Ein Fuchs für alle Fälle – Die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe begrüßt Eduard Fuchs als neuen Teamleiter für das Komposit-Management

Eduard Fuchs übernimmt bei der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe die Leitung des Teams Komposit-Management. Mit dieser Besetzung gewinnt der Hamburger Maklerpool einen gestandenen Branchenkenner, der den Bereich Komposit um fast zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Versicherungsbranche bereichert.

Als neuer Teamleiter des Bereichs Komposit-Management wird Eduard Fuchs künftig insbesondere bei der vertrieblichen Unterstützung der MAXPOOL-Partner für frische Impulse sorgen. „Getreu dem Motto ‚geht nicht gibt’s nicht‘ wollen wir unsere Makler auf ihrem Weg zu mehr Wachstum in Zukunft noch enger begleiten“, so der gelernte Versicherungskaufmann. Die Gewerbe- und Privatkunden der Makler sollen so vor allem bei herausfordernden Versicherungsfragen noch stärker von den Serviceleistungen von MAXPOOL profitieren.

Dass der neue Teamleiter dieser herausfordernden Aufgabe gewachsen ist , beweist ein Blick auf seine Vita: Zu den bisherigen beruflichen Stationen von Eduard Fuchs zählen unter anderem solche namhaften Versicherer wie die Itzehoer Versicherung, die Volksfürsorge sowie die VHV Gruppe. Dabei war er erster Ansprechpartner für den Maklervertrieb rund um das Thema SHU und Gewerbe.

Ein vielfältiger Erfahrungsfundus, der die Entscheidung für diese Besetzung umso leichter machte, wie auch Vorstand Kevin Jürgens feststellt: „Wir freuen uns, mit Eduard Fuchs einen echten Kenner der Versicherungsbranche an Bord begrüßen zu dürfen.“

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MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de 

Marktkommentar von Miriam Marx, Rechtsanwältin, Cyber-Expertin und Head of Financial Lines bei MRH Trowe

Der Automobilzulieferer Continental, die Uni Duisburg, der Telekommunikationsanbieter O2, die österreichische Nachrichtenagentur APA – alle wurden die vergangenen Tage Opfer von Cyberangriffen. Diese Woche sind es diese Organisationen, nächste Woche andere. Wie die vier Beispiele zeigen, trifft es gleichermaßen die Wirtschaft, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und die Medien. Es macht keinen Sinn die Augen davor zu verschließen, dass Cyberangriffe heute fester Teil des Alltags sind. Niemand ist vor einem Cyberangriff geschützt. Umso wichtiger ist die Vorsorge – dort, wo es möglich ist.

Leider ist der Cyberschutz eine komplexe Angelegenheit, nicht nur in Bezug auf präventive Maßnahmen etwa im Versicherungsschutz, sondern insbesondere, was das Ziel der zu schützenden Maßnahmen anbelangt. Denn Angriffe über das Netz werden gleichsam als Waffe und als strategisches Ziel eingesetzt. Der Ukrainekrieg zeigt dies deutlich. Als militärische Waffe eingesetzt, stören oder manipulieren Cyberangriffe kritische Infrastrukturen. Sie sind Teil einer hybriden Kriegsführung. Die Manipulation digitaler Strukturen führt im günstigsten Fall zu kurzfristigen Irritationen. Im schlimmsten Fall zum Blackout – also einer längerfristigen Unterbrechung der Versorgung mit Energie oder des Datenstroms. Das strategische Ziel ist in jedem Fall die Störung oder Zerstörung gesellschaftlich wichtiger Funktionen mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Gesundheit, Sicherheit oder das wirtschaftliche und soziale Wohl.

Im Ukrainekrieg wird darüber hinaus deutlich, wie stark die Abhängigkeit der Systeme und einzelnen Sektoren untereinander ist. Für die Wasserversorgung wird Strom benötigt. Für die sichere Streckenführung im Bahnverkehr werden über den Strom hinaus auch Daten vernetzt. Die Prozess-Digitalisierung und die immer stärkere, gegenseitige Vernetzung zu umfangreichen digitalen Ökosystemen erhöhen dramatisch die Cybergefahr. Als politisches Machtinstrument eingesetzt, hat die Cybergefahr großen Einfluss auf die Wirtschaft. Ganz konkret auf die Produktions- und Prozesssicherheit.

Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen zeigen einmal mehr, wie wichtig und sensible das Thema IT-Sicherheit und eine ständige Beobachtung und Analyse der Systeme auf möglich Auffälligkeiten ist. Das gilt für kritische Infrastrukturen wie für die freie Wirtschaft. Erstmals seit 2004 haben wir heute nämlich mehr Autokratien als Demokratien auf der Welt. Die Digitalisierung und Vernetzung von Systemen ist ein Instrument, das in demokratischen Systeme großartige, soziale Nutzwerte mit sich bringt – allen voran Transparenz, Effizienz und eine Endbürokratisierung. In autokratischen Systemen ist es hingegen ein Mittel zur Überwachung und Fremdsteuerung von Gesellschaften und Organisationen. Für international agierende Unternehmen bedeutet dies, dass sich aus Krisen und Konflikt in und mit autokratischen Staaten nicht nur politische, sondern auch sachliche Konsequenzen ergeben, die unmittelbar Haftungsrisiken der international operierenden oder auch nur einkaufenden Unternehmen nach sich ziehen.

Noch im Jahr 2021 ist der Handel zwischen Russland und Deutschland laut Statistischem Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr um 34 Prozent auf 60 Milliarden Euro gestiegen. 33 Milliarden entfielen auf Export-, 27 Milliarden auf Importgeschäfte. Damit war Russland unter den 15 wichtigsten Handelspartnern Deutschlands. Während Russland vor allem Energieträger und Metalle exportiert, sind es auf deutscher Seite insbesondere Maschinen und Autoteile. Das ist noch nicht alles, was die Vernetzung der beiden Staaten so brisant macht. 2 Prozent des Umsatzes auslandskontrollierter Unternehmen in Deutschland entfallen auf Töchter russischer Unternehmen. Umgekehrt werden knapp 500 Unternehmen in Russland von deutschen Investoren kontrolliert. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 38 Milliarden Euro.

Obwohl sich die deutschen Wirtschaftsvertreter über das Risiko eines Cyberangriffs bewusst sind – mehr als 85 Prozent sind laut Cyber Risk Index von Trend Micro davon überzeugt, dass es sie im kommenden Jahr treffen wird – werden präventive Maßnahmen weiterhin zu wenig eingesetzt. Eine ganzheitliche Risikoevaluation, gefolgt von der Risikoaufbereitung und Verbesserung der möglichen Maßnahmen findet immer noch zu wenig statt. Dabei ist sie von existenzieller Bedeutung. Es reicht nicht, die IT-Sicherheitslandschaft im Risk Management des Unternehmens zu betrachten ohne eine ebenso gründliche Absicherung hinsichtlich Eigenschäden, Haftpflichtschäden, Bußgeldern, Public Relations und vielem mehr. Deutschland muss präventiv tätig werden, um seine Sicherheit aufrecht zu erhalten und zu verteidigen. Das ist längst nicht allein ein militärisches Problem, sondern betrifft alle Bereiche unserer Wirtschaft und Gesellschaft.

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Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Der Rückversicherungsmakler der Ecclesia Gruppe formiert das Führungsteam neu – Klaus Riechmann tritt in den Ruhestand

Der Generationswechsel bei der Ecclesia Reinsurance-Broker GmbH (Ecclesia Re), dem Rückversicherungsmakler der Ecclesia Gruppe, ist vollzogen. Zum 1. Dezember ist Gert Wellhöfer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Ecclesia Re berufen worden. Klaus Riechmann ist aus dem Geschäftsbetrieb ausgeschieden.

Gert Wellhöfer wird die Geschäftstätigkeit der Ecclesia Re auch künftig gemeinsam mit Frank Pecks als weiterem Geschäftsführer leiten. Gert Wellhöfers Schwerpunkte liegen neben der Gesamtverantwortung bei alternativen Risikofinanzierungen, Captive-Konzepten und dem fakultativen Rückversicherungsgeschäft. Frank Pecks kümmert sich weiterhin schwerpunktmäßig um das Treatygeschäft.

Der direkte Zugriff auf den Rückversicherungsmarkt über die mittlerweile als unabhängige Kraft etablierte Ecclesia Re erweitert die Möglichkeiten der Ecclesia Gruppe zum Nutzen ihrer Kunden erheblich. In den angespannten Versicherungsmärkten suchen immer mehr Unternehmen nach alternativen Möglichkeiten zur Risikoabsicherung oder tragen sich mit Selbstversicherungsformen. „Wir können über die Ecclesia Re diese Themenbereiche national wie international abdecken und auch bei schwierigen Einzelrisiken den Rückversicherungsmarkt direkt einbinden“, erläutert Uwe Hingst. Er verantwortet in der Gesamtgeschäftsleitung des größten deutschen Versicherungsmaklers für Unternehmen und Institutionen das Produkt- und Portfoliomanagement.

