Mit unserem Partner, der FNZ Bank AG, begeben wir uns im März auf eine spannende Reise quer durch Deutschland.

In sieben Städten haben Sie die Gelegenheit sich in lockerer Atmosphäre in Round-Table-Gesprächen mit den Fachexperten der teilnehmenden Gesellschaften und anderen Interessenten auszutauschen. Hören Sie dabei sechs spannende Vorträge und informieren Sie sich über innovative Lösungsansätze für die Geldanlage Ihrer Kunden.

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Link zur Anmeldung – NORAMCO mit FNZ Bank on Tour  https://fnz.de/services-fuer-vermittler/fnz-bank-on-tour-2024/

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NORAMCO Deutschland GmbH, Nagelstr. 14, 54290 Trier, Tel: +49 (0) 651 – 97095 – 20, www.noramco.de

Ohne die Unterstützung bei Produktauswahl, Beratungstools und Dokumentation kommen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler heutzutage auf keinen grünen Zweig mehr.

Der AfW hat im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche eruiert, wie und wofür Vermittlerinnen und Vermittler Maklerpools und Verbünde nutzen.

Ein Maklerpool allein scheint vielen noch immer nicht auszureichen. Obwohl es nicht wenige Pool-Vollsortimenter gibt, die sich exklusive Anbindungen ihrer Makler wünschen, setzt die Mehrzahl der Vermittelnden auf mehr als einen Partner. So sind 35,5 Prozent an zwei Pools oder Verbünde angeschlossen, 17,5 Prozent verfügen über drei und 10,2 Prozent sogar über vier oder mehr Anbindungen. Im Durchschnitt werden derzeit 2,0 Pools oder Verbünde genutzt. Dies ist ein Resultat des AfW-Vermittlerbarometers, für das jährlich mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler umfassend online befragt werden.

Trotzdem bemerkenswert ist, dass jeder Dritte (31,8 Prozent) bereits über nur eine einzige Anbindung verfügt.

Diese Zahlen sind in den letzten Jahren recht stabil. Die allermeisten Vermittelnden (79 Prozent) wollen weder mehr, noch weniger Pool- oder Verbundpartner. Jeder achte Vermittler (12 Prozent) will künftig mit weniger Anbindungen auskommen, jeder Dreizehnte (7 Prozent) hingegen möchte noch mindestens einen weiteren Partner. Im Durchschnitt werden knapp zwei Drittel (64 Prozent) des Geschäftes über Pools und Verbünde abgewickelt, das bedeutet viele Vermittler bewahren sich auch noch andere Produkt- und Abwicklungsquellen wie etwa Direktanbindungen an Produktgeber.

Konsolidierung bei Pools und Verbünden im Gang

„Die Poollandschaft konsolidiert sich zunehmend, woran der Einstieg von Investoren sicherlich seinen Anteil hat. Der Anteil der Vollsortimenter, die Maklern ein breites Angebot an Produkten, IT und Service bieten wächst und Anbieter, die sich auf bestimmte Produkte spezialisiert haben, werden weniger“, erläutert Norman Wirth, Vorstandsmitglied des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Es steht außer Frage, dass Vermittelnde angesichts der zunehmenden Regulierung und eines immer größeren Produktangebots auf sachkundige und unabhängige Unterstützung angewiesen sind.

Bei der Auswahl ihrer Partner achten Vermittlerinnen und Vermittler auf eine Reihe von Kriterien, die für Ihren Beratungsalltag relevant sind. Laut AfW-Vermittlerbarometer stehen Werkzeuge und Tools gefolgt vom Produktportfolio ganz oben auf der Liste der Entscheidungsfaktoren. 86,9 respektive 86,1 Prozent der befragten Vermittelnden erachtet diese beiden Angebote als „sehr wichtig“ oder „wichtig“ (siehe Grafik). Fast ebenso bedeutsam ist der Grad der Digitalisierung (82,4 Prozent) und das Service- und Beratungslevel (81,0). Erst an fünfter Stelle folgen die Provisionen (70,4), vor dem Weiterbildungsangebot (69,8). Dazu im Vergleich deutlich weniger bedeutsam sind die Eigentümerstruktur (54,9) und die Größe des Pools oder Verbunds (46,6).

Auf die Frage, welche Angebote von Pools und Verbünden Vermittlerinnen und Vermittler dann konkret nutzen, stehen wie schon vor zwei Jahren Weiterbildungsangebote ganz oben, die von 83,3 Prozent der Pool-und Verbundpartner genutzt werden. Knapp dahinter folgen Softwaretools (82,2 Prozent), ohne die eine effektive, rechtssichere Beratung heutzutage kaum noch möglich erscheint. Die Mehrzahl der Vermittler nutzt zudem Produktschulungen (64,5) und Produktinformationen (63,7). Circa die Hälfte der Befragten nutzen rechtliche Unterstützung (47,7) sowie das Angebot einer Produktvorauswahl durch den Pool oder Verbund (42,2).

Der AfW schätzt Maklerpools und Verbünde als verlässliche Partner. „Sie sind ein Garant für die Unabhängigkeit! Damit haben wir das gleiche Ziel und daher unterstützen die maßgeblichen Pools und Verbünde auch den AfW als Fördermitglieder. In der vom AfW initiierten „Pools für Makler“-Initiative tauschen wir uns zudem regelmäßig über alle berufsstandrelevanten Themen aus.“, betont AfW-Vorstand Wirth.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.077 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat knapp 100 Vermittler:innen zum Thema Trends in der Lebensversicherung befragt.

Wie häufig berieten Vermittler:innen im Jahr 2023 zu verschiedenen Arten von Versicherungsprodukten? Wie relevant ist mittlerweile eine fondsgebundene Rentenphase? Und wie sehen die Erwartungen in Bezug auf ein künftiges Provisionsverbot aus? All das und noch mehr wollte das Institut für Vorsorge und Finanzplanung anhand seiner jährlich unter unabhängigen Vermittler:innen von Versicherungsprodukten durchgeführten Umfrage herausfinden.

Wie bereits in den Vorjahren ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das Produkt, zu dem am häufigsten mindestens einmal pro Monat beraten wird. Bei fondsgebundenen Produkten mit Garantien setzt sich der bereits in den letzten Jahren zu beobachtende Abwärtstrend fort. Während 2020 noch rund 58 % der Befragten angaben, mindestens einmal pro Monat zu Garantieprodukten zu beraten, lag der Wert in der aktuellen Umfrage nur noch bei 43 %. Einen Rückgang gab es jedoch erstmals auch bei fondsgebundenen Produkten ohne Garantien zu verzeichnen. Deren Anteil am Geschäft der Vermittler:innen hatte in den letzten Jahren stets zugenommen. Im Gegenzug dazu stieg dieser Wert bei klassischen Produkten erstmals wieder leicht an.

Bei den von der Kundschaft gewählten Garantieniveaus setzt sich der Trend der letzten Jahre fort: Seit der Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 % spielt eine hundertprozentige Beitragsgarantie kaum noch eine Rolle. Im Gegenteil, die Höhe der Garantien nimmt seitdem stetig ab. So gab mehr als die Hälfte der befragten Vermittler:innen an, dass ihre Kund:innen überwiegend ein Garantieniveau von unter 80 % wählen.

Die Vermittler:innen wurden außerdem dazu befragt, ob eine fondsgebundene Rentenphase eine Rolle spielt. „Für rund 65 % der Befragten ist eine Kapitalmarktorientierung in der Auszahlphase fester Bestandteil in ihrer Beratung“, so Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Damit liegt eine deutliche Steigerung zum Vorjahr vor. „Kund:innen wollen mehr und mehr auch in der Auszahlungsphase von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren“, folgert Hauer.

Beim Thema Nachhaltigkeit hingegen ist eine Stagnation festzustellen: Auch in diesem Jahr gaben lediglich ca. 38 % der Umfrageteilnehmer:innen an, dass Nachhaltigkeit einen hohen bzw. sehr hohen Stellenwert in ihrer Beratung hat. Dies deckt sich in etwa mit dem Vorjahreswert (ca. 34 %). Rund 20 % gaben an, dass das Thema in ihrer Beratung kaum eine bzw. überhaupt keine Rolle spiele. Auch schätzen die Makler:innen den Anteil der Kund:innen, die sich grundsätzlich für nachhaltige Geldanlage interessierten, nur auf rund ein Drittel (33,3 %). Der Anteil derer, die darüber hinaus noch konkrete Nachhaltigkeitspräferenzen äußerten, wurde sogar nur auf 14 % geschätzt. Damit zeigt sich erneut wie auch schon im Vorjahr, dass weiterhin Nachholbedarf besteht, um Versicherungsnehmer:innen für nachhaltige Themen zu sensibilisieren. Mit den regulatorischen Anforderungen diesbezüglich kommen die Vermittler:innen jedoch laut der Umfrage größtenteils gut zurecht: Fast 80 % der Befragten kamen zu dieser Einschätzung.

