Die germanBroker.net AG (gBnet) hat sich in ihrer Funktion als Assekuradeur dem Rating-Verfahren der Assekurata zur Nachhaltigkeit von Schaden-/Unfallversicherern gestellt. Der Maklerverbund erzielte im Erstrating die Gesamtbewertung „BBB“.

 

„Wir sind der erste Maklerverbund am Markt, der sich dem qualitativ höchst anspruchsvollen Nachhaltigkeitsrating der Assekurata gestellt hat. Darauf blicken wir nicht ganz ohne Stolz! Zudem untermauern wir damit unsere Position als First Mover am Markt gerade auch mit Blick auf das Thema Nachhaltigkeit,“ so Hartmut Goebel, Vorstand.

Insgesamt wurden im Rating-Verfahren die vier Teilqualitäten „Rahmenwerk“ (20 Prozent Gewichtung), „Geschäftsbetrieb“ (20 Prozent Gewichtung), „Produktmanagement/Risikotransfer“ (30 Prozent Gewichtung) und „Kapitalanlage“ (30 Prozent Gewichtung) bewertet. Laut Assekurata ist gBnet im Verhältnis zur Unternehmensgröße vor allem bei den Umweltthemen im eigenen Geschäftsbetrieb stark aufgestellt. „Hier haben wir ein ‚sehr gut‘ nur ganz knapp verfehlt,“ erläutert Goebel. „Das ist uns selbstverständlich ein Ansporn für das nächste Rating. Die Bestnote wird dann sicher keine große Hürde mehr für uns darstellen.“

Im Bereich „Kapitalanlage“ hingegen wurden nicht die eigenen Investments von gBnet bewertet. Assekurata prüfte hier die Auswahl- und Gestaltungsprozesse gegenüber den angebundenen Risikoträgern und deren Agieren in der Kapitalanlage. Dementsprechend ist das Ergebnis ausgefallen. gBnet tritt hier zukünftig mit seinen Risikoträgern in einen noch engeren Dialog.

Der Maklerverbund plant, sein nachhaltiges Handeln weiter zu optimieren. Die Bereiche und Felder, in denen laut Assekurata noch Verbesserungspotenzial besteht, hat gBnet dabei besonders im Blick.

Den Ratingbericht und weitere Informationen zu allen Angeboten und Aktivitäten von gBnet rund um das Thema Nachhaltigkeit gibt es unter www.germanbroker.net/nachhaltigkeit.

 

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Die eigenen vier Wände – ob Stadtwohnung oder ein Häuschen mit Garten im Grünen, den Traum vom Eigenheim haben viele Deutsche.

 

Dabei geht es nicht nur um ein Zuhause für die Familie, sondern auch um eine sichere Kapitalanlage. Doch steigende Zinsen und Baukosten sowie die Inflation lassen diesen Traum für immer mehr Bundesbürger:innen unerreichbar erscheinen. Hinzu kommt die Sorge um nicht kalkulierbare Nebenkosten.

Aber trotz dieser Faktoren sieht fast ein Viertel der Deutschen einen Immobilienkauf bzw. die Vermietung als gute Option, um eine mögliche Rentenlücke zu schließen (23 Prozent) [1]. Das kommt nicht zuletzt daher, dass Immobilien als langfristig wertstabil, lohnenswert und risikoarm gelten. Damit der Traum von Wohneigentum nicht schon vorzeitig ausgeträumt ist, zeigt der digitale Versicherungsmanager CLARK 5 Schritte, auf die geachtet werden sollte:

  1. Finanzen-Check

Bei einem Immobilienkauf wird eine Zahlungsverpflichtung über einen sehr langen Zeitraum eingegangen. Finanzierungen über 30 Jahre und mehr sind bei den aktuellen Immobilienpreisen keine Seltenheit. Umso wichtiger ist es, dass sich Käufer:innen im Klaren darüber sind, welche monatliche Rate sie sich leisten können. In der Regel sollte die Tilgungsrate inklusive aller Nebenkosten nicht mehr als 30, maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen.

  1. Eigenkapital

Neben den monatlichen Raten für die Finanzierung beziehungsweise dem Kaufpreis kommen auf Käufer:innen noch Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbssteuer sowie die Notar- und gegebenenfalls Maklerkosten zu. Diese Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland – und müssen in der Regel mit Eigenkapital bestritten werden. Im Schnitt geht man davon aus, dass Käufer:innen mindestens 10 Prozent des Kaufpreises in Eigenkapital einbringen sollten.

  1. Frühzeitige Beratung und Organisation von Unterlagen

Auch wenn noch kein genaues Objekt ins Auge gefasst wurde und es zur konkreten Finanzierung noch lange hin ist, lohnt es sich, mit der Bank oder einem Berater zu sprechen. Für Kreditanfragen sind in der Regel viele Unterlagen notwendig, die schon frühzeitig organisiert werden können. Denn wenn die passende Immobilie gefunden wird, zählt häufig Schnelligkeit – und mit vorbereiteten Unterlagen können die Käufer:innen direkt in den Finanzierungsprozess einsteigen und zum Notar gehen.

  1. Fakten nicht aus den Augen verlieren

Bei der Suche nach dem passenden Eigenheim gewinnen Emotionen schnell die Oberhand. Man verliebt sich in ein Objekt und richtet sich in Gedanken schon ein. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, kritisch zu bleiben. Wenn möglich, sollte das Kaufobjekt mehrmals zu unterschiedlichen Tageszeiten besichtigt werden – so können Zustand und Umgebung besser eingeschätzt werden. Zudem sollte sich immer nach Mängeln, möglichen anstehenden Renovierungsarbeiten, Zustand von Heizung, Fassade und Dach erkundigt werden. Auch das Gespräch mit Nachbar:innen kann aufschlussreich sein. Außerdem sollten Käufer:innen vor ihrer Entscheidung immer nach Grundbuchauszügen, Bebauungsplan und Energieausweis fragen.

  1. Absicherung des neuen Besitzes

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, sollten Käufer:innen ihren neuen Besitz gut absichern. Erfolgen an dem Haus oder der Wohnung noch Baumaßnahmen, ist eine Bauleistungsversicherung unabdingbar. Sobald der Umzug ansteht und das neue Heim bezogen wird, sollte man sich mit einer Wohngebäudeversicherung vor Schäden am Haus, die durch Feuer, Blitzschlag, Sturm und Wasser entstehen, versichern. Hier ist Vorsicht geboten: Denn Überschwemmungen, z. B. durch Starkregen oder in Flussgebieten sowie Erdrutsche und Schlammlawinen sind damit meist nicht abgedeckt. Hierfür muss zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Die Besitztümer im Haus sollten mit einer Hausratversicherung entsprechend geschützt werden.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1061 Personen zwischen dem 07. und 13.09.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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Erst Corona, nun Inflation: Studierende beim Wohnen und finanziell massiv unter Druck

 

Mietpreise für Studentenwohnungen steigen in allen 38 untersuchten Hochschulstädten deutlich an; im Schnitt liegen die Kosten um 5,9 Prozent über dem Vorjahr (Steigerung 2021: 1,5 Prozent)

Selbst der erhöhte Wohnzuschlag im BAföG-Höchstsatz (360 Euro) deckt in nur zwei Hochschulstädten die Miete für eine studentische Musterwohnung

Massive Belastung durch Inflation: Studierende wegen niedrigem Einkommen und geringer Sparquote deutlich stärker betroffen als der Durchschnittsbürger; zudem wachsender Konkurrenzkampf um kleine, günstige Wohnungen mit niedrigen Energiekosten

Nach einer kurzen Verschnaufpause aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Mieten für Studentenwohnungen wieder – und zwar flächendeckend und mit deutlich mehr Dynamik als zuvor. Alle 38 untersuchten Hochschulstandorte verzeichneten im vergangenen Jahr deutliche Preissteigerungen: im Schnitt waren es 5,9 Prozent, in der Spitze gar 18,5 Prozent (Berlin). Die steigenden Wohnkosten schlagen sich auch in der Inflationsrate nieder – mangels finanzieller Rücklagen sind Studierende von den jüngsten Preissteigerungen nochmals stärker belastet als der Durchschnittshaushalt. Gleichzeitig haben sich ihre Einkommen nicht verbessert und auch die jüngste BAföG-Erhöhung kann nicht für generelle finanzielle Entlastung sorgen. Dies sind die zentralen Ergebnisse des MLP Studentenwohnreports 2022, den der Finanzdienstleister in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) heute vorgestellt hat.

Mieten in allen Städten stark gestiegen – in der Spitze sogar zweistellige Wachstumsraten

Die durchschnittlichen Mieten, bereinigt um Qualitäten und Lagen („Studentenwohnpreisindex“), sind an allen 38 untersuchten Hochschulstandorten weiter gestiegen. Im Schnitt lagen die Preise um 5,9 Prozent über dem Vorjahr. Nach lediglich 1,5 Prozent im vergangenen Jahr – bedingt durch Verschiebungen im Wohnungsmarkt aufgrund der Pandemie – hat die Dynamik nun also stark angezogen. Spitzenreiter bei den Steigerungen waren Berlin (18,5 Prozent), Rostock und Leipzig (jeweils 12 Prozent). Die geringsten Preiserhöhungen gab es in Freiburg (3,1 Prozent), Frankfurt und Darmstadt (jeweils 3,5 Prozent). Vergangenes Jahr waren die Mieten in etlichen Städten sogar gesunken – diese Entwicklung ist nun spurlos verpufft.

