlegt sein. Nur so kann man darauf bauen, dass Worten auch Taten folgen werden. Die eigene Erfahrung als Versicherungsmakler, die beide Vorstände der Genossenschaft mitbringen, machen sich natürlich in allen Bereichen äußerst positiv bemerkbar. Transparenz durch regelmäßige Informationen aller Partner und Genossen ist selbstverständlich.

Zuverlässigkeit und Kompetenz der VEMA-Mitarbeiter 1,59

Zu guter Letzt das wichtigste Kapital eines Unternehmens: die Mitarbeiter. 2018 konnte die VEMA wieder eine große Zahl neuer Mitarbeiter gewinnen. Ohne Vorstände und Freiberufler sind aktuell 92 Personen für die VEMA tätig. Die größten Zuwächse fanden in der IT und im Support, dem VEMA-Maklerservice, statt. Hier gelang es, den Anteil der Mitarbeiter mit eigenen Erfahrungen aus Maklerbetrieben weiter auszubauen, was man positiv bemerkt. Man spricht eben dieselbe Sprache und kennt typische Abläufe. Dass man bei einem Anruf bei VEMA in aller Regel mit Personen sprechen kann, die eine Versicherungsausbildung genossen haben, war und bleibt für VEMA eine Selbstverständlichkeit. Durch den guten Teamspirit wurden neue Kollegen schnell integriert und eingearbeitet. Hier funktioniert die Belegschaft als Einheit, die sich gegenseitig unterstützt.

Wachstum mit Augenmaß beeinflusst die Qualität nicht

Das Wachstum der VEMA ist weiterhin ungebremst, findet allerdings mit Bedacht und Augenmaß statt, damit es intern auch verarbeitet und „verkraftet“ werden kann. Es nützt der schnellste Partnerzuwachs nicht, wenn er durch zu wenige Mitarbeiter dazu führt, dass man das eigene Dienstleistungsangebot nicht auf dem gewohnt hohen Niveau halten kann. VEMA hat in diesem Jahr erneut bewiesen, dass man diesen Spagat beherrscht. Die Planungen für 2019 stehen in den meisten Bereichen bereits, sodass sich VEMA-Partner über eine Menge interessante Neuerungen freuen können. Interessierte Versicherungsmakler, die noch nicht Teil der VEMA-Gemeinschaft sind, können sich auf der Internetseite der Genossenschaft (www.vema-eg.de) informieren oder per Mail (info@vema-eg.de) erste Informationen anfordern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der durch den Verbraucherzentrale-Bundesverband jetzt gemeldete Fall eines Riester-Vertrags mit doppelt abgerechneten Abschluss- und Vertriebskosten stellt eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar. Vertragsanpassungen durch gesenkte Eigenbeiträge infolge geänderter Zulagen, wie sie seitens des Kunden im zugrunde liegenden Fall vorgenommen wurden, kommen bei weniger als 0,1 Prozent der entsprechenden Verträge der Württembergischen Lebensversicherung vor. Prinzipiell bemüht sich die Württembergische Lebensversicherung auch hier immer um kulante Regelungen im Sinne des Kundeninteresses.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, D-70176 Stuttgart, Telefon: +49 711 662 – 0, www.ww-ag.com

Vertriebserfolg Jahr für Jahr getoppt

 

Nach elf Jahren an der Spitze des R+V-Vertriebs geht Heinz-Jürgen Kallerhoff (64) zum 31. Dezember 2018 altersbedingt in den Ruhestand. Zum 1. Oktober 2018 hat er bereits die Verantwortung für das Ressort Vertrieb und Marketing an seinen Nachfolger Jens Hasselbächer (47) abgegeben.

Gut 30 Jahre Branchenerfahrung brachte der gebürtige Westfale mit, davon rund 25 Jahre in vertrieblichen Führungsfunktionen bei der Allianz-Versicherung AG, als er 2006 zur R+V kam. 2007 übernahm Kallerhoff im Vorstand der R+V Versicherung AG die Verantwortung für das Vertriebsressort. Er hat seitdem maßgeblich dazu beigetragen, den R+V-Vertrieb technisch, organisatorisch und personell noch enger mit den Vertriebspartnern in den Volksbanken und Raiffeisenbanken zu verzahnen und die Beitragseinnahmen, Kunden- und Vertragsbestände trotz Finanzmarkt- und Eurokrise kontinuierlich zu steigern. Unter seiner Regie erzielte der genossenschaftliche Versicherer im Vertrieb Jahr für Jahr neue Produktionsrekorde. Die Beitragseinnahmen im inländischen Erstversicherungsgeschäft erhöhten sich von 8,5 Milliarden Euro in 2007 um mehr als die Hälfte auf 13,7 Milliarden Euro im Jahr 2017. Mit leistungsstarken und kundenorientierten Produkten hat R+V ihre Position als zweitgrößter deutscher Lebensversicherer und zweitgrößter deutscher Schaden-/Unfallversicherer dadurch immer weiter gefestigt.

