Portal Funk EXPERTS bietet zielgenauen Versicherungsschutz für ausgewählte Berufsgruppen

Schneller, komfortabler Online-Abschluss, digitale Vertragsverwaltung und Schadenmeldung

Erste Produkte: Berufs- und Privathaftpflicht-Versicherung für Medizinstudierende und Assistenzärzt*innen ab 9,52 Euro im Jahr

Erweiterung der Produktpalette und weitere Branchen/Berufsgruppen bereits in Planung

Schnell, online, fair: Mit dem neuen Versicherungsportal Funk EXPERTS erweitert der Versicherungsmakler und Risk Consultant Funk sein Angebot im Digitalgeschäft. Versicherungsnehmende können sich online informieren und selbstständig die für sie passende Deckung abschließen. Dabei profitieren sie nicht nur von einem modernen, digitalen Angebot, sondern auch von fairen und attraktiven Bedingungen sowie dem fundierten Fachwissen der erfahrenen Expert*innen von Funk.

Online trifft persönlich

Primäre Zielgruppe von Funk EXPERTS sind Personen und Unternehmen in stark spezialisierten Branchen. Ein Team aus Expert*innen passt den im Online-Portal angebotenen Versicherungsschutz je nach Berufsgruppe an; im Fokus stehen immer deren individuelle Tätigkeiten und Bedürfnisse. Die erste Gruppe, die die attraktiven Konditionen des Portals nutzen kann, sind junge Mediziner*innen. Seit Herbst 2022 können Medizinstudierende und Assistenzärzt*innen in Weiterbildung bei Funk EXPERTS schnell und digital ihre Berufs- und Privathaftpflicht-Versicherung abschließen. Eine umfassende Absicherung ist für Versicherungsnehmende bereits ab einem Beitrag von 9,52 Euro im Jahr (inklusive Versicherungssteuer) möglich. Junge Mediziner*innen erhalten verständliche Informationen sowie die Möglichkeit, Schäden bequem online zu melden und zu verwalten – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.

Bei Fragen sind die Funk-Expert*innen wie gewohnt auch persönlich für ihre Kunden da, ob telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktaufnahme erfolgt ebenfalls unkompliziert über das Online-Portal.

Gemeinsam für unsere Kunden

Um bedarfsorientierte Produkte für verschiedene Berufsgruppen anzubieten, vertraut das Team von Funk EXPERTS auf die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern. Für die ersten Versicherungsprodukte steht der Konzern Versicherungskammer mit dem Bayerischen Versicherungsverband als Risikoträger für die Berufs- und Privathaftpflicht-Versicherung zur Verfügung. Als einer der führenden Heilwesen-Versicherer in Deutschland sichert diese seit Jahrzehnten erfolgreich Risiken für verschiedenste Kunden ab, von Medizinstudierenden bis hin zu Klinikgruppen. Um den fachlichen Bedürfnissen der Versicherungsnehmenden optimal gerecht zu werden, steht das Team von Funk EXPERTS zudem in einem ständigen Austausch mit Interessenvertretungen der jeweiligen Zielgruppe. Im medizinischen Kontext sind hier z. B. große ärztliche Berufsverbände, Selbstverwaltungseinheiten wie Kammern und Versorgungswerke oder Kliniken zu nennen.

Erweiterung der Produktpalette geplant

Versicherungen für junge Mediziner*innen waren dabei aber nur der Anfang: Funk EXPERTS arbeitet bereits daran, die Produktpalette im Online-Portal zu erweitern. Das Angebot wird aktuell sowohl im Bereich Medizin ausgebaut als auch auf weitere Berufsgruppen und Unternehmen ausgeweitet. Konkret geplant sind derzeit auch Versicherungen für die Immobilienwirtschaft.

Bernhard Schwanke, geschäftsführender Gesellschafter bei Funk, kommentiert den Start des Online-Portals: „Als Versicherungsmakler und Risk Consultant liegt unser Schwerpunkt auf der persönlichen Beratung von Unternehmen aus verschiedensten Branchen. Mit unserem neuen Versicherungsportal legen wir nun einen zusätzlichen Fokus auf den digitalen Direktvertrieb – und sorgen so dafür, dass Personen vertrauter Berufsgruppen jederzeit, komfortabel und topaktuell von unserer Expertise profitieren können.“

Das Online-Versicherungsportal von Funk EXPERTS finden Sie unter www.funk-experts.de.

Über Funk

Funk ist der größte inhabergeführte Versicherungsmakler und Risk Consultant in Deutschland und gehört zu den führenden Maklerhäusern in Europa. 1879 in Berlin gegründet, beschäftigt das Unternehmen heute 1.560 Mitarbeitende an 36 internationalen Standorten. Über das Netzwerk „The Funk Alliance“ ist Funk weltweit präsent. Als Systemhaus für Risikolösungen betreut Funk Unternehmen aller Branchen in Fragen des Versicherungs- und Risikomanagements sowie der Vorsorge. Für sie entwickelt Funk individuelle Konzepte und optimiert die Absicherung aller betrieblichen Risiken – konsequent am Bedarf orientiert. Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) erfüllt Funk strengste Qualitätskriterien. Mit seiner Beratung bietet Funk Unternehmen die Basis für ihre Sicherheit im Umgang mit dem Risiko. Das Ziel: ganzheitliches Chancen- und Risikomanagement für den Erfolg der Kunden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Betriebliche Altersversorgung: Firmen sind Beschäftigte wichtiger als Management

Wenn sich Firmen unabhängige Finanzberater ins Haus holen, dann geht es vor allem um zwei Themen: die betriebliche Altersversorgung und die Absicherung von Betriebsrisiken. Dies legt zumindest der “Plansecur-Report: Finanzbranche 2022/23” nahe. Der Bericht beruht auf einer Umfrage der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur unter ihren rund 180 bundesweit tätigen Beratern.

Bemerkenswert: Gemäß Umfrage steht bei den meisten Beratungsgesprächen die finanzielle Absicherung der Belegschaft (71 Prozent) vor der Versorgung der Führungskräfte (57 Prozent). “Das landläufige Vorurteil, die da oben würden vor allem an sich selbst denken, trifft jedenfalls auf unsere Firmenkundschaft nicht zu”, freut sich Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser.

Noch wichtiger ist den Unternehmen beim Gespräch mit den Finanzberatern indes die Absicherung betrieblicher Risiken (79 Prozent). In mehr als der Hälfte aller Fälle (52 Prozent) steht der Schutz vor besonders gravierenden Einschnitten wie Betriebsunterbrechungen im Fokus. Bei knapp der Hälfte der Unternehmen (49 Prozent) geht es um den Schutz vor Hackerangriffen bzw. den Folgen derartiger Cyber-Attacken. Heiko Hauser wundert sich: “Seit Jahren nimmt die Bedrohung durch Hacker, Viren und sonstige Computerschädlinge dramatisch zu. Man sollte daher meinen, dass praktisch alle Unternehmen Wert auf eine Cyberversicherung legen, und nicht nur die Hälfte.”

Als weitere wichtige Themen, bei denen sich Firmen externer Finanzberater bedienen, fördert der Plansecur-Report die Anlage des Betriebsvermögens (43 Prozent), die Unternehmensnachfolge (37 Prozent) und den Firmenverkauf (24 Prozent) zutage.

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Unsichere Zeiten erfordern langfristig wirksame Entscheidungen.

Denn angesichts der tiefgreifenden wirtschaftlichen und geopolitischen Veränderungen ist es wichtiger denn je, sich finanzielle Spiel- und Handlungsräume zu schaffen. Doch: Obwohl Wirtschaftssorgen das Stimmungsbild der Menschen hierzulande dominieren, kümmern sich bisher nur 19 Prozent gezielt um ihre private Finanzaufstellung. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage von Civey im Auftrag der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) hervor.

Zum Wohle von „Menschen, Planeten, Wohlstand und Frieden“ will der Internationale Tag der Bildung am 24. Januar die Schlüsselrolle des Lernens für die Verwirklichung einer inklusiven, chancengerechten und nachhaltigen Gesellschaft herausstellen. Um auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten Selbstbestimmung und Unabhängigkeit in allen Lebenslagen zu wahren, fällt der Finanzbildung eine besondere Rolle zu. Doch: Finanzbildung wird hierzulande kaum vermittelt.

81 Prozent der Befragten ohne Finanzplanung

Obwohl sich 71 Prozent der Befragten Sorgen machen um die aktuelle Wirtschaftslage und Inflation, bemühen sich aktuell nur 19 Prozent aktiv um eine bewusste Finanzplanung. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage der LV 1871 in Zusammenarbeit mit Civey hervor. Demnach haben 81 Prozent der Menschen in Deutschland bisher keinen privaten Finanzplan für 2023 aufgestellt. An der repräsentativen Umfrage nahmen im Januar 2023 2.500 Personen teil.

„Die Ergebnisse der Umfrage verdeutlichen große Wissenslücken beim Thema Finanzkompetenz und -bewusstsein. Rekordinflation und steigende Energiepreise lösen bei vielen Menschen Beunruhigung und sogar Zukunftsängste aus. Aber nur die wenigsten ergreifen wirksame Maßnahmen dagegen“, kommentiert Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. „Vorausschauende Finanzplanung ist gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten nicht nur für Unternehmen und Selbstständige, sondern auch für Privathaushalte wichtig – darauf wollen wir zum Internationalen Tag der Bildung aufmerksam machen. Denn:  Möglichkeiten zur Anpassung der persönlichen Absicherung gibt es immer – unabhängige Finanzplaner können sie aufzeigen. Selten war der Zeitpunkt günstiger, die persönliche Finanzplanung ihrer Kunden nochmals zu durchleuchten und zukunftsfest aufzustellen.“

Finanzplanung für finanzielle Unabhängigkeit

Eine gute Finanzplanung kann dabei unterstützen, selbstgesteckte Lebensziele zu erreichen und Schritt für Schritt Vermögen aufzubauen. Im Unterschied zum planlosen Einnehmen und Ausgeben bietet das Festlegen von Budgets einen klaren Rahmen, in dem man sich bewegen und gleichzeitig persönliche Lebensziele erreichen kann. Das sichert einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum und stellt einen essenziellen Schritt auf dem Weg zum nachhaltigen Vermögensaufbau und finanzieller Unabhängigkeit dar. Ohne Planung und Überblick über die persönliche Finanzsituation befindet man sich hingegen häufig nur einen Notfall von einer finanziellen Katastrophe entfernt.

