100.000 Follower, 45 Mio. Views

 

OCC Assekuradeur, Spezialversicherer für Oldtimer, hat im Juni die Marke von 100.000 Followern auf TikTok erreicht und erzielte bisher über 45 Mio. Videoaufrufe innerhalb der beliebten Videoplattform. Damit betreibt OCC den größten Versicherungsaccount der DACH-Region auf TikTok. Die kurzen Videos von OCC beschäftigen sich mit automobilen Klassikern in all ihren Facetten.

Mit der TikTok-Präsenz setzt OCC seine erfolgreiche Digitalstrategie fort. Seit 2019 befindet sich das Lübecker Unternehmen auf einem konsequenten Digitalisierungskurs. Neben dem Umbau interner Prozesse ist die Digitalisierung der Marketingkommunikation fester Bestandteil dieses Weges.

OCC-Geschäftsführerin Nina Schmal, verantwortlich für Sales und Marketing des Assekuradeurs: “TikTok ist für uns kein Performancekanal im klassischen Sinn, sondern eine Investition in unsere Reichweite der Zukunft sowie in die Diversifizierung unserer Channels. Damit erreichen wir heute bereits unsere Kunden von morgen.”

Die Bedeutung digitaler Kommunikation hat für OCC hohe Priorität. Deswegen wurden in den letzten drei Jahren die Marketingaktivitäten voll digital ausgerichtet. Dazu gehören u.a. die Produktion von Content für Social Media und das OCC Online-Magazin, Grafikarbeiten für digitale Produkte, Videoproduktionen und die Organisation digitaler Events.

Beraten wird OCC bei diesen Aktivitäten von der Hamburger Digitalagentur Digitalscouting. Geschäftsführer Robin Kiera zeichnet hier vor allem die Entwicklung der Social Selling-Performance und dem Aufbau der OCC Digital-Akademie verantwortlich.

Über OCC

OCC Assekuradeur (1984 gegründet) ist führender Anbieter im Segment der Spezialversicherungen für Oldtimer, Youngtimer und hochwertige Sportwagen in der kompletten DACH-Region. Unter der Geschäftsführung von Nina Schmal (Marketing & Sales) und Andreas Vietor (Product & Operations) beschäftigt das Unternehmen an seinen Standorten in Lübeck, Wien und Zürich über 100 Mitarbeiter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

OCC Assekuradeur GmbH, Wielandstraße 14b-c, 23558 Lübeck, Tel: 0451 871 84 224, www.occ.eu

ConceptIF-Assekuradeurkonzepte sind ab sofort in die Versicherungsplattform SMART INSUR integriert

 

 

  • Vertragsdaten und Versicherungsdokumente werden über die BiPRO-Norm 430 vollständig digital zwischen Maklern, ConceptIF und Versicherern ausgetauscht
  • Vertriebspartner von ConceptIF profitieren im Backoffice von Zeit- und Kostenersparnis

Die ConceptIF Group AG, Konzeptentwickler und Assekuradeur von eigens entwickelten Versicherungskonzepten, und die Smart InsurTech AG haben eine technische Kooperation über die Einbindung der ConceptIF-Assekuradeurkonzepte in die webbasierte Versicherungsplattform SMART INSUR vereinbart. Zusätzlich ist ConceptIF an den BiPRO-430-Service angebunden. Das heißt: Daten und Dokumente zu verschiedenen Geschäftsvorfällen, wie Vertragsänderungen und Leistungsfälle, können elektronisch und ohne Medienbrüche zwischen ConceptIF, Versicherern und Maklern weitgehend dunkel verarbeitet werden. Zugleich werden die Daten aufbereitet, auf ein einheitliches Level gebracht und in einer hohen Qualität von den Maklerverwaltungsprogrammen übernommen. Eine automatische Weiterverarbeitung vom Dokumenteneingang bis zur Police ist somit gewährleistet. Das wurde auch durch die Anbindung von ConceptIF an den vollumfänglichen Dokumentenservice Smart GeVo erreicht. Auf diese Weise können Dokumente aus verschiedenen Quellen problemlos verarbeitet werden.

Mit der von Smart InsurTech entwickelten IT-Infrastruktur können Konzeptberatung, Produktvergleiche, Vertragsabschluss und Bestandsverwaltung inklusive Dokumentenservice in einem System organisiert werden.

„Unsere Vertriebspartner profitieren von einer komfortablen Abwicklung alltäglicher Geschäftsvorgänge. Wiederkehrende administrative Tätigkeiten entfallen. Dank der Kooperation mit Smart InsurTech verringern wir die administrativen Aufwände für unsere Partner erheblich und kommen gleichzeitig in der Prozessoptimierung einen großen Schritt weiter“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG.

Durch die Zusammenarbeit mit ConceptIF können Maklerunternehmen und Vertriebsorganisationen, die an die Versicherungsplattform SMART INSUR angebunden sind, nun für alle Sachsparten weitere Deckungskonzepte eines starken Assekuradeurs nutzen.

„Versicherer und Vertriebspartner profitieren durch die BiPRO-430-Anbindung nicht nur von einheitlichen Daten, sondern auch von Up- und Cross-Selling-Potenzialen“, berichtet Dr. Oliver Paul, Leiter Vertrieb Produktgeber bei Smart InsurTech. „Hinzu kommt, dass bei Nutzern, die mit einem Maklerverwaltungsprogramm unserer Versicherungsplattform arbeiten, alle Informationen im Zuge des Online-Tarifabschlusses direkt im Maklerverwaltungsprogramm übernommen werden.“

Dank digitaler Geschäftsprozesse und aktueller Daten können sich Vermittler auf eine individuelle und qualitative Kundenberatung konzentrieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Ende Oktober kommt es auf der DKM 2022 wieder zum persönlichen Treffen der Finanz- und Versicherungsbranche in Dortmund.

 

Die Leitmesse wird bewährte Formate mit Innovationen kombinieren. Die digitalen Errungenschaften der vergangenen zwei Jahre spielen dabei nach wie vor eine Rolle.

Die DKM 2022 findet vom 25. bis 27. Oktober 2022 in der Messe Dortmund statt – in bekannter, aber weiterentwickelter Form. Nach digitaler und hybrider Messe liegt in diesem Jahr der Schwerpunkt auf dem persönlichen Austausch vor Ort. Unter dem Motto „Auf Augenhöhe – Macher treffen Entscheider“ geht es zwei Tage lang um Vernetzung und direkte Kommunikation.

DKM-Geschäftsführer Konrad Schmidt zeigt sich angesichts des zweijährigen Ausnahmezustands mit den aktuellen Vorbereitungen zufrieden: „Es ist einfach großartig zu sehen, wie sich Aussteller in die Vorbereitungen stürzen, um unseren Besucherinnen und Besuchern echte Highlights zu liefern.“ Und auch der Veranstalter möchte den Besucherinnen und Besuchern große DKM-Momente bieten. 14 Kongresse, 4 Themenparks, eine besondere DKM Night, das Warm-up, Speaker’s Corner und spannende neue Formate: die Vorbereitungen laufen in allen Bereichen auf Hochtouren.

Lehren aus den letzten beiden Jahren

Doch zwei Jahre abseits des Normalen gehen auch an der DKM als Leitmesse der Finanz- und Versicherungsbranche nicht spurlos vorbei. Schmidt hierzu: „Wir hatten die letzten zwei Jahre ‚leider‘ die Chance, viel ausprobieren zu können. Der Umzug in die digitale Welt im Jahr 2020 war unter den gegebenen Umständen ein großer Erfolg. Daher wird der digitale Part nach wie vor von Bedeutung sein, aber eben nicht an den Messetagen, sondern als DKM-Community auf der Plattform DKM365 für die restlichen Tage im Jahr.“

Der DKM-Geschäftsführer weist zudem darauf hin, dass Aussteller bei der hybriden DKM 2021 die Vorteile von Systemständen kennen und schätzen gelernt hätten. Somit kommen diese auch in diesem Jahr verstärkt zum Einsatz. In Kombination mit den Entscheider-Lounges führe dies zu einer optischen Änderung des Messmarktplatzes. Doppelstockstände werde es in diesem Jahr nicht mehr geben, so Schmidt.