Der teuerste Studienort bleibt München. Dort kostet eine studentische Musterwohnung aktuell 787 Euro, dicht gefolgt von Stuttgart (786 Euro) und mit etwas Abstand Berlin (718 Euro). Am günstigsten wohnen die Studierenden hingegen in den ostdeutschen Städten Chemnitz (224 Euro), Magdeburg (303 Euro) und Leipzig (383 Euro). Für die studentische Musterwohnung wurden bei einer „normalen“ Ausstattung unter anderem eine Wohnfläche von 30 Quadratmetern und eine Lage in direkter Umgebung zur nächstgelegenen Hochschule unterstellt. Neben den reinen Mietkosten wurden auch Wohnnebenkosten in Höhe von 20 Prozent mit einkalkuliert; die ausgewiesenen Mieten sind also Warmmieten.

Für den kürzlich erhöhten BAföG-Wohnzuschlag von maximal 360 Euro (zuvor 325 Euro) können sich Studierende einzig in Chemnitz und Magdeburg eine Musterwohnung leisten. Im Extrembeispiel München erhalten Studierende dafür gerade einmal eine Wohnung mit 17 Quadratmetern (Median-Kaltmiete). „Durch den enormen Anstieg der Energiepreise verschiebt sich die Nachfrage in Richtung kleinerer und günstigerer Wohnungen. Zudem suchen viele Menschen, die bislang Eigentumswohnungen erwerben wollten, wegen starker Zinsanstiege nun nach Mietwohnungen. Dies hat zur Folge, dass sich die Konkurrenz im Markt für studentisches Wohnen weiter verschärft – mit entsprechenden Folgen für die Mietkosten und das Angebot“, erklärt Prof. Michael Voigtländer, Immobilienexperte am Institut der deutschen Wirtschaft.

Studierende von Inflation besonders hart getroffen

Inflation wird durch den preislichen Vergleich von fest definierten Warenkörben gemessen. Obwohl sich ihre Warenkörbe deutlich unterscheiden, unterliegt die Inflationsrate von Studierenden einem ähnlichen Trend wie die eines durchschnittlichen Haushalts. Dennoch sind sie von den Preissteigerungen stärker belastet – denn Studierende konsumieren einen Großteil ihres Einkommens und sind nicht oder nur unwesentlich in der Lage, ihre ohnehin geringen Sparquoten zugunsten des teurer gewordenen notwendigen Konsums weiter zu reduzieren. Noch dazu hat sich ihr Median-Einkommen in den letzten Jahren sogar leicht verschlechtert (2020: 950 Euro; 2018: 1.000 Euro). Hinzu kommt, dass sie von Maßnahmen wie dem Tankrabatt und dem 9-Euro-Ticket deutlich weniger profitieren konnten als die Gesamtbevölkerung, da sie beispielsweise durch das Semesterticket den Personennahverkehr bereits vergünstigt nutzen können.

„Die Mietpreise für Studierende entwickeln sich schon seit einiger Zeit sehr rasant, nun verschärfen stark steigende Lebenshaltungskosten die Situation weiter. Dabei kommen viele nach der Corona-Krise und dem Wegfall zahlreicher Studierendenjobs finanziell gerade erst wieder auf die Beine. Punktuelle Entlastungen, etwa der Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger oder Sonderzahlungen im Rahmen des dritten Entlastungspakets, sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt Dr. Uwe Schroeder-Wildberg, Vorstandsvorsitzender der MLP SE.

Über den MLP Studentenwohnreport

Der MLP Studentenwohnreport wird seit 2019 jährlich gemeinsam von MLP und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) herausgeben. Die Immobilienexperten des IW haben dafür Daten zum Mietmarkt für studentisches Wohnen analysiert. Der Finanzdienstleister MLP berät viele seiner Kunden bereits im oder kurz nach dem Studium. Diese Erfahrungen sind genau wie die hauseigene Expertise in der Standortanalyse bei Immobilien in den Report eingeflossen. Die analysierten Daten werden von der Value AG bereitgestellt. Im aktuellen Report wurde die Anzahl der untersuchten Städte von zuletzt 30 auf nun 38 erweitert, um die regionale Abdeckung zu verbessern und ein noch besseres Bild der studentischen Wohnsituation zu erhalten.

Der gesamte Report (PDF) unter www.mlp-studentenwohnreport.de .

Hypothetische Mietkosten für eine studentische Musterwohnung (30 Quadratmeter) und ein Muster-WG-Zimmer (20 Quadratmeter) sowie die Preisentwicklung im vergangenen Jahr Stadt Mietkosten für eine Musterwohnung 2022 in Euro Studentenwohnpreisindex 2022

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Mitarbeiter wollen Absicherung ihrer Familie bei Tod und Invalidität

 

Für Unternehmen ist es weithin selbstverständlich, dass sie ihren Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch eine Absicherung im Todesfall und/oder bei Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität anbieten. Das ergab jetzt eine Studie des Dienstleistungsunternehmens Aon plc (NYSE: AON). Die Aon-Experten haben dazu die Antworten von 60 Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen und Branchen ausgewertet, die im Juni und Juli 2022 befragt wurden. Nur 7 % der Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern keinerlei Risikoleistungen an und planen auch nicht, solche einzuführen. Alle anderen haben diese entweder bereits eingeführt oder planen es.

Rund 70 % der befragten Unternehmensvertreter sehen die Risikoabsicherung als „State of the Art”, also selbstverständlichen Teil der betrieblichen Altersversorgung, und wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung an. Außerdem sehen 36 % darin einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung liegt die Risikoabsicherung allerdings außerhalb des Fokus der Arbeitgeber, so dass es eine gesonderte Mitarbeiterkommunikation hierzu nur bei 9 % der Unternehmen gibt. „Hier gibt es deutliches Verbesserungspotenzial, denn die Unternehmen tun Gutes und reden nicht darüber,” bemerkt dazu Aon-Partner Angelika Brandl, die gemeinsam mit Senior Consultant Stephanie Zelosko die Studie verantwortet.

„Wir wissen aus anderen Befragungen, dass Arbeitnehmer sehr großen Wert auf die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und ihrer Familie im Todesfall legen. Sie sind auch bereit, dafür auf Teile ihrer Altersbezüge zu verzichten”, ergänzt Zelosko. Den Arbeitnehmern ist dabei die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und Invalidität wichtiger als Leistungen im Todesfall.

Auf Arbeitgeberseite gibt es jedoch noch Unternehmen, die nur eine Absicherung für den Todesfall bieten. Auch im Hinblick auf die Finanzierung zeigt sich, dass Unternehmen häufiger (zusätzliche) Beiträge für die Todesfallabsicherung als für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit leisten. Hier bestehen also noch Möglichkeiten, durch gezielte Kommunikation und insbesondere Modifikation der Leistungen das Angebot im Sinne der Arbeitnehmer zu optimieren. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auch über andere Zusatzleistungen nachzudenken (Gesundheit etc.), für die Arbeitnehmer durchaus offen sind.

Bei den Risikoleistungen sind flexible Lösungen mit Wahlmöglichkeiten für die Mitarbeiter gefragt, die aber bisher nur rund 20 % der Unternehmen ganz oder teilweise anbieten. „Flexibilität steht bei Arbeitnehmern ganz oben auf der Wunschliste. Das wissen wir aus mehreren anderen von uns durchgeführten Studien. Es lohnt sich also, kreative Lösungen zu entwickeln”, stellt Brandl fest.

Arbeitgeber unterschätzen die Bedeutung von Risikoleistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Während Unternehmen die Altersvorsorge im Vordergrund sehen, steht für Arbeitnehmer die Absicherung bei Berufsunfähigkeit/Invalidität und der Familie im Todesfall gleichrangig neben der Alterssicherung. Das zeigen Untersuchungen des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon.

1 Befragung von Verantwortlichen in Unternehmen im Juni und Juli 2022

2 Repräsentative Online-Befragung von Arbeitnehmern zwischen 18 und 29 Jahren im Juni 2022

 

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AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Kommentar von Miriam Marx, Head of Financial Lines bei MRH Trowe, Rechtsanwältin, im Rahmen der Euroforum Jahrestagung: Cyber-Insurance 2022

 

– Unternehmen sind zur Cyber-Risikoanalyse verpflichtet, aber leider nicht zum präventiven Risikomanagement

– Mit regelmäßigen Awareness-Schulungen für Mitarbeitende könnten viele Cyberschäden verhindert werden

– Cyberversicherungen decken nicht nur finanzielle Schäden ab, sondern auch Präventivmaßnahmen und Awareness-Schulungen für Mitarbeiter

Es hilft das beste IT-Sicherheitssystem nichts, wenn der Mitarbeiter oder auch Chef die falsche E-Mail öffnet und damit Hackern die digitale Tür ins Unternehmen öffnet. Knapp die Hälfte der deutschen Unternehmen ist in den vergangenen zwölf Monaten Opfer eines Cyberangriffs geworden. Je höher der Grad der Digitalisierung im Unternehmen, desto größer die Cybergefahr. Und dass die Digitalisierung unsere Zukunft bestimmt, ist allen klar. Es ist also nicht verwunderlich, dass deutsche Unternehmen kaum etwas so sehr fürchten, wie einen Cyber-Angriff. Das bestätigt das Risk-Barometer von Deutschlands führendem Versicherer Allianz. Nur Betriebsunterbrechungen bereiten mehr Sorgen. Dennoch scheint die deutsche Wirtschaft kaum etwas gegen die Gefahr aus dem Netz zu unternehmen.

Studien bestätigen, dass rund jedes zweite Unternehmen in Deutschland notwendige Maßnahmen zur Cybersicherheit nicht ausreichend umsetzt. Dabei besteht eine gesetzliche Pflicht der Geschäftsleitung zu einer Sicherstellung der Cybersicherheit im Zuge der Unternehmenskontrolle und Compliance. §§ 93 AktG, 43 GmbHG etwa inkludieren die Sorgfaltspflicht zur Sicherstellung der Cybersicherheit in den Haftungsnormen für Vorstände und Geschäftsführer; heißt, bei einem Verstoß können sie haftbar gemacht werden.