Trotzdem empfinden noch viele Menschen Berührungsängste beim Thema Geld. Finanzplanung gehört in vertrauenswürdige Hände. Wer nicht weiß wo er ansetzten soll, findet bei unabhängigen Vorsorgeexperten Rat und Wegstellung. Nur sie können differenziert beraten und anhand der individuellen Vermögenssituation und Ziele ihrer Kunden passgenaue Lösungen bieten.

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Strategischer Berater für Kooperationen mit Finanzdienstleistern – Für 2023 plant Ginmon den deutlichen Ausbau der Zusammenarbeit mit Banken, Fondsanbietern und Versicherern

Ginmon, der unabhängige digitale Vermögensverwalter mit Sitz in Frankfurt am Main, hat sein Berater-Gremium („Advisory Board“) verstärkt. Seit 1. Januar 2023 berät Banken- und FinTech-Experte Markus Pertlwieser (48) die Geschäftsführung von Ginmon. Pertlwieser soll in der neuen Rolle das Management von Ginmon dabei unterstützen, den für 2023 geplanten Ausbau der Geschäftsbeziehungen des digitalen Vermögensverwalters zu Banken, Fondsanbietern und Versicherungen deutlich voranzutreiben. Ginmon will dieses sogenannte B-to-B-Geschäft („Business-to-Business“) als zweites starkes Standbein etablieren.

Ginmon wurde 2015 gegründet und verwaltet heute ein Vermögen von mehr als 300 Millionen Euro für seine Kunden. Dabei verbindet Ginmon die digitale Vermögensverwaltung über ETF (Exchange Traded Funds) mit persönlicher Beratung. 2023 startet das FinTech mit der B-to-B-Vermarktung seiner Vermögensverwaltungs-Plattform „apeiron“, mit der Finanzdienstleister wie Banken, Versicherungen und Fondsanbieter unter ihrer jeweils eigenen Marke einfach und  schnell eine Vermögensverwaltung anbieten können, ohne selbst entsprechende Technologie und Fachleute vorhalten zu müssen („White-Label“-Lösung).

„Wir freuen uns sehr, dass wir mit Markus Pertlwieser einen erfahrenen Strategen mit großem Know-how bei digitalen Geschäftsmodellen als Advisor gewinnen konnten”, sagt Lars Reiner, CEO und Founder von Ginmon. „Markus hat ein exzellentes Netzwerk in der Finanzindustrie und bereits viele erfolgreiche Kooperationen von FinTechs, Banken und Versicherungen auf den Weg gebracht. Seine Erfahrung wird uns sehr helfen auf dem Weg zu unserem Ziel, Ginmons Technologieplattform zur Nr. 1 für digitale Vermögensverwaltung in Deutschland zu machen.”

Markus Pertlwieser war bis Ende 2022 CEO des FinTechs Penta, einer Neo-Bank für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit Sitz in Berlin. Vor Penta arbeitete er von 2008 bis 2020 in unterschiedlichen Führungspositionen für die Deutsche Bank, zuletzt als Mitglied des Vorstands der Privat- und Firmenkundenbank sowie als Chief Digital Officer. Begonnen hat Pertlwieser seine Karriere bei der Unternehmensberatung McKinsey, wo er von 2001 bis 2008 in der Strategieberatung für Banken und Versicherungen tätig war. Zu seinem Einzug ins Advisory Board von Ginmon sagt Pertlwieser: „Ich bin überzeugt davon, dass die digitale Vermögensverwaltung in den kommenden Jahren ihr Marktpotenzial voll ausschöpfen wird. Sie ist für die Kunden ein leicht verständliches und leistungsstarkes Anlagevehikel für die beliebten ETFs. Und klassische und digitale Finanzdienstleister können mit ihr ihren Marktzugang und ihr Kundenverständnis einbringen. Den größten Erfolg damit werden die Finanzdienstleister haben, die sich dauerhaft mit der besten Technologie und dem klügsten Anlagesystem vom Markt abheben.”

Zu den Mitgliedern des Advisory Board von Ginmon zählen:

Dr. Burkhard Bonsels (Ex-Senior Partner Quadriga Capital und BCG Alumni), Enis Ersü (Gründer und Ex-Vorstandsvorsitzender von ISRA Vision), Dr. Peter Haueisen (Ex-CEO Allianz Pensionskassen AG), Daniel Hoster (Leiter Großkunden Deutschland, Wealth Management, BNP Paribas), Norbert Kistermann (Vorstand Otto M. Schröder Bank), Prof. Dr. Wolfgang König (Ex-Dekan House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt a.M.), Dr. Ulrich Meißner (Ex-Leiter Marketingkommunikation, Deutsche Börse Group).

ÜBER GINMON

Das Frankfurter FinTech Ginmon zählt mit mehr als 300 Millionen Euro verwalteten Vermögen und mehr als 12.000 Kunden zu den führenden digitalen Vermögensverwaltern in Deutschland. Dabei wird das Anlagevermögen der Kunden in globale und breit diversifizierte Geldanlage-Strategien mit unterschiedlichen Gewichtungen der Anlageklassen investiert. Die von Ginmon eigens entwickelte WealthTech-Plattform apeiron® setzt dabei auf einen wissenschaftlich fundierten, antizyklischen Investmentansatz. Das sorgt für konstant hohe Renditen, bei gleichzeitig professionellem Risikomanagement – wie man es z.B. von Norwegens Pensionsfonds, dem größten Staatsfonds der Welt, kennt. Zudem bietet die innovative Technologie eine einzigartige Steueroptimierung zur vollständigen Ausnutzung der Sparerpauschbeträge. Die laufende Anpassung des Algorithmus an das gewählte Risikoprofil schützt den Anleger gleichzeitig vor einer unerwünschten Risikoverschiebung innerhalb des Portfolios. In die Anlagestrategien von Ginmon fließen nicht nur die Wertentwicklungen von rund 12.000 Einzeltitel aus 103 Ländern ein, sondern auch Immobilien und Rohstoffe.

Verantwortlich für den Inhalt:

Ginmon GmbH, Voltastraße 31, ­60486 Frankfurt a. M., Tel.: 069-15322 7340, www.ginmon.de

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium wurde dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Änderung der FinVermV auf Ende März 2023 verschieben wird.

Damit müssen Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO voraussichtlich erst ab April 2023 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen.

Demnach hätte es Verzögerungen bei der Abstimmung des Verordnungsentwurfs gegeben, sodass sich der Bundesrat nun wahrscheinlich erst am 31.03.2023 mit dem Verordnungsentwurf befassen wird. Der Verordnungsentwurf liegt noch nicht offiziell vor.

„Damit erhalten die Finanzanlagenvermittler eine letzte Verlängerung, um sich auf die neue Pflicht vorzubereiten. Alle 34f Vermittler sollten sich nun informieren und ihre Beratungsprozesse so gestalten, dass sie zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durchführen können“ empfiehlt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen.
Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Nettozuflüsse teilabsorbieren börsenbedingten Bestandsrückgang – Voraussichtliche Umsatzerlöse mit 110,5 Mio. Euro auf Vorjahresniveau

Bezug der neuen Konzernzentrale in Dietenheim abgeschlossen

Weiterhin hohe Investitionen in IT-Infrastruktur

Die FondsKonzept AG kann im Geschäftsjahr 2022 trotz schwieriger Rahmenbedingungen der weltweiten Aktien- und Anleihemärkte an die stabilen Zuwächse der Vorjahre anknüpfen. Nach der ersten Hochrechnung der Geschäftszahlen zur Jahresauftaktveranstaltung in Seefeld/Tirol erreicht das administrierte Bestandsvolumen zum Stichtag 31. Dezember 2022 für Deutschland und Österreich 14,3 Mrd. Euro – gegenüber dem Vorjahreswert in Höhe von 15,8 Mrd. Euro ergibt sich ein Rückgang von 9,5 Prozent. Dieser resultiert aus den Einbrüchen am Aktienmarkt als Folge des hochvolatilen Börsenjahres 2022. Die voraussichtlichen Umsatzerlöse aus den Courtagen für Investmentfonds und Versicherungen summieren sich auf 110,5 Mio. Euro (2021: 109,7 Mio. Euro) und können den Vorjahreswert mit einem minimalen Zuwachs halten.

Beim Nettomittelaufkommen der Investmentfonds und fondsgebundenen Vermögensverwaltungen errechnet sich ein positiver Saldo aus Zuflüssen und Abflüssen in Höhe von 938 Mio. Euro. Der Rückgang gegenüber 2021 (1,296 Mrd. Euro) in Höhe von 27,6 Prozent resultiert zum allergrößten Teil aus geringeren Zuflüssen und nicht aus Bestandsverkäufen. Somit ist es den Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern gelungen, die Bestände bei ihren Kundinnen und Kunden stabil zu halten. Das unterstreicht die Beratungsleistung mit dem Fokus auf Langfristigkeit und das professionelle Verhalten der Anlegerinnen und Anleger, auf panikartige Verkäufe zu verzichten.