Klaus Riechmann ist zum 1. Dezember in den Ruhestand getreten. Uwe Hingst: „Klaus Riechmann hat mit seinen 40 Jahren Markterfahrung unserem Rückversicherungsmakler einen reibungslosen Start ermöglicht. Wir danken ihm auch an dieser Stelle herzlich für sein Wirken. Gleichzeitig wünschen wir Gert Wellhöfer stets Erfolg und eine glückliche Hand bei seinen Aufgaben als Vorsitzender der Geschäftsführung.“

Über Ecclesia

Die Ecclesia Gruppe bildet mit mehr als 2.400 Beschäftigten und einem platzierten Prämienvolumen von 2,5 Milliarden Euro p. a. den größten deutschen Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen. Zur Gruppe gehören unter anderem führende Makler für Industrie und Gewerbe, Logistik, Kreditversicherung/Finanzierung, Gesundheitswesen, Sozialwirtschaft, Kirche sowie Assekuradeure und ein Rückversicherungsmakler. Die Bandbreite der Kundenbeziehungen reicht vom börsennotierten Großkonzern über den Mittelstand bis zu Großkliniken und kirchlichen Institutionen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Detmold und ist in Deutschland flächendeckend präsent. Darüber hinaus verfügt die Ecclesia Gruppe über eigene Unternehmen in sechs weiteren europäischen Staaten und agiert über das ECCLESIA GLOBAL NETWORK in mehr als 170 Ländern weltweit.

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Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Der Klimawandel gehört heute zu einer der drängendsten Herausforderungen unserer Gesellschaft.

Als führender Maklerpool Deutschlands ist sich die Fonds Finanz ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und kooperiert künftig mit der New Normal GmbH, um CO2-Emissionen auszugleichen und so zu einer ausgewogeneren Klimabilanz beizutragen. Die New Normal GmbH sitzt in Berlin und ermöglicht mit ihrem Climate Invest Programm privaten und gewerblichen Teilnehmern CO2-Emissionen durch zertifizierte Impact-Finanzierungen auszugleichen.

In drei Schritten funktioniert das Climate Invest Programm von New Normal, an dem sich die Fonds Finanz beteiligt, um den eigenen CO2-Fußabdruck auszugleichen. Während durch die Berechnung des CO2-Fußabdrucks eine Übersicht über die entstandenen Treibhausgasemissionen erzeugt wird, ermöglicht die Zahlung eines Ausgleichsbetrags die Finanzierung von Impact-Unternehmen, um so die eigene CO2-Bilanz zu verbessern. Dadurch wird den Teilnehmern am Climate Invest Programm nicht nur der klimawirksame Emissionsausgleich bestätigt, sondern auch der Rückfluss des Ausgleichsbetrags in Aussicht gestellt.

„Wir freuen uns sehr, dass die Fonds Finanz am Climate Invest Programm teilnimmt und so als unser Partner ein Zeichen für den Klimaschutz setzt. Das hilft allen Beteiligten das New Normal – also das neue Normal im Kontext des Umweltschutzes – ganzheitlich voranzubringen und den Klima-Impact zu erhöhen“, sagt Christian Mankel, Geschäftsführer bei New Normal.

„Wir arbeiten mit unserer ambitionierten Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich an Lösungen, um in Zukunft noch mehr Emissionen zu reduzieren. Allerdings kosten diese notwendigen Veränderungen in unserer Arbeitsweise Zeit. Und die haben wir in Verbindung mit dem Klimawandel nicht mehr – die Uhr tickt. Wir wollten also einen dringend benötigten Vorsprung gewinnen“, sagt Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz. „Mit unserem Lösungsansatz unterstützen wir Unternehmen, die bereits CO2-effizient wirtschaften und ihren positiven Effekt auf unser Klima und unsere Zukunft weiter ausbauen wollen. Während diese Impact-Unternehmen CO2 ausgleichen, gewinnen wir Zeit, um unseren eigenen CO2-Fußabdruck immer kleiner werden zu lassen. Also Multitasking für das Klima. Mit New Normal haben wir einen Kooperationspartner gefunden, der mit seinem durchdachten Programm perfekt zu unserem nachhaltigen Selbstverständnis passt“, so Porazik weiter.

Erst kürzlich hat die Fonds Finanz ihren Nachhaltigkeitsbericht 2021 veröffentlicht. Darin ist bereits der CO2-Ausgleich mithilfe des neuen Kooperationspartners New Normal dokumentiert. Den vollständigen Nachhaltigkeitsbericht 2021 der Fonds Finanz gibt es unter www.fondsfinanz.de/nachhaltigkeitsbericht.

New Normal GmbH

Die New Normal GmbH engagiert sich für das “New Normal” unserer Gesellschaft, indem sie Unternehmen mit einem positiven Impact auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft finanziert. Durch die Finanzierungen fördert, steigert und beschleunigt New Normal diesen Impact. Als erster Anbieter überhaupt revolutioniert New Normal den Markt der „freiwilligen CO2-Kompensation“ durch sein ökologisch wie ökonomisch nachhaltiges „Climate Invest Programm“. CO2-ausstoßende Unternehmen zahlen dabei nur einmalig einen CO2-Ausgleichsbetrag und erhalten die Möglichkeit auf verzinste Rückzahlung und zertifizierte CO2-Gutschriften. Geschäftsführer sind Tristan Georgus und Christian Mankel. Stand: November 2022

Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ist der größte Allfinanz-Maklerpool Deutschlands. Mit über 28.000 Vertriebspartnern, 470 Mitarbeitern und 150 Regionaldirektoren ist das Münchener Unternehmen bundesweit tätig. Die Fonds Finanz erzielte im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtleistung von 224,5 Mio. Euro. Der Gewinn belief sich auf 7,2 Mio. Euro (Ergebnis vor Steuern). Die Fonds Finanz bietet umfassende und mehrfach ausgezeichnete Vertriebsunterstützung für Vermittler in den Sparten Leben, Kranken, Sach, Investment, Sachwerte, Immobilien, Bankprodukte und Baufinanzierung – zu 100 % kostenfrei und unabhängig. Die Fonds Finanz wurde 1996 gegründet. Geschäftsführer sind Norbert Porazik und Markus Kiener.

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Was passiert mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod? Wer erbt? Wer bekommt das Haus? Fragen wie diese beschäftigen viele Menschen, wenn sie älter werden. Eine Immobilienrente kann dabei neue Möglichkeiten eröffnen, wie die WIR WohnImmobilienRente GmbH weiß.

Die selbstgenutzte Immobilie gehört häufig zu den größten privaten Vermögenswerten. Wenn Kinder vorhanden sind, wird sie meist innerhalb der Familie vererbt. “Die wenigsten Menschen möchten aber als Erwachsene wieder in ihrem Elternhaus leben”, sagt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente.

Gibt es mehrere Erben, kommt es außerdem häufig zu Streit. Kann der eine den anderen auszahlen? Wie sieht die künftige Nutzung aus? Soll das Haus verkauft werden oder nicht? Wer solchen Auseinandersetzungen vorbeugen möchte, kann das Haus schon zu Lebzeiten verkaufen – und dennoch darin wohnen bleiben. Möglich wird das durch eine Immobilienrente. Hierfür gibt es verschiedene Modelle.

Bei der Leibrente beispielsweise wird das Haus vollständig verkauft. Der Verkäufer erhält eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente sowie ein lebenslanges Wohnrecht. “Üblicherweise verwenden die Verkäufer die Einnahmen aus der Immobilienrente, um sich eigene Wünsche zu erfüllen oder ihren Lebensstandard zu verbessern. Sie können aber natürlich auch ihre Kinder finanziell unterstützen. Oder das Geld fließt in die Erbmasse ein”, erklärt Georg F. Doll.

Bei der Umkehrhypothek erhält der Empfänger einen Kredit von der Bank, der ebenfalls als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Während der Laufzeit fallen keine Zinsen und Tilgungen an. Erst wenn der Kreditnehmer stirbt oder aus der Immobilie auszieht, wird der Kredit durch den Verkauf der Immobilie zurückgezahlt. Eventuelle Wertüberschüsse stehen dann den Erben zu. Dieses Modell wird auch “Immobilienverzehrkredit” oder “Reverse Mortgage” genannt, hier wird also ein Teil der Immobilie zu Lebzeiten “verbraucht”.

Die Kinder enterben?

Das sogenannte “Enterben” ist in Deutschland nur schwer möglich. Selbst Kinder, die vom Erbe ausgeschlossen werden, erhalten immer noch die Hälfte ihres gesetzlichen Pflichtteils. Wer also tatsächlich nichts vererben möchte, muss sein Vermögen schon zu Lebzeiten ausgeben – sei es für sich selbst, nahestehende Personen oder bestimmte Organisationen. Auch hierfür eignet sich die Immobilienrente: Denn sie ermöglicht es, die selbstgenutzte Immobilie zu verwerten und gleichzeitig darin wohnen zu bleiben.