Die Makler:innen wurden auch gefragt, ob sie denn in naher Zukunft mit einem Provisionsverbot rechnen würden. Hier fielen die Antworten eindeutig aus: Nur 6,2 % der Befragten rechnen bald mit einem solchen Verbot, bei ganzen 83,1 % ist dies nicht der Fall.

Mehr Details der Umfrage und ein Auszug können unter hier eingesehen werden. https://ivfp.de/wp-content/uploads/2024/02/Maklerumfrage2024_240214_STK-Homepage.pdf

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat am 21.2.2024 seine abschließende Empfehlung einer ESG-Skala für Finanzprodukte vorgelegt.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die enthaltenen Vorschläge ausdrücklich.  Die vorgeschlagene ESG-Skala für Finanzprodukte würde eine leicht verständliche Information von Privatanlegerinnen und Privatanlegern zu Nachhaltigkeitseigenschaften von Finanzprodukten sein und so die Welt der nachhaltigen Geldanlage leichter zugänglich machen.

Der Beirat empfiehlt, eine „ESG-Skala“ für Finanzprodukte einzuführen, um Kleinanlegerinnen und Kleinanleger einen einfachen verständlichen Überblick der Nachhaltigkeitsmerkmale eines Finanzprodukts zu geben. Zudem schafft eine ESG-Skala die Möglichkeit Finanzprodukte bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale zu vergleichen. Der Beirat schlägt vor, die rechtlichen Grundlagen für die „ESG-Skala“ in der PRIIPs-Verordnung zu schaffen.

Konkret wird die Einführung von ESG-Klassen A bis F vorgeschlagen.

A = hohe Quote an ökologisch nachhaltigen Investitionen (gem. EU-Taxonomie) und/oder nachhaltigen Investitionen (gemäß SFDR) sowie Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) nachhaltiger Investitionen

F = Non-ESG

Bereits 2021 äußerte die Bundesregierung Ideen für eine „Nachhaltigkeitsampel“ für Finanzprodukte für Kleinanleger, die jedoch bisher regulatorisch nicht aufgegriffen wurden. Mit Anpassungen an die großen europäischen Regulierungsprojekte für die Finanz- und Versicherungsbranche MiFID II und IDD wurde dagegen im August 2022 die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger eingeführt. „Aus Sicht des AfW erleben wir hierbei eher einen Rohrkrepierer, da schon die Vorgaben für die Präferenzabfrage extrem kompliziert, umständlich und unverständlich ausgestaltet ist und daher weder Akzeptanz bei der Beraterschaft noch bei den Kunden findet.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Der AfW hat sich hierzu bereits mehrfach, auch in Konsultationen auf EU-Ebene, ausführlich kritisch geäußert.

PM 18.09.23 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/vorgaben-zur-nachhaltigkeitsabfrage-nach-mifid-weltfremd-und-nicht-umsetzbar/

PM 14.11.23 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/afw-begruesst-bafin-kritik-an-eu-taxonomie/

PM 16.01.24 https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/afw-beteiligt-sich-an-konsultation-der-eu-kommission-zur-sfdr/

Ein Praxis-Check des Sustainable Finance-Beirat mit Beraterinnen und Beratern hat gezeigt, dass die ESG-Skala auch in der Praxis grundsätzlich positiv aufgenommen würde. Im Ergebnis sei sie übersichtlich, schnell verständlich und fördere die Vergleichbarkeit. „Das sind alles Punkte, die nach dem derzeitigen System nicht vorhanden sind und daher für den Beratungsprozess einen erheblichen Fortschritt bringen würden.“, ergänzt Wirth.

Die Skala könnte im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Überarbeitung der PRIIPs-Verordnung als Bestandteil des Basisinformationsblattes oder aber im Rahmen der Überarbeitung der SFDR (Offenlegungsverordnung) eingeführt werden.

Link zum Abschlussbericht des Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2024/02/PM_ESG-Skala_Abschlussbericht-1.pdf

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der GREENtable ist eine Initiative der Versicherungs- und Finanzbranche, die sich dem Thema Nachhaltigkeit aus sehr unterschiedlichen Blickrichtungen nähert. Zuletzt stand speziell das Thema Nachhaltigkeit im Vertrieb im Mittelpunkt der Arbeit.

Am 15. Februar 2024 fand das 9. Treffen der Brancheninitiative GREENtable statt.  Fester Agenda-Punkt jeder Sitzung ist der Austausch zu aktuellen marktrelevanten Themen speziell im Bereich Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche, zusätzlich gibt es jeweils ein Schwerpunktthema.

Beim letzten Treffen sprachen die Teilnehmer intensiv über die Einigung von Rat und Parlament der EU hinsichtlich der Regeln für ESG-Ratings. Die Europäische Kommission plant, den Markt für ESG-Ratings zu regulieren, um damit das sogenannte Greenwashing zu verhindern. Mit einer entsprechenden Verordnung sollen die Anbieter von ESG-Ratings direkt von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) überwacht werden. „Eine Regulierung der ESG-Ratings ist längst überfällig und der GREENtable unterstützt diesen Schritt ausdrücklich“, so Julia-Maria Voeste, Nachhaltigkeitsbeauftragte der germanBroker.net AG. „Nur so können Vermittler in der Beratung belastbare Empfehlungen aussprechen und wieder mehr Vertrauen der Kunden in nachhaltige Produkte gewinnen.“

Der GREENtable thematisierte auch den Punkt, dass die EU die ausstehenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von ursprünglich 2024 nun auf das Jahr 2026 verschoben hat. Die Kommission plant, die Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren, um Unternehmen zu entlasten. Ein erstes Maßnahmenpaket zur Rationalisierung der Berichtsanforderungen sowie das KMU-Entlastungspaket wurden auf den Weg gebracht.

Zentrales Thema im Austausch war zudem „Nachhaltigkeit als Problem im Vertrieb“. Der GREENtable begrüßte hierzu Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., der das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer 2023 näher vorstellte.

Seit dem 20. April 2023 sind – zusätzlich zu den Versicherungsvermittlern – auch Finanzanlagenvermittler dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Beim 16. AfW-Vermittlerbarometer wurden mehr als 1.000 Vermittler per umfassender Online-Umfrage zu dieser Thematik befragt. Lediglich 22 Prozent der Kunden sind laut der befragten Vermittler daran interessiert, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. Der Mehrheit (62 Prozent) ist das Thema „egal“ und 16 Prozent der Kunden lehnen das Thema ganz ab.

Dieselben Fragen wurden auch im Jahr 2022 über das Vermittlerbarometer gestellt. Dort waren die Ergebnisse anders ausgefallen. In 2022 war die Mehrheit der Kunden (52 Prozent) bereit, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen, 22 Prozent lehnten das Thema komplett ab und 25 Prozent der Kunden war das Thema egal. „Seit der letzten Umfrage ist viel passiert. Möglicherweise ist vielen Kunden das Thema Nachhaltigkeit nicht mehr so präsent. Andere Themen wie zum Beispiel die Preissteigerungen oder die aktuelle politische Weltlage sind gefühlt in der öffentlichen Diskussion in den Vordergrund getreten“, so Norman Wirth. „Nichtsdestotrotz setzt sich der AfW weiterhin in Brüssel für ein einfacheres Prozedere bei der Nachhaltigkeitsabfrage ein.“

Die germanBroker.net AG, Maklerverbund mit Sitz in Hagen, hat den GREENtable Ende 2021 ins Leben gerufen.

Der GREENtable ist eine Initiative aus Versicherungsmaklern, Berufsverbänden, Nachhaltigkeitsexperten, Versicherungsgesellschaften, Vermittlerorganisationen sowie Ratingagenturen. Die Brancheninitiative tauscht sich regelmäßig zu relevanten Nachhaltigkeitsthemen speziell in der Versicherungsbranche aus, gibt Impulse und entwickelt Lösungsansätze für eine nachhaltigere Versicherungs-branche.

Alle Informationen zum GREENtable sowie eine Übersicht der Teilnehmer finden Sie unter https://www.green-table.net.

Verantwortlich für den Inhalt:

germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Die seit 1955 bestehende N. R. Löffler GmbH aus Frankfurt schließt sich blau direkt an.

Das mittlerweile in der 3. Generation geführte Familienunternehmen ist unter anderem auf das Taxi- und Mietwagengeschäft spezialisiert.

Seit Jahrzehnten ist die N. R. Löffler GmbH bekannt für ihre langjährige Expertise im Taxi- und Mietwagengewerbe und arbeitet eng mit der Taxi-Vereinigung in Frankfurt zusammen. So ist die N. R. Löffler GmbHauchaufdeninFrankfurt regelmäßig stattfindenden Sprechtagen der Taxi-Vereinigung vertreten. Auch im Privatkundenbereich ist das Frankfurter Traditionshaus erfolgreich positioniert. Der Anschluss der N. R. Löffler GmbH an die blau direkt Gruppe erfolgte zum 01.01.2024. Der Standort in Frankfurt, die Kundenbetreuung vor Ort und auch die Ansprechpersonen bleiben unverändert erhalten.

Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Beitritt zur blau direkt Gruppe sei die führende Technologie sowie die Zusammenarbeit mit Dirk Henkies und seinem Team, der mit seiner jahrzehntelangen Expertise von Anfang an in den Prozess involviert war und beratend zur Seite stand, erläutert Thomas Löffler. Die umfassende Technologie der blau direkt Systemwelt entlastet vor allem von administrativen Aufgaben und baue automatisiert Kundenbestände aus, führt Löffler weiter aus. So profitiere die N. R. Löffler GmbH künftig von Softwarelösungen wie dem Maklerverwaltungsprogramm AMEISE und man könne sich so wieder mehr der Kundenbetreuung widmen, erklärt Thomas Löffler.

Thomas Löffler, Geschäftsführer bei N. R. Löffler GmbH, äußert sich zum Beitritt wie folgt: “Wir freuen uns, dass wir mit blau direkt einen Technologiepartner gefunden haben, der uns in unserer täglichen Arbeit unterstützt. Durch die Softwarelösungen und Dienstleistungen können wir uns mehr Zeit für unsere Kunden nehmen, da wir in administrativen Aufgaben entlastet werden. Tradition schließt neue Technik nicht aus.”

“Mit der N. R. Löffler GmbH konnten wir echte Profis im Bereich Taxen und Mietwagen für uns gewinnen und können dies nun auch unseren Partners zur Verfügung stellen. Der Standort in Frankfurt unterstützt bei den anstehenden Expansionen.” , so Dirk Henkies, Ruhestands- und Strategieexperte bei blau direkt.

Der Beitritt der N. R. Löffler GmbH ist ein weiterer strategischer Schritt, um die Präsenz in Hessen von blau direkt weiter auszubauen. Des Weiteren steht der Anschluss an die blau direkt Gruppe in einer langen Reihe vorheriger und auch künftiger Beitritte von Maklerunternehmen, die eine der verschiedenen Lösungen der Ruhestandsplanung von blau direkt nutzen. Sei es in Form von Asset oder Share-Deals oder eines der verschiedenen Modelle der Maklerrente.

Zu blau direkt:

blau direkt zählt zu den führenden Technologieanbietern für die unabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzanlagen. Seit mehr als 20 Jahren ist das Lübecker Unternehmen auf Digitalisierung und Prozessoptimierung spezialisiert und setzt bei der Vereinfachung komplexer Abläufe und der Steigerung der Ertragskraft stetig neue Standards in der Branche. Die cloudbasierte Systemwelt von blau direkt gilt als eine der leistungsstärksten und effizientesten Technologie-Plattformen für die Vermittlung und die Verwaltung von Versicherungen und Finanzanlagen. Moderne Vermittlerunternehmen, die auf blau direkt als Technologiepool setzen, reduzieren ihre Verwaltungsaufwände und verdoppeln im Durchschnitt nachweislich alle fünf Jahre ihre Umsätze.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

In einem Kommentar zeichnet der Vorstand des Votum Verbands, Martin Klein, den politischen Diskussionsstand bezüglich der EU-Kleinanlegerstrategie nach und entlarvt die dünne Datenlage der Befürworter eines Provisionsverbots.

Vorab: Derartige Anhörungen wie am Mittwoch im Bundestag bieten selten Überraschungen. Die Sachverständigen werden von den Fraktionen benannt und die an sie gerichteten Fragen vorher von den Parteivertretern mit ihnen abgestimmt. Da gibt es selten Raum für neue Argumente oder Einsichten.

Wie zu erwarten war, gaben die Grünen einem Wissenschaftler die Bühne, der sich ganz offensichtlich dem Ziel eines generellen Provisionsverbots verschrieben hat. Prof. Dr. Steffen Sebastian von dem Lehrstuhl für Immobilienfinanzierung der Universität Regensburg erhielt so erneut eine Gelegenheit, um die höchst umstrittenen Ergebnisse seiner Studie zu verbreiten. Diesmal verstieg er sich zu der Behauptung, dass Länder mit Provisionsverbot angeblich eine Renditeverbesserung für die dortigen Anleger in Höhe von 2,0 Prozent erzielt hätten. Allein in Deutschland würde durch Provisionen ein Anlegerschaden von 100 Milliarden Euro im Jahr entstehen, was einem Betrag von 6000 Euro je Haushalte entspräche.

Falsche Zahlen

Diese Zahlen von Prof. Sebastian entpuppen sich bei einem Faktencheck schnell als falsch. Bei knapp 41 Mio. Haushalten in Deutschland entlarven sich 6000 pro Haushalt bereits eindeutig als Rechenfehler. Bei einer jährlichen Sparsumme von 248 Milliarden Euro ist ein Provisionsanteil von 40 Prozent (100 Mill.) ebenfalls gänzlich unplausibel, zumal leider nicht überwiegend in Anlageprodukten, sondern in Sichteinlagen wie etwa dem berühmten Sparbuch gespart wird. Trotzdem behauptete Herr Prof. Sebastian dennoch, dass bei einem marktwirtschaftlichen Ansatz immer ein Provisionsverbot befürwortet werden müsse.

Zutreffend wies der Vertreter des BVI daraufhin, dass eine Untersuchung der Ergebnisse der Universität Regensburg anhand realer und auch öffentlich zugänglicher Daten der europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde nicht plausibilisiert werden konnten. Es war tatsächlich keine statistisch signifikante Mehrrendite in Ländern mit Provisionsverbot (England, Niederlande) zu ermitteln, dafür aber eine sinkende Beteiligung von Anlegern am Kapitalmarkt nach Einführung des Provisionsverbots. Es zeugt von Chuzpe oder Tragikomik, dass Prof. Sebastian diese Untersuchung als in wissenschaftlicher Hinsicht nicht haltbar abqualifizierte.

Hierbei offenbarte er jedoch ungewollt ein Hauptproblem der Grundannahmen der EU-kommission. O-Ton:

„Also die Datengrundlage ist eben einfach nicht besonders gut und wenn man wirklich verstehen will, was auf den einzelnen Märkten passiert ist, wer davon genau profitiert und wer vielleicht auch nicht, der braucht einfach bessere Daten. Die Entscheidung, die die Kommission trifft, sollte eben nicht auf Behauptungen, die von beiden Seiten – muss man fairerweise sagen – in den Raum gestellt werden, beruhen, sondern auf tatsächlichen Fakten.“

Jeder Politiker, der zu einer Entscheidung über die RIS aufgefordert wird, sollte sich diese Erkenntnis vor Augen führen. Wenn Gesetzgebung nicht auf Fakten beruht, ist es eindeutig, dass sie nicht zu erfolgen hat! Das war dann doch ein klarer Erkenntnisgewinn.

Beratungslücke wird übersehen

Diese Haltung machte sich der Vertreter des Europäischen Verbraucherverbands zu eigen. Obwohl schon die britische Finanzmarktaufsicht FCA die unstreitig bestehende Beratungslücke für Kleinanlegern in Großbritannien thematisiert hatte, behauptete er, dass es diese nicht gäbe, vielmehr eine Beratungslücke in Deutschland festzustellen sei. Weil sich die Zahl der Berater in Großbritannien nach dem Provisionsverbot nicht verändert hätten, wäre eine Beratungslücke dort auszuschließen, während man in Deutschland ja nur 300 Honorarberater hätte und jeder provisionsbasiert Tätige ja nur verkaufe, aber nicht berate. Zu Recht nutzte Herr Dr. Carsten Brodesser MdB von der CDU im Anschluss die Möglichkeit, diesen Unsinn zu entlarven. Er wies daraufhin, dass er als Mitglied einer Delegation des Finanzausschusses selbst durch die FCA über die Beratungslücke bei Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen in Großbritannien informiert wurde und Beratung in Deutschland natürlich auch durch diejenigen angeboten wird, die hierfür transparent Provisionen erhalten.

Ähnlich realitätsverweigernd zeigte sich die Vertreterin der EU-Kommission Frau Dr. Liesenfeld. Die wiederholten Hinweise des Vertreters der ING-Diba auf die große Vielfalt von günstigen Anlagemöglichkeiten in Deutschland und die Tatsache, dass der Anteil von ETF-Anlegern in Deutschland mit 40% im europäischen Vergleich den Spitzenwert darstellen würde, verfolgte sie mit Kopfschütteln. Frei nach dem Motto, in einem Land mit Provisionen kann sowas gar nicht sein.

Fragliches Demokratieverständnis der EU-Kommission

Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sprach ein grundsätzliches Problem der RIS an, nämlich die Tatsache, dass insbesondere bei den geplanten Produkt-Benchmarks die Darstellung in der Richtlinie auf Level 1 sehr abstrakt sei und man die Wirkung der RIS daher derzeit nicht beurteilen könne.

Auch Anja Käfer-Rohrbach vom GDV thematisierte die Problematik, dass sich die EU-Kommission eine carte blanche für weitere nachfolgende Verordnungen und technische Regulierungsstandards auf Level 2 und 3 mit heute unbekanntem Inhalt und Auswirkungen einholen wolle.

Diese berechtigten Bedenken, die auf dem auch im Grundgesetz verankerten Gebot fußen, dass wesentliche Maßnahmen in ein parlamentarisch verabschiedetes Gesetz gehören, stieß bei Frau Dr. Liesenfeld nicht auf Resonanz. Obwohl sie einräumte, dass die Kommission die beabsichtigten Methoden noch mit ESMA und EIOPA „ausfeilen“ würde, solle man doch darauf vertrauen, dass eine bloße Kostenfixierung nicht der Ansatz sei.

Bereits dieses fehlende Demokratieverständnis bei einer Vertreterin der EU-Kommission lässt einen mehr als nachdenklich zurück.

Die Detailfrage der Unabhängigkeit

Herr Dr. Eichele vom BVK sprach die Problematik an, dass der RIS-Entwurf einem Makler zukünftig die Entgegennahme von Courtagen bei der Vermittlung von Lebensversicherungen untersage, wenn er seine Tätigkeit als unabhängig bewirbt. Diese gelte es zu verändern, da Makler auch bei Erhalt von Courtagen unabhängige Sachwalter der Versicherungsnehmer blieben. Dem trat Lars Gatschke vom VZBV entgegen und verwies auf eine notwendige Einheitlichkeit der Verwendung von Begriffen. In der MiFID sei der Begriff unabhängig nur den Honorarberatern gestattet und dies gelte es auch für die IDD umzusetzen. Dieser Konflikt wird weiter schwelen.

Besser Abschaffung oder Absenkung der Kapitalertragssteuer

Prof. Philipp Bagus, ein deutscher Professor von der Universität Rey Juan Carlos (Madrid), der als Sachverständiger von der AfD benannt wurde und nach unseren Recherchen und frei vom Verdacht des Nationalismus, geschweige denn Faschismus ist, wies zutreffend daraufhin, dass man das gewünschte Ziel der Erhöhung der Kapitalmarktbeteiligung von Kleinanlegern am ehesten durch eine Abschaffung oder Absenkung der Kapitalertragssteuer erreichen würde. Der Votum Verband hat früh darauf hingewiesen, dass die USA mit ihrem 401k-Sparplan für Beschäftigte genau diesen Weg beschritten haben und dies ein maßgeblicher Grund für die höhere Kapitalmarktbeteiligung der US-Bürger ist. Die EU-Kommission hat dies nicht einmal in ihren Untersuchungen erwähnt.

Fazit

Die Diskussion zeigte keine Notwendigkeit für die Umsetzung der RIS. Sie belegte im Gegenteil, dass der Kommissionsentwurf auf einer gänzlich unzureichenden Datenbasis beruht. Die Vertreter von SPD und Grünen zeigten erwartbar klare Sympathien für ein Provisionsverbot. Hier ist weiterhin die Ansicht erkennbar, mit einem paternalistischen Ansatz die Anleger vor sich selbst beschützen zu müssen. Die Vertreterin der FDP Anja Schulz MdB unterschied sich hier deutlich von ihren Ampel-Kollegen und zeigte klare Zustimmung zu der Kritik der CDU/CSU am Entwurf der EU-Kommission. Alle Politiker sollten sich tatsächlich überlegen, ob das weitere intensive Drehen an der Bürokratieschraube wirklich dem Verbraucher dient und nicht vielmehr dafür verantwortlich ist, dass neue positive Geschäftsmodelle verhindert und wünschenswerte Angebotsvielfalt erstickt wird. Der Votum Verband wird sich in Europa weiterhin klar gegen die verfehlten Ansätze der RIS einbringen.

Martin Klein ist Geschäftsführer des Verbandes Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa Votum.

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Dass es mit der gesetzlichen Rente im Allgemeinen und speziell in Ballungszentren finanziell sehr eng bis unmöglich werden kann, ist nichts Neues.

Selbst zusätzlich für den Ruhestand vorzusorgen, tut Not. Nur wer seine Schäfchen ins Trockene bringt, wird seinen „ewigen Urlaub“ in vollen Zügen genießen können und ist nicht auf einen Rentnerjob oder Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen. Rentenversicherungen in ihren verschiedenen Ausprägungen sind dabei nach wie vor ein wichtiger Baustein im Alterssparen eines Kunden.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter im Bereich der Rentenversicherungen. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Klassische/klassiknahe Renten:

Allianz (28,74 % der Nennungen)

Alte Leipziger (17,17 %)

Volkswohl Bund (11,98 %)

Indexpolicen:

Allianz (31,32 %)

Volkswohl Bund (18,61 %)

Stuttgarter (12,46 %)

Fondsgebundene Renten mit Garantie:

Allianz (18,82 %)

Alte Leipziger (16,90 %)

Volkswohl Bund (10,45 %)

Fondsgebundene Renten ohne Garantie:

Alte Leipziger (16,07 %)

Allianz (13,26 %)

LV 1871 (10,45 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen mehr als 4.500 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 30.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der Abwicklung bis zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Der Staat allein kann es nicht richten: Jetzt private Altersvorsorge angehen

Es wird immer deutlicher: Die Bundesbürger können sich bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen – Die private Vorsorge ist deshalb wichtiger denn je – Welchen Mehrwert eine professionelle Finanzplanung dabei bietet

Ein „Weiter so“ bei der gesetzlichen Rente darf es nicht geben. In ihrem jüngsten Gutachten hat sich der Sachverständigenrat für Wirtschaft – die sogenannten Wirtschaftsweisen – für eine grundsätzliche Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen. Denn die Herausforderungen sind enorm, die Lebenserwartung steigt und immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Ohne ein deutliches Umsteuern drohe der gesetzlichen Rentenkasse spätestens ab 2030 eine Finanzierungsnot. Nach den Vorstellungen der fünf Wirtschaftsweisen könnte die Einrichtung eines staatlichen Aktienfonds nach internationalem Vorbild, also ähnlich wie in skandinavischen Ländern, ein wichtiger Lösungsbaustein sein.

Darüber hinaus mahnten die Experten an, dass das Rentenalter künftig an das Lebensalter gekoppelt werden müsse. Das bedeutet: Wenn die Lebenserwartung der Bundesbürger weiter steigt, sollte das Rentenalter proportional angehoben werden. Außerdem müsste auch der Kreis der Rentenzahler vergrößert werden, so die Sachverständigen weiter.

Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen

Zwar haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag bereits festgelegt, dass das staatliche Rentensystem reformiert werden muss. Doch passiert ist bislang wenig und die Zeit drängt. „Die Konsequenz kann nur sein, dass jeder Bürger noch stärker den Fokus auf seine eigene private Altersvorsorge legt“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).  Denn eine lebenslange finanzielle Absicherung ist für einen unbeschwerten Lebensabend von enormer Bedeutung. Und je früher man damit anfängt, desto besser. „Wer seinen Ruhestand angemessen bestreiten will, muss selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen“, rät Tilmes.

Denn auch die Inflation mit Werten von wieder deutlich über zwei Prozent sorgt dafür, dass schlecht verzinste Spareinlagen langfristig real deutlich an Wert verlieren. Was aber tun? „Eine Patentlösung bei der Altersvorsorge gibt es nicht, die Planung hängt von verschiedenen Faktoren ab“, so Prof. Tilmes weiter. Dazu zählen das Lebensalter und somit die Zeit bis zum Ruhestand, die persönlichen Lebensumstände wie Familien- und Vermögenssituation sowie die eigenen Ziele und Wünsche. „Ein professionell erstellter und auf die individuelle Situation angepasster Finanzplan kann dem verunsicherten Anleger aber helfen, entsprechende Defizite im Portfolio aufzudecken“, empfiehlt der Experte, der neben seiner Vorstandstätigkeit Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich Winkel, ist.

Wichtiger „Aha“-Effekt

Der große Vorteil: Die Verbraucher bekommen durch die professionelle Aufbereitung ihrer Vermögensverhältnisse im Finanzplan häufig erstmals einen kompletten und genauen Überblick über die Werthaltigkeit ihrer einzelnen Vermögensanlagen. Sozusagen ein „Aha“-Effekt, der zu einer optimierten Altersvorsorge-Planung führt.

„Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, den lang ersehnten Ruhestand zufrieden und in finanzieller Freiheit genießen zu können“, erläutert der FPSB-Vorstand. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Simulation von Risikoszenarien, wie ein starker Anstieg der Inflationsrate oder die finanziellen Aufwendungen bei einer eventuell auftretenden Pflegebedürftigkeit. Das kann helfen, um möglicherweise auftretende Finanzlücken im Alter auszuschließen.

Ein wichtiges Augenmerk sollte dabei auch auf der Liquiditätsplanung liegen, das heißt, welche Einnahmen kann man ab dem Ruhestandsbeginn pro Jahr erwarten und wie hoch werden in etwa die Ausgaben sein. „Der Fokus einer üblichen Finanzberatung liegt meist auf der Ansparphase, doch die Auszahlungsphase ist mindestens ebenso wichtig – gerade vor dem Hintergrund der immer längeren Lebenserwartung und der damit verbundenen längeren Rentenbezugsdauer“, sagt Tilmes. Entscheidend sei es, das angesparte Kapital zu optimieren und in leistungsfähige sowie sichere Zahlungsströme zu verwandeln.

Wie groß auch immer die Versorgungslücke sein mag, alle wichtigen Fragen und Herausforderungen rund um das Thema Ruhestandsplanung können mit Hilfe professioneller Finanzplaner, wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, frühzeitig erkannt und gelöst werden. In die Berechnungen fließen sowohl die persönlichen Risikopräferenzen, der familiäre Lebensplan sowie weitere wichtige Parameter, wie etwa bestehendes Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten, mit ein.

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Ab sofort bereichern die Produkte des US-Versicherers AIG das Portfolio der Münchner Fonds Finanz in der gewerblichen Sachversicherung.

Den Vertriebspartnern von Deutschlands größtem Maklerpool stehen damit neue hochwertige Lösungen in der Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung sowie ein Multiline-Produkt zur Verfügung.

Durch die Zusammenarbeit mit AIG gewinnt die Fonds Finanz einen der etabliertesten US-amerikanischen Versicherer als Partner. Angebundene Vermittler des Maklerpools profitieren künftig von einem neuen Angebot an zukunftssicheren, attraktiven Tarifen. Zum Start wird eine Reihe von Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen angeboten, in diesem Fall Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und ein Multiline-Produkt. Der Multiline-Tarif vereint die Inhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung mit weiteren Absicherungen, die typischerweise für einen Gewerbebetrieb notwendig sind. Was die AIG-Produkte auszeichnet: die weitgehende Deckung in wichtigen Punkten wie Besitzstandsgarantie, Differenzdeckung und marktführender Bestleistungsklausel.

„Die Produkte von AIG bieten eine sehr gute Qualität im Bereich Gewerbe Sach. Die Tarife sind schlank, bieten umfassenden Schutz und ein ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis“, sagt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Bei unseren Entscheidungen stehen stets die Bedürfnisse und der beste Service für unsere Makler im Mittelpunkt. Indem wir das neue Angebot von AIG in die Thinksurance-Plattform integrieren, kommen wir den Wünschen unserer Vermittler nach.“

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 29.000 Vertriebspartnern, 470 Mitarbeitenden und 320 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2022 eine Gesamtleistung von 254,3 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,4 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern).

Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig.

Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die bbg führt strukturelle Änderungen und neue Abläufe ein, die darauf zielen, den Wettbewerb effektiver, inklusiver und zukunftsorientierter gestalten werden. Darüber hinaus ist der Ausbau des Mentoring-Angebots geplant.

Die bbg Betriebsberatungs GmbH, Veranstalter des Jungmakler Awards, und Moritz Heilfort, Stratege und Repräsentant für die Brancheninitiative, geben weitere Informationen zur strategischen Neuausrichtung des Awards bekannt. Mit der Einführung eines differenzierten Bewertungsverfahrens, sowie der Erweiterung der Veranstaltungsformate und des Mentorenprogramms, zielen sie darauf ab, die Bewerberinnen und Bewerber gezielter an die Kernthemen und Fähigkeiten heranzuführen, die in der heutigen Finanzbranche von entscheidender Bedeutung sind.

Veränderte Bewerbungsbedingungen

Die wichtigste Voraussetzung bleibt bestehen: Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht länger als fünf Jahre ein eigenes Maklerbusiness führen. Das umfasst Neugründungen als auch Unternehmensnachfolge mit eigenen Anteilen. Allerdings wird es mit diesem Jahr kein Höchstalter mehr als Teilnahmebedingung geben. Damit definieren die Organisatoren eine Jungmaklerin oder einen Jungmakler nicht nach dem Alter, sondern nach der Innovationskraft und dem unternehmerischen Handeln. Vielen Quereinsteigerinnen und -einsteigern würden sie mit einer entsprechenden Begrenzung den Weg zum Award verbauen und haben sich daher für den Wegfall der Altersgrenze entschieden.

Neuerungen rund um das Digital- und Bundescasting

Um bei Weiterentwicklung des Jungmakler Awards deutlich mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu erzeugen, haben sich die Verantwortlichen entschieden, eine Scorecard einzuführen. Diese wird zehn Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen im Digital- und Bundescasting aufweisen.

Dabei konzentriert sich die Auswahl im Digitalcasting künftig auf vorrangig auf Innovation, Technologieeinsatz, Persönlichkeit und Kreativität, während beim Bundescasting die unternehmerischen Aspekte des bewerbenden Maklerunternehmens im Vordergrund stehen. Diese Herangehensweise soll vor allem dazu führen, dass Bewerberinnen und Bewerber mit unterschiedlichen Stärken objektiv vergleichbar werden.

Lisa Knörrer, Geschäftsführerin der bbg, Veranstalterin des Jungmakler Awards: „Die differenzierte Bewertung ermöglicht es uns, den Teilnehmenden ein spezifisches und detailliertes Feedback zu ihren Stärken und Verbesserungsbereichen zu geben. Dies gilt besonders für diejenigen, die es vielleicht nicht bis ins Finale schaffen. Statt eine Erfahrung des Scheiterns zu vermitteln, wollen wir eine Atmosphäre schaffen, in der jedes Feedback als Chance für Wachstum und Entwicklung gesehen wird.“

Moritz Heilfort, selbst Gewinner des Awards 2020: „Ich bin überzeugt, dass durch diese Herangehensweise eine stärkere Feedback-Kultur im Rahmen des Jungmakler Awards entstehen kann.“

Jungmakler MasterClass wird ausgebaut

Die Jungmakler MasterClass markiert einen wichtigen Meilenstein in dem Bestreben, Networking und Austausch innerhalb der Versicherungsbranche zu fördern. „Die positive Resonanz und das Engagement der Teilnehmenden haben deutlich gemacht, wie wichtig solche Formate für die Entwicklung junger Talente und den Aufbau starker beruflicher Netzwerke sind. Angesichts des Erfolgs und der Bedeutung der MasterClass ist es unser klares Ziel, diesen Ansatz weiter zu fördern und zu vertiefen.“ informiert Lisa Knörrer.

Künftig ist geplant, das Angebot der MasterClass auszubauen, indem die Themenpalette erweitert und noch mehr Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen der Versicherungsbranche und angrenzenden Disziplinen einbezogen werden. „Wir möchten den Teilnehmenden ein noch breiteres Spektrum an Wissen und Perspektiven bieten und gleichzeitig die Möglichkeiten für interaktiven Austausch und praktische Workshops verstärken. Darüber hinaus erkunden wir Wege, um die Vernetzungsmöglichkeiten zu intensivieren.“ fügt Moritz Heilfort hinzu.

Über den Jungmakler Award

Beim Jungmakler Award geht es um die Zukunft der Branche. Bereits 2011 haben sich unter der Federführung der bbg Betriebsberatungs GmbH verschiedene Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft zusammengeschlossen, um ein Zeichen für den Branchennachwuchs zu setzen und um die Unterstützung, Anerkennung und Wertschätzung zu fördern, die die jungen Unternehmerinnen und Unternehmer verdienen. Die Brancheninitiative wird von 49 Unternehmen   unterstützt. Der Jungmakler Award bietet – neben den Sach- und Geldpreisen – die einmalige Chance, das eigene Geschäftskonzept mit den Top-Managerinnen und -Managern der Branche zu diskutieren. Hierzu wurde in diesem Jahr erstmalig ein Mentorenprogramm ins Leben gerufen.

Abgerundet wird der Jungmakler Award mit einem Finalisten-Workshop auf Einladung von ACE, DEFINO, GOING PUBLIC und OCC im Frühjahr 2024.