Das Management eines Unternehmens muss sich also zwingend dem Thema Cybersicherheit annehmen. Die Verantwortung für die digitale Sicherheit eines Unternehmens liegt bei der Geschäftsleitung. Auch wenn die Maßnahmen operativ an die IT-Abteilung delegiert werden können, ist das Management verpflichtet, etwaige Maßnahmen zur Risikosteuerung und -minimierung zu treffen und auch zu überwachen. Diese beginnen bei der Situationsanalyse: Wie ist die Qualifikation der Mitarbeiter, an die Aufgaben und Verantwortungen in diesem Bereich delegiert werden? Wie wird die andauernde Beobachtung der getroffenen Maßnahmen und des Bedrohungsumfeldes generell durchgeführt? Die Ergebnisse dieser Analyse sollten im nächsten Schritt zu konkreten Handlungen führen. Die Situationsanalyse ist kein einmaliger Schritt. Wie bei jedem Software-Update auf dem Mobiltelefon oder Notebook ist auch hier eine regelmäßige Evaluation und Anpassung der Maßnahmen nötig. Denn nichts ändert sich schneller als der digitale Wandel.

Sechs Punkte sind bei der Risikosteuerung von Cyberangriffen wichtig:

  1. Festschreibung von Verantwortlichkeiten, Weisungs- und Kontrollstrukturen, Berichtspflichten innerhalb des Unternehmens und der Abteilungen
  2. Gewährung entsprechender Befugnisse innerhalb der Geschäftsleitung
  3. Mapping der IT- Infrastruktur innerhalb des Unternehmens
  4. Notfallplan: Was ist von wem im Notfall zu tun?
  5. Je nach Unternehmensgröße Verpflichtung eines permanenten CIO
  6. Regelmäßige Schulungen für die Mitarbeitenden

Vor allem der letzte Punkt ist entscheidend. Die Schulung der Mitarbeitenden – und hier sind alle inbegriffen. Der Mensch ist in der IT-Sicherheitskette nach wie vor das schwächste Glied. Aber selbst bei der besten Risikoanalyse und eines ausgefeilten Cyberkonzepts kann eine absolute Sicherheit nie gegeben sein, denn es ist allzu oft menschliches Versagen und einfach nur Unbedarftheit wie ein schneller Klick auf den falschen Button, der ein System folgenschwer schädigt.

Der Sosafe Awareness Report 2022 zeigt, dass Awareness-Schulungen das Risiko von Cyberangriffen im Unternehmen um 90 Prozent reduzieren können. Zusätzlichen Schutz bietet der Abschluss einer Cyberversicherung. Hierin sind häufig sogar Kosten für Präventivmaßnahmen wie Awareness-Schulungen abgedeckt. Darüber hinaus neben der finanziellen Schadenregulierung auch Kosten für die Schadenforensik nach einem Cyber-Angriff.

Vor allem mit Blick auf die Compliance-Richtlinien im Unternehmen ist es essenziell, sich mit dem Thema Cyber-Sicherheit, Cyber-Angriffen, Risikominimierung und entsprechenden Maßnahmen und Versicherungslösungen auseinanderzusetzen. In privaten Hausrat- und Haftpflichtversicherungen gehören Cyberrisiken seit einiger Zeit zum Standardprogramm. Warum tun sich Unternehmen damit so schwer? Die Gefahr aus dem Netz ist allgegenwärtig und wer hier leichtfertig mit umgeht, riskiert nicht nur hohe Schäden für Unternehmen, sondern sieht sich auch persönliche Haftungsrisiken ausgesetzt. Allerdings schützt keine Versicherung vor dem Schaden und dem Ärger, den ein Cyberangriff im Unternehmen anrichtet. Allein deshalb sind regelmäßige, verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeiter auf allen Ebenen die beste Prävention.

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 900 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 500 Mio. Euro.

 

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Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Erhöhtes Risiko von Vertragskündigungen aufgrund der allgemeinen Krisensituation

 

Kunden liefern freiwillig Daten für bedarfsgerechten Beratungsansatz

Tool für Zielgruppenansprache und Ermittlung von Vertriebspotentialen

Das Software-Haus Finanzportal24, einer der führenden Anbieter von Finanzberatungssoftware in Deutschland, liefert Maklern, Vermittlern und Finanzberatern ein gänzlich neuartiges Online-Tool, über das deren Endkunden in wenigen Minuten kostenlos ihre finanzielle Situation analysieren lassen können. Damit bietet Finanzportal24 seinen Lizenznehmern ein Servicetool an, das gerade in der jetzigen Krisensituation Endkunden hilft, Orientierung zur eigenen Finanz- und Risikosituation zu erlangen  und den Finanzdienstleistern wichtige Erkenntnisse über ihre Bestandskunden liefert.

Hubertus Schmidt, Gründer und Geschäftsführer der Finanzportal24 GmbH, sieht angesichts der Zusammenballung negativer Ereignisse, wie Ukrainekrieg, massive Energiekostenexplosion, Störungen der Lieferketten,  Fachkräftemangel dem Wiederaufflammen der Corona-Pandemie und steigende Zinsen enormen  Beratungsbedarf seitens der Verbraucher: „Die Menschen fürchten um ihre Vermögen, suchen nach Möglichkeiten zu sparen. Unter dem Kostendruck ist auch die Kündigung von wichtigen Absicherungs- oder Vorsorgeverträgen wahrscheinlich. Andererseits suchen die Verbraucher in allen Finanzangelegenheiten vermehrt nach Rat und erwarten aktive Hilfestellung ihrer Finanzberater.“ Die aber wüssten oft garnicht, in welcher wirtschaftlichen Haushalts- und Vermögenssituation ihre Kunden stehen. Ihnen fehlten darüber schlicht die Informationen.

Neutrales Analyse-Tool umfasst die 14 wichtigsten Finanzthemen

Mit dem neuen Servicetool des kostenlosen Finanz-Selbstchecks, geben Makler und Berater ihren Kunden die Gelegenheit, selbst ihre Finanzsituation zu erfassen und ganz neutral analysieren zu lassen. Der Hinweis, dass sich die Analyse an der DIN-Norm „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ orientiere, schafft das nötige Vertrauen. Dazu müssen die Makler nicht auf die Norm zertifiziert sein. Das Analyse-Tool umfasst je nach Haushalts- und Risikosituation bis zu 14 wichtige Finanzthemen in priorisierter Reihenfolge. Am Ende erhalten die Verbraucher das produkt- und anbieterneutrale Analyseergebnis direkt als automatisch generiertes PDF. Damit ist bei vielen Haushalten gesichert, keine Verträge vorschnell zu kündigen.

Bei den Maklerbüros oder Vermittlern fließen die Daten direkt in die Beratungssoftware FinanzPlaner-Online ein. Sie erhalten damit sofort und medienbruchfrei genau die Informationen, die ihnen den Beratungsansatz liefern und helfen, die Kundensituation zu verstehen. „Die rein produktorientierten Verkaufsansätze scheitern in der aktuellen Marktsituation“, sagt Schmidt, „wer sich jetzt auf die aktuelle Bedarfslage der Endkunden einstellt und die passende Lösung anbietet, der kann von dem steigenden Beratungsbedarf profitieren und die Kundenbindung steigern.“ Zudem biete sich durch die automatische Datengewinnung die Gelegenheit, Zielgruppen zu analysieren und Premiumkunden zu identifizieren, um die gesamte Kundenverbindung – auch Fremdverträge in die Bestandsverwaltung zu übernehmen und somit den Ertrag pro Kundenverbindung signifikant zu steigern.

Finanzberater können eine 30-Tage Demoversion kostenfrei testen. Besteller eines Softwarepaketes im FinanzPlaner Online können dann den Finanz-SelbstCheck bis zum 31.12.22 kostenlos nutzen.

Weitere Informationen unter https://finanzportal24.de/finanz-selbstcheck/.

 

Über die Finanzportal24 GmbH

Die 2002 gegründete FinanzPortal24 GmbH ist Pionier und einer der führenden deutschen Entwickler für Beratungssoftware für Finanzdienstleister. An den beiden Unternehmensstandorten Burbach und Marburg beschäftigt das Unternehmen 23 Mitarbeiter. Das Kernprodukt ist die cloudbasierte Beratungssoftware FinanzPlaner-Online. Sie lässt sich mittels digitaler Schnittstellen in beliebige Vertriebsprozesse integrieren. Neben der Basis-Finanzanalyse nach DIN 77230 sind Softwarepakete zu den Beratungsfeldern der biometrischen Risiken, Förderanalyse, Ruhestandsplanung, Generationenberatung sowie Immobilie und Finanzierung erhältlich. Der neue Finanz-SelbstCheck für Endkunden sorgt für die automatisierte Bedarfsermittlung und Datengewinnung. Derzeit setzen über 5.000 Berater und Vermittler die Software-Lösungen von FinanzPortal24 ein. Daneben zählen etliche namhafte Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsgesellschaften zu den Referenzen.

 

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Finanzportal24 GmbH, Jägerstraße 1, 57299 Burbach, Tel: 02736 50 97 50, www.finanzportal24.de

Der SdV e. V. erweitert ab sofort noch einmal seine Rahmenverträge in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) für Vermittler.

 

Schon zum Jahresbeginn wurden einige Tarife ohne Mehrbetrag erheblich aufgewertet. Nun erhalten die Versicherten eine weitere Zugabe. Das aktuelle Update bezieht sich auf die Haftpflicht-Fälle, bei denen die Beratung entweder lückenhaft oder gar nicht dokumentiert ist.