Die eigenen Bedürfnisse nicht vergessen

“Genauso wichtig wie die Nachlassplanung sind aber die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Viele unserer Kunden möchten sich von dem Zusatzeinkommen langgehegte Wünsche erfüllen oder den eigenen Lebensstandard verbessern. Auch hierfür ist die Immobilienrente ein sehr gutes Instrument”, weiß Georg F. Doll. “Welches Modell sich am besten eignet, hängt vom Alter, der Immobilie, der Einkommenssituation und den persönlichen Zielen ab.”

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WIR WohnImmobilienRente GmbH, Parkstraße 65, 22605 Hamburg, Tel:  +49 (0) 40 / 53 02 46-76, www.immorente.de

Die stark steigende Cyber-Kriminalität macht es nötig, dass sich Privatpersonen und Unternehmen zukünftig besser schützen.

Durch einen besseren Schutz wird die Anfälligkeit für Cyber-Kriminalität minimiert.

Neben dem Schutz der jeweiligen Infrastruktur werden hier zukünftig entsprechende Cyber-Versicherungen immer wichtiger. Die Kompetenz der Beraterin oder des Beraters ist für den Endverbraucher von entscheidender Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund wurde das Cyberforum gegründet.

Ziel des CHARTA-Cyberforums ist es, die Kompetenz aller Partnerunternehmen hier frühzeitig zu optimieren und so dem hohen Qualitätsstandard für die Endverbraucher gerecht zu werden. Fachleute aus dem Bereich des Cyber-Schutzes in Verbindung mit persönlich gemachten Erfahrungen sorgen für hochwertigen theoretischen und praxisorientieren Wissenstransfer.

Zur Auftaktveranstaltung am 07.12.2022 wird ein CHARTA-Partnerunternehmen aus eigener hautnaher Erfahrung mit der Cyber-Kriminalität berichten.

Das neu gegründete Cyberforum untermauert den hohen Qualitätsanspruch der CHARTA und ihrer Partnerunternehmen.

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CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, Tel: +49 211  86439-47, Fax: +49 211 86439-98, www.charta.de

Horst Hanauer wird Global Client Executive

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für Risiko-, Vorsorge- und Gesundheitslösungen, baut sein Großkundensegment weiter aus. Ab dem 1. Januar 2023 wird Horst Hanauer als Global Client Executive das Team um Stephan Winneg verstärken.

Horst Hanauer (63) ist ein Schwergewicht in der Versicherungsbranche. Den größten Teil seines Berufslebens hat er bei der Allianz Global Risk und der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) verbracht und dort in unterschiedlichen Funktionen viele Jahre das Geschäft mit internationalen Konzernkunden auf Senior Management Ebene geprägt. In seiner neuen Rolle bei Aon wird sich Hanauer um den weiteren Aufbau und Ausbau von Beziehungen im Bereich Global Clients kümmern.

Aon ist bereits jetzt Marktführer im internationalen Konzernkundengeschäft. „Diesen Vorsprung wollen wir noch weiter ausbauen“, erklärt Stephan Winneg, Managing Director Global Clients bei Aon. „Horst Hanauer, den ich persönlich seit vielen Jahren kenne, genießt im Segment Global Clients ein außerordentlich hohes Ansehen. Er ist bestens vernetzt und verfügt über profunde Kenntnisse unserer Produkt- und Dienstleistungspalette. Deshalb ist er die ideale Besetzung für uns.“

„Ich freue mich darauf, die Erfolgsgeschichte von Aon gemeinsam mit dem Team Global Clients fortzuschreiben“, sagt Horst Hanauer. „Darüber hinaus finde ich es sehr reizvoll, mein langjähriges Erfahrungswissen auf die kommende Generation in einer so zeitgemäßen Beratungseinheit zu übertragen.“

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Der EuGH hat mit Urteil vom 22. November 2022 entschieden, dass die freie Einsehbarkeit des europaweit vorgegebenen Transparenzregisters für die Öffentlichkeit gegen Art. 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie Art. 8 (Schutz personenbezogener Daten) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstößt.

Deutschland hat inzwischen den freien Zugang der Öffentlichkeit zum Transparenzregister gesperrt.

Hintergrund: Seit dem 1. August 2021 gelten verschärfte Meldepflichten zum sogenannten Transparenzregister. Ziel der Einrichtung des Transparenzregisters und der Verschärfung ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Grundlage dafür ist die europäische Geldwäscherichtlinie. Betroffen sind von der Meldepflicht Unternehmen aller Branchen und damit natürlich auch die der Finanz- und Versicherungsbranche.

Meldepflichtig sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften. Erst seit dem 1. August 2021 müssen nun auch Gesellschaften bei denen sich die erforderlichen Angaben aus schon vorhandenen Registern, z.B. dem Handelsregister, entnehmen ließen, ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und zum Transparenzregister melden.

Wirtschaftlich Berechtigte sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile oder der Stimmrechte einer Gesellschaft halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle über die betreffende Gesellschaft ausüben. Gibt es z.B. bei einer GmbH keine solche Person, sind grundsätzlich die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung sog. fiktiv wirtschaftlich Berechtigte.

Die öffentlich einsehbaren Daten der wirtschaftlich Berechtigten umfassen derzeit:

Vor- und Zunamen;

Geburtsdatum;

Wohnort;

Staatsangehörigkeiten;

Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Seit dem 1. Januar 2020 konnte das Transparenzregister durch die Öffentlichkeit frei eingesehen werden.

Nach Ansicht des EuGH stellt nun der öffentliche Zugang zu den Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar. Es fehle mit der Öffnung dieser Register für die Öffentlichkeit an der Wahrung des Gebotes zur Erforderlichkeit und damit an der Verhältnismäßigkeit zwischen Transparenz und Datenschutz- bzw. Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Dieser schwerwiegende Eingriff ist nach Auffassung des EuGH auch nicht mit dem Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gerechtfertigt.

Die Bestimmungen zur Offenlegung von Unternehmensdaten sind damit ungültig.

„Wir haben schon oft, insbesondere bei unseren Gesprächen mit Fachpolitikern, genau diese eindeutige Verletzung der Grundrechte ausdrücklich kritisiert. Das es nun erst dieser EuGH-Entscheidung bedurfte ist bedauerlich, zeugt andererseits aber von einem funktionierenden Rechtssystem.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Wir hoffen sehr und werden weiter darauf drängen, dass auch das neue Online-Handelsregister umgehend wieder geschlossen wird. Daten über Unternehmerinnen und Unternehmer sind uneingeschränkt abruf- und speicherbar. Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl und Gefährdung von Leib und Leben ist absehbar. Eine Überprüfung im Lichte der DSGVO und des aktuellen EuGH-Urteils ist dringend geboten.“

Das Urteil des EuGH ist bereits mit seiner Verkündung rechtskräftig und musste umgehend national umgesetzt werden. Daher wird Anträgen der Öffentlichkeit auf Einsichtnahme in das Transparenzregister bis auf weiteres nicht stattgegeben.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Einrichtung einer „Fokusgruppe private Altersvorsorge“, wie sie am 30.11. der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Florian Toncar, ankündigte.

„Wir hoffen, dass dieses wichtige Thema jetzt von der Ampel-Regierung beschleunigt behandelt wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn die Zeit für eine echte Reform der privaten Altersvorsorge drängt sehr angesichts des demografischen Wandels und der Finanzprobleme der gesetzlichen Rente.“

Der BVK plädiert dafür, das bewährte System der Riester-Rente zu reformieren und schlägt vor, es zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und zu erweitern. In einem Positionsschreiben fasste der Verband dazu seine Vorschläge zusammen. Schließlich sorgen bereits über 16 Millionen Riester-Sparer fürs Alter vor und 2021 feierte die Riester-Rente mit einem Plus von zwölf Prozent ein Comeback.

„Das von der FPD geführte Bundesfinanzministerium scheint die Dringlichkeit des Themas erkannt zu haben, das finden wir begrüßenswert“, betont BVK-Präsident Heinz. „Gerne unterstützen wir die Politik mit unserer Expertise und stehen als ehrbare Versicherungskaufleute mit unserer qualifizierten Beratung bereit, um für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.“

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

In Zeiten der Digitalisierung sind Datenqualität und schneller Datentransfer wesentliche Erfolgsfaktoren.

Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der Krankenversicherung. Denn Gesundheit ist ein sensibles und daher in vielen Belangen beratungsintensives Themenfeld. Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) bietet ihren Vertriebspartnern deshalb nun die sogenannten BiPRO-Webservices an, damit ihnen Zeit für das bleibt, was für sie am wichtigsten ist: die Betreuung und Beratung ihrer Kundinnen und Kunden.

BiPRO ist die Kurzform für „Brancheninstitut für Prozess-Optimierung“ und firmiert als eingetragener Verein, der seinen Ursprung in einer branchenweiten Initiative der Versicherungswirtschaft hat. Es fungiert als Schnittstelle und soll standardisierte Normen für die fachliche und technische Optimierung von Prozessen zwischen verschiedenen Plattformen bieten.