Digitale Workshops im Vorfeld

Die DKM wird in diesem Jahr zwar wieder im bekannten Stil durchgeführt. Änderungen am Messeprofil wird es trotzdem geben. So werden die Workshops der Aussteller zukünftig vor der Präsenzenzmesse und ausschließlich online auf der Plattform DKM365 stattfinden. Die Workshops der sogenannten DKM Streaming-Days starten Mitte September.

Zur DKM

Die DKM als Treffpunkt und Impulsgeber der Finanz- und Versicherungswirtschaft findet jedes Jahr Ende Oktober statt. Die Leitmesse der Branche besticht durch einen umfassenden Messemarktplatz mit verschiedenen Themenparks sowie ein vielfältiges Rahmenprogramm aus themenspezifischen Kongressen und Keynote-Speakern.

 

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie kritisch.

 

„Denn damit soll es ab dem 31. Januar 2023 Unternehmen und Rechtsträgern, die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge getätigt haben, ermöglicht werden, mit anderen ausländischen Gesellschaften zu fusionieren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Krux dabei ist, dass der Referentenentwurf Klagen gegen solche Fusionen ausschließt. Damit wird es den Versorgungsberechtigten nicht möglich sein, sich gegen solche Transaktionen juristisch zu wehren, wenn sie befürchten müssen, dass ihre Rentenanwartschaften nicht mehr insolvenzsicher gestaltet werden.“

Zwar gesteht der Referentenentwurf den betroffenen Rentenbeziehern und -anwärtern unter Umständen die Stellung einer möglichen Sicherheit zu. Diese müsste jedoch aktiv eingefordert werden und die tatsächliche Vollstreckung im Ausland könnte schwieriger sein als im Inland.

Deshalb teilt der BVK auch die Kritik des Pensions-Sicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG) am Referentenentwurf. Auch dieser bemängelt, dass in der jetzigen Fassung der EU-Umwandlungsrichtlinie bei Transaktionen ins Ausland keine Rechtsträger mehr in Deutschland verbleiben und dies daher zu unsicheren Haftungsregelungen für die Zusagen der betrieblichen Altersvorsorge führen könnte. So lasse laut PSVaG der Referentenentwurf zu Lasten der Versorgungsberechtigten Möglichkeiten zum Rechtsmissbrauch offen sowie zu schwierigen Rechtsverfolgungen in einem anderen europäischen Staat.

„Dies können wir als BVK und als ehrbare Versicherungsvermittler mit einer sozialpolitischen Verantwortung und Auftrag gegenüber unseren Kunden unmöglich befürworten“, so BVK-Präsident Heinz.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Unabhängige Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung sind nicht dazu verpflichtet, ab dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen und das Ergebnis dann in eine eventuelle Produktempfehlung einfließen zu lassen.

 

Das ergab eine gemeinsame Anfrage des Votum-Verbandes und des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Damit nimmt das Ministerium eine für viele Fachleute recht überraschende gesetzlichen Auslegung vor, bestätigt aber andererseits eine schon vor einigen Wochen von der BaFin diesbezüglich getätigte Äußerung gegenüber dem markt intern Verlag. Es wird im Ministerium davon ausgegangen, dass es sich bei dem Verweis in Paragraf 16 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) auf Artikel 54 der Delegierten Verordnung der EU um einen starren Verweis handelt, der nicht auf die jeweils gültige Verordnung verweist, sondern auf die Verordnung zum Zeitpunkt der Verabschiedung der FinVermV.

„Finanzanlagenvermittler sind weder aufgrund von direkt geltendem EU-Recht noch durch die FinVermV rechtlich verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln. Dennoch wäre es sinnvoll, wenn sie diese Anforderung freiwillig erfüllen würden.“ – so wörtlich aus dem Ministerium.

Das führt nun zu dem absurden Zustand, dass Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung wahrscheinlich für einen Übergangszeitraum andere regulatorische Pflichten haben werden, als Banken, Vermögensverwalter und andere Wertpapierdienstleister. Aber auch andere, als Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit.

„Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber aktiv und die FinVermV kurzfristig angepasst wird und damit bald auch die entsprechende gesetzliche Pflicht für alle 34f-Zulassungsinhaber kommt. Zum 2.August dürfte das aber – insbesondere wegen der anstehenden parlamentarischen Sommerpause und der Notwendigkeit der Zustimmung auch des Bundesrates – schwer umsetzbar sein. Wir bleiben bei unserer Empfehlung, sich auch mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit zu befassen, zu qualifizieren und das Thema beim Kunden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Soweit möglich, auch schon ab dem 2. August.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Wichtiger Hinweis: Diese ganze Diskussion tangiert die 34d-Zulassungsinhaber (Versicherungsvermittler:innen) nicht. Für sie steht der 2. August als Startschuss für die neuen Pflichten nicht in Frage!

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gegenüber dem VOTUM Verband bestätigt, dass für § 34f-Vermittler die Pflicht zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen ab dem 02. August 2022 nicht gilt.

 

„Im Austausch mit dem BMWK hat man uns nun offiziell bestätigt, dass die maßgebliche Delegierte Verordnung 2017/565 in der ab August geltenden Fassung ausschließlich von Wertpapierfirmen im Rahmen der Geeignetheitsprüfung berücksichtigt werden muss und keine direkte Anwendung auf § 34f-Vermittler findet. Auch die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV), die zwar auf Artikel 54 der Delegierten Verordnung verweist, führt nicht zu einer Verpflichtung zur Erfassung der Nachhaltigkeitspräferenzen, da es sich nach Auskunft des einen starren Verweis auf den Stand der Verordnung mit den Änderungen durch die Verordnung (EU) 2017/2294 handelt und somit spätere Änderungen der Verordnung nicht durch die Verweisung erfasst sind“, erklärt VOTUM-Vorstand Martin Klein.

Die Auskunft des Ministeriums ist damit eindeutig: Finanzanlagenvermittler sind weder auf Grund von direkt geltenden EU-Recht noch durch die FinVermV rechtlich verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln.

Gleichzeitig wird von dem Ministerium jedoch die Hoffnung geäußert, dass die Finanzanlagevermittler diese Anforderung freiwillig erfüllen.

„Wir gehen aufgrund ergänzender Informationen davon aus, dass es bei diesem Appell zur Freiwilligkeit nicht bleiben wird, sondern der Gesetzgeber aktiv werden muss“, so Klein weiter.

Diese Annahme beruht auf der Regelung des Artikel 3 Absatz 2 der MiFID II. Mitgliedsstaaten, die von der sogenannten Bereichsausnahme Gebrauch machen, sind verpflichtet, hinsichtlich der Anforderungen an die Berufsausübung, der der Bereichsausnahme unterliegenden Personen bzgl. des Verbraucherschutzes, die gleichen Wohlverhaltensregeln umzusetzen, wie sie für Wertpapierfirmen gelten.

Zu den Wohlverhaltensregeln gehört insbesondere die Durchführung einer vollständigen Geeignetheitsprüfung, so dass der deutsche Gesetzgeber gezwungen sein wird, die FinVermV kurzfristig anzupassen.

„Die Mühlen des Gesetzgebers mahlen bekanntlich langsam. Es ist demnach nicht damit zu rechnen, dass dieses Verfahren zur Anpassung der Verordnung, bei dem auch der Bundesrat beteiligt werden muss, vor dem 02. August 2022 abgeschlossen sein wird. Die nächstmögliche Plenarsitzung erfolgt am 08. Juni. Bis dahin ist nicht damit zu rechnen, dass eine entsprechende Vorlage erstellt wird. Damit steht die Branche nunmehr vor der absurden Situation, dass ein Versicherungsvermittler gesetzlich verpflichtet ist, Nachhaltigkeitspräferenzen zu ermitteln, sofern er eine fondsgebundene Lebensversicherung vermittelt – der gleiche Vermittler hierzu jedoch nicht verpflichtet ist, wenn er einen Fondssparplan vermittelt“, so Klein weiter.