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Die ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, Assekuradeur der ConceptIF Group AG für das private und gewerbliche Komposit-Versicherungsgeschäft, erweitert zum 1. Januar 2024 mit Wolfgang Pranghe ihre Geschäftsführung.

Wolfgang Pranghe ist seit März 2022 für das Unternehmen tätig, zuletzt in der Funktion des Marketing-Leiters. Zu den Aufgaben des 55-Jährigen gehörten neben der Entwicklung und operativen Umsetzung des Marketings insbesondere die Vertriebsunterstützung für Makler und Mehrfachagenten. In seiner neuen Funktion wird sich Wolfgang Pranghe verstärkt um den Ausbau digitaler Vertriebsprozesse kümmern. Über das sogenannte „CIF-Portal“ können angebundene Vertriebspartner ihr Sachgeschäft neben den hauseigenen Assekuradeurlösungen mit mehr als 85 Versicherern vollständig online abwickeln. Wolfgang Pranghe, der seit mehr als 30 Jahren in der Branche für verschiedene Versicherer tätig ist und eine enge Verbindung zum Vertrieb pflegt, arbeitet an der Entwicklung digitaler Tools, etwa für den Transfer von Vertragsportfolios.

Die ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH hat ab sofort drei Geschäftsführer: Andreas Hackbarth (Betrieb, Risikomanagement, Schaden und zentrale Bereiche), Wolfgang Pranghe (Marketing, Vertriebsunterstützung, IT und Projektmanagement) und Andreas Szwalkiewicz (Finanzen, Vertrieb, Orga und Personal).

Über ConceptIF

Die ConceptIF PRO & BIZ Underwriting GmbH, die zur ConceptIF Group AG gehört, entwickelt als Assekuradeur marktführende Versicherungslösungen für Privatkunden, für kleine und mittelständische Unternehmen im gewerblichen Bereich sowie für Organe von Kapitalgesellschaften und Vereinen.

Beispiele für den ConceptIF-Service sind minutenschnelle Antragsprozesse, durchgeleitete Policierung, Optimierung von Vermittlerbeständen durch Einzelvertrags- sowie Portfolio-Transfers, transparente Informationen über den Abwicklungsstand des Geschäftes und eine professionelle Schadenbearbeitung.

Zur ConceptIF Group AG gehören:

  • die fbs financial service GmbH, die den persönlichen Vertriebspartner-Service deutschlandweit organisiert,
  • die CEVO Systemhaus GmbH, die die komplette Web-Technologie für die ConceptIF Gruppe entwickelt und
  • die Contor Service GmbH, die den Direktkunden-Service übernimmt.

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nahm am 21. Februar an der öffentlichen Anhörung des Bundestags „Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen“ als einer von zehn Sachverständigen auf Einladung der FDP teil.

Die Befragung fand im Rahmen des Antrags der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/9496) im Finanzausschuss des Bundestages statt.

Der BVK-Sachverständige Dr. Wolfgang Eichele, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied und Hauptgeschäftsführer des BVK, befürwortete grundsätzlich das Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie Retail Investment Strategy (RIS), den EU-Bürgern zu ermöglichen, die Chancen der Kapitalmärkte besser zu nutzen. Dieser Absicht stünden jedoch wichtige Aspekte der RIS entgegen.

So sprach sich der BVK für mehr Rechtssicherheit im Artikel 30 Absatz 5 der RIS aus. „Hier ist eine dringende Klarstellung vonnöten, um unnötige Diskussionen in diesem Bereich zu vermeiden, drohende Provisionsverbote für Makler zu verhindern und damit letztlich den Zugang zum Finanzmarkt für EU-Bürger nicht einzuschränken“, so Dr. Eichele.

Des Weiteren führte Dr. Eichele aus, warum der BVK empfiehlt, die IDD weiterhin nach dem Prinzip der Mindestharmonisierung innerhalb der EU-Staaten auszugestalten. Damit würden den Mitgliedstaaten Freiräume eröffnet, die den jeweiligen nationalen Finanz- und Versicherungsmärkten besser entsprechen. Hier sollte also dem Subsidiaritätsprinzip der EU mehr entsprochen werden.

„Außerdem erachten wir den Zeitplan als unrealistisch und nicht umsetzbar“, so der BVK-Sachverständige. „Gleiches gilt für die geplante Evaluierung nach drei Jahren.”

Generell kritisiert der BVK, dass entscheidende Regelungen der RIS durch Konkretisierungen im Rahmen von Verwaltungsakten (Level 2 und 3) vorgesehen sind und nicht im Prozess eines öffentlichen gesetzgebenden Verfahrens (Level 1). Damit hätten die betroffenen Verbände und Interessenvertreter viel weniger Möglichkeiten, korrektiv und gestaltend einzugreifen. Außerdem widerspricht dieses Verfahren dem deutschen Wesentlichkeitsgrundsatz.

„Die Versicherungsvermittler sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung bei der Umsetzung der RIS“, ergänzt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Die DEGAV GmbH (Deutsche Gesellschaft für alternative Vergütungskonzepte mbH) teilt stolz offiziell ihre Gründung mit und bestätigt ihr Engagement für eine umfassende Veränderung in der Finanz- und Versicherungsbranche.

Die in Berlin ansässige DEGAV ist darauf spezialisiert, Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern den Weg zu alternativen Vergütungskonzepten zu ebnen.

Ein Team von Experten

An der Spitze der DEGAV stehen Geschäftsführerin Handan Isik und Geschäftsführer Dirk Erfurth, bekannt als Inhaber der IQ²strategies GmbH – Veranstalter der ViFit-Messe (2024 am 28.Mai in Leipzig) und Inhaber des Zahlungsabwicklers DiPAY. DIPAY ist eine wegweisende, unabhängige Softwarelösung für die Abwicklung alternativer Vergütungskonzepte im Versicherungs- und Finanzvermittlungsbereich. Mitgründer und aktive Unterstützer der DEGAV GmbH sind Rechtsanwalt Norman Wirth und der langjährige Vertriebscoach und Brancheninsider Jörg Laubrinus, die ebenfalls bereits langjährige Erfahrung beim Thema Servicevereinbarungen haben.

Innovative Kurse und persönliche Unterstützung

Kerntätigkeit der DEGAV sind ihre innovativen Online-Intensivkurse, die in mehrere Module unterteilt sind und in kurzer Zeit abgeschlossen werden können. Diese Kurse, gegen einmalige Gebühr, sind darauf ausgerichtet, Vermittlern nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Anleitungen für die Umsetzung von Servicevereinbarungen zu bieten.

Vorteile für Kunden und Vermittler

Handan Isik, Geschäftsführerin: „Ziel der DEGAV ist es, über Schulungen die Vermittlerinnen und Vermittler zu befähigen, im Interesse ihrer Kunden klar definierte Servicelevel anzubieten, die Vertragsdichte signifikant zu steigern und letztlich auch ihre Einnahmen nachhaltig und angemessen zu steigern.“

Norman Wirth: „Mich treiben Servicevereinbarungen seit vielen Jahren um. Das ist ein Thema, was ich schon immer mit Herzblut begleite. Und im Gegensatz zu all den anderen rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen, ist dieses Thema für Vermittler klar positiv belegt und spannend. Warum? Weil Servicevereinbarungen für Versicherungsvermittler und ihre Kunden ein rundum positives Thema sind. Sie bieten im Ergebnis nicht nur deutlich mehr Wertschätzung durch den Kunden und eine signifikant tiefere Vertragsdichte, sondern auch eine faire Vergütung für erbrachte Leistungen!“

Jörg Laubrinus ergänzt: „Es besteht eine große Herausforderung für Vermittler darin, ihr eigenes Selbstbild und betriebswirtschaftliches Denken zu stärken. Und genau dafür tritt die DEGAV an! Aber noch wichtiger: Die Kunden brauchen und wollen eine lebenslange gute Betreuung. Die kann ein Vermittler mit der Bestandsprovision in der Regel vom zeitlichen Aufwand her gar nicht gewährleisten. Mit einer Jahresgebühr jedoch, sichert sich der Kunde einen qualifizierten Service seines Versicherungsexperten, der über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus geht.“

Geschäftsführer Dirk Erfurth: „Wir erleben eine Durchdringungsquote im Kundenbestand von 70 bis 80 Prozent. Es entscheiden sich deutlich mehr Kunden für eine Vereinbarung und damit bessere Betreuung als dagegen!“

Der Mehrwert für Kunden

Servicevereinbarungen bieten Transparenz und vermeiden Missverständnisse sowie unerfüllte Erwartungen. Kunden können bei der DEGAV aus verschiedenen Servicepaketen wählen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Langfristige Unterstützung und Netzwerkbildung

Auch nach Abschluss der Kurse bietet DEGAV kontinuierliche Unterstützung und Zugang zu einem wachsenden Netzwerk von Experten und Spezialisten. Dies gewährleistet, dass Vermittler die erworbenen Kenntnisse erfolgreich in die Praxis umsetzen können.