Zahlreiche Vorteile

BiPRO ermöglicht effiziente Prozesse durch den Wegfall von Medienbrüchen und manueller Aufwände bei der Datenerfassung und der Dokumentenverarbeitung. Zugleich erhöht es die Datenqualität und kann somit die Kundenberatung verbessern. Dank einfacher elektronischer Daten- und Dokumentenübermittlung erleichtert BiPRO zugleich die Bestandsverwaltung.

BiPRO beinhaltet verschiedene Normen. Die SDK ist mit derjenigen für die Private Krankenversicherung (PKV) gestartet, wodurch die Vertriebspartnerinnen und  partner der SDK nun Anträge, sowohl im Bereich der Vollversicherung als auch bei Zusatzversicherungen, direkt aus ihrem Vergleichsportal elektronisch und auf Wunsch unterschriftslos an die SDK übermitteln können. Die Verträge können so dunkel verarbeitet und unverzüglich policiert werden.

Anbindung an Vergleichsportale

Für Versicherungsvermittler sind Vergleichsportale ein wichtiger Baustein im Beratungsalltag. Daher ist die SDK in den bekannten und gängigen Anbietern mit ihren Zusatzversicherungen vertreten. Die Anbindung der BiPRO-Services für die Zusatztarife der SDK an Franke & Bornberg soll bereits in den nächsten Wochen erfolgen, gleiches gilt für die Vollversicherung mit Morgen und Morgen. Auch die Anbindung an Softfair steht in den Startlöchern und die Integration der Vergleichssoftware Levelnine soll ebenfalls bald umgesetzt werden. Perspektivisch ist auch die Anbindung ausgewählter Maklerpools auf der Agenda.

Ausblick

Perspektivisch plant die SDK die Anbindung weiterer BiPRO-Normen, wie beispielsweise die Norm zur sogenannten „Maklerpost“, welche im Laufe des ersten Halbjahres 2023 zur Verfügung stehen soll. Mit ihr wird dann die Übermittlung von vertragsbezogenen Geschäftsvorfällen, umgangssprachlich Maklerpost, ebenfalls digital möglich sein.

Olaf Engemann, Vorstand für Vertrieb und Marketing bei der SDK, zur BiPRO-Anbindung und den Planungen für die nächsten Wochen und Monate: „Wir freuen uns, unseren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern nun durch die Anbindung an BiPRO neben unseren vielfältigen anderen Unterstützungsleistungen nun weitere Vorteile bieten zu können, die ihnen dabei helfen, sich mehr Zeit für die Beratung ihrer Kundinnen und Kunden zu nehmen. So können sie unsere leistungsstarken Produkte schneller und unkomplizierter vermitteln.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel: +49 711 7372-4913, Fax: +49 711 7372-4919, www.sdk.de

Bei der IDEAL Versicherungsgruppe gab es weitere Veränderungen im Vertrieb.

Andreas Wagner (46), der seit fast 13 Jahren als Vertriebsdirektor regional für den Bereich der Banken und Sparkassen sowie banknahe Vertriebe zuständig war, übernahm zum Oktober 2022 den neu geschaffenen Posten des Vertriebsmanagers Banken. Hintergrund ist die strategische Entscheidung des Hauses, diesem Vertriebskanal noch stärkeres Gewicht zu verleihen.

Wagner übernimmt mit dieser Position die Leitung des kompletten Banken-Bereichs der IDEAL und ein Team mit drei erfahrenen Vertriebsdirektoren.

„Unser vorrangiges Ziel wird es sein, bestehende Kooperationen weiter auszubauen, neue institutionelle Kunden zu gewinnen und auf der technischen Seite unsere Prozesse noch enger mit der Bankenwelt zu verzahnen. Unsere Vorsorgeprodukte, wie zum Beispiel Pflegerenten oder auch die IDEAL UniversalLife, ergänzen das traditionelle Bankgeschäft optimal, bieten neue Ertragsquellen und sind noch dazu schneller und einfacher in bestehende Beratungsprozesse einzubinden als oftmals gedacht“, so Wagner.

Erfolgreicher Auftakt in die neue Ausrichtung war eine digitale Bankentagung im Oktober mit mehr als 60 Teilnehmern aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie Privatbanken, die die Expertise des IDEAL-Bankenvertriebes schon heute schätzen. Die IDEAL Versicherungsgruppe kooperiert seit 2007 deutschlandweit mit inzwischen mehr als 100 Banken und Sparkassen.

Verantwortlich für den Inhalt:

IDEAL Lebensversicherung a.G., IDEAL Versicherung AG, Kochstraße 26, 10969 Berlin, Tel: 030/ 25 87 -259, Fax: 030/ 25 87 -355, www.ideal-versicherung.de

Das Bundeswirtschaftsministerium/BMWK hat den mit Spannung erwarteten Referentenentwurf zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung/FinVermV vorgelegt.

Durch die dort geplanten Änderungen unterliegen künftig auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h GewO der Pflicht, im Rahmen der Anlageberatung die Nach­haltigkeitspräferenzen von Kunden zu erfragen und zu berücksichtigen. Einige Branchenverbände und Anwälte hatten noch in der ersten Jahreshälfte 2022 nach oberflächlicher Prüfung der Rechts­lage vorschnell unterstellt, dass diese neuen EU-Vorschriften zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen einfach automatisch für § 34f ab dem 02.08.2022 gelten. ‘k-mi’ konnte diese Ver­un­sicherung jedoch schnell klären: Am 13.05.2022 schrieben wir in ‘k-mi’ 19/22, dass “Nachhaltigkeitspräferenzen nicht für § 34f gelten!” Unsere Auffassung wurde einen Monat später offiziell vom BMWK bestätigt. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt auch schon “davon auszugehen, dass die neuen EU-Vorgaben über kurz oder lang auch für Finanzanlagenvermittler umgesetzt werden”, wie wir in ‘k-mi’ 19/22 bereits Mitte Mai 2022 prognostizierten (vgl. ‘k-mi’ 17/22, 19/22, 20/22, 21/22, 23/22). Nun nimmt diese Umsetzung für § 34f Formen an:

Je nach Zeitpunkt des entsprechenden Bundesrats-Beschlusses könnten die neuen Regeln zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2023 im Kraft treten. Vorher sind allerdings eine Reihe von Punkten und Zweifelsfragen zu klären, die sich aus dem aktuellen Referentenentwurf ergeben. Dies betrifft nicht zuletzt die Kosten. Die nun anstehenden Änderungen summieren sich für 34f-Vermittler auf eine Mehrbelastung von 100 Mio. € jährlich: “Durch diese 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben entstehen Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 101 Mio. € pro Jahr”, heißt es dazu im aktuellen Referentenentwurf. Zu ergänzen wäre hier nach unserer Einschätzung allerdings: “Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von mindestens 101 Mio. € pro Jahr.” Denn die Kostenschätzung beruht darauf, dass “die Abfrage und Zusammenstellung von Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden im Durchschnitt einen Zeitaufwand von 6 Minuten pro Fall verursachen“. 6 Minuten, um das ambitionierteste Projekt der EU in den letzten Jahrzehnten umzusetzen? Macht man für 6 Minuten eigens eine Reform?

Die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden müssen ja nicht nur eingeholt, sondern man muss diese auch “bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung berücksichtigen”. Hinzu kommt noch die entsprechende – sehr komplexe – Produktauswahl, die den Präferenzen entsprechen soll, damit das Ganze überhaupt einen Sinn ergibt. Dass sich dies alles in 6 Minuten abwickeln lässt, dürfte schlicht praxisfern sein. Unterstellt man für den gesamten Prozess – etwas realitätsnäher – 30 Minuten, türmen sich die Mehrkosten für die 34f-Vermittler z. B. schon auf 500 Mio. € pro Jahr auf! Es bleibt letztlich ein Widerspruch in sich: Niemand in der Branche dürfte ernsthaft daran glauben, dass man mit 6 Minuten pro Kunde und Jahr eine nachhaltige Finanzberatung gewährleisten, geschweige denn damit einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

‘k-mi’-Fazit: Die enormen Mehrkosten für 34f-Vermittler belasten vor allem die ohnehin kostenintensive Anlageberatung. Dabei sollte man auch berücksichtigen, dass die neuen Pflichten in Bezug auf die Nachhaltigkeitspräferenzen nichts mit Anlegerschutz etc. zu tun haben. Sie entspringen im wesentlichen nur den experimentellen Vorstellungen der EU-Bürokratie, wie eine nachhaltige Finanzwirtschaft zur Unterstützung des Klimaschutzes einmal aussehen soll. Und stehen den administrativen Mehrbelastungen zusätzliche Umsatzchancen für Vermittler und Berater gegenüber? Das hängt letztlich von der Produktwelt ab. Die Nachhaltigkeitsvorgaben der EU hierfür sind aber ebenso experimentell bzw. alles andere als transparent und trivial! Wir werden uns mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Mittelständischer Investmentpartner/BMI an dem Konsultationsprozesses zum Verordnungsentwurf beteiligen und halten Sie über den Fortgang auf dem Laufenden!