DGRV-Ehrennadel in Gold für besondere genossenschaftliche Verdienste

Im Rahmen seiner Verabschiedung überreichte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) dem scheidenden R+V-Vertriebsvorstand in Anerkennung seiner besonderen Verdienste für das deutsche Genossenschaftswesen die Ehrennadel in Gold des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e.V. (DGRV): „Heinz-Jürgen Kallerhoff hat durch seine engagierte Mitarbeit in verschiedenen genossenschaftlichen Gremien dazu beigetragen, das deutsche Genossenschaftswesen insgesamt nachhaltig zu stärken. Dafür gebührt ihm der Dank der gesamten genossenschaftlichen Organisation.“ Kallerhoff war unter anderem Mitglied im BVR-Fachrat Markt und Produkte, im Produkt- und Vertriebskomitee der DZ Bank, im Aufsichtsrat von VR-NetWorld sowie im Beirat des Forschungsinstituts für das Genossenschaftswesen an der Uni Erlangen-Nürnberg.

Wolfgang Kirsch, Aufsichtsratsvorsitzender der R+V Versicherung AG: „Durch sein besonderes Gespür für die Belange der Genossenschaftsbanken ist es Heinz-Jürgen Kallerhoff gelungen, die traditionell enge Anbindung an die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken und Raiffeisen zu intensivieren und auszubauen. Damit hat er die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir in unserem Allfinanzverbund die Kundenbedürfnisse gemeinsam noch effektiver bedienen können.“

R+V-Vorstandsvorsitzender Norbert Rollinger lobte Kallerhoff für dessen großes Engagement und seinen Weitblick, mit dem er den R+V-Vertrieb kontinuierlich weiterentwickelt hat: „Ich danke Heinz-Jürgen Kallerhoff ausdrücklich für seinen leidenschaftlichen Einsatz an der Spitze des R+V-Vertriebs, der uns Jahr für Jahr überdurchschnittliche Produktionserfolge beschert hat. Es ist außerdem sein Verdienst, dass wir unseren Vertrieb im Rahmen des aktuellen Transformationsprozesses der R+V noch stärker an den Strukturen und Bedürfnissen unserer Vertriebspartner in den Volksbanken und Raiffeisenbanken ausgerichtet haben – ein wesentlicher Grundstein für die nachhaltige Zukunftssicherung unserer R+V.“ Über die Vorstandsbestellung von Jens Hasselbächer als Nachfolger von Heinz-Jürgen Kallerhoff haben wir am 16.03.2018 informiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel: 0611/533­0, Fax: 0611/533­4500, www.ruv.de

Das Berliner Insurtech wefox erweitert seine Führungsebene.

 

Seit Anfang Dezember bekleidet Torsten Richter (46) die neu geschaffene Position des Head of Sales bei der wefox Germany GmbH und zeichnet damit für den Vertrieb in Deutschland verantwortlich. Der gelernte Bankkaufmann und Bankfachwirt kommt von der Swiss Life, wo er seit 2009 in verschiedenen Vertriebsfunktionen tätig war, zuletzt als Regionalmanager für die Niederlassung Deutschland. Der gebürtige Hannoveraner hat bereits seit Anfang der 2000er Jahre im Vertrieb gearbeitet. Zu den Stationen seiner beruflichen Laufbahn gehören unter anderem die Unternehmen The Hartford, Morgan Stanley Bank, cominvest und Gothaer Invest- und Finanzservice. Bei wefox wird sich Torsten Richter unter anderem um den Ausbau des Maklergeschäftes kümmern, insbesondere um die Anbindung von Maklern an die Serviceplattform.

„Ich freue mich, dass wir Torsten Richter an Bord haben und er uns mit seiner Expertise im Maklermarkt unterstützt. Seit nunmehr drei Jahren ist wefox in Deutschland tätig und hat sich mittlerweile als relevanter Marktplayer etabliert. In Zukunft wollen wir uns noch stärker als digitaler Vertriebskanal positionieren. Ich freue mich, dass wir dabei auf die Erfahrung von Torsten bauen können“, sagt Milan Veskovic, Geschäftsführer der wefox Germany GmbH.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

wefox Germany GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, Tel: +49 800 2970000, www.wefox.de

Im Durchschnitt erzielen Versicherungsmakler einen Gewinn von 49.970€.

 

Dieser Wert aus dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer liegt damit ca. 2.500€ über dem Vorjahreswert und errechnet sich aus den Antworten der 1.340 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, von denen 63 Prozent als Einzelkaufleute agieren.

Gefragt wurde nach der Höhe der jährlichen Provisionseinnahmen und des Gewinns/Überschusses. Unverändert lag 2018 der Großteil der Befragten (68 Prozent) nach Selbstauskunft in der Einkommensklasse bis zu 50.000 Euro Gewinn beziehungsweise Überschuss. In den meisten der neun gemessenen Einkommensklassen gab es ganz ähnliche Ergebnisse wie im Vorjahr.

„Wenn über zwei Drittel der selbständigen Makler einen Gewinn von unter 50.000€ haben, dann zeigt es, wie falsch die immer wieder geschürte Neid-Diskussion über angebliche Vielverdiener oder gar Abzocker ist. Wenn man von diesem Gewinn noch sein unternehmerisches Risiko und seine Altersvorsorge bestreiten muss, dann bleibt viel zu wenig zum Leben übrig. Diese Daten können wir daher sehr gut für unsere Gespräche mit der Politik verwenden“, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Ein Lichtblick ist, dass 15 Prozent bis zu 75.000 Euro Gewinn (2010: 17,9 Prozent) erzielen und rund 7% bis zu 100.000 Euro (2010: 10,2 Prozent). Auf einen Jahresüberschuss von über 100.000 bis über 200.000 Euro kommen sogar 10,5% (2010: 6,3 Prozent).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de