Schutz bei unvollständiger oder fehlender Beratungsdokumentation

In der Hektik des Vermittleralltags kann es vereinzelt vorkommen, dass die Kundenberatung unvollständig oder fehlerhaft dokumentiert wird. Zudem kann es passieren, dass eine Dokumentation abhandenkommt. Die unvollständige oder fehlende Beratungsdokumentation ist ein Rechtsverstoß und mit hohem Haftungsrisiko verbunden.

Falls den SdV-Mitgliedern so etwas passiert, können sie sorglos bleiben. Die gerade dann besonders wichtige VSH gibt ihnen Rückhalt: Die Risikoträger VHV und HDI garantieren den Erhalt des vollen Versicherungsschutzes auch bei fehlerhafter, lückenhafter oder gänzlich nicht vorhandener Beratungsdokumentation.

„Die zahlreichen rechtlichen Vorgaben sind für Vermittler im Alltag nicht immer leicht einzuhalten. Wir wissen aus der Praxis, dass eine lückenlose und fehlerfreie Dokumentation schwierig sein kann, ebenso deren Aufbewahrung über 30 Jahre, wie es das Gesetz fordert. Gerade in diesem Bereich sind wir für unsere Mitglieder da. Die Dokumentation können wir ihnen natürlich nicht abnehmen. Aber um den Versicherungsschutz kümmern wir uns.“ sagt Sören Häger, geschäftsführender Vorstand beim SdV. „Wir freuen uns, dass unsere Partner diese weitgreifende Erweiterung des Versicherungsschutzes vollumfänglich mittragen.“

VSH-Vergleich von Experten

Wer seinen bisherigen Versicherungsschutz den Konzepten des SdV gegenüberstellen möchte, muss das nicht selbst tun. Der Verein bietet einen VSH-Check an: Ein unverbindlicher 1:1-Vergleich. So erhält jeder Interessent ohne eigenen Aufwand den Überblick, ob sich ein Wechsel lohnt. Produktinformationen und Online-Rechner zu den VSH-Konzepten des SdV sind auf der Webseite https://m1.sdv-online.de/sdvvermittlerschutz zu finden.

 

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Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV), Erfenschlager Str. 19, 09125 Chemnitz, Tel: 0800-7388748, www.sdv-online.de

Die Eigenanteile für Pflege steigen seit Jahren stark an – Nun dürften höhere Tarife für die Beschäftigten die Kosten weiter wachsen lassen – Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil – FPSB rät deshalb: Pflegekosten müssen fester Bestandteil einer ganzheitlichen Finanzplanung sein

 

Eigentlich ist es eine gute Nachricht: Pflegekräfte bekommen hierzulande mehr Geld. Das sieht die sogenannte Tariftreue-Regelung in der Pflege vor, die ab 1. September gilt. Die neue Regelung, die noch die alte, schwarz-rote Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte, legt fest, dass Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter künftig nach Tarif oder vergleichbar bezahlen müssen.

Das hat Folgen: Denn die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass diese zusätzlichen Kosten auf die Pflegebedürftigen beziehungsweise ihre Angehörigen abgewälzt werden. Und das kann sehr teuer werden. Nach Schätzungen des Sozialverbands VdK liegen die Preissteigerungen für Pflegeleistungen bei 30 bis 40 Prozent. „Von Mitgliedern, die uns Abrechnungen für den Pflegedienst oder einen Heimplatz schicken, wissen wir, dass manche bis zu 5000 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen müssen“, heißt es in der aktuellen VdK-Mitteilung.

„Auch wenn das wohl nur Einzelfälle sind: Fakt ist, dass der Eigenanteil für Pflege deutlich steigen wird“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Bereits jetzt liegt nach neueren Berechnungen des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) der Eigenanteil in der nichthäuslichen Pflege bei durchschnittlich 2248 Euro im Monat. Diesen Eigenanteil müssen Pflegeheimbewohner oder deren Angehörige für Kosten zahlen, die nicht durch den festgeschriebenen Pflegesatz der Pflegekassen abgedeckt sind.

Finanzielle Belastungen steigen rasant

„Nur die Wenigsten haben realisiert, dass die gesetzliche Pflegeversicherung – anders als beispielsweise die Krankenversicherung – nur für einen Teil der Kosten für die reine Pflege aufkommt“, erläutert FPSB-Vorstand Tilmes. Dazu kommen außerdem noch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen. Zuzahlungen federn die Entwicklung nur zum Teil ab. Und mit weiteren zusätzlichen Belastungen müssen die Betroffenen künftig womöglich durch Inflation und steigende Energiepreise rechnen.

„Die eigene Pflegebedürftigkeit oder die eines nahen Familienmitglieds bedeutet eine enorme zusätzliche finanzielle Belastung“, macht Prof. Dr. Tilmes klar. Oftmals dürfte die erforderlichen Kosten für einen Heimplatz oder die Pflege zuhause die finanzielle Tragfähigkeit vieler Familien sogar übersteigen. Der Experte rät dringend dazu, nicht nur für sich selbst, sondern auch für Familienangehörige ein finanzielles Extrabudget für den Pflegefall zu bilden. „Hohe Sparleistungen sind erforderlich, damit bei der Pflege keine Versorgungslücke entsteht“, appelliert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance Finance Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel ist.

Vorsorge schon früh beginnen

Hinzu kommt: Eine Pflegebedürftigkeit hat nichts mit dem Alter zu tun. Auch bei jüngeren Menschen können eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall dazu führen, dass das bisherige Lebensmodell jäh über den Haufen geworfen wird. Weil dann nicht nur das Einkommen wegfällt, sondern gleichzeitig Pflegekosten entstehen, sollte die finanzielle Absicherung bei jedem Arbeitnehmer schon in jungen Jahren oben auf der Prioritätenliste stehen.

„Umso wichtiger ist, dass sich jeder so früh wie möglich mit dem Thema private Zusatzversicherung beschäftigt“, erklärt Prof. Tilmes. Denn wer spät damit beginnt, muss mit sehr hohen Beiträgen rechnen. Allerdings gibt es am Markt eine Vielzahl an Tarifvarianten, weshalb es für den Bürger kaum möglich ist, selbst das Passende zu finden.

Für den Notfall gerüstet sein

Sinnvoll ist es, sich bei diesem komplexen Thema an professionelle und unabhängige Finanzplaner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Certified Financial Planner® -Professionals (CFP®) zu wenden. Sie geben Auskunft darüber, wie man sich und seine Familie richtig absichern kann und welche Produkte welche Vorteile bieten. Außerdem können die Experten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern abschätzen und organisatorisch begleiten. „Ein wesentlicher Aspekt der individuellen Finanzplanung ist auch das Durchspielen möglicher Risikoszenarien und deren Auswirkungen auf die Vermögenssituation“, erläutert Tilmes.

Über den FPSB Deutschland e.V.

Das Financial Planning Standards Board Ltd. – FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und über 200.000 CFP®-Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER®-Professional, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Zu Beginn des Jahres kündigte die Fonds Finanz ihr neues Projekt „Bestandskauf durch die Fonds Finanz“ an.

 

Nun hat sie dieses erfolgreich begonnen umzusetzen. Im Rahmen des Projekts kauft der Münchner Maklerpool Bestände von Maklern und gibt diese dann kostenfrei an loyale Vertriebspartner zur Betreuung weiter. „Der Bestand ist das wertvollste Gut eines Maklers. Es freut mich sehr, dass wir das Projekt in so kurzer Zeit auf die Beine stellen konnten. Marktausbau für vielversprechende Talente ebenso wie Ruhestand, Umorientierung oder Verkleinerung eines Maklers: Egal welchen Schritt unsere Vermittler als Nächstes gehen möchten, wir begleiten und unterstützen sie dabei“, so Norbert Porazik, Geschäftsführer der Fonds Finanz. Der Service ist Bestandteil des Loyalty-Programms 4circles. Ab dem Gold-Status können sich loyale Makler für die Prämie registrieren.

Bestandsverkauf as a Service – bereits mit der Beteiligung des britischen Investors Hg kündigte die Fonds Finanz an, zukünftig Bestände zu kaufen, um diese kostenfrei an Vermittler zur Betreuung weiterzugeben. So unterstützt das Münchner Unternehmen seine Vertriebspartner in allen Lebensplanungen. Erste Bestände wurden nun von der Fonds Finanz übernommen und kostenfrei an einen loyalen Vermittler übergeben.

Der Prozess des Bestandskaufs ist für alle Beteiligten komplett transparent: Nach unabhängigen Kriterien wird zunächst der Bestandswert geprüft. Dabei arbeitet die Fonds Finanz auch mit dem Resultate Institut zusammen. Auf dieser Basis können ein konkretes Angebot und ein Kaufvertrag erstellt werden.

Um den passenden Bestand für Interessenten zu finden werden zusätzliche Kriterien, wie Wunsch der Bestandsgröße abgefragt und der regionale Einzugskreis festgelegt. Hat die Fonds Finanz einen Makler ermittelt, der zu dem Bestand passt, kauft sie den Bestand und übergibt ihm diesen zur Betreuung kostenfrei. Der Verkäufer erhält damit sofort die Kontaktdaten des neuen Maklers. Mit Vertragsabschluss werden die Versicherungsnehmer über den Wechsel ihres Maklers informiert. Endkunden können innerhalb von 28 Tagen dem Maklerwechsel widersprechen. Nach Ablauf der Frist übermittelt der Makler die Kundenliste an die Fonds Finanz. Sie beantragt auf Basis der Liste die jeweilige Bestandsübertragung bei den Gesellschaften.

