„Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht“ – diesen Satz hören Menschen, die von der Versicherung Gebrauch machen möchten, oft. Warum ist das so? Und vor allem: Wie lässt es sich vermeiden? Wittig Ünalp, Fachkanzlei für Versicherungsrecht, klärt auf.

 

Viele Versicherte zahlen monatlich hohe Beträge für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese soll die finanzielle Absicherung für den Fall gewährleisten, dass sie ihren Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Doch damit das Geld ausgezahlt wird, muss die Berufsunfähigkeit im Schadensfall gutachterlich bescheinigt werden. Häufig fallen die entsprechenden Prüfungen zugunsten der Versicherungen aus, wie die Erfahrung von Wittig Ünalp zeigt. „Das Ziel der Versicherungen ist es üblicherweise, dass sie nicht zahlen müssen. Das wissen die Gutachterinnen und Gutachter. Wenn sie also weiterhin Aufträge von der Versicherung erhalten wollen, fallen ihre Bewertungen entsprechend aus. Wer etwas anderes denkt, versteht den Markt nicht“, erklärt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Partner der Kanzlei Wittig Ünalp. „Trotzdem sind die Versicherten verpflichtet, sich gutachterlich untersuchen zu lassen.“

Systemfehler: und jetzt?

Versicherten rät Wittig Ünalp, sich schon anwaltlich beraten zu lassen, wenn sie den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Denn: Bereits ein Fehler beim Ausfüllen der umfangreichen Formulare kann dazu führen, dass der Antrag abgelehnt wird.

Die häufigsten Gründe für die Ablehnung sind Falschangaben oder Gutachten, die zwar die Krankheit, aber nicht die Berufsunfähigkeit bescheinigen. „Der Grat zwischen ‚krank‘ und ‚berufsunfähig‘ kann ziemlich schmal sein“, sagt Maximilian Wittig. „Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Burnout fallen die Gutachten oft negativ für den Versicherten aus.“

Klage auf Berufsunfähigkeitsrente

Wenn es zur Auseinandersetzung mit der Versicherung kommt, hilft nur der Gang zu einer Anwaltskanzlei. Ein Gericht muss dann entscheiden, ob aufgrund der Erkrankung die Ausübung des Jobs dauerhaft zu mehr als 50 Prozent beeinträchtigt ist. Ist die erkrankte Person zu weniger als 50 Prozent berufsunfähig, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. „Wir haben uns auf derartige Fälle spezialisiert.“, sagt Maximilian Wittig. „Bei uns arbeiten auch Fachanwältinnen und -anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Arbeitsrecht. Diese Bereiche ergänzen das Versicherungsrecht bei Streitigkeiten über die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll.“

 

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