„Ungeachtet dessen, wie wir diese Ausnahme angesichts des herrschenden Chaos kurz vor Scharfstellung der Verordnung bewerten, so begrüßen wir diese Klarstellung seitens des Ministeriums, welche der VOTUM Verband in engem Schulterschluss mit weiteren Vermittlerverbänden wie dem AfW nun erwirkt hat. Wir teilen selbstverständlich die Überzeugung des AfW, dass die Vermittler dennoch gut beraten sind, sich so früh wie möglich auf den Weg machen, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erfragen“, fügt Klein abschließend hinzu.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Nach 21 Jahren bei der Allianz übernimmt er die Geschäftsführung bei Plansecur –  Vorgänger Johannes Sczepan geht nach über 20 Jahren an der Spitze in den Ruhestand

 

Nach mehr als 20 Jahren an der Spitze der Finanzberatungsgruppe Plansecur geht Johannes Sczepan zum Jahresende in den Ruhestand. Sein Nachfolger, Heiko Hauser, tritt zum 1. Oktober 2022 in die Geschäftsführung ein und übernimmt zum 1. Januar 2023 die alleinige Verantwortung für die Unternehmensgruppe. Er kommt von der Allianz, wo er 21 Jahre lang in verschiedenen Aufgaben im Außen- und im Innendienst tätig war.

Diplom-Ökonom Heiko Hauser hat Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim studiert. Internationale Erfahrungen sammelte Heiko Hauser im Produktmanagement bei Mercedes-Benz of North America, bevor er im Jahr 2000 seine Karriere bei der Allianz Deutschland AG begann. Dort hat er die gesamte Palette der Finanzservices kennengelernt. Gestartet ist er als Assistent der Geschäftsleitung, anschließend hatte er diverse Projekt- und Fachverantwortungen inne und bringt für seine neue Aufgabe vielfältige Erfahrungen als Führungskraft im Innen- und Außendienst von Finanzdienstleistungsunternehmen mit. Er legte von Anfang an einen Schwerpunkt auf werteorientierte Personalführung, Authentizität und Motivation. “Authentizität und Spaß bei der Arbeit sind wichtig, um zu besonderen Leistungen und Ergebnissen zu kommen”, lautet sein Motto. Bei Plansecur will er diesen Kurs beibehalten.

Ehrenamtlich ist der 48-Jährige seit 1998 als Ritter des Johanniterordens in vielfältiger Weise und unter anderem seit 2003 als Vorstandsmitglied im Regionalverband Stuttgart der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. in der humanitären Hilfe stark engagiert.

Johannes Sczepan beendet seine Tätigkeit zum Ende dieses Jahres, also drei Monate nach dem Amtsantritt von Heiko Hauser. Sczepan steht aber noch beratend bis zum 30. September 2023 zur Verfügung. Mit der zeitlichen Überschneidung wollen alter und neuer Geschäftsführer einen kontinuierlichen Übergang an der Spitze gewährleisten.

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung, die Wert auf hohe ethische Grundsätze legt. Die Gruppe gehört mehrheitlich ihren Beratern, die am Unternehmen beteiligt sind; daher unterliegen sie keinen Absatz- oder Provisionsvorgaben. Kundenberatungen erfolgen über den Einzelberater hinaus anonymisiert in einem Expertenteam, um höchste Beratungsqualität zu gewährleisten. Plansecur hat das “Vordenker Forum” ins Leben gerufen, das Menschen auszeichnet, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Preisträger sind Norbert Walter (2008), Bischof Wolfgang Huber (2009), Paul Kirchhoff (2011), Jean-Claude Juncker (2014), Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Frank-Jürgen Weise (2016), der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation (“Wirtschaftsweisen”, 2018) und Bassam Tibi (2019). Preisträger des Jahres 2022 ist der Tech-Pionier Sebastian Thrun, den die Welt als “deutschen Star im Silicon Valley” bezeichnet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob Flüchtlinge aus der Ukraine die Mitgliedschaft in einer deutschen Gesetzlichen Krankenkasse beantragen können. Hier sind die aktuellen Fakten zur Situation seit dem 01.06.2022:

 

 

Fall 1: Flüchtlinge im Arbeitsverhältnis

Wenn ukrainische Flüchtlinge als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt werden, haben sie den gleichen Status wie alle anderen Arbeitnehmer auch und können ab dem Tag des Beschäftigungsbeginns ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Hier kann z.B. über unsere Interaktive Kassensuche die passende Krankenkasse gefunden und die Mitgliedschaft über die hinterlegten Formulare direkt beantragt werden.

Fall 2: Erwerbsfähige Flüchtlinge, die ohne Arbeit sind

Weit häufiger dürfte aktuell jedoch der Fall sein, dass Ukraine-Flüchtlinge hierzulande (noch) in keinem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personengruppe profitiert von den neuen Regelungen seit dem 01.06.2022 besonders, denn sie erhalten nunmehr ALG II. Damit sind sie automatisch sozialversicherungspflichtig und können dann ebenfalls ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen!

WICHTIG: Diese eigenständige Wahl muss aber innerhalb von 14 Tagen ab dem Bezugsbeginn von ALG II erfolgen, ansonsten erfolgt eine Anmeldung durch das zuständige Jobcenter.

Aktuell erhalten die registrierten ukrainischen Flüchtlinge Anschreiben der Jobcenter mit einem festen Termin, um sie über die Änderungen zu unterrichten. In den Einladungen steht regelmäßig auch, dass sie eine Mitgliedschaftsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse mitbringen müssen. Über unsere Interaktive Kassensuche kann ganz einfach eine passende Krankenkasse gefunden und auch direkt mit den hinterlegten Formularen beantragt werden.

Da aber die Bearbeitung durch die gewünschte Krankenkasse einige Zeit dauern kann, stellen wir ein spezielles Formular zur Verfügung, mit dem die Wahl der Krankenkasse dem Jobcenter auch ohne Vorlage einer Mitgliedschaftsbescheinigung erklärt werden kann!

Fall 3: Nicht-erwerbsfähige, aber hilfsbedürftige Flüchtlinge

Diese Gruppe – zu denen z.B. Rentner gehören – erhält kein ALG II, sondern Sozialhilfe. Über diese ist auch die Gesundheitsversorgung sichergestellt. „Dadurch erhalten diese Personen vereinfacht gesagt Gesundheitsschutz auf dem Niveau, das jede gesetzlich krankenversicherte Person in Deutschland genießt. Einen Anspruch auf eine eigene Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse haben sie jedoch nicht“, erklärt Thomas Adolph. Zwar übernimmt normalerweise eine gesetzliche Krankenkasse die Betreuung in Gesundheitsfragen, dies aber erfolgt im Auftrag des jeweiligen Sozialamtes. Und letzteres hat damit die Entscheidung, welche Krankenkasse es damit beauftragt.

Fall 4: Nicht-erwerbsfähige und nicht-hilfsbedürftige Flüchtlinge

Ukrainische Flüchtlinge, die sich in Deutschland aufhalten ohne als Arbeitnehmer beschäftigt zu sein und keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen (weil keine Hilfsbedürftigkeit besteht, z.B. durch ausreichende private Finanzmittel), dürfen künftig ebenfalls Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse werden und diese frei wählen! Hier kann z.B. über unsere Interaktive Kassensuche die passende Krankenkasse gefunden und die Mitgliedschaft über die hinterlegten Formulare direkt beantragt werden.

Wo bekommen Sie weitere Informationen und persönliche Beratung?