Weiterhin ist es mit der Version smartMSC des Maklerservicecenters gelungen, Marktpotenziale mit volldigitaler Wertschöpfung und breiter Marktpräsenz auszuschöpfen. Hierzu Hans-Jürgen Bretzke, Vorsitzender des Vorstands der FondsKonzept AG: „Das erneut gute Geschäftsergebnis ist das Resultat aus eineinhalb Jahren smartMSC mit den ergänzenden Bausteinen FinanceCloud, FinanceApp und FondsShop sowie einem intensiven Support durch Innendienst, Vertriebsmanager und Produktpartner. Bei den Investmentfonds sind insbesondere die Vermögensverwaltungen der WealthKonzept AG als vorteilhafte Lösung für jede Kundenzielgruppe auf dem Vormarsch.“

Neben der Administration von Maklerinnen und Maklern mit dem Fokus auf Wertpapierfonds befinden sich die Bereiche Versicherungen und alternative Investmentfonds im Aufwind. So zählt der FondsKonzept Konzern zu den Maklerdienstleistern, die die volldigitale Administration der drei Produktkategorien Investmentfonds, Versicherungen und alternative Investmentfonds (AIFs) ohne Systembrüche als Alleinstellungsmerkmal anbieten können.

Die Investitionen in die technologische Infrastruktur haben sich auch 2022 im Millionen-Euro-Bereich bewegt. Diese wurden wie auch alle übrigen Investitionen durch Innenfinanzierung aus dem Cashflow und somit ohne Fremdkapitalaufnahme geleistet. Ein Meilenstein im Jahr 2022 war der Bezug der neuen Konzernzentrale in Dietenheim (Baden-Württemberg) mit repräsentativen Büro- und Geschäftsräumen und einer hohen Attraktivität für Mitarbeiter und Geschäftspartner.

Auf der Agenda für 2023 stehen der Ausbau der Akademien und Webinare sowie die bereits technisch implementierte Umsetzung der Abfragepflicht gemäß den ESG-Nachhaltigkeitskriterien für Partner mit einer Lizenz nach § 34 f GewO analog zur Gesetzgebung, die für das erste Quartal erwartet wird.

Über die FondsKonzept AG:

Die heutige FondsKonzept AG wurde im Jahr 2000 als FondsKonzept Service GmbH ins Handelsregister eingetragen und versteht sich als offener Maklerverbund und integrierter Dienstleister für freie Makler, Vertriebe, Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer. Schwerpunkt ist die Administration aller Geschäftsvorfälle in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Bausparen und Finanzierungen über die Online-Plattform smartMSC und deren volldigitale Architektur rund um FinanceCloud, FinanceApp und FinanceScreen zur Umsetzung eines hybriden Beratungsansatzes.

Unter der FondsKonzept AG mit Sitz in Dietenheim (Baden-Württemberg) sind neben der FondsKonzept Investmentmakler GmbH die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, die FondsKonzept Mehrfachagenten GmbH, die Sosnowski Computersysteme GmbH, die WealthKonzept Vermögensverwaltung AG (50-Prozent-Beteiligung) sowie die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH mit Sitz in Wien als Tochtergesellschaften angesiedelt. Zu den Kooperationspartnern zählt eine breite Palette von Gesellschaften und Fondsplattformen. Zum 31. Dezember 2022 lag das administrierte Bestandsvolumen bei 14,3 Mrd. Euro.

Verantwortlich für den Inhalt:

FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich, dass sich auch im Jahr 2022 nur wenige Kunden über Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann beschwert haben.

„Laut dem kürzlich veröffentlichten Tätigkeitsbericht der anerkannten Schlichtungsstelle wurden nur 331 zulässige Beanstandungen über unseren Berufsstand bearbeitet“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Bezogen auf Millionen vermittelter Versicherungsverträge liegt die Beschwerdequote im verschwindend geringen Promillebereich und dokumentiert eindrucksvoll, dass wir kundenorientiert, fair und ehrbar unseren Beruf ausüben und unseren sozialpolitischen Auftrag der Absicherung erfüllen. Vor diesem Hintergrund können wir auch die Debatte um ein mögliches Provisionsverbot nicht nachvollziehen. Die niedrigen Beschwerdezahlen zeigen, dass die Qualität der Beratung nicht von der Form der Vergütung abhängig ist.“

Die meisten Einwände betrafen mit 232 die Gebäudeversicherung, gefolgt von der Lebensversicherungssparte mit 61. Insgesamt erreichten den Versicherungsombudsmann 444 Beschwerden über Versicherungsvermittler, wovon aber 104 nicht als zulässig gewertet wurden, also nicht dem Geschäftsbereich der Schlichtungsstelle zugeordnet werden konnten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Angesichts des am Dienstag veröffentlichten „cost and past performance report 2023“ der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA zieht Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands VOTUM, in seinem Gastkommentar eine positive Bilanz.

„Die Ergebnisse der mit einem Zeithorizont von 5 Jahren (2017-2021) und tausender untersuchter Produkte breit angelegten Untersuchung der EIOPA zeigen eindeutig: Erneut konnten fondsgebundene Lebensversicherung im gesamteuropäischen Markt überzeugen. Mit einer für das Jahr 2021 durchschnittlichen Rendite von 9,4 Prozent und einer ‚Reduction in Yield‘ Kostenquote von 2,3 Prozent bilden diese Produkte einen zentralen Baustein für die auf Langfristigkeit angelegte und performanceorientierte Altersvorsorge in Europa.

Auch der Blick auf die 5 Jahres-Nettorendite der von der Aufsicht untersuchten Produktlandschaft zeigt, dass für alle Anlegerprofile ein passender Baustein zur Altersvorsorge verfügbar ist. Nettorenditen von 7 Prozent bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, 4 Prozent bei hybriden Produkten und 2 Prozent bei klassischen Deckungsstockprodukten sprechen eine eindeutige Sprache.

Entscheidend für die richtige Auswahl ist – das zeigt der EIOPA-Bericht auch – eine bedarfsgerechte und maßgeschneiderte Beratung. Natürlich müssen Kunden von fondsgebundenen Lebensversicherungen höhere Volatilität akzeptieren. Dafür erwartet sie mittel- und langfristig auch eine deutlich höhere Nettorendite. Wenn Kunden damit umgehen können und auch in schwierigen Marktphasen ihren Berater als persönlichen Ansprechpartner an ihrer Seite haben, ist die fondsgebundene Lebensversicherung eine exzellente Art der Altersvorsorge.

Auch die Untersuchung der Kostenquoten der europäischen Aufsicht zeigen ein eindeutiges Bild: Die durchschnittlichen Reduction-In-Yield-Kosten von 2,3 Prozent im europäischen Wirtschaftsraum nehmen den Befürwortern von Provisionsverboten oder sonstigen Markteingriffen den Wind aus den Segeln.

Erfreulich ist insbesondere der fokussierte Blick auf Deutschland: Die fondsgebundenen Lebensversicherungen auf dem deutschen Markt waren im Betrachtungszeitraum von 2017 bis 2021 nicht nur deutlich günstiger als der europäische Durchschnitt (DE: 1,5% RIY / EU: 2,3%), ihre Performance war auch noch überdurchschnittlich gut (DE: 11,2% Nettorendite / EU: 7%).

Diese Zahlen der europäischen Versicherungsaufsicht sprechen eine klare Sprache: Es gibt keinen nachweisbaren Grund für Eingriffe in die Vergütungsstrukturen. In einem von Provisionsvertrieb geprägten Markt wie Deutschland sehen wir Nettorenditen deutlich oberhalb des europäischen Marktdurchschnitts – bei niedrigeren Kostenquoten. Natürlich kann es hier – wie überall – Ausreißer geben. Um diesen Ausreißern entgegenzutreten, bedarf es jedoch keines Markteingriffs, der alle Marktteilnehmer erneut mit weiteren Bürokratiekosten belastet.

Ein BaFin-Merkblatt, welches sich nahezu ausschließlich mit der Vermittlervergütung befasst, hat angesichts dieser Ergebnisse keine rechtliche Legitimation, da sich ein Missstand schlicht nicht erkennen lässt. Auch von einem europaweiten Eingriff in die Marktstrukturen – etwa durch ein Provisionsverbot – muss angesichts dieser Ergebnisse endgültig abgesehen werden.

Die von der EIOPA analysierten Marktdaten zeigen auch, dass von einzelnen nationalen Märkten nicht auf eine vermeintlich für ganz Europa geeignete Regulierung geschlossen werden kann. Daten aus unserem europäischen Nachbarland Niederlande konnte in dieser Studie nicht zum Vergleich herangezogen werden, da inzwischen kein einziger niederländischer Anbieter von Versicherungsanlageprodukten mehr am Markt aktiv ist. Das in den Niederlanden geltende Provisionsverbot hat demnach für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten bereits deshalb keine Bedeutung, weil solche Produkte schlicht nicht existieren.

Für die gut beratenen Anleger der anderen europäischen Länder ist jedoch insbesondere die fondsgebundene Lebensversicherung ein hervorragender und wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Eingriffe in den europäischen Beratermarkt sollten daher nicht an einem Ausnahmetatbestand ausgerichtet werden.

Versicherungsanlageprodukte müssen gegenüber Anlegern beraten werden, die hierfür entstehenden Produktkosten sind angesichts der erzielten hohen Nettorenditen für die Verbraucher eine mehr als sinnvolle Investition.“

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Editorial

Über die letzte Dekade seit Beendigung der Finanzkrise hat uns der Regulator ja weit mehr als einmal mit seinen Entscheidungen überrascht. Aber der jüngste Auswuchs, dass Berater mit Erlaubnis nach §34f GewO nun von der seit 2.8.22 geltenden Nachhaltigkeitsabfrage gegenüber dem Endkunden innerhalb der Geeignetheitsprüfung ausgenommen sind, führt wirklich sämtliche Logik endgültig ad absurdum.

