Der Bonner IT-Dienstleister Brokerport GmbH, ein IT-Unternehmen im Bereich von Vertriebs- und Vermittlerservices für Finanzdienstleister, stellt ab sofort sämtlichen Einzelvermittlern von Versicherungen, Finanzprodukten und Finanzierungen seine Software „DINalyst“ dauerhaft kostenfrei zur Verfügung.

Dabei ist die gültige IHK-Registrierung des Vermittlers die einzige Anforderung.

„DINalyst“ von Brokerport ist eine unkomplizierte Plattform zur neutralen und transparenten Feststellung der finanziellen Ist-Situation und etwaiger Bedarfslücken gerade bei Menschen mit besonders hohem Beratungsbedarf. Die vom Defino Institut für Finanznorm auf die DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ zertifizierte Analyse-Software steht dem Markt bereits seit 2021 zur Verfügung. Als bislang einziger Software-Anbieter in Deutschland hat Brokerport den Umfang seiner Tools im vergangenen Jahr um die Finanz- und Risikoanalyse für gewerbliche Kunden (DIN 77235) erweitert und Defino-zertifizieren lassen.

Der neue kostenlose Zugang auf die „DINalyst“-Plattform beruht auf einer Erweiterung des Brokerport-Preismodells, das bislang nur kostenpflichtige Individual-Lösungen und Enterprise-Lizenzen vorsah. „Dem freien Vermittlermarkt jetzt zusätzlich das kostenfreie Modul zur Verfügung zu stellen, war für uns keine leichte Entscheidung. Wir haben uns zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschlossen, da die Rufe nach Qualitätsstandards ungebrochen laut sind aber die Vermittler in diesen turbulenten Zeiten sich bei dauerhaften Ausgaben oftmals zurückhalten“, erläutert Jan van Doorn, Vorsitzender des Brokerport-Gesellschafterbeirates. So versucht Brokerport gezielt diejenigen Partner zu gewinnen, die mit dem Thema Finanzanalyse direkt Verbraucherschutz und qualitativ hochwertige Finanzberatung verbinden.

Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler, Vorstandsvorsitzender des Defino-Kuratoriums, sagt: „Die DIN-Analysen sind wichtige Bausteine in der Qualitätssicherung der Bedarfsermittlungen für die Endkunden. Damit ist jeder Einsatz, die Verbreitung dieser Analysen zu fördern, sehr wichtig. So auch dieses Angebot durch die Brokerport GmbH“.

Brokerport erhofft sich durch die kostenfreie Implementierung außerdem eine Sogwirkung bei Versicherern, Banken, Vertrieben und Pools, um den DIN-Normen zu einer tieferen Durchdringung im Vermittlermarkt zu verhelfen.

Die Lizenz ist dauerhaft kostenfrei für alle Vermittler, die sich bis zum 31.12.23 registriert haben werden.

Über die Brokerport GmbH:

Die Brokerport GmbH ist ein im Jahr 2017 in Bonn gegründetes IT-Unternehmen. Es bietet Unterstützung bei der Entwicklung von Software und Tools rund um den Versicherungsvertrieb. Wichtigste Produktentwicklungen sind die DIN-zertifizierten Analyse-Tools für Privathaushalte und für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, Freiberufler und Selbständige sowie das Softwareprogramm DÜVA zur digitalen Unterzeichnung von Makleraufträgen, Maklervollmachten und Bestandsübertragungen sowie zur digitalen Dokumentenverwaltung.

Geschäftsführer ist Patrick Saar, Vorsitzender des Gesellschafterbeirates ist Jan van Doorn.

Verantwortlich für den Inhalt:

Brokerport GmbH, Brungsgasse 6, 53117 Bonn, Tel: 0228 / 387595-50, www.brokerport.de

Neue flexgold-App

Mit der neuen flexgold-App des mehrfach ausgezeichneten Edelmetallunternehmens SOLIT können Anleger selbst rund um die Uhr Edelmetalle kaufen, einlagern, nach Hause liefern lassen oder verkaufen – wann immer der Goldkurs gerade günstig ist.

Gold ist eine attraktive, langfristig stabile Anlageklasse, die Sicherheit und finanzielle Freiheit gibt. Mit der neuen App flexgold der schweizerischen SOLIT Gruppe können Anlegerinnen und Anleger ab einem Euro einfach und sicher digital Gold kaufen – und kommen zudem physisch in den Besitz des Edelmetalls. Entweder wird das Gold in der Schweiz im Zollfreilager in Embrach gelagert oder man kann es sich nach Hause schicken lassen. flexgold verbindet die einfache und günstige Investition in physische Edelmetalle sowie deren hochsichere Lagerung mit der bequemen und maximal flexiblen Abwicklung per App. “Gold ist seit Jahrtausenden ein Wertspeicher und Inflationsschutz und eine gute Ergänzung des Portfolios”, so Robert Vitye, CEO und Gründer von SOLIT. “Als alternative Währung bringt es dem Anleger auch ein Stück zusätzliche finanzielle Freiheit. Da passt es, dass wir als Schweizer Unternehmen eine App launchen, die dem User noch mehr persönliche Unabhängigkeit schenkt.”

Bei flexgold stehen die vier Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium zur Verfügung, welche in den vier Währungen Schweizer Franken (CHF), Euro (EUR), britisches Pfund (GBP) und US-Dollar (USD) gehandelt werden können. Die Preise werden im Minutentakt aktualisiert.

Gold ist eine weltweit geschätzte und verbreitete Anlageform – und angesichts der unsicheren Zeiten gewinnt das Edelmetall umso mehr an Relevanz. Mit flexgold können nun alle Anlegerinnen und Anleger von dieser bewährten Geldanlage profitieren. Die flexgold-App ist sowohl für Apple iOS als auch Google Android in den Stores und auf flexgold.com verfügbar. Die App ist kostenlos und kann direkt auf dem Handy, Tablet oder anderen smarten Endgeräte verwendet werden.

Hinter flexgold.com steht die SOLIT Gruppe, die seit 2008 im Edelmetallhandel aktiv ist und inzwischen zu den führenden Edelmetallhandelsunternehmen in Europa gehört. Der Hauptsitz der SOLIT Gruppe befindet sich seit 2021 in Tägerwilen im Kanton Thurgau. Mehr: https://flexgold.com/

Über die SOLIT Gruppe

Im Bereich Edelmetall hat die SOLIT Gruppe seit Unternehmensgründung im Jahr 2008 die Angebotspalette zur realen Vermögenssicherung aufgebaut sowie ein breites Portfolio im Bereich der physischen Anlagen von Gold und Silber, dem zentralen Kerngeschäft. Die Mitarbeiterzahl erhöhte sich seit 2008 von 5 Mitarbeitern auf 150 Mitarbeiter 2023. Seit dem Jahr 2013 wurde das Angebotsspektrum um den Bereich von Edelmetalldirektinvestments erweitert und mit der Gründung der SOLIT Fonds GmbH im Jahr 2016 um offene alternative Investmentfonds erneut ausgebaut. Die SOLIT Gruppe bietet somit ihren Kunden ein vollständiges Anlageportfolio, bestehend aus Edelmetallsparplänen, diversen Lagerkonzepten sowie sachwertbasierten Investmentfonds an. Neben der Fachvereinigung Edelmetalle evtl. (FVEM) ist die SOLIT auch Mitglied im Berufsverband des deutschen Münzenfachhandels e.V. und in der London Bullion Market Association (LBMA).

Verantwortlich für den Inhalt:

SOLIT Management GmbH, Otto-von-Guericke-Ring 10, 65205 Wiesbaden, Tel: +49 (0) 6122 58 70 58, www.solit-kapital.dewww.goldsilbershop.de

Sind grüne Altersvorsorgeprodukte eine Chance mehr Menschen – und vor allem Frauen – zu erreichen?

Dieser Frage wurde im Rahmen einer Studie nachgegangen, bei der im Mai 2023 mehr als 2.032 Personen bevölkerungsrepräsentativ von YouGov Deutschland befragt wurden.

Ergebnisse im Überblick

Eine exklusive Swiss Life-Studie zeigt, dass mehr als jeder zweiten Frau (54 %) das Thema Nachhaltigkeit wichtig ist, mehr als Männern mit 46 %. Bei Vorsorge- und Finanzprodukten gilt dies bei Frauen und Männern für jeweils 34 %.

Aber: Nur 6 % der Frauen besitzen tatsächlich ESG-konforme Investments, bei den Männern sind es immerhin 10 %.

33 % der Befragten, die keine ESG-konformen Finanz- und Vorsorgelösungen besitzen, sind dennoch offen dafür. Entscheidungskriterium für die grüne Variante ist bei den Männern der kontinuierliche Vermögensaufbau (34 %). Für Frauen steht die Altersvorsorge (37 %) im Fokus, dicht gefolgt von der Unterstützung nachhaltig handelnder Unternehmen (33 % auf Position zwei, Männer: 28 % auf Position vier).

Ein umfangreicheres Produktangebot und mehr Aufklärung durch weibliche Beraterinnen führen dazu, dass sich mehr Frauen für nachhaltige Finanzprodukte entscheiden (knapp ein Fünftel).

„ESG-konforme Investments haben das Potenzial, Renditen zu ermöglichen und gleichzeitig die Menschen effektiv an der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft zu beteiligen. Das Interesse ist zwar grundsätzlich da, nur leider gibt es zu wenig Produkte, bei denen ein signifikanter Nachhaltigkeitsbeitrag ausgewiesen wird“, erklärt Jörg Arnold, Geschäftsleiter bei Swiss Life Deutschland anlässlich der Vorstellung der repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Finanz- und Vorsorgeunternehmens durchgeführt hat. Bisher interessiert sich nur rund jede dritte Frau in Deutschland generell für Finanzthemen (31 %), während sich von den befragten Männern fast jeder Zweite für das Thema grundsätzlich begeistern kann (45 %). Auf Nachhaltigkeit im Allgemeinen hingegen legt mehr als jede zweite Frau (54 %) wert (Männer: 46 %). Nachhaltigkeit kann damit ein Weg sein, mit mehr Frauen über Finanzthemen ins Gespräch zu kommen.

Fast die Hälfte der Befragten wünscht sich ein größeres ESG-Produktangebot

Seit August 2022 müssen im Rahmen der Offenlegungspflichten der Europäischen Union (EU) in Finanzberatungsgesprächen die Nachhaltigkeitspräferenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher abgefragt werden. Doch besitzen laut Umfrage nur wenige Befragte – bei den Männern sind es 10 %, bei den Frauen sogar nur 6 % – tatsächlich ESG-konforme Geldanlagen. Und das, obwohl mehr als jede dritte Frau (34 %) angibt, dass ihr Nachhaltigkeit, auch bei ihren Finanzen, wichtig ist. „Grundsätzlich haben die Menschen, und vor allem Frauen, Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten, schließen diese aber noch nicht ab. Mit einem größeren Produktangebot und einheitlichen, wie nachvollziehbaren Nachhaltigkeitskriterien könnten wir die Zurückhaltung bei Sparerinnen und Sparern auflösen“, kommentiert Jörg Arnold.

Das untermauern die Studienergebnisse: Im Schnitt wünschen sich 47 % der Befragten eine breitere Auswahl an nachhaltigen Finanzprodukten (Männer: 48 %, Frauen: 46 %). Bei den Personen, bei denen ein grundsätzliches Nachhaltigkeitsinteresse besteht, sind es sogar 65 % (Männer: 71 %, Frauen: 61 %). 59 % sind sich darin einig, dass einheitliche Standards und Kriterien bei Nachhaltigkeitsaspekten vorliegen sollten. Mit nachhaltigen Finanzanlagen ließen sich schließlich gesellschaftlich wünschenswerte Entwicklungen steuern: Jeder dritten an nachhaltigen Geldanlagen interessierten Frau (33 %) ist beispielsweise wichtig, mit grünen Finanzprodukten Unternehmen zu unterstützen, die ökologisch und ethisch verantwortungsvoll handeln (Männer in derselben Gruppe: 28 %). Hauptentscheidungskriterium bleibt bei den männlichen Befragten mit 34 % der kontinuierliche Vermögensaufbau (Frauen: 30 %).

Jörg Arnold CEO Swiss Life Deutschland: “Wir brauchen gemeinsame Standards bei der Definition und Auslegung von Nachhaltigkeit, um ein einheitliches Verständnis sicherzustellen. Gemeinsam mit der Politik und dem Kapitalanlagesektor muss definiert werden, was nachhaltig ist und was nicht. Wichtig dabei ist, zu berücksichtigen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher über das Thema Nachhaltigkeit denken.”