Für eine persönliche Beratung zu dieser Thematik können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenversicherung wenden, das Sie unter Telefon 030 340 60 66-01 erreichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kassensuche GmbH, Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt, Tel: 06109-50560, Fax: 06109-505629, www.gesetzlichekrankenkassen.de

Bei den hohen Immobilienpreisen und steigenden Zinsen sehen viele Immobilieninteressenten ihre Chance auf ein Eigenheim schwinden.

 

Eine Möglichkeit, sich den Traum von den eigenen vier Wänden doch noch zu erfüllen: Die finanziellen Kräfte bündeln und gemeinsam mit Verwandten oder Freunden eine Immobilie anschaffen. Was es dabei zu beachten gilt, erklärt Frank Klein, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Siegen.

Kosten sparen und Lebensqualität gewinnen – so sieht im Idealfall das Ergebnis eines gemeinsamen Immobilienkaufs aus. Aber ist es in der Praxis auch so einfach umzusetzen? Grundsätzlich ja, meint Spezialist Frank Klein – auch für mehrere Käufer zusammen lasse sich problemlos eine passgenaue Immobilienfinanzierung konzipieren. Damit am Ende alle Beteiligten von dem Gemeinschaftsprojekt profitieren und sich niemand benachteiligt fühlt oder sogar finanziell verhebt, sollten aber vorab einige wichtige Eckpunkte fest vereinbart werden.

Wer mit wem? Zusammen bei der Baufinanzierung sparen

„In der Regel akzeptieren Banken bis zu vier Darlehensnehmer“, erklärt der Spezialist von Dr. Klein. Wenn die Parteien zusammen entsprechend mehr Eigenkapital einbringen, dann zahlt sich das gemeinsame Vorgehen finanziell aus, denn: Sie erhalten günstigere Finanzierungskonditionen als bei einer Finanzierung im Alleingang. Ein weiterer Vorteil, den Banken mit günstigeren Zinsen belohnen: Da jeder einzelne Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch haftet, ist die Kreditvergabe an eine Gruppe von Darlehensnehmern aus Sicht der Bank besonders sicher. Diese Rechnung geht allerdings nur auf, wenn die Immobilie nicht in abgeschlossene Wohneinheiten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aufgeteilt wird: Nur bei einer ungeteilten Immobilie haftet jeder Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch – und das ist die Voraussetzung für günstigere Konditionen.

Wer wieviel? Eigentum und Eigenkapital klären

Damit das Gruppenvorhaben gelingt, sollten zwei Punkte von Anfang an klar sein: Erstens – wie ist das Eigentum an der Immobilie unter den Beteiligten aufgeteilt? Das hat nicht nur Einfluss auf die Finanzierung, sondern kann unter Umständen sogar steuerlich relevant sein. Und zweitens – wer bringt wieviel Eigenkapital ein? Frank Klein empfiehlt, es möglichst gleich zu verteilen: „Da jeder gesamtschuldnerisch haftet, unabhängig davon, wie groß sein Anteil an der Finanzierung und laut Grundbuch ist, wäre das die fairste Variante“. Zudem rät der Finanzierungsspezialist von Dr. Klein allen, die ein solches Gemeinschaftsprojekt in Angriff nehmen möchten, ihren gemeinsamen Weg der kommenden 20 Jahre so weit wie möglich vorzudenken – inklusive möglicher Ausfall- und Ausstiegsszenarien.

Wie weiter? Die Zukunft vorausdenken

Vom beruflichen Umzug eines Miteigentümers bis zur Trennung eines Ehepaars können sich die Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern. Es gilt daher zu klären, ob den anderen Parteien ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, falls einer der Beteiligten aus dem Gemeinschaftsprojekt aussteigt oder ob jemand ein lebenslanges Wohnrecht bekommen soll. Und das sollte vertraglich fixiert werden: „Auch wenn sich die Parteien über alle Fragen rund um die Immobilie, die Eigentumsverhältnisse und die Gestaltung ihres Zusammenlebens einig sind, ist es ratsam, diese Absprachen schriftlich festzuhalten – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Verwandte oder Freunde handelt“, rät Frank Klein. Außerdem sei es sinnvoll, den Kaufvorgang anwaltlich und am besten auch steuerlich begleiten zu lassen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Klein Privatkunden Aktiengesellschaft, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, Tel: 0451/14 08-0, Fax: 0451/14 08-33 99, www.drklein.de

Ein Ausblick auf die DKM 2022 und wie das IVFP das Thema Nachhaltigkeit in der Vorsorgewelt etabliert.

 

Auch in 2022 veranstaltet das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) als Kongresspartner im Rahmen der DKM das Highlight der Vorsorgewelt: den Kongress Altersvorsorge. Der Messeveranstalter (bbg Betriebsberatungs GmbH) möchte den Fokus laut dem Artikel „DKM-News: Verlässlich, vertrauensvoll, vielseitig“ noch einmal vermehrt auf die 14 Kongresse der Messe legen. Ebenfalls einen Ausbilck gibt es seitens IVFP zum geplanten Kongressprogramm: Das Thema Nachhaltigkeit wird auch in diesem Jahr wieder ein bewegender Punkt in den Vorträgen, Diskussionen und Talks sein.

Nachhaltigkeit in der Vorsorgewelt etablieren

Mit dem Thema Nachhaltigkeit assoziieren die meisten zuerst den Schutz der Umwelt und sicherlich die Farbe Grün. Das ist allerdings nur ein Aspekt der Nachhaltigkeit. Grundsätzlich setzt sich diese aus den folgenden drei Bereichen zusammen:

Environmental = Schutz der Umwelt

Social = Soziale Belange

Governance = gute Unternehmensführung

Demnach sind zum Beispiel auch fairtrade, gute Arbeitsbedingungen für Angestellte sowie Chancengleichheit unter dem Begriff „ESG“ enthalten. Als Experte im Analysebereich hat sich das IVFP schon seit jeher mit dem Thema ESG in der Versicherungsbranche auseinandergesetzt und die Entwicklungen dazu verfolgt. „Welche gesetzlichen Änderungen gibt es? Wie reagieren die Anbieter? Was ist der beste Weg zur Umsetzung?“ und viele weitere zukunftsorientierte Fragen werden von den IVFP-Experten beantwortet. Neben der wichtigen Funktion des Rat- und Meinungsgebers bietet das IVFP Hilfestellungen, um sowohl Anbieter als auch Kund:innen und Berater:innen auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft zu begleiten.

IVFP-Nachhaltigkeits-Wochen

Unter dieser Überschrift gibt das IVFP in den kommenden Tagen einen Überblick der zugeschnittenen Lösungen und auch abseits der Leitmesse einen Ausblick zum Thema Nachhaltigkeit. Alle Informationen und Änderungen können Sie im IVFP-Nachhaltigkeits-Blog verfolgen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Der Jungmakler Award bietet nicht nur die Chance auf attraktive Sach- und Geldpreise. Der Wettbewerb hat auch den Anspruch alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu unterstützen.

 

Neben einem Einzel-Coaching von Steffen Ritter gibt es daher nun ein Mentorenprogramm – und zwar für alle, die bis zum 30. Juni ihre Bewerbung einreichen.

Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Jungmakler Awards profitieren nun noch mehr von dem bekannten Branchenwettbewerb. Ab sofort stehen zahlreiche Mentoren und Mentorinnen den jungen Vermittlern und Vermittlerinnen mit Rat und Tat zur Seite. Am neuen Mentorenprogramm können alle teilnehmen, die bis zum 30.06.2022 ihre Bewerbung eingereicht haben.