Da vollführt eine gesamte Branche an Produktanbietern, Datenprovidern und Abwicklern einen elementaren Kraftakt, um den aus den UN-Nachhaltigkeitszielen entsprungenen, lobenswerten Ansatz mit großem Ressourceneinsatz und unter enormem Zeitdruck umzusetzen, und dann gilt das verpflichtende Nachhaltigkeitsgespräch zwar für alle MIFID II-Vertreter (Banken, Vermögensverwalter, Haftungsdachpartner etc.) und sogar Versicherer und Versicherungsvermittlern mit Erlaubnis nach §34d GewO, aber für den „gemeinen Fondsvermittler“ nicht? Das muss mir jemand mal in Ruhe erklären.

Apropos Versicherungsvermittler. Seit Jahren versucht der Regulator die Vermittler von Fondspolicen zu einer Erlaubnis nach §34f GewO zu bekommen. Die angeführte Begründung ist, dass ja auch eine Beratung zu den Fondsinhalten innerhalb der Police stattfinden würde. Eine Argumentation, der man sich sogar logisch nicht ganz verschließen kann. Dennoch seit Jahren ohne Erfolg. Nun wird die Situation über das Nachhaltigkeitsthema aber sogar auf den Kopf gestellt. Der 34d-Vermittler muss bei einer Fondspolicenvermittlung die Nachhaltigkeitseinstellung des Kunden abfragen, der 34f-Vermittler bei der reinen Fondsberatung dagegen nicht. Ohne Worte.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich bin der Letzte, der den Fondsvermittlern diesen Luxus nicht gönnt. Im Gegenteil. Jede vertriebliche Erleichterung ist in Zeiten wie diesen ja stets willkommen. Es geht mir einfach nur um die „Planbarkeit und Umsetzbarkeit“ für bestimmte Zielgruppen aus Sicht eines Produktgebers. Für die Patriarch und ihre Mitbewerber wird dies eh schon schwer genug gemacht, wenn die Nachhaltigkeitsregelungen aus zwei unterschiedlichen Regulierungen kommen (Transparenzverordnung und Taxonomie), die ohnehin schon nicht miteinander harmonieren und vor allem den Begriff der Nachhaltigkeit völlig unterschiedlich definieren.

Was bleibt also? Einmal mehr nur verständnisloses Kopfschütteln, Mund abwischen und akzeptieren. Es ist ja aktuell nicht zu ändern.

Final aber noch ein Rat an die 34f-Vermittler: Der Gesetzgeber korrigiert seine anfänglichen, konzeptionellen Fehler erfahrungsgemäß immer recht schnell. So wird es garantiert auch in diesem frappierenden Fall sein. Daher kann man nur empfehlen, sich nicht zu lange auf diesem aktuell erfreulichen Missstand bzw. vermeintlichen Luxus auszuruhen, sondern sich schon einmal frühzeitig mit allen Nachhaltigkeitsaspekten im Rahmen der Geeignetheitsprüfung zu befassen. Der Sachverhalt holt die Fondsvermittler mit Sicherheit kurzfristig ein. Daher sollte man präpariert sein.

Hierzu bietet der vor Ihnen liegende performer neben vielen anderen Themen einmal mehr reichlich Informationsstoff, bei dessen Lektüre ich Ihnen nun viel Spaß wünsche

Zur Onlineausgabe hier

Ihr

Dirk Fischer

Geschäftsführer Patriarch Multi-Manager GmbH

Verantwortlich für den Inhalt:

Patriarch Multi-Manager GmbH, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 715 89 90 0, www.patriarch-fonds.de

MRH Trowe stärkt mit erweitertem Leistungsspektrum seine Kompetenz als ganzheitlicher Benefits&Pensions-Berater und -Broker

Der Industrieversicherungsmakler MRH Trowe und die Lurse AG, einer der führenden HR- und bAV-Lösungsanbieter, bündeln ihre Aktivitäten. Die beiden Beratungshäuser werden ihr bAV-Geschäft künftig gemeinsam auf dem Markt positionieren. Mit Lurse entwickelt sich MRH Trowe somit zum Top-3-Benefits&Pensions-Broker in Deutschland. Lurse setzt mit zusätzlichen Ressourcen den Weg des organischen und anorganischen Wachstums fort. Darüber hinaus soll weiter in neue Technologien investiert werden, um die führende Position von Lurse im Markt zu stärken.

„Die Partnerschaft mit Lurse ist ein logischer Schritt im Ausbau unseres 360-Grad-Ansatzes. Mit der Kompetenz des Lurse-Teams in den Bereichen HR-Consulting sowie Benefits und Pensions wollen wir gemeinsam eine integrierte HR-Service- und Beratungsplattform aufbauen. Dies zahlt vollumfänglich auf den ganzheitlichen Beratungs- und Betreuungsanspruch von MRH Trowe ein“, erläutert Ralph Rockel, Vorstand von MRH Trowe. „Mit der Zusammenarbeit bieten wir nun ein umfassendes Dienstleistungsspektrum nicht nur im Geschäftsfeld Risikomanagement, sondern auch im strategisch wichtigen Geschäftsfeld der betrieblichen Vorsorge.“

Matthias Edelmann, Vorstand der Lurse AG ergänzt: „Wir setzen unseren eingeschlagenen Weg in der digitalen Bestandsverwaltung der betrieblichen Altersversorgung nun gemeinsam mit einem etablierten Maklerhaus fort. Unser starkes organisches Wachstum planen wir durch weitere Zukäufe zu komplettieren. Dadurch wollen wir unseren Anspruch als führendes deutsches Beratungsunternehmen mit Technologieführerschaft und internationaler Ausrichtung in der bAV festigen.“

Die Lurse AG hat ihre Wurzeln im HR-Consulting und zählt mit rund 200 Mitarbeitenden zu den führenden Beratungshäusern im Bereich Compensation und Benefits. Vor allem in der Beratung zur Harmonisierung von Arbeitsbedingungen und Pensionssystemen, wie auch komplexer Vergütungs- und Pensionsmodelle hat sich Lurse etabliert. Lurse steht darüber hinaus für Kompetenz bei der Gestaltung von HR-Instrumenten im Kontext von „New Work“, der Konzeption von Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung (EbAV) und der Digitalisierung und Automatisierung von bAV-Systemen.

MRH Trowe und Lurse sind zwei inhabergeführte Unternehmen, die eine langjährige Zusammenarbeit verbindet. 2017 gründeten sie das Joint Venture MRH Trowe & Lurse GmbH mit einem Full Service-Angebot für die Due Dilligence, Restrukturierung und Umsetzung komplexer Projekte im Bereich Benefits&Pensions und Risk-Management. Für die Beratungshäuser ist der Zusammenschluss eine konsequente Fortführung ihrer Wachstumsambitionen. Ziel ist es, sich als führende HR-Service- und Beratungsplattform zu positionieren.

„Durch die Zusammenarbeit haben wir eine gemeinsame Basis gefunden, auf der sich zukunftsweisend aufbauen lässt“, sagt Birgit Horak, Vorstand der Lurse AG. „Bei der Entscheidung für MRH Trowe war uns insbesondere die kulturelle Passung wichtig. Lurse ist seit mehr als 30 Jahren auf dem Markt und wir stehen für einen persönlichen Berateransatz mit hoher fachlicher Qualität. Das deckt sich mit dem Selbstverständnis, mit dem MRH Trowe im Markt unterwegs ist.“

MRH Trowe übernimmt zum 1. Januar 2023 sämtliche Geschäftsanteile der Lurse AG. Im Gegenzug treten Matthias Edelmann und Birgit Horak dem Gesellschafterkreis der MRH Trowe-Gruppe bei. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden. Birgit Horak wird weiterhin den Bereich HR-Consulting führen, Matthias Edelmann übernimmt zusätzlich im Vorstand von MRH Trowe das Ressort Strategie Benefits&Pension. „Mit Matthias Edelmann, Birgit Horak und dem gesamten Lurse-Team gewinnen wir für MRH Trowe hervorragende Fachkompetenz auf Basis eines perfekten „cultural fits“. Neben den Kunden von Lurse werden wir als MRH Trowe von dieser Expertise im Rahmen unserer eigenen Integrationsarbeit profitieren“, betont Ralph Rockel.

Für das Jahr 2023 prognostiziert MRH Trowe für das gesamte Geschäftsfeld Benefits eine Steigerung auf ein Fünftel des Gesamtumsatzes der Gruppe.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 1.100 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 550 Mio. Euro.

Über Lurse

Die Lurse AG ist eine führende HR-Strategieberatung und HR- und bAV-Lösungsanbieter mit dem Fokus auf Compensation, Pensions und Talents. Das Unternehmen ist an den Standorten Paderborn/Salzkotten, Frankfurt/Main, Hannover, Köln/Bonn, Düsseldorf, München und Zürich vertreten. Seit 1989 berät Lurse große und mittelständische Kunden aller Branchen bei der Gestaltung, Weiterentwicklung und Harmonisierung von Vergütungs-, Benefits- und Performance-Systemen. Lurse verfügt über qualifizierte, seit Jahrzehnten gewachsenen Benchmark-Informationen und über das Know-how aus der digitalen und automatisierten Administration von bAV-Systemen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Durch die jüngsten Übernahmen des letzten Jahres erweiterte sich die Maklergruppe auf nun 9 Standorte im Bundesgebiet.

Zur Verfolgung der gesteckten Wachstumsziele hat sich die Policen Direkt Maklergruppe am Standort Frankfurt mit Philipp Knechtel als Chief Sales Officer verstärkt.