„Ein Bestand ist kein Objekt. Es sind Menschen mit individuellen Bedürfnissen, die von ihrem Makler beraten und betreut werden möchten. Dass sich alle wohlfühlen, hat für uns oberste Priorität. Um sicherzustellen, dass Wünsche im selben Maße wie zuvor berücksichtigt werden, haben wir zusätzlich eine anfängliche Bedingung eingebaut, um eine optimale Betreuung der Endkunden zu gewährleisten. So erhält der Makler erst dann die volle Bestandscourtage, wenn Neuverträge abgeschlossen werden. Bis dahin kann er nur 1 Prozent der Courtage beziehen“, so Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsleitung und verantwortlich für 4circles. Die Fonds Finanz garantiert so, dass die Kundenbetreuung an erster Stelle steht und Bestände nicht vernachlässigt werden. Für die Makler entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

Alle Informationen zu 4circles, der Prämienwelt sowie der Registrierung gibt es unter: www.4circles.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bewerteten jetzt deutlich gestärkt:

 

Demnach müssen Hotelbewertungsportale künftig überprüfen, ob negative Bewertungen tatsächlich von Kunden kommen. Ecovis-Rechtsanwältin Heidi Regenfelder in München ist überzeugt, dass sich das BGH-Urteil auf alle Bewertungsportale übertragen lässt. „Mit geschäftsschädigenden Bewertungen ist damit hoffentlich bald Schluss!“

Die vorliegende Entscheidung des BGH  bezieht sich auf negative Hotelbewertungen (Urteil vom 09.08.2022, Aktenzeichen: VI ZR 1244/20). Da es sich um höchstrichterliches Urteil handelt, dürften sich die grundlegenden Feststellungen des BGH aber auch auf andere Bewertungsportale übertragen lassen. „Auch auf Ärztebewertungsportalen wie Jameda & Co. sind negative Bewertungen immer wieder Anlass für Streit“, berichtet Rechtsanwältin Regenfelder aus ihrer Anwaltspraxis.

Zweifel an der Echtheit einer Bewertung

Bezweifelt ein Bewerteter, dass eine negative Bewertung echt ist, so reicht laut BGH die Rüge des Bewerteten gegenüber dem Bewertungsportal, dass der Bewertung kein Kunden- oder Patientenkontakt zugrunde liegt. „Die Rüge löst die Prüfpflicht des Portals aus“, sagt Rechtsanwältin Regenfelder. Der Bewertete muss dann seine Behauptung, dass es keinen Kunden- oder Patientenkontakt gibt, nicht näher begründen.“

Dies gilt insbesondere in dem Fall, wenn die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibenden Angaben enthält und sogar in den Fällen, wenn für einen Patientenkontakt entsprechende Angaben vorliegen, ist kein Nachweis erforderlich. Denn der Bewertete kann diese Angaben regelmäßig nicht überprüfen und damit den behaupteten Kontakt nicht sicher feststellen.

Neue Pflichten für Bewertungsportale

Das Bewertungsportal trifft also eine sekundäre Darlegungslast. Das heißt, es muss klären, ob der Bewertende überhaupt eine Bewertung abgeben durfte. Dazu muss das Portal einen Bewerter kontaktieren und diesen auffordern nachzuweisen, dass er tatsächlich Patient war.

Kommt das Portal dieser Prüfpflicht nicht nach, ist der fehlende Kunden- oder Patientenkontakt als wahr zu unterstellen. „Die Bewertung ist damit rechtswidrig“. Einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Patientenkontakts bedarf es nurmehr, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt, so der BGH.

„Bewertungsportale müssen also künftig auf Rückfragen eingehen und im Zweifel prüfen, wer die Bewertung tatsächlich abgegeben hat“, freut sich Regenfelder, „andernfalls müssen sie die Bewertung löschen.“ Anonyme Bewertungen, wie sie derzeit noch flächendeckend möglich sind, könnten aufgrund dieses Urteils der Vergangenheit angehören.

 

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Ecovis, Agnes-Bernauer-Straße 90, 80687 München, Tel: +49 89 5898 -266, Fax: +49 89 5898 -280, www.ecovis.com

Ab dem 1. Oktober 2022 verstärkt Welf Hermann die Geschäftsführung Corporate Risk and Broking. Zudem wird er neuer Head of Sales and Affinity DACH und strukturiert den DACH-Vertrieb um.

 

WTW, eines der weltweit führenden Unternehmen in den Bereichen Advisory, Broking und Solutions, ernennt Welf Hermann (56) zum 1. Oktober 2022 zum neuen Head of Sales and Affinity DACH im Geschäftsbereich Corporate Risk & Broking (CRB). Der Bereich berät Unternehmen zu Erfassung, Management und dem Transfer von Risiken. Zugleich wird Hermann in die Geschäftsführung von CRB berufen.

Spezifischen Bedarf der Kunden in der Vertriebsorganisation abbilden

Mit dem Positionswechsel verstärkt WTW seinen Fokus auf Kundenzentrierung: Hermann wird den gesamten Vertrieb und die segment-, branchen- und kundenspezifischen Servicefunktionen in der DACH-Region neu ordnen. Thomas Olaynig, Leiter von CRB bei WTW: „Wir erhalten bereits heute das positive Feedback unserer Kunden für unsere konsequente Ausrichtung auf die jeweiligen Kundenbedürfnisse – dies bauen wir nun weiter aus.“ Er ergänzt: „‘One size fits all’ war gestern. Segment-, branchen- und kundenspezifische Strukturen und Services werden dem Bedarf der Kunden deutlich besser gerecht als einheitliche Vertriebsstrukturen über alle Bereiche. Welf Hermann ist genau der richtige, um die konsequente Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse im immer anspruchsvolleren Marktumfeld anzuleiten, zu strukturieren und weiter auszubauen.“

Experte für Vertrieb und Kundenbeziehungen

Hermanns Vertriebsschwerpunkte liegen in der Gewerbe-/Industrie- und in B2B2C-Lösungen für Branchen, Hersteller, Pools, Verbände und Inhousebroker. Der Diplom-Kaufmann war seit 2019 bei Aon als Chief Affinity Officer tätig und dort Mitglied des deutschen Managements. Zuvor leitete er fast zehn Jahre den gesamten Maklervertrieb Nicht-Leben der Basler Versicherungen und die Zusammenarbeit mit Assekuradeuren und Organisationen. Bis 2009 hatte er verschiedene vertriebs- und vertriebsnahe Leitungspositionen bei der Württembergischen und Badischen Vers. AG / AIG inne, wo er unter anderem Fusionsprojekte durchführte.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

Ein breites Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden startete im Mai 2022 gemeinsam eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz.

 

Wir berichteten zur Pressemeldung. Seither sind weitere namhafte Unterstützer dazugekommen.

Dabei handelt es sich um:

  • Stuttgarter Versicherung AG
  • Ideal Versicherung AG
  • Inter Versicherungsgruppe
  • Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte
  • Wirth-Rechtsanwälte

Hintergrund:

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kund:innen in die Datenverarbeitung.

Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.

Im Schulterschluss unterstützen eine Vielzahl von Marktteilnehmern explizit die Initiative. Namentlich sind alle auf der dazugehörigen Webseite abgebildet und werden ständig ergänzt.

Das ebenfalls auf der Webseite zu findende Expertenteam aus Spezialisten von Versicherungsunternehmen, Pools, Verbünden, Verbänden und selbständigen Rechtsanwälten überarbeitet und weiterentwickelt die Unterlagen bei Bedarf. Aktuell werden an die Bedürfnisse von Mehrfachvertretern angepasst Unterlagen entwickelt und demnächst vorgestellt.

O-Töne neuer Unterstützer:

„Eine großartige Initiative, die wir sehr gern unterstützen. Dieser Branchenstandard wird zu mehr Rechtssicherheit und Effizienz für Maklerinnen und Makler sorgen und auch die Zusammenarbeit mit uns als Versicherer beschleunigen und erleichtern.“ Nico Locker (INTER Versicherungsgruppe, Bereichsleiter Maklerorganisation)

“Bei der Stuttgarter versuchen wir in unserer täglichen Arbeit, die freien Vermittlerinnen und Vermittler bestmöglich zu unterstützen. Und gerade bei einem sensiblen und komplexen Thema wie dem Datenschutz benötigen Maklerinnen und Makler Rechtssicherheit. Durch den freiwilligen Branchenstandard werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Darum unterstützt Die Stuttgarter die „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO.” Ralf Berndt, Vorstand der Stuttgarter.

Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Inhaber der Kanzlei Michaelis -Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft: „Wir und auch das Maklerprogramm app-RIORI.de unterstützen die AfW Brancheninitiative für einheitliche Musterdokumente zum Datenschutz. Wir erachten die vorbereiteten Dokumente als sehr geeignet und freuen uns dieses Projekt ebenfalls aktiv im Interesse aller Vermittler unterstützen zu dürfen. Wir hoffen sehr, dass viele Versicherungsmaklerinnen  und -makler auch diese Brancheninitiative unterstützen werden.“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Michael Spörlein übernimmt Vertriebsverantwortung in Süddeutschland

 

Aon plc (NYSE: AON), ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, baut seine regionalen Vertriebsaktivitäten im Bereich des Erstversicherungsmaklers weiter aus. Zum 1. August 2022 hat Michael Spörlein (52) die Vertriebsleitung der Region Süd übernommen und ist Mitglied der regionalen Geschäftsleitung. In seiner Rolle wird sich Spörlein auf die strategische und wachstumsorientierte Weiterentwicklung der Region konzentrieren und multinationalen Kunden beratend zur Seite stehen.

Der Versicherungsbetriebswirt kennt den Markt sehr gut. Nach 10 Jahren Schaden-, Underwriting- und Vertriebstätigkeit bei einem großen Versicherer betreut und akquiriert er nun seit über 20 Jahren Großkunden auf Maklerseite. Bereits von 2011-2018 war Michael Spörlein dabei in unterschiedlichen Rollen, zuletzt als Director Multinational Clients, bei Aon München für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung in Süddeutschland mitverantwortlich. In den letzten vier Jahren sammelte er weitere wertvolle Erfahrungen als Leiter Kundenbetreuung und Vertrieb und Mitglied der Geschäftsführung bei einem mittelständischen Maklerhaus.