Dass der Jungmakler Award mehr als ein reines „Kräftemessen“ ist, zeigt die starke Jungmakler Community, die sich Jahr für Jahr aus dem Teilnehmer- und Fördererkreis bildet. Um die Talente noch mehr durch das starke Netzwerk zu unterstützen, wurde ein Mentorenprogramm ins Leben gerufen. Konrad Schmidt, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH und Veranstalter des Jungmakler Awards, freut sich über den Zuspruch: „Es ist großartig, dass so viele Persönlichkeiten aus der Branche – bis zum Vorstand – sich die Zeit nehmen und als Mentor bzw. Mentorin zur Verfügung zu stehen. Dies zeigt, wie wichtig unserer Branche ein motivierter unabhängiger Vertrieb ist.“

Ute Thoma, Leiterin Betriebliche Vorsorge bei die Bayerische, ergänzt: „Als Mentorin habe ich eine große Verantwortung. Ich kann mit meiner Sicht von außen und all meinen Erfahrungen eine große Hilfestellung sein. Hierbei geht es nicht nur um die unternehmerische Entwicklung, sondern auch ein Stück weit auch um die Persönlichkeit meines Schützlings. Aber auch wir Mentoren profitieren von dieser Partnerschaft. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch.“

Vorteile des Wettbewerbs bis zum 30. Juni sichern

Die Bewerbungsphase beim bedeutendsten Nachwuchswettbewerb der Finanz- und Versicherungsbranche läuft noch bis zum 30.06.2022. Es winken Geldpreise in Höhe von insgesamt 18.000 Euro, verschiedene Bildungsgutscheine sowie „mediale Sonderpakete“ von AssCompact und V-Aktuell. Zudem gibt es einen Sonderpreis im Wert von 5.000 Euro für alle Baufinanzierer, der von der ING gestiftet wird. Weitere Benefits unter: www.jungmakler.de/benefits.

Hintergrund

Beim Jungmakler Award geht es um die Zukunft der Branche! Im Jahr 2011 haben sich unter der Federführung der bbg Betriebsberatungs GmbH verschiedene Unternehmen aus der Finanz-, Immobilien- und Versicherungswirtschaft zusammengeschlossen, um ein Zeichen für den “Branchennachwuchs” zu setzen und um die Unterstützung, Anerkennung und Wertschätzung zu fördern, die die jungen Unternehmer und Unternehmerinnen verdienen. Brancheninitiative wird von 45 Unternehmen unterstützt. Informationen und Teilnahmebedingungen unter www.jungmakler.de.

Bewerbungen unter www.jungmakler.de/anmelden

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.de

Basler Versicherungen ermöglichen BiPRO-Service über Versicherungsplattform SMART INSUR

 

Die Basler Versicherungen stellen ab Juni Vermittlerinnen und Vermittlern die Nutzung von Services des Brancheninstituts für Prozessoptimierung (BiPRO) zur Verfügung. Konkret geht es um den elektronischen Dokumentenabruf 430.4, den die Smart InsurTech AG für die Basler Versicherungen auf ihrer Versicherungsplattform SMART INSUR umsetzt. Der Transferservice bildet die Grundlage für den digitalen Datenaustausch und ist zunächst für den Kompositbereich verfügbar.

„Wir freuen uns, dass wir Vermittlerinnen und Vermittlern nun die BiPRO-Norm 430.4 zur Verfügung stellen können, so dass sich ihre administrativen Aufgaben spürbar reduzieren und sie wieder mehr Freiraum für den Vertrieb gewinnen“, berichtet Bernd Einmold, Chief Sales Officer der Basler Versicherungen. „Das händische Einscannen und Ablegen von Schriftstücken entfällt. Stattdessen werden die Dokumente automatisch im Maklerverwaltungsprogramm des Vermittlers abgelegt.“

Der Übermittlungsservice der 430er Norm definiert eine Art Postfach, in welchem die vom Versicherer bereitgestellten Dokumente – wie beispielsweise Policen, Anträge, Nachträge, Beitragsrechnungen – von Vertriebsorganisationen abgerufen werden können. Die BiPRO-Norm 430.4 umfasst den automatisierten Transfer vertragsbezogener Daten und Dokumente sowie die automatisierte Aktualisierung vertragsbezogener Daten im Maklerverwaltungsprogramm. Die heruntergeladenen Dokumente können den Verträgen maschinell zugeordnet werden.

Der elektronische Dokumentenabruf ermöglicht nicht nur papierlose und effiziente Wege in der Verwaltung, sondern erhöht auch die Datenqualität und reduziert Bearbeitungsfehler. Darüber hinaus erfolgt der Datentransfer schnell und medienbruchfrei.

„Wir werden das Potenzial von BiPRO für Vermittlerinnen und Vermittler weiter heben und als nächstes die BiPRO-430er-Normen im Schaden- und Lebenbereich umsetzen“, ergänzt Sascha Bassir, Vorstand der Basler Vertriebsservice AG.

BiPRO optimiert unternehmensübergreifende Prozesse

Bernd Jakobs, Leiter Vertrieb Großkunden bei der Smart InsurTech AG, kommentiert: „Wir sind von den BiPRO-Normen und der damit verbundenen Standardisierung überzeugt. Einheitlichen Normen verbessern die Kommunikation zwischen Versicherern und Vertriebsorganisationen bzw. Maklerunternehmen spürbar – insbesondere angesichts der noch bestehenden Heterogenität.“

Auf der Versicherungsplattform SMART INSUR gibt es mittlerweile BiPRO-Anbindungen von mehr als 60 Versicherungsunternehmen.

 

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Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Am 14. Juni 2022 startet die Community #DIE34ER in der Zeit von 10-13h mit einer virtuellen Kick-Off-Veranstaltung, dem Independence Day.

 

Auf dieser für alle Community-Mitglieder kostenlosen Veranstaltung können die Teilnehmer:innen drei bekannte Influencer der Versicherungs- und Finanzanlagenbranche live erleben, die das Thema „Unabhängigkeit“ von unterschiedlichen Seiten beleuchten, ihre Erfahrungen schildern und Tipps geben. Die #DIE34ER-Botschafter Franziska Zepf, Patrick Hamacher und Bastian Kunkel werden nach ihren Beiträgen selbstverständlich auch noch für Fragen zur Verfügung stehen. Zwischen den Vorträgen können alle Teilnehmer:innen auf einer neuartigen Plattform netzwerken und sich austauschen.

„Endlich geht es los! Beim Independence Day wollen wir vor allem die Unabhängigkeit in den Vordergrund stellen und von verschiedenen Seiten beleuchten“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Teilnehmen können alle Mitglieder der Community #DIE34ER. Junge, unabhängige und digital affine Finanzberater:innen können sich hier anmelden: www.die34er.de

Zur Community #DIE34ER: Die Community #DIE34ER gibt jungen, unabhängigen und digital affinen Finanzberater:innen mit einer Erlaubnis nach §§ 34 c, d, f, h, i GewO eine wahrnehmbare Stimme im Markt und gegenüber der Politik. Sie dient dem Austausch und soll Verständnis für die besonderen Positionen junger Finanzberater:innen schaffen. Dazu wird es u.a. weitere (Online-) Veranstaltungen  geben. Sie wurde vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ins Leben gerufen. Eine Teilnahme ist kostenfrei und nicht an eine Mitgliedschaft im Verband gebunden.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen.

Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Hagener Maklerverbund lädt Partner zum Austausch ein

 

 

Am 23. und 24. Juni 2022 finden die „gBnet-Kompetenztage“ statt. Die germanBroker.net AG (gBnet) präsentiert den Partnermaklern vor allem Neuigkeiten auf Produkt- und Prozessebene. Die Veranstaltung findet im Präsenzformat in Hagen statt, dem Geschäftssitz des Dienstleisters.

Nach einer Corona-bedingten Pause im letzten Frühsommer finden in Kürze wieder die „gBnet-Kompetenztage“ statt. Das etablierte Tagungsformat hatte in der Vergangenheit den Fokus auf dem Bereich Personenversicherung. In diesem Jahr ist das Themenspektrum für die gBnet-Partner erweitert. Es gibt auch detaillierte Informationen und Neuigkeiten aus den Sparten Komposit Privat und Gewerbe sowie Vorträge speziell für Neupartner.