Philipp Knechtel bringt langjährige Erfahrung in der deutschen Versicherungsindustrie mit: Nach Abschluss seiner Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bei der VPV Versicherung in Stuttgart durchlief er berufliche Stationen bei der AXA und Allianz Versicherung im Vertrieb, wo er auch sein Studium zum Fachwirt für Finanzberatung abschloss. Zuletzt war er bei der ERGO Beratung und Vertrieb AG als Organisationsleiter und Spartenführungskraft tätig mit dem Schwerpunkt auf Gewerbe- und Industrieversicherung und setzte organische Wachstumsstrategien im Vertrieb um.

“Wir sind sehr glücklich, dass wir Philipp für unsere Maklergruppe gewinnen konnten. Seine vielschichtigen und langjährigen Erfahrungen in der Versicherungsbranche in Kombination mit seiner sympathischen Art passen perfekt zu uns. Mit Philipp werden wir den eingeschlagenen Wachstumskurs weiter beschleunigen, Vertriebsprozesse und -strategien vereinheitlichen und in Zukunft noch bessere Services für unsere Kunden bereitstellen”, erklärt Dr. Ernesto Knein, Geschäftsführer der Policen Direkt Maklergruppe.

“Gerade in der aktuellen Zeit ist es auch für etablierte Maklerunternehmen immer wichtiger starke Partner zu haben und frühzeitig die Weichen für eine sichere Zukunft zu stellen. Durch die richtige Mischung aus sowohl Digitalisierung, Automatisierung und einheitlichen Serviceprozessen positioniert sich die Policen Direkt Maklergruppe einzigartig am deutschen Markt. Mit unserem Konzept, das viel Augenmerk auf die Individualität des jeweiligen Teams vor Ort legt, werden wir auch in Zukunft höchste Kundenzufriedenheit erreichen. Ich freue mich auf die anstehenden Aufgaben”, erläutert Philipp Knechtel. (ml)

Über die Policen Direkt Maklergruppe:

Die Policen Direkt Maklergruppe übernimmt etablierte Versicherungsmaklerunternehmen, die am bestehenden Standort erfolgreich und nachhaltig weitergeführt werden. Als unabhängiger Versicherungsmakler werden an deutschlandweit 9 Standorten über 15.000 Kunden des deutschen Mittelstands beraten. Die Maklergruppe hat Standorte in Frankfurt, Stuttgart, Augsburg, Aschaffenburg, Limburg, Düsseldorf, Bad Oeynhausen, Kaufbeuren und Pirna und gehört schon heute zu den größten deutschen Versicherungsmaklergruppen, die sich zu 100% in privater Hand befinden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Policen Direkt Versicherungsvermittlung GmbH, Rotfeder-Ring 5, 60327 Frankfurt am Main, Tel: + 49 69 900 219 114,Fax: + 49 69 900 219 4114, www.policendirekt.de

Mit mehr Garantien zu mehr Abschlüssen: Das überarbeitete Deckungskonzept max-THV überzeugt Makler und Tierhalter mit neuen Leistungen

Die PHÖNIX Schutzgemeinschaft hat Ihr hauseigenes Deckungskonzept für die private Tierhalterhaftpflichtversicherung grundlegend überarbeitet. Mit den neuen und verbesserten Leistungsbausteinen macht der Assekuradeur sowohl Kunden als auch Maklern ein einmaliges Angebot – und verteidigt so seine starke Marktposition in diesem Segment.

Die private Tierhalterhaftpflichtversicherung gehört seit gut zwei Jahrzehnten fest ins Portfolio der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe. Mit der max-THV brachte die PHÖNIX Schutzgemeinschaft zudem ein Deckungskonzept auf den Markt, das sich mit einzigartigen Einschlüssen wie etwa dem max-Leistungsschutz deutlich von der Konkurrenz absetzen konnte. Im neuen Premium-Tarif ist dieser Schutz vor Deckungsnachteilen gegenüber den Wettbewerbern ebenfalls enthalten; neu sind hingegen die Bausteine Besitzstandsgarantie, Differenzdeckung und die Anschlussdeckung. „Bewährte Leistungen zu erhalten und die Kunden insbesondere im Fall des Versicherungswechsels nach allen Seiten hin abzusichern, war das klare Ziel des Relaunchs. Mit dem erweiterten Garantiepaket ist uns genau das gelungen,“ so Stefan Klahn, Geschäftsführer der PHÖNIX Schutzgemeinschaft.

Mit den neuen Garantien der Premium-Tarife bietet die PHÖNIX Schutzgemeinschaft allerdings nicht nur den Versicherungsnehmern ein attraktives Produkt, da mehr Absicherung für den Kunden mehr Haftungssicherheit für den Makler bedeutet. Aber auch die Plus-Tarife wurde noch einmal deutlich optimiert: So können Tierhalter ihre Hunde nun bereits ab 39 Euro und Pferde ab 64 Euro absichern. Beim Thema Prämien punkten die neuen Tarife zudem mit einer innovativen Selbstbeteiligung, die individuell vereinbart werden kann. Für Stefan Klahn ist dies die eindeutig bessere Option: „Die Selbstbeteiligung von 150 Euro verursacht im Schadenfall keine allzu großen Kosten und entfällt nach fünf schadenfreien Jahren komplett. Die niedrigeren Beiträge bleiben jedoch – weshalb wir ganz eindeutig zu dieser Lösung raten.“

Mit diesen und weiteren Neuerungen verteidigt die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe den guten Ruf, den ihre Deckungskonzepte schon seit vielen Jahren bei Maklern und Ratingagenturen genießen. Die Überarbeitung der max-THV ist dabei allerdings nur ein Schritt von vielen, wie Vertriebsvorstand Kevin Jürgens bei einem Ausblick in die Zukunft verrät: „Die Phönix Deckungskonzepte gehören zu unseren stärksten Produkten und sind zugleich ein Aushängeschild, auf das wir sehr stolz sind. Mit der Aktualisierung der max-THV sichern wir nun unsere Vorreiterrolle im Segment der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherungen; weitere Updates unserer Deckungskonzepte werden schon bald folgen.“

Verantwortlich für den Inhalt:

MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Mit dem Spezialisten für Gewerbeimmobilien stehen im Walnut Live erstmals auch Anlageprodukte mit Fokus auf den US-Markt zur Verfügung

Mehr als 1.800 Berater sind an die von Walnut entwickelte Live-Technologie angebunden – jede zweite Online-Beratung mit erfolgreichem volldigitalem Abschluss

Finanzanlagenberaterinnen und -berater können auf der Online- Beratungsplattform Walnut Live ab sofort auch auf Produkte von The Simpson Organization (TSO) zugreifen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Atlanta ist auf Investments in Gewerbeimmobilien im Südosten der USA spezialisiert und hat bereits fünfzehn Anlageprodukte erfolgreich auf dem deutschen Markt angeboten. TSO ist der insgesamt siebte Produktpartner der Online- Beratungsplattform sowie der erste Anbieter mit Fokus auf den US-Markt. Bislang konnten Nutzerinnen und Nutzer im Walnut Live Kapitalanlageprodukte von asuco Fonds, One Group, PROJECT Investment, RWB, Solvium Capital sowie Thamm & Partner für die Beratung oder Vermittlung aufrufen.

„Mit TSO stehen Finanzanlagenberaterinnen und -beratern im Walnut Live erstmals auch Investmentprodukte mit Fokus auf den US-Markt für die Beratung oder Vermittlung zur Verfügung. Wir freuen uns, mit dem Spezialisten für Investitionen in US-Gewerbeimmobilien einen weiteren renommierten Produktpartner für unsere Plattform gewonnen zu haben“, sagt Walnut-Geschäftsführer Lars Gentz.

„Durch den Einsatz digitaler Lösungen lassen sich Arbeitsprozesse wesentlich effizienter gestalten, wodurch Beraterinnen und Beratern mehr Zeit für die persönliche Betreuung ihrer Kundinnen und Kunden bleibt. Mit Walnut Live erhalten unsere Vertriebspartner Zugang zu einer modernen Online-Plattform, über die sie die Beratung oder Vermittlung unserer Produkte je nach individueller Präferenz teilweise oder vollständig digital abbilden können“, sagt Christian Kunz, Sales & Marketing Manager von TSO.

Die Nutzung der Online-Plattform ist für Beraterinnen und Berater kostenfrei und beinhaltet neben der E-Zeichnungsstrecke unter anderem Funktionen wie Live-Videoberatung, Screensharing, automatische Dokumentation und Vollständigkeitsprüfungen sowie CRM-Dienste zur Kundendatenerfassung und -verwaltung.

Jede zweite Online-Beratung mit erfolgreichem volldigitalem Abschluss

Walnut Live wurde für den volldigitalen Abschluss im Fernabsatz entwickelt. Allerdings können Berater die verschiedenen Funktionen auch Schritt für Schritt und je nach persönlicher Präferenz flexibel in den Beratungsalltag integrieren. So setzt ein Großteil der Nutzerinnen und Nutzer die Technologie ein, um Antragsunterlagen digital vorzubereiten und ganz klassisch auszudrucken.

Beratung und Vermittlung erfolgen wie gewohnt vor Ort. Seit August 2021 können Beraterinnen und Berater die Online-Zeichnungsstrecke des Walnut Live über die Funktion „Direktzeichnung vor Ort“ auch bei der Face-to-Face-Beratung einsetzen.

Inzwischen nutzen rund 1.800 Beraterinnen und Berater die von Walnut entwickelte Live-Technologie. Sie haben bis heute in Summe mehr als 16.000 Anträge generiert und 6.500 Online-Beratungen durchgeführt. Mehr als jede zweite mündete im erfolgreichen volldigitalen Abschluss.