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kapital-markt intern Verlag GmbH, Grafenberger Allee 337a, 40235 Düsseldorf, Tel: +49(0)211 6698-199, www.kapital-markt-intern.de

In der BU-Versicherung gilt als berufsunfähig, wer zu mindestens 50% seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Doch bei der Fallanalyse des Versicherten lauern für Makler Haftungsfallen. Kann also auch bei unter 50%-iger Einschränkung ein Leistungsfall vorliegen?

Ein Artikel von Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte PartG

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem außergewöhnlichen Fall über die Frage zu entscheiden, ob Berufsunfähigkeit vorliegt (BGH, Urteil vom 19.07.2017, Aktenzeichen IV ZR 535/15). Die Versicherungsnehmerin war in einer Rechtsanwaltskanzlei als Hauswirtschafterin vollschichtig dafür angestellt, die Kanzleiräume zu putzen, Mittagstisch für ca. 15–30 Personen zuzu­bereiten und Einkäufe zu erledigen. Nach einem Unfall – einem Treppensturz – war die Versicherungsnehmerin längere Zeit krankgeschrieben und aufgrund psychischer Probleme sowie Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden in der Folge in ärztlicher Behandlung. Daraufhin beantragte sie Berufsunfähigkeitsleistungen aus der bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung und machte geltend, dass sie zu mehr als 50% nicht mehr in der Lage sei, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Die Versicherungsnehmerin berief sich dazu darauf, dass sie aufgrund der erheblichen Rückenbeschwerden nicht mehr putzen, keine schweren Einkäufe mehr tragen und auch nicht mehrere Stunden täglich in der Küche Mahlzeiten zubereiten könne. Als Beschwerden gab sie eine somatoforme Schmerzstörung bzw. ein chronisches Schmerzsyndrom an. Infolgedessen könne sie lediglich drei Stunden am Tag als Haushaltshilfe leichte Helfertätigkeiten durchführen. Zuletzt war die Versicherungsnehmerin in einem Privathaushalt angestellt.

Versicherer lehnt Leistung ab

In den Bedingungen der bestehenden Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der Versicherungsnehmerin findet sich folgende Definition der Berufsunfähigkeit nach § 2 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ): „Ist die Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, ihren Beruf oder – nach Maßgabe von Absatz 1 – eine andere Tätigkeit auszuüben, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit.“ Nach § 1 Abs. 1 BB-BUZ erbringt der Versicherer Leistungen im Fall von mindestens 50%-iger Berufsunfähigkeit. Nachdem der Versicherer Leistungen unter der Behauptung, Berufsunfähigkeit läge nicht vor, abgelehnt hat, hatte die Versicherungsnehmerin Klage eingereicht.

Sachverständiger nimmt nur 20%-ige Einschränkung an

Im Laufe des Prozesses wurde ein unfallchirurgisch-orthopädisches Gutachten durch einen Sachverständigen angefertigt, der ein Halswirbel- und Lendenwirbelsäulensyndrom bestätigte und daher eine lediglich 20%-ige Funktionseinschränkung annahm. Zur Begründung führte der Sachverständige aus, dass zwar längerfristige Arbeiten mit gebeugtem Oberkörper und ähnlichen Zwangshaltungen nicht möglich seien, jedoch diese Tätigkeit nicht sechs Stunden täglich, sondern nur einen geringen Zeitraum im beschriebenen Tätigkeitsprofil eingenommen hätten. Zwar sei der Versicherungsnehmerin das Heben schwerer Lasten von mehr als 5–10 Kilogramm (kg) so nicht mehr möglich. Dies sei jedoch nur beim Einkaufen erforderlich. Hingegen sei ihr das Kochen und Putzen noch mit nur geringeren Beeinträchtigungen möglich.

BGH: Beurteilung muss Gesamttätigkeit berücksichtigen

Während das zuständige Berufungsgericht dieser Einschätzung des Sachverständigen noch gefolgt war, hat der BGH diese allerdings korrigiert. Zu beurteilen waren vorliegend nicht lediglich die Einzeltätigkeiten und deren zeitanteilige Beeinträchtigung, sondern vielmehr die gesamte berufliche Tätigkeit der Versicherungsnehmerin. Von dem Sachverständigen war diese nicht ausreichend gewürdigt worden. Auch wenn ein Großteil der Tätigkeiten, zu denen die Versicherungsnehmerin trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen grundsätzlich noch in der Lage war, auch einen Großteil ihres Arbeitstages einnahm, konnten von ihr grundlegende Tätigkeiten gerade nicht mehr ausgeübt werden. So war es ihre Aufgabe, vollständig und eigenständig für die Planung und Durchführung des Mittagessens zu sorgen und dafür auch einzukaufen. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit war damit unter anderem, den wöchentlichen Großeinkauf für die Zubereitung von ca. 200 Mahlzeiten pro Woche durchzuführen. Zu erwerben waren viele Lebensmittel wie Milch, Kartoffeln, Reis und Mehl, die im Großmarkt nur in Großpackungen von mehr als 5–10 kg erhältlich waren. Kartoffeln konnten sogar nur sackweise ab 25 kg erworben werden. Diese Waren hatte sie einzukaufen und in die Kanzlei zu transportieren. Allein der Weg vom Fahrzeug über eine Treppe in den Keller war dabei etwa fünfzehn- bis zwanzigmal zurückzulegen.

Großeinkauf als untrennbarer Bestandteil der Tätigkeit

Diesen Großeinkauf hat der BGH als untrennbaren Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit angesehen. Daher verbietet sich, so der BGH, eine rein zeitanteilige Betrachtung der Einzeltätigkeiten bei der Beurteilung, zu welchem Grad die Berufsunfähigkeit besteht. Eine Gesamtbetrachtung ist vorzunehmen. Selbst soweit nur dieser Teil ihrer beruflichen Tätigkeit betroffen wäre, da die schweren Lasten nicht mehr gehoben und Zwangshaltungen nicht mehr eingenommen werden konnten, war doch die Klägerin aufgrund der Einschränkungen in dieser essenziellen Tätigkeit auch nicht mehr in der Lage, ihre gesamte Tätigkeit auszuüben.

Fazit: kein Fall wie der andere

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Einzelfall genau überprüft werden muss. In der Praxis sieht kein Fall wie der andere aus. Die Leistungsfallbearbeitung in der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt schon mit der richtigen Fragestellung zum Lebenssachverhalt und ihrer entsprechenden Würdigung. Wichtige Weichen für die weitere Fallbearbeitung werden in der Praxis schon bei der Leistungsbeantragung gestellt. Nicht immer auf den ersten Blick erkennbare Hürden können jedoch mit Erfahrung gut überwunden werden.

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19. AfW-Hauptstadtgipfel

Aktienrente, Zukunftsfinanzierungsgesetz, Riester-Reform und nicht zuletzt ein mögliches Provisionsverbot aus Brüssel – die Themen des AfW-Hauptstadtgipfels betreffen alle Vermittlerinnen und Vermittler. Führende Finanzpolitikerinnen und -politiker positionierten sich zur beabsichtigten Regulierung und stellten sich den Fragen aus der Branche.

„Nach dem Provisionsrichtwert ist vor einem möglichen Provisionsverbot“, warnt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Damit war eines der wichtigen Themen für die rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 19. AfW-Hauptstadtgipfels in Berlin gesetzt. Grund: ein Provisionsverbot für die Anlageberatung im Rahmen von Mifid II – also damit indirekt auch für 34f-Vermittlerinnen und -vermittler – ist ernsthaft wieder im Gespräch. Das Thema galt auf nationaler Ebene als erledigt, doch nun gibt es neue Bestrebungen in Brüssel, EU-weit ein Verbot der Provisionsberatung einzuführen. Schon im Januar könnte im worst case ein Verordnungsentwurf der EU-Kommission auf dem Tisch liegen. „Die deutsche Haltung zu dem Thema muss klar und eindeutig sein und auch in Brüssel kommuniziert werden“, so Rottenbacher. Die Vertreterinnen und Vertreter der Fördermitgliedersunternehmen des Verbandes nutzten daher die traditionsreiche Veranstaltung, um die eingeladenen Finanzexperten von FDP, SPD und CDU mit konstruktiven Nachfragen für ihre Belange zu sensibilisieren.

FDP: Mehr Kapitaldeckung in allen Bereichen angestrebt

Anja Schulz, Berichterstatterin für Alterssicherung in der FDP-Bundestagsfraktion und von Haus aus selbstständige Finanzberaterin, bekannte, dass seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine einige Themen in den Hintergrund gedrängt wurden. Dennoch habe man wichtige finanzpolitische Vorhaben in Angriff genommen. „Die Aktienrente wird im Haushalt für 2023 verankert, wir werden dazu 10 Milliarden Euro für die Stabilität der Beitragssätze für die gesetzliche Rente aufbringen“, sagte die FDP-Politikerin. Da dies nicht ausreichend sei, könnte man zusätzliche Sacheinlagen wie Bundesbeteiligungen zweckgebunden in die Aktienrente übertragen.