Verantwortlich für den Inhalt:

DEGAV – Deutsche Gesellschaft für alternative Vergütungskonzepte mbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, Tel: +49 (0) 30 992 113 – 331, www.degav.de

Marc Pirmin Gorr ist mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH bestellt worden.

Der 27-Jährige wird damit gemeinsam mit seinem Vater Claus-Dieter Gorr, Geschäftsführender Gesellschafter, den Generationenwechsel sowie den Ausbau des Dienstleistungsspektrum der PremiumCircle Deutschland GmbH verantworten.

Marc Pirmin Gorr hat seit seinem Einstieg bei der PCD zum 01.04.2022 als Leiter des Vertriebsmarketings erfolgreich die Digitalisierung und den Generationenwechsel im Unternehmen vorangetrieben, die Personalführung übernommen, sowie den externen Markenauftritt verantwortet.

Hendrik Scherer wurde zeitgleich als Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH abberufen und steht dem Unternehmen weiterhin operativ in anderer Funktion zur Verfügung. Scherer wird sich im Schwerpunkt künftig auf die Geschäftsführung und den damit verbunden Auf- und Ausbau der GVM Versicherungsmakler GmbH konzentrieren.

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg, Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de

Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist vielen Menschen in Deutschland entweder noch unbekannt oder vermeintlich zu umständlich.

Dabei können mit VL-Beträgen im besten Falle sogar „zum Nulltarif“ über die Jahre mehrere tausend Euro angespart werden. Denn viele Arbeitgeber zahlen als eine Art „Incentive“ bis zu 40 Euro pro Monat in den VL-Vertrag jedes Mitarbeiters. Seit 1. Januar nun kommen doppelt so viele Menschen in Deutschland in den Genuss der staatlichen Förderung, die auf den VL-Sparbetrag hinzuaddiert werden kann. Nach Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen wären künftig 35,2 Millionen Deutsche berechtigt, eine staatliche Förderzulage zu erhalten. Bislang waren es nur rund 17 Millionen. Hintergrund ist, dass die Einkommensgrenzen für die Zulage deutlich nach oben angepasst wurden: Wer vermögenswirksame Leistungen in Aktienfonds oder einen Bausparvertrag anlegt, bekommt künftig bis zu einem Einkommen von 40.000 Euro als Alleinstehender oder bis 80.000 Euro bei Verheirateten oder Lebenspartnern die staatliche Zulage. Die Gesamtzulage pro Jahr liegt bei 123 Euro – 80 Euro bei Nutzung eines VL-Aktienfonds sowie 43 Euro bei einem Bausparvertrag oder bei Tilgung eines Immobiliendarlehens.

„Faktisch dürfte fast in jedem Haushalt in Deutschland ab diesem Jahr eine Person VL-zulagenberechtigt sein. Damit wird das Sparen noch einmal deutlich breitenwirksamer als bislang“, sagt Detlev Dehmelt, Leiter Vertriebsservice bei der Hamburger Sutor Bank. Anleger sollten sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen und das Thema VL aktiv bei ihrem Arbeitgeber ansprechen.

Insgesamt könnten den 35,2 Millionen Zulagenberechtigten somit 4,3 Milliarden Euro (123 Euro pro Person) pro Jahr vom Staat ausgeschüttet werden.

Knapp 4.000 Euro pro 7-Jahres-Intervall „zum Nulltarif“ möglich

Für einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Immobilienkredits können 9 Prozent Förderzulage auf einen Maximalbetrag von 470 Euro eingestrichen werden – das sind 43 Euro pro Jahr. Bei Aktienfonds sind es sogar 20 Prozent Zulage auf einen Maximalbetrag von 400 Euro – das sind 80 Euro pro Jahr. Die Sparzulage muss mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Ein VL-Vertrag läuft insgesamt sieben Jahre, davon werden sechs Jahre eingezahlt, das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst nach Ablauf der sieben Jahre kann über das Geld verfügt werden.

Die Förderzulage ist faktisch ein Bonus ohne eigenen finanziellen Einsatz der Arbeitnehmer. Arbeitgeber können zudem freiwillig bis zu 40 Euro pro Mitarbeiter monatlich als VL zahlen. Bei einem VL-Aktienfonds beliefe sich die gesamte Sparsumme für den Arbeitnehmer auf 560 Euro pro Jahr, zusammengesetzt aus 480 Euro durch den Arbeitgeber zuzüglich 80 Euro staatliche Förderung. „Hinzu kommt die Rendite bei einem Aktienfonds, so dass der Betrag über die Zeit zu einer ordentlichen Summe anwachsen kann“, sagt VL-Experte Dehmelt.

Wie hoch die Rendite sein kann, belegen Zahlen des Fondsverbands BVI. Im langjährigen Durchschnitt – als rollierende 7-Jahres-Intervalle ab 1962 bis Ende 2022 – erzielten VL-Aktienfonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien eine Rendite von 7,29 Prozent pro Jahr – ohne Sparzulage. Mit Sparzulage lag die Rendite pro Jahr sogar bei 10,26 Prozent. Pro 7-Jahres-Intervall würde so aus eingezahlten 2.880 Euro ein Betrag von 3.857 Euro.

Für Zulagenberechtigte lohnt sich aus Sicht von Detlev Dehmelt das VL-Sparen in jedem Falle: „Selbst wenn ein Arbeitgeber kein Geld zu einem VL-Vertrag dazugeben sollte, bleibt immer noch die staatliche Förderung als Extra-Bonus. Wer 400 Euro aus eigenen Mitteln für einen VL-Aktienfonds einsetzt und dafür 80 Euro beziehungsweise 20 Prozent ‚on top‘ erhält, hat sich allein dadurch einen guten Renditehebel für den langfristigen Vermögensaufbau gesichert“, fasst Dehmelt zusammen.

Über die Sutor Bank

Die Hamburger Sutor Bank, gegründet 1921, bietet klassisches Private Banking, betreibt eine Banking-Plattform für digitale Partner und kooperiert mit unabhängigen Finanzdienstleistern.

Verantwortlich für den Inhalt:

Sutor Bank GmbH, Hermannstr. 46, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 / 8090 6855 17, www.sutorbank.de 

Die ESG-Kriterien werden nicht nur aufgrund der Regulierungsvorgaben in der Beratung immer wichtiger.

Der AfW hat im Rahmen eines umfassenden Stimmungsbildes der Branche eruiert, wie es mit der Qualifikation der Vermittlerinnen und Vermittler in Sachen Nachhaltigkeit aussieht.

ESG, Taxonomie und Greenwashing sind nur einige der wesentlichen Begriffe, die Vermittlerinnen und Vermittler in der Kundenberatung zu nachhaltigen Versicherungsprodukten und Kapitalanlagen kennen sollten. Jeder zweite Vermittelnde (52 Prozent) hat kein Problem, diese Begriffe den Kunden zu erklären. Jeder Dritte (32 Prozent) hat jedoch bei mindestens einem Begriff Probleme mit einer verständlichen Erläuterung. Dies ist ein Ergebnis des aktuellen 16. AfW-Vermittlerbarometers, einer jährlichen umfassenden Online-Umfrage, die mehr als mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler beantwortet haben. Besorgniserregend: Jeder zwölfte Vermittler (8 Prozent) kann keiner der drei Begriffe erklären.

„Das Thema ESG ist aufgrund anderer Ereignisse etwas in den Hintergrund gerückt. Dennoch sollte hierzu jeder professionelle  Finanzdienstleister grundsätzliches Know-how aufweisen, allein schon deshalb, weil eine Pflicht zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden besteht und man auf Nachfragen der Kunden qualifizierte Antworten parat haben sollte“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.

Jeder Dritte wünscht sich mehr Informationen zu ESG

Das Qualifikationsniveau der Vermittlerschaft hat sich zwar sehr verbessert, ist aber immer noch ausbaufähig. So fühlt sich jeder dritte Befragte (34 Prozent) nicht ausreichend zum Thema Nachhaltigkeit informiert. Die Mehrheit (54 Prozent) hält sich für ausreichend auf dem Laufenden in Sachen ESG. Immerhin zwei Drittel der Vermittler (66 Prozent) haben bereits ein mindestens mehr als ein einstündiges Grundlagenwebinar zur Nachhaltigkeit in der Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittlung absolviert.

Webinare sind auch mit großem Abstand das bevorzugte Medium zur Weiterbildung. 72 Prozent der Vermittler haben bereits hauptsächlich Webinare genutzt, um Ihr ESG-Know-how zu stärken. Als bevorzugte Qualifikationsquelle folgen abgeschlagen Präsenzveranstaltungen (13 Prozent) und E-Learning-Angebote aus der Konserve (11 Prozent), bei denen es keine Interaktion gibt.