Über die Walnut GmbH & Co. KG:

Das FinTech-Unternehmen Walnut entwickelt innovative Softwarelösungen für die digitalisierte Abwicklung von Verwaltungs- und Kommunikationsprozessen. Die am Markt einzigartige Online-Beratungsplattform Walnut Live bringt Finanzberater und Privatanleger im virtuellen Raum zusammen und ermöglicht den volldigitalen Abschluss von Zeichnungsprozessen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Walnut GmbH & Co. KG, Keltenring 12, 82041 Oberhaching, Tel: 089 21526640, www.walnut.live

Die Vermittlerverbände AfW und VOTUM haben ihre Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz überarbeitet und stellen diese allen Versicherungsvermittler:innen und unabhängigen Finanzdienstleister:innen zur Verfügung.

Das „Geldwäschegesetz“ (GwG) erfährt kontinuierlich Veränderungen. Es ist durch die diversen Novellierungen und Anpassungen nicht übersichtlicher geworden, sondern wirft in seiner Anwendung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, viele Fragen auf.

Um den unabhängigen Finanzberater:innen bei der Umsetzung der Pflichten aus dem GwG eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben die Vermittlerverbände AfW und VOTUM schon im Jahr 2021 gemeinsam praxisnahe Umsetzungstipps erarbeitet.

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter, zertifizierter Anti-Financial-Crime-Officer und Director protect bei der Digitalberatung und Agentur disphere interactive haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Martin Klein und  Norman Wirth einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare, Arbeitshilfen und eine umfangreiche FAQ-Liste für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler:innen in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen.

In die Überarbeitung sind die aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung eingeflossen. Die Gespräche mit den Aufsichtsbehörden haben ebenso ihren Niederschlag gefunden wie die vielen Gespräche mit den Verpflichteten zu Praxisfragen in der GwG-Umsetzung.

Besondere Berücksichtigung fand die Tatsache, dass viele Finanzberater:innen mit Untervermittler:innen zusammenarbeiten. Die Dokumente wurden daher um diesen Bereich ergänzt.

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand bei VOTUM, betont: „Die Einhaltung des Geldwäschegesetzes betrifft alle Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Die Vorgaben sind jedoch leider sehr komplex und bergen einige Fallstricke, die es zu beachten gibt. Genau da setzen VOTUM und AfW an. Die Verbände bieten echte Praxistipps und erleichtern mit diesen Hilfestellungen die Umsetzung im Vermittleralltag.“

„Die Tendenz ist klar: Der Gesetzgeber und die Behörden machen bei dem Thema massiv Druck. Deutschland hat im europäischen Vergleich extrem Nachholbedarf. Die Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch in unserer Branche nehmen zu. Schon aus diesem Grund ist eine Befassung mit dem Thema dringend geboten.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die Webseiten von AfW und VOTUM heruntergeladen werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Bayerische fokussiert ihre Vertriebspower und richtet sie konsequent auf ihre Zielkunden aus.

Maximilian Buddecke (39) leitet ab 2023 die neu geschaffene Einheit „Persönlicher Vertrieb“, Joachim Zech (55) verantwortet die Zusammenarbeit mit Partnern im digitalen Vertrieb, und Ute Thoma (53) unterstützt die Erweiterung von Partnerschaften mit Banken.

Konsolidierung, Bündelung, Digitalisierung – unter diesem Motto stehen eine Reihe Veränderungen im Ressort des Vorstandes Martin Gräfer (53). Die Vertriebsorganisation der Versicherungsgruppe die Bayerische wird dabei weiter transformiert. Maximilian Buddecke wird unter der neuen Einheit „Persönlicher Vertrieb“ den Makler- und den Exklusivvertrieb bündeln – und das mit Fokus auf die persönlichen, regional aufgestellten Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner der Gruppe. Unter der Leitung von Joachim Zech wird die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH (BOAM) den digitalen Vertrieb innovativer Produkte insbesondere im Bereich der Kompositversicherung, sowie die Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern mit ausschließlich digitalem Geschäftsmodell weiter forcieren. Ute Thoma wird zusätzlich zum Geschäftsfeld Unternehmensvorsorgewelt die Zusammenarbeit mit Banken weiter vorantreiben.

Die Versicherungsgruppe die Bayerische startet mit umfassenden Veränderungen in der Vertriebsorganisation ins neue Jahr. Maximilian Buddecke wird als Leiter des neuen Bereichs „Persönlicher Vertrieb“ die gesamte Verantwortung für die Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit unseren persönlichen Vertriebspartnern in allen Regionen Deutschlands übernehmen. Dies betrifft sowohl die Zusammenarbeit mit den Maklerinnen und Maklern, den Vertriebsgesellschaften als auch mit dem strategisch bedeutenden Exklusivvertrieb.

Joachim Zech wird als Geschäftsführer der „die Bayerische Online-Versicherungsagentur und -Marketing GmbH“ (BOAM) den Bereich zum ganzheitlichen Ansprechpartner für den Online- und Digitalvertrieb ausbauen. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Verantwortung liegt darauf, die Verzahnung des Onlinevertriebs mit dem persönlichen Vertrieb noch übergreifender zu denken. Die BOAM wird deshalb in die Themenfelder Online-Angebotswelt, WebDataTechnology, Online-Kooperationen & Anbindungen, Betreuung von Online-Vertriebspartnern und Dialogmarketing aufgegliedert.

Ute Thoma wird zusätzlich zu ihrer Verantwortung als Leiterin des Geschäftsfeldes Unternehmensvorsorgewelt gemeinsam mit dem zuständigen Leiter Bankenvertrieb, Volker Eisele (51), die Zusammenarbeit mit Banken vorantreiben. Neben der exklusiven Zusammenarbeit mit der deutschen Niederlassung der Oberbank AG ist es 2022 gelungen, mit einer Reihe weiterer, regionaler Banken aktiv zusammenzuarbeiten.

„2022 war für die Bayerische gerade in der Lebensversicherung erneut ein sehr erfreuliches Jahr! Mit einer Reihe umfassender, innovativer organisatorischer Änderungen werden wir im neuen Jahr dieses Momentum noch steigern. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir uns für die Bündelung unserer Vertriebskraft auf Persönlichkeiten verlassen können, die in den vergangenen Jahren bewiesen haben, dass sie unseren Erfolg am Markt erheblich ausbauen können“, freut sich Martin Gräfer, Mitglied des Vorstands der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Uns liegen die Menschen, die sich um die persönliche Beratung kümmern, sehr am Herzen. Die neue Organisationseinheit ,Persönlicher Vertrieb‘ soll diesen Anspruch untermauern und mit Leben füllen. Das sind große Ziele. Es geht uns nicht darum Kosten zu senken, es geht darum, unseren gemeinsamen Erfolg zu vergrößern und die uns zugewandten Partnerinnen und Partner für die Bayerische zu begeistern. Noch besser möchten wir weiterhin diejenigen Partner unterstützen, die digitale Vertriebsmodule etabliert haben und die Zusammenarbeit mit Banken weiter ausbauen“, so Martin Gräfer weiter, der im Vorstand der Versicherungsgruppe auch das Vertriebsressort verantwortet.

Im Bereich der Backoffice-Funktionen und des Vertriebspartnersupports lautet die Devise „Bündelung von Kompetenzen“: Dominik Brandt (43) wird diesen Bereich für alle Vertriebswege verantworten. Lisa Deurer (34), die an ihn direkt berichtet, wird sich um die außerordentlich wichtigen Themen Vertriebspartnergewinnung und -bindung konzentrieren. Die vertriebliche Organisationsentwicklung sowie die Implementierung neuer Vertriebswegestrategien werden von Sebastian Hahn (36) und seinem Team verantwortet. Herr Hahn sowie Herr Brandt werden hierzu direkt an Maximilian Buddecke berichten. Für den Exklusivvertrieb bleiben weiterhin Stefan Finsterwalder (52) gemeinsam mit Thomas Winkels (54) verantwortlich. Im Maklervertrieb verantwortet Stefan Schlett (42) die Leitung der VD Süd, Matthias Wulfers (39) die Leitung der VD Mitte und Mathias Clemens (54) die VD Nord/Ost. Die gezielte Betreuung überregionaler Vertriebsorganisationen wird weiterhin von Thorsten Affeld (56) verantwortet.

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) kritisiert zahlreiche von der BaFin geplante Maßnahmen, die diese mit dem „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ einführen will.

In ihrer Stellungnahme im Rahmen der BaFin-Konsultation moniert die BFV den offenbar geringen Stellenwert einer qualifizierten Beratung und Vermittlung, erkennt in den zahlreichen Regelungen mit Druck auf die Vergütungen einen schwerwiegenden Markteingriff, kritisiert die Bevorzugung von ‚Stornierern‘ und weist auf geplante Regelungen hin, die im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen. Zudem werden kostensteigernde Auflagen benannt, die dem Ziel einer höheren Rendite entgegenstehen. Einige der BFV-Kritikpunkte im Detail:

Beratung ist ein Kundennutzen: „Den Kundennutzen auf den Renditeaspekt zu beschränken, greift zu kurz. Auch laut IDD gibt es weitere Aspekte, die den Kundennutzen ausmachen. Insbesondere hat die Beratung, Vermittlung und Betreuung einen Wert und stellt einen Kundennutzen dar. Der Kundennutzen sollte daher umfassender definiert werden als im BaFin-Merkblatt vorgesehen“, fordert die BFV in ihrer Stellungnahme. Durch die auf Rendite beschränkte Definition des Kundennutzen mit entsprechenden Auflagen greift die Aufsicht in die Vergütung der Vermittler ein. Die sehr umfangreichen Ausführungen zu Aufwendungen an Versicherungsvermittler lassen den Schluss zu, dass es der BaFin vorrangig um die Provisionshöhe geht. Doch die europäische Versichereraufsicht EIOPA bezeichnet in ihrem aktuellen Papier „Methodology to assess value for money in the unit-linked market“ Beratung und Betreuung vor Ort und über die Laufzeit als einen besonderen, nicht monetären Wert für Kunden, der auch höhere Kosten verursachen kann.