Die Wirkung nachhaltiger Geldanlagen ist noch unbekannt: Beratung in der Pflicht

Die Umfrage deutet darauf hin, dass ESG-Geldanlagen trotz der starken Nachhaltigkeits-Präferenz bei Frauen bisher eher die männlichen Befragten überzeugen. Die Studienergebnisse zeigen auch, dass noch Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, um die Chancen zu nutzen. Dabei liegt gerade in der Ansprache von Frauen viel Potenzial: Die Hälfte (48 %) der Studienteilnehmerinnen ist sich über die Wirkung nachhaltiger Geldanlagen noch nicht im Klaren, ein Viertel der Frauen macht dazu keine Angabe. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Frage, ob nachhaltige Geldanlagen einen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten können. Daran glauben eher die männlichen Befragten (32 %) – bei den Frauen sind es 26 %. Gut ein Viertel der Frauen (26 %) gibt auch hier keine Antwort. Das lässt vermuten: Frauen kennen die Vorteile ESG-konformer Anlagen noch nicht. Umso bedeutender wird eine Finanzberatung zum Thema, die im Schnitt 46 % der Befragten wichtig finden (Männer: 48 % und Frauen: 45 %). Von den Personen, die eine Finanzberatung in Anspruch genommen haben, besitzen 12 % (Männer 14 % und Frauen 10 %) ein nachhaltiges Produkt. Stark beeinflusst wird der Abschluss ESG-konformer Investments vor allem davon, wer die Kundschaft beraten hat.

Mit einer weiblichen Finanzberatung ESG-konforme Anlagen verbreiten

Lediglich 28 % der Frauen, die eine Finanzberatung in Anspruch genommen haben, werden von Personen beraten, die ihnen in Alter, Geschlecht und Herkunft ähnlich sind – bei den Männern sind es mit 41 % deutlich mehr. 63 % der weiblichen Befragten gaben an, keine ähnliche Lebenssituation mit ihrem Berater zu teilen. Demgegenüber fühlen sich 71 % der Frauen, die von einer ihnen ähnlichen Person beraten wurden, besser verstanden und in Finanzthemen aufgeklärt. Das wirkt sich positiv auf die Vorsorgesituation aus: 65 % von ihnen haben sich dann auch für eine Geldanlage entschieden. Damit überholen sie sogar die männlichen Befragten (60 %). Knapp ein Fünftel der Frauen, die durch eine ihr ähnliche Person beraten wurden, besitzen mindestens ein ESG-konformes Finanzprodukt.

Jörg Arnold CEO Swiss Life Deutschland: “Werden Frauen auf ihren Vorsorgebedarf durch Personen aufmerksam gemacht, die sich authentisch in ihre Lage hineinversetzen können, steigt die Chance, dass sie sich mit ihrer finanziellen Zukunft beschäftigen. Das ist Chance und Herausforderung zu gleich. Die Finanzberatungsbranche muss jünger und diverser werden. Auch wenn wir mehr und mehr Frauen für eine Tätigkeit in der Finanzbranche gewinnen können, müssen wir unsere Anstrengungen intensivieren. Menschen vertrauen schließlich Expertinnen und Experten ihre Finanzen dann an, wenn sie sich in ihrer individuellen Lebenswirklichkeit verstanden fühlen. Durch eine Vielfalt in der Beratung können Menschen erreicht werden, die sich heute noch nicht ausreichend unterstützt fühlen.”

Über die Studie

Die verwendeten Daten beruhen auf einer durch Swiss Life Deutschland beauftragten Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.032 Personen im Mai 2023 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Verantwortlich für den Inhalt:

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland, Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München, Tel: +49 89 38109-0, Fax: +49 89 38109-4405, www.swisslife.de

Erfahrener Top-Manager und Branchenkenner übernimmt Verantwortung für nationales und internationales Versicherungsgeschäft.

Der Aufsichtsrat der COGITANDA Dataprotect AG hat Jens Lison mit Wirkung zum 1. September 2023 zum Mitglied des Vorstands und Group Chief Insurance Officer bestellt. Das bisherige Vorstandsteam von Deutschlands führendem Unternehmen im Management und der Versicherung von Cyberrisiken – bestehend aus Jörg Wälder (Chief Executive Officer, CEO), Christian Sagawe (Chief Operating Officer, COO) und Christian Rink (Chief Financial Officer, CFO) – vergrößert sich dadurch auf vier Mitglieder.

Der 58-jährige Versicherungsmanager mit langjähriger Erfahrung auf Vorstandsebene wird ab dem 1. September 2023 von Köln aus die gruppenweite fachliche Führung und Weiterentwicklung des Versicherungsbereichs der COGITANDA im In- und Ausland übernehmen.

Karriere bei namhaften Versicherungskonzernen

Jens Lison ist seit 40 Jahren in der Versicherungsbranche tätig. Er begann seine berufliche Laufbahn bei der Allianz und konnte seine Expertise in anspruchsvollen Stationen innerhalb der Versicherungsbranche bei namhaften Konzernen wie der AXA, Zurich, Allianz und Württembergischen Versicherung stetig erweitern. Seit 15 Jahren geschieht dies als Vorstand, sodass er die Entwicklung bedeutender Versicherungsunternehmen in Deutschland grundlegend mitgestalten konnte. In seiner letzten Funktion vor COGITANDA war er als Mitglied des Vorstands und Chief Underwriting Officer bei der Württembergischen Versicherung AG tätig. Dort hat Jens Lison unter anderem ein Strategieprogramm zur Neuausrichtung des gesamten Komposit-Bereichs erfolgreich aufgesetzt. Darüber hinaus führte die von ihm verantwortete weitere Professionalisierung und Ausweitung des Firmenkundengeschäfts zu einem starken und profitablen Wachstum.

“Mit Jens Lison haben wir eine weitere unternehmerische Persönlichkeit und einen ausgesprochen erfahrenen Vorstand für die COGITANDA gewonnen. Er ist tief in der Versicherungswirtschaft verwurzelt und bringt nun seine Erfahrungen, sein Wissen und sein Engagement bei der COGITANDA ein – darüber freuen wir uns sehr”, sagt Albrecht Freiherr von Boeselager, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Jörg Wälder, Gründer und CEO der COGITANDA Group, bestätigt: “Mit Jens Lison kommt ein weiterer Top-Manager an Bord der COGITANDA. Der Gesamtvorstand erfährt durch ihn eine weitere wichtige Ergänzung. Wir messen uns mit den Besten des Versicherungsmarktes: Während wir die bereits erarbeitete Spitzenposition im Bereich klassischer technischer Risiken sowie der sogenannten Cyber-Risiken weiter festigen, werden wir unsere Produktpalette jetzt zügig weiter ausbauen, uns weitere Kundensegmente erschließen und nach Deutschland, Österreich und Frankreich in weitere europäische Märkte expandieren.

Jens Lison ergänzt: “Die Versicherungsindustrie ist meine berufliche Heimat, in den letzten Jahren habe ich mich als Vorstand insbesondere im gewerblichen und industriellen Firmenkundengeschäft engagiert und diese Geschäftsfelder erfolgreich ausgebaut. In diesem Zusammenhang habe ich mich auch intensiv mit den Sparten Cyber und Technische Versicherungen beschäftigt. Die Herausforderung, technische Risiken beherrschbar zu machen, übt eine große Faszination auf mich aus. Mit Jörg Wälder habe ich bereits bei der Zurich einige Jahre vertrauensvoll und erfolgreich zusammengearbeitet – ich freue mich auf die Fortsetzung.”

COGITANDA auf Wachstumskurs

COGITANDA ist ein zentraler Player im deutschen Cyberrisikogeschäft mit einem Hauptsitz in Köln sowie weiteren Standorten in München, Hamburg, Wien und Paris. Das innovative, auf drei Säulen beruhende Geschäftsmodell ist einzigartig in Europa: COGITANDA bietet Kunden neben der Versicherung von Cyber- und anderen technischen Risiken auch jede Form von Präventionsdienstleistungen an. Außerdem kümmert sich die Gruppe in Schadensfällen ganzheitlich um das Management und die Behebung derselben. Alle technischen Dienstleistungen in den Bereichen Prävention und Schadenmanagement können dabei auch von Nicht-Versicherungskunden in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot steht bereits jetzt für etwa die Hälfte des Gesamtumsatzes der Gruppe.

“Die Kombination aus Risikoprävention, Versicherungsschutz und professionellem Schaden-Handling hat sich bewährt”, erläutert Jörg Wälder. “Wir treten nun in die nächste Entwicklungsphase ein, die von einer zunehmenden Professionalisierung und Internationalisierung unseres Geschäftsmodells geprägt ist. Hierfür bringen wir die besten Experten und Expertinnen des Marktes unter dem Dach der COGITANDA zusammen. Genau unter diesen Vorzeichen stößt Jens Lison zu uns.”

Die Anfang 2016 gegründete COGITANDA ist mit ihrem im März 2018 gelaunchten Geschäftsmodell seit nunmehr gut fünf Jahren erfolgreich am Markt aktiv. Die Unternehmensgruppe verzeichnete Anfang 2023 mehr als 4.500 angebundene Maklerunternehmen, mehr als 10.000 versicherte Unternehmen, 30 Millionen Euro Prämienvolumen und inzwischen mehr als 1.200 fallabschließend regulierte Schäden. “Die nationale und europaweite Expansion schreitet voran. Mit dem Markteintritt in Spanien, Portugal und Italien, danach dann in den skandinavischen Ländern sowie Benelux, werden wir unsere Dienstleistungen jetzt Schritt für Schritt europaweit ausrollen”, kündigt Jörg Wälder an.

Über COGITANDA

COGITANDA ist eine Unternehmensgruppe, die sich auf den Umgang, die Bewältigung sowie die Versicherung von Risiken der heute stark vernetzten, digitalen Welt konzentriert. Dies umfasst technische Risiken im klassischen Sinne, aber insbesondere auch die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei verfolgt das Unternehmen einen ganzheitlichen Ansatz. Dieser besteht aus Risikoprävention, Versicherungslösungen sowie Schadenmanagement. Ein maßgeschneiderter und fairer Versicherungsschutz ist für die Mitarbeiter der COGITANDA ein zentrales Ziel. Das COGITANDA Team besteht aus Experten aller relevanten Fachrichtungen: von Versicherungsmanagern bis hin zu mit dem neuesten Stand der technischen Entwicklung vertrauten IT-Spezialisten sowie erfahrenen Schadenmanagern.

Verantwortlich für den Inhalt:

COGITANDA Insurance Services GmbH, Dürener Str. 401 B, 50858 Köln, Tel: 0221 99575200, www.cogitanda.com

Sebastian Langrehr verstärkt zum 01.10.2023 die Geschäftsführung der Smart InsurTech AG, Betreiber der Versicherungsplattform SMART INSUR.

Hier wird er als Chief Sales Officer (CSO) die Vermarktungs- und Vertriebsaktivitäten des Unternehmens verantworten. Als ausgewiesener Digitalexperte wird er zudem die Weiterentwicklung des Unternehmens vorantreiben. Der 44-jährige Diplom-Kaufmann und Versicherungsfachmann ist aktuell noch als CSO bei Friendsurance tätig.

„Wir waren intensiv auf der Suche nach einem Marktexperten mit hervorragender Vernetzung und Begeisterung für die Digitalisierung der Versicherungsbranche“, berichtet Stephan Gawarecki, Aufsichtsratsvorsitzender der Smart InsurTech AG und Vorstandsmitglied der Konzernmutter Hypoport SE. „Mit Sebastian konnten wir jemanden gewinnen, der genau zu uns passt. Er ist ein absoluter Sales-Profi, der den Versicherungsmarkt aus verschiedenen Perspektiven kennengelernt hat und die Branche im Sinne aller Marktteilnehmer:innen vorwärts entwickeln möchte. Das deckt sich mit unserem Anspruch.“

Sebastian Langrehr blickt auf 20 Jahre Vertriebsexpertise in der Versicherungswirtschaft zurück. Dabei hat er vielfältige Erfahrungen auf unterschiedlichen Seiten der Branche gesammelt: Er kennt sowohl das B2B- als auch das B2C-Umfeld und hat u.a. dank seiner mehrjährigen Tätigkeit als Versicherungsmakler bei MLP einen Blick für die Bedürfnisse der Verbraucher. Durch seine berufliche Station bei der neue leben Lebensversicherung AG innerhalb der Talanx Gruppe besitzt er tiefes Know-how zu den Strukturen und Herausforderungen von Produktgebern. Darüber hinaus ist er ein aktiver Gestalter und Vordenker der Insur-Tech-Szene mit vielfältigen Engagements beispielsweise als Co-Initiator und Vorstand einer Open-Insurance Initiative (FRIDA), als Mitbetreiber des Versicherungs-Podcasts Insurance Monday und als Vorstand im Arbeitskreis Digital Insurance & Insur-Tech bei Bitkom.