Am ersten Tag präsentiert das Unternehmen seine Themen zentral in einem großen Plenum. Auf der Agenda finden sich unter anderem Vorträge zur aktuellen Entwicklung im Investment- und Altersvorsorgebereich, zur gBnet-eigenen jährlichen Bilanzkennzahlenanalyse für AV- sowie KV-Versicherer, zu Bestandsbewertung und -verkauf sowie zum Thema Nachhaltigkeit. Für den zweiten Tag wählen die Partnermakler individuell aus mehreren Workshop-Strängen aus. An diesem Tag stehen neben Updates zu den Produkten und Dienstleistungen von gBnet insbesondere auch Informationen zu den digitalen Entwicklungen für die Makler auf dem Tagungsprogramm.

„Der intensive fachliche Dialog mit unseren Partnern ist für unser Netzwerk von essenzieller Bedeutung. Umso größer ist unsere Freude, Ende Juni den Maklern wieder einen sehr attraktiven Mix aus Fachvorträgen hochkarätiger Referenten, spannenden Workshops und interessanten Diskussionsrunden anbieten zu können,“ so Hartmut Goebel, Vorstand. „Die Kompetenztage sind nach unseren deutschlandweiten Roadshow-Terminen der Höhepunkt des ersten Veranstaltungshalbjahres.“

Zum Ausklang des ersten Veranstaltungstages findet ein gemeinsames Abendessen statt. „Schön, dass es in diesem Jahr ohne Corona-Einschränkungen wieder unser bewährtes ‚Meet & Eat‘ gibt“, blickt Goebel zuversichtlich Richtung Kompetenztage. „In entspannter Atmosphäre können die Teilnehmer beim Barbecue den so wichtigen persönlichen Austausch nachholen, den wir in den letzten beiden Jahren schmerzlich vermisst haben!“

Vor Ort präsentieren auch zahlreiche Versicherer und Kooperationspartner ihre Produktneuigkeiten und laden zum Dialog ein. Zu den ausstellenden Gesellschaften zählen unter anderem Allianz, Alte Leipziger, Alte Oldenburger, ARAG, Basler, Canada Life, Continentale, die Bayerische, DMB Rechtsschutz, elipsLife, Gothaer, Hallesche, Helvetia, LV 1871, Nürnberger, Stuttgarter.

Der „gBnet-Kompetenztage“ finden am Donnerstag, den 23. Juni und Freitag, den 24. Juni 2022 im Hagener Tagungshotel ARCADEON statt. Weitere Informationen gibt es unter www.germanbroker.net/kompetenztage.

Über germanBroker.net

Die germanBroker.net AG (gBnet) ist eine Servicegesellschaft für Versicherungs- und Finanzmakler. Der Maklerpool konzipiert in Zusammenarbeit mit namhaften Versicherungsunternehmen exklusive Produkte für besonders anspruchsvolle Kunden. Der Maklerverbund wurde 2001 von Maklern für Makler mit dem Ziel gegründet, die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit kleiner und mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler zu fördern. Der Gründungsgedanke „Gemeinsam mehr bewegen“ trägt noch heute.

Die „Genossenschaft“ in Rechtsform der Aktiengesellschaft steht im Eigentum der beteiligten Makler und ihrer Verbände. Aktuell sind 104 Aktionäre an der germanBroker.net AG beteiligt. gBnet unterstützt seine Partner durch exklusive Versicherungsprodukte, innovative Softwarelösungen und qualifiziertes Versicherungs-Know-how.

 

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germanBroker.net Aktiengesellschaft, Feithstr. 129, D-­58097 Hagen, Tel.: (02331) 8045­171, Fax: (02331) 8045­3171, www.germanbroker.net

Dividende von 30 Cent je Aktie beschlossen – verlässliche Ausschüttungspolitik fortgeführt

 

Sarah Rössler als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der MLP SE gewählt

Ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 gemäß der Möglichkeit im COVID-19-Maßnahmengesetz vollständig virtuell abgehalten

Auf der ordentlichen Hauptversammlung der MLP SE, die gemäß der Möglichkeit im COVID-19-Maßnahmengesetz vollständig virtuell abgehalten wurde, haben die Aktionäre sämtlichen Tagesordnungspunkten zugestimmt. Für die vorgeschlagene Gewinnausschüttung von 30 Cent je Aktie votierten 99,99 Prozent. MLP hat damit die Ausschüttung erneut gesteigert und führt die verlässliche Dividendenpolitik der vergangenen Jahre fort. Die Hauptversammlung hat Sarah Rössler mit 92,76 Prozent als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der MLP SE gewählt. Vorstand und Aufsichtsrat wurden zudem mit 99,69 bzw. 91,13 Prozent entlastet. Mit 99,98 Prozent haben die Aktionäre auch den Vorschlag angenommen, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen. Dem Vergütungsbericht wurde mit 94,58 Prozent zugestimmt. Mit 80,65 Prozent beschloss die Hauptversammlung die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung. Der Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der RVM GmbH erhielt 99,99 Prozent Zustimmung.

Insgesamt haben mehr als 100 Aktionäre und Aktionärsvertreter die Hauptversammlung online verfolgt. Sie vertraten 74,62 Prozent des Grundkapitals.

 

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MLP AG, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch, Tel: 06222/308­0, Fax: 06222/3088351, www.mlp.de

Sind die EU-Vorgaben zur Abfrage der sogenannten Nachhaltigkeitspräferenzen auch für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO ab dem 02.08.2022 anwendbar? Dies ist die Frage, um die sich die Branchendiskussion der letzten Wochen dreht.

 

Grundsätzlich gilt hier: Nein! Grund: Finanzanlagenvermittler sind nicht unmittelbarer Normadressat der entsprechenden MiFID II-Verordnungen (einschließlich der EU-Offenlegungsverordnung), wie die BaFin noch einmal gegenüber ‘k-mi’ bestätigt hat (vgl. ‘k-mi’ 07/21, 19, 20/22). Kommt es aber zu einer punktuellen indirekten Anwendung auf 34fler durch Verweise in der FinVermV u. a. auf Artikel 54 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565? Der Artikel 54 der EU-MiFID II-VO 2017/565, auf den die FinVermV verweist, wurde jüngst durch die EU geändert und enthält nun Vorgaben für Wertpapierfirmen zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Kundenberatung. Anders als in der Branche zuletzt kolportiert, ist die Frage einer indirekten Anwendung auf § 34f – per sog. ‘dynamischer’ Verweisung – alles andere als klar.

Der DIHK spricht auf Anfrage von uns von “offenen“ Fragen: “Wir sehen uns den Themenkomplex gerade genau an und sind dazu auch bereits mit verschiedenen Stellen intensiv im Austausch, unter anderem mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dort läuft derzeit auch noch eine Prüfung der Rechtslage. Bis die noch offenen Fragen geklärt sind, können wir keine abschließende Bewertung abgeben.“

Um für Sie für Rechtssicherheit zu sorgen, hat die von ‘k-mi’ koordinierte Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner/BMI eine entsprechende Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium/BMWK gerichtet. Hintergrund: Während das WpHG ‘dynamisch’ auf die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 “in der jeweils geltenden Fassung“ verweist, liegt in der für § 34f maßgeblichen FinVermV eine andere Form der Verweisung vor, ohne diesen Zusatz. Damit ist eine solche Verweisung u. E. ‘statisch’.