Der vielfältige Druck auf die Vergütungen ist ein schwerwiegender Markteingriff: Nachdem der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode mit der GroKo keinen Provisionsdeckel einführte und die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag weder die Einführung eines Provisionsdeckels noch einen Provisionsrichtwert anstrebt, ist es irritierend, dass die BaFin Forderungen erhebt und Auflagen plant, die letztlich zu einem maßgeblichen Eingriff in die Vergütung der Vermittler führt. Das ist nach Einschätzung der BFV hinsichtlich der Auswirkungen vergleichbar mit dem von der BaFin zuvor angestrebten Provisionsrichtwert. „Dieser stellt einen schwerwiegenden Markteingriff dar, der wie ein Provisionsdeckel dem Parlamentsvorbehalt unterliegen sollte“, fordert die BFV und betont zugleich, dass es dazu keine Notwendigkeit, wie in der Branche weit verbreitete Missstände, gibt. „Die geringen Verbraucher-Beschwerdezahlen über Versicherungsvermittler bei der BaFin und beim Versicherungsombudsmann zeigen, dass es keine weit verbreiteten Missstände bei Versicherungsvermittlern oder im Zusammenhang mit dem Provisionssystem gibt“, so BFV-Koordinator Erwin Hausen. Obendrein will die BaFin vorschreiben: „Eine hohe Abschlussprovision ist daher an angemessene qualitative Kriterien zu knüpfen.“ Eine vergleichbare Formulierung ist bereits im seinerzeitigen Entwurf zum ‚LV-Provisionsdeckelgesetz‘ zu finden. Doch das wurde aus wichtigen Gründen, u. a. erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken (Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Provisionsdeckels für die Vermittlung von Lebensversicherungen, von Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Januar 2019, https://www.bfv-versicherungsmakler.de/Rechtsgutachten Papier gesetzlicher LV-Provisionsdeckel.pdf) vom Gesetzgeber nicht beschlossen.

Zielmarkt sind vertragstreue Kunden und nicht Stornierer: Zu Gunsten von Kündigern regelt der Gesetzgeber mit § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG bereits den Rückkaufswert und mit § 49 Abs. 1 VAG die Provisionshaftungszeit von 5 Jahren. Die BFV hält es nicht für richtig, dass die BaFin über ihre Auslegungen zum POG-Verfahren, der Forderung nach einer Rendite nach Kosten und Inflation zum Stornozeitpunkt und der Empfehlung, Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit zu verteilen, Vorgaben über diese Gesetze hinaus macht. Die private Altersvorsorge vertragstreuer Kunden ist das Ziel des Ansparvorgangs. „Das sollte auch so bleiben, wir sprechen uns dagegen aus, dass die Rendite von Kündigern zu Lasten der Rendite von vertragstreuen Kunden verbessert werden soll“, so die BFV. Dem steht auch ein fragwürdiges Beispiel im Fachartikel der BaFin vom 05.01.2023 („Vertriebsvergütung im Spannungsfeld von Beratungsaufwand und Verbraucherschutz“) nicht entgegen. Dort führt die BaFin nach eigenen Angaben ein „Extrembeispiel“ auf: „Ein Lebensversicherungsunternehmen erwartet für ein Produkt, das auf eine langjährige Ansparphase ausgelegt ist, dass die Angehörigen des Zielmarkts ihre Vertragsverhältnisse innerhalb der ersten fünf Jahre zu 100 Prozent vorzeitig beenden.“ Das wertet die BFV nicht als Extrembeispiel, sondern als Missstand: „Wenn ein Lebensversicherer ein Produkt konzipiert, dass aus Sicht des Versicherers dann erfolgreich ist, wenn binnen fünf Jahren alle Kunden kündigen, dann ist das ein Beispiel für ein unseriöses Geschäftsmodell, das die BaFin als Einzelfall im Rahmen ihrer Missstandsaufsicht unterbinden sollte.“

  • 6 Abs. 6 VVG muss beachtet werden: Versicherern hinsichtlich der Anlagestrategie des Produktes eine Beratungspflicht während der Vertragslaufzeit aufzugeben, steht nach Auffassung der BFV im Widerspruch zur Versicherungsmakler-Ausnahme nach § 6 Abs. 6 VVG. Diese Vorgabe des Gesetzgebers sollte berücksichtigt werden.

Zu Bedenken gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft zudem, dass jede weitere Regulierung, Auflage und Forderung zu weiterem Personalbedarf und somit zu höheren Kosten führt, die sich negativ auf die Rendite der betreffenden Produkte auswirken. „Verpflichtungen, die über die Forderungen der IDD hinausgehen, dienen nicht der Auslegung der IDD und sollten gestrichen werden. Die IDD und weitere europäische und nationale Vorgaben stellen bereits mit zahlreichen Anforderungen und Vorgaben an Versicherer und Vermittler ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher. Daher ist für viele der im Merkblatt benannten Anforderungen keine Notwendigkeit zu erkennen“, so das Fazit der BFV.

Informationen zur Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Die BFV ist registrierte Interessenvertreterin (Registernummer R000688) für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Die BFV wird von mittelständischen Versicherern unterstützt, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler vertretenen Mitglieder haben über 90.000 Geschäftsanbindungen mit registrierten ungebundenen Versicherungsvermittlern. Weitere Informationen zur BFV finden Sie unter www.bfv-versicherungsmakler.de.

Verantwortlich für den Inhalt:

BFV Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, c/o kapital-markt intern Verlag GmbH, Bahnallee 3 (am ICE-Bahnhof), 56410 Montabaur, Tel: 02602 9191 645, www.bfv-versicherungsmakler.de

Fristgemäß hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e. V. am 16.01.2023 seine Stellungnahme zum Entwurf eines „Merkblatt(s) zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ bei der BaFin eingereicht.

Der AfW begrüßt ausdrücklich, dass von der ursprünglich im BaFin-Jahresbericht 2021 für die zweite Jahreshälfte 2022 angekündigten Veröffentlichung eines Rundschreibens mit Aufsichtsstandards für die kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte, Abstand genommen wurde. Ein solches Rundschreiben, hätte einen derart erheblichen, regulatorischen Markteingriff bedeutet, dass hierfür aus unserer Sicht eindeutig eine konkrete gesetzliche Grundlage erforderlich gewesen wäre. Da die jetzige Regierung zudem im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sich klar gegen einen Provisionsdeckel oder -richtwert ausgesprochen hat, wäre ein derartiger marktfremder Eingriff in die Vergütungsstrukturen ein bewusstes Handeln gegen den Willen des Gesetzgebers und voraussichtlich verfassungswidrig gewesen.

„Aber auch der vorliegende Entwurf eines Merkblattes ist problematisch. Insbesondere ist zu bemerken, dass das Merkblatt eine faktische Pflicht zu Provisionssenkungen durch ein Exekutivorgan auf unterster Ebene, also noch unterhalb eines BaFin-Rundschreibens oder einer Auslegungsentscheidung, konstituiert und auch das ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Gegen den gesetzgeberischen Willen hätten wir hier einen Eingriff in die Vergütungstrukturen am Markt. Wir erwarten, dass sich BaFin und das zuständige Finanzministerium mit den Kritikpunkten zu dem Entwurf intensiv auseinandersetzen und hier noch erheblich nachbessern.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Wegen der weiteren Kritikpunkte verweisen wir auf die Stellungnahme, welche HIER zu finden ist. https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/positionen/stellungsnahme-zum-entwurf-eines-merkblatts-zu-wohlverhaltensaufsichtlichen-aspekten-bei-kapitalbildenden-lebensversicherungsprodukten/

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen.

Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die deutsche Politik und Finanzwirtschaft zeigen sich wegen eines möglichen Verbots von Bestandsprovisionen im Wertpapiergeschäft besorgt. Max Biesenbach und Sonia King von der globalen Unternehmensberatung Simon-Kucher & Partners geben Entwarnung:

Das endgültige Verbot von Bestandsprovisionen im Wertpapiergeschäft könnte bald Realität werden, wenn man die letzten Äußerungen der Europäischen Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, Mairead McGuinness, betrachtet. Vertreter der deutschen Politik und Finanzwirtschaft befürchten, dass ein Provisionsverbot von Fondsgesellschaften an Banken automatisch mit einer teuren Honorarberatung einhergeht und Wertpapierberatung damit für Kleinanleger unerschwinglich wird. Es ist aber anzunehmen, dass das Verbot von Bestandsprovisionen nicht zu einer Unterversorgung von Kleinanlegern führt.

Richtig ist, dass Honorarberatung, also ein festes Honorar pro Beratungsstunde, in der breiten Masse nicht funktioniert. Einzelne Honorarberater verlangen für eine Erstberatung bis zu 500 Euro. Das ist einerseits für die meisten Kleinanleger prohibitiv teuer, insbesondere für eine Dienstleistung, deren Wert man vorab nicht einschätzen kann. Und andererseits hat die Vergangenheit gezeigt, dass Honorarberatung auch bei den wohlhabenderen Kunden auf wenig Akzeptanz trifft. Ein Großteil der Banken in Europa, die eine erfolgreiche Transformation zu einem bestandsprovisionsfreien Geschäftsmodell gemeistert haben, monetarisiert Beratung aber über eine laufende (monatliche/quartalsweise/jährliche) Gebühr, die der Kunde direkt an die Bank bezahlt und deren Höhe als Prozentsatz vom angelegten Vermögen bemessen wird. Dadurch bezahlen Kleinanleger automatisch weniger als wohlhabende Kunden, es entstehen keine hohen Einmalkosten und der Preis wird somit in der breiten Masse deutlich besser akzeptiert.