Begeisterung für die Versicherungswirtschaft wecken: Datenqualität als Grundlage für verbraucherzentrierte Anwendungen

„An der neuen Aufgabe reizt mich besonders, dass ich bei Smart InsurTech – eingebettet im Hypoport-Ökosystem – meine bisherige Expertise aus der Makler- und Ausschließlichkeitswelt ebenso wie die Erfahrungen mit unterschiedlichen Vertriebskanälen einfließen lassen kann“, erklärt Sebastian Langrehr, der seit 2004 im Finanzdienstleistungsbereich tätig ist. „Für Smart InsurTech liegt die Zukunft der Versicherungswirtschaft in datengetriebenen Geschäftsmodellen. Ich freue mich darauf, mit einem begeisterten Team diese Enabler-Rolle mitzugestalten. Aktuelle und valide Daten sind die Grundlage für Vermittlerinnen und Vermittler, um ihre Kundschaft passgenau zu beraten und von nutzerzentrierten Angeboten zu profitieren. Die Digitalisierung der Versicherungswirtschaft vereinfacht viele teils komplexe und gesellschaftlich relevante Fragestellungen. Dieser Entwicklung stehen wir positiv gegenüber, wollen die Branche begeistern und Potenziale heben – diese Mission möchte ich mit Smart InsurTech vorantreiben.“

Über die Smart InsurTech AG

Die Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. Das voll integrierte System verbindet Prozesse und Datenflüsse von Versicherungsunternehmen und -vertrieben und ermöglicht mit seiner modernen Technologie den schnellen und direkten Vertragsabschluss, anlassbezogene Produktvergleiche, Konzeptberatung und effiziente Bestandsverwaltung. Die hoch automatisierten Prozesse der Plattform führen zu deutlichen Kostenvorteilen und nachhaltigem Geschäftserfolg unserer Kunden. Die Smart InsurTech AG ist eine 100%ige Tochter der in Lübeck ansässigen Hypoport SE. Die Aktien der SDAX-notierten Hypoport SE sind an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet. Die Hypoport-Gruppe beschäftigt in ihrem Netzwerk von Technologieunternehmen über 2.000 Mitarbeitende und hat im Jahr 2022 einen Umsatz von 455 Mio. Euro erwirtschaftet.

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Keine höheren Renditen für Privatanleger – Geringere Beteiligung an Kapitalmärkten

Ein Provisionsverbot führt nicht zu höheren Renditen für Privatanleger und verhindert sogar, dass diese sich stärker an den Kapitalmärkten beteiligen. Das zeigen Daten der Europäischen Zentralbank und der englischen Statistikbehörde, die der deutsche Fondsverband BVI ausgewertet hat. „Die EU-Kommission untergräbt mit dem Vorschlag eines Provisionsverbots ihre eigenen Ziele“, sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer. Zwar hat Kommissarin Mairead McGuinness vorerst auf ein umfassendes Provisionsverbot verzichtet. Doch die Idee ist noch nicht vom Tisch. Als erster Schritt sollen Provisionen im beratungsfreien Vertrieb verboten werden.

Die Kommission will mit dem Verbot die Produktkosten senken. Sie geht davon aus, dass dadurch die Rendite des Geldvermögens (Portfoliorendite) der Anleger steigt. Die BVI-Studie zeigt allerdings, dass diese Annahme nicht zutrifft. In England und in den Niederlanden hat sich die Portfoliorendite in Folge des dort vor rund zehn Jahren eingeführten Verbots nicht verändert. Offenbar haben andere Effekte die geringeren Kosten der provisionsfreien Produkte ausgeglichen. Für die unveränderte Portfoliorendite der Anleger gibt es mehrere mögliche Erklärungen. Zum Beispiel werden Vertriebskosten durch ein Provisionsverbot typischerweise nicht reduziert, sondern nur gesondert gezahlt. Außerdem könnten sich durch eine Beratungslücke private Haushalte weniger an den Kapitalmärkten, zum Beispiel über Fonds, beteiligen. Damit würden ihnen Renditechancen entgehen.

Die BVI-Auswertung belegt, dass Privatanleger in England und den Niederlanden aufgrund des Provisionsverbots tatsächlich weniger in Fonds investieren. Der BVI beziffert diesen Rückgang auf im Schnitt knapp 340 Euro pro Jahr und Kopf. Auf Sicht von 30 Jahren und bei einer unterstellten Wertsteigerung von 6 Prozent pro Jahr summiert sich der Verbots-Effekt auf eine Renditeeinbuße von rund 20.000 Euro, wenn das Geld stattdessen unverzinst auf dem Konto liegt. „Bei Fonds verhindern also Verbote – nicht die Provisionsberatung – eine stärkere Beteiligung privater Anleger an den Kapitalmärkten. Das widerspricht allem, was die EU erreichen will“, sagt Richter.

Der BVI hat für seine Studie öffentlich verfügbare Daten zu Bankeinlagen, Versicherungen, Pensionsfonds, Anleihen, Aktien und Investmentfonds für den Zeitraum von Anfang 1999 bis Ende März 2023 ausgewertet. Zur Ermittlung der Portfoliorendite hat er die quartalsweise Veränderung des Geldvermögens um die jeweiligen Zu- und Abflüsse bereinigt. Der Fondsverband hat durch den Aufbau seiner Studie ausgeschlossen, dass länderspezifische Effekte – wie zum Beispiel verschiedene Altersvorsorgesysteme – oder unterschiedliche Kapitalmarktrenditen vor und nach Einführung der Provisionsverbote fälschlicherweise als Folge der Verbote gewertet werden.

BVI-Studie und weitere Informationen:  https://www.bvi.de/service/statistik-und-research/studie-provisionsverbot/

Verantwortlich für den Inhalt:

BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-­60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406, www.bvi.de

Die Nürnberger Immobiliengesellschaften „PROJECT Immobilien Management GmbH“ (PMG), „PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH“ (PWG) und „PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH“ (PEG) haben Insolvenz angemeldet.

Die Holding-Gesellschaft der Gruppe „Project Real Estate AG“ (PRE) wird ebenfalls kurzfristig einen Insolvenzantrag stellen.

Als vorläufige Insolvenzverwalter hat das zuständige Amtsgericht Rechtsanwalt Volker Böhm und Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder von der Nürnberger Kanzlei Schultze & Braun bestellt.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter machen sich zurzeit in Gespräch mit dem Management ein Bild der Lage.

Nürnberg. Der Geschäftsbetrieb der Unternehmens wird nach dem Insolvenzantrag fortgeführt. Parallel prüfen Dr. Fehl-Weileder und Böhm die Sanierungsoptionen und ob die Bauprojekte fortgeführt werden können. Anschließend werden sie zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Sanierung der Unternehmen einleiten.

Die Geschäftstätigkeit der PROJECT Immobilien-Gruppe umfasst die eigenständige Entwicklung und Umsetzung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Zurzeit betreut die Gruppe bundesweit rund 60 Immobilienprojekte. Ein wichtiger Grund für die Insolvenz sind  die enorm gestiegenen Baukosten infolge des Ukrainekrieges. Dabei war es nicht möglich, diese Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter informieren heute die knapp 260 Beschäftigten der Gruppe (70 bei der PMG, 63 bei der PWG, 36 bei der PEG, 85 bei der PRE) über den Stand der Dinge und die weiteren Schritte. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Böhm und Dr. Fehl-Weileder haben bereits damit begonnen, die wichtigen Verfahrensbeteiligten zu informieren, insbesondere die Nachunternehmer und Kunden.

Aufgrund der komplexen Struktur der Unternehmensgruppe werden die notwendigen Prüfungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Gläubiger werden deshalb gebeten, bis auf weiteres von Anfragen abzusehen. Sobald belastbare Informationen vorliegen, werden die Gläubiger unmittelbar unterrichtet.

Über Schultze & Braun

Schultze & Braun ist ein führender Dienstleister für Insolvenzverwaltung und Beratung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Mit rund 600 Mitarbeitern an mehr als 40 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland unterstützt Schultze & Braun Unternehmen vor Ort, bundesweit und international in allen rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, Tel: 07841/708-0, www.schultze-braun.de

Mit Blick auf die wachsende Datenflut stehen gerade Klein- und Kleinstunternehmer zunehmend vor der Herausforderung, ihre Daten vor Bedrohungen wie Manipulation, unberechtigtem Zugriff, fremder Kenntnisnahme oder Verlust zu schützen.

Die Vielfalt unterschiedlichster Daten macht es nicht leichter. “Die Frage, ob es möglich ist, alle Daten jeglicher Art zu hundert Prozent abzusichern, lässt sich realistischerweise mit Nein beantworten. Dennoch gibt es viele Maßnahmen, die Unternehmer ergreifen können, um das Risiko eines Datenverlusts oder Cyberangriffs zu minimieren und ihr Bewusstsein für Datensicherheit zu schärfen,” sagt Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung bei Finanzchef24.

Verlust sensibler Daten: Datenschutzverletzungen und rechtliche Konsequenzen für Selbstständige und Unternehmer

Egal ob Nachwuchssuche in Social Media, Kunden-Angebote via E-Mail senden, Online-Banking oder Konstruktionsanleitungen downloaden – das Smartphone ist im Geschäftsalltag vieler Selbstständiger nicht mehr wegzudenken. Der kleine Alltagshelfer wird im besten Falle in der Hosentasche aufbewahrt, liegt aber gerne auch offen auf Tischen oder Sitzgelegenheiten. Doch was passiert, wenn beispielsweise das Handy verloren geht? Es ist riskant, den Schutz dieser Informationen zu vernachlässigen. Viele wissen nicht, was in so einem Fall zu tun ist oder was der Gesetzgeber vorschreibt. Unternehmer müssen entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bestimmte Schritte einhalten. “Bei Handyverlust mit sensiblen Kundendaten handelt es sich um eine Datenschutzverletzung, die gemäß Artikel 33 der DSGVO innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden muss”, sagt Versicherungsexperte Payam Rezvanian und ergänzt:”Der Vorgang muss dokumentiert werden. Zudem sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko für die betroffenen Personen zu mindern. Dazu gehören zum Beispiel Passwortänderungen oder Sperrung des Handys. Wenn keine Meldung erfolgt, verstoßen Unternehmer gegen die DSGVO und müssen dann die rechtlichen Konsequenzen dafür tragen.”

Daten stellen immer ein Risiko dar

Von physischen Dokumenten am Arbeitsplatz bis hin zu sensiblen Informationen auf persönlichen Smartphones – Daten sind omnipräsent und jeder Touchpoint und jede Schnittstelle stellen ein potenzielles Risiko dar. Rezvanian: “Wichtig ist es, sich bewusst zu machen, wie mit digitalen Daten umgegangen wird.”

Oftmals wissen Nutzer nicht genau, wer auf ihre Daten zugreifen kann, insbesondere wenn sie bestimmte Apps oder Dienste nicht ordnungsgemäß abschalten. Jüngstes Negativ-Beispiel ist ein Datenleck in einer App der Schufa-Tochter. Über einen Trick kamen Nutzer der App an Bonitätsauskünfte von wildfremden Menschen, die eigentlich streng geheim sind. Welche Auswirkungen das Datenleck hat, ist noch nicht abzusehen. Auch die Umstellung auf neue IT-Dienstleister kann ein Risiko darstellen, wenn nicht ordnungsgemäß gearbeitet wird. Es droht Identitätsdiebstahl, wenn sensible Daten in falsche Hände geraten.

Sekundärdaten: KI enthüllt versteckte Informationen

Nicht nur Primärdaten, sondern auch Sekundärdaten sind relevant. Künstliche Intelligenz kann aus vermeintlich unbedeutenden Daten wie einem Heizungsangebot per E-Mail zahlreiche Informationen ableiten, wie beispielsweise die Wohnfläche oder die Lage des Gebäudes. Diese Daten können an Fremde geraten und ggf. das Einbruchsrisiko erhöhen. Ein Szenario, das das Bewusstsein für die Bedeutung der Datensicherheit weiter schärft.

Transparenz mit Bedarfs-Check schaffen

Laut Finanzchef24 sind Transparenz und Aufklärung entscheidende Faktoren, um das eigene Bewusstsein für den Bedarf an Versicherungen zu stärken. Anhand von Bedarfs-Checks bei Versicherungsanbietern können Unternehmer ihre individuellen Risiken besser einschätzen und angemessene Versicherungen auswählen. Das Thema Cyberrisiko und Datensicherheit betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe. Payam Rezvanian betont: “Es ist entscheidend, dass Unternehmer sich der Gefahren bewusstwerden und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Daten zu schützen und sich vor potenziellen Bedrohungen zu wappnen. Auf sich ändernde Risiken sollten regelmäßig Anpassungen erfolgen”

Hier geht es zum Bedarfs-Check: https://www.finanzchef24.de/die-brauch-ich-wirklich-versicherung

Über Finanzchef24

Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit eines Maklers. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden überzeugt.