Dies sagen auch nicht nur wir, sondern das Bundesjustizministerium und der Bundesrat: ++ “Eine starre Außenverweisung auf Rechtsvorschriften wird in der Regel durch das Vollzitat kenntlich gemacht (Rn. 169 ff.), ohne dass es eines besonderen Zusatzes bedarf. (…) Bei Rechtsakten der Europäischen Union verdeutlicht auch das Kurzzitat eine starre Verweisung, wenn zuvor das Vollzitat ohne Zusatz verwendet wurde (Rn. 281)“ (BMJ, Handbuch der Rechtsförmlichkeiten, RN 240)

++ “Da im deutschen Recht hingegen ein Verweis ohne näheren Hinweis grundsätzlich ein starrer Verweis ist, muss die Umsetzung des dynamischen Verweises hier klargestellt werden“ (BR-Drs. 191/21 in einem analogen Fall). Das bedeutet: Bestätigt das BMWK als Verordnungsgeber, dass die Verweise in der FinVermV statisch sind, gelten die Änderungen in Art. 54 Del.-VO (EU) 2017/565 ab dem 02.08.2022 nicht für § 34f! Die FinVermV müsste erst angepasst bzw. dynamisiert werden, wodurch wertvolle Zeit für eine rechtssichere Umsetzung gewonnen wäre!

Soviel zunächst zur Juristerei. Sobald das Bundeswirtschaftsministerium sich zu der Frage äußert, welche Verweisung vorliegt (statisch oder dynamisch), werden wir natürlich berichten! Aber wäre eine solche fragmentarische Anwendung der Nachhaltigkeitspräferenzen über die jetzige FinVermV ohne gesonderte Umsetzung und z. B. Auslegungshilfen seitens IHKen und der Gewerbeämter überhaupt sinnvoll? Hieran bestehen massive Zweifel! Schon für die Banken und Institute gibt es momentan keine echte Rechtssicherheit in dieser Frage. Die von ‘k-mi’ koordinierte BMI hat jüngst in der entsprechenden ESMA-Konsultation negativen Auswirkungen für die Berater hingewiesen.

Mit dieser Kritik sind wir nicht alleine: Der BVI z. B. formuliert aktuell wie folgt: “Derzeit managt die Branche in Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen gemäß Artikel 8 und 9 der Offenlegungsverordnung insgesamt 563 Milliarden Euro. Das sind 40 Prozent des Gesamtvermögens der Publikumsfonds. Die Einstufung als Artikel 8 sagt aber zunächst nur aus, dass dieser Fonds bestimmte Informationen zu seiner Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlichen muss. Das wird nach den neuen Regeln allein nicht ausreichen, um ihn Kunden mit Interesse an nachhaltigen Finanzprodukten anbieten zu dürfen. Dafür müssen die Fonds zusätzliche Merkmale aufweisen. Viele Fonds, die derzeit als Artikel-8-Produkt eingestuft sind, werden deshalb ihre Strategien nachschärfen müssen. Beispielsweise durch Zusagen, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit, wie etwa den CO2-Ausstoß, abzumildern oder einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen zu erreichen. Diese Informationen werden in der Regel erst ab Januar 2023 in den Verkaufsprospekten und Jahresberichten der Fonds stehen, weil sie Bestandteil der standardisierten ESG-Anhänge sind, die nach der Offenlegungsverordnung erst zu diesem Datum bereitgestellt werden.“

Die konkreten Auswirkungen auf Berater sieht der BVI problematisch: “In der Zwischenzeit müssen die Fondsgesellschaften ihre Informationen zu den Nachhaltigkeitsmerkmalen für den Vertrieb teils auf intern berechnete Werte stützen. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Berater. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten sie die Kunden darauf hinweisen, dass das Produkt zwar in seiner Strategie bereits entsprechende Produktmerkmale umsetzt, dass diese Merkmale aber erst später vertraglich zugesagt werden können. Eine klare Kommunikation zwischen Fondsanbietern, Vertrieb und Kunde wird in dieser Übergangszeit entscheidend sein. Zudem wird es anfangs sicherlich noch nicht genügend Produkte geben, um alle denkbaren Präferenzen der Kunden zu berücksichtigen. Zum Beispiel sind Fonds mit hohen Taxonomie-Quoten derzeit nicht realistisch, weil es erst für zwei von sechs Umweltzielen der Taxonomie nachprüfbare technische Kriterien gibt. Und selbst für diese gibt es noch keine verlässlichen Daten. Für Zusagen zum Mindestanteil nachhaltiger Investitionen bestehen ähnliche Probleme. Die Berater werden also die Wünsche der Kunden zur Nachhaltigkeit ihrer Anlagen mit der Marktrealität vereinbaren müssen. Dabei wird Fingerspitzengefühl gefragt sein.“

‘k-mi’-Fazit: Die zuletzt teilweise behauptete Anwendung der Nachhaltigkeitspräfenzen auf § 34f ab dem 02.08.2022 ist keineswegs ein bestätigtes Faktum noch ist sie in dieser ‘automatischen’ Form sinnvoll, wie die von ‘k-mi’ angestoßene Debatte zeigt. Die laufende Prüfung dieser Frage beim Bundeswirtschaftsministerium wird hoffentlich zeitnah Klarheit schaffen. Wie schon zuletzt betont (vgl. ‘k-mi’ 19, 20/22), werden aber 34fler wohl nicht dauerhaft um die Nachhaltigkeitspräferenzen herumkommen. Allerdings sollte die Anwendung nicht automatisch durch willkürliche Verweise geschehen, sondern durch eine Anpassung der FinVermV, die die Kosten und rechtssichere Anwendung im Blick hat!

 

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Einzel- und Kleinunternehmer am meisten über Gesundheitsausfälle und Krankheit besorgt / Branchen- und geschlechtsspezifische Unterschiede bei typischen Ängsten

 

Corona-Pandemie, Versorgungsengpässe, Energieknappheit, steigende Inflation und nicht zuletzt die Sorge vor einem Krieg. Die vergangenen Monate waren gekennzeichnet von Befürchtungen, wie sie seit Jahrzehnten im Bewusstsein der Gesellschaft keine so große Rolle mehr gespielt haben wie heute. Auch bei den deutschen Klein- und Kleinstunternehmern nisten sich Sorgen ein – insbesondere vor Gesundheitsausfällen und Krankheit. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Münchener Insurtechs Finanzchef24 (www.finanzchef24.de) im Rahmen einer deutschlandweiten Befragung von insgesamt 800 Unternehmern und Selbstständigen. Im Hinblick auf die verschiedenen Gewerbe bietet sich ein sehr viel differenzierteres Bild. In der Beratungsbranche oder im Handel haben es Versicherer zum Teil mit anderen Ängsten und daraus resultierenden Produkten zu tun als beim Bau oder im Handwerk.

“Noch vor den unkalkulierbaren Folgen des Ukrainekriegs haben in den vergangenen zwei Jahren einschneidende Ereignisse wie die Corona-Pandemie sowie die Zunahme von Naturkatastrophen dazu geführt, Betriebsrisiken noch einmal einer umfassenden Neubewertung zu unterziehen. 25 Prozent der Befragten treibt die Angst vor Datendiebstahl bzw. -verlust und Hackerangriffen um. Rund 16 Prozent fürchten Schadenersatzforderungen von Kunden und Lieferanten, 12 Prozent die unvorhersehbaren Folgen von Naturkatastrophen. Über den oft daraus resultierenden Verlust oder die Zerstörung von Firmeneigentum machen sich weitere 11 Prozent Gedanken. Die Angst vor einem krankheitsbedingten längeren Ausfall nimmt quer durch alle Branchen den Spitzenplatz mit 33 Prozent ein”, fasst Benjamin Papo, Geschäftsführer von Finanzchef24, die Ergebnisse zusammen.

Für jede Sorge eine Sicherheit

Deutliche Unterschiede werden dabei nicht nur über die verschiedenen Branchen verteilt sichtbar, auch das Geschlecht spielt eine Rolle: Fast doppelt so viele Unternehmerinnen haben Angst vor Sturm- oder Hochwasserschäden wie ihre männlichen Kollegen, deren Sorgen über Schadenersatzklagen oder einen IT-Ausfall dafür fast zweimal so hoch sind. Mit Blick auf die unterschiedliche Verteilung dieser Ängste ergeben sich je nach Branche verschiedene Versicherungsprodukte: So eint die Sorge vor Gesundheitsausfällen und Krankheit die meisten Branchen.