Richtig ist auch, dass das Provisionsverbot in Großbritannien zu einem hohen Margenverlust und einer massiven Beratungslücke im Kleinanlegersegment geführt hat. Das liegt aber vor allem daran, dass sich viele Banken in Großbritannien nicht proaktiv auf ein Provisionsverbot vorbereitet hatten und damit kein profitables Geschäftsmodell für Kleinanleger aufbauen konnten. Somit wollten viele Banken gar keine Kleinanleger mehr betreuen. Und diejenigen Banken, die weiterhin Anlageberatungsdienstleistungen im Retailbanking anboten, taten dies im Rahmen der Honorarberatung, bei der eine Beratungsstunde mit durchschnittlich 150 GBP vergütet wird, ein Preis, der für Kleinanleger in der Regel unattraktiv ist. Kein Wunder also, dass die UK regelmäßig als „Worst Practice“ bei der Transformation zum bestandsprovisionsfreien Geschäftsmodell angeführt wird. Positivbeispiele sind hingegen die Schweiz oder Liechtenstein. Dort bereiten sich Banken schon seit Jahren proaktiv auf ein Provisionsverbot vor. Die Mehrheit der Schweizer und Liechtensteiner Banken hat es dadurch geschafft, völlig unabhängig von Bestandsprovisionen zu werden, während die Margen weitgehend stabil geblieben sind. Auch in den Niederlanden sind Bestandsprovisionen in der Anlageberatung bereits seit 2014 verboten. Und auch hier konnten Banken trotz anfänglicher Schwierigkeiten wegfallende Provisionen größtenteils mit direkten Gebühren kompensieren. Zu guter Letzt gibt es auch in Deutschland und Österreich Banken, die seit Jahren ihr Geschäftsmodell sukzessive anpassen, um einen Wegfall der Provisionen zu antizipieren, auch weitgehend ohne Margen oder Kundenverlust.

Ein mögliches Provisionsverbot in der Anlageberatung ist bereits seit der Verabschiedung von MiFID II im Jahr 2014 bzw. der Umsetzung im Jahr 2018 zu einem wahrscheinlichen Szenario geworden. Daher ist es wenig überraschend, dass es jetzt konkreter wird, auch wenn dies für Banken unbequem ist.

Ein Provisionsverbot muss also keineswegs zwingend zu einem Margenverlust oder einer Beratungslücke führen. Wichtig ist, proaktiv zu identifizieren, welche Kundensegmente welche Zahlungsbereitschaft für welche Art der Beratung haben, ein entsprechendes differenziertes Angebot und Pricing aufzubauen und sukzessive den Kundenstamm zu migrieren. Eine einfache Aufgabe ist das nicht, aber der Blick in andere Märkte zeigt, dass es durchaus machbar ist.

Verantwortlich für den Inhalt:

Simon Kucher & Partner GmbH,Strategy und Marketing, Haydnstrasse 36 , ­53115 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 9843-­0,  www.simon­kucher.com

BVK sieht sich in Rechtsauffassung bestätigt

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die klarstellende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Provisionen beim Abschluss von Restschuld- und Risikolebensversicherungen und Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ (BT-Drucksache 20/5082 vom 02.01.2023). Die Parlamentarier möchten damit von der Bundesregierung wissen, inwieweit bei Risikolebensversicherungen ein Provisionsdeckel wie bei Restschuldversicherungen greifen könnte. Im Vorfeld der Befragung kritisierte der BVK eine weite Auslegung des Provisionsdeckels auf Risikolebensversicherungen.

„Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort unsere Rechtsauffassung, dass allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss einer Risikolebensversicherung und der Gewährung eines Darlehens nicht ausreicht, um Versicherungsunternehmen oder Darlehensgeber zu berechtigen, Provisionen nach § 50a VAG zu deckeln“, informiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit kommen all diejenigen Unternehmen in Erklärungsnot, die meinen, Provisionen bei der Vermittlung von Risikolebensversicherungen kürzen zu müssen, wenn diese allein zeitnah zur Gewährung eines Darlehens abgeschlossen wurden.“

Die Bundesregierung stellt zudem in ihrer Antwort klar, dass nur dann ein Provisionsdeckel (nach § 50a VAG) greift, wenn eine Risikolebensversicherung auch tatsächlich auf die Erfüllung der Ansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gerichtet ist und daher einzig als Restschuldversicherung ein Darlehen absichern soll, also den Ausfall von laufenden Tilgungs- und Zinszahlungen durch den Kreditnehmer. Auf eine Risikolebensversicherung, welche gerade nicht die konkrete Ablösung des Darlehens- oder sonstigen Geldbetrages oder die Bedienung der laufenden Tilgungs- und Zinszahlungen, sondern lediglich eine Auszahlung der Versicherungssumme an die Berechtigten vorsieht, ist daher ein Provisionsdeckel nach § 50a VAG nicht anwendbar.

Der BVK begrüßt weiterhin, dass die Bundesregierung davon absieht, weitere bürokratische Auflagen zum Thema Nachhaltigkeit einzuführen, z. B. im Rahmen der Erstinformation.

Wichtig ist es aus Sicht des BVK, praxisgerechte Lösungen zu finden, um das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche weiter voranzubringen. Schließlich sieht der BVK in der Beratung zur Nachhaltigkeit neue Vertriebschancen für Vermittler.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Anlässlich der am 16.Januar 2022 endenden Konsultationsfrist zum Entwurf eines ‚Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten‘

warnt der Vermittlerverband VOTUM die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einem deutschen Sonderweg und fordert das Bundesfinanzministerium auf, sich intensiv in die Konsultation einzubringen.

„Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA und die BaFin haben am selben Tag Vorgaben für die internen Prozesse des Produktentwicklungsverfahrens von Lebensversicherungsunternehmen veröffentlicht. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2022/kon_08_22_Konsultation_wohlverhaltensaufsichliche_Aspekte_lv_produkte.html

Leider hören an diesem Punkt die Gemeinsamkeiten der Ansätze beider Aufsichten schon auf“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein am Tag der Ablauf der Konsultationsfrist der BaFin zu dem Entwurf des Merkblatts, welches der Branche ursprünglich als ‚Provisionsrichtwert‘ angekündigt wurde.

„Während die EIOPA mit der von ihr veröffentlichten Methodik zur Bewertung des Preis-Leistungsverhältnis von fondsgebundenen Lebensversicherungen allgemeine aufsichtsrechtliche Ansätze zur Kontrolle der Produktqualität formuliert und hierbei die Vermittlungsvergütung lediglich eine bloße Nebenrolle einnimmt, fokussiert sich die BaFin nahezu ausschließlich auf die Produktkosten“, so Klein. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Konsultation/2022/kon_08_22_Konsultation_wohlverhaltensaufsichliche_Aspekte_lv_produkte.html

„Bei der Betrachtung des Kundennutzens bezieht die EIOPA neben dem Blick auf die potenzielle Rendite viele weitere bedeutende Produktmerkmale in ihren Leitfaden mit ein – beispielsweise die Bedeutung von Nachhaltigkeitsmerkmalen, den angebotenen Beratungsumfang oder digitale Informations- und Produktgestaltungszugänge. Die BaFin hingegen reduziert die Messung des Kundennutzens von Lebensversicherungen lediglich auf eine Messgröße: Die Rendite. Das greift nicht nur zu kurz, sondern ist angesichts des ursprünglichen Zwecks von Lebensversicherungen sogar schädlich für die Verbraucher“, appelliert Klein an die deutsche Aufsicht.

Das Merkblatt werde seinem eigentlichen Zweck, zur Beantwortung von Detailfragen die Position der Aufsicht darzulegen, nicht gerecht. Stattdessen schaffe es weitere unbestimmte Rechtsbegriffe und gebe den Versicherern vor, unklare Szenario-Berechnungen vorzunehmen.

„Tatsächlich ist der vorliegende Entwurf eine Mogelpackung. Unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert. Diese Vorgaben gehen in wesentlichen Teilen auch noch über gesetzliche Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Versicherungsvertragsgesetzes hinaus“, führt Martin Klein aus.

Aus diesem Grund fordert der VOTUM-Vorstand: „Es handelt sich bei dem vorliegenden Entwurf weniger um ein Merkblatt zu Vorgaben des Produktentwicklungsprozesses, sondern vielmehr um ein ‚Rundschreiben zur Gestaltung der Vertriebsvergütung durch Versicherungsunternehmen‘. Wenn die BaFin dies tun möchte, dann soll sie das Kind auch beim Namen nennen. In diesem Fall muss sich die BaFin aber auch bewusst sein, dass man sich damit erneut gegen die Position der Bundesregierung wendet, die zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht hat, dass sie allgemeine Eingriffe in die Vertriebsvergütung ablehnt. Wir erwarten daher, dass sich das zuständige Finanzministerium intensiv mit der Konsultation befasst“, so Klein.

Das Fazit des VOTUM Verbands fällt eindeutig aus: „Anstatt die deutschen Versicherungsunternehmen durch überkomplexe Regelwerke mit weiterer Bürokratie zu belasten, die deutlich über die Anforderungen der IDD hinausgehen, sollte die BaFin der Aufforderung der EIOPA gerecht werden und deren gemeinsamen, konvergenten Ansatz fördern, um auf allen europäischen Märkten einheitliche Ergebnisse für die Verbraucher zu erzielen und gleichzeitig Flexibilität zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Merkblatt-Entwurf wird sie dieser Aufgabe nicht im Ansatz gerecht, sondern beschreitet einen unnötigen deutschen Sonderweg“, so Klein abschließend.

Die ausführliche Antwort des VOTUM Verbands auf die Konsultation der BaFin zu ihrem Entwurf eines „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ liegt dieser Pressemitteilung bei. Dort werden weitere Argumente gegen den BaFin-Entwurf aus Sicht der Finanzdienstleistungsbranche ausführlich dargelegt.

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