Verantwortlich für den Inhalt:

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‘k-mi’ wertet regelmäßig die Statistiken der britischen Finanzaufsicht FCA aus, um mehr Objektivität in die Debatte um ein Provisionsverbot zu bringen (vgl. ‘k-mi’ 32/20, 34/21, 33/22).

Glaubt man Verbraucherschützern, ist Großbritannien das Land, in dem durch das Provisionsverbot angeblich die Interessenkonflikte abgeschafft wurden: Die ganz frischen Daten dieser Woche zum sog. ‘The retail intermediary market 2022’ zeigen aber nun zum wiederholten Mal das Gegenteil: Wie in den Vorjahren ergibt die Auswertung der Beratereinnahmen durch die britische Aufsicht FCA, dass der Anteil der laufenden Fees (‘ongoing’) einen neuen Spitzenwert erklimmt, nämlich inzwischen 77 % (2019: 70 %, 2020: 74 %, 2021: 75 %). Das heißt: Die Haupteinnahmequelle von Beratern in UK sind damit nicht Einmalzahlungen, wie z. B. klassische Honorare, sondern fast nur noch laufende Servicegebühren, also ‘Honorarberatung light’! Ist daran etwas schlecht? Nein! Es widerlegt aber die holzschnittartigen bis polemischen Behauptungen von Verbraucherschützern und z. B. der S&D-Fraktion im EU-Parlament (vgl. ‘k-mi’ 24/23), dass man mit einem Provisionsverbot angebliche Interessenkonflikte in Form von abschlussabhängigen Vergütungen mit einem Federstrich einfach beseitigen könnte. Denn nicht nur der Anteil der fortlaufenden Vergütungen an den Berater-Einnahmen ist auf einem Spitzenwert, auch der Anteil der Firmen, die vorwiegend nach Anlagevolumen abrechnen: Mittlerweile über 61 % der Beraterfirmen rechnen bei laufenden Fees prozentual zwischen 0,5 und 1 % bezogen auf das Anlagevolumen ab, 10 % haben ein Kombimodell und 15 % haben pauschale Sätze. Der Anteil der Beraterfirmen, die nach Stundensätzen abrechnen – also die klassische Honorarberatung –, ist auf 13,4 % gefallen.

‘k-mi’-Fazit: Dies zeigt erneut, wie fach- und praxisfremd die rücksichtslose Rufschädigung der Sozialisten im EU-Parlament gegenüber Ihnen als Berater/in ist. Die S&D-Fraktion unterscheidet zwischen der “voreingenommenen Finanzberatung” mit Provisionen und einer idealisierten unabhängigen Honorarberatung, ohne dass sie wirklich weiß, wovon sie redet: “Provisionszahlungen verzerren die Finanzberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, da Berater Produkte empfehlen, die mit höheren Kosten einhergehen, wenn sie dadurch höhere Provisionen erzielen können. Dieses einseitige System muss verboten und durch ein transparentes Beratungsmodell ersetzt werden, bei dem die Beratungsgebühren im Voraus zu entrichten sind”, so eine S&D-Pressmitteilung vom 24.05.2023. Wie die Daten aus Großbritannien aber klar zeigen, gab bzw. gibt es dieses “transparente Beratungsmodell, bei dem die Beratungsgebühren im Voraus zu entrichten sind” in der Praxis kaum. Die Wirklichkeit ist eine andere: Die Mittelschicht in England sitzt auf mühsam zusammengekratzten, kaum verzinsten Sparpennies, die der Inflation ungeschützt ausgeliefert sind, da für Normalverdiener der Zugang zu Finanzberatung durch das Provisionsverbot inzwischen kaum noch möglich bzw. bezahlbar ist (vgl. ‘k-mi’ 28/23).

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Versicherungsbestand überschreitet die Marke von 1 Milliarde Euro Jahresnettoprämie

Die JDC Group AG (ISIN DE000A0B9N37) zeigt mit den veröffentlichten Zahlen des ersten Halbjahres 2023 trotz des anhaltend niedrigen Verbrauchervertrauens ein deutliches Wachstum und einen damit einhergehenden Anstieg von Umsatz und Gewinn: Der Umsatz ist im zweiten Quartal trotz des weiterhin schwierigen Marktumfelds erfreulich um 8,0 Prozent auf 40,8 Mio. angewachsen (Q2 2022: 37,8 Mio. EUR). Somit steigt der Umsatz im ersten Halbjahr 2023 um 4,5 Prozent auf 84,6 Mio. EUR (1 HJ 2022: 81,0 Mio. EUR).

Trotz Energie-, Inflations- und Zinskrise zeigt das Segment Advisortech, dass selbst dieses Multikrisenumfeld überwunden werden kann. Denn trotz weiterhin zurückhaltender Neuabschlüsse aus den Bereichen Investment und Baufinanzierung zeigt das Plattformgeschäft durch gestiegene wiederkehrende Erlöse aus Bestandsübertragungen eine sehr positive Entwicklung: Der Umsatz des Geschäftsbereichs Advisortech stieg im zweiten Quartal um knapp 17 Prozent auf 35,6 Mio. EUR. Für das erste Halbjahr bedeutet dies ein Wachstum um 11,2 Prozent auf 75,0 Mio. EUR.

Das Beratungsgeschäft hängt dieser Rückkehr zu deutlichem Wachstum zeitlich noch hinterher: Im Geschäftsbereich Advisory liegt der Umsatz im ersten Halbjahr 2023 bei 15,9 Mio. EUR und somit knapp 12 Prozent unter dem Vorjahr.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) der JDC Group stieg im zweiten Quartal um rund 15 Prozent auf 1,9 Mio. EUR (Q2 2022: 1,7 Mio. EUR) – im Bereich Advisortech sogar um 37% auf 2,2 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr bedeutet dies noch einen kleinen Rückgang um rund 6 Prozent auf 5,1 Mio. EUR (1. HJ 2022: 5,4 Mio. EUR).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sank minimal um 2,5 Prozent auf 2,3 Mio. EUR (1. HJ 2022: 2,4 Mio. EUR). Das Konzernergebnis im ersten Halbjahr 2022 stieg um 2,7 Prozent auf 1,63 Mio. EUR nach 1,58 Mio. EUR im Vergleichszeitraum.

Im zweiten Quartal konnten die JDC-Gruppengesellschaften weitere Erfolge erzielen: Das für die JDC wichtige Etappenziel von einem Versicherungsbestand mit einer Jahresnettoprämie über einer Milliarde Euro pro Jahr wurde bereits im zweiten Quartal 2023 und somit früher als erwartet erreicht. Dieses Etappenziel unterstreicht noch einmal die Leistungsfähigkeit der Plattform und setzt mit den hohen wiederkehrenden Erlösen eine solide Basis für das weitere Wachstum der JDC Group.

Der Ende 2022 als Joint Venture gegründete Aggregator für den deutschen und österreichischen Gewerbemakler-Markt „Summitas“ konnte am Ende des zweiten Quartals seine erste Akquisition vermelden. Mit Kauf von 100 Prozent der Geschäftsanteile am MVM Münchener Versicherungsmakler ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Buy-and-Build-Strategie gesetzt. JDC wird wie auch bei weiteren Zukäufen der Summitas seine Plattform für die Abwicklung dieses Geschäfts zur Verfügung stellen und sich somit langfristige Ertragsströme sichern.

Die JDC Group AG hat erstmals einen gruppenweiten Nachhaltigkeitsbericht für 2022 veröffentlicht. In diesem Bericht verdeutlicht die JDC Group ihre Nachhaltigkeitsstrategie für die Zukunft. Um die wichtigsten Themen transparent aufzuführen, hat sich die JDC Gruppebei diesem Bericht an der Erklärung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex, dem Rahmen der CSR-Richtlinie und den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert. Durch Kompensationsleistungen wirtschaftet die gesamte JDC Group bereits 2022 vollständig CO2-neutral.

„Der Advisortech Bereich hat im zweiten Quartal mit einem Wachstum von rund 17% im Umsatz und rund 35% im EBITDA einen fulminanten Rebound gezeigt und unsere bereits hohen Erwartungen übertroffen. Der Motor der JDC Group läuft also. Der Bereich Advisory hat noch mit den Nachwirkungen des Krisenumfelds zu kämpfen, aber auch hier stehen die Zeichen für das zweite Halbjahr deutlich auf Erholung.“ kommentiert Ralph Konrad, CFO/COO der JDC Group die Quartalszahlen. „Die wichtige Marke von 1 Milliarde Jahresnettoprämie im Versicherungsbestand konnten wir schneller erreichen, als das zu Jahresbeginn absehbar war. Unsere Guidance können wir aufgrund dieser Entwicklung trotz schwachem Q1 bestätigen.“

“Ja, im Plattformgeschäft sind wir wieder auf Kurs, über 20 Prozent zu wachsen, wie die aktuellen Neugeschäfts- und Bestandsübertragungszahlen zeigen. Aber auch das Beratungsgeschäft wird im zweiten Halbjahr wieder wachsen, schon weil die Vorgaben aus 2022 günstig sind”, ergänzt Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group. “Es wird uns zudem gelingen, das Bancassurance-Geschäft weiter zu treiben und weitere Großkunden zu gewinnen. Aber auch abseits der Zahlen freut es mich, mit unserem ESG-Bericht zu zeigen, dass die JDC-Aktie auch aus Umweltschutz-, sozialen oder Governance-Gesichtspunkten heraus ein äußerst attraktives Investment ist. Das sind Faktoren, die gerade für unsere institutionellen Aktionäre immer wichtiger werden.”

Auf der Basis bereits abgeschlossener Kooperationen bestätigen wir unsere positive Einschätzung und gehen für das Gesamtjahr 2023 weiterhin von einem Umsatzzuwachs auf 175 bis 190 Millionen Euro sowie von einem EBITDA von 11,5 bis 13 Millionen Euro aus.

Den Halbjahresbericht 2023 und weitere Informationen zur JDC Group AG finden Sie unter www.jdcgroup.de.

Über die JDC Group AG

Die JDC Group AG (ISIN: DE000A0B9N37) bietet unter den Marken Jung, DMS & Cie., allesmeins und Geld.de eine digitale Plattform für Versicherungen, Investmentfonds und alle anderen Finanzprodukte und -dienstleistungen. Indem sie sämtliche Produktanbieter des Finanzmarktes mit kompletter Produktpalette und vollständiger Daten- und Dokumentenversorgung anbietet und abwickelt, schafft sie über ihre Sichtsysteme und Schnittstellen den perfekten Arbeitsplatz für Finanzintermediäre aller Art (Makler, Vertreter, Firmenverbundene Vermittler, Banken, Ausschließlichkeitsorganisationen, FinTechs) und das erste echte Financial Home für Finanzdienstleistungskunden. Über Smartphone-App, Tablet oder PC erhalten Kunden und Vermittler eine komplette Übersicht über das individuelle Versicherungs- und Fondsportfolio, einfache Abschlussstrecken und Übertragungsmöglichkeiten und zudem einen vollständigen Marktvergleich, so dass Kunden und Berater Absicherung und Vorsorge einfach und in idealem Leistungs-Kostenverhältnis optimieren können. Rund 250 gut ausgebildete Berater unter der Marke FiNUM ergänzen das Plattformangebot für anspruchsvolle und gehobene Privatkunden. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Plattformnutzern, rund 1,6 Millionen Kunden, einem jährlichen Absatz mit rund zwei Milliarden Euro Bewertungssumme, einem Fondsbestand von über fünf Milliarden Euro und jährlichen Versicherungsprämien von nun über 1 Milliarde Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. JDC setzt auf Nachhaltigkeit und hat sich den ESG[1]Kriterien verpflichtet: Als Digitalisierungsdienstleister hilft JDC, viele Tonnen Papier einzusparen und den Alltag von Finanzintermediären und Kunden einfacher zu machen.