“Die Ängste lassen sich in der Regel gut und klar absichern”, sagt Experte Papo. So kommen für Kleinunternehmer beispielsweise Angebote infrage wie die private oder gesetzliche Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung. Beraterinnen und Berater können sich mit Cyberversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor IT-Ausfall, Datenverlusten oder einem Hackerangriff schützen. Vermögensschadenhaftpflicht ist zusammen mit der Betriebsschadenhaftpflichtversicherung auch das Mittel der Wahl beim Bau, im Handwerk und beim Handel, wo Sorgen vor Schadenersatzforderungen und Insolvenz durch Mängelleistungen die Branchenvertreter umtreiben. Ihren Ängsten vor Schäden durch Naturkatastrophen können Unternehmer in Bau, Handel und Gastronomie mit Sachinhalts-, Betriebsunterbrechungs- und/oder Gebäudeversicherung begegnen, die jeweils Elementardeckung beinhalten.

Den Überblick behalten

Entscheidend für den Geschäftsführer des Insurtechs, das sich um die Absicherung der Kleinunternehmer und Soloselbstständigen kümmert, ist es, dass Selbstständige den Überblick nicht verlieren: “Wir beobachten im Beratungsalltag immer wieder, dass kleinere Unternehmen angesichts der sich geänderten Tätigkeitsfelder mitunter gar nicht überblicken, in wie vielen Bereichen sie mittlerweile unterwegs beziehungsweise tätig sind.” So kann beispielsweise das zusätzliche Betreiben eines E-Commerce-Shops bisweilen schon ganz andere Risiken mit sich bringen als ursprünglich gedacht – wie etwa Datendiebstahl oder Urheberrechtsthemen. “Hier ist es wichtig, sich unabhängig und individuell beraten zu lassen. Unternehmer sollten sich im Klaren darüber sein, welche Versicherungen zusammen funktionieren könnten und wo zusätzliche Bausteine möglich sind.”

 

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Alexander Leutfeld (45) wird zum 01. Oktober 2022 die Bereichsleitung Broker Sales bei der Zurich Gruppe Deutschland übernehmen.

 

Diese Position wurde bisher durch Jan Roß, Bereichsvorstand des Maklervertriebs, ad interim direkt geführt. Leutfeld kommt von der HDI Deutschland AG, wo er seit 2001 in unterschiedlichen Vertriebspositionen tätig war, zuletzt als Leiter Maklerpools im Maklervertrieb.

Bei Zurich übernimmt er die übergreifende Verantwortung für die weitere strategische Ausrichtung der Vertriebseinheiten Inhouse Sales, Sales Regional und Sales Vertriebe. Dabei wird er den seit 2020 bereits erfolgreich eingeschlagenen Weg weitergehen und den Fokus konsequent auf das vertriebliche Wachstum im Maklervertrieb legen: Ziel ist es, die Präsenz von Zurich am Maklermarkt konsequent weiter zu erhöhen.

„Ich freue mich, dass wir mit Alexander Leutfeld einen ausgewiesenen Experten im Maklervertrieb mit umfassendem vertrieblichem Know-How für uns gewinnen konnten. Gemeinsam mit ihm werden wir den Maklerkanal bei Zurich entlang der Anforderungen des Marktes und künftiger Trends strategisch weiterentwickeln. Ich wünsche ihm für seinen Start alles Gute“, so Jan Roß.

 

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Das A und O einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind die hinterlegten Investmentfonds.

 

Ab sofort bieten die Basler Versicherungen für alle in der Lebensversicherung angebotenen Fonds ein neues Online-Tool an – den Basler FondsChecker. Gerade in bewegten Zeiten sind tagesaktuelle Informationen zu den Fonds wichtiger denn je. Denn davon hängt ab, wie sich die Altersvorsorge entwickelt.

Der neue Basler FondsChecker bietet zahlreiche Informationen zu allen Fonds in Neugeschäft und Bestand. Dazu gehören Angaben zur Anlagestrategie, Nachhaltigkeitsinformationen, die Risikoklasse, Performance, Wertentwicklungen je Kalenderjahr, Portfolio-Struktur und die Assetklasse. Ergänzend stehen umfangreiche Downloads bereit. So können zu allen Anlageoptionen Factsheet, ESG-Informationen, Wesentliche Anlegerinformationen und Verkaufsprospekte heruntergeladen werden.

Vertriebspartner:innen und Kund:innen können bestimmte Fonds ganz einfach über den Namen oder die ISIN suchen. Außerdem können die Fonds gefiltert werden, zum Beispiel nach Aktien- oder Rentenfonds. So kann die Vermittlerin oder der Vermittler ganz gezielt nach den passenden Anlagemöglichkeiten suchen. Auch Nachhaltigkeitskriterien lassen sich auswählen. Dies ist gerade für die bevorstehenden neuen Beratungspflichten zur Nachhaltigkeit von Vorteil.

Fondsvergleiche für bis zu fünf Fonds runden den Basler FondsChecker ab. Wer ihn gleich ausprobieren möchte, wird hier fündig: www.basler.de/fondschecker.

„Mit dem FondsChecker unterstreichen wir unseren Anspruch, ausgezeichnete Produktqualität immer auch mit hochwertiger Beratungsleistung und Servicestärke zu begleiten. Wir sehen es als einen weiteren wichtigen digitalen Baustein in der Vertriebsunterstützung“ sagt Sascha Bassir, Vorstand Basler Vertriebsservice AG.

 

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Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Die unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler setzen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung weiterhin auf die Allianz.

 

Besonders die Finanzstärke des Unternehmens und das positiv besetzte Image der Marke sorgen für erneute Spitzenwerte beim Direktversicherungs- und Unterstützungskassen-Ranking. Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Fachmagazins AssCompact.

Die Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022“ hat erneut die Favoriten der Maklerinnen und Makler im Bereich der bAV gekürt. Untersucht wurden die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse. Aber auch allgemeine Fragen zur aktuellen Situation des bAV-Geschäfts wurden unter die Lupe genommen.

Allianz führt deutlich, die Plätze 2 und 3 sind umkämpft

Die Allianz bleibt Branchenprimus im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Das jährlich durchgeführte Ranking im Rahmen der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2022“ bestätigt erneut die Spitzenposition des Stuttgarter Versicherers in den beiden untersuchten Durchführungswegen. Mit großem Abstand folgt im Bereich der Direktversicherung eine Dreiergruppe, die nahezu gleichauf liegt. Canada Life auf Platz 2, sowie die Alte Leipziger auf Platz 3 komplettieren das Treppchen und verweisen die Nürnberger äußerst knapp auf den vierten Platz.

Im Bereich der Unterstützungskasse konnte die Nürnberger hingegen ihren Silberrang hinter der enteilten Allianz verteidigen. Bronze geht auch hier an die Alte Leipziger, die sich gegenüber dem Vorjahr um zwei Plätze verbessern konnte. Neu im Ranking ist die LV 1871 auf Platz 6.

Positive Erwartungen bei der Geschäftsprognose

Die befragten Maklerinnen und Makler attestieren dem bAV-Geschäft eine steigende Bedeutung in der Zukunft. Während bereits heute das bAV-Geschäft bei 62% der Befragten eine sehr hohe oder hohe Bedeutung genießt, trifft das in fünf Jahren sogar auf 68% zu. Dies spiegelt sich auch in den erwarteten Courtageeinnahmen wider. So erwarten 43% der Befragten eine Verbesserung in den nächsten ein bis drei Jahren. Diese, so die Vermittlerinnen und Vermittler, generiert sich zu über 80% auf dem Durchführungsweg der Direktversicherung.          ¬

Zur Studie

Die Studie basiert auf einer Online-Umfrage (26.04.2022 bis 06.05.2022). Die Netto-Stichprobe nach Bereinigung umfasst 371 Vermittlerinnen und Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.250 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartnerin ist Sophia Tannreuther (Tel. 0921 75758-23, E-Mail: tannreuther@bbg-gruppe.de).

 

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.de