„Ich kenne Michael Spörlein schon lange und kann es kaum erwarten, wieder mit ihm an einem Strang zu ziehen“, so Harald Resche, Geschäftsführer bei Aon. „Mit Michael werden wir den wachsenden Anforderungen des Marktes gerecht. Wir können zeitnah und professionell die zunehmenden Anfragen zu komplexen Risikomanagement- und Versicherungslösungen bedienen und die Nähe zu unseren Kunden in Süddeutschland weiter stärken.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, ­20355 Hamburg, Tel: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Versicherer melden Anstieg ihrer Kapitalisierung – Fast ein Drittel der Versicherer meldet Solvenzquoten über Zielbandbreite  – Ukraine-Krieg mit unveränderter Schadensschätzung zwischen 10-20 Mrd. USD

 

Die Berichtssaison H1/22 für die europäischen Versicherer ist abgeschlossen und die Ergebnisse sind unserer Ansicht nach ein Zeichen der Stärke für diesen Sektor. Die Mehrheit der Emittenten in unserem Anlageuniversum übertraf die Analystenerwartungen und ihre Kapitalisierung stieg weiter an. Die Inflation hat – mit Ausnahme der britischen Kfz-Versicherer – keine schwerwiegenden Auswirkungen auf den Sektor, und wie wir bereits geschrieben haben, führten höhere Zinsen zu einer Verbesserung der Solvency-II-Positionen. Ein aktives Kapitalmanagement ist nach wie vor eine der Hauptstärken des Sektors. Die derzeitige Ausweitung der Renditen bei Versicherungsanleihen ist aus unserer Sicht eine Kaufgelegenheit, bei der bessere Qualität zu historisch hohen Renditeniveaus verfügbar ist.

Die meisten Versicherer in unserem Anlageuniversum verzeichneten im Bereich Property & Casualty (P&C) ein Prämienwachstum im oberen einstelligen Bereich, das auf höhere Tarife, eine sich erholende Wirtschaftstätigkeit und Inflationseffekte zurückzuführen ist. In der gesamten Branche wirkten sich die höheren Tarife leicht positiv auf die versicherungstechnischen Ergebnisse aus. Dies wurde teilweise durch eine höhere Schadenhäufigkeit neutralisiert, da sich die Wirtschaftstätigkeit mit dem Abklingen der Pandemie allmählich wieder normalisiert. Die wetterbedingten Schäden blieben relativ hoch, insbesondere in Frankreich, wo sie sich erheblich auf die versicherungstechnischen Ergebnisse auswirkten. Mehrere Versicherer haben während der Pandemie sehr vorsichtig reserviert und zusätzliche Reservepuffer gebildet. Diese werden nun schrittweise aufgelöst und tragen zur Glättung der Ergebnisse bei. Wir sehen jedoch keinen allgemeinen Trend zu höheren Reserveauflösungen.

Höhere Rückversicherungsprämien, aber auch höhere Katastrophenschäden

Die Rückversicherer rechneten aufgrund steigender Prämien mit einem guten Jahr 2022, doch die tatsächlichen Ergebnisse fielen eher gemischt aus. Munich Re, Swiss Re und Hannover Rück übertrafen die Konsenswerte, während Scor den Markt enttäuschte. Die Prämieneinnahmen stiegen weiter an, da die Emittenten ihr erhebliches Überschusskapital während der schwierigen Marktlage wieder in das Geschäft investierten. Die Combined Ratios im Teilsektor Rückversicherung verschlechterten sich tendenziell aufgrund höher als erwarteter Katastrophen- und Großschäden in Europa. Nur die Münchener Rück wies Katastrophenschäden auf, die innerhalb ihres Katastrophenbudgets lagen. Hannover Rück und Scor meldeten im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern relativ hohe Schäden aufgrund der Dürre in Brasilien. Wir stellen außerdem fest, dass Scor die strategische Entscheidung getroffen hat, ihre Exponierung gegenüber Naturkatastrophen, insbesondere im Golf von Mexiko, zu reduzieren, um die Ertragsvolatilität zu verringern.

Die Schäden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine bleiben begrenzt, aber die Schätzungen für Q1/22 wurden in Q2/22 nach oben korrigiert. Die Unsicherheit in Bezug auf das Luftfahrtgeschäft bleibt bestehen, da bisher kein Rückversicherer in unserem Anlageuniversum ausdrücklich für Luftfahrtschäden reservierte. Das Ausmaß der durch den Ukraine-Krieg verursachten Branchenverluste wird inzwischen allgemein als eher am unteren Ende der Spanne von 10-20 Mrd. USD eingeschätzt.

Kapitalisierung steigt

Die Solvency-II-Positionen der Versicherer sind nach wie vor sehr stark, und die steigenden Zinsen haben die Solvency-II-Position der einzelnen Versicherer verbessert. „Fast ein Drittel der Versicherer in unserem Anlageuniversum meldete in H1/22 Solvency-II-Quoten über ihren jeweiligen Zielbandbreiten, was den Handlungsspielraum des Kapitalmanagements im Hinblick einer möglichen Eintrübung des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes erhöht“, sagt Rötger Franz, Portfoliomanager bei Plenum Investments. Drei Viertel der Versicherer meldeten steigende Solvency-II-Positionen in H1/22, wobei in den meisten Fällen die Zinssätze der Hauptfaktor waren. Klare Ausreißer sind die österreichischen und französischen Akteure, was bis zu einem gewissen Grad auf ihren Geschäftsmix zurückzuführen ist. Chesnara ist ein weiterer Ausreißer, hat aber vor kurzem eine Anleihe platziert, um das zusätzliche Kapital für Fusionen und Übernahmen zu verwenden. Wir gehen daher davon aus, dass sich die Solvency-II-Quote zu gegebener Zeit wieder normalisieren wird.

Die Allianz hat ihr Aktienrückkaufprogramm trotz eines Rückgangs der Solvency-II-Quote vollständig durchgeführt. Dennoch liegt die Solvency-II-Quote weiterhin bei 200 % und damit über dem Mindestziel von 180%. Wir rechnen nicht mit weiteren Maßnahmen vor Jahresende. Aviva meldete einen Rückgang der Solvency-II-Position, der auf eine Kapitalrückgabe in Höhe von 3,75 Mrd. GBP über das B-Share-Programm zurückzuführen ist, das nach Abschluss der Veräußerung vor allem des französischen und italienischen Geschäfts initiiert wurde. Darüber hinaus führte der Emittent in H1/22 ein Aktienrückkaufprogramm im Wert von 1,0 Mrd. GBP durch, und ein Schuldenabbauprogramm in Höhe von 1,0 Mrd. GBP ist im Gange. Auf Pro[1]Forma-Basis stieg die Solvency-II-Quote in H1/22 von 186% auf 213% und lag damit weit über dem Zielbereich von 160-180%. Der Emittent hat bereits seine Absicht angekündigt, nach den Ergebnissen des GJ22 ein neues Aktienrückkaufprogramm zu starten, so dass in der Zwischenzeit ein erheblicher Kapitalpuffer verbleibt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plenum Investments AG, Brandschenkestrasse 41, 8027 Zürich, Schweiz ,Tel: +41 43 488 57 50, www.plenum.ch

Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte mit Sonderkonditionen – Deutscher Anwaltverein (DAV) und HDI vereinbaren Kooperation

 

Vermögensschäden durch die anwaltliche Tätigkeit müssen abgesichert sein. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH) ist deshalb für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt eine Pflichtversicherung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und HDI Versicherung haben dazu jetzt eine Kooperation geschlossen, die Mitgliedern besondere Konditionen gewähren.

Die Mitglieder eines des DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltvereins und die Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft im DAV haben nun die Möglichkeit, ihren VH-Versicherungsschutz zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Darüber hinaus wurde eine „DAV-Klausel“ entwickelt, in dieser sind für die Mitglieder zugeschnittene Verbesserungen festgelegt. Dafür wurde das VH-Bedingungswerk gemeinsam von HDI und DAV geprüft und um eine ganze Reihe von Leistungen speziell für DAV-Mitglieder er-weitert.

DAV Präsidentin Edith Kindermann zur Kooperation: „Mit dem HDI-Rahmenvertrag bereichern wir die Kooperationsangebote des DAV in einem Bereich, der jede Anwältin und jeden Anwalt betrifft. Wir freuen uns, wenn wir damit für die Mitglieder unserer Vereine einen echten Mehrwert schaffen.“ Carsten Kock, Verhandlungsführer HDI, ergänzt: „Wir freuen uns sehr über das Vertrauen, das der DAV uns mit dieser Kooperation entgegenbringt. Die gemeinsame Arbeit am Bedingungswerk und die Ausarbeitung des DAV-Rahmenvertrags hat bereits gezeigt, dass wir sehr gut zusammen-passen.“ Malte Dittmann, Vorstand des Bereichsressorts Vertrieb Makler Sach, ist sich deshalb sicher, dass HDI mit Leistungen und spezialisiertem Know-how auch in der neuen Kooperation über-zeugen wird.

Der Rahmenvertrag bietet den Mitgliedern unter anderem besondere Nachlässe auf die Grundbeiträge und für Fachanwälte sowie spezielle Existenzgründerkonditionen für junge Anwälte. Auch ein Umsatztarif zum Beispiel für Berufsausübungsgesellschaften gehört mit zum Paket. Und falls es einmal wider Erwarten nötig sein sollte: Gibt es einmal Unstimmigkeiten zwischen versichertem Mitglied und HDI, dann kann das Mitglied eine von HDI und DAV gemein-sam besetzte Clearingstelle einschalten.