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Gesamterlöse erreichen mit 475,0 Mio. Euro neuen Höchststand (H1 2022: 472,6 Mio. Euro) – breite und strategisch verzahnte Aufstellung sichert Stabilität des Gesamtgeschäfts, starkes Wachstum insbesondere im Zinsgeschäft und in der betrieblichen Vorsorge

Besonders großes Plus in der Sachversicherung, deutlicher Zuwachs bei Altersvorsorge und Krankenversicherung – Immobilien und Finanzierung entsprechend des schwierigen Marktumfelds deutlich rückläufig

Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreicht trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen 37,4 Mio. Euro (H1 2022: 44,1 Mio. Euro) – Einmaleffekt von minus 2,8 Mio. Euro aus Verschmelzungen im Industriemaklersegment verarbeitet

Betreutes Vermögen auf neuem Höchstwert – Erlöse zum Halbjahr aber noch leicht unter Vorjahreswert

Prognose 2023 bestätigt: EBIT von 75 bis 85 Mio. Euro in weiterhin schwierigem Umfeld

Mittelfristplanung bis Ende 2025 bekräftigt: EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro bei Umsatz von mehr als 1,1 Mrd. Euro

Die MLP Gruppe hat sich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2023 in einem weiterhin schwierigen Umfeld behauptet. Trotz anhaltender Belastungen der Märkte infolge von dynamisch steigenden Zinsen, hoher Inflation sowie Unsicherheiten aufgrund politischer Entscheidungen erreichten die Gesamterlöse einen neuen Höchststand von 475,0 Mio. Euro (H1 2022: 472,6 Mio. Euro). Die breite und strategisch verzahnte Aufstellung von MLP sicherte erneut und erkennbar die Stabilität des Gesamtgeschäfts; kräftiges Wachstum erreichte MLP insbesondere im Zinsgeschäft. Ein besonders deutliches Plus erzielte die Gruppe auch in der Sachversicherung. In der Altersvorsorge, insbesondere in der betrieblichen Vorsorge, und in der Krankenversicherung konnte MLP ebenfalls deutliche Zuwächse erreichen. Wie erwartet war die Entwicklung bei Immobilien und Finanzierung entsprechend den aktuellen Marktentwicklungen deutlich rückläufig gegenüber dem starken Vorjahreszeitraum.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen 37,4 Mio. Euro (H1 2022: 44,1 Mio. Euro). Darin ist ein bilanzieller Einmaleffekt von minus 2,8 Mio. Euro aus Verschmelzungen im Industriemaklersegment verarbeitet. Erfolgsabhängige Vergütungen im Vermögensmanagement haben, anders als noch im Vergleichszeitraum, nur in sehr geringem Umfang zum Ergebnis im ersten Halbjahr 2023 beigetragen.

„Die MLP Gruppe bleibt auf Kurs: Wir haben uns in den ersten sechs Monaten eine sehr solide Ausgangsposition für das Gesamtjahr erarbeitet. Dank der strategischen Aufstellung unserer Gruppe konnten wir uns in einem Umfeld behaupten, das unverändert von Krisen und ihren Auswirkungen geprägt ist. Unsere starken und miteinander verzahnten Säulen des Geschäfts wirken in unterschiedlichen Marktsituationen ausgleichend. Gerade in herausfordernden Zeiten vertrauen uns sowohl Privat- als auch institutionelle und Firmenkunden als Berater in allen Finanzfragen. Auf die zweite Jahreshälfte blicken wir grundsätzlich zuversichtlich, bleiben aber zugleich sehr wachsam“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE.

Gesamterlöse steigen auf neuen Höchstwert

Die Gesamterlöse stiegen von Januar bis Juni 2023 auf 475,0 Mio. Euro und erreichten einen neuen Höchststand (H1 2022: 472,6 Mio. Euro). Erneut zeigt sich dabei die Stabilität des Gesamtgeschäfts in der MLP Gruppe. Die Erlöse aus Provisionen und Honoraren beliefen sich auf 417,2 Mio. Euro (H1 2022: 427,7 Mio. Euro). Besonders stark auf 27,5 Mio. Euro (H1 2022: 7,5 Mio. Euro) gewachsen ist das Zinsgeschäft der MLP Banking AG. Entsprechend der aktuellen Marktentwicklungen waren die Erlöse in der Immobilienentwicklung mit 14,9 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum sehr starken Vorjahreszeitraum (H1 2022: 26,3 Mio. Euro) deutlich rückläufig.

Ein besonders starkes Erlöswachstum verzeichnete die MLP Gruppe mit 13 Prozent auf 127,8 Mio. Euro in der Sachversicherung, zu dem sowohl das Segment Industriemakler als auch DOMCURA und das MLP Privatkundengeschäft beigetragen haben. Dabei stiegen die in der MLP Gruppe verwalteten Bestände auf den neuen Höchstwert von 682,2 Mio. Euro (31. März 2023: 672,6 Mio. Euro). Ein deutliches Erlösplus erreichte MLP zudem in der Altersvorsorge mit 8 Prozent auf 93,2 Mio. Euro und in der Krankenversicherung mit 5 Prozent auf 29,6 Mio. Euro. Im Beratungsfeld Altersvorsorge zog die Nachfrage in der privaten und insbesondere der betrieblichen Vorsorge an.

Das in der MLP Gruppe betreute Vermögen stieg zum 30. Juni 2023 auf den neuen Höchstwert von 56,7 Mrd. Euro (31. März 2023: 55,7 Mrd. Euro). Angesichts anhaltend volatiler Kapitalmärkte in den vorausgegangenen Quartalen hielten sich die erfolgsabhängigen Vergütungen in einem engen Rahmen. Insgesamt beliefen sich die Erlöse im Vermögensmanagement in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres auf 150,3 Mio. Euro (H1 2022: 161,4 Mio. Euro).

In den Beratungsfeldern Immobilienvermittlung und Finanzierung machten sich unverändert die aktuell herausfordernden Marktentwicklungen bemerkbar. Trotz einer leichten Aufhellung verzeichnete MLP im ersten Halbjahr 2023 in der Immobilienvermittlung gegenüber dem starken Vorjahreszeitraum daher weiterhin eine deutlich rückläufige Erlösentwicklung (H1 2023: 5,5 Mio. Euro; H1 2022: 24,1 Mio. Euro). Auch die Erlöse in der Finanzierung waren erwartungsgemäß deutlich rückläufig (H1 2023: 7,0 Mio. Euro; H1 2022: 11,5 Mio. Euro).

EBIT erreicht 37,4 Mio. Euro

Das EBIT erreichte im ersten Halbjahr trotz weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen 37,4 Mio. Euro (H1 2022: 44,1 Mio. Euro). Ausschlaggebend dafür war vor allem das erneut starke EBIT von 32,4 Mio. Euro im ersten Quartal 2023 (Q1 2022: 34,6 Mio. Euro; Q1 2021: 21,8 Mio. Euro). Im zweiten Quartal 2023 war das EBIT in Höhe von 5,0 Mio. Euro (Q2 2022: 9,5 Mio. Euro) nicht nur von der negativen Entwicklung im Immobilien- und Finanzierungsbereich beeinflusst, sondern auch von einem bilanziellen Einmaleffekt in Höhe von minus 2,8 Mio. Euro aus Verschmelzungen im Industriemaklersegment. Durch diesen Schritt wird die Steuerung des Segments zukünftig deutlich erleichtert, zugleich werden Kosten reduziert. Das Konzernergebnis belief sich im ersten Halbjahr 2023 auf 23,6 Mio. Euro (H1 2022: 31,0 Mio. Euro).

Die MLP Gruppe betreute zum 30. Juni 2023 575.500 Familienkunden (30. Juni 2022: 567.200). Die Zahl der brutto neu gewonnenen Familienkunden betrug 9.300 (H1 2022: 8.700). Die Zahl der Firmen- und institutionellen Kunden lag zum 30. Juni 2023 bei 27.600 (30. Juni 2022: 25.000). Die Beraterzahl im MLP Konzern belief sich zum 30. Juni 2023 auf 2.055. Mit dem Ziel, die Attraktivität des Einstiegs als MLP Beraterin oder Berater nochmals zu erhöhen, hat MLP wie angekündigt Mitte Juli ein neues Traineeprogramm für angehende MLP Beraterinnen und Berater aufgelegt. Auch dank dieses neuen Programms erwartet MLP mittelfristig ein substanzielles Beraterwachstum bei gleichzeitiger Sicherung der hohen Beratungsqualität.

Solide Position geschaffen – MLP hält an Prognose 2023 fest und bekräftigt Planung 2025

MLP bestätigt die Prognose für das laufende Geschäftsjahr und erwartet auch unter fortlaufend schwierigen Rahmenbedingungen in Teilen der Märkte ein EBIT von 75 bis 85 Mio. Euro. Ausgehend von der erarbeiteten soliden Position im ersten Halbjahr rechnet MLP mit weiterhin steigenden Beständen im Sachgeschäft sowie mit einer Fortsetzung des starkes Zinsgeschäfts. Angesichts der anhaltenden Herausforderung infolge des deutlichen Zinsanstiegs und der stark steigenden Kosten im Bauwesen hat MLP im Immobilienbereich, bestehend aus Vermittlung und Projektentwicklung, die Erlöserwartung für das Gesamtjahr reduziert. Gleichzeitig werden sich die Investitionen der vergangenen Jahre insbesondere auch in die IT-Infrastruktur sowie ein effektives Kostenmanagement deutlich positiv auf die Kostenpositionen auswirken.

MLP plant bis Ende 2025 unverändert ein EBIT von 100 bis 110 Mio. Euro bei einem Umsatz von mehr als 1,1 Milliarden Euro. Diese Planung stützt sich im Wesentlichen auf drei zentrale strategische Erfolgsfaktoren: den weiteren Anstieg des im Konzern betreuten Vermögens, den fortgesetzten Aufbau der Bestände in der Sachversicherung und das nachhaltige Wachstum in allen Teilen der MLP Gruppe.

„Das erste Halbjahr unterstreicht nicht zuletzt unsere Widerstandsfähigkeit gegen negative Entwicklungen in Teilen unserer Märkte. Erneut haben wir gezeigt, dass wir auch mit möglicherweise länger andauernden Herausforderungen umgehen können. Gleichzeitig profitieren wir, auch mit Blick auf die zweite Jahreshälfte, von einem bereits gut erkennbaren Anziehen in der Altersvorsorge. Auf unserem ambitionierten Wachstumspfad nähern wir uns Schritt für Schritt unserem Ziel, Umsatz und Gewinn der MLP Gruppe bis Ende 2025 deutlich zu steigern“, sagt Reinhard Loose, Finanzvorstand der MLP SE.

Verantwortlich für den Inhalt:

MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

29.08.2023 (Dienstag) von 17:00-19:00 Uhr

Referenten: Fabian Kosch, Rechtsanwalt

Stephan Michaelis, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht

KANZLEI MICHAELIS LIVE

In der Beratungspraxis tauchen bestimmte Probleme immer wieder auf. Der Vortrag dieses Webinar soll elementare Risiken, die ein Versicherungsmakler im beruflichen Alltag antreffen kann, aufzeigen. Gleichzeitig wird der Versuch unternommen, die aufgezeigten Probleme mit einigen Lösungstipps zu verringern.

Die Themen sind:

– Abmahnungen

– Dokumentation

– Maklervertrag

– Maklerhaftung

– Keine Bestandscourtagezahlungen!

Die zentralen Risiken eines Versicherungsmaklers liegen unter anderem auch in seiner Haftungssituation als treuhandähnlicher Sachwalter begründet. Die Haftungsverantwortlichkeit des Versicherungsmaklers geht weit und wird auch immer wieder durch den BGH entsprechend bestätigt (Quasi-Haftung des Versicherungsmaklers „wie“ der Versicherer). Eine Risikobegrenzung der Haftung ist durch eine angemessene Dokumentation und einen guten Maklervertrag möglich. Viele weitere Tipps warten noch auf Sie….

Anmeldung unter:  https://kanzlei-michaelis.de/maklerstammtisch-am-29-08-2023-die-5-groessten-rechtlichen-fehler-eines-versicherungsmaklers/

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Einführung und Handlungsempfehlung zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz

Mit über einem Jahr Verspätung hat der Gesetzgeber die sog. Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nachdem der Bundestag am 11.05.2023 seine Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf auf Basis der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses erteilte, passierte dieser am 12.05.2023 auch den Bundesrat. Am 02.06.2023 wurde das HinSchG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2023, Nr. 150), so dass es einen Monat später am 02.07.2023 in Kraft getreten ist. Bußgelder für die Nichteinführung eines Systems werden ab sechs Monaten nach der Verkündung verhängt.

Vielleicht betrifft Sie die gesetzliche Neuregelung nicht direkt. Ihre Kunden mit mehr als 49 Mitarbeiter:innen sind aber betroffen. Damit Sie auf Augenhöhe mitreden können erhalten Sie hier eine kleine Übersicht und Handlungsempfehlung.