Weitere Eckpunkte: Das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent soll für die laufende Legislatur garantiert werden, der Beitragssatz soll auf nicht mehr als 20 Prozent steigen. Das Credo der FDP: „Wir brauchen mehr Kapitaldeckung in allen Bereichen.“ Hier soll das im ersten Halbjahr 2023 anstehende Zukunftsfinanzierungsgesetz den Kapitalstandort Deutschland im internationalen Vergleich stärken. Schulz dazu konkret: „Wir planen einen Freibetrag für Gewinne und Veräußerungen von Aktien bzw. Fondsanteilen zu schaffen und wir wollen die Verlustverrechnung von Aktiengeschäften erleichtern. Die Arbeitnehmersparzulage soll erhöht werden und die Regelung zu Mitarbeiterkapitalerträgen attraktiver gestaltet werden.“ Ziel sei unter anderem die Hemmschwelle der Bevölkerung zu senken, für die Altersvorsorge in den Kapitalmarkt zu investieren.

Reformen in allen Säulen der Altersvorsorge geplant

Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, führte die Vorhaben weiter aus. In dieser Legislaturperiode stünden Reformen in allen drei Säulen der Altersvorsorge an. Neben der bereits erwähnten Aktienrente werde gemeinsam ein Fachdialog von Bundesarbeits- und -finanzministerium für die betriebliche Alterssicherung geführt. „Wir erwägen in der zweiten Säule höhere Renditechancen zuzulassen”, so der FDP-Politiker. Zudem werde das Sozialpartnermodell stärker in den Fokus genommen. Dort geht es um ein Finanzierungsmodell, bei dem Arbeitgeber Beiträge zahlen, ohne dauerhaft für die Performance der Anlage einstehen müssten. Ein solches Modell solle zu einer breiteren Akzeptanz für die betriebliche Alterssicherung führen.

„Am meisten Beratungsbedarf besteht derzeit noch in der dritten Säule”, erklärte Toncar. Die FDP trete dafür ein, dass die drei Säulen der Altersvorsorge nicht vermischt werden und der Staat nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern trete. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe, in der Branchenvertreter, Wissenschaftler, Sozialpartner und Verbraucherschützer vertreten sein werden, soll gemeinsam die aktuellen Regelungen und Produkte auf den Prüfstand stellen. Bis zum Sommer 2023 sollen Ergebnisse vorliegen, auf deren Basis man Änderungen an den Stellschrauben etwa der geförderten Altersvorsorge diskutieren werde.”

SPD: Bundeszentrale für finanzielle Bildung einrichten

Frauke Heiligenstadt, Berichterstatterin der SPD Bundestagsfraktion für die private Altersvorsorge und stellv. finanzpolitische Sprecherin, machte kein Geheimnis aus der Tatsache, dass ihre Partei vor allem die erste Säule der Altersvorsorge stärken möchte und die dritte Säule eher nachrangig diskutiert werde. Ein Positionspapier zum Thema private Altersvorsorge der SPD gebe es derzeit daher noch nicht. Daran werde aber mit externen Experten in den nächsten Wochen gearbeitet. Dennoch sprach sie sich angesichts der niedrigeren Rentabilität klar für eine grundlegende Reform der Riester-Rente und den Abbau bürokratischer Hürden aus. So sei die Garantie häufig als ein großer Hemmschuh für die Rentabilität der Verträge benannt worden. Der Bestand der Riester-Verträge stagniere weitgehend, die Anzahl der Anbieter sei zudem mittlerweile überschaubar. “Es ist nicht gesund, wenn Rentabilität nur aufgrund des staatlichen Zuschusses gegeben ist. Die Riester-Verträge müssen stärker an der Entwicklung auf dem Finanzmarkt partizipieren können”, so Heiligenstadt.

Die ehemalige niedersächsische Kultusministerin plädierte zudem für eine stärkere Verankerung der finanziellen Bildung: “Wir brauchen eine Art Bundeszentrale für finanzielle Bildung, die nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch erwachsenen Menschen Möglichkeiten gibt, sich transparent zu informieren und sie an das gesamte Thema Finanzen heranführt.” Die Einführung eines Schulfachs Finanzbildung hält Heiligenstadt hingegen nicht für umsetzbar, das Thema sei bereits in den Curricula anderer Fächer wie Politik/Wirtschaft oder Gesellschaftslehre verankert, müsse dort aber noch stärker präsent werden.

CDU: Klare Position gegen Provisionsverbot

Dr. Carsten Brodesser, CDU-Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, erläuterte das Konzept der Union, das sich seit der letzten Legislaturperiode im Hinblick auf die notwendige Reform der “Riester-Rente” nicht wesentlich verändert habe. “Wir wollen die Riester-Rente flott machen, die Beitragsgarantie öffnen, Zulagen angleichen, entbürokratisieren und ein multiples Produktangebot erhalten”, nannte Brodesser einige zentrale Punkte. Allerdings werde die private Altersvorsorge noch nicht flächendeckend in Deutschland genutzt. Gerade Menschen mit geringerem Einkommen hätten oftmals gar nicht die Chance, über eine zusätzliche Geldanlage nachzudenken. Da viele Arbeitnehmer in kleinen Unternehmen oft über keine bAV verfügen, spricht sich die Union trotz ordnungspolitischer Bedenken für eine verpflichtende arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge bei Geringverdienern aus. Sie soll so einfach gestaltet werden wie vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitgeber nicht über Gebühr belasten. Bei steigenden Einkommen könnte diese dann vom Arbeitnehmer selbst finanziert und staatlich gefördert werden.

Zum drohenden Provisionsverbot aus Brüssel sagte der CDU-Politiker: “Es gibt Kräfte in Europa, die Provision für Teufelszeug halten”. Dabei sei provisionsgestützter Vertrieb der fairste und gerechteste Weg eine Vertriebsleistung darzustellen. In Großbritannien gebe es etwa seit Einführung eines De-facto-Provisionsverbots in der Altersvorsorge für weite Teile der Bevölkerung kein bezahlbares Beratungsangebot mehr. Brodesser hält es für möglich, dass die Provisionsverbot-Initiative demnächst in einem Verordnungsentwurf der Kommission münden wird, der vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden muss. “Es wird spannend zu sehen, wie sich Deutschland und Finanzminister Lindner am Ende dazu positionieren. Wir werden sie auffordern, alles dafür zu tun, dass provisionsgestützter Vertrieb auch weiterhin möglich bleibt”, so Brodesser.

Neben Brodesser hatten zuvor auch die beiden FDP-Politiker ihre Ablehnung gegenüber einem Provisionsverbot für den deutschen Beratungsmarkt erklärt. Die SPD-Politikerin äußerte sich hier deutlich zurückhaltender, bekannte aber, dass es eine Provisionslösung für Menschen mit niedrigeren Einkommen geben müsse, weil diese sich kein Honorar für eine Beratung leisten werden.

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Anlässlich der laufenden Konsultation zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) fordert der Vermittlerverband VOTUM vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Rechtssicherheit für Berater und einen ernst gemeinten Realitäts-Check.

„Als Vermittlerverband setzen wir uns tagtäglich für die Akzeptanz der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess ein. Damit dies gelingt, müssen aber gewisse Grundvoraussetzungen geschaffen werden“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein.

„Finanzanlagenvermittler und Honorarberater müssen zukünftig die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ermitteln und bei der Erteilung ihrer Anlageempfehlung entsprechend berücksichtigen. Das begrüßen wir ausdrücklich! Hierbei sind die Berater jedoch darauf angewiesen, dass die verantwortlichen Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbieter die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Kapitalanlageprodukte zutreffend beschreiben und insbesondere den Nachhaltigkeitsanteil korrekt bestimmen. Es kann nicht die Aufgabe der Berater sein, die Angaben der Produktanbieter auf Richtigkeit zu überprüfen“, so Klein weiter.

Der Verband trete daher für eine eindeutige Abgrenzung der Verantwortungsbereiche von Produktgebern und Beratern ein. Martin Klein appelliert im Rahmen der laufenden Konsultation an das zuständige Ministerium: „Aufgrund fehlender klarer Abgrenzungsregeln hat sich inzwischen eine umfassende Rechtsprechung zur Plausibilitätsprüfungspflicht der Anlagevermittler entwickelt, welche das Prinzip der eindeutigen Verantwortlichkeiten und Haftung für die inhaltliche Beschreibung von Kapitalanlageprodukten durchbricht. Wir fordern, dass die Einführung der Nachhaltigkeitspräferenzabfragepflicht mit der Klarstellung verbunden wird, dass sich Finanzanlagevermittler auf die Aussagen von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensanlagenanbietern verlassen können. Sollten diese prospektierten Informationen fehlerhaft sein, haften die Anbieter, nicht jedoch die Vermittler.“

Eine Zulassung von Verkaufsprospekten zum Vertrieb muss auch für die Vermittler mit der Sicherheit verbundenen werden, dass sie diese im Vertrieb nutzen können, ohne Haftungsrisiken zu befürchten. Für die Prospektaussagen müssen daher konsequent allein die Prospektverantwortlichen haften“, so Martin Klein.

Erfüllungsaufwand wird dramatisch unterschätzt

Darüber hinaus kritisiert der Verband mit deutlichen Worten, dass der Erfüllungsaufwand der Abfragepflicht für Berater dramatisch unterschätzt wird.

„Bei aller Richtigkeit der Anpassung der FinVermV muss eine deutliche Kritik daran geübt werden, wie seitens des Ministeriums der Erfüllungsaufwand zur Umsetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage beurteilt wird. Es besteht zu hoffen, dass diese gänzlich unrealistische Aufwandsbeurteilung nur auf Unwissenheit beruht und nicht auf der generellen Haltung, dass eine Anlageberatung als minderqualifizierte Dienstleistung abgetan wird“, so Klein mit deutlichen Worten in Richtung Wirtschaftsministerium.

Das Ministerium gehe in dem vorliegenden Entwurf davon aus, dass für die Abfrage und Zusammenstellung von Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden in der Anlageberatung lediglich ein durchschnittlicher Zeitaufwand von 6 Minuten pro Beratungsvorgang erforderlich ist.

„Jede Person, die sich ernsthaft mit den gesetzgeberischen Grundlagen der Nachhaltigkeitspräferenzermittlung befasst hat, kann bei dieser unrealistischen Zeitannahme nur staunend den Kopf schütteln. Tatsächlich ist pro Beratungsfall von einem Vielfachen des hier angesetzten Zeitaufwandes auszugehen“, so Martin Klein.

Erste Untersuchungen des Verbandes haben ergeben, dass ein mit dem Zehnfachen des vom Ministerium angegebener Erfüllungsaufwand realistisch sei.

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Nettomittelzufluss von ca. 1,10 Mrd. Euro seit Jahresbeginn, Assets under Administration liegen mit 20,2 Mrd. EUR über Vorjahr.

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74), eine führende Plattform für Abwicklung, Administration, Beratung und Regulierung für die Finanzindustrie, hat heute ihren Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung des Konzerns für Q1 – Q3 2022 veröffentlicht.

Der Brutto-Konzernumsatz lag in den ersten neun Monaten bei 131,7 Mio. EUR (9 M/2021: 128,1 Mio. EUR), während der Netto-Konzernumsatz bei 23,80 Mio. EUR  (9 M/2021: 23,3 Mio. EUR nach Bereinigung der Vorjahreswerte um die veräußerte NSI Netfonds Structured Investments GmbH) lag. Das operative EBITDA liegt trotz der weiterhin hohen Investitionen in die Weiterentwicklung der finfire Plattform und den damit verbundenen Kosten nach neun Monaten bei 3,10 Mio. EUR. Bedingt durch die Veräußerung der V-D-V GmbH wurde die Beteiligung im abgelaufenen Quartal entkonsolidiert. Dies führte zu einem Einmalaufwand von – 0,30 Mio. EUR.

Hauptumsatzträger in den ersten neun Monaten waren weiterhin die Geschäftsbereiche Wholesale und Regulatory. Die Assets under Administration inklusive Fonds Advisory entwickelten sich trotz des herausfordernden Marktumfeldes weiter positiv. Das Neu-Mittelaufkommen lag bis Ende Q3 bei ca. 1,10 Mrd. EUR. Die gesamten Assets stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht auf rund 20,20 Mrd. EUR an. Der breite Markt-Rückgang von ca. 20% zum 30.09.2022 an den Kapitalmärkten verhinderte einen noch dynamischeren Anstieg. Die weiterhin anhaltenden Mittelzuflüsse im Depotgeschäft über die finfire Plattform und in der Vermögensverwaltung legen die Grundlage für den nächsten dynamischen Wachstumsschub, sobald sich die Kapitalmärkte stabilisieren.

Der Bereich Immobilien und Misc.(Sonstiges) ist durch die vorjährige Ausgliederung des Immobilienbereiches (NSI GmbH) in seiner Gewichtung nur noch marginal.

Das Interesse und die Attraktivität an der finfire Plattform konnte im abgelaufenen Quartal durch weitere Kooperationen u.a. mit der Bonnfinanz, die im ersten Quartal 2023 startet, nachdrücklich unter Beweis gestellt werden. Hier erwartet Netfonds auch durch die verstärkte Einbeziehung der Vermögensverwaltungsplattform zukünftig ein hohes Wachstumspotenzial.

Prognose und Ausblick

Mit den nun vorliegenden Zahlen per Ende des dritten Quartals konkretisiert der Vorstand der Netfonds AG die Prognose zur Geschäftsentwicklung im Gesamtjahr.

Netfonds geht nunmehr von einem Bruttoumsatz zwischen 175 -185 Mio. EUR aus, sowie  einem Netto-Konzernumsatz in der Größenordnung von 33,5 – 37,5 Mio. EUR. (Die Veräußerung der V-D-V GmbH führt zu einer laufenden Verringerung des Netto-Konzernumsatzes um ca. 1,60 Mio. EUR p.a.). Das operative EBITDA wird auf Grundlage der Prognose im Bereich von 5,0 bis 7,0 Mio. EUR erwartet.

In der vertrieblichen Kooperation mit der ehemaligen Immobilientochter NSI GmbH sind insbesondere seit dem Sommer, bedingt durch die gestiegenen Finanzierungskonditionen, deutlich gebremste Verkäufe aus bestehenden Immobilien-Portfolios festzustellen. Wir erwarten daher bis zum Jahresende nur noch geringe Erlöse aus dem Bereich Immobilien. Der schwächere Kapitalmarkt hat darüber hinaus im abgelaufenen Q3 2022 die Erträge belastet. Die sich im Moment abzeichnende Stabilisierung kann allerdings zusammen mit den kontinuierlichen Mittelzuflüssen zügig wieder zu einem deutlichen Anstieg der Erlöse führen. Aufgrund dieser Situation rechnen wir aktuell mit einer höheren Bandbreite der Jahresprognose.

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Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Mit der „M1-Schadenplattform“ präsentiert die germanBroker.net AG (gBnet), Maklerverbund mit Sitz in Hagen, ihren ersten Meilenstein im Projekt „M1“.

Partnermakler profitieren seit Kurzem von der zentralen Bearbeitungs- und Auskunftsplattform für die Beteiligten eines Schadenfalls – online und übergreifend für die Sach-/HU-Sparten.

Daten und Prozesse intelligent zu vernetzen und dem Makler damit im Tagesgeschäft zu mehr Autonomie zu verhelfen, gehört aktuell für viele Marktteilnehmer zu den großen Herausforderungen der Zeit. Mit dem Projekt „M1“ stellt sich gBnet dieser zentralen Herausforderung. Angestoßen wurde das Vorhaben im Jahr 2021 mit der Maßgabe, für die gBnet-Partnermakler eine durchgehende Skalierung im Kerngeschäft zu erreichen. „Mit unserem M1-Projekt bekommt Effizienz einen neuen Namen,“ erläutert Hartmut Goebel, Vorstand. „In Eigenregie entwickelt wird ‚M1‘ zur Drehscheibe unserer Geschäftsprozesse – vom TAA-Prozess über Vertragsänderungen bis hin zum Schaden. Innovative Technologien und Werkzeuge für die uns angeschlossenen Partnermakler ergänzen dieses Zusammenspiel.“

Hinter dem Kürzel „M1“ verbirgt sich die gBnet-Vision für eine erfolgreiche Zukunft des Berufsstandes Makler. Dabei steht das „M“ für den Menschen und Makler mit seiner Fähigkeit zur Empathie, aber auch für die Maschine mit ihrem Potenzial zur Prozesseffizienz. „Die ‚1‘ steht für gBnet als Innovator, stellvertretend für unseren Anspruch, essenzielle Dinge in der Branche erstmalig zu denken und umzusetzen,“ so Goebel weiter.

Das M1-Projekt hat viele Facetten. Neben Analyse, Angebot sowie Abschluss und der Schadenbearbeitung zählen dazu Themen wie Bestandskonsolidierung, Daten und Dokumente sowie das Änderungsgeschäft.

Erster konkreter Ausdruck der M1-Philosophie ist die „M1-Schadenplattform“ von gBnet. Sie fungiert als zentrale digitale Bearbeitungs- und Auskunftsplattform für die Beteiligten eines Schadenfalls im Bereich Sach-HU (privat und gewerblich).

Hohe Schadenquoten sowie eine wachsende Erwartungshaltung auf Seiten der Kunden führen speziell in der Schadensparte zu einem erhöhten Effizienzdruck. Mit der „M1-Schadenplattform“ bietet gBnet seinen Partnern die Chance, das Erlebnis des Kunden auch im Schadenfall positiv zu besetzen und somit die Gesamtzufriedenheit der Mandanten weiter zu steigern.

Die Plattform ermöglicht den gBnet-Partnermaklern eine schnelle und umfassende Schadenbearbeitung. Zudem kann der Makler jederzeit eigenständig den Stand der Schadenbearbeitung im System einsehen (24/7 Beauskunftung). „Mit der ‚M1-Schadenplattform‘ geben wir unseren Makler ein höchst performantes Werkzeug an die Hand. Mit einer schnellen und effizienten Regulierung machen sie für ihre Kunden aus dem ärgerlichen Schaden ein positives Service-Erlebnis, “ erklärt Lukas Erdhütter, Leiter Kompetenzcenter Komposit Privat. Auf der Plattform laufen alle für einen Schadenfall relevanten Kommunikationsstränge zusammen. Telefonische Rückfragen und Warteschleifen entfallen. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit im Schadenfall. Zusätzlich kann der Makler im Nachgang eine digitale Schadenakte generieren und diese in sein Maklerverwaltungsprogramm einbinden.

Zahlreiche Features und Funktionen sorgen für eine leichte Bedienung des Systems und die medienbruchfreie Einbeziehung aller am Schaden Beteiligten – vom betroffenen Kunden über den Gutachter bis hin zum Handwerker. Insbesondere der Kunde selbst ist im Schadenfall vollumfänglich in die „M1-Schadenplattform“ integriert, so dass für den Makler jegliche Übertragungsarbeiten entfallen.

Nach einer ausgiebigen Testphase durch ausgewählte Netzwerkpartner im ersten Halbjahr wurde die „M1-Schadenplattform“ Ende Juni 2022 für alle gBnet-Partnermakler live geschaltet. Regelmäßige Updates zur weiteren System-Optimierung finden quartalsweise statt.

Alle Informationen rund um die „M1-Schadenplattform“ von gBnet gibt es unter https://www.germanbroker.net/schadenplattform.

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Kfz-Versicherer verschicken aktuell Rechnungen für 2023: Beiträge prüfen und Angebote vergleichen

CHECK24-Sonderkündigungsrechner hilft, versteckte Beitragserhöhungen aufzudecken

Kfz-Versicherungswechsel: Familie mit fahrberechtigtem Kind spart bis zu 843 Euro

Kfz-Versicherer verschicken derzeit Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. In vielen Fällen erhöhen Versicherer die Preise – in bestehenden Verträgen um durchschnittlich mehr als zehn Prozent. Doch Versicherungsnehmer*innen sollten ihre Beitragsrechnung auch dann aufmerksam prüfen, falls diese niedriger ausfällt als im vergangenen Jahr. Denn selbst bei sinkenden Preisen könnte es sich um eine versteckte Beitragserhöhung handeln.

Wer im abgelaufenen Jahr unfallfrei unterwegs war, kann in der Regel 2023 mit einer besseren Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) rechnen. Ändert sich an den anderen beitragsrelevanten Merkmalen (z. B. Wohnort oder Fahrer*innen) nichts, müsste sich der Versicherungsbeitrag verringern. Versicherer können Preiserhöhungen leicht verstecken, indem der Beitrag nicht so stark sinkt, wie er eigentlich müsste.

Im Beispiel kostet die Kfz-Versicherung aktuell 458 Euro im Jahr. Der Versicherer verlangt im kommenden Jahr 446 Euro, also rund drei Prozent weniger. Doch der Blick auf den Vergleichsbetrag zeigt: Die Kosten hätten auf 413 Euro sinken müssen.1) Der neue Kfz-Versicherungsbeitrag fällt acht Prozent zu hoch aus: eine versteckte Beitragserhöhung des Versicherers.

“Selbst bei gesunkenen Beiträgen sollten Kund*innen die Beitragsrechnung ihres Kfz-Versicherers gründlich prüfen und Angebote vergleichen”, sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. “Da eine versteckte Beitragserhöhung auf den ersten Blick oft nicht ersichtlich ist, bieten wir Verbraucher*innen einen Sonderkündigungsrechner, mit dem sie eine solche Preiserhöhung aufdecken können.”

Bis zum Stichtag am 30. November können Fahrzeughalter*innen, deren Hauptfälligkeit auf den 1. Januar fällt, regulär kündigen. Im Falle einer (versteckten) Beitragserhöhung haben Versicherungsnehmer*innen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Erhalt der Beitragsrechnung.

Kfz-Versicherungswechsel: Familie mit fahrberechtigtem Kind spart bis zu 843 Euro

Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung können Verbraucher*innen mehrere Hundert Euro sparen. Das zeigen exemplarische Berechnungen von CHECK24 für typische Fahrerprofile. Das größte absolute Sparpotenzial hat eine Familie mit einem fahrberechtigten Kind – bis zu 843 Euro.

300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1)Der Vergleichsbeitrag zeigt, auf welche Höhe der Versicherungsbeitrag aufgrund der besseren SF-Klasse im kommenden Jahr gesunken wäre (bei sonst gleichen Faktoren). Die Versicherer sind dazu verpflichtet, diesen Beitrag in der Rechnung anzugeben.

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Philipp Schütz verstärkt seit November als Generalbevollmächtigter für den Bereich Banken die erweiterte Geschäftsleitung der Neubrandenburger Apella AG.

Er verantwortet in dieser Funktion die Geschäftssegmente Investment, Finanzierungen und Kapitalanlageimmobilien. „Mit dieser Erweiterung des Führungsteams beschleunigen wir das Wachstum bei den Bankprodukten“, erklärt Apella-Vorstand Harry Kreis. „Apella hat seine Wurzeln im Investmentbereich und auf dem Weg zum Vollsortimenter später zusätzlich die Produktgruppen Versicherungen, Baufinanzierungen und Kredite in den Fokus genommen. Nun wollen wir noch einmal die Schlagzahl bei den Kapitalanlagen und Finanzierungen erhöhen. Dafür haben wir mit Philipp Schütz einen ausgewiesenen Experten gewonnen.“

Er begann seine berufliche Laufbahn als Selbstständiger im Investmentbanking und sammelte in diesem Bereich Erfahrung im Aufbau von Vertriebseinheiten. Nach zehn Jahren baute Philipp Schütz sein eigenes Unternehmen DieBeMa (Die BeratungsManufaktur GmbH) auf. Sowohl in der Bank als auch im eigenen Maklerbetrieb lag ihm vor allem die Entwicklung eines strukturierten Beratungsansatzes am Herzen. Dieses Ziel will er auch in seiner neuen Verantwortung bei der Apella AG verfolgen, mit der er bereits als Makler eng zusammengearbeitet hat. „Ich weiß aus der eigenen Berufspraxis ziemlich genau, was Makler von einem Pool erwarten. Natürlich müssen die Produkte wettbewerbsfähig sein, aber den Ausschlag für beständig erfolgreiche Kooperationen mit Maklern liefert oftmals der Mehrwert, den die Partner beim Pool bekommen. Das können überzeugende Beratungsansätze, Unterstützung bei der Strukturierung der Tagesarbeit oder strategische Beratung für die Entwicklung des Unternehmens sein. Auf solche Mehrwerte werde ich viel Energie verwenden“, verspricht Philipp Schütz.

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler, der Spitzenorganisation der Versicherungsmakler in Deutschland, haben auf ihrer Versammlung am 18.11.2022 Herrn Dr. Bernhard Gause zum Nachfolger von Herrn Dr. Hans-Georg Jenssen gewählt.

Dr. Jenssen hat über 20 Jahre den Verband als Geschäftsführender Vorstand geprägt und für die Interessen der Versicherungsmakler gekämpft. Ende des Jahres 2022 wird er in den Ruhestand gehen. Mit Herrn Dr. Gause wird der BDVM nun von einem ebenfalls breit aufgestellten Juristen geleitet. Dr. Gause war über 20 Jahre für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in zahlreichen Funktionen tätig, zuletzt als Mitglied der Geschäftsführung mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Risikoschutz für Gesellschaft und Wirtschaft“.

Durch seine Tätigkeit beim GDV war Dr. Gause schon bei seinem Antritt im BDVM am 1.10.2021 mit einer Vielzahl von Themen, die die Versicherungsmakler beschäftigen, vertraut. Insbesondere kann er auch auf seine Erfahrung als Chefsyndikus und Leiter des Europa Büros des GDV in Brüssel aufbauen. Die Herausforderungen für die Versicherungsmakler sind vielfältig, genannt seien hier nur die Stichworte Digitalisierung, ESG, Retail Investment Strategy und die damit zusammenhängenden Fragen Open Insurance, Cyber, Nachhaltigkeitsberatung, Nachwuchsgewinnung, Fortentwicklung des Berufsbildes. In dem guten Jahr seiner Zugehörigkeit zum BDVM konnte sich Dr. Gause in der Übergabe von Dr. Jenssen in all diesen Themen weiter firm machen und in internen wie externen Veranstaltungen positionieren.

In dieser Zeit der besonderen Herausforderungen freut sich der Verband, mit Herrn Dr. Gause als gut vernetztem Kenner der Materie ausgezeichnet aufgestellt zu sein.

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