Der DAV ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Im DAV sind mehr als 61.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare versammelt, die in 253 lokalen Anwaltvereinen im In- und Ausland organisiert sind. Er vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Die HDI Versicherung stützt sich auf 120 Jahre Erfahrung in der Absicherung gewerblicher Risiken und ist Spezialist unter anderem beim Versicherungsschutz für die verkammerten Freien Berufe. HDI gehört zu den führenden Versicherern für Berufshaftpflicht bei Steuerberatern, niedergelassenen Ärzten, Ingenieuren, Architekten und auch bei Rechtsanwälten in Deutschland. Passgenau entwickelte Versicherungsprodukte und qualifizierte Schadenbereiche mit spezialisierten Volljuristen für VH-Schäden stehen für umfassenden Versicherungsschutz und professionelle Betreuung im Schadenfall. Der Tarif ist für alle Vertriebswege offen.

Die HDI Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe. Die HDI Versicherung AG gehört zur Talanx-Gruppe.

Die Talanx ist mit Prämieneinnahmen in Höhe von 45,5 Mrd. EUR (2021) und rund 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. Die Talanx AG ist an der Frankfurter Börse im MDAX sowie an der Börse in Hannover (ISIN: DE000TLX105, WKN: TLX100) gelistet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Marktkommentar von Jörg Christian Hickmann, M.A., Assessor (jur.), Vorstandsvorsitzender RWS

 

Was kann einer allein schon erreichen? Das fragen Sie sich, das frage ich mich.

Dinge, die Menschen geschaffen haben, können Menschen auch ändern. Aber wer, bitte, hat die Macht dazu, Weltprobleme zu lösen? Manchmal ist es eben so. Es gibt ein Zeitfenster, welches sich irgendwann schließt – und dann ist es zu spät. „Window of opportunity“, sagt man auf Englisch – Fenster der Möglichkeiten übersetzt.

Beispiele für solche Fenster gibt es zahlreich. Der Gärtner säht in einem bestimmten Zeitfenster, damit die Pflanzen wachsen und Früchte tragen. Marktlücken haben oft ein Zeitfenster, in dem sie von Unternehmen genutzt werden können, bevor andere ihnen zuvorkommen.

Oder ein schönes Beispiel aus der Partnerschaft. Wenn ich etwas in meiner Beziehung verbockt habe, dann ist das Fenster der Möglichkeiten für eine Entschuldigung nur kurze Zeit offen. Danach wird es herausfordernd…

Ein anderes Window of opportunity betrifft die Klimakrise. Der Weltklimarat der Vereinten Nationen hat in seinem Bericht zu den naturwissenschaftlichen Grundlagen nochmal deutlich unterstrichen, dass die Zeit drängt. Die Veränderungen, die der Mensch im Klimasystem verursacht, sind bereits jetzt beispiellos. Die Oberflächentemperatur, die CO2-Konzentration in der Atmosphäre und der Meeresspiegel steigen immer schneller an. Bereits jetzt ist die Temperatur auf der Erde durchschnittlich 1,1°C höher als zwischen 1850 und 1900. Das hat weitreichende Folgen.

Jetzt ist die Gelegenheit. Das Fenster steht um zweiten Mal seit 2020 weit offen.

Eins ist klar: Nur unser heutiges Handeln hat Auswirkungen auf die Zukunft. Nur was wir heute tun, macht den Unterschied. Aber warum ist der Anfang immer so schwer?

Um den mutigen Schritt der Transformation – also den Weg in etwas ganz Neues- gehen zu können, gilt es die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen. Für etwas Neues findet sich dann eine große Gefolgschaft, wenn ein gewisser Druck zum Handeln gegeben ist. Und diesen Druck sollten möglichst viele aus der Bevölkerung vernehmen.

Bereits im Frühjahr 2020, beim ersten Corona Lockdown, war ein solcher Moment und das Fenster der Möglichkeiten stand offen. Weltweit waren die Menschen von der Pandemie betroffen. Es fehlte damals der Startschuss der Regierungen, einen neuen Weg zugunsten eines lebenswerten Planeten einzuschlagen.

Club of Rome

Vor 50 Jahren, 1972, veröffentlichte der Club of Rome “Die Grenzen des Wachstums”. Dort waren einige Szenarien darstellt, wie wir in Zukunft leben werden. Eines dieser Szenarien hieß “BAU” ” Business As Usual” – weitermachen wie bisher. Das Ergebnis beschreibt ziemlich genau unsere heutige Situation: Hitzewellen, Überschwemmungen, Versauerung der Ozeane, Abschmelzen des Meereises …

Im Jahr 2012, und 2014 nochmals bestätigt, vergleicht der australische Physiker Graham Turner Daten aus der realen Welt im Zeitraum von 1970 bis 2000 mit den Grenzen des Wachstums entwickelten Szenario Business as Unsual. Im Rückblick waren die Grenzen des Wachstums eines der exaktesten globalen Bewertungsmodelle.

Vor wenigen Tagen, 50 Jahre später, erschien hier in Deutschland das neue Buch vom Club of Rome “Earth for all” „Eine Erde für Alle“. Auch in diesem Buch sind zwei Szenarien beschrieben:

Das erste Szenario: Too little, too late ( wir tun zu wenig und zu spät – machen also weiter wie bisher)

Das zweite Szenario: Giant Leap – der große Sprung.

Ich möchte hier nicht den Inhalt des Buches wiedergeben, aber lebenswert ist nur das zweite Szenario: Giant Leap. Wir benötigen ein offenes Fenster der Möglichkeiten für einen solchen großen Sprung.

Wie bereits ausgeführt steht das Fenster nur dann offen, wenn man selbst Einschränkungen erfährt und betroffen ist, da dann erst der Weg zur Veränderung frei ist.

Wir alle sind betroffen

Die Klimakrise ist nichts abstraktes mehr in der Zukunft. Sie ist bei uns angekommen. Sie betrifft uns. Wir sind betroffen von

  1. der weltweiten Corona-Krise, die weiter fortwirkt.
  2. Nun erleben wir durch den Angriffskrieg Russlands, dass wir unsere Wärme- und Energieversorgung völlig neu regeln müssen. Alle in der Welt, insbesondere in Europa sind von den steigenden Energiekosten betroffen.
  3. Parallel steigt die Inflation weltweit und neben den Energiepreisen steigen unsere Lebenshaltungskosten in einem Ausmaß, welches meine Generation so noch nicht wahrgenommen hat.
  4. Waldbrände in Australien, Kalifornien, Spanien im Harz und sächsischen Schweiz
  5. Der Rhein mit nur noch 30 cm Tiefe!
  6. Gardasee mit wenig Wasser
  7. Hannover hatte den wärmster August seit den Aufzeichnungen. Es stellte sich die Frage: „Kann ich 30 Grad Wäsche bei 40 Grad aufhängen?“.

All dies hat das „Window of opportunity“ weit geöffnet.

Jetzt ist die Zeit zum Handeln und  für Lösungen.

Die Frage ist: Welches ist der größte Trigger mit Sofortwirkung?

Finanzströme ändern!

Wir als Berater haben Verantwortung! Wir sitzen beim Kunden bzw. Investor. Wir sind am Schalthebel der Investitionen. Uns wird vertraut.

Viel wird über Kipppunkte im Rahmen der Klimadiskussion gesprochen. Vergessen werden jedoch oft auch die sozialen Kipppunkte der Klimadiskussion.

Soziale Kipppunkte sind:

  • Bewusstsein und Grundwissen voranbringen
  • , dass wir moralische Konsequenzen des Handelns klarmachen. (Hirschhausen, Mensch Erde.., dtv)

Dies bedeutet, dass Kunden eher bereit sind den Giant Leap- also zum großen Sprung anzusetzen, wenn Sie entsprechendes Bewusstsein und Grundwissen haben und auf der anderen Seite sich den Konsequenzen ihres Handels klar sind.

Die Hoffnung auf ein kippen in die richtige Richtung, ist eine erneuerbare Energie!

Wir als Berater haben die Macht mit unserem persönlichen Netzwerk, diese sozialen Kipppunkte zu beeinflussen.

Wir als Vertrieb wissen ganz genau, wie wir unser Netzwerk nutzen können, und welche Potentiale sich darin befinden. Wir machen den Unterschied. Kommen Sie mit auf diese spannende Heldenreise.

Kommunikation! Ist der Schlüssel zur Lösung und zugleich unsere Profession.

Am Anfang fragte ich: Was kann einer allein schon erreichen? Das fragen Sie sich, das frage ich mich.

Wir wissen nun, was jeder einzelne von uns tun kann. Nämlich: Die sozialen Kipppunkte durch Kommunikation zu beeinflussen.

Wer, wenn nicht wir, die überzeugen und verkaufen können wären dazu besser geeignet. Wir haben das Wissen, wir haben das Vertrauen, wir haben das Netzwerk, wir schaffen das!

Unser Auftrag: Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen

Und das Beste ist, wir sind gesetzlich seit 02.August dazu verpflichtet, den Kunden in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Geldanlagen zu befragen. Man könnte sogar sagen, dass wir staatlich bzw. einen europäischen Auftrag haben, Menschen aufzuklären. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns in einem historischen Augenblick befinden.

Spüren Sie den „Wind of Change“?

Klar ist doch: Jede Investitionsentscheidung hat einen Effekt – in die eine oder andere Richtung.

Dabei gibt viele Unsicherheiten. Nachhaltigkeit in der Geldanlage wird sehr unterschiedlich interpretiert und Standardisierungen stehen erst am Anfang. Die große Herausforderung ist derzeit, dass noch erforderliche Daten zur Nachhaltigkeitsentwicklung von Unternehmen fehlen. Umso wichtiger sind unabhängige Informationen und Beratungsangebote.