Was regelt das neue Gesetz:

  1. Welche Unternehmen sind betroffen?

Lediglich Arbeitgeber mit i.d.R. 50 bis 249 Beschäftigten müssen ein entsprechendes Hinweisgebersystem erst zum 17.12.2023 implementieren, vgl. § 42 HinSchG. Die Pflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems trifft grundsätzliche alle pri-vatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit jeweils in der Regel mindestens 50 Beschäftigten. Beschäftigte von „Kleinbetrieben“ sind dann auf Meldungen an externe Meldestellen verwiesen.

  1. Welche Arten von Hinweisgebersystemen sind möglich?

Für die hinweisgebenden Personen der Regelbetriebe (mindestens 50 Beschäftigte) bestehen grundsätzlich zwei gleichwertig nebeneinanderstehende Meldewege. Hierbei handelt es sich zum einen um interne und zum anderen um externe Meldekanäle, vgl. § 7 HinSchG. Dabei sollte die hinweisgebende Person jedoch nach § 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchtet, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.

  1. Interne Meldekanäle

Bei der genauen Ausgestaltung des internen Meldekanals besteht Gestaltungsspielraum, vgl. §§ 12 ff. HinSchG. Die interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem eine bei dem jeweiligen Beschäftigungsgeber beschäftigte Person, eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein Dritter mit den Aufgaben der internen Mel¬destelle betraut wird.

Damit kann insbesondere auch ein Rechtsanwalt als externe Ombudsperson mit den Aufgaben der internen Meldestelle beauftragt werden. In jedem Fall benötigt die betreffende Person hinreichende Kompetenzen, um die notwendige rechtliche Bewertung der Meldungen vornehmen zu können. Zu den Aufgaben der internen Meldestelle gehört das Betreiben der Meldekanäle, die Durchführung des Verfahrens nach § 17 HinSchG sowie das Ergreifen von angemessenen Folgemaßnahmen.

Die Meldewege müssen so ausgestaltet sein, dass die Hinweise in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen können. Eine im letzten Entwurf vorgesehene Verpflichtung zur Einrichtung von Meldestellen, die auch eine anonyme Meldung ermöglichen, besteht nach dem nunmehr verabschiedeten Gesetz nicht mehr. § 16 Abs. 1 S. 4 HinSchG sieht lediglich vor, dass die interne Meldestelle auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollte. Den Unternehmen steht allerdings frei, die anonyme Kontaktaufnahme sowie die anonyme Kommunikation zwischen hinweisgebender Person und interner Meldestelle zu ermöglichen.

Geht eine Whistleblower-Meldung im Unternehmen ein, ist die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind und sonstiger in der Meldung genannten Personen, zu wahren, vgl. § 8 HinSchG. Ausnahmen von diesem Vertraulichkeitsgebot sind nur in sehr eng begrenzten Fällen vorgesehen, vgl. § 9 HinSchG.

Als Hinweisgebersystem bietet sich vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben in erster Linie die Einrichtung einer elektronischen Meldemöglichkeit an. Außerdem muss nach § 16 Abs. 3 HinSchG auf Wunsch des Hinweisgebers auch eine physische Zusammenkunft innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ermöglicht werden. Die Möglichkeit für hinweisgebende Personen ein persönliches Gespräch zu führen, hat insbesondere bei der Betrauung eines Dritten mit den Aufgaben einer internen Meldestelle eine herausragende Bedeutung. Mit Einwilligung der hinweisgebenden Person kann die Zusammenkunft jedoch auch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen (§ 16 Abs. 3 HinSchG). Der interne Meldekanal muss zumindest den Beschäftigten und Leiharbeitnehmern des Unternehmens offenstehen. Freiwillig kann das Hinweisgebersystem auch Personen zugänglich gemacht werden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem jeweiligen Unternehmen in Kontakt stehen. Hierbei handelt es sich etwa um Organmitglieder und Aktionäre des Unternehmens, Bewerber, Selbstständige bzw. ehemalige Arbeitnehmer.

  1. Externe Meldekanäle

Neben der Etablierung eines internen Meldesystems müssen die Unternehmen ihren Mit¬arbeitern als potenziellen Hinweisgebern aber auch verständliche und leicht zugängliche Informationen über die Möglichkeiten externer Meldungen an bestimmte Behörden erteilen. Auch für die externen Meldestellen gilt, dass sie anonyme Meldungen bearbeiten sollen, jedoch keinen entsprechenden Kanal hierfür einrichten müssen, vgl. § 27 Abs. 1 HinSchG. Zugleich sieht § 24 Abs. 2 HinSchG eine Aufgabe der externen Meldestellen darin, insbesondere auch über die Möglichkeit einer internen Meldung zu informieren.

Der Hinweisgeber kann zwar grundsätzlich entscheiden, ob er Verstöße unternehmensintern meldet oder sich extern an eine Behörde wendet. Allerdings sollen die internen Meldestellen, wie oben dargestellt, bevorzugt werden, § 7 Abs. 1 HinSchG. Es sei denn es handelt sich um einen Beschäftigten eines Unternehmens, dass die vorgegebene Mindestgröße nicht erreicht; hier ist allein auf die externe Meldestelle zurückzugreifen. Nach § 7 Abs. 3 HinSchG sollen Beschäftigungsgeber weiterhin Anreize dafür schaffen, dass sich hinweisgebende Personen vor einer Meldung an eine externe Meldestelle zunächst an die jeweilige interne Meldestelle wenden und für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens bereitstellen. Zugleich sind sie nach § 13 Abs. 2 HinSchG verpflichtet, über externe Meldeverfahren zu informieren.

Mit externen Meldungen ist allerdings nicht gemeint, dass sich der Arbeitnehmer nach seiner Wahl an irgendeine Stelle außerhalb des Unternehmens (z.B. Aufsichtsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaften) oder gar an die breite Öffentlichkeit wenden könnte. Vielmehr benennt das HinSchG nur einen engen Kreis von aufnahmebefugten externen Meldestellen. Diese werden vor allem für Meldungen im „Kleinbetrieb“ Bedeutung erlangen. Der Bund wird eine Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einrichten. Auch die Länder können (und werden) Meldestellen aufbauen; BaFin und Bundeskartellamt kommen als geeignete externe Stellen hinzu.

  1. Welche Meldungen genießen Whistleblower-Schutz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz geht in seinem Anwendungsbereich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus.

Danach sind Hinweisgeber bei der Meldung von Verstößen geschützt, die strafbewehrt oder (mit einigen Einschränkungen) bußgeldbewehrt sind, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HinSchG. Die Meldung muss Informationen über Verstöße bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem die hinweisgebende Person tätig ist oder war, oder bei einer anderen Stelle, mit der die hinweisgebende Person aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt steht oder stand, beinhalten, vgl. § 3 Abs. 3 HinSchG.

Darüber hinaus erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich auf sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft, § 2 Abs. 1 Nr. 3 bis 10, Abs. 2 HinSchG. Darunter fallen u. a. folgende Bereiche:

  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • bestimmte Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Insbesondere der Verbraucherschutz ist im Versicherungsvertriebsrecht die virulente Größe.

Einbezogen sind ferner Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht werden, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z.B. MindestlohnG).

Whistleblower-Meldung – und dann?

Dem Hinweisgeber muss der Eingang der Meldung innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Der eingegangene Hinweis wird sodann durch die interne Meldestelle geprüft. Anschließend müssen angemessene Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG ergriffen werden. Beispielweise kann das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen auch an eine bei dem Unternehmen für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit abgegeben werden, § 18 Nr. 4 HinSchG. Zudem wird in den Erläuterungen klagestellt, dass zur Durchführung interner Untersuchungen – unter Wahrung der Vertraulichkeit – auch Informationen an Arbeitseinheiten bei dem Unternehmen weitergegeben werden können. Die interne Meldestelle muss der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung erteilen.

Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Die eingehenden Meldungen sind zu dokumentieren, vgl. § 11 HinSchG. Ggf. sollte dem Hinweisgeber die Dokumentation zum Zwecke der Verifizierung vorgelegt werden.

Schutzwirkung für den Hinweisgeber / Bußgelder

Whistleblower genießen nur dann rechtlichen Schutz, wenn ein berechtigter Grund zu der Annahme bestand, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprachen, in den Anwendungsbereich des Gesetzes fielen und sie diese über die vorgegeben internen oder externen Meldekanäle abgegeben haben.

Unter diesen Voraussetzungen verbietet das Gesetz jede Form von Repressalien, Diskriminierungen oder Benachteiligungen, § 33 ff. HinSchG. Die Hinweisgeber müssen bei einer ordnungsgemäßen Meldung keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten. Im Falle eines arbeitsrechtlichen Prozesses ist eine Beweislastumkehr zugunsten des Hinweisgebers vorgesehen, vgl. § 36 Abs. 2 HinSchG. Danach muss der Arbeitgeber beweisen, dass kein Zusammenhang mit der Meldung des Hinweises durch den Arbeitnehmer bestand. Bei einem Verstoß gegen das Verbot von Repressalien besteht ein Schadensersatzanspruch für Vermögensschäden des Hinweisgebers.

Bei Verstößen sind Sanktionierungen mit empfindlichen Geldbußen zwischen € 10.000,00 und € 50.000,00 vorgesehen, vgl. § 40 HinSchG. Für die Nicht-Einrichtung einer entsprechenden internen Meldestelle werden die Bußgelder erst mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten und damit ab dem sechsten Monat nach Verkündung verhängt.

Die Bußgelder können sowohl die Verantwortlichen als auch (über § 30 OWiG) die jeweiligen Unternehmen betreffen. Achtung, bei bestimmten Verstößen kann sich das Bußgeld gegen das Unternehmen auch verzehnfachen, § 40 Abs. 6 S. 2 HinSchG!

Fazit: Dringender Handlungsbedarf!

Nach einem langen Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren müssen die Unternehmen nun handeln. Dies bedeutet: Vor allem größere Unternehmen (ab 249 Mitarbeitern) müssen umgehend ein Hinweisgebersystem, das den Anforderungen des Hinweisgeber¬schutzgesetzes entspricht, implementieren, um insbesondere empfindliche Geldbußen zu verhindern. Aber auch kleine Unternehmen müssen sich auf die Neuregelungen einstellen, da Hinweisgebersysteme dort bisher ganz regelmäßig nicht bestehen und sie diese gesetzliche Verpflichtung bereits Ende 2023 treffen wird. Sofern solche Systeme vorhanden sind, erfüllen sie häufig zumindest nicht die nun verabschiedeten gesetzlichen Vorgaben. Insofern ist es ratsam, sich schnellstmöglich mit der Implementierung eines solchen Systems einschließlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen und Personen mit den anstehenden Aufgaben zu betrauen.

Hierfür bietet sich folgende Handlungsempfehlung an:

  • Prüfung der vorhandenen Meldekanäle auf Konformität beziehungsweise erstmalige Einrichtung eines neuen Meldesystems und Bestellung eines Projektverantwortlichen, der für die Implementierung zuständig ist.
  • Es sollte entschieden werden, ob der Betrieb der Meldestelle durch das Unternehmen selbst oder durch Dritte, etwa eine Anwaltskanzlei oder sonstige Dienstleister durchgeführt werden soll. Im Falle einer Auslagerung sind insbesondere die Vertraulichkeit und die datenschutzrechtlichen Anforderungen durch eine ADV sicherzustellen.
  • Zu den neuen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes ist auch die Erfüllung arbeits- und datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherzustellen. Der zuständige Datenschutzbeauftrage sollte unbedingt eingebunden werden.
  • Vor der erstmaligen Implementierung eines Systems, sollte überprüft werden, ob betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrecht betroffen sind. Daher sollten zuerst die Zuständigkeiten der in Betracht kommenden Verhandlungsgremien geklärt werden.
  • Für einen reibungslosen Ablauf und zur Sicherstellung der notwendigen Fachkunde sollten die Beschäftigten uns insbesondere Systemverantwortlichen hinreichend geschult werden, um etwaige Haftungsfälle wegen falscher Verwendung des Systems oder unzureichender Dokumentation etc. auszuschließen.
  • Insbesondere verwendete Klauseln zum Geheimnisschutz in den Arbeitsverträgen sollten überprüft werden, um die Gefahr gänzlich unwirksamer Klauseln zu beseitigen (Verbot geltungserhaltender Reduktion).

Zusammenfassung:

  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitern: Es besteht eine Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgebersystems. Die Umsetzungsfrist lief am 02.07.2023 ab;
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern: Auch diese Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern einen Meldekanal zur Verfügung stellen, allerdings haben sie dazu bis zum 17.12.2023 Zeit;
  • die Meldesysteme müssen sowohl eine schriftliche oder mündliche als auch eine persönliche Meldung von Vorfällen erlauben;
  • innerhalb von 7 Tagen muss ein Hinweis von der internen Meldestelle bearbeitet bzw. bestätigt werden;
  • spätestens 3 Monate nach Meldung müssen Hinweisgeber über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden;
  • die Anwendungsbereiche des Hinweisgeberschutzgesetzes beziehen sich auf das EU-Recht und das nationale Recht;
  • das Hinweisgebersystem muss DSGVO-konform sein und die Identität des Hinweisgebers schützen. Das Angebot einer anonymisierten Abgabe von Meldungen wird ausdrücklich empfohlen, ist aber nicht verpflichtend und
  • bei Gesetzesverstößen müssen Unternehmen mit Bußgeldern von bis zu € 50.000,00 rechnen.

