Aon-Umfrage: Stay-in-Modelle kommen bei Arbeitnehmern gut an

 

Beziehen Arbeitgeber die Gehaltsumwandlung zur Altersversorgung automatisch in neue Arbeitsverträge ein, können sie mit der Zustimmung der Arbeitnehmer rechnen. Fast 70 Prozent der Arbeitnehmer bewerten solche Stay-in-Modelle für die betriebliche Altersversorgung positiv. Sie sind offen dafür, dass ein Teil ihres Gehalts automatisch in die betriebliche Altersversorgung einfließt, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auf-trag des Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Aon. Über die Hälfte der Arbeitnehmer ist dabei bereit, 50 EUR netto pro Monat zu investieren, nur 13 Prozent würden auf jeden Fall widersprechen.

Befragt wurden 518 Arbeitnehmer ohne Führungsverantwortung im Rahmen einer repräsentativen Online-Umfrage im April 2022. Hintergrund der Befragung ist die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer aktuell nicht von ihrem grundsätzlichen Recht Gebrauch machen, per Gehaltsumwandlung in ihre betriebliche Altersversorgung zu investieren. Und dies, obwohl Arbeitgeber dazu gesetzliche und darüber hinaus oft noch freiwillige Zuschüsse leisten. Modelle mit einer automatischen Einbeziehung in den Arbeitsvertrag können das ändern.

Dass diese Möglichkeit von 69 Prozent der Befragten als „positiv“ bzw. „eher positiv“ bewertet wird, ist ein klares Signal für Arbeitgeber: „Solange sich die betriebliche Altersversorgung einfach und unkompliziert für Arbeitnehmer gestaltet, werden diese Angebote gut wahrgenommen“, konstatiert Gundula Dietrich, Geschäftsführerin bei Aon. „Durch die Möglichkeit zu widersprechen, behalten die Arbeitnehmer die Hoheit über ihre Entscheidung. Es wird ihnen jedoch viel leichter gemacht, etwas für ihre Altersversorgung zu tun.“

Wird dies mit Zuschüssen des Arbeitgebers gekoppelt, die über die gesetzliche Mindestanforderung hin-ausgehen, werden solche Angebote zum wirksamen Instrument der Vorsorge. Beträgt der Zuschuss die Hälfe des Eigenbetrags, wären zwei Drittel der befragten Arbeitnehmer auf jeden Fall dabei. Dietrich kommentiert: „Arbeitgeber brauchen also nicht zu befürchten, potenzielle Mitarbeiter mit solchen Mo-dellen zu verschrecken. Im Gegenteil: Entsprechende Angebote sind sehr will-kommen und können dazu beitragen, die Attraktivität des Unternehmens zu steigern.“

Sie sieht in den Umfrageergebnissen auch ein Signal an die Tarifparteien, den Weg für die im Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vorgesehenen Opting-out-Modelle freizumachen. „Die bisherige Zurückhaltung bei der Umsetzung von Opting-out-Modellen erscheint im Licht der Umfrageergebnisse nicht angebracht.”

 

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MARKTKOMMENTAR zur EU-Kleinanlegerstrategie Von Prof. Dr. Michael Heuser, Wissenschaftlicher Direktor des DIVA Marburg, 17. Mai 2022

 

Nach Auffassung der EU-Kommission fehlt den Bürgern Europas, den unbedarften „Kleinanlegern“, der freie Zugang zu Anlageprodukten mit mehr Rendite – sprich zu Aktien- bzw. Investmentprodukten. Doch ist ein EU-weiter Regulierungsansatz hier wirklich ein geeignetes Mittel, um mehr Investmentfreude zu erzeugen? Drei Thesen hinterfragen die Prämissen der „EU-Kleinanlegerstrategie“:

1.)      Die Annahme der Kommission, der Marktzugang von Kleinanlegern sei beschränkt, ist fragwürdig.

Zumindest in Deutschland, immerhin dem größten europäischen Teilmarkt, wuchs die Zahl der Fondssparpläne, der Wertpapierdepots und der Aktionäre in den vergangenen Jahren mit hoher Dynamik. Dem liegt ein sich stetig verbesserndes Verhältnis der Bürger zu aktienbasierten Geldanlagen zu Grunde, wie unter anderem die Entwicklung des vom DIVA halbjährlich erhobenen Deutsche Geldanlage-Index (DIVAX-GA) zeigt. Zugleich besteht auch das Neugeschäft der deutschen Lebensversicherer inzwischen zu mehr als 95 Prozent aus fondsgebundenen Produkten oder Hybridprodukten. Reine Garantieprodukte kommen fast gar nicht mehr vor. Wegen niedriger Zinsen und steigender Inflation ist das auch nicht überraschend. Die EU-Regulierungsinitiative scheint also auf andere Märkte als Deutschland zu zielen. Dann ist aber zu fordern, dass eine differenziertere Betrachtung der EU-Märkte und ihrer Marktbeschränkungen zugrunde gelegt wird. „Für alle gleich“ ist nämlich nicht „für alle besser“.

2.)      IBIP oder IBIP? Absicherung steht im Vordergrund!

Der Begriff IBIP „Insurance Based Investment Product“ ist eigentlich falsch – tatsächlich handelt es sich meist um Investment Based Insurance Products. Denn im Regelfall ist das primäre Motiv des Verbrauchers die Alters- bzw. Risikoabsicherung, die ihn das Versicherungsprodukt gegenüber einem reinen Anlageprodukt den Vorzug geben lässt. Im Übrigen sind Produkte im Versicherungsmantel deshalb auch im Regime der Insurance Distribution Directive (IDD) richtig verortet. Ein Übergang auf MFID II-Regeln würde einen Zugang zu solchen Produkten nur erschweren. Abgesehen davon tragen zum Verbraucherschutz in Deutschland noch viele weitere rechtliche Bestimmungen bei (zum Beispiel VVG, VAG, Vermittlerverordnung, VVG-Info V, AltvPIBV). Das bürokratische Ergebnis: Schon heute müssen für den Abschluss einer Riester-Rente (ein Versicherungsanlageprodukt) mehr als 50 Seiten Papier ausgedruckt und sechs Unterschriften eingeholt werden.

3.)      Um den Marktzugang zu verbessern, braucht es Beratung statt Regulierung.

Es gibt eine große Diskrepanz zwischen juristischen Anforderungen zum Verbraucherschutz auf der einen und der Verständlichkeit von Produkten und Bedingungen auf der anderen Seite. Wenn die EU-Kommission den Marktzugang zu Investmentprodukten bzw. zu investmentbasierten Versicherungsprodukten verbessern will und dabei den deutschen Markt im Blick hat, gibt es eine entscheidende Stellschraube: die Förderung kompetenter Beratung. Denn Aufgabe der Berater ist es, das regulierungsjuristische Fach-Kauderwelsch für den Verbraucher zu übersetzen und seine individuelle Situation zu bewerten. Eine Ausweitung der Regulierung, insbesondere eine Ausweitung der MIFID II-Anwendung, würde genau das Gegenteil dessen bewirken, was die Kleinanlegerstrategie eigentlich soll: Den Verbreitungsgrad höher rentierlicher Anlageprodukte fördern.

Bei aller Sympathie für gemeinsame Regeln in der EU sind die Voraussetzungen in den Mitgliedsländern schlicht unterschiedlich. In Deutschland liegt das gesetzliche Rentenniveau bei 48 Prozent, die betriebliche Altersversorgung ist bei weitem nicht flächendeckend vorhanden. Deshalb bleibt private Vorsorge unerlässlich. Ohne Bedarfsklärung, Beratung und Vermittlung wird auskömmliche Alterssicherung für alle nicht zu erreichen sein. Eine EU-Regulierung darf dieses Ziel nicht behindern.

DIVA – Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung Das DIVA versteht sich als Meinungsforschungsinstitut für finanzielle Verbraucherfragen und ist ein An-Institut der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW). Geschäftsführender Direktor ist Dr. Helge Lach, zugleich Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV); die Wissenschaftliche Leitung liegt bei FHDW-Professor Dr. Michael Heuser. Veröffentlichungen des DIVA und weitere Informationen unter www.diva.de.

 

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Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Die myLife Lebensversicherung AG wird Mitglied bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV).

 

Beide Häuser haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen und wollen ihr Engagement für die Interessen der Maklerschaft in Deutschland weiter ausbauen.

Jens Arndt, Vorstandsvorsitzender der myLife, freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit und betont: „Versicherungsmakler leisten einen großen sozialen Beitrag, indem sie Verbraucher unabhängig und mit einer breiten Produktauswahl hinsichtlich ihrer Altersvorsorge und ihres Versicherungsschutzes beraten. Als Nettoversicherer mit innovativen Vorsorge- und Investmentkonzepten ist es für uns eine Herzensangelegenheit, die Berater nun auch über die BFV zu fördern, weil sich hier ihre Interessen vereinen und sie mit der BFV eine noch stärkere Stimme erhalten.“

BFV-Koordinator Erwin Hausen fügt hinzu: „Wir freuen uns sehr über die Entscheidung des Nettoversicherers myLife, sich gemeinsam mit der BFV für den Erhalt und die Stärkung der qualifizierten und unabhängigen Versicherungsmakler zu engagieren.“

Informationen zur myLife Lebensversicherung AG

Die myLife Lebensversicherung AG bietet als deutsches Lebensversicherungsunternehmen ausschließlich Vorsorgelösungen an, bei denen Kunden und Finanzberater die Vergütung für die Beratungs- und Vermittlungsleistung unabhängig, individuell und direkt vereinbaren können. Geringe Produkt- und Verwaltungskosten sorgen zusätzlich dafür, dass mehr Geld für die Altersvorsorge und den Versicherungsschutz übrig bleibt. Maximale Transparenz und innovative Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss sowie unzählige Anpassungsmöglichkeiten während der Laufzeit schaffen darüber hinaus größtmöglichen Freiraum für die persönliche Vorsorge und Absicherung. Die myLife und ihre Vorsorgelösungen werden regelmäßig von führenden Ratingagenturen ausgezeichnet.

Informationen zur Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) setzt sich seit 2014 für den Berufsstand der Versicherungsmakler ein. Die BFV hat sich zum Ziel gesetzt, die Tätigkeit und die besondere Rechtsstellung des unabhängigen, kundenorientierten Versicherungsmaklers bekannter zu machen und zu fördern. Damit sollen die Bedeutung und die Funktion des Berufsstandes einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden, sowohl bei Kunden als auch in der Politik. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist registrierte Interessenvertreterin (Registernummer R000688) für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Die BFV wird von mittelständischen Versicherern unterstützt, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler vertretenen Mitglieder haben über 90.000 Geschäftsanbindungen mit registrierten ungebundenen Versicherungsvermittlern. Weitere Informationen zur BFV finden Sie unter www.bfv-versicherungsmakler.de.

 

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Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, Koordinator Erwin Hausen c/o kapital-markt intern Verlag GmbH Redaktion versicherungstip, Grafenberger Allee 337a, 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 6698 198, www.bfv-versicherungsmakler.de

BiPRO-Provider-Service von Smart InsurTech ermöglicht SDV AG und Akkurat volldigitale Dokumentenlieferung zum Makler

 

Pools, Verbundunternehmen und Assekuradeure, die das Maklerverwaltungsprogramm (MVP) SMART ADMIN nutzen, können ihre angebundenen Makler mit dem BiPRO-Provider-Service der Smart InsurTech AG nun besser servicieren. Bisher standen sie bei der Kooperation mit freien Vermittlern, welche ihr Geschäft nicht ausschließlich über sie abwickeln und daher ein eigenes MVP haben, vor der Herausforderung, dass sämtliche zu einem Vertrag erzeugten Dokumente nicht strukturiert verarbeitet wurden. In Zusammenarbeit mit der SDV AG und dem Verbundunternehmen Akkurat hat die Smart InsurTech AG nun einen BiPRO-Provider-Service realisiert, der die SDV AG und Akkurat befähigt, ihren Partnern automatisch BiPRO-fähige Dokumente mittels BiPRO 430er-Norm zum Abruf bereit zu stellen – unabhängig vom jeweiligen Makler-MVP.

„Mit dem Provider können wir unseren Maklern nun auch Dokumente wie beispielsweise Beitragsrechnungen und Policen gemäß BiPRO-Norm in ihrem jeweiligen MVP zum Abruf bereitstellen“, berichtet Thomas Müller, Vorstand der SDV AG. „Das erspart unseren Partnern viel Zeit. Ihr Verwaltungsaufwand sinkt signifikant, da sie diese Dokumente zuvor per E-Mail erhielten und manuell ablegen mussten.“

Arbeiten angebundene Makler mit dem Verwaltungsprogramm SMART ADMIN, so sind weitere Automatisierungen möglich. Bernd Jakobs, Leiter Vertrieb Großkunden bei der Smart InsurTech AG, erläutert: „Mit SMART ADMIN können Regeln definiert werden, die Folgeprozesse anstoßen. Unser Verwaltungssystem unterscheidet zwischen Ablage-Dokumenten und wichtigen Dokumenten, die ausgesteuert und manuell bearbeitet werden müssen. Beitragsrechnungen können beispielsweise direkt dunkel verarbeitet werden.“

Akkurat kann als Verbund dank Provider-Service Dokumentenströme zentral verarbeiten

Nicht nur Pools können ihren angebundenen Vermittlern mit dem BiPRO-Provider-Service einen deutlichen Mehrwert im Verwaltungsalltag verschaffen. Timo Dörr, Geschäftsführer von Akkurat, einem der größten deutschen Verbundunternehmen für selbstständige Finanz- und Versicherungsmakler, sagt: „Als Bestandsinhaber sind unsere Partner auch für die Pflege ihrer Daten verantwortlich. Mit dem Provider-Service können wir nun als Verbund Dokumentenströme zentral verarbeiten und die eigenständigen CRM-Systeme unserer Vermittler im Hinblick auf Dokumente laufend aktualisieren.“ Somit können Akkurat-Partner zukünftig von den beiden entscheidenden Vorteilen partizipieren: Sie sind einerseits Bestandsinhaber mit einer Direktanbindung zu den Produktgebern und können andererseits zugleich von einer zentralen Datenverarbeitung über die Akkurat profitieren.

Interessierte Pools, Verbünde und Assekuradeure, die mit SMART ADMIN arbeiten, können nach einem kleinen Anbindungsaufwand ebenfalls den BiPRO-Provider-Service einsetzen. Nähere Informationen hierzu sind unter vertrieb@smartinsurtech.de erhältlich.

Über die Smart InsurTech AG

Die Smart InsurTech AG betreibt mit SMART INSUR eine webbasierte Versicherungsplattform für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten bzw. -verträgen. Das voll integrierte System verbindet Prozesse und Datenflüsse von Versicherungsunternehmen und -vertrieben und ermöglicht mit seiner modernen Technologie den schnellen und direkten Vertragsabschluss, anlassbezogene Produktvergleiche, Konzeptberatung und effiziente Bestandsverwaltung. Die hoch automatisierten Prozesse der Plattform führen zu deutlichen Kostenvorteilen und nachhaltigem Geschäftserfolg unserer Kunden. Die Smart InsurTech AG ist eine 100%ige Tochter der in Lübeck ansässigen Hypoport SE. Die Aktien der Hypoport SE sind an der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet und seit September 2021 im MDAX vertreten. Die Hypoport-Gruppe beschäftigt in ihrem Netzwerk von Technologieunternehmen rund 2.500 Mitarbeitende und hat im Jahr 2021 einen Umsatz von 446 Mio. Euro erwirtschaftet. Weitere Infos zur Smart InsurTech AG sowie zur Versicherungsplattform SMART INSUR unter www.smartinsurtech.de.

 

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Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Das Ziel ist ein ganzheitlicher Next-Level-Service für Kundinnen und Kunden der Exklusivpartner der Bayerischen über die eigenen Unternehmensgrenzen hinaus.

 

Die Bayerische versteht sich als die Marke für Beraterinnen und Berater. In der eigenen Vertriebs- und Servicestrategie nimmt auch der Exklusivvertrieb (EV) eine wesentliche Rolle ein. Die Versicherungsgruppe bietet ihren Partnern schon seit längerem das Beste aus den Geschäftsmodellen eines Mehrfachagenten und der Ausschließlichkeitsorganisation (AO). Jetzt hat die Bayerische das Geschäftsmodell des Exklusivvertriebes noch einmal neu definiert.

Kunden können in Zukunft ganzheitliche Beratung und Service durch den Exklusivvertrieb neu erleben. Zum einen erhalten sie eine umfängliche Beratung mit den vielfach ausgezeichneten Produkten der Bayerischen und im Bedarfsfall ausgewählter Kooperationspartner. Zum anderen können aber auch sämtliche bestehende Versicherungs- und Vorsorgeverträge, die hinsichtlich des Preises und der Leistung bestens bei der bestehenden Gesellschaft aufgehoben sind, über die neu gegründete 100-prozentige Tochter der Bayerischen, die Bayerische Versicherungsmakler-GmbH, in die Betreuung übernommen werden. Dafür wurden digitale Prozesse etabliert, die dies für Berater und Kunden ganz einfach und bequem ermöglichen. Genutzt wird die im Markt etablierte elektronische Unterschrift InSign. In Kooperation mit etablierten und innovativen Dienstleistern wird damit eine in dieser Form wohl einzigartige Lösung für den Exklusivvertrieb ab heute angeboten.

Die Bayerische geht davon aus, dass diese Idee und das Geschäftsmodell für viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Versicherungsvertrieb ein attraktives Angebot darstellt. Genau hier plant die Versicherungsgruppe auch weiterhin gezielt in diesem Geschäftsmodell zu wachsen. Die Maßnahme geht einher mit der EV-Strategie 2025 der Bayerischen, die insgesamt eine Evolution des Exklusivvertriebes darstellt. Bei der Erarbeitung der Strategie war auch das Institut Ritter maßgeblich beteiligt. „Mich begeistert, dass die mittelständisch geprägte Bayerische auch in diesem Feld mutig und entschlossen einen ganz neuen Erfolgsweg im Geschäftsmodell des AO-Vertriebes definiert“, führt Geschäftsführer Steffen Ritter aus.

„Die Vision der Bayerischen treibt uns an, innovativ über die Grenzen des Versicherns hinauszudenken. Wir möchten gerade Familien, die in Einfamilienhäusern leben, den Beamtinnen und Beamten sowie den Gewerbetreibenden und Selbständigen in Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzfragen ein starker und vor allen Dingen empathischer Partner sein. Seriöse und vor allem ganzheitliche Beratung setzt voraus, einen Überblick zu allen Verträgen gewährleisten zu können. Dabei wollen wir uns in der Beratung auf das konzentrieren, was wirklich sinnvoll ist und insbesondere überflüssige Vorsorge oder Versicherungen identifizieren. Idealerweise trägt unsere Beratung dazu bei, dass weniger Versicherung erforderlich wird.“, beschreibt Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen, die Beweggründe für die neue Strategie und die Kooperation.

„Mit diesem neuen Ansatz denkt die Bayerische über die Unternehmensgrenzen hinaus. Egal welches Produkt oder welche Gesellschaft, die Kundinnen und Kunden werden bei uns umfassend und ganzheitlich beraten. Somit heben wir das Thema Kundenbetreuung auf eine neue Ebene in der Versicherungswelt“, rückt Stefan Finsterwalder, Mitglied des oneEV-Führungsteams der Bayerischen, die Kundenvorteile ins Zentrum der Kooperation. „Ich freue mich, wenn wir damit noch mehr Partnerinnen und Partner für die Bayerische und unsere Idee des Exklusivvertriebes gewinnen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die von der WWK Lebensversicherung a. G. angebotene hybride Fondsrentengeneration WWK IntelliProtect® 2.0 wurde von der Mein Geld Medien Gruppe mit dem Assekuranz Award in der Kategorie Lebensversicherungen ausgezeichnet.

 

Marketingchef und Organisationsdirektor Thomas Heß nahm den Award im Rahmen der Preisverleihung am 5. Mai 2022 in Wiesbadener Kurhaus entgegen und betonte: „Die Auszeichnung ist für uns von besonderem Wert, bestätigt sie doch die Innovationskraft, die die Entwicklung unserer Fondspolicen seit über 50 Jahren prägt. Unsere Geschäftszahlen bestätigen eindrucksvoll, dass uns mit WWK IntelliProtect® 2.0 erneut ein großer Wurf gelungen ist. Der Produktname steht im Vermittlermarkt wie kein anderer für Fondspolicen mit Garantie.“

Der Assekuranz Award wurde zum ersten Mal vergeben. Die Auszeichnungen in mehreren Kategorien tragen dazu bei, die Welt der Versicherungswirtschaft aus einem übergeordneten Blickwinkel zu betrachten. Dabei geht es nicht nur um die günstigsten Tarife, sondern um das Gesamtkonzept der einzelnen Versicherer. Denn nur mit richtigen Serviceangebot, erfolgreicher Digitalisierung, Berücksichtigung der Umwelt und Innovationen können Versicherer heute die Wünsche und Erwartungen der Kunden erfüllen.

Erst im letzten Jahr hatte die WWK die unter dem Markennamen WWK IntelliProtect® 2.0 bekannten Fondsrenten mit Garantie neu konzipiert und mit vielen Neuerungen für die Kunden ausgestattet. Die Tarife stehen in allen drei Schichten zur Verfügung.

WWK IntelliProtect® 2.0 – die wichtigsten Produkteigenschaften:

  • kundenindividuelle dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie (iCPPI)
  • variable Garantieniveaus zwischen 50 und 80 Prozent der eingezahlten Beiträge
  • Auswahl aus 50 aktiv gemanagten Fonds mit kostenreduzierten Tranchen
  • Erweitertes Fondsangebot um neun kostengünstige Indexfonds
  • Leichtere und passgenaue Portfoliogestaltung durch den AVANTI Fondsfinder
  • Lock-in-Funktion um Kursgewinne zu sichern und das Garantieniveau anzuheben
  • Harter garantierter Rentenfaktor inklusive Besserstellungsoption
  • Bestnote FFF+ für den Riester-Tarif

Die WWK Lebensversicherung a. G. zählt mit Beitragseinnahmen von über einer Milliarde Euro zu den 25 größten Lebensversicherungen in Deutschland. Geführt wird das Unternehmen als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Als solcher ist die WWK ausschließlich ihren Kunden, also den Mitgliedern, verpflichtet und agiert unabhängig von Aktionärsinteressen. Solidität und Finanzstärke zeichnen die WWK aus. Auf das Geschäftsvolumen bezogen ist die Gesellschaft seit langer Zeit einer der substanz- und eigenkapitalstärksten Lebensversicherer in Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WWK Lebensversicherung a. G., Marsstraße 37,  80292 München, Tel: (089) 5114-3531 Fax: (089) 5114-2698, www.wwk.de

Die Europäische Kommission verabschiedete kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen.

 

Der Richtlinienentwurf zielt darauf ab, die Verbraucherrechte zu stärken. Dafür sollen u. a. bei Internetverträgen die Kosten ausgewiesen und das Widerspruchsrecht für Verbrauchern erleichtert werden.

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission den Online-Handel von Finanzdienstleistungen unter die Lupe nimmt und Fehlentwicklungen der letzten Jahre in diesem Bereich korrigieren will“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn der BVK trat schon immer für gleiche Informations- und Wettbewerbsbedingungen für den persönlichen und den online-basierten Vertrieb von Finanzdienstleistungen ein. Diese Korrektur darf jedoch nicht dazu führen, dass über den Umweg der Regelung von Finanzdienstleistungen über das Internet der Vertrieb von Finanzdienstleistungen insgesamt verschärft wird.“

Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wird im weiteren Verlauf im EU-Ministerrat und im EU-Parlament erörtert. Der BVK wird diesen Prozess intensiv begleiten und sich über seine Kooperation mit dem europäischen Vermittlerdachverband “European Federation of Insurance Intermediaries” (BIPAR) dafür einsetzen, dass bei diesen Beratungen die Finanzdienstleistungen der Versicherungsvermittler nicht erschwert werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

In den Zukunftsmodus wechseln

 

Unter dem Motto „Nachhaltigkeit und ESG-Qualitätskriterien: neue Beratungsmöglichkeiten für Versicherungs- und Anlageprofis“ diskutierten am 05.05.2022 im Rahmen des diesjährigen BCA Presse-Dialogs zahlreiche Medienvertreter gemeinsam mit ausgewiesenen Experten und dem BCA-Vorstand über die Folgen des Veränderungstreibers Nachhaltigkeit auf die Kundenberatung des Vermittlers. Deutlich wurde: Nachhaltigkeit ist nicht als vorübergehender Trend oder Nischenthema einzustufen! Vielmehr wird Nachhaltigkeit mitsamt den gesetzlichen Vorschriften zum bedeutsamen Wettbewerbskriterium auch im Finanz- und Versicherungsmarkt. Demzufolge beeinflusst das Thema das Beratungsgespräch und den Vermittler. Berater sollten sich daher des komplexen Themas umfassend annehmen. Unterstützung erhalten sie von Dienstleistern wie der BCA AG.

Nachhaltigkeit und die Berücksichtigung von deren Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung haben bekanntermaßen viele Facetten. Dies wurde auch auf dem diesjährigen BCA Presse-Dialog deutlich. Ganz allgemein lässt sich nach Ansicht der Anlage- und Versicherungsexperten Gottfried Baer, Geschäftsführer der MehrWert GmbH, und Hans Seeliger, Geschäftsführer der Seeliger & Co. GmbH, festhalten: Die Nachfrage von Kunden nach nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten nimmt immer weiter zu. Insbesondere bei den jüngeren Generationen Y und Z erlangt Nachhaltigkeit auch im Kontext des eigenen Vermögensaufbaus bzw. der Vorsorge eine zentrale Bedeutung. Nichtsdestotrotz ist auch in allen anderen Altersstufen das Interesse an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen immens.

Hinzu kommen die regulatorischen Beratungsvorgaben nach den ESG-Qualitätskriterien, die eine Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ab August verbindlich vorschreibt. Nach Ansicht der beiden Maklerprofis Baer und Seeliger, die sich bereits seit vielen Jahren des Themas Nachhaltigkeit ausführlich angenommen haben, wird die Umsetzung der Vorgaben für einige Vermittler durchaus herausfordernd – zumal der Kriterienkatalog für ökologisch nachhaltige Produkte bzw. Investitionsentscheidungen äußerst komplex ist. Berater müssen sich dem wichtigen Thema umfassend stellen und sollten darüber hinaus die sich damit bietenden enormen Chancen erkennen und sich entsprechendes Fachwissen aneignen. Zusätzlich bedarf es digitaler Hilfen, um die regulatorischen Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Der Umsetzung regulatorischer Vorgaben beim Thema Nachhaltigkeit sieht Seeliger in seinem Unternehmen mit Gelassenheit entgegen: „Wir beschäftigen uns seit Jahrzehnten mit dem Thema, es liegt uns quasi in der DNA“, betont er. Und auch Baer sieht sich bereits gut positioniert: „Wir setzen seit 2010 gänzlich auf Nachhaltigkeit und ‚grüne‘ Versicherungs- und Anlageprodukte. Demzufolge blicken wir optimistisch in die Zukunft.“

Für diejenigen Makler, die gesetzliche Vorgaben bzw. die ESG-Kriterien nicht lediglich als die nächste lästige Pflichtaufgabe sehen, sondern sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auf allen Ebenen auseinandersetzen, bieten sich neue Ansätze – denn das Kundeninteresse wird stetig steigen. „Das Thema ESG wird folglich weiter an Dynamik gewinnen. Umso wichtiger ist es, dass Vermittler an dieser Stelle bestmöglich Unterstützung erhalten. Mit unseren Leistungen können Vermittler den Wandel zur Nachhaltigkeit als Chance verstehen – es bietet Vermittlern neue Beratungsmöglichkeiten“, so Dr. Frank Ulbricht, Vorstandsvorsitzender BfV Bank für Vermögen AG und Vorstand der BCA AG.

UMFASSENDER SUPPORT UND WEITERBILDUNGSANGEBOTE

Wie Dr. Ulbricht in seinem Vortrag vorstellte, ist speziell die Beratung zu ESG-konformen bzw. ethischen Anlagestrategien in einem äußerst dynamischen Entwicklungsprozess. Dies verlangt von Finanzprofis eine stetige Weiterbildung in diesem Bereich. Als Maklerpool sowie Vermögensverwalter und Haftungsdach bietet die BCA-Gruppe hierzu umfassenden Support. Mit „Basis-“, „Fortgeschrittenen-“ und „Expertenschulung“ (IDD- und CFP-Punkte anrechenbar) steht Vermittlern in Bezug etwa auf die nachhaltige Anlageberatung ein ausgezeichnet aufeinander abgestimmtes Angebot zur Verfügung.

Daneben erhalten Berater auch bei der Beratungsstrecke umfassende Hilfen. Im Versicherungsbereich ermöglicht eine Kooperation mit Franke und Bornberg eine exzellente Produktauswahl und Protokollierung bei der Beratung zu nachhaltigen Versicherungsprodukten. Investmentseitig wurde im Bereich Investment-Research ein Konzept zur künftigen Analyse von Nachhaltigkeitsfonds entwickelt und die ersten Selektionsmöglichkeiten nach Artikel-8- und Artikel-9-Fonds wurden entsprechend der Offenlegungsverordnung im Expertentool DIVA implementiert. Auch die sog. TopFonds Liste wurde angepasst: So werden seit einem Jahr entsprechend einzustufende Fonds inklusive der Morningstar-ESG-Globen ausgewiesen. Auch für das Thema Nachhaltigkeitspräferenzen innerhalb der Kundenberatung wurden im Rahmen des Presse-Dialogs erste Auszüge zur prozessoptimierten Lösung präsentiert.

SEHR GUTE GESCHÄFTSZAHLEN UND DIGITALE NEUHEITEN

Im Rahmen der Veranstaltung erhielten die teilnehmenden Journalisten auch exklusiv einen Blick auf die vorläufigen Geschäftszahlen der BCA AG (Pressemeldung zu den vorläufigen Geschäftszahlen 2021 folgt in der nächsten Woche). „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, fasst Rolf Schünemann, BCA-Vorstandsitzender das letzte Geschäftsjahr zusammen. So bestätigen die vorläufigen Zahlen den Wachstumskurs der BCA-Gruppe und somit die positive wirtschaftliche Entwicklung des ganzheitlichen Dienstleisters für Versicherungs- und Anlageprofis. Schünemann weiter: „Bei allen relevanten Kennzahlen – wie etwa Umsatzerlöse und Ergebnis – verzeichnet die BCA zweistellige Zuwächse.“

Ein wichtiger Grund für die gute Entwicklung ist die digitale Aufstellung des Unternehmens. Bedingt durch den digitalen Wandel erwarten Kunden verstärkt die hybride Aufstellung eines Maklerunternehmens. „Hierfür erhalten Makler und Mehrfachagenten durch uns das optimale Rüstzeug“, so Roman Schwarze, Vorstand der BCA AG. Stark nachgefragt sind aktuell digitale Vertriebshilfen wie u. a. das Bestandsübertragungstool oder der Investment-Shop. Auch für das laufende Jahr forciert die BCA den digitalen Fortschritt. So informierte Schwarze auf der Veranstaltung über die Weiterentwicklung der Serviceplattform DIVA und der Kunden-App. Ebenso vertriebsunterstützend wirkt die Kooperation zwischen BCA und dem FinTech-Experten fino. Hierdurch besteht für Vermittler die Möglichkeit der Integration einer KI-gestützten Konto- und Datenanalyse in den Beratungsprozess. Kurzum: Durch seine ganzheitliche Aufstellung sieht sich die BCA rundum und somit auch beim Wachstumsfeld Nachhaltigkeit bestens für die Zukunft gewappnet.

Über die BCA AG:

Eckdaten: Die BCA AG mit Sitz in Oberursel im Taunus zählt seit Gründung 1985 zu den marktführenden Maklerpoolgrößen Deutschlands. Neben der Muttergesellschaft gehören zur Unternehmensgruppe die Wertpapierhandelsbank BfV Bank für Vermögen AG mit flexiblem Haftungsdachkonzept und hauseigener Fondsvermögensverwaltung PRIVATE INVESTING, die CARAT Fonds Service AG, die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (VVS GmbH), sowie die IT-Schmiede asuro GmbH. Die BCA-Gruppe unterhält derzeit mit rund 9.000 unabhängigen Finanzdienstleistern eine Vertriebspartnerschaft. Der Konzernumsatz betrug im Geschäftsjahr 2020 rund 59,8 Millionen Euro, das Eigenkapital lag bei 6,47 Millionen Euro.

Dienstleistungsspektrum: Angebundenen Maklern bietet die Poolgruppe einen zeitgemäßen All-inclusive Service für die Finanz- und Versicherungsberatung. Dazu zählen auf Basis einer umfassenden Vertriebs- und Organisationsunterstützung u.a. die prämierte elektronische Beratungs- und Abwicklungsplattform DIVA sowie ein zielgruppengerechter Marketingsupport. Mit Fokus auf die Investmentsparte stehen angeschlossenen Finanzvermittlern aktuell mehr als 8.000 ausgewählte Investmentfonds zur Verfügung. Dieser breit gefächerte Asset-Fundus wird begleitet durch fundierte Kapitalmarktanalysen und Einzelfonds-Reportings sowie detaillierte TopFonds-Listen. Darüber hinaus profitieren Finanzdienstleister von innovativen digitalen Tools, wie etwa dem Investment-Shop mit durchgängiger Online-Direktabschlussstrecke, oder einem modernen Depotreporting. Das Angebotsuniversum im Versicherungsbereich deckt die gesamte Bandbreite aller gängigen Produktsparten renommierter Gesellschaften ab und Maklerpartner können im Rahmen ihrer Produktselektion auf modernste Vergleichstools, übersichtliche Kriterienkataloge sowie hauseigene Deckungskonzepte zurückgreifen. Eine Endkunden-App für Versicherung und Investment – inklusive integrierter Chat-Funktion und digitaler Bestandsübertragungsoption – rundet das insgesamt starke Leistungsspektrum ab.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BCA AG, Hohemarkstr. 22, D-­61440 Oberursel, Tel: 06171 91 50­100, Fax: 06171 91 50­101, www.bca.de

Mit dem Launch des Marketplaces zeigt der Infrastrukturdienstleister blau direkt, dass Plattformökonomie das Geschäftsmodell der Zukunft ist.

 

Dass blau direkt nicht mehr nur Maklerpool ist, sondern darüber hinaus den angebundenen Partner:innen ein weitreichendes unternehmensübergreifendes Angebot bereitstellt, hat das Unternehmen bereits häufiger gezeigt. Nun setzt das Lübecker Unternehmen mit dem Launch eines eigenen Marketplaces ein weiteres wichtiges Zeichen der digitalen Transformation. Mit diesem Schritt erweitert blau direkt das Produktumfeld für Vermittler:innen um zahlreiche Marken und ausgewählte Produktpartner:innen.

“Mit dem Launch des Marketplaces können wir Vermittler:innen ein noch umfassenderes Angebot bieten.”, erklärt Marcel Canales, Chief Business Development Officer bei blau direkt, der das Projekt maßgeblich betreut hat. Weiter führt Canales aus: “Plattformökonomie ist ein immer wichtigeres Thema. Mit dem Launch des Marketplaces werden wir zur modular erweiterbaren Plattform und bauen unsere Position als erste Adresse für ein vielfältiges Angebot für Makler:innen aus. Wir sehen es in unserer Verantwortung unsere Partner:innen auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehört auch ihnen einen Zugang zu allen bedeutenden Anbieter:innen zu ermöglichen.”

Dabei ist das Angebot, welches auf dem Marketplace vertreten ist, hochkarätig, da Partner:innen vor Aufnahme sorgfältig geprüft werden. Den Anfang macht unter anderem die Neodigital Versicherung AG. “Wir freuen uns, ein Teil der digitalen Transformation von blau direkt zu sein und sind stolz darauf, als einer der ersten Partner beim Launch gelistet zu sein. Während die Nutzer:innen einen einfachen und schnellen Zugang zu Informationen und einem breiten Angebot haben, profitieren wir von der Reichweite des Marketplaces.”, berichtet Stephen Voss, Vorstand Vertrieb und Marketing der Neodigital Versicherung AG, begeistert. Weiter führt er aus: “Gerade die Partner:innen von blau direkt haben einen hohen Anspruch an optimierte Prozesse. Deshalb freuen wir uns über die Möglichkeit, bei blau direkt auch unsere eigenen, für Versicherungsunternehmen individuellen Lösungen, medienbruchfrei und ohne Abstriche in den Prozessen integrieren zu können. Der perfekt in den Verkaufsprozess der blau direkt Partner:innen integrierte Wechseltarif ist hierfür ein toller Start.”. Der Marketplace startet mit den ersten Partner:innen und wird in den kommenden Wochen erweitert. Alle Interessenten können sich den Marketplace unter www.blaudirekt.de/marketplace ansehen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

BdV warnt vor weiter angespannter Lage

 

Jährlich das gleiche Spiel – rückt die Veröffentlichung der Solvabilitätsberichte näher, kommen im Vorfeld betont positive Signale von der Versicherungswirtschaft zur Solvenzlage. So schätzt der GDV die Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer zum Jahresende auf durchschnittlich rund 450 Prozent. Möglich wird dies durch Übergangsmaßnahmen, die die Versicherungsgesellschaften noch bis 2031 nutzen können, um eine ausreichende Solvenzquote auszuweisen. Laut Fachmagazin Versicherungsbote würden solche Übergangshilfen die Solvenzquoten um bis zu 800 Prozent heben.

„Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass das, was sich die Unternehmen an Solvenz schönrechnen, so stark von der tatsächlichen Lage ablenkt, wie noch nie“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Und die ist vermutlich weiterhin dramatisch.“

Bereits die von BdV und Zielke Research 2017 erstmals untersuchten Solvenzberichte der deutschen Lebensversicherer zeigten, dass sich die Solvenzquoten stark darin unterscheiden, ob sogenannte Übergangsmaßnahmen angesetzt werden oder nur die reine Solvenz betrachtet wird. Im letzten Jahr waren bereits 23 der 80 untersuchten Lebensversicherungsunternehmen in ernsten Schwierigkeiten, das heißt, sie haben eine zu geringe reine Solvenz oder eine negative Gewinnerwartung. Je stärker die Unternehmen mit Sonderregeln arbeiten, um die Solvenzquoten aufzuhübschen, umso wichtiger ist es, dass die Solvenzberichte transparent und nachvollziehbar sind. „Wir werden auch dieses Jahr zusammen mit Zielke Research die Solvenzberichte und -quoten auf Herz und Nieren prüfen und Fehlentwicklungen aufzeigen.“

Grundsätzlich ist es erfreulich, dass die Solvenzlage der Unternehmen immer stärker im Fokus der Öffentlichkeit steht. Doch Kleinlein warnt: „Ich befürchte, dass mit dieser Solvenzkosmetik die wahren Probleme kaschiert werden – wie zum Beispiel, dass Kundengelder auch weiterhin über Umwege als Solvenzmittel missbraucht werden – zulasten der Überschussbeteiligung.“ Dies zu erkennen ist anhand der Solvenzberichte nicht möglich und bedarf zusätzlicher aktuarieller Analysen, die der BdV vornehmen wird.

Erstmals wurde im letzten Jahr von BdV und dem europäischen Dachverband BETTER FINANCE auch die Stabilität von Lebensversicherern in EU-Nachbarländern geprüft. „Ich bin neugierig, wie sich dieses Jahr die deutschen Lebensversicherer im Vergleich zur europäischen Konkurrenz darstellen. Das werden wir zusammen mit BETTER FINANCE unter die Lupe nehmen“, verspricht Kleinlein.

 

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Aufgrund fast beispielloser Kurszuwächse in den vergangenen Jahren haben Kryptowährungen rasant an Bekanntheit und Beliebtheit gewonnen – Immer mehr Anleger überlegen deshalb, in Bitcoin & Co. zu investieren – Es gibt jedoch einige wichtige Besonderheiten zu beachten

 

Mit keiner anderen Anlageklasse konnten Anleger im vergangenen Jahr so viel verdienen, wie mit dem Bitcoin. Über 70 Prozent legte der Kurs zwischen Anfang Januar und Ende Dezember zu. Und auch als die steigende Inflation, die drohende Zinswende und der Einmarsch Russlands in der Ukraine die Märkte durchrüttelte, hielt sich die digitale Währung erstaunlich gut. Zwar verlor der Bitcoin anfänglich etwas an Wert, per Saldo liegt er jedoch zwischen dem Tag des Kriegsbeginns am 24. Februar und Ende März mit 25 Prozent im Plus. Und der Bitcoin ist nicht die einzige Kryptowährung, die in den vergangenen Jahren deutlich zulegen konnte. Auch Ethereum, die zweitgrößte Internetwährung, Tether, Solana oder Cordano weisen rasante Zuwächse auf.

„Tatsächlich ist es angesichts der massiven Kursgewinne und der zuletzt gezeigten Stabilität kaum verwunderlich, dass sich Kryptowährungen zunehmender Beliebtheit erfreuen“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. „Allerdings stellt sich damit auch die Frage, inwieweit sich Kryptowährungen als langfristige Geldanlage eignen.“

Internetwährungen: Keine laufenden Erträge

Grundsätzlich weisen Bitcoin und Co. – ähnlich wie Gold – einen wichtigen Unterschied zu traditionellen Anlageformen auf: Sie bringen keine laufenden Erträge. Viele Aktien dagegen bieten regelmäßige Ausschüttungen in Form von Dividenden, Immobilien werfen Mieteinnahmen ab und Anleihen Zinserträge. „Da es solche laufenden Erträge bei Bitcoin und Co. nicht gibt, ist es auch nicht möglich, einen inneren Wert für Kryptowährungen zu ermitteln“, so Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Zwar mag es auch andere Motive geben, um Bitcoin oder eine andere Internetwährung zu kaufen. Als Investment führt dieser fehlende Cashflow aber dazu, dass Anleger hoffen müssen, die Kryptowährung zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Marktteilnehmer für einen höheren Preis zu verkaufen.“

Das heißt, Kryptowährungen haben mehr mit Spekulieren als mit Investieren und einem langfristigen Vermögensaufbau zu tun. „Zudem darf man auch nicht vergessen, dass diese virtuellen Recheneinheiten enorm hohe Kursschwankungen aufweisen“, erklärt Tilmes weiter. „Mit diesen Schwankungen sollten Käufer leben können.“ Dennoch mag für den einen oder anderen Anleger eine Beimischung von Kryptowährungen interessant sein. „Natürlich spricht nichts dagegen“, sagt der Anlageexperte, „aber Anleger sollten sich erstens der Risiken, die bis hin zum Komplettverlust des eingesetzten Kapitals gehen, bewusst sein. Und zweitens sollte man dies auch nur mit Spielgeld tun, das nicht dringend benötigt wird und das nicht Teil der auf den langfristigen Vermögensaufbau ausgerichteten Allokation ist.“

Internetwährungen: Verschiedene Investitionswege, unterschiedliche Eigenschaften

Wer unter diesen Bedingungen tatsächlich einsteigen möchte, dem stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Entweder über Exchange Traded Products, die die Kursentwicklung einer einzelnen Kryptowährung oder von einem Korb verschiedener Internetwährungen abbilden, oder der direkte Erwerb. „Ob man Bitcoin oder Ether selbst besitzen möchte oder nur auf einen Preisanstieg setzt, hängt vom einzelnen Anleger ab“, sagt Tilmes. „Auf jeden Fall aber empfehle ich, sich über die verschiedenen Möglichkeiten und die einzelnen Währungen sehr genau zu informieren.“

Denn tatsächlich gibt es zwischen den Kryptowährungen Unterschiede. So ist der Bitcoin eine reine virtuelle Internetwährung, hinter Ethereum dagegen steht ein dezentrales Netzwerk, über das beispielsweise Anleihen oder Aktien begeben werden. Zudem ist Ethereum unbegrenzt verfügbar, während die Anzahl der Bitcoins begrenzt ist, weshalb Letztere manchmal in ihrer Funktion als Wertspeicher mit Gold verglichen werden. „Doch gibt es noch eine Vielzahl anderer Kryptowährungen, die ebenfalls unterschiedliche und zum Teil sehr spezielle Ausstattungsmerkmale aufweisen“, so Tilmes. Es kann sich deshalb auch in diesem Bereich lohnen, sich die Unterstützung durch einen vom FPSB zertifizierten CFP® -Professional zu holen. Sie sind zur laufenden Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse verpflichtet und deshalb auch in diesem Bereich in der Lage, professionelle Unterstützung zu bieten.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Maklerspezialist der ARAG mit hochwertiger Betreuung und innovativen Produkten

 

Vor 25 Jahren gründete die ARAG die Interlloyd Versicherungs-AG. Das Ziel: einen wachstumsstarken Maklerspezialisten für das Kompositgeschäft mit Privatpersonen sowie kleinen und mittleren Gewerbetreibenden aufzubauen. “Bis zu diesem Zeitpunkt war der Maklervertrieb der ARAG nahezu ausschließlich auf das Krankenversicherungsgeschäft ausgerichtet und nicht wie heute auf alle Sparten. Deshalb wurde damals zur Ergänzung des Angebots im Bereich Sach-, Haftpflicht- und Unfallversicherung die Interlloyd geschaffen”, erläutert Interlloyd Vorstandsmitglied Christian Vogée. Seitdem deckt die 100-prozentige Tochtergesellschaft der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG mit ihrer Muttergesellschaft das Kompositversicherungsgeschäft der ARAG in Deutschland ab.

Am 7. Mai 1997 wurde die Interlloyd Versicherungs-AG ins Handelsregister eingetragen. Gegründet wurde die Gesellschaft als rein maklerorientierter Versicherer von der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG. Die Geschäftsbasis bildete der übernommene deutsche Bestand des 1894 in Amsterdam gegründeten Versicherers Interlloyd. Mit Hauptsitz in Düsseldorf und einer Vertriebsaußenstelle in Hamburg bietet die Interlloyd Versicherungs-AG ihren Maklern eine hochwertige, bedarfsorientierte Betreuung sowie eine breite und innovative Produktpalette. Das Produktportfolio richtet sich an Privatkunden und qualifizierte Firmenkunden. “Seit ihrer Gründung hat sich die Interlloyd im deutschen Markt solide entwickelt. Heute liegen die Bruttobeitragseinnahmen bei 60 Millionen Euro”, erläutert Christian Vogée, der zusammen mit Uwe Grünewald und Zouhair Haddou-Temsamani den Vorstand der Gesellschaft bildet.

Produktinnovationen als Wachstumstreiber

Der Maklerspezialist Interlloyd setzte schnell innovative Akzente in seinem Marktsegment. So etwa 1999 mit den Produktlinien “EUROSECURE” für die umfangreiche Absicherung rund um Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude für Privatkunden sowie BUSINESS SELECT, einer umfassenden Paketpolice für Gewerbetreibende. EUROSECURE war dabei eines der ersten Deckungskonzepte in Deutschland, das mit einer Quadratmeter-Berechnung und einer Höchsthaftungsentschädigung arbeitete und damit Maklern starke Erleichterung bei ihrer täglichen Arbeit bot. In der jüngeren Vergangenheit hat die Interlloyd 2019 mit ihrem Premium-Haftpflichtschutz “Infinitus” und 2021 mit ihrem Premium-Hausratschutz “Infinitus” sowie ihrem Premium-Schutzbrief für weitere Marktimpulse gesorgt.

Impulse durch Neuaufstellung des Vertriebs

“Die Interlloyd genießt damals wie heute eine hohe Anerkennung bei den Maklern. Dabei bleiben insbesondere die konsequente Produktarbeit und die hohe Servicebereitschaft wichtige Bausteine für unseren Erfolg”, so Christian Vogée. “Um das Wachstum der Gesellschaft gezielt auszubauen, haben wir jüngst den Vertrieb der Interlloyd mit dem ARAG Partnervertrieb – der Maklerorganisation der ARAG Gesellschaften – zusammengelegt und nutzen die daraus entstehenden Synergien.” Der ARAG Partnervertrieb stellt damit nunmehr den gemeinsamen Makler-Vertriebskanal des Konzerns für beide Marken dar.

 

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ARAG SE, ARAG Platz 1, D­-40464 Düsseldorf, Tel.: +49 (0)211 963­2560, Fax: +49 (0)211 963­2025, www.arag.de

Seit über 90 Jahren ist Markel als globaler Spezialversicherer mit dem Fokus gewerbliche Haftpflicht tätig.

 

Die Markel Insurance SE ist seit Oktober 2018 ein deutscher Versicherer mit Hauptsitz in München und seit 2012 auf dem deutschen Markt tätig. Sitz der Muttergesellschaft Markel Corporation ist Richmond – Virginia. „Als Spezialversicherer helfen wir Maklern, ihre Geschäftskunden bestmöglich abzusichern. Wir glauben an Zielgruppenkonzepte, denn mit unseren gewerblichen Haftpflichtlösungen versichern wir Freelancer sowie kleine und mittlere Unternehmen optimal und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten“, weist Markel auf seine Stärken hin.

„Wir konzentrieren uns als Spezialversicherer auf die gewerbliche Haftpflicht und verstehen Ihre Risiken deshalb genau. Als innovatives, dynamisches Team mit viel Unternehmergeist wollen wir mit Ihnen gemeinsam Erfolg haben. Unsere Produkte sind marktführend und umfassend. Ob Sie Vorreiter in Ihrer Branche oder auch alter Hase sind – mit unserem Versicherungsschutz halten wir Ihnen den Rücken frei“, so der Vorstandsvorsitzende Frederik Wulff.

„Wir begrüßen den Entschluss von Markel, im Sinne der Versicherungsmakler und maklerorientierten Versicherer bei der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler mitzuwirken und diese zu unterstützen“, ergänzt BFV-Koordinator Erwin Hausen.

Informationen zu Markel

Die Muttergesellschaft Markel Corporation ist mit 70 Büros in 16 Ländern tätig. Mit 18.900 Mitarbeitern weltweit – darunter 4.600 in Insurance und 55 Mitarbeitern in München – wurden 2020 mehr als 9,3 Mrd. USD Bruttoprämien erwirtschaftet. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.markel.de.

Informationen zur Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler

Die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) setzt sich seit 2014 für den Berufsstand der Versicherungsmakler ein. Die BFV hat sich zum Ziel gesetzt, die Tätigkeit und die besondere Rechtsstellung des unabhängigen, kundenorientierten Versicherungsmaklers bekannter zu machen und zu fördern. Damit sollen die Bedeutung und die Funktion des Berufsstandes einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden, sowohl bei Kunden als auch in der Politik. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist registrierte Interessenvertreterin (Registernummer R000688) für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Die BFV wird von mittelständischen Versicherern unterstützt, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler vertretenen Mitglieder haben über 90.000 Geschäftsanbindungen mit registrierten ungebundenen Versicherungsvermittlern. Weitere Informationen zur BFV finden Sie unter www.bfv-versicherungsmakler.de.

 

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Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, Koordinator Erwin Hausen c/o kapital-markt intern Verlag GmbH Redaktion versicherungstip, Grafenberger Allee 337a, 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 6698 198, www.bfv-versicherungsmakler.de

DIVA-Umfrage zur Altersvorsorge

 

Die zukünftige Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung nimmt nach den Äußerungen von Sozialminister Hubertus Heil Form an. Die Aktienrente könnte noch in diesem Jahr kommen. Zugleich bleiben die wirkungsvollsten, aber auch schmerzhaftesten Stellschrauben Renteneintrittsalter, -niveau und -beiträge unangetastet. Mit den Plänen für die private Vorsorge hält man sich noch bedeckter. Von der privaten Pflichtvorsorge bis hin zum Riester-Relaunch – ausschließen lässt sich nichts.

Die Rentenerwartungen der Menschen werden pessimistischer

Wie sieht dazu das Stimmungsbild in der Bevölkerung aus? Aus der aktuellen Altersvorsorge-Befragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) geht hervor, dass die Mehrheit der Bürger (60 Prozent) befürchtet, im Alter von Armut betroffen zu sein.

Prof. Dr. Michael Heuser, den Wissenschaftlichen Leiter des DIVA, überrascht dieser hohe Wert nicht: „Zwar kommen wissenschaftliche Prognosen zu dem Ergebnis, dass der Anteil der armutsgefährdeten älteren Menschen in Deutschland auch langfristig nicht über 15 Prozent liegen wird. Doch viele denken bei ihrer Altersvorsorge allein an die gesetzliche Rente, und die wird in der Tat kaum mehr reichen.“ Die Menschen müssten ein stärkeres Bewusstsein dafür entwickeln, welche zusätzliche Einnahmen im Alter zur Verfügung stehen können, beispielsweise aus privat abgeschlossenen Renten oder aus Erbschaften. „Zudem fallen einige Ausgaben im Alter weg. Es ist wichtig, dass das Projekt „säulenübergreifende Renteninformation“ endlich in der Breite eingeführt wird“, so Heuser.

Dr. Helge Lach, Vorsitzender des BDV Bundesverbands Deutscher Vermögensberater, des Trägers des DIVA, ergänzt: „Die Hochrechnung der Gesamteinnahmen und -ausgaben im Alter ist komplex und muss frühzeitig angepackt werden. Dabei zu helfen, ist eine der Hauptaufgaben eines Vermögensberaters. Zeigt sich eine nennenswerte Versorgungslücke, werden im Beratungsgespräch mögliche Sparformen erörtert.“

Noch dazu drücken die Nachwirkungen der Pandemie, aktuell der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die anziehende Inflation auf die Gesamtstimmung der Menschen. Bei zukunftsbezogenen Einschätzungen ist in den DIVA-Befragungen laut Heuser zunehmender Pessimismus erkennbar.

Bei Frauen ist die Sorge vor Altersarmut mit 66,2 Prozent noch weit höher als bei Männern (53,9 %). Auch das überrascht Heuser nicht: „Die Diskrepanz ist plausibel. Denn Frauen erhalten aufgrund anderer Erwerbsbiografien im Schnitt ca. 30 Prozent weniger monatliche staatliche Rente. Zudem ist ihr Vorsorgebedarf auch wegen ihrer drei bis fünf Jahre höheren Lebenserwartung größer als bei Männern. Wenn also eine Frau eine bestimmte Versorgungslücke im Alter mit einem Sparplan zum Beispiel auf Fonds absichern will, wird sie während der Einzahlphase entweder höhere Beiträge leisten oder im Alter mit weniger auskommen müssen.“

Förderung privater Vorsorge – das Riester-Modell weiter beliebt

Fragt man die Bürger danach, was für sie bei der privaten Vorsorge sehr wichtig oder wichtig ist, liegen garantierte Leistungen und staatliche Förderung mit jeweils knapp 80 Prozent der Nennungen ganz vorne. Dazu Heuser: „Es ist nachvollziehbar, dass sich die Bürger für das Alter fixe, also garantierte Einnahmen wünschen. Auch die Ausgaben sind ja überwiegend fix. Garantieprodukte bringen aber derzeit keine Rendite. Staatliche Förderung kann hier quasi wie ein Zinsersatz wirken, um die ausbleibende Rendite aus der Geldanlage auszugleichen.“

Lach ergänzt: „Letztendlich gibt es sogar eine politische Legitimation dafür, dass von Seiten der Politik das Sparen für das Alter subventioniert wird. Denn das für Sparer unvorteilhafte Nullzinsumfeld der letzten Jahre ist in erster Linie dem Agieren der Zentralbanken zuzuschreiben. Und wenn die Politik der Altersvorsorge die Chance auf Rendite nimmt und davon mit einer nahezu kostenlosen Refinanzierung der Staatsschulden sogar profitiert, ist es nur folgerichtig, wenn ein Stück Rendite aus staatlicher Förderung generiert wird.“

Interessant ist bei diesen Schlussfolgerungen, mit welcher Art der staatlichen Förderung die Bürger am stärksten zur Altersvorsorge zu motivieren sind. Die Ergebnisse sind bemerkenswert: Stellt man die Bürger vor die Wahl zwischen Steuervorteilen wie zum Beispiel der Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen und Zulagen nach dem Riester-Modell, spricht sich mehr als die Hälfte für die Zulagen aus, rund zwanzig Prozent für Steuervorteile.

„Die Ergebnisse zeigen erneut, dass die Idee des Riester-Sparens mit Zulagen bei den Menschen ankommt. Gerade Geringverdiener profitieren, und zwar zweifach. Denn sie erhalten mit deutlich niedrigeren monatlichen Beiträgen die gleichen Zulagen wie Sparer mit höheren Einkommen. Und viele sind nicht steuerpflichtig, könnten nichts geltend machen und würden somit von einer steuerlichen Förderung gar nicht profitieren. Die hartnäckige Forderung an die Politik, endlich das Riester-Sparen zu reformieren, ist deshalb richtig. Die Zeit drängt. Private Vorsorge ist gerade bei niedrigen Zinsen und hoher Inflation wichtiger denn je“, so der Verbandsvorsitzende Lach.

Die Umfrage ist Teil der aktuellen Frühjahrs-Ausgabe des Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) und wurde im Auftrag des DIVA von INSA-CONSULERE durchgeführt. Befragt wurden ca. 2.000 Personen in Deutschland.

Alle Ergebnisse des aktuellen Deutschen Altersvorsorge-Index (DIVAX-AV) sind auf der Website des DIVA zu finden: www.diva.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Andreas Vollmer, und Thomas Billerbeck, ehemaliger BVK-Vizepräsident (2008 – 2012) sind in den Makler-Beirat von AssCompact berufen worden.

 

Dieses Gremium soll die bbg Betriebsberatungs GmbH mit ihren Marken bbg, DKM, DKM365, AssCompact und Jungmakler Award unterstützen und eine enge Verzahnung mit der Vertriebspraxis von Maklern gewährleisten. Übergeordnetes Ziel des Maklerbeirats ist es, die Stellung dieser Marken langfristig zu festigen und auszubauen.

„Wir freuen uns darauf, mit unserer langjährigen Expertise als Makler als auch durch unsere verbandliche Interessenvertretung im Präsidium des BVK dem AssCompact-Maklerbeirat neue Impulse zu geben“, sagt Andreas Vollmer. „Wir werden unsere Kompetenzen und zahlreichen Netzwerkkontakte in den Ausschuss einbringen und können somit der bbg Betriebsberatungs GmbH weitere Perspektiven bei Maklerthemen eröffnen“, ergänzt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der AssCompact-Maklerbeirat wurde am 5. Mai 2022 gegründet und besteht aus elf gleichberechtigen Mitgliedern, die eine große Bandbreite der Finanz- und Versicherungsbranche abdecken. Die Berufung erfolgt auf unbestimmte Dauer und ist ehrenamtlich.

Weitere Mitglieder sind Gottfried Baer, Burkhard Brämer, Claas Hußmann, Alexandra Kallmeier, Hava Misimi, Michael Reeg, Michael Richthammer, Marco Schulz und Dr. Christian Durchholz als Beirat-Koordinator.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Integration und IT-Unterstützung bei Akquisitionen erleichtert

 

MRH Trowe, eines der führenden Maklerhäuser für Gewerbe- und Industriekunden, verlagert seine komplette IT in die Cloud. Damit schafft das Unternehmen eine deutlich schnellere Skalierbarkeit der eingesetzten Systeme, verbessert die Datensicherheit und erhöht die Leistungsfähigkeit für die Kunden.

„Mit dem Schritt in die Cloud leisten wir Pionierarbeit in der Branche“, sagt Lars Mesterheide, Vorstand bei MRH Trowe. „Wir machen uns unabhängig von ständigen Beschaffungszyklen und schaffen so die Voraussetzungen, um unsere Wachstumsstrategie und die damit verbundenen Integrationsaufgaben reibungslos umzusetzen.“

Bislang hatte MRH Trowe mit lokalen Rechenzentren gearbeitet, bei denen die diversen Anwendungen für Beratung, Kommunikation, Schaden- und Bestandsverwaltung liefen. „Jede neue Anforderung und vor allem die zunehmende Nutzerzahl durch unser Wachstum, machten aber ständige Ausbaumaßnahmen notwendig“, erklärt Mesterheide. „Mit dem Umzug in die Cloud vervierfachen wir nun die Leistung unserer Systeme.“

MRH Trowe nutzt die Cloud-Dienstleistungen von Amazon Web Services (AWS), dem weltweit führenden Cloud-Anbieter. Dabei greift das Unternehmen ausschließlich auf deutsche bzw. europäische Rechenzentren des Anbieters zurück, so dass damit einhergehend sämtliche datenschutzrechtlichen Fragen gelöst sind. Auch die eigene Hardwarebeschaffung und -konfiguration durch MRH Trowe ist komplett weggefallen.

„AWS bietet hierfür sehr flexible Möglichkeiten. Wir stellen unsere eigene virtuelle Architektur zusammen und buchen einfach die für unsere Anwendungen benötigte Leistung. Auf Basis der tatsächlichen Nutzung können wir künftig innerhalb von Minuten Anpassungen vornehmen und sogar abhängig von der Tageszeit Anforderungen hochfahren oder reduzieren“, sagt Lars Schneider, Head of IT bei MRH Trowe.

Ein Beispiel dafür sind die Arbeitsplatzanwendungen über Citrix. Bislang mussten Server-Ressourcen für den Maximalbedarf aller über 650 Mitarbeitenden vorgehalten werden. Über AWS können die Kapazitäten von 15 Servern in der Kernzeit nun außerhalb der Bürozeiten auf nur noch einen Server heruntergefahren werden. Auch die Analyse der tatsächlich genutzten Rechenzentrumskapazitäten bietet Optimierungsmöglichkeiten. Durch dieses ‚Rightsizing‘ erschließt MRH Trowe mit einem Pay-per-Use-Modell zusätzlich Kostenvorteile.

2021 wurden die ersten Server migriert. Mittlerweise laufen mehr als zwei Drittel der rund 90 Serversysteme mit einem Datenvolumen von rund 75 Terrabyte über AWS. Bis Mitte des Jahres werden die noch verbleibenden Spezialanwendungen ebenfalls aus dem bisherigen Rechenzentrum abgezogen.

AWS hat das Migrationsprojekt eng begleitet und unterstützt. „MRH Trowe positioniert sich als einer der Vorreiter in der Industrie und ebnet den Weg für mehr digitale Innovationen in der Versicherungsbranche“, sagt Fabian Mahoutchian, Account Manager KMU Segment bei AWS. „Die Zusammenarbeit mit MRHT ist durch Agilität, Innovationsfreude und kurze Entscheidungswege gekennzeichnet. Das wird auch uns helfen, unseren Service für die Versicherungsbranche zu verbessern.“

MRH Trowe Vorstand Mesterheide sieht neben den technischen und organisatorischen Vorteilen noch einen weiteren wichtigen Aspekt der neuen Systemwelt: „Viele Makler, mit denen wir über eine Zusammenarbeit sprechen, stehen vor der Herausforderung, ihre IT neu auszurichten. Mit dem Schritt in die Cloud erleichtern wir auch diesen Prozess, indem wir in einem ersten Schritt das Hardware-Problem lösen und dann schrittweise Anwendungen zusammenführen.“

Über MRH Trowe:

MRH Trowe gehört zu den zehn größten deutschen Industriemaklern. Unter dem Dach der Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding agieren neben der MRH Trowe Insurance Brokers GmbH mehrere Spezialdienstleister für verschiedene Segmente. MRH Trowe bietet umfassende Expertise in praktisch allen Versicherungssparten für Industrie- und Gewerbekunden, Institutionen sowie gehobene Privatkunden. Das inhabergeführte Unternehmen verfolgt einen konsequenten Wachstumskurs mit ganzheitlichem Beratungsangebot, spezialisierten Fachteams und einem hohen Digitalisierungsgrad an den Schnittstellen von Mandanten, Makler und Versicherer. Rund 650 Mitarbeitern verwalten ein Prämienvolumen von mehr als 450 Mio. Euro.

 

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Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com

Automatisierte Haushaltsprüfung als Schlüssel für die Kreditentscheidung – Jeder vierte Eigentümer mit Anschlussbedarf kann sich ein eigenhändig an Handy oder Laptop abgeschlossenes Darlehen vorstellen

 

Ein halbes Jahr nach dem ersten digitalen Abschluss verzeichnet die Interhyp AG eine steigende Bereitschaft bei der Online-Baufinanzierung. Vor allem um Zeit zu sparen, zeigen sich laut Umfragen immer mehr Käuferinnen und Käufer bereit, online zu finanzieren. “Für ein Gros der Kundinnen und Kunden bleibt die persönliche Beratung essentiell. Gleichzeitig gibt es einen Kundenkreis, der sich freut, wenn er nebst der persönlichen Beratung den Prozess noch mit digitalen Tools beschleunigen kann”, sagt Marcus Fienhold, Chief Digital Officer der Interhyp Gruppe, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen. Laut einer Statista-Umfrage von Interhyp im Jahr 2021 kann sich jeder Fünfte hierzulande den digitalen Abschluss der ersten Baufinanzierung vorstellen. Bei der Anschlussfinanzierung sind es gemäß aktuellen Umfrageergebnissen noch einmal mehr.

Als Pionier der digitalen Baufinanzierung in Deutschland setzt Interhyp seit mehr als 20 Jahren auf Online-Prozesse, um Immobilienkäufer zu individuelleren und günstigeren Baufinanzierungen zu verhelfen. Seitdem digitalisiert Interhyp als Technologieführer den gesamten Baufinanzierungsprozess – von der Angebotserstellung bis hin zu Prüfung und Genehmigung. “In den vergangenen Jahren hat sich im Hintergrund viel getan, was Kunden längst positiv zu spüren bekommen. So haben wir mit unserem digitalen Unterlagenmanager über 46 Millionen Blatt Papier gespart. Das wäre ein Papierstapel, der höher ist als das Matterhorn. Unser Ziel ist die digitale Baufinanzierung von Zuhause mit dem Handy – in Echtzeit”, sagt Fienhold. Der digitale Abschluss unterteilt sich in die vier Bereiche Wertermittlung der Immobilie, Schufa, Bonitätsprüfung und die elektronische Signatur.

Die Online-Prüfung der Kundenbonität steht hier aktuell im Fokus. Ein vor rund einem halben Jahr gestarteter Pilotversuch zusammen mit der Münchner Hypothekenbank hatte aber gezeigt, dass sich diese Hürde durch eine PSD2-Schnittstelle lösen lässt. Dazu können Kunden auf Wunsch in einer Online-Strecke ihren Konto-Login eintragen. Über diese im Bankenmarkt standardisierte Schnittstelle kann die kreditgebende Bank die Kontobewegungen bei der kontoführenden Bank auslesen.

“Die Automatisierung beschleunigt den Kreditentscheidungsprozess deutlich”

Die Bank, welche die Immobilie finanzieren soll, kann so die Haushaltsrechnung automatisieren – indem sie sämtliche bisherige Einnahmen und Ausgaben auf dem Girokonto erfasst und bewertet. Ein Algorithmus ermittelt exakt, ob die geplanten Kreditbelastungen für den Hauskauf heute und künftig zum finanziellen Lebensstil des Kreditnehmers passen. “Die Automatisierung beschleunigt den Kreditentscheidungsprozess deutlich”, sagt Fienhold. Nach seinen Worten ist eine schnelle Kreditzusage durch die immense Immobiliennachfrage wichtiger denn je. “Wer im umkämpften Markt endlich sein richtiges Objekt gefunden hat, kann mit Hilfe des digitalen Abschlusses schneller kaufen. Das macht es interessant für den Kunden, aber auch für die Bank. Denn falls der Prozess zu lange dauert und der Verkäufer eine Absage erteilt, haben Kunde und Bank umsonst Zeit investiert.”

Bei der Anschlussfinanzierung ist digital noch beliebter

Einen noch größeren Stellenwert kann der digitale Abschluss laut Interhyp bei Anschlussfinanzierungen einnehmen. Das belegen Zahlen aus einer von Interhyp in diesem Jahr durchgeführten Studie. Zwar wünscht sich auch bei Eigentümern mit Anschlussbedarf die Mehrheit eine persönliche Beratung. Allerdings können sich 23 Prozent der Befragten auch vorstellen, digital abzuschließen. Damit kommt in etwa jeder vierte Eigentümer mit Anschlussbedarf für einen digitalen Zweitkredit in Frage. 43 Prozent wünschen sich zumindest eine digitale Log-in-Möglichkeit, um die Prolongation selbständig digital voranzutreiben. Natürlich kann auch jederzeit parallel eine Online-Beratung per Video-Call stattfinden.

Diesem Wunsch kommt Interhyp mit seinem Home-Bereich seit längerer Zeit nach. Über einen Login können Kreditnehmer eigene Daten und Unterlagen direkt auf der Plattform einpflegen und so verschiedene Finanzierungskonstellationen und Angebote online vergleichen. “Durch diese Digitalisierung können Kunden und Berater die Zeit im Gespräch effizienter nutzen. Kunden können gezielte Nachfragen stellen und so gemeinsam mit dem Berater individuelle Finanzierungslösungen erarbeiten”, sagt Fienhold.

Über Interhyp

Die Interhyp Gruppe ist eine der führenden Adressen für private Baufinanzierungen in Deutschland. Mit den Marken Interhyp, die sich direkt an den Endkundinnen und -kunden richtet, und Prohyp, die sich an Einzelvermittlerinnen und -vermittler und institutionelle Partner wendet, hat das Unternehmen 2021 ein Finanzierungsvolumen von 34,2 Milliarden Euro erfolgreich bei seinen über 500 Finanzierungspartnern platziert. Dabei verbindet die Interhyp Gruppe die Leistungsfähigkeit der eigenentwickelten Baufinanzierungsplattform Home mit kundenorientierten Digitalangeboten und der vielfach ausgezeichneten Kompetenz ihrer Finanzierungsspezialistinnen und -spezialisten. Die Interhyp Gruppe beschäftigt etwa 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist an über 100 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kundinnen und Kunden und Partner präsent.

 

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Interhyp AG, Immobilienfinanzierer, Marcel­-Breuer­-Str. 18, D-­80807 München, Tel: 0049 89 20 30 70, Fax: 0049 89 20 30 75 1000, www.interhyp.de

Die degenia Versicherungsdienst AG mit Sitz in Bad Kreuznach, bestehend aus dem Deckungskonzeptanbieter degenia AG und dem  klassischen Maklerpool DMU GmbH, kann auch für das zweite Corona-Jahr 2021 eine sehr erfolgreiche Bilanz vorweisen.

 

Nach gelungener Umsetzung diverser Sanierungsmaßnahmen – insbesondere in den Sparten Wohngebäude und Rechtsschutz im letzten Geschäftsjahr – stiegen die Umsatzerlöse im Konzern um 3,8% auf 14,219 Mio. EUR. Der Konzernjahresüberschuss der AG erhöhte sich sogar um 13,98% auf TEUR 636. Das Konzerneigenkapital stieg somit auf 3,767 Mio. EUR. Diese Ergebnisse wurden mit 4.348 Vertriebspartnern (unabhängige Versicherungsmakler*innen und freie Vertriebe mit Maklerstatus) erzielt. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen im Konzern ist im Jahresdurchschnitt mit 41 Angestellten nahezu unverändert geblieben.

Auch der Start ins Geschäftsjahr 2022 war erfolgreich. Im Vergleich zum ersten Quartal 2021 stiegen die Umsatzerlöse per 31.03.2022 von 4,736 Mio. EUR auf 5.119. Mio. EUR. Weitere Wachstumsimpulse erwartet Vorstand Halime Koppius von den aktuell im Relaunch befindlichen Haftpflichtsparten: „Nach dem vielversprechenden Start mit dem T22 (Tierhalterhaftpflicht für Hundebesitzer) werden wir bis zum Sommer unsere gesamten Privathaftpflichttarife einer vertriebsfreundlichen Basisüberholung unterziehen. Ziel ist es, mit dem langjährigen degenia-Risikoträger Alte Leipziger Versicherung AG wieder in die erste Liga der Haftpflichtanbieter zurückzukehren.“

Auch der Start in den Vertrieb von Risikolebensversicherungen in 2020 ist den Kreuznacher Komposit-Spezialisten gelungen. Gemeinsam mit der deutschen Niederlassung der iptiQ Life AG konnte die RLV-Tarifierung auf modernste Prozesse angehoben werden. Das neue System ermöglicht die anonyme Live-Risikoprüfung, eine digitale und voll-dynamische Risikozuschlagsberechnung, sowie dynamisch veränderbare Versicherungssummen und Zusatzoptionen – mit einer für den Versicherungsnehmer garantierten Prämie. Zusammen mit dem volldigitalen Abschluss inkl. Live-Policierung besteht sofortiger Versicherungsschutz für den Maklerkunden – ein Quantensprung im Bereich der Lebensversicherungen.

degenia. Das Unternehmen.

Im Jahr 1998 ursprünglich als VKS Assekuranz GbR gegründet, gehört die degenia AG mittlerweile zu den großen, konzernunabhängigen Anbietern von Versicherungslösungen in Sach-, Haftpflicht- Unfall-, Risikoleben – und Kraftfahrtversicherungen. Die Konzern-verwaltung des Unternehmens befindet sich seit 1999 in Bad Kreuznach. Aktuell beschäftigt die degenia AG 41 Mitarbeiter*innen, die hochwertigen Service für die über 4300 Vertriebspartner*innen dauerhaft gewährleisten. Das wohl bekannteste Produkt der degenia ist “fair mobil“. Dieses Kraftfahrt-Konzept wurde im Jahr 1998 ursprünglich für getrennt lebende und geschiedene Frauen entwickelt und mit dem Risikoträger Itzehoer Versicherungen exklusiv umgesetzt. Über die Jahre hinweg wurden die Angebote deutlich erweitert und ausgebaut. Aktuell bietet die degenia AG eigene Produkte in den Bereichen

Die verschiedenen Konzepte sind marktgerecht kalkuliert und werden ausschließlich von namhaften Versicherungsgesellschaften getragen. Für alle degenia-Konzepte gilt der Grundsatz der tagesaktuellen Verarbeitung und Dokumentierung.

Die verschiedenen Produktlinien classic, premium und optimum bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an den Bedarf des Kunden anzupassen. Starke Inhalte und faire Beiträge bieten gleichzeitig ein Optimum an Haftungssicherheit für den Versicherungsmakler.

DMU Deutsche Makler Union

Der degenia-Maklerpool – DMU Deutsche Makler Union GmbH – weitet das Serviceangebot für die Makler*innen deutlich aus: Es umfasst sowohl die verfügbare Produktwelt mit Anbindungen an über 180 Erstversicherer als auch oft nachgefragte Leistungen wie z. B. Bestandsübertragungen, NaFi, Mr-Money, Gewerbevergleichsrechner etc.

 

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degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Wertschöpfungskette ohne Medienbrüche als Novum im Markt – KVG-Schnittstellenarchitektur in Kooperation mit eFonds AG – Papierlose Zeichnungsscheine und eSignatur – All-in-One-Dokumentation über smartMSC und FinanceApp

 

Die FondsKonzept AG digitalisiert den Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIF´s). Seit Monatsbeginn können die Maklerinnen und Makler ihren Kunden Sachwertinvestments in einem volldigitalen Prozess ohne Medienbrüche anbieten. Hierzu gehören der papierlose Transfer der Zeichnungsscheine, die elektronische Unterschrift (eSignatur) auf den Beitrittsvereinbarungen sowie die Dokumentation und Information zum Gesamtbestand der Fonds über die digitale Infrastruktur von smartMSC und FinanceApp.

Hintergrund des neuen Angebots ist eine Kooperation mit dem führenden Online-Marktplatz für Sachwertinvestments, der eFonds AG. Diese wurde im Jahr 2000 als eFonds24 GmbH gegründet und verfügt über eine mehr als zwanzigjährige Expertise als Dienstleister für Sachwertefonds. eFonds24 stellt für FondsKonzept die Schnittstellenarchitektur zu den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) bereit. Diese ist Voraussetzung, um Zeichnungsscheine digital weiterleiten und auf Unterlagen in Papierform verzichten zu können. Weitere Dienstleistungen von eFonds24 umfassen die Plausibilitätsprüfung neuer sowie bestehender Produkte als zentrale Grundlage für die kundengerechte Selektion im Beratungsprozess.

Die volldigitale Zeichnung alternativer Investmentfonds ist ein Novum im deutschen Markt für Finanzdienstleistungen. So wurden bis dato Beitrittsvereinbarungen vom Gros der Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund fehlender Schnittstellen nur in Papierform akzeptiert. Eine Vermittlung ohne Medienbrüche steigert die Akzeptanz der Anlageklasse bei den Kunden und erhöht gleichzeitig die Transparenz durch den flexiblen Abruf von Informationen zum Bestandsportfolio. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt günstig, da Investments in Sachwerte aufgrund historisch hoher Inflationsraten, volatiler Weltbörsen und starker geopolitischer Spannungen eine Renaissance erleben.

Alexander Lehmann, Vorstand Marketing und Vertrieb der FondsKonzept AG: „Wir freuen uns, unseren Maklerinnen und Maklern einen weiteren Baustein im Produktportfolio des volldigitalen Vertriebs anbieten zu können. Gleichzeitig danken wir eFonds24 für die professionelle Umsetzung der gemeinsamen Architektur, in der beide Partner die Vorreiterrolle auf ihren jeweiligen Geschäftsfeldern erneut unterstreichen.“

Über die FondsKonzept AG:

Die heutige FondsKonzept AG wurde am 27. April 2000 als FondsKonzept Service GmbH ins Handelsregister eingetragen und versteht sich als offener Maklerverbund und integrierter Dienstleister für freie Makler, Vertriebe, Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer. Schwerpunkt ist die Administration aller Geschäftsvorfälle in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Bausparen und Finanzierungen über die Online-Plattform smartMSC und deren volldigitale Architektur rund um FinanceCloud, FinanceApp und FinanceScreen zur Umsetzung eines hybriden Beratungsansatzes.

Unter der FondsKonzept AG mit Sitz in Illertissen bei Ulm sind neben der FondsKonzept Investmentmakler GmbH die FondsKonzept Assekuranzmakler GmbH, die FondsKonzept Mehrfachagenten GmbH, die Sosnowski Computersysteme GmbH, die WealthKonzept Vermögensverwaltung AG (50-Prozent-Beteiligung) sowie die FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH mit Sitz in Wien als Tochtergesellschaften angesiedelt. Zu den Kooperationspartnern zählt eine breite Palette von Gesellschaften und Fondsplattformen. Zum 30. April 2022 lag das administrierte Bestandsvolumen bei 14,9 Mrd. Euro.

 

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FondsKonzept AG, Ulmer Str. 6, D­-89257 Illertissen, Tel: +49 (0) 7303 9698100, Fax: +49 (0) 7303 969816, www.fondskonzept.ag

Ein breites Bündnis von Verbänden, Versicherern, Pools und Verbünden startet gemeinsam eine Initiative für einen freiwilligen Branchenstandard beim Datenschutz.

 

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzeinwilligung der Kund:innen in die Datenverarbeitung.

Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat nun in Trägerschaft des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.

Im Schulterschluss unterstützen eine Vielzahl von Marktteilnehmern explizit die Initiative. Namentlich sind alle auf der dazugehörigen Webseite abgebildet und werden ständig ergänzt. Aktuell sind dies u. a.

die Verbände:

  • AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
  • BDVM – Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.
  • BVSV – Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.
  • IGVM – Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.
  • SdV – Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V.
  • VOTUM – Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
  • VSAV e.V. – Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler

die Initiativen:

  • BFV – Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (Mitglieder: Alte Leipziger-Hallesche, Canada Life, Concordia Versicherungen, Die Bayerische, DMB Rechtsschutz, Haftpflichtkasse Darmstadt, LV 1871, Markel, myLife, Volkswohlbund)
  • Pools für Makler (Mitglieder: viele Maklerpools und -verbünde)
  • Arbeitskreis Beratungsprozesse (Mitglieder: u. a. die Verbände AfW, BDVM, BVK, Verband der Fairsicherungsmakler)

und Marktteilnehmer

  • nahezu alle Maklerpools (u. a. Fonds Finanz Maklerservice GmbH, blau direkt GmbH & Co. KG, Fondsnet Holding GmbH)
  • und Verbünde (u. a. CHARTA Börse für Versicherungen AG, VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG)
  • Versicherungsunternehmen – von A wie Allianz bis Z wie Zurich -.

Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen

  • Einwilligungserklärung,
  • Risikovoranfrage und
  • Information zur Datenverarbeitung

zu implementieren. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.

Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Maklerinnen und Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen. Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen.

Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.

Die Einwilligungserklärungen werden in Form von PDF-Dokumenten die individuell befüllt werden können, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren.

Aktuell liegt die Einwilligungserklärung in zwei Varianten vor:

Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.

Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.

Das Expertenteam, das zwei Jahre intensiv daran gearbeitet hat, besteht aus Spezialisten von Versicherungsunternehmen, Pools, Verbünden, Verbänden und selbständigen Rechtsanwälten. Das Team wird auch zukünftig die ständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der Unterlagen besorgen, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt.

Mitglieder des Expertenteam sind aktuell:

Peter Mainzer, Rechtsanwalt

Guido Wehmeyer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Allianz Lebensversicherungs-AG

Norman Wirth, Rechtsanwalt, Wirth-Rechtsanwälte, Datenschutzbeauftragter (TÜV), AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Florian Kölbl, Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Rechtsabteilung / Justiziar Rechtsabteilung und Datenschutzbeauftragter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Andreas Sutter, Datenschutzbeauftragter, Director disphere protect, disphere interactive GmbH

Roberto Mangone, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), CHARTA Börse für Versicherungen AG

Thomas Lenz, Rechtsanwalt

Roland Sing, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Swiss Life Deutschland

Christian König, Jurist / Justiziar und Datenschutzbeauftragter (TÜV), Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)

Arne Wassermann, Volljurist, Privacy Counsel, Allianz SE

Änderungsanregungen zu den vorgelegten Dokumenten aus der Branche sind erwünscht, werden von dem Expertenteam geprüft und ggf. im Rahmen des ständigen Aktualisierungsprozesses eingearbeitet. Aktualisierungen werden auf der Internetseite der Initiative bekannt gegeben und anhand einer Versionshistorie transparent und nachverfolgbar gemacht. Die aktualisierten Fassungen treten an die Stelle der vorherigen Fassungen.

O-Töne zur Meldung:

 

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.

„Herzlichen Dank an das Expertenteam für den Einsatz und die großartige Zusammenarbeit! Konzentriertes und strukturiertes Miteinander und jetzt ein extrem breiter Branchenkonsens – Ziel erreicht! Das ist ein fantastisches Ergebnis, was den Versicherungsmaklerinnen und -maklern sicherlich dauerhaft eine wertvolle Hilfe sein wird.“

 

Dr. Thomas Wiesemann, Vorstand, Allianz Lebensversicherungs-AG

„Die Allianz unterstützt und fördert die Initiative ‚freiwilliger Branchenstandard Datenschutz für Makler‘ bereits seit 2018. Wir sehen hierin einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Branche. Darüber hinaus lassen sich für uns als Versicherer Synergieeffekte ableiten, die zu einer Optimierung in Bezug auf unsere Betriebsprozesse führen.“

 

Rechtsanwalt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand, VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.

“Einheitliche Standards sind die Grundvoraussetzungen für einen effektiven Datenaustauschs zwischen den Marktteilnehmern. Nur so können attraktive und kundenzentrierte Angebote geschaffen werden. Das erreichen wir nur gemeinsam und diese Initiative ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“

 

Dr. Bernhard Gause, Mitglied der Geschäftsführung, Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)

„Ein transparenter Branchenstandard im Datenschutz vereinfacht und beschleunigt den datenschutzrechtlichen Abwicklungsprozess und damit den Vermittlungsprozess zwischen allen Marktteilnehmern erheblich. Ein Plus für unsere BDVM-Mitglieder und vor allem für die Kunden.“

 

Dietmar Diegel, Vorstand, CHARTA Börse für Versicherungen AG

„Noch nie gab es in der Branche einen so breiten Schulterschluss, wie bei dieser Initiative. Wir freuen uns darauf, einerseits das spezifische Wissen unseres Verbunds unabhängiger Maklerinnen und Makler einzubringen und andererseits, selbst von den gemeinsamen Entwicklungen zu profitieren.“

 

Herrmann Hübner, Vorstandsvorsitzender der VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG

„Für die Versicherungsbranche ist Datenschutz elementar. Effizienter Datenschutz muss nicht zwingend mehr Bürokratie bedeuten, dies zeigt die ‚Brancheninitiative Datenschutz‘ mit den entwickelten Formularen die für unsere Kunden, die Versicherer, Versicherungsmakler und Intermediäre eine gute Grundlage bilden.“

 

Jan Ross, Bereichsvorstand Maklervertrieb, Zurichgruppe Deutschland

„Es ist schön, dass wir durch die gemeinsame Initiative die Möglichkeit haben, einheitliche Standards zu setzen. So können wir Maklerinnen und Maklern eine höhere Rechtssicherheit und deutliche Arbeitserleichterung bieten. Und auch für uns als Versicherer beschleunigt die Standardisierung Prozesse und Prüfverfahren, was letztendlich auch wieder bei unseren Kunden für Zeitersparnis sorgt – also quasi eine Win-win-win-Situation.“

 

Norbert Porazik, Geschäftsführender Gesellschafter, Fonds Finanz Maklerservice GmbH

„Das ist eine großartige Initiative, von der wir uns für unsere Partner aus der Maklerschaft aber auch für die Abläufe mit den Versicherungsgesellschaften, besonders bei Bestandsübertragungen, erhebliche Erleichterungen versprechen.“

 

Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische

“Unsere Kunden sind das größte Kapital der Versicherungsgruppe die Bayerische. Über eine Million Versicherungsnehmer, die sich uns anvertrauen und vor allem auch personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Zum Schutz dieser Daten und im Sinne der Transparenz unseren Kunden gegenüber begrüßen wir jede Maßnahme, die einen einheitlichen Standard etablieren hilft, ausdrücklich. Wir sind dem AfW und allen beteiligten Experten aus diesem Grund sehr dankbar für das Vorantreiben dieser wichtigen und hilfreichen Initiative.”

 

Andreas Schwarz, 1. Vorsitzender, BVSV Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V.

„Safety first. Das gilt nicht zuletzt beim Datenschutz. Der BVSV unterstützt diese Brancheninitiative, weil die Nutzung dieser hervorragenden Unterlagen mit mehr Transparenz und Sicherheit für die Kunden, Makler und auch die Versicherer einhergeht.“

 

Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing Germany & Austria Standard Life

„Wir begrüßen sehr, dass eine solche Initiative gestartet wurde. Nun liegt ein Ergebnis vor, das fachlich auf höchstem Niveau ist und damit Rechtssicherheit für die unabhängigen Vermittler schafft. Gleichzeitig ist der neue Branchenstandard auch sehr verständlich und damit kundenfreundlich gestaltet.“

 

Klaus Liebig, Gesellschafter-Geschäftsführer vfm-Gruppe

„Wir als vfm-Verbund unterstützen und begrüßen die Initiative ausdrücklich. Ein einheitlicher Branchenstandard würde insbesondere im Bereich Unternehmensnachfolge und Bestandsübertragungen zu wesentlichen Erleichterungen bei der Zusammenarbeit mit den Versicherern führen. Beide Seiten, Verbund und Produktpartner, könnten damit längere Prüfprozesse vermeiden und damit Bearbeitungszeiten verkürzen. Wir hoffen deshalb, dass sich noch mehr Versicherer der Initiative anschließen.“

 

Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV)

„Die zunehmende Regulatorik erhöht den bürokratischen Aufwand der Versicherungsmakler und der Versicherer. Daher ist dieser freiwillige Branchenstandard ein wichtiger Beitrag, damit alle Beteiligten bei einem sensiblen Thema auf Sicherheit vertrauen und zugleich von einer Arbeitserleichterung profitieren können. Danke an den bei dieser Initiative federführenden AfW und allen mitwirkenden Experten.“

 

Ralf Werner Barth, Vorstandsvorsitzender, Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) e. V.

„Der VSAV e. V. begrüßt einen freiwilligen Branchenstandard in Bezug auf den Datenschutz, denn dies bedeutet für die in der Branche tätigen Mitglieder eine Reduzierung von Diskussionen, Streitigkeiten und Angriffsmöglichkeiten und bietet somit allen Beteiligten ein deutliches Mehr an Sicherheit und Souveränität.“

 

Volker Kropp, Geschäftsführer, KAB Maklerservice GmbH

„Das Thema Datenschutz stellt unsere Maklerkolleginnen und Maklerkollegen regelmäßig vor große Herausforderungen. Diese wirklich sinnvolle Initiative gewährleistet einen höchstmöglichen Verbraucherstandard und wird eine echte Erleichterung für unsere Partner in deren täglicher Arbeit sein. Wir freuen uns, unseren Maklerkolleginnen und Maklerkollegen die von einem Expertenteam entwickelten Formulare zukünftig als Arbeitshilfe zur Verfügung stellen zu können.“

 

Christian Sünderwald, Vorsitzender und zugleich geschäftsführender Vorstand, Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)

„Alle Maklerbetriebe müssen berufliche Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllen. Besonders diejenigen mit wenigen Mitarbeitern sind dabei auf Unterstützung angewiesen. Denn allein die Informationsbeschaffung ist für jede/n Einzelne/n ein großer Aufwand. Als berufsständischer Interessenvertreter wollen und müssen wir die Makler bei solchen Themen entlasten.“

 

Stefan Rumpp, Vorsitzender – Mitglied des Vorstandes, Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM)

„Versicherungsmakler und Anbieter gleichermaßen arbeiten ständig mit sensiblen, vertraulichen Daten. In einem bis dato beispiellosen Miteinander der Parteien wurde mit diesem Werk ein Standard erarbeitet, der effizientes Arbeiten ermöglicht und gleichzeitig die hohen Ansprüche der DSGVO und die berechtigen Interessen der Kunden wahrt. Als Berufsverband werden wir unseren Mitgliedern dringend empfehlen diese Unterlagen zu verwenden.”

 

Zur Initiative freiwilliger Branchenstandard  https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/branchenstandard-ewe/

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de