Maklerpools und Verbünde als Weiterbildungsanbieter besonders beliebt

Die größte Rolle als Bildungsanbieter für Vermittler in nachhaltigen Fragen spielen die Maklerpools und Verbünde. 60 Prozent der befragten Vermittler nutzen deren Qualifikationsangebote. Beinahe ebenso relevant sind die Produktanbieter (53 Prozent). Etwas weniger gefragt sind private Weiterbildungsanbieter, die immerhin jeder sechste Vermittler (16 Prozent) nutzt (siehe Grafik).

„Wir begrüßen die zunehmende Vielzahl der qualifizierten ESG-Weiterbildungen in der Branche. Der AfW engagiert sich selbst aktiv an der Vermittlung von Fachwissen. Wir haben etwa bei den Leitlinien zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) und des Arbeitskreis Beratungsprozesse e. V. mitgewirkt und gemeinsam mit Votum eine einfach verständliche Hilfestellung zur Offenlegungsverordnung verfasst“, so Wirth. Weitere Informationen dazu finden Vermittlerinnen und Vermittler auf der Webseite des AfW.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Interview mit Freddy Kremer, Inhaber Kremer College im Rahmen des SachwerteGipfel am 20.Februar 2024 in München.

Welches Standing hat die KI aktuell im Vertrieb von Finanzdienstleistungen? Wo steht die Branche im Vergleich? Wo und wie wird die KI aktuell erfolgreich eingesetzt? Wie geht es mit der Entwicklung weiter? Warum gehört die KI ganz oben auf die Agenda von Geschäftsführern und Unternehmen?

Interview SachwerteGipfel 2024 zum Thema KI im Vertrieb

Sehen Sie die Antworten zu diesen und weiteren Fragen im Interview von Andy Wanschka und Freddy Kremer anlässlich des SachwerteGipfels in München.

Weitere Informationen: www.SachwerteGipfel.de

Weitere Informationen: www.kremer-college.de

 

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FinanzBusinessMagazin.de, RedaktionMedien Verlag Astrid Klee, Schwaighofstr. 19 A, D-83684 Tegernsee Tel.: +49 (0)8022 50 70 436, www.FinanzBusinessMagazin.de

Immer mehr Vermittlerbüros erzielen Gewinne über 300.000 EUR pro Jahr und erhöhen somit den durchschnittlichen Gewinn auf 79.000 EUR.

Es bleibt aber dabei, dass 50% der Vermittlerinnen und Vermittler nur einen Gewinn von 50.000 EUR und darunter haben.

Im Durchschnitt gaben freie Vermittlerinnen und Vermittler im November 2023 an, einen Umsatz in Höhe von 243.000 Euro und einen Gewinn von rund 79.000 Euro zu erzielen. Im Vergleich zur Vorjahrsbefragung stieg der durchschnittliche Umsatz damit um 40.000 Euro (+ 20 Prozent) und der durchschnittliche Gewinn um 4.000 Euro (+ 5,3 Prozent). Dies ist ein Ergebnis des AfW-Vermittlerbarometers, der jährlichen Online-Branchenumfrage des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Rund 80 Prozent der befragten Vermittler wiesen sich dabei als unabhängige Versicherungsmaklerinnen und -makler aus. Da sich die Erhebungsmethode in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren etwas verändert hat, sind die Veränderungen nicht so aussagekräftig wie in den Vorjahren.*

Trotz der Steigerung des durchschnittlichen Gewinns befindet sich die Hälfte der befragten 1.100 Vermittlerinnen und Vermittler in den unteren Gewinn-Segmenten bis 50.000 Euro. Nur jeder fünfte Vermittler (19 Prozent) erreicht einen Gewinn von über 100.000 Euro. Nach Gewinn-Segmenten betrachtet gewannen vor allem diejenigen Vermittler hinzu, die Gewinne ab 300.000 EUR erzielt haben (plus 3,5%). Die Anzahl der Vermittler, die lediglich bis 50.000 Euro Gewinn aufwiesen, erhöhte sich hingegen leicht um 1,5% im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt zeigte sich somit bei den befragten Vermittlern eine Polarisierung ihrer Gewinnentwicklung.

„Unabhängige Finanzberaterinnen und Berater haben insgesamt ihren Profit erhöht. Dennoch”, erläutert Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, „ist ein durchschnittlicher, noch zu versteuernder Gewinn von 80.000 Euro, der auch zur Risikovorsorge und zur Deckung der persönlichen Altersvorsorge verwendet werden muss, kein Grund für die Neiddiskussionen, die seitens der Politik oder Verbraucherschützern häufig angestoßen werden.”

Die weiteren Aussichten sind leicht positiv: Insgesamt rechnen die befragten Vermittlerinnen und Vermittler mit einem durchschnittlichen Umsatzplus von 2 Prozent für die Zukunft. Die unter 40-Jährigen erwarten sogar eine Umsatzsteigerung von 16 Prozent. Am skeptischsten sind hingegen Vermittler, die 60 Jahre oder älter sind. Hier wird lediglich mit einem leichten Minus von 2 Prozent gerechnet. Zudem blicken reine Versicherungsvermittler mit einer Umsatzprognose von plus 4 Prozent optimistischer in die Zukunft als Vermittler, die ausschließlich eine Erlaubnis nach § 34f GewO besitzen ( – 2 Prozent).

„In unserem politischen Engagement setzen wir weiterhin einen klaren Fokus darauf, ein Provisionsverbot für Makler, das sich aus der Retail Investment Strategy ergeben könnte, abzuwenden. Zugleich werden wir den politischen Prozess zur Implementierung der Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge aktiv und im besten Interesse unserer Mitglieder begleiten”, beschreibt Rottenbacher die zentralen Aufgaben des Verbands für das Jahr 2024.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten (89,1 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW.

*In den Vorjahren wurde der Gewinn so abgefragt, dass er in vorgegebenen Spannen (z.B. 0 – 24.999€) anzugeben war. Seit 2023 können die Befragten einen exakten Wert eingeben.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat sich erneut mit einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme für seine Mitglieder und damit die unabhängigen Finanz- und Versichungsvermittlerinnen und -vermittler gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestages zu Wort gemeldet.

Anlass war die Anhörung des Finanzausschusses am 21.2.2024 zu den Plänen der EU-Kommission zu einer Kleinanlegerstrategie.

In der 71-seitigen Stellungnahme, welche auch das vielbeachtete Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski, von der Humboldt Universität zu Berlin, zur Europarechtswidrigkeit des in der EU-Kleinanlegerstrategie bisher angelegten Provisionsverbotes für Versicherungsmakler beinhaltet und darauf Bezug nimmt, kritisiert der AfW nochmals aufs Schärfste das komplette Vorhaben.

Bezug genommen wird insbesondere auch auf ein ebenfalls beigefügtes und bisher öffentlich nicht bekanntes ergänzendes Gutachten von Prof. Dr. Schwintowski mit mehrstufigen, eindeutigen Lösungsansätzen, um das potenzielle Provisionsverbot für die Maklerinnen und Makler zu verhindern.

In der Stellungnahme wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen:

  • die Überbetonung von Honorarberatung und ein Provisionsverbot, das EU-rechtswidrig ist und sich für Versicherungsmakler als partielles Berufsverbot darstellt,
  • die fehlerhafte Ausgestaltung eines Best-Interest-Tests,
  • die einseitige Fokussierung auf einen Kostenvergleich, ohne hinreichenden Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kleinanleger,
  • unscharfe Anforderungen an eine Portfolioberücksichtigung,
  • überflüssige Offenlegungsanforderungen für Zahlungen Dritter,
  • eine zu weitreichende Verlagerung von wesentlichen Konkretisierungen in Delegierte Rechtsakte und
  • unrealistische Zeitpläne.

„Wir erwarten uns ein klares Signal des Bundestages in Richtung Bundesregierung zur Unterstützung bei diesem Thema für die Branche und besonders auch für die Kunden. Zustimmung zu einem erwiesen rechtswidrigen Vorschlag der EU-Kommission, basierend auf ideologischen Fantasien und nicht auf überzeugender Empirik, darf es durch Deutschland nicht geben. Vor allem aber bleibt festzuhalten, dass bei Umsetzung des Kommissionsvorschlages die Kleinanleger geschädigt würden und mit ihnen ein ganzer kundenorientierter und qualifizierter Berufsstand – die Versicherungsmaklerinnen und -makler. Das muss verhindert werden!“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Die Stellungnahme https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2024/02/Stellungnahme-AfW-Verband-RIS-Finanzausschuss.pdf inklusive der beiden oben erwähnten Gutachten ist auf der Webseite des AfW abrufbar.

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