Jetzt Befreiungsmöglichkeit prüfen

Mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf 59.400 Euro hat die Bundesregierung den Zugang zu einer Privaten Krankenversicherung zu Jahresbeginn erneut erschwert. Denn erst ab einem entsprechenden Jahreseinkommen dürfen Arbeitnehmer ihre Gesetzliche Krankenversicherung kündigen und sich für eine PKV entscheiden.

Frist für Befreiungsantrag: 3 Monate nach Beginn der Versicherunspflicht

Umgekehrt müssen privat versicherte Angestellte, deren Einkommen unter diese
Grenze sinkt, wieder in eine gesetzliche Kasse zurückkehren. Unter bestimmten
Umständen sieht das Gesetz (§ 8 SGB V) jedoch die Möglichkeit vor, sich von dieser
Pflicht befreien zu lassen. Dies gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer, die nur deswegen
unter die Versicherungspflichtgrenze rutschen, weil diese zum Jahreswechsel
angehoben wird (etwa von 2017 zu 2018 von 57.600 Euro auf 59.400 Euro). Wer davon betroffen ist und privat versichert bleiben möchte, muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht – in diesem Fall also bis zum 31. März – einen Befreiungsantrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen.

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