Gerade in dieser Unsicherheit steck unsere Chance, uns positiv weiterzuentwickeln und unser Image zu verbessern.

Das Fenster der Möglichkeiten steht offen. Lassen Sie uns gemeinsam zum Sprung ansetzen. Für uns, für unsere Kinder und den folgenden Generationen. Mit den richtigen Argumenten, unserer Beratungsleistung, und unserem Produktportfolio.

Ich bin froh endlich auf die Frage meiner Kinder: “und was machst Du, damit wir und unsere Nachkommen auf einen lebenswerten Planeten leben können?” eine Antwort zu haben.

Und sind Sie nicht auch froh, eine Handlungsoption zu haben? Lassen Sie uns die sozialen Kippunkte

  • Bewusstsein und Grundwissen unserer Kunden voranbringen
  • Und die moralischen Konsequenzen des Handelns – z.B. in der Geldanlage, aufzeigen.

Was für eine spannende Heldenreise steht uns bevor. Wir sind Teil der Lösung und schaffen selbst damit eine erneuerbare Energie!

Nutzen wir das offen stehende Fenster und  setzen jetzt zum großen Sprung an.

„The giant Leap“ – spüren Sie den „Wind of Change“ auf Ihrer Haut.

Wie wahrscheinlich ist es, dass wir den großen Sprung schaffen?

Das, liebe Leserinnen und Leser, hängt davon ab, was Sie als Nächstes tun!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

RWS Vermögensplanung AG, Rotenburger Straße 17, 30659 Hannover, Tel: 0511 90256-0, www.rws.de

Im Beispiel steigt der Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung um 310 Euro – Beitragserhöhung kann Sonderkündigung ermöglichen – Rechnung genau prüfen

 

Hohe Kosten für Schäden durch Naturgefahren, wie die Überschwemmung im Ahrtal und die Kostenexplosion bei Baumaterialien, sorgen für steigende Preise bei Wohngebäudeversicherungen. Sie werden ab kommendem Jahr rund 15 Prozent teurer als bisher.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden 2021 versicherte Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen von rund 12,5 Milliarden Euro.1) Davon entfielen alleine rund neun Milliarden Euro auf Schäden an Wohngebäuden – so viel wie nie. Gleichzeitig sind Baumaterialien wie Stahl, Aluminium oder Holz um mehr als 50 Prozent teurer geworden.2)

Anpassungsfaktor erhöht Preise für Wohngebäudeversicherungen – im Beispiel um 310 Euro p. a.

Einige Wohngebäudeversicherungen ersetzen im Schadenfall die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung – auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das gleiche Gebäude (Absicherung zum sogenannten gleitenden Neuwertfaktor oder Anpassungsfaktor). Der Anpassungsfaktor wird jährlich vom GDV veröffentlicht und basiert auf dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. So werden die Versicherungspreise an die gegenwärtige Baupreisentwicklung angepasst.

Die Jahresbeiträge für Wohngebäudeversicherungen werden alleine durch den neuen Anpassungsfaktor 2023 um rund 15 Prozent steigen. Er gilt für alle Versicherer gleichermaßen und für alle Tarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern. Für Kund*innen besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Bei einem Mehrfamilienhaus3) in Duisburg mit 230 m² kostet die Absicherung für die Gefahren Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm & Hagel sowie Elementarschutz ohne Selbstbeteiligung im Beispiel aktuell rund 1.780 Euro im Jahr. Allein durch die Indexanpassung erhöht sich der Beitrag zum 1.1.2023 um gut 267 Euro. Hinzu kommt in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,4 Prozent oder rund 43 Euro). Im Beispiel für ein Einfamilienhaus in Dresden erhöht sich der Jahresbeitrag von 208 Euro auf 244 Euro.4)

“Versicherungsnehmer*innen sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen”, sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei CHECK24. “Steigt der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, können Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist.”

Wenn die Kosten für Schäden im Vergleich zum Vorjahr um mindestens fünf Prozent steigen, kann der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöhen. Versicherungsnehmer*innen haben dann jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen – spätestens jedoch einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung.

Persönliche Beratung durch CHECK24-Expert*innen

Bei sämtlichen Fragen zur Wohngebäudeversicherung, etwa zu einem möglichen Wechsel nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung, beraten die CHECK24 Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1)Quelle: GDV https://ots.de/MIMs8D [abgerufen 19.9.2022]

2)Quelle: https://ots.de/Y6PhjD [abgerufen 19.9.2022]

3)Massiv-Bauweise, harte Bedachung, nicht ausgebaut, ein Obergeschoss, drei Wohneinheiten mit Keller, Selbstbeteiligung bis 300 Euro, Baujahr 2014, Tarif die Bayerische Prestige

4)120 qm, Absicherung für die Gefahren Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm & Hagel ohne Selbstbeteiligung, Massiv-Bauweise, harte Bedachung, nicht ausgebaut, ein Obergeschoss, ohne Keller, Baujahr 2000, Tarif Gothaer Plus, Indexanpassung + 2,58 Prozent oder rund fünf Euro für steigendes Gebäudealter.

 

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Ganz Deutschland feiert am 3. Oktober den Tag der Deutschen Einheit.

 

Seit nunmehr 32 Jahren ist die Bundesrepublik wieder voll vereint. Anlässlich des nationalen Feiertages hat der digitale Versicherungsmanager CLARK eine bevölkerungsrepräsentative Studie in Zusammenarbeit mit YouGov durchgeführt, die zeigt: Wenn es um die Frage nach der wichtigsten Versicherung geht, herrscht Einigkeit. Die private Haftpflichtversicherung wird sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern von allen Versicherungen am häufigsten als besonders wichtig genannt [1]. Doch es gibt auch noch Ost-West-Unterschiede – besonders beim Thema Altersvorsorge. CLARK informiert darüber, welche Versicherungen und Altersvorsorgeprodukte bei den Bundesbürger:innen an erster Stelle stehen und welche regionalen Unterschiede es gibt.

Altersvorsorgeprodukte in den alten Bundesländern beliebter

Beim Thema Altersvorsorge zeigt die Studie einen interessanten Trend auf: In den alten Bundesländern scheinen Altersvorsorgeprodukte eine größere Bedeutung zu haben als in den neuen Bundesländern. So hat in Bayern, Hessen & Co. mehr als jede:r Vierte eine klassische Rentenversicherung abgeschlossen (28 Prozent), während dies in den östlichen Bundesländern nur auf knapp jede:n Fünfte zutrifft (18 Prozent) [2]. Dieses Phänomen tritt auch bei der Aussage “Ich besitze keine Altersvorsorgeprodukte” auf. Hier stimmen in den alten Bundesländern nur 34 Prozent zu. In den neuen Bundesländern besitzen laut Studie ganze 43 Prozent keine Altersvorsorgeprodukte.

Hausratversicherung in den neuen Bundesländern weiter verbreitet als im Westen

Auch bei den derzeit abgeschlossenen Versicherungen zeigen sich Unterschiede zwischen Ost und West, wenn auch keine großen. So ist in den alten Bundesländern mit 66 Prozent die private Haftpflichtversicherung die am häufigsten abgeschlossene Versicherung (neue Bundesländer: 60 Prozent), während dies in den neuen Bundesländern die Hausratversicherung ist (62 Prozent, alte Bundesländer: 57 Prozent) [1]. Auch die KFZ-Versicherung ist im Westen mit 63 Prozent häufiger abgeschlossen als im Osten (54 Prozent).

Privathaftpflicht am wichtigsten für die Deutschen

Im Allgemeinen sind sich die Bundesbürger:innen jedoch einig: Versicherungen sind essentiell wichtig. Die Privathaftpflicht wird sowohl in den neuen Bundesländern (54 Prozent), als auch in den alten Bundesländern (61 Prozent) am häufigsten als besonders wichtig genannt – unabhängig davon, ob die Befragten sie auch tatsächlich abgeschlossen haben oder nicht [1]. Doch auf den darauffolgenden Plätzen zeigen sich Unterschiede zwischen Ost und West: Die KFZ-Versicherung wird in den alten Bundesländern mit 57 Prozent häufiger als besonders wichtig genannt als in den neuen Bundesländern (48 Prozent) und auch die gesetzliche Krankenversicherung scheint im Westen einen höheren Stellenwert zu haben als im Osten (alte Bundesländer: 54 Prozent, neue Bundesländer: 45 Prozent). Dafür stufte in den neuen Bundesländern fast jede:r Vierte die private Unfallversicherung als besonders wichtig ein (24 Prozent). In den alten Bundesländern trifft dies nur auf 17 Prozent zu.

Individuelle Beratung ist das A und O

“Die Wahl des passenden Altersvorsorgeprodukts oder einer passenden Versicherung hängt natürlich immer auch von der jeweiligen Lebenssituation ab. Deswegen sollte vor Abschluss stets geklärt werden, inwiefern dadurch ein wichtiger Lebensbereich abgesichert wird – das ist bei Versicherungsmaklern wie CLARK zum Beispiel automatisch durch den Bedarfscheck abgedeckt”, so Vorstand und Co-Gründer von CLARK, Dr. Marco Adelt. Einen guten ersten Überblick über die Thematik Versicherung geben Ratgeberartikel im Web, die oft auch die Möglichkeit bieten, online die Kosten verschiedener Versicherungen zu vergleichen. Doch das ersetzt keine unabhängige und persönliche Beratung: “Jede:r Bürger:in hat, ganz unabhängig vom Bundesland, eine individuelle Arbeits- und Lebenssituation, die unterschiedliche Anforderungen an verschiedene Versicherungen mit sich bringt. Und genauso individuell sollte auch die Beratung sein”, so Adelt abschließend.

[1] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1002 Personen zwischen dem 14. und 16.03.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

[2] Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1014 Personen zwischen dem 30.05. und 04.06.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

 

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