Das HinweisgeberschutzG dient der Etablierung eines internen Kommunikationsinstruments, um in einem Betrieb stattfindende Pflichtverletzungen und Regelverstöße aufzudecken.

Compliance ist nicht nur präventiv, sondern durchaus auch repressiv orientiert. Öffentliche Strafverfolgungsbehörden werden genau hinsehen, ob derlei betriebsinterne Aufklärungsmechanismen installiert, geschult und up to date gehalten worden sind. Am Standard dieser Instrumente kann sich dann auch ggfs. die Strafbemessung orientieren.

Für weitere Fragen steht die Kanzlei Michaelis gern zur Verfügung. Der Verfasser des Artikels, Herr Rechtsanwalt Timmermann und Herr Dr. Freitag für das Arbeitsrecht freuen sich, Sie weiterführend beraten zu dürfen.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Der Infrastrukturdienstleister blau direkt integriert Penseo in das Maklerverwaltungsprogramm Ameise.

Penseo ist eine moderne Anwendung, die Vermittler:innen mit ihren Firmenkunden (Personalabteilung und Lohnbuchhaltung) und deren Mitarbeiter:innen vernetzt, indem es standardisierte Verwaltungsvorgänge zur Verfügung stellt. Penseo kooperiert mit namhaften Versicherern,  deren Tarife in den Abschlussstrecken für die persönliche und digitale Beratung kalkuliert und abgeschlossen werden können.

Die konsequente Ausrichtung auf moderne Applikationen, leichte Bedienbarkeit und hervorragende Datenqualität verbindet Penseo und blau direkt und bildet die Grundlage für die ausgezeichnete Kombinierbarkeit beider Systeme. Dadurch ist es gelungen, Makler:innen, die sich auf die Betreuung von Firmenkunden im Bereich bAV spezialisiert haben, eine digitale Komplettlösung zur Verfügung zu stellen, die tiefgreifend mit den bereits bestehenden Systemen verknüpft ist. Neben der reibungslosen Verarbeitung auch von Detaildaten wie der versicherten Person, dem Durchführungsweg, der garantierten Rente, dem Stichtagswert oder dem aktuellen Rückkaufswert können blau direkt Makler:innen auch im Rahmen dieser Integration bestehende Tools für Privatkundinnen und -kunden wie zum Beispiel die erfolgreiche Endkunden-App simplr wie gewohnt verwenden.

“bAV braucht Einfachheit. Vor allem in der Digitalisierung, denn nur dann bekommen Firmen Lust darauf. Dazu kommt ein hohes Maß an Optik, Usability und Haptik und die Vernetzung mit einem Gros der deutschen Produktanbieter. Im Zusammenspiel aus blau direkt, Penseo und von Buddenbrock ist das jetzt gelungen. bAV. Einfach. Digital!”, sagt Stephan Seidenfad, Geschäftsführer und Mitgründer der von Buddenbrock Unternehmensgruppe, für den die Integration von Penseo einen deutlichen Mehrwert in seiner täglichen Arbeit erzeugt.

Mit der Integration des Penseo Portals in das Ökosystem von blau direkt können Kunden- und Vertragsdaten ohne lästige Doppeleingaben in beiden Systemen stets aktuell gehalten werden. Die Integration funktioniert dabei sowohl für Geschäft, das über blau direkt eingereicht wird, als auch für Direktvereinbarungen der Makler:innen. Neue Geschäftsvorfälle können datenschutzkonform und versichererunabhängig vom Firmenkunden an den betreuenden Maklerbetrieb gemeldet werden.

Angebotserstellung und Dokumentation erfolgen über digitale Schnittstellen und verringern den Prozessaufwand somit spürbar. “Penseo digitalisiert die Welt der betrieblichen Vorsorge. Für Arbeitgeber ist eine digitale Verwaltung von bAV, bKV und BU mittlerweile die Grundvoraussetzung für eine Zusammenarbeit. Mit Penseo steht Vermittler:innen deshalb eine digitale Komplettlösung zur Verfügung, mit der sie die bAV aus einem Tool verwalten und beraten können.”, so Dr. Johannes Georg, CEO bei der Penseo GmbH.

Zu blau direkt:

blau direkt ist ein Infrastrukturdienstleister für Vermittler:innen von Versicherungen und Finanzen. Mit rund 250 Mitarbeiter:innen erleichtert blau direkt Versicherungs- und Investmentmakler:innen und Vertrieben die Arbeit. Als Spezialist für die Datenverarbeitung und Pflege von Antragsdaten, Bestandsdaten und Dokumenten erleichtert der Transaktionsdienst von blau direkt die Prozessoptimierung im gesamten Vermittlungsverfahren. Diese Dienste können wahlweise im Rahmen von Funktionsausgliederungen, Back-Office-Dienstleistungen oder im Rahmen ergänzender Infrastrukturdienstleistungen genutzt werden. blau direkt verdoppelt nachweislich im Durchschnitt alle fünf Jahre den Umsatz seiner Partner:innen.

Zu Penseo:

Penseo bietet Vermittlern eine digitale Komplettlösung für die Beratung und Verwaltung betrieblicher Versorgungssysteme. Spezialisiert auf die Abwicklung der bAV und weiterer Vorsorgebausteine konzentriert sich Penseo ganz auf die Bedürfnisse von bAV-Vermittlern. Das integrierte Penseo Portal ist eine moderne Anwendung, die Vermittler mit Ihren Firmenkunden (Personalabteilung und Lohnbuchhaltung) und deren Mitarbeitern vernetzt, indem es standardisierte Verwaltungsvorgänge zur Verfügung stellt. Penseo kooperiert mit namhaften Versicherern, deren Tarife in den Abschlussstrecken für die persönliche und digitale Beratung kalkuliert und abgeschlossen werden können. Vermittler akquirieren mit Hilfe des Penseo Portals leichter Firmenkunden, beraten mehr Mitarbeiter und verschlanken die Prozesse in der Betreuung. Dank des optionalen White Labels können Vermittler zudem einen eigenständigen Auftritt behalten.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Am 01. August 2023 ist das neu gestaltete 34f-Ausbildungsformat der Fonds Finanz mit 30 angehenden Investmentvermittlern gestartet.

Es wurde von Holger Kräker, Vertriebsleiter Weiterbildung der Fonds Finanz, überarbeitet und optimiert. Das neue Schulungsangebot zur Ausbildung für „Geprüfte Finanzanlagenfachmänner und -frauen IHK (Kategorie 1 – offene Investmentvermögen)“ ist für alle Teilnehmenden komplett kostenfrei und ohne Verpflichtung, sich an den Münchner Maklerpool anzubinden.

Die Teilnehmenden werden auf die IHK-Sachkundeprüfung gemäß §34f GewO in live übertragenen Online-Kursen vorbereitet. Während der Ausbildungszeit steht Holger Kräker außerdem persönlich als erfahrener Ansprechpartner zur Seite, etwa im Rahmen eines 14-tägigen Round Table. Weiterer Austausch unter den angehenden Vermittlern ist über Communitys in den sozialen Netzwerken möglich. Insgesamt zwölf Monate haben die Nachwuchskräfte kostenfreien Zugriff auf die Finanzlernwelt. Während des Jahres können sie sich den Lernstoff im persönlichen Tempo aneignen – nebenberuflich oder in Vollzeit.

„Unser Anspruch ist es, unseren Auszubildenden vom Start bis zum erfolgreichen IHK-Abschluss zur Seite zu stehen“, erklärt Kräker. „Um diesen Weg möglich zu machen, stufen wir den Kenntnisstand jedes Teilnehmenden ein und sorgen damit für eine individuelle Betreuung, die den Lernenden Sicherheit gibt und keine Fragen offenlässt.“

Neben der 34f-Ausbildung schult die Fonds Finanz bereits erfolgreich angehende 34d-Vermittler, ab 2024 kommt ein Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung für 34i-Immobiliendarlehnsvermittler hinzu. Um dieses umfangreiche Ausbildungsangebot zur Verfügung zu stellen, ist der Aufbau einer kompletten Ausbildungsabteilung geplant. Interessierte können sich damit zu „Cross Selling“-Spezialisten weiterbilden, also zu Vermittlern, die ihr Fachwissen aus allen Ausbildungsprogrammen einsetzen und mit drei IHK-Abschlüssen „Allrounder“ sind.

„Mit dem neuen Kurs für angehende 34f-Vermittler und den ab 2024 startenden weiteren Schulungen bauen wir unser Ausbildungsangebot kontinuierlich aus – und ermöglichen damit noch mehr engagierten Nachwuchskräften den Einstieg als unabhängige Vermittler in die Versicherungs- und Finanzbranche“, sagt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz und ergänzt: „Als Allfinanz-Maklerpool, der viel Wert auf Qualität in Service, Aus- und Weiterbildung legt, setzen wir uns stets dafür ein, dass Kunden eine kompetente und möglichst umfassende Rundum-Beratung erhalten.“

Interessierte können jeden Monat im Rahmen eines Kickoffs flexibel in die Ausbildung zum Investmentvermittler einsteigen. Der nächste Starttermin ist am 05. September 2023.

Mehr Informationen gibt es unter https://www.meine-sachkundepruefung.de/.

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 29.000 Vertriebspartnern, 470 Mitarbeitenden und 320 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtleistung von 254,3 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,4 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern).

Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig.

Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Christine Schönteich.

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Von Schulweg bis Ausflug – wann ist der Staat in der Verantwortung? Einmal nicht aufgepasst – warum ist die Haftpflicht unverzichtbar?

Belastungen abfedern – was gilt es im Fall der Fälle zu beachten?

Jetzt wird’s ernst! Manche Bundesländer sind zwar noch in den Sommerferien, doch für viele Kinder heißt es nun: Bye, bye, Kita – ahoi, Grundschule. Während der Nachwuchs aufgeregt schon mal das Mäppchen in den Schulranzen packt, mischen sich bei einigen Mamas und Papas auch Sorgen unter die Vorfreude: Wie kommt mein Kind sicher zur Schule? Wer haftet, wenn es auf dem Weg einen Unfall hat? Und was ist, wenn etwas kaputt geht? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, was Eltern bei der Einschulung beachten sollten, welche zusätzlichen Versicherungen empfehlenswert sind und wann der Staat in der Verantwortung ist.

Auf dem Schulweg: Der Wechsel in die Grundschule bedeutet für viele Kinder neue Freunde, Stundenpläne, Hausaufgaben. Die meisten Kids wünschen sich, möglichst bald selbstständig zur Schule laufen zu dürfen. Doch gerade Abc-Schützen können die (typischen) Gefahren auf dem Schulweg noch nicht immer richtig einschätzen. Eltern sollten sich deshalb die Zeit nehmen und den Weg mehrfach gemeinsam mit ihren Kindern abgehen. Innerhalb der ersten Wochen bilden sich oftmals kleine Gruppen, die gemeinsam laufen. Am besten vergewissert man sich, dass auch diese Freundinnen und Freunde wissen, worauf es im Straßenverkehr ankommt. Spätestens, wenn es herbstlich wird, sollten Kinder reflektierende Kleidung tragen. Und klar: Wer mit dem Fahrrad zu Schule fährt, braucht natürlich einen Helm.

Sicher ist sicher: Natürlich kann auch in der Schule mal was zu Bruch gehen. In Einzelfällen sind Schülerinnen und Schüler unter Umständen über den jeweiligen Schulträger versichert, doch darauf sollten sich Eltern nicht verlassen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es in jedem Fall sinnvoll, Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit aufzunehmen. Das gilt auch wenn die Kinder noch unter sieben Jahre alt sind und als “deliktunfähig” gelten. So entstehen beispielsweise keine unangenehmen Situationen, wenn das Kind das Auto vom Vater des besten Freundes zerkratzt oder während des Spielenachmittags aus Versehen den neuen LED-Fernseher beschädigt.

Im Fall der Fälle: Und wenn doch etwas passiert? Auf dem Schulweg sind Kinder grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, ebenso in der Schule selbst, auf Klassenreisen oder Ausflügen. Falls man mit dem Kind nach der Schule noch einen Abstecher zum Spielplatz macht und dort etwas passiert, ist es gut, wenn das Kind zusätzlich über eine private Unfallversicherung abgesichert ist. Diese wird in der Regel über einen der beiden Elternteile abgeschlossen und greift nicht nur zu Schulzeiten, sondern auch in der Freizeit rund um die Uhr.

