Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch.

 

In den jüngsten Umfragen wurde nach den favorisierten Anbietern im Bereich der betrieblichen Vorsorge gefragt. Die Partner- und Mitgliederbetriebe der Genossenschaft wurden um ihre Einschätzung der Anbieter betrieblicher Altersvorsorge (Direktversicherung), betrieblicher Krankenversicherung und Gruppenunfallversicherung gebeten.

Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung und Policierung, und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall wurde gefragt.

Die Bedeutung betrieblicher Vorsorge steigt zunehmend. In Zeiten anhaltenden Fachkräftemangels nutzen nicht wenige Firmen sozialen Zusatzleistungen um sich als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Der für den Versicherten praktische Nutzen einer bKV bzw. einer Gruppenunfallversicherung liegt ohnehin auf der Hand. Durch das BRSG und u. a. die Zuschusspflicht hat bAV wieder stark an Attraktivität gewonnen. Das inzwischen weite Feld der betrieblichen Vorsorge kann für Versicherungsmakler höchst interessant sein.

Die nach Nennung für das Neugeschäft wichtigsten Anbieter der Direktversicherung sind aus Sicht der VEMA-Partner:

  1. Allianz (29,41 % der Nennungen)
  2. Alte Leipziger (16,06 % der Nennungen)
  3. Swiss Life (8,60 % der Nennungen)

Bei den Anbietern der betrieblichen KV sehen VEMA-Makler diese drei Versicherer ganz vorne:

  1. Hallesche (35,22 % der Nennungen)
  2. SDK (20,13 % der Nennungen)
  3. Gothaer (9,43 % der Nennungen)

Beim Klassiker der betrieblichen Vorsorge, der Gruppenunfallversicherung wählten VEMA-Makler diese drei Versicherer ganz vorne:

  1. Die Haftpflichtkasse (15,02 % der Nennungen)
  2. Gothaer (13,28 % der Nennungen)
  3. Zurich (11,72 % der Nennungen)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.d

Stichtag 16.12.19: Das ein millionste Dokument wurde digital verarbeitet.

 

Die [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH setzt seit Jahren auf eine konsequente Digitalisierungsstrategie. „Unser Ziel ist es, die Prozesse für unsere Makler sowie alle Informationen zu 100 Prozent digital zur Verfügung stellen zu können – dies gelingt uns bereits seit geraumer Zeit. Allein in diesem Jahr haben wir mit Stand heute mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) eine Million Dokumente verarbeitet, ausgelesen und komprimiert, um diese dann unseren Partnern aufbereitet zur Verfügung zu stellen,“ erläutert Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, die Strategie des Maklerpools.

Das Unternehmen setzt seit geraumer Zeit auf KI-Systeme als unterstützendes Tool. Dies ermöglicht es der [pma:], die digitale Datenverarbeitung für die selbstständige Lösung von Aufgaben einzusetzen. Mehrere Roboter übernehmen lästige und wiederkehrende Routineaufgaben und das schneller, zeitunabhängiger und fehlerfreier, als es durch den Menschen manuell erfolgen könnte. Recherchen, Analysen sowie die Datenverarbeitung können so auf Websites, in Portalen, in Outlook, in Bestandssystemen oder Mails geschehen.

Konkret sind bei der [pma:] nachfolgende Systeme im Einsatz:

  1. Portalroboