Die fb-Vorsorgeretter-Profile zur Altersvorsorge (AV) und Arbeitskraftsicherung (AKS) von Franke und Bornberg helfen Vermittlern ab sofort, Verbraucher vor unbedachten Kündigungen ihrer Vorsorgeverträge zu schützen.

Lockdown, Kurzarbeit, Betriebsschließungen – neben der Sorge um die Gesundheit wächst in der Bevölkerung zusehends die Angst um die wirtschaftliche Existenz. Wer jetzt Geld einsparen will oder muss, kommt schnell auf die Idee, seine Versicherungen zu kündigen. Das wäre ohne Zweifel ein fataler Fehler – insbesondere, wenn es um Vorsorge geht.

Verantwortungsbewusste Berater klären jetzt Kunden auf, wie sie ihre Vorsorge retten können, statt gleich zu kündigen. Aufgrund der von Versicherer zu Versicherer und Tarif zu Tarif unterschiedlichen Regelungen ist die Beratung allerdings oft mühsam und verlangt viel Detailwissen.

Franke und Bornberg steht Vermittlern auch in dieser schwierigen Phase zur Seite und setzt dafür auf digitale Lösungen. Aus ihrem riesigen Fundus von Vergleichskriterien haben die Tarifexperten die fb-Vorsorgeretter-Profile zur Altersvorsorge (AV) und Arbeitskraftsicherung (AKS) entwickelt. Ausgesuchte Kriterien betrachten das Aussetzen der Dynamik (AV und AKS), Zahlungsschwierigkeiten (AV und AKS), Teilauszahlungen (AV) und Infektionsklausel (AKS).

Vorsorgeretter als Stornoschutz

Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert das Ergebnis: „Unser Vorsorgeretter unterstützt Vermittler und Versicherer digital, schlank und effektiv. Darüber hinaus sichert er den Bestand und schützt vor Provisionsstorno. In einem Online-Gespräch können Berater die verschiedenen Optionen zum Vertragserhalt schnell und unkompliziert direkt am Bildschirm aufzeigen.“

Die Vorsorgeretter-Profile von Franke und Bornberg stehen ab sofort in fb-xpert und fb-vertragscheck bereit. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt ein kurzes Video, das mit Klick auf diesen Link aufgerufen wird: https://youtu.be/BAcrze3APLg
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie beim Klick auf den Link zu einem externen Anbieter weitergeleitet und dabei Daten übermittelt werden.

fb-xpert und fb-vertragscheck sind Lösungen der fb-beraterwelt – der modernsten Vergleichsplattform zu Versicherungen des privaten Haushalts mit rund 90.000 Bestandstarifen und einem detaillierten Bedingungsvergleich. Für die fb-Beratungstools bietet Franke und Bornberg eine kostenlose Testphase von 28 Tagen an.

Kündigungen in der Krise vermeiden

Zusätzlich hat Franke und Bornberg einige Argumente zusammengestellt, mit denen Vermittler ihre Kunden jetzt vor unbedachten Kündigungen bewahren können.

Warum Altersvorsorge jetzt nicht gekündigt werden sollte:

• Auf keinen Fall alte hochverzinste Tarife kündigen. Gerade in Zeiten der Krise ist die höhere Überschussbeteiligung Gold wert.

• Gleiches gilt für Fondsgebundene Versicherungen: Reale Verluste gibt es erst dann, wenn man sie realisiert! Daher bei Geldbedarf eher zu einem Darlehen greifen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitskraftsicherung erhalten:

• Wer kündigt, hat keine Gewissheit, je wieder einen neuen Vertrag zu bekommen. Denn ein Neuabschluss bringt bekanntlich eine neue Gesundheitsprüfung mit sich.

• Eine Infektionsklausel greift in den meisten Fällen nur, wenn ein Berufsverbot 6 Monate bestand oder voraussichtlich 6 Monate bestehen wird. Die Infektionsklausel wird so, wie es zurzeit aussieht, im Falle des Coronavirus nicht leisten. Menschen werden zwar nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter Quarantäne gestellt, gelten nach wenigen Wochen aber wieder als geheilt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Die Versicherungsgruppe die Bayerische ist der Liebling der Makler:

 

Sie kürten aktuell die Bayerische in der neuen Studie „Makler Champions 2020“ zum besten Versicherer über alle Sparten mit dem besten Service. Grundlage ist eine Befragung der Analyse- und Beratungsgesellschaft Servicevalue unter 2.691 Maklern.

„Gerade in diesen schweren Zeiten bedeutet uns die Auszeichnung der Makler enorm viel“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Wir sehen die persönliche Beratung auch in Zukunft als Grundpfeiler unserer Branche. Versicherungsmakler werden auch nach dieser Krise eine unersetzliche Rolle dabei einnehmen, Menschen als Risikoberater zur Seite zu stehen. Deswegen geben wir alles, um die Berufsgruppe mit den besten Services zu unterstützen. Dass dies von den Maklern nun mit einem solch hervorragenden Ergebnis honoriert wird, ist ein tolle Bestätigung.“

In der Studie befragte Servicevalue in Kooperation mit dem Versicherungsmagazin Versicherungsmakler dieses Jahr zum zehnten Mal nach den servicestärksten Versicherern. Im Vordergrund stand die Frage, welche Anbieter den Maklern den meisten Mehrwert in der Zusammenarbeit bieten. Aufgeteilt ist die Befragung in die fünf Sparten Leben, Kranken, Schaden, Rechtsschutz und Gewerbe.

Die Makler bewerteten die einzelnen Versicherer nach folgenden Kriterien: Die Kompabilität der zentralen Service- und Technikleistungen des Versicherers mit den eigenen Strukturen und Prozessen, der Nutzen von Service- und Unterstützungsleistungen des Versicherers für den eigenen Vertriebserfolg sowie der Mehrwert, den die angebotenen Service- und Zusatzleistungen des Versicherers für die eigene Unternehmung schaffen.

Neben der Auszeichnung als Allsparten-Gewinner sicherte sich die Versicherungsgruppe weitere Top-Platzierungen: Dritter Platz in der Sparte Leben und dritter Platz in der Sparte Kranken. Außerdem wählten die Makler die Bayerische in zwei Sonderpreisen unter die drei besten Versicherer im Bereich Digitalisierung Kranken und Produktqualität Leben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Tagen ein großes und umfangreiches Hilfspaket für Unternehmer zusammengestellt, um die Folgen der Corona-Krise zumindest abzumildern.

 

Durch die Anzahl der unterschiedlichen Fördermethoden und der Tatsache, dass die Mittel oft über das jeweilige Bundesland oder jeweiligen Förderbanken abgerufen werden müssen, ist die Informationslage sehr schwierig und schlicht unübersichtlich.

„Wir wollen allen Vermittlerinnen und Vermittlern eine Übersicht über mögliche Fördermöglichkeiten geben. Daher haben wir die Förderinstrumente nach Bundesland gegliedert und auch gleich die jeweilige Antragsstelle verlinkt“, so AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

Die Übersicht ist auf der Homepage des AfW unter www.bundesverband-finanzdienstleistung.de erreichbar und wird ständig aktualisiert.

„Wir rufen alle Finanzdienstleister auf, uns bei der Aktualität dieser Übersicht zu unterstützen. Wenn Sie neue Fördertöpfe kennen, Informationen rund um die Beantragung oder schlicht Tipps haben, dann teilen Sie uns diese bitte mit. Davon profitiert dann jeder Einzelne.“, fordert Rottenbacher die Branche auf. Entsprechende Informationen können an office@afw-verband.de geschickt werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz stellt seinen Vermittlern ab sofort die führende Online-Beratungs-Software von Bridge kostenfrei zur Verfügung.

 

Die Vermittler können ihre Kunden damit zeit- und ortsunabhängig und gleichzeitig persönlich beraten. Weitere Informationen gibt es unter www.bridge-systems.com/fondsfinanz. Zur Anmeldung für Fonds Finanz Vermittler geht es unter fondsfinanz.br-idge.de.

Die Digitalisierung schreitet unaufhörlich voran. Aktuell wird sie durch die Ausbreitung des Coronavirus noch beschleunigt. Bei Vermittlern erfordert diese Entwicklung eine weitreichende Umstellung in Richtung Online-Beratung. Die Fonds Finanz bietet ihren Vermittlern deshalb ab sofort und für mindestens ein Jahr kostenfrei die entsprechende Lösung: die führende Online-Beratungs-Software von Bridge in der Premium Version.

Über die Software kann die gesamte Kundenberatung und alles, was damit verbunden ist, komplett online abgewickelt werden. Dazu gehören in erster Linie die Verwaltung der Kundendaten, die Vorbereitung der Beratungstermine, der Vertragsabschluss inklusive digitaler Unterschrift und die Beratungsdokumentation. Weitere Funktionen, wie die Einbindung interaktiver Produktpräsentationen, Screen Sharing oder die Multi-User Videotelefonie sorgen für eine hohe Anwenderfreundlichkeit. Das Highlight der Premium Version: die in Kürze verfügbare Schnittstelle zum AkquiseCenter von softfair.

Vermittler können mithilfe der Software ihre Beratungs- und Vertriebsprozesse nicht nur deutlich vereinfachen, sondern erheblich schneller, effizienter und vollkommen papierlos gestalten. Gleichzeitig bleibt der persönliche Kontakt zu ihren Kunden bestehen beziehungsweise wird noch intensiviert.

„Vermittler sind gerade in der aktuellen Zeit, die von vielen Unsicherheiten geprägt ist, besonders wichtige Ansprechpartner für ihre Kunden. Mit der Online-Beratungs-Software von Bridge können sie noch näher an sie heranrücken, sie umfassend betreuen und ihnen ein Stück Sicherheit geben – nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

„Bridge wird ab sofort den digitalen Alltag der Vermittler im größten Maklerpool Deutschlands wegweisend mitgestalten. Mein Team und ich empfinden dies als tolle Aufgabe und große Chance. Wir glauben fest daran, dass Online-Beratung die Zukunft ist”, so Dr. Christian Bohner, COO der Bridge ITS GmbH.

Fonds Finanz Vermittler erhalten die Premium Version der Software. Diese ist grundsätzlich webbasiert: Sie funktioniert ohne Vorabinstallation einfach über den jeweiligen Browser – sowohl beim Vermittler als auch beim Kunden. Alle Daten werden DSGVO-konform in der Cloud, auf deutschen Servern gespeichert.

Zur Nutzung steht ein Schulungsvideo bereit unter https://drive.google.com/file/d/16ly76bDTjcj7mXfY_O9nVtnuk8GKD0fo/view. Telefonische Anfragen werden beantwortet unter +49 89/15 88 15-385.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen auch viele Vermittler vor große Herausforderungen.

 

Daher begrüßt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, denn für die Betroffenen ist schnelle und unbürokratische Hilfe unerlässlich“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Auch der BVK bietet nun seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“ durch ein neues zusätzliches Beratungsangebot in Kooperation mit der Kanzlei Wolter Hoppenberg an.

„Damit erhalten unsere Mitglieder kurzfristig Zugang zu den Ressourcen weiterer Rechtsexperten, die für unsere Mitglieder die notwendigen und möglichen Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen können“, sagt Heinz.

Wolter – Hoppenberg hat aus diesen Gründen eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zusammengestellt, um mit einem Höchstmaß an Effizienz und Schnelligkeit betroffenen BVK-Mitgliedern zu helfen. Dadurch wird die effektive Inanspruchnahme der unterschiedlichen Förderprogramme ermöglicht, die profunde Kenntnisse der jeweils betroffenen Rechtsmaterien des öffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Insolvenzrechts erfordern.

Natürlich steht auch die BVK-Geschäftsführung trotz der Corona-Pandemie weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten allen Mitgliedern zur Beratung zur Verfügung.

BVK-Mitglieder werden über unsere zentrale Rufnummer 0228 / 22805-0 dem Anliegen entsprechend weitergeleitet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Krisen sind Zeiten der Bewährung. Das gilt jetzt auch für Versicherungsvermittler. Rechtsanwalt Norman Wirth dazu: „Es ist gerade jetzt die Zeit zu handeln und den Kunden Unterstützung zu bieten. Es ist aber auch dringend geboten!

 

Die Pflichten aus den bestehenden Maklerverträge bestehen weiter. Die Maklerverträge sind im Regelfall Dauerschuldverhältnisse und verpflichten dazu, den Kunden dauerhaft, insbesondere auch im Schadenfall zu betreuen.

Nachfolgend möchten wir auf einige Punkte hinweisen, die Versicherungsvermittler gerade in der aktuellen Situation beachten sollten, um Haftungsfälle zu vermeiden.

  1. Schäden melden

Versicherungsvermittler sollten proaktiv darauf hinwirken, dass von Betriebs- oder Praxisschließungen betroffene Gewerbekunden unverzüglich ihre Schäden bei der zuständigen Versicherung melden. Der Hintergrund ist eine besondere Rechtsprechung, welche Vermittler dazu verpflichtet, auch ungefragt tätig zu werden, wenn ihnen risikorelevante Umstände bekannt werden. Dies geschieht gerade regelmäßig. Versicherungsvermittler erfahren durch öffentliche Medien oder anderweitig von Schließungen und anhand der in ihrem Bestand befindlichen Versicherungsverträge ist erkennbar, welcher Kunde davon betroffen ist. Wir empfehlen die Meldung solcher Schäden unbedingt auch dann, wenn Versicherer bereits allgemein kommuniziert haben, dass für durch die Corona-Pandemie hervorgerufene Schäden kein Versicherungsschutz besteht. Denn in vielen Fällen sind die Versicherungsbedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer auslegungsfähig und es besteht letztlich doch vertraglicher Versicherungsschutz.

  1. Leistungsverweigerungen hinterfragen

Kunden, aber auch Vermittler sollten ablehnende Entscheidung nicht einfach hinnehmen und idealerweise von Fachanwälten überprüfen lassen. Gerade Versicherungsvermittler könnten in die Haftung geraten, wenn sie Leistungsablehnungen unkommentiert stehen lassen oder Kunden sogar davon abraten, gegen die Entscheidungen der Versicherer vorzugehen. Das gilt auch weiterhin ganz generell und aktuell auch vor allen Dingen bei Betriebsschließungsversicherungen.

  1. Gefahrerhöhungen melden

Ferner sollten Versicherungsvermittler daran denken, dass viele Betriebe und Firmen nun für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ersten Pressemitteilungen zufolge wird bereits zu Plünderung und Vandalismus aufgerufen. So weit wird es hoffentlich nicht kommen. Leer stehende Gebäude und nicht genutzte Lokale bergen aber immer ein erhöhtes Risiko für Einbrüche, Vandalismus und sonstige Beschädigungen. Der Leerstand könnte somit eine Gefahrerhöhung bedeuten, der beispielsweise Geschäftsinhalts- oder Gebäudeversicherungen gemeldet werden sollte. Geschieht das nicht rechtzeitig, sehen viele Versicherungsbedingungen und auch das Versicherungsvertragsgesetz in einem Leistungsfall unter anderem Kürzungen vor. Das Risiko sollte vermieden werden. Versicherungsvermittler sollten entsprechende Meldungen an Versicherer vornehmen bzw. ihre Kunden dahingehend sensibilisieren.

  1. Kündigungen vermeiden

Die – auch finanzielle – Unsicherheit vieler Kunden kann dazu führen, dass die Kündigung von Versicherungen in Betracht gezogen wird. Versicherungsvermittler sollten, z.B. mit einem Kundenanschreiben, aktiv auf ihre Kunden zugehen und Beratung anbieten. Ein Muster eines solchen Kundenanschreibens hat z.B. der Vermittlerverband AfW mit Unterstützung von Maxpool HIER zur Verfügung gestellt. Sehr viele Versicherer sind in der aktuellen Situation zu Hilfestellungen und Entgegenkommen bereit.

  1. Lehren für die Zukunft ziehen

Eine Krise bietet immer auch Chancen und hier sogar aus der gesetzlichen Betreuungspflicht heraus. Momentan dürfte zwar fast kein Versicherer noch einen Risikoschutz für Betriebsschließungen im Zusammenhang mit SARS Cov-2 bieten. Das wird allerdings und hoffentlich nicht von Dauer sein. Versicherungsvermittler sollten daher beachten ihre Gewerbekunden zukünftig auf einen entsprechenden Versicherungsschutz hinzuweisen und passende Versicherungslösungen zu erarbeiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Zur Deckung der finanziellen Folgen des Arbeitskraftverlustes durch eine BU, zu sorgfältigen BU-Vergleichen und zur individuellen BU-Beratung wird, unter anderem, auch von der Verbraucherzentrale Bundesverband geraten.

 

„Das Studienergebnis sagt, dass Makler und Mehrfachagenten offenbar die wichtigsten Ansprechpartner der Verbraucher in Fragen rund um die BU sind. Der Beratungsbedarf ist sehr hoch und erklärt auch den geringen Anteil des Direktvertriebs“, so Maaß.

Makler und Mehrfachagenten konnten im Jahr 2018 mit 952 Euro auch den höchsten durchschnittlichen Jahresbeitrag bei der SBU erzielen. Einfirmenvermittler kamen auf 917 Euro und Banken auf 804 Euro.

SBU für drei von zehn Marktteilnehmern von entscheidender Bedeutung

Erwartungsgemäß bilden die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung bei der überwiegenden Anzahl der Versicherer die beiden wichtigsten Produktgruppen im Neugeschäft. „Dies gilt jedoch nicht für jeden Anbieter“, so Maaß. „Von den 88 betrachteten Unternehmen haben 33 im Jahr 2018 kein SBU-Geschäft verkauft. Von den verbleibenden 55 Unternehmen war die SBU jedoch bei fünf die Produktgruppe mit dem höchsten und bei 22 weiteren Anbietern jene mit dem zweithöchsten Neugeschäftsanteil. Für drei von zehn Marktteilnehmern ist die SBU somit von ganz entscheidender Bedeutung.“

Makler und Mehrfachagenten sind wählerisch bei SBU

Makler und Mehrfachagenten konzentrieren sich auf SBU-Produkte von rund 15 Anbietern. „90 Prozent des SBU-Neugeschäfts der Makler und Mehrfachagenten verteilen sich auf 15 Anbieter. Nur bei laufenden Beiträgen in der betrieblichen Altersversorgung sind Makler und Mehrfachagenten noch wählerischer, denn dort verteilen sich 89 Prozent des Neuzugangs auf nur zehn Versicherer“, so Maaß.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

WillisTowersWatson, Eschersheimer Landstraße 50, D-­60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 1505 5119 , www.willistowerswatson.com

In der aktuellen Krise entlastet die Versicherungsgruppe die Bayerische ihre Kunden und Vertragspartner mit Sonderleistungen und Ausnahmeregelungen

 

– je nach Vertrag durch Beitragsfreistellung, Zahlungsaufschub, Verlegung des Versicherungsbeginns, Stundung der Beiträge oder Anpassung des Versicherungsschutzes und sogar durch eine kostenfreie Notfalldeckung in der Kompositversicherung für treue Kunden.

Ihren Vertriebspartnern hilft die Versicherungsgruppe durch verschiedene Lösungen – etwa mit Vorteilspreisen für Werkzeuge zur Online–Beratung und mit Abschluss- und Beratungsrechnern. Ebenfalls gelten ab sofort umfassende Änderungen für alle Vertriebspartner und für alle Produkte im Bereich der Lebensversicherung: Jedes Storno wird hinsichtlich seiner Belastung um 12 Monate verzögert. Das gilt auch für die Verträge, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sich aber noch in der Haftungszeit befinden.

„Eine solche Krise meistern wir nur, wenn wir jetzt alle Regeln hinterfragen, Kreativität fördern und zusammenhalten“, betont Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Jetzt gilt es sich gegenseitig unterzuhaken und zusammenzustehen. Deswegen haben wir schnell und unbürokratisch ein Aktionsprogramm entschieden. Mit den Hilfsangeboten zeigen wir unseren Kunden und Partnern, dass sie in dieser schweren Zeit auf uns zählen können.“

„Die Maßnahmen der Regierung machen deutlich, dass auch die Politik den Ernst der Lage erkannt hat und bereit ist zu handeln. Als Teil der Gesellschaft fühlen wir uns aufgerufen, einen Beitrag zu leisten“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen, Dr. Herbert Schneidemann. „Besonders wichtig scheint uns, dass wir gemeinsam mit unseren Vertriebspartnern aktiv auf unsere Kunden zugehen, um die Möglichkeiten zur Sicherung der wichtigen Vorsorge und Versicherungsverträge mit ihnen zu besprechen.“

Im Bereich Leben können Kunden der Bayerischen beispielsweise den Vertragsbeginn ihrer Verträge mit einer Risikoprüfung um bis zu sechs Monate verschieben. Die Bayerische verzichtet einzelfallabhängig auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Befinden sich Kunden in Zahlungschwierigkeiten, gewährt die Versicherungsgruppe unbürokratisch einen Zahlungsaufschub von bis zu drei Monaten. Den Zeitraum zur Stundung von Beiträgen erweitert die Bayerische vertragsabhängig auf bis zu zwölf Monate.

Im Bereich Komposit können Versicherte den Beginn ihrer Versicherungsverträge um bis zu 6 Monate verschieben oder ihre Beiträge stunden. Das gilt, wenn der Vertrag nicht älter als drei Monate ist und noch keine Schäden oder Leistungsauslöser angefallen sind (ausgenommen Kfz-Versicherungen). Unabhängig von der Laufzeit des Versicherungsvertrages gestattet die Versicherungsgruppe ihren Komposit-Kunden jederzeit eine Anpassung und Reduktion ihres Vertrages.

Und für den Fall, dass Kunden ihre Beiträge für Kompositversicherungen zunächst gar nicht mehr zahlen können, gibt es eine Beitragsfreistellung (ausgenommen für Kfz-, Rechtsschutz-,Krankenzusatzversicherungen), zudem bietet die Bayerische für einen Zeitraum von 6 Monaten eine kostenfreie Notfalldeckung für Einmalleistungen mit einer Maximierung von 50.000 Euro an.

Schneidemann sieht die Bayerische gut gerüstet: „Wir haben die Gruppe in den vergangenen 10 Jahren in vielen Bereichen umfassend erneuert. Und heute verfügen wir über das höchste Eigenkapital der 162-jährigen Unternehmensgeschichte, unsere Kapitalanlage hat sich sehr positiv entwickelt und mit rund 15 Prozent Bewertungsreserven haben wir eine gute Grundlage geschaffen, für unsere Kunden auch in der Krise Erträge zu erwirtschaften. Und da wir Ende des letzten Jahres unsere Aktienpositionen nahezu vollständig abgebaut haben, sind wir von dem Börsenrutsch dieser Tage nicht unmittelbar beeinflusst.“

Die Bayerische ist auch unter Extrem-Szenarien jederzeit einsatzfähig: „Wir arbeiten seit nun rund zwei Wochen im Remote–Modus und rund 80 Prozent all unserer Mitarbeitenden von zu Hause aus. Wir bereiten uns auch auf eine mögliche Betriebsschließung vor und werden auch dann, wenn auch mit Einschränkungen, für unsere Kunden und Vertriebspartner da sein“, sagt Schneidemann. „Ganz herzlich danken wir all unseren Kolleginnen und Kollegen im Hause und unseren Partnern und Freunden im Vertrieb für die außergewöhnliche Einsatzbereitschaft und die Kreativität, jetzt nach Lösungen zu suchen, um gemeinsam durch diese gravierende Krise zu kommen. Das macht uns sehr stolz und optimistisch.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

die Bayerische, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München,Tel.: 089/6787-0, Fax: 089/6787-9150, www.diebayerische.de

Live Webinar erster Teil: Freitag, 03. April 2020 – 10:00 Uhr

 

Inhalte:

  • Klartext, die Szenarien der Corona Krise
  • Negatives und Positives
  • Ihr Notfallplan
  • So beschaffen Sie sich schnell und sofort Kapital
  • Bankgespräche
  • Steuerstundung, Steuersenkung
  • Sofortige Kostensenkung
  • So erzielen Sie Umsatzwachstum in der Krise
  • So bauen Sie sich in kürzester Zeit Ihr passives Einkommen auf
  • Das Kunden-Rettungsprogramm
  • Sofortkapital für Ihre Kunden
  • Sicherung vor Hyperinflation
  • Digitalisierung, das System gegen alle Krisen
  • Produkte mit außergewöhnlichem Profit
  • Lösungen für vermögende Kunden
  • Raus aus der Krise – Aufstehen – los geht’s!

PS: Sagen Sie diesen Termin allen Kollegen

Dieses Webinar ist für Sie kostenlos!

Anmeldung:  https://www.anmelden.org/dgfrp/

Anmeldeschluss: 4 Std. vor Schulungsbeginn

 

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH gehört mit einem Anlagebestand von über 1,6 Mrd. € zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum.

Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit Ihren 750 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 670.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Was Makler und Vermittler von Gesetzlichen Krankenkassen in der Zusammenarbeit erwarten?

 

Die meisten Deutschen sind in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert. Aufgrund der aktuellen und auch politischen Überlegungen zum Gesundheitssystem werden Makler und Vermittler immer häufiger mit diesem Thema in ihrer Krankenversicherungs-Beratung konfrontiert.

Aber was muss eine GKV einem Vermittler oder Makler bieten, damit man professionell zusammen arbeiten kann? Was sind die Wünsche des Beraters an die jeweiligen Unternehmen?

Das wollen wir in der neuen Umfrage herausfinden und bitten Sie kurz um Ihre Mithilfe und Teilnahme an unserer anonymen Umfrage: Ihre Meinung ist gefragt!

Machen Sie mit! Hier geht es zur kurzen Umfrage

Besten Dank!

Mit Ihrer Meinung helfen Sie letztlich noch bessere Bedingungen für die künftige Zusammenarbeit von Maklern und Vermittlern mit Gesetzlichen Krankenkassen zu schaffen.

Diese Umfrage zur Vertriebsunterstützung Gesetzlicher Krankenkassen erfolgt in Zusammenarbeit des Finanzdienstleistungs-Informationsportals wmd-brokerchannel.de mit www.makleraktiv.de, dem Vermittlerportal rund um die Gesetzlichen Krankenkassen. Hier stehen zugelassenen Versicherungsvermittlern eine interaktive Kassensuche zur Unterstützung ihrer Kunden sowie provisionierte Abwicklungsmöglichkeiten für über 50 Gesetzliche Krankenkassen kostenfrei zur Verfügung und dem DFSI Finanz­Service Institut.

Das DFSI Deutsches Finanz­Service Institut GmbH www.dfsi-­institut.de ist ein unabhängiger Datendienst, der marktrelevante Informationen im Bereich des Finanzdienstleistungsektor zu Versicherern, Banken, Bausparkassen und Gesetzlichen Krankenkassen sammelt. Es werden entscheidungsrelevante Informationen wie z.B. Ratingurteile, Risikokennzahlen und Leistungsdaten gebündelt und aggregiert dargestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DFSI ­ Deutsches Finanz­-Service Institut GmbH , Heinrich-­Brüning­-Str. 2a, D­-50969 Köln, Tel:+49 172 1897 320, Fax:+49 221 423 468 38,  m.metzler@dfsi-institut.de, www.dfsi-institut.de

Zahllose Bücher, Seminare, Workshops, Blogs und Podcasts wollen Frauen dazu anleiten, ihr Geld sinnvoll zu verwalten und gewinnbringend anzulegen.

 

Geld-Ratgeber für Frauen sind absolut im Trend. Doch sind sie wirklich nötig? Gut die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) meint: Nein, Frauen müssen in puncto Finanzen nicht anders informiert und beraten werden als Männer. Dies ergibt eine aktuelle Kantar-Umfrage im Auftrag der Postbank. 45 Prozent aller Befragten halten dagegen spezielle Informationen zu Themen wie Geldanlage oder Altersvorsorge für notwendig. Besonders im Osten der Republik steht man geschlechtsspezifischen Beratungsangeboten skeptisch gegenüber: Lediglich 30 Prozent der ostdeutschen Befragten meinen, dass Frauen anders beraten werden müssen als Männer (West: 48 Prozent). Und je jünger die Befragten, desto eher betrachten sie gesonderte Angebote für Frauen als überflüssig (18 bis 29 Jahre: 67 Prozent; 60 plus: 38 Prozent). Interessant: Mehr Frauen als Männer plädieren für ein auf sie zugeschnittenes Informations- und Beratungsangebot (Frauen: 49 Prozent; Männer: 40 Prozent). „Es gibt keine Finanztipps speziell für Frauen“, meint Katrin Chrambach von der Postbank. „Ratschläge für einen rentablen Vermögensaufbau sind geschlechtsneutral. Sie müssen allerdings die jeweilige Lebens- und Finanzsituation des Anlegers und seinen Wissensstand berücksichtigen.“

Informationen zur Umfrage: In einer telefonischen, repräsentativen Mehrthemenbefragung im Januar 2020 interviewte Kantar Emnid im Auftrag der Postbank 1.001 Befragte ab 18 Jahren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Postbank – eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn,Tel: +49 (0)228 920 -0, Fax: +49 (0)228 920 -35151, www.postbank.de

Aktuelle Niedrigkurse nutzen, um Kursverluste auf dem Papier auszugleichen

 

Das Karlsruher Honorar-Anlageberatungsinstitut Honorarfinanz AG rät Anlegern, jetzt nach dem Kurssturz der vergangenen Tage sukzessive mit dem Aufbau eines breit gestreuten ETF-Portfolios zu beginnen oder erste kleine ETF-Tranchen nachzukaufen. Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat sagt: „Die persönlichen Folgen der Corona-Krise sind für viele Menschen sehr schmerzhaft. Aber wenigstens lassen sich negative finanzielle Folgen zumindest eindämmen, indem man die weltweit gefallenen Kurse sukzessive zum Einstieg nutzt. Die vielen Krisen der Vergangenheit zeigen, dass sich so Verluste auf dem Papier real mehr als ausgleichen lassen.“ Zur Risikoreduzierung sollten Anleger auf sehr breit, möglichst weltweit gestreute Indexfonds setzen. Diese extrem kostengünstigen Exchange Trade Funds (ETF) bilden letztlich die Entwicklung der gesamten Weltwirtschaft nach und begrenzen die Risiken aus einzelnen Branchen oder Regionen.

Kurserholung kann sich noch über einige Jahre hinziehen

Die Corona-Pandemie trifft viele Volkswirtschaften hart. Historische Betrachtungen der verschiedenen Indizes zeigen, dass sich nach schweren Krisen die Kurserholung an den Börsen mit einigen Volatilitäten über mehrere Jahre hinziehen kann. Alle Charts aber zeigten auch, dass Anleger mit einer ruhigen Hand und einem entsprechend langen Atem letztlich vom anschließenden Wachstum auf den Weltmärkten überproportional profitierten. Da derzeit noch niemand absehen könne, wie stark die aktuellen Kurs-Rückschläge durch die Corona-Krise am Ende ausfallen werden und wie lang die Krise andauert, rät die Honorarfinanz noch zu vorsichtigem Investieren, um gegebenenfalls auch noch spätere Tiefkurse zum Nachkaufen nutzen zu können. In jedem Falle sollten sich Anleger nicht von Emotionen aufgrund aktueller Nachrichten leiten lassen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D-76227 Karlsruhe, Tel: 0721-­915691­40, Fax: 0721-­915691­49, www.honorarfinanz.ag

Eine persönliche Beratung ist aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus derzeit nur bedingt möglich.

 

Wie also können die ungeplant freien Kapazitäten jetzt nachhaltig genutzt werden? Die LV 1871 hat fünf praktische Tipps für Vermittler zusammengestellt.

„Die aktuelle Situation stellt das gewohnte Sozial- und Arbeitsleben auf den Kopf. Die Versicherungsbranche steht vor großen Herausforderungen, die uns allen deutlich vor Augen führen, wie wichtig digitale Beratung ist. Mit unserer Roadshow durch Deutschland haben wir hier gleich zu Jahresbeginn wichtige Impulse für unsere Geschäftspartner setzen können. Als Ansprechpartner sind wir auch jetzt verlässlich für sie da“, sagt LV 1871 Vorstand Hermann Schrögenauer.

Wie können Vermittler trotz der aktuell geänderten Rahmenbedingungen weiter wertstiftend arbeiten? In Verlängerung des bestehenden Angebots der LV 1871 haben die Experten des Hauses fünf Tipps zusammengestellt:

Tipp 1: Fit werden in Sachen Onlineberatung

Von Videotelefonaten bis zur digitalen Unterschrift: Vermittler können alle Bestandteile eines klassischen Beratungsgesprächs über digitale Kanäle oder Tools durchführen. Die Umstellung ist nicht nur in der aktuellen Situation von Vorteil, sie zahlt sich auch langfristig aus, um jüngere Kunden besser zu erreichen. Für sie ist es selbstverständlich, Finanzen und Versicherungen digital zu verwalten. Mehr Flexibilität in der Kommunikation sorgt außerdem für mehr Kundenkontakte und im Idealfall für bessere Abschlusszahlen.

Tipp 2: Chancen für Cross- und Upselling nutzen

Eine intensive Bestandsselektion bildet eine gute Basis, um langjährige Kunden erneut und gezielt anzusprechen. Auch ohne direkten Kontakt können Vermittler auf neue Angebote oder Optionen zur Erweiterung bestehender Verträge aufmerksam machen: beispielsweise über Mailings oder Online-Abschlusstrecken auf der eigenen Website. Prüfen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen auch mit Blick auf Ihr Geschäftsmodell.

Tipp 3: Vermittler werden zu Finanzcoachs

Nach dem jüngsten Börsencrash ist es so wichtig wie nie, bei Investitionsentscheidungen Ruhe zu bewahren. Für den Vermittler ist es in dieser Situation wichtig, die Rolle eines Finanzcoachs einzunehmen. Die Botschaft lautet: Sparpläne jetzt nicht in Panik stoppen, da nur langfristige Investments gewinnbringend sind. Vermittler müssen stattdessen durch ihr Knowhow zeigen, warum sich gerade jetzt Investitionen in fondsgebundenen Lösungen lohnen.

Tipp 4: Website optimieren und Content erstellen

Eine optimierte Website mit einer übersichtlichen Präsentation der Angebote sowie weiteren relevanten Inhalten ist die Basis, um Kunden über den gesamten Informations- und Kaufprozess hinweg zu begleiten. Ein Check, ob die NAP-Daten, die Öffnungs- und Sprechzeiten, sowie die Anfahrtsbeschreibung noch aktuell sind, lohnt sich. Neukunden können Vermittler vor allem durch ihre Präsenz auf Social-Media-Kanälen erreichen. Inspiration zu neuen Ideen und Trends innerhalb der Branche gibt es beispielsweise in zahlreichen Gruppen der jeweiligen Plattform.

Tipp 5: Weiterbildung zahlt sich aus

Der Gesetzgeber schreibt für Versicherungsvermittler 15 Stunden jährlich für Fort- und Weiterbildung vor. Durch den kontinuierlichen Ausbau digitaler Weiterbildungsangebote war das Sammeln von Gut-beraten-Punkten nie einfacher als jetzt. Vermittler können Webinare von Branchenexperten entweder live oder in der Mediathek mitverfolgen. Online-Lernmaterial zu Produkt-Updates oder neuen Online-Tools wird über zahlreiche Plattformen zur Verfügung gestellt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die Corona-Pandemie greift um sich. Alle sind aufgerufen, soziale Kontakte zur Eindämmung der Infektionen zu vermeiden.

 

Davon sind auch die Versicherungsvermittler stark betroffen, weil sie unzählige persönliche Kundenberatungen tagtäglich durchführen bzw. durchgeführt haben.

Um in dieser Situation allen Versicherungsvermittlern zu helfen, stellt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) allen Interessierten auf seiner Website Informationen für ein gelingendes Krisenmanagement zusammen.

„Die momentane Lage ist schon schwierig genug“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Da möchten wir alle Versicherungsvermittler mit den nötigen Informationen und Links versorgen, mit denen sie die Belastungen der Corona-Krise zumindest etwas abmildern können.“

Zahlreiche Informationen zu Beantragung von Kurzarbeitergeld, Arbeitsrecht, Gefährdungslage etc. sind unter dem Link (https://www.bvk.de/corona) abrufbar. Sie werden fortlaufend an die aktuelle Informationslage angepasst.

Zudem ist die BVK-Geschäftsführung trotz der Corona-Pandemie weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten für alle Mitglieder erreichbar.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Michael Arens wird am 1. Mai 2020 zum neuen Geschäftsleitungsmitglied von Helvetia Deutschland bestellt. Er übernimmt das Ressort Vertrieb von Jürgen Horstmann, der zum Jahresende 2020 in den Ruhestand geht.

 

Zum 1. Mai 2020 wird Michael Arens alle vertrieblichen Aufgaben von Jürgen Horstmann übernehmen und in die Geschäftsleitung von Helvetia Deutschland eintreten. Michael Arens ist derzeit Leiter der Helvetia Regionaldirektion Köln und gehört Helvetia seit 2001 an. Unter der Führung von Michael Arens entwickelte sich die Regionaldirektion Köln sehr erfolgreich. Er hat sich in den vergangenen 19 Jahren einen hervorragenden Ruf im Markt als Vertriebsprofi erarbeitet.

Jürgen Horstmann wird nach 18 erfolgreichen Jahren bei Helvetia auf eigenen Wunsch zum Jahresende 2020 in den Ruhestand treten. Er gehört der deutschen Geschäftsleitung seit Januar 2004 an. Als Vorstand Leben entwickelte er frühzeitig kundenorientierte fondsgebundene Produkte. Viele Auszeichnungen belegen seine großen Verdienste. Im Januar 2018 übernahm Jürgen Horstmann die Ressortleitung Vertrieb. Unter seiner Leitung wurden die Vertriebswege Komposit und Leben zusammengeführt. “Die damit verbundenen großen vertrieblichen Herausforderungen erfüllte Jürgen Horstmann mit Bravour. Ich danke ihm herzlich für sein sehr gutes Engagement und seine Loyalität zu Helvetia über beinahe zwei Jahrzehnte” so Volker Steck, CEO Helvetia Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Helvetia Versicherungen Direktion für Deutschland, Berliner Straße 56 ­ 58, D­60311 Frankfurt, Tel: 069/1332­587, Fax: 069/1332­319, www.helvetia.de

Das Coronavirus dominiert den Alltag der Menschen auf dem gesamten Globus. Wer sich im Ausland aufhält, fragt sich derzeit, wie es um die Gesundheitsversorgung steht.

 

Vor allem durch die Einstufung des Corona-Ausbruchs als Pandemie sehen sich einige Reiseversicherer nun nicht mehr in der Leistungspflicht für den Corona-Fall.

Eine Reisekrankenversicherung gilt im Ausland als unabdingbar, um im Notfall ausreichend und bezahlbar versorgt zu werden. Aber: Viele Versicherer haben in ihren Vertragsbedingungen festgelegt, dass ihre Versicherungsleistungen ausdrücklich nicht gelten, wenn die Gesundheitsgefährdung durch eine Pandemie erfolgt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus als eben eine solche Pandemie klassifiziert.

Den in großer Zahl betroffenen Reisenden und Expats wird dies nun immer klarer. Sowohl Klarstellungen der Versicherer wie auch die Berichterstattung darüber nehmen zu. Neben der eigentlichen Sorge um eine Ansteckung stellen sich Reisende derzeit die Frage: Was leistet meine Auslandskrankenversicherung in Bezug auf Corona und Covid-19?

Versicherungsschutz für Covid-19 trotz Pandemie-Status beim BDAE gewährleistet

“Die BDAE Gruppe hält auch im Corona-Fall ihren Leistungskatalog ein”, versichert Philipp Belau, Geschäftsführer der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE Gruppe und stellt klar, medizinisch notwendige Behandlungen, Untersuchungen sowie Medikamente im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung seien selbstverständlich gedeckt. “Dies schließt natürlich den ärztlich verordneten Corona-Test ein.”

Verordnete Quarantäne-Maßnahmen im Ausland setzt die BDAE Gruppe bei ihren Auslandskrankenversicherungen mit stationären Aufenthalten gleich. Und sie übernimmt in gleichem Maße die Kosten.

Inzwischen sind aber auch viele BDAE-Versicherte ins Ausland zurückgekehrt und fragen sich, ob sie dort auch dann weiter versichert sind, wenn das Land noch immer als ein Risikogebiet eingestuft ist. “Die Versicherungsbedingungen gelten weitestgehend unabhängig von den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Insbesondere unseren Kunden, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, verwehren wir nicht, in ihr Aufenthaltsland zurückzukehren. Demzufolge sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen versichert”, erklärt BDAE-Geschäftsführer Belau.

Kein genereller Anspruch auf Rückflug ins Heimatland bei Covid-19-Infizierung

Wer aufgrund der Corona-Epidemie sein derzeitiges Aufenthaltsland verlassen möchte, hat jedoch nicht automatisch Anspruch auf einen Rücktransport ins Heimatland – auch dann nicht, wenn er an Covid-19 erkrankt ist.

“Gemäß unserer Versicherungsbedingungen sind medizinisch notwendige Rücktransporte in das Land versichert, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Ein Rücktransport nach Deutschland ist somit nicht pauschal im Versicherungsschutz eingeschlossen”, weiß Larissa Stuhlmacher, Assistenz der BDAE-Geschäftsführung und verantwortlich für die Produktentwicklung.

“Sollten Sie sich aber in einem Land aufhalten, in dem bei einer Covid-19-Infizierung eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet ist, so ist der Transport zu einem nächsterreichbaren Krankenhaus versichert, in dem die medizinische Versorgung sichergestellt ist”, ergänzt Stuhlmacher.

Versicherte, die derzeit nicht mehr nach Deutschland ausreisen können, sollten sich an das Auswärtige Amt wenden. Dieses weist Deutsche im Ausland mittlerweile verstärkt auf ihre Krisenvorsorge-Datenbank “Elefand” hin. Deutsche, die im Ausland leben, können sich hier eintragen, was im Notfall die unverzügliche Kontaktaufnahme erleichtert. Gleichzeitig informiert die Behörde, dass das System zurzeit ausgelastet sein könne.

Die BDAE Gruppe hat für ihre Versicherten auf der Webseite FAQs zum Thema Coronavirus erstellt, die regelmäßig aktualisiert werden. Diese können hier eingesehen werden: https://www.bdae.com/service/faqs-zum-coronavirus

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Tel: +49-40-30 68 74-0, www.bdae.com

Ausgezeichnete Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) bietet die Continentale Lebensversicherung mit ihrer PremiumBU.

 

Das bestätigen unter anderem die Analysehäuser Franke und Bornberg sowie Morgen & Morgen. „Ein hervorragendes Produkt allein reicht allerdings nicht“, betont Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben bei der Continentale. „Starke Lebensversicherer bieten zudem umfassenden und persönlichen Service. Wir nehmen dabei mit unserem PremiumService eine Vorreiterrolle ein.“ Schlanke Prozesse sorgen bei der Antragsstellung genauso wie im Leistungsfall für eine schnellere Abwicklung. Das spart Zeit und Geld.

Die Highlights im Überblick

  • Zusatzfragen online beantworten: Notwendige Rückfragen bei der Risikoprüfung beantwortet der Kunde online. Der eGesundheitsDialog der Continentale stellt dem Kunden nur die Fragen, die zu seiner individuellen Situation passen. So kann der Vertrag schneller policiert werden. Das digitale Werkzeug ist auch für Rückfragen bei Ärzten im Einsatz.
  • Komfortable Antragsstellung: Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, kann sich der Kunde von einer medizinischen Fachkraft kostenlos zu einem Wunschtermin und an einem Ort seiner Wahl untersuchen lassen. Die Gesundheitsfragen im Antrag muss er dann nicht mehr beantworten. Nutzen Vermittler den Ausfüllverzicht, stellt sie die Continentale von der Haftung für die von der Fachkraft gestellten Gesundheitsfragen frei. Das garantiert das Unternehmen mit einer entsprechenden Erklärung.
  • Finanzielle Hilfe: Organisiert der Kunde im BU-Fall seinen Betrieb oder seine Praxis um, unterstützt ihn die Continentale mit bis zu 12 Monatsrenten. An den Kosten für einzelne Reha-Maßnahmen beteiligt sie sich mit bis zu 2.000 Euro.
  • Einzigartiges Serviceversprechen: Die Continentale sichert dem Kunden zu, dass sie auf einen BU-Leistungsantrag innerhalb von 48 Stunden reagiert. Nachfragen werden gebündelt und alle eingehenden Unterlagen innerhalb von vier Wochen abschließend bearbeitet. Während dieser Zeit hat der Kunde immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Auf Wunsch hilft ihm das Unternehmen auch beim Ausfüllen des Leistungsantrages telefonisch oder direkt vor Ort. Sollte dieses Versprechen einmal wider Erwarten nicht eingehalten werden, zahlt die Continentale 50 Euro.

Jetzt noch Sparvorteil nutzen

Wer die Continentale PremiumBU noch bis zum 31. März 2020 abschließt, kann sich günstigere Beiträge sichern. Dafür wird der Versicherungsbeginn einfach auf den 1. Dezember 2019 datiert. Der Beitrag fällt dann niedriger aus als bei einem Start erst in diesem Jahr. Denn die Höhe der Prämie hängt unter anderem vom Jahrgang des Versicherten ab. „Damit kann der Kunde über die gesamte Laufzeit hunderte Euro einsparen“, erläutert Dr. Hofmeier. „Das ist ein handfestes Argument für den Vermittler, um diejenigen zu überzeugen, die die Entscheidung für diese existenzielle Absicherung lieber aufschieben möchten.“

Weitere Informationen gibt es unter www.continentale.de/PremiumBU. Freie Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter makler.continentale.de/PremiumBU.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Continentale Versicherungsverbund, Ruhrallee 92-­94, D­-44139 Dortmund, Tel: 0231/9190, Fax: 0231/9193255, www.continentale.de

Mit der Corona-Krise geraten unzählige Hotels, Restaurant, Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not.

 

Gut, wenn für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt ist. Eigentlich. Denn es mehren sich die Fälle, bei denen mit fragwürdigen Begründungen seitens der Versicherer die Leistung abgelehnt wird. Um hier für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir die nachfolgenden FAQs entwickelt. Fachanwalt Tobias Strübing LLM.: „In dieser Situation beweist sich jetzt, wer ein fairer Versicherer ist – und wer nicht. Es ist zu hoffen, dass hier nicht auf Zeit und Finanzkraft gespielt wird, sondern faire Lösungen auf gleicher Augenhöhe gesucht und gefunden werden.“

  1. Mein Betrieb muss wegen Covid-19 geschlossen bleiben. Welche Versicherung zahlt meine Schäden?

Grundsätzlich tritt dafür die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung ein. In der Betriebsunterbrechungsversicherung muss aber mindestens eine zusätzliche Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart sein. Teilweise greifen auch Deckungserweiterung auf so genannte unbenannte Gefahren.

  1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Versicherung zahlt?

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die sie vereinbart haben. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, können sie also den Versicherungsbedingungen entnehmen. In vielen, wenn nicht sogar den meisten Fällen ist aber vereinbart, dass die “zuständige Behörde eine Betriebsschließung behördlich angeordnet haben muss”.

  1. Reichen die bisher erlassenen allgemeinen Anordnungen oder muss sich die Anordnung zur Schließung konkret an mein Unternehmen richten, damit ich Versicherungsschutz habe?

Auch das hängt von den einzelnen Versicherungsbedingungen ab und ist gegenwärtig in vielen Fällen streitig. Es dürfte in sehr vielen Fällen aber so sein, dass allgemeine und zum Teil überregionale Anordnungen ausreichen. In den meisten Versicherungsbedingungen ist nicht geregelt, dass sich die behördliche Anordnung unmittelbar an das betroffene Unternehmen richten muss.

  1. Welche Behörde ist zuständig für die Anordnung einer Schließung und hat die Zuständigkeit Auswirkung auf meinen Versicherungsschutz?

Maßnahmen zur Schließung von Unternehmen dürfen die Bundesländer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassen. Dort ist unter anderem auch geregelt, dass die jeweiligen Landesregierungen durch Rechtsverordnungen bestimmen, welche Behörden entsprechende Gebot und Verbote aussprechen dürfen. In den letzten Wochen wurden zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen, in denen diese Zuständigkeiten geregelt wurden. Auf den Versicherungsschutz hat die Zuständigkeit in der Regel keine Auswirkung, weil sämtliche Schließungen von den “zuständigen Behörden” angeordnet wurden.

  1. In meinen Versicherungsbedingungen wird Covid-19 nicht aufgelistet. Wie wirkt sich das auf meinen Versicherungsschutz aus?

In den meisten Fällen dürfte das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz haben. Man muss aber unterscheiden. Es gibt Versicherungsbedingungen, die nur pauschal auf das Infektionsschutzgesetz (InfSG) verweisen und Versicherungsschutz bieten, wenn eine in diesem Gesetz genannte meldepflichtige Krankheit zu einer Schließung führt. Dann dürfte dem Grunde nach Versicherungsschutz bestehen. Daneben gibt es aber Versicherungsbedingungen, die auf das InfSG verweisen und dann zusätzlich in den Bedingungen bestimmte Krankheiten auflisten, die versichert sein sollen. In dieser Auflistung ist Covid-19 regelmäßig nicht enthalten. Einige Versicherer, unter anderem die AXA, nehmen das zum Anlass die Deckung abzulehnen, weil Covid-19 dort nicht aufgelistet wurde. In sehr vielen Fälle dürfte dieses Argument aber nicht durchgreifen. Da die Bedingungen in den meisten Fällen Bezug auf das InfSG nehmen, bringen sie damit zum Ausdruck, dass die in diesem Gesetz aufgelisteten Krankheiten maßgeblich sein sollen. Covid-19 ist mittlerweile eine nach dem InfSG meldepflichtige Krankheit.

  1. Ein Mitarbeiter ist in Quarantäne. Was muss ich tun?

Auch in diesem Fall sollte die Betriebsschließung Versicherung darüber informiert werden, weil in diesem Fall oftmals Lohnkosten abgesichert sind.

  1. Welche Anzeigepflichten muss ich beachten?

Hier sollte man sehr genau seinen Vertrag prüfen oder von einem Spezialisten prüfen lassen. Viele Versicherer haben verschiedene Anzeigepflichten geregelt, die beachtet werden müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zum einen muss der Versicherungsfall, nämlich die Schließung, unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Zum anderen verlangen aber auch einige Versicherer, dass man auch entsprechende Meldungen an die Behörden vornehmen muss. Schließlich verlangen Versicherer teilweise, dass etwaige Entschädigungsansprüche nach dem InfSG bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Das sollte ebenfalls unverzüglich erfolgen.

8. Mein Betrieb ist nur teilweise geschlossen. Zahlt eine Betriebsschließungsversicherung dann auch?

Teilweise zahlen Betriebsschließungsversicherungen auch in diesen Fällen. Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

  1. Was zahlt so eine Betriebsschließungsversicherung?

Das kommt darauf an, was sie vereinbart haben. Wenn ein Mitarbeiter wegen Covid-19 in Quarantäne ist, dann übernehmen viele Versicherer dessen Lohnkosten. Wenn der ganze Betrieb schließen muss, werden meisten bestimmte Tagessätze für den Zeitraum gezahlt, den sie mit der Versicherung vereinbart haben.

  1. Haben Entschädigungsansprüche nach dem InfSG Einfluss auf den Versicherungsschutz?

Ja. Teilweise ist vereinbart, dass keine Versicherungsleistung erbracht wird, wenn aufgrund der Schließung ein Entschädigungsanspruch bei den entsprechenden Behörden besteht. In vielen Fällen dürfte ein solcher Entschädigungsanspruch allerdings nicht bestehen. Selbst wenn so ein Entschädigungsanspruch bestehen sollte, ist in vielen Versicherungsbedingungen vereinbart, dass Versicherungsnehmer berechtigt sind, vom Versicherer ein zinsloses Darlehen in Höhe der Versicherungsleistung zu verlangen.

  1. Die Versicherung hat den Schaden abgelehnt oder reagiert nicht. Was ist zu tun?

Sie sollten unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen, der auf diesem Gebiet schon Erfahrungen gesammelt hat.

Ansprechpartner zu dieser Meldung:

Rechtsanwalt Tobias Strübing corona@wirth-rae.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Home Office, flexible Arbeitszeiten und Smart Working heißen die neuen Arbeitsformen, die verstärkt im Umgang mit der Covid-19 Krise diskutiert werden.

 

Weltweit ermutigen Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von zu Hause zu arbeiten – auch in Deutschland. Doch Home Office ist längst nicht für jeden möglich, wie eine aktuelle Oliver Wyman-Befragung unter 1.000 Erwerbstätigen in Deutschland zeigt: Nur 40 Prozent der Deutschen hätten die Möglichkeit, ihre Arbeit zumindest für mehrere Tage von zu Hause aus zu erledigen.

Seit Jahren wird die Flexibilisierung der Arbeitswelt diskutiert. Mit der Ausbreitung von Covid-19 bekommt die Diskussion neues Momentum. Sind Berufstätige in Deutschland auf das Arbeiten von zu Hause vorbereitet? Eine Befragung der internationalen Strategieberatung Oliver Wyman unter 1.000 Erwerbstätigen zeigt, dass 60 Prozent der Befragten ihre Arbeit nicht oder nur teilweise von zu Hause aus erledigen könnten. Und gut die Hälfte (56 Prozent) der Befragten, die von zu Hause arbeiten könnten, findet die bestehende Infrastruktur verbesserungsfähig wenn nicht sogar unzureichend. Nur 38 Prozent der Befragten sind mit dem Umgang ihres Arbeitgebers mit dem Thema Home Office zufrieden. “Die mangelnde Infrastruktur ist ein Versäumnis vieler Unternehmen. Die meisten Arbeiten, die für Home Office in Frage kommen, finden am Computer statt”, sagt Oliver Wyman Deutschlandchef Kai Bender und Digitalexperte.

Hinsichtlich der Möglichkeiten, zu Hause arbeiten zu können, offenbart die Umfrage große Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen: 74 Prozent der Befragten aus dem Bereich Information und Kommunikation schätzen, auch mehrere Tage in Folge ihre Arbeit von zu Hause erledigen zu können. Bei den Freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen sind es noch 62 Prozent, in der Finanz- und Versicherungsdienstleistung hingegen sind es schon nur noch 54 Prozent der Befragten. Für Thomas Schnarr, Partner bei Oliver Wyman und Leiter der Financial Services Practices für Deutschland, spiegelt dieses Ergebnis einen breiteren Trend wider: “Digitale Innovation ist eine Kernvoraussetzung für ein nachhaltig erfolgreiches Geschäftsmodell. Finanzdienstleister haben aber das Potenzial der Digitalisierung noch nicht vollumfänglich ausgeschöpft – hier besteht noch viel Potenzial”, so der Berater weiter. Laut Umfrage gibt es aber auch für andere Bereiche, allen voran dem Bereich Erziehung und Schule (24 Prozent), noch Ausbaupotenzial hinsichtlich der Möglichkeiten der Tele-Edukation.

Home Office-Möglichkeiten: Die neue Realität

Durch die aktuelle Lage in Zusammenhang mit der Verbreitung von Covid-19 wird die Diskussion um das Thema Home Office beschleunigt. “Zugriff auf Daten von zu Hause, Videokonferenzen und das Vorhandensein von Laptops gewinnen stark an Bedeutung, um sicherzustellen, dass das alltägliche Geschäft nicht zum Erliegen kommt”, sagt Bender. 41 Prozent der Befragten erleben auf Grund von Covid-19 bereits Veränderungen wenn es um Home Office-Angebote seitens ihrer Arbeitgeber geht. Davon wurden 31 Prozent von den Unternehmen bereits explizit ermuntert oder gar aufgefordert, davon Gebrauch zu machen. Perspektivisch gesehen, erwarten jedoch knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten, dass diese Veränderungen nicht langfristig greifen werden und sich der vorherige Zustand in absehbarer Zeit wieder einpendeln wird.

Die Oliver Wyman-Umfrage zeigt, dass 82 Prozent der Erwerbstätigen durch Internet und Technologie eine Erleichterung der eigenen Arbeit erwarten und 70 Prozent die Schaffung von neuen Jobs in der eigenen Branche. “Die Affinität der Deutschen zu digitalen Themen birgt ein riesiges Potenzial für hiesige und auch international tätige Arbeitgeber, das weiter genutzt und gefördert werden sollte. Wem es gelingt, durchgehend moderne und flexible Arbeitskonzepte anzubieten, der ist auch in schwierigen Zeiten vor wirtschaftlichen Konsequenzen geschützt”, so Bender.

ÜBER DIE BEFRAGUNG

Für die Befragung wurden 1.000 Erwerbstätige in Deutschland in der zweiten Märzwoche 2020 hinsichtlich ihrer Einschätzung aktueller und künftiger Home Office-Angebote ihres Arbeitgebers befragt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Oliver Wyman, Marstallstraße 11, D-­80539 München, Tel.: 089 939 49 763, Fax: 089 939 49 515, www.oliverwyman.de

Die Corona-Rückwärts-Prognose: Wie wir uns wundern werden, wenn die Krise „vorbei” ist

Ausblick von Matthias Horx, Trend- und Zukunftsforscher

 

Ich werde derzeit oft gefragt, wann Corona denn „vorbei sein wird”, und alles wieder zur Normalität zurückkehrt. Meine Antwort: Niemals. Es gibt historische Momente, in denen die Zukunft ihre Richtung ändert. Wir nennen sie Bifurkationen. Oder Tiefenkrisen. Diese Zeiten sind jetzt.

Die Welt as we know it löst sich gerade auf. Aber dahinter fügt sich eine neue Welt zusammen, deren Formung wir zumindest erahnen können. Dafür möchte ich Ihnen eine Übung anbieten, mit der wir in Visionsprozessen bei Unternehmen gute Erfahrungen gemacht haben. Wir nennen sie die RE-Gnose. Im Gegensatz zur PRO-Gnose schauen wir mit dieser Technik nicht »in die Zukunft«. Sondern von der Zukunft aus ZURÜCK ins Heute. Klingt verrückt? Versuchen wir es einmal:

Die Re-Gnose: Unsere Welt im Herbst 2020

Stellen wir uns eine Situation im Herbst vor, sagen wir im September 2020. Wir sitzen in einem Straßencafe in einer Großstadt. Es ist warm, und auf der Strasse bewegen sich wieder Menschen. Bewegen sie sich anders? Ist alles so wie früher? Schmeckt der Wein, der Cocktail, der Kaffee, wieder wie früher? Wie damals vor Corona? Oder sogar besser?

Worüber werden wir uns rückblickend wundern?

Wir werden uns wundern, dass die sozialen Verzichte, die wir leisten mussten, selten zu Vereinsamung führten. Im Gegenteil. Nach einer ersten Schockstarre führten viele von sich sogar erleichtert, dass das viele Rennen, Reden, Kommunizieren auf Multikanälen plötzlich zu einem Halt kam. Verzichte müssen nicht unbedingt Verlust bedeuten, sondern können sogar neue Möglichkeitsräume eröffnen. Das hat schon mancher erlebt, der zum Beispiel Intervallfasten probierte – und dem plötzlich das Essen wieder schmeckte. Paradoxerweise erzeugte die körperliche Distanz, die der Virus erzwang, gleichzeitig neue Nähe. Wir haben Menschen kennengelernt, die wir sonst nie kennengelernt hätten. Wir haben alte Freunde wieder häufiger kontaktiert, Bindungen verstärkt, die lose und locker geworden waren. Familien, Nachbarn, Freunde, sind näher gerückt und haben bisweilen sogar verborgene Konflikte gelöst. Die gesellschaftliche Höflichkeit, die wir vorher zunehmend vermissten, stieg an.

Jetzt im Herbst 2020 herrscht bei Fussballspielen eine ganz andere Stimmung als im Frühjahr, als es jede Menge Massen-Wut-Pöbeleien gab. Wir wundern uns, warum das so ist.

Wir werden uns wundern, wie schnell sich plötzlich Kulturtechniken des Digitalen in der Praxis bewährten. Tele- und Videokonferenzen, gegen die sich die meisten Kollegen immer gewehrt hatten (der Business-Flieger war besser) stellten sich als durchaus praktikabel und produktiv heraus. Lehrer lernten eine Menge über Internet-Teaching. Das Homeoffice wurde für Viele zu einer Selbstverständlichkeit – einschließlich des Improvisierens und Zeit-Jonglierens, das damit verbunden ist.

Gleichzeitig erlebten scheinbar veraltete Kulturtechniken eine Renaissance. Plötzlich erwischte man nicht nur den Anrufbeantworter, wenn man anrief, sondern real vorhandene Menschen. Das Virus brachte eine neue Kultur des Langtelefonieren ohne Second Screen hervor. Auch die »messages« selbst bekamen plötzlich eine neue Bedeutung. Man kommunizierte wieder wirklich. Man ließ niemanden mehr zappeln. Man hielt niemanden mehr hin. So entstand eine neue Kultur der Erreichbarkeit. Der Verbindlichkeit.

Menschen, die vor lauter Hektik nie zur Ruhe kamen, auch junge Menschen, machten plötzlich ausgiebige Spaziergänge (ein Wort, das vorher eher ein Fremdwort war). Bücher lesen wurde plötzlich zum Kult.

Reality Shows wirkten plötzlich grottenpeinlich. Der ganze Trivia-Trash, der unendliche Seelenmüll, der durch alle Kanäle strömte. Nein, er verschwand nicht völlig. Aber er verlor rasend an Wert.

Kann sich jemand noch an den Political-Correctness-Streit erinnern? Die unendlich vielen Kulturkriege um … ja um was ging da eigentlich?

Krisen wirken vor allem dadurch, dass sie alte Phänomene auflösen, überflüssig machen…

Zynismus, diese lässige Art, sich die Welt durch Abwertung vom Leibe zu halten, war plötzlich reichlich out.

Die Übertreibungs-Angst-Hysterie in den Medien hielt sich, nach einem kurzen ersten Ausbruch, in Grenzen.

Nebenbei erreichte auch die unendliche Flut grausamster Krimi-Serien ihren Tipping Point.

Wir werden uns wundern, dass schließlich doch schon im Sommer Medikamente gefunden wurden, die die Überlebensrate erhöhten. Dadurch wurden die Todesraten gesenkt und Corona wurde zu einem Virus, mit dem wir eben umgehen müssen – ähnlich wie die Grippe und die vielen anderen Krankheiten. Medizinischer Fortschritt half. Aber wir haben auch erfahren: Nicht so sehr die Technik, sondern die Veränderung sozialer Verhaltensformen war das Entscheidende. Dass Menschen trotz radikaler Einschränkungen solidarisch und konstruktiv bleiben konnten, gab den Ausschlag. Die human-soziale Intelligenz hat geholfen. Die vielgepriesene Künstliche Intelligenz, die ja bekanntlich alles lösen kann, hat dagegen in Sachen Corona nur begrenzt gewirkt.

Damit hat sich das Verhältnis zwischen Technologie und Kultur verschoben. Vor der Krise schien Technologie das Allheilmittel, Träger aller Utopien. Kein Mensch – oder nur noch wenige Hartgesottene – glauben heute noch an die große digitale Erlösung. Der große Technik-Hype ist vorbei. Wir richten unsere Aufmerksamkeiten wieder mehr auf die humanen Fragen: Was ist der Mensch? Was sind wir füreinander?

Wir staunen rückwärts, wieviel Humor und Mitmenschlichkeit in den Tagen des Virus tatsächlich entstanden ist.

Wir werden uns wundern, wie weit die Ökonomie schrumpfen konnte, ohne dass so etwas wie »Zusammenbruch« tatsächlich passierte, der vorher bei jeder noch so kleinen Steuererhöhung und jedem staatlichen Eingriff beschworen wurde. Obwohl es einen »schwarzen April« gab, einen tiefen Konjunktureinbruch und einen Börseneinbruch von 50 Prozent, obwohl viele Unternehmen pleitegingen, schrumpften oder in etwas völlig anderes mutierten, kam es nie zum Nullpunkt. Als wäre Wirtschaft ein atmendes Wesen, das auch dösen oder schlafen und sogar träumen kann.

Heute im Herbst, gibt es wieder eine Weltwirtschaft. Aber die Globale Just-in-Time-Produktion, mit riesigen verzweigten Wertschöpfungsketten, bei denen Millionen Einzelteile über den Planeten gekarrt werden, hat sich überlebt. Sie wird gerade demontiert und neu konfiguriert. Überall in den Produktionen und Service-Einrichtungen wachsen wieder Zwischenlager, Depots, Reserven. Ortsnahe Produktionen boomen, Netzwerke werden lokalisiert, das Handwerk erlebt eine Renaissance. Das Global-System driftet in Richtung GloKALisierung: Lokalisierung des Globalen.

Wir werden uns wundern, dass sogar die Vermögensverluste durch den Börseneinbruch nicht so schmerzen, wie es sich am Anfang anfühlte. In der neuen Welt spielt Vermögen plötzlich nicht mehr die entscheidende Rolle. Wichtiger sind gute Nachbarn und ein blühender Gemüsegarten.

Könnte es sein, dass das Virus unser Leben in eine Richtung geändert hat, in die es sich sowieso verändern wollte?

RE-Gnose: Gegenwartsbewältigung durch Zukunfts-Sprung

Warum wirkt diese Art der »Von-Vorne-Szenarios« so irritierend anders als eine klassische Prognose? Das hängt mit den spezifischen Eigenschaften unseres Zukunfts-Sinns zusammen. Wenn wir »in die Zukunft« schauen, sehen wir ja meistens nur die Gefahren und Probleme »auf uns zukommen«, die sich zu unüberwindbaren Barrieren türmen. Wie eine Lokomotive aus dem Tunnel, die uns überfährt. Diese Angst-Barriere trennt uns von der Zukunft. Deshalb sind Horror-Zukünfte immer am Einfachsten darzustellen.

Re-Gnosen bilden hingegen eine Erkenntnis-Schleife, in der wir uns selbst, unseren inneren Wandel, in die Zukunftsrechnung einbeziehen. Wir setzen uns innerlich mit der Zukunft in Verbindung, und dadurch entsteht eine Brücke zwischen Heute und Morgen. Es entsteht ein »Future Mind« – Zukunfts-Bewusstheit.

Wenn man das richtig macht, entsteht so etwas wie Zukunfts-Intelligenz. Wir sind in der Lage, nicht nur die äußeren »Events«, sondern auch die inneren Adaptionen, mit denen wir auf eine veränderte Welt reagieren, zu antizipieren.

Das fühlt sich schon ganz anders an als eine Prognose, die in ihrem apodiktischen Charakter immer etwas Totes, Steriles hat. Wir verlassen die Angststarre und geraten wieder in die Lebendigkeit, die zu jeder wahren Zukunft gehört.

Wir alle kennen das Gefühl der geglückten Angstüberwindung. Wenn wir für eine Behandlung zum Zahnarzt gehen, sind wir schon lange vorher besorgt. Wir verlieren auf dem Zahnarztstuhl die Kontrolle und das schmerzt, bevor es überhaupt wehtut. In der Antizipation dieses Gefühls steigern wir uns in Ängste hinein, die uns völlig überwältigen können. Wenn wir dann allerdings die Prozedur überstanden haben, kommt es zum Coping-Gefühl: Die Welt wirkt wieder jung und frisch und wir sind plötzlich voller Tatendrang.

Coping heißt: bewältigen. Neurobiologisch wird dabei das Angst-Adrenalin durch Dopamin ersetzt, eine Art körpereigener Zukunfts-Droge. Während uns Adrenalin zu Flucht oder Kampf anleitet (was auf dem Zahnarztstuhl nicht so richtig produktiv ist, ebenso wenig wie beim Kampf gegen Corona), öffnet Dopamin unsere Hirnsynapsen: Wir sind gespannt auf das Kommende, neugierig, vorausschauend. Wenn wir einen gesunden Dopamin-Spiegel haben, schmieden wir Pläne, haben Visionen, die uns in die vorausschauende Handlung bringen.

Erstaunlicherweise machen viele in der Corona-Krise genau diese Erfahrung. Aus einem massiven Kontrollverlust wird plötzlich ein regelrechter Rausch des Positiven. Nach einer Zeit der Fassungslosigkeit und Angst entsteht eine innere Kraft. Die Welt »endet«, aber in der Erfahrung, dass wir immer noch da sind, entsteht eine Art Neu-Sein im Inneren.

Mitten im Shut-Down der Zivilisation laufen wir durch Wälder oder Parks, oder über fast leere Plätze. Aber das ist keine Apokalypse, sondern ein Neuanfang.

So erweist sich: Wandel beginnt als verändertes Muster von Erwartungen, von Wahr-Nehmungen und Welt-Verbindungen. Dabei ist es manchmal gerade der Bruch mit den Routinen, dem Gewohnten, der unseren Zukunfts-Sinn wieder freisetzt. Die Vorstellung und Gewissheit, dass alles ganz anders sein könnte – auch im Besseren.

Vielleicht werden wir uns sogar wundern, dass Trump im November abgewählt wird. Die AFD zeigt ernsthafte Zerfransens-Erscheinungen, weil eine bösartige, spaltende Politik nicht zu einer Corona-Welt passt. In der Corona-Krise wurde deutlich, dass diejenigen, die Menschen gegeneinander aufhetzen wollen, zu echten Zukunftsfragen nichts beizutragen haben. Wenn es ernst wird, wird das Destruktive deutlich, das im Populismus wohnt.

Politik in ihrem Ur-Sinne als Formung gesellschaftlicher Verantwortlichkeiten bekam dieser Krise eine neue Glaubwürdigkeit, eine neue Legitimität. Gerade weil sie »autoritär« handeln musste, schuf Politik Vertrauen ins Gesellschaftliche. Auch die Wissenschaft hat in der Bewährungskrise eine erstaunliche Renaissance erlebt. Virologen und Epidemiologen wurden zu Medienstars, aber auch »futuristische« Philosophen, Soziologen, Psychologen, Anthropologen, die vorher eher am Rande der polarisierten Debatten standen, bekamen wieder Stimme und Gewicht.

Fake News hingegen verloren rapide an Marktwert. Auch Verschwörungstheorien wirkten plötzlich wie Ladenhüter, obwohl sie wie saures Bier angeboten wurden.

Ein Virus als Evolutionsbeschleuniger

Tiefe Krisen weisen obendrein auf ein weiteres Grundprinzip des Wandels hin: Die Trend-Gegentrend-Synthese.

Die neue Welt nach Corona – oder besser mit Corona – entsteht aus der Disruption des Megatrends Konnektivität. Politisch-ökonomisch wird dieses Phänomen auch »Globalisierung« genannt. Die Unterbrechung der Konnektivität – durch Grenzschließungen, Separationen, Abschottungen, Quarantänen – führt aber nicht zu einem Abschaffen der Verbindungen. Sondern zu einer Neuorganisation der Konnektome, die unsere Welt zusammenhalten und in die Zukunft tragen. Es kommt zu einem Phasensprung der sozio-ökonomischen Systeme.

Die kommende Welt wird Distanz wieder schätzen – und gerade dadurch Verbundenheit qualitativer gestalten. Autonomie und Abhängigkeit, Öffnung und Schließung, werden neu ausbalanciert. Dadurch kann die Welt komplexer, zugleich aber auch stabiler werden. Diese Umformung ist weitgehend ein blinder evolutionärer Prozess – weil das eine scheitert, setzt sich das Neue, überlebensfähig, durch. Das macht einen zunächst schwindelig, aber dann erweist es seinen inneren Sinn: Zukunftsfähig ist das, was die Paradoxien auf einer neuen Ebene verbindet.

Dieser Prozess der Komplexierung – nicht zu verwechseln mit Komplizierung – kann aber auch von Menschen bewusst gestaltet werden. Diejenigen, die das können, die die Sprache der kommenden Komplexität sprechen, werden die Führer von Morgen sein. Die werdenden Hoffnungsträger. Die kommenden Gretas.

„Wir werden durch Corona unsere gesamte Einstellung gegenüber dem Leben anpassen – im Sinne unserer Existenz als Lebewesen inmitten anderer Lebensformen.”Slavo Zizek im Höhepunkt der Coronakrise Mitte März.

Jede Tiefenkrise hinterlässt eine Story, ein Narrativ, das weit in die Zukunft weist. Eine der stärksten Visionen, die das Coronavirus hinterlässt, sind die musizierenden Italiener auf den Balkonen. Die zweite Vision senden uns die Satellitenbilder, die plötzlich die Industriegebiete Chinas und Italiens frei von Smog zeigen. 2020 wird der CO&sub2;-Ausstoss der Menschheit zum ersten Mal fallen. Diese Tatsache wird etwas mit uns machen.

Wenn das Virus so etwas kann – können wir das womöglich auch? Vielleicht war der Virus nur ein Sendbote aus der Zukunft. Seine drastische Botschaft lautet: Die menschliche Zivilisation ist zu dicht, zu schnell, zu überhitzt geworden. Sie rast zu sehr in eine bestimmte Richtung, in der es keine Zukunft gibt.

Aber sie kann sich neu erfinden.

System reset.

Cool down!

Musik auf den Balkonen!

So geht Zukunft.

 

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Zukunftsinstitut Horx GmbH, 1170 Wien, Promenadegasse 61, Tel:+43 (0) 1 479 1455, www.horx.com und www.zukunftsinstitut.de