Niemand, der ein Kind hat, möchte über die langfristigen Folgen einer schlimmen Krankheit oder eines bösen Unfalls nachdenken. Ein Schicksalsschlag kann von heute auf morgen das Leben auf den Kopf stellen. Und es kann jeden treffen. Egal ob Therapie- und Behandlungsmaßnahmen oder notwendige Umbaumaßnahmen zu Hause – die finanziellen Belastungen sind häufig enorm. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann helfen, diese abzufedern. Je nach Versicherung müssen sich die Eltern unter Umständen entscheiden, ob sie eine monatliche Rente erhalten möchten oder eine Einmalzahlung. Eltern sollten sich außerdem informieren, welche Krankheiten in der Versicherung beinhaltet sind. So oder so sollten sich Eltern vor Vertragsabschluss genau informieren, beispielsweise bei einem Vermögensberater oder einer Vermögensberaterin.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 47 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Die aktuellen Favoriten der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler im gewerblichen Schaden-/Unfallgeschäft stehen fest.

Die Studie “AssCompact AWARD – Gewerbliches Schaden-/Unfallgeschäft 2023” des Fachmagazins AssCompact hat die Top-Favoriten sowohl nach dem Geschäftsanteil als auch nach der Zufriedenheit mit den Produktgebern ermittelt. Dabei bestätigt die VHV erneut ihre Spitzenposition.

Die unabhängigen Vermittler setzen auch weiterhin auf die VHV im Bereich des gewerblichen Schaden-/Unfallgeschäfts. Dies ist das Ergebnis der Studie „AssCompact AWARD – Gewerbliches Schaden-/Unfallgeschäft 2023“. Wie bereits in den Vorjahren führt der Versicherer aus Hannover in der Betriebs- und Berufshaftpflicht das Feld an und vermittelt das meiste Geschäft, gefolgt von der Allianz auf dem zweiten Platz. Die R+V konnte sich im Vergleich zur Vorjahresstudie um einen Rang verbessern und belegt den dritten Platz. Weitere Aufsteiger im Top-Ten-Ranking sind ERGO und Alte Leipziger.

Auch in der gewerblichen Sachversicherung ist die VHV der Favorit der Maklerinnen und Makler. Sie vermittelt die meisten Geschäftsanteile, gefolgt von AXA und R+V. Hier konnte die Alte Leipziger einen großen Sprung nach vorne machen und belegt den vierten Rang.

Entscheidend für die Zufriedenheit der Makler mit den Produktgebern sind verschiedene Leistungskriterien, darunter die Schadenregulierung, die Produktqualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Die VHV überzeugt dabei in beiden Sparten und sichert sich die Qualitätsführerschaft. Die direkten Verfolger im Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflicht sind laut Makler-Votum punktgleich Alte Leipziger, Markel und Rhion. In der gewerblichen Sachversicherung sind Rhion als Zweitplatzierten und Hiscox als Dritter der VHV auf den Fersen.

Erfolgsfaktor Zielgruppenansprache

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für Versicherungsmakler ist das Verständnis und die gezielte Ansprache von Zielgruppen. Die Studie zeigt jedoch, dass nur etwas mehr als ein Viertel der Befragten einen gezielten Zielgruppenfokus im gewerblichen Schaden- und Unfallgeschäft verfolgt. Trotzdem gibt es klare Präferenzen bei den Zielgruppen: Freiberufler stehen dabei mit einem Anteil von etwas mehr als 44% an erster Stelle, gefolgt vom Handwerk, dem produzierenden Gewerbe und Dienstleistern.

Blackbox Cyberversicherung

Die genannten beiden Klassiker im gewerblichen Schaden- und Unfallgeschäft dominieren die von den Maklern vermittelten Produkte. Interessanterweise gewinnen Cyberversicherungen trotz des erhöhten Risikoumfeldes kaum an Relevanz und liegen weiterhin nur auf dem 6. Platz der am häufigsten vermittelten gewerblichen Versicherungslösungen. Dennoch sehen die Befragten großes Potenzial für künftige Umsatztrends bei Cyberversicherungen, und etwa 77% erwarten in den kommenden fünf Jahren eine deutlich bessere oder verbesserte Nachfrage. Damit führen die Cyberversicherungen mit großem Abstand die Umsatz-Trends für die kommenden Jahre an.

Zur Studie

Die Studie basiert auf einer Online-Umfrage (06.06.2023 bis 21.06.2023). Die Netto-Stichprobe nach Bereinigung umfasst 217 Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.500 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Dr. Mario Kaiser (Tel. 0921 75758-33, E-Mail: kaiser@bbg-gruppe.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Die Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH ist neuer Partner im Expertennetzwerk der CHARTA Börse für Versicherungen AG.

Policen Direkt ist ein bundesweit tätiger Versicherungsmakler und insbesondere für Verrentung von Maklerbeständen bekannt. Von dieser Expertise profitieren künftig auch Charta-Makler und ihre Kunden.

„Wir sind beeindruckt von der Stärke und Nachhaltigkeit der CHARTA und freuen uns darauf, ein Teil dieser Geschichte zu werden“, erläutert Policen Direkt-Geschäftsführer Dr. Philipp Kanschik. „Das Interesse von CHARTA-Makler an unserer Lebensrente ist in den letzten Jahren gestiegen. Es ist daher nur folgerichtig, dass dank unserer Partnerschaft im Falle einer Bestandsverrentung zukünftig alle Vorteile der Charta-Spezialpolicen für die Kunden erhalten bleiben.“

Für Policen Direkt bieten sich darüber hinaus enorme prozessuale Vorteile durch die bidirektionale Schnittstelle zur prämierten Abschlussstrecke im CHARTA Beratungssystem Beraten & Tarifieren, womit ein effizienterer Workflow gewährleistet ist.

„Mit Policen Direkt gewinnt die CHARTA nicht nur einen spannenden Partner, sondern auch einen stark wachsenden Großmakler, dem zukünftig alle exklusiven CHARTA-Spezialkonzepte zur Verfügung stehen“, so CHARTA-Vorstand Ulrich Neumann.

Verantwortlich für den Inhalt:

CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, Tel: +49 211  86439-47, Fax: +49 211 86439-98, www.charta.de

Die Gubbi AG, ein führender Anbieter von Digitalen Assets und Blockchain-Lösungen für Finanzdienstleister und Finanzunternehmen, hat Matthias Wiegel zum neuen Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Wiegel verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche und war in verschiedenen Führungs- und Managementpositionen bei der Skandia Lebensversicherung AG, der Standard Life plc. und der UBS Asset Management GmbH tätig. Seit 2017 gehörte er dem Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. an, dessen Generalbevollmächtigter er aktuell ist.

„Wir freuen uns sehr, Matthias Wiegel als neues Aufsichtsratsmitglied begrüßen zu dürfen“, sagt Tobias Eckl, der CEO der Gubbi AG. „Matthias Wiegel ist ein ausgewiesener Experte im Finanzdienstleistungsbereich und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz aus seiner langjährigen Karriere. Er wird uns bei unserer Mission, Unternehmen bei der Digitalisierung durch Digitale Assets und die Blockchain-Technologie zu unterstützen, wertvolle Impulse geben und zweifellos einen positiven Einfluss auf unsere Unternehmensergebnisse haben.“

Matthias Wiegel ist ein ausgewiesener Finanzexperte mit einem breiten Netzwerk in der Branche. Für ihn ist klar, dass die Blockchain-Technologie das Potenzial hat, die Finanzbranche grundlegend zu verändern. „Ich freue mich, Teil des Gubbi-Teams zu werden und die Gesellschaft wie deren Vorstand bei der Umsetzung der Wachstumsstrategie zu unterstützen“, sagt Wiegel. „Ich bin davon überzeugt, dass die Gubbi AG eine wichtige Rolle bei der digitalen Transformation der Finanzbranche spielen kann. Tobias Eckl wird mit seinem Team die richtigen Impulse für eine neue Zeit der Finanzwelt setzen – Gubbi ist heute schon Benchmark.“

Die Gubbi AG ist davon überzeugt, dass Digitale Assets und die Blockchain-Technologie die Finanzbranche grundlegend verändern. Mit einer innovativen „White Label Digital Asset Banking-Plattform“ ermöglicht die Gubbi AG es Unternehmen, ihre Prozesse zu digitalisieren, ihre Kosten zu senken und neue digitale Geschäftsmodelle in einem innovativen Ökosystem zu entwickeln. Der Fokus der Gubbi AG liegt in der Strukturierung und Entwicklung für Sachwerthäuser, Vermögensverwalter und Emittenten als auch Vertriebe von Digitalen Assets also Token. Die MiCA-Regulierung hat im EU-Raum dafür die Rahmendaten 2023 geschaffen.

Über die Gubbi AG:

Die Gubbi AG wurde 2022 gegründet und verbindet ganzheitliche Finanzberatung mit innovativen Blockchain-Lösungen und unterstützt dabei Unternehmen, vorrangig Finanzunternehmen, in der der Digitalisierung. Gubbi baut Brücken zwischen der neuen digitalen und der traditionellen Finanzwelt. Spezialisiert ist das Unternehmen auf zwei Geschäftsfeldern: Einerseits die Entwicklung und Strukturierung von Digitalen Assets für Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Banken und Sachwerthäuser. Andererseits die Entwicklung und das Betreiben von „White Label Digital Asset Applications“ für Saleszwecke, digitale Emissionen und das Banking. Gubbi startete im November 2022 den weltweit ersten Managed Account auf NFT-Basis für einen Vermögensverwalter und schuf damit einen komplett neuen digitalen Einstieg in den Bereich der Vermögensverwaltung. Die Gründer und Vorstände der Gubbi AG sind allesamt ausgewiesene Finanzmarkt- und IT-Experten mit jahrzehntelanger Führungserfahrung. Das Unternehmen ist Mitglied im Blockchain Bundesverband und im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

Verantwortlich für den Inhalt:

Gubbi AG, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, Tel: +49 89 90 90 15 3959, office@gubbi.iowww.gubbi.io

Mohamed Fizazi verstärkt ab sofort das Vertriebsteam der Apo Asset Management GmbH (apoAsset).

Mohamed Fizazi unterstützt die apoAsset seit dem 01.08.2023 als Vertriebsdirektor Wholesale. In dieser Position ist er u.a. für die Betreuung und Akquise von Intermediären wie Finanz- und Bankenvertrieben verantwortlich. Der gelernte Bankkaufmann verfügt über mehr als 20 Jahre Vertriebserfahrung im Bankenbereich und war u.a. viele Jahre bei der Targobank in der Vermögensberatung tätig. Weitere Station war u.a. die Santander Bank.

Ausbau des externen Drittvertriebs

Die 1999 gegründete apoAsset hat 2019 damit begonnen, sich für das breite Retailgeschäft zu öffnen und ihre spezialisierten Publikumsfonds (Gesundheits- und Multi-Asset-Fonds) über Intermediäre allen Privatanlegerinnen und Privatanlegern zugänglich zu machen. Darüber hinaus unterhält das Unternehmen Vertriebsaktivitäten in Österreich und Israel. „Healthcare ist und bleibt für uns eine Wachstumsstory“, betont Benedikt Engels, der seit Anfang 2023 das Vertriebsteam der apoAsset leitet. „Wir freuen uns, mit Mohamed Fizazi einen neuen Kollegen an Bord zu haben, der den nötigen Spirit mitbringt, die Geschichte hinter dieser Wachstumsstory zu erzählen und mit der Produktpalette der apoAsset in Einklang zu bringen.“

Apo Asset Management GmbH (apoAsset)

Die Apo Asset Management GmbH (apoAsset) ist eine der führenden Fondsanlagegesellschaften mit den Schwerpunkten Gesundheit und Multi Asset. Sie wurde 1999 gegründet, vielfach ausgezeichnet und verwaltet zusammen mit beteiligten Unternehmen ein Anlagevermögen von über 4,2 Milliarden Euro (Stand: 30.06.2023). Das Unternehmen verfügt über ein einzigartiges Netzwerk für Gesundheits-Investments. Dazu gehören neben dem eigenen Fondsmanagement-Team auch die Beteiligung an der Medical Strategy GmbH, ein wissenschaftlicher Beirat sowie die Gesellschafter Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (apoBank) und Deutsche Ärzteversicherung AG.

Verantwortlich für den Inhalt:

Apo Asset Management GmbH, Richard-Oskar-Mattern-Str. 6, 40547 Düsseldorf, Tel: (02 11) 86 32 31 0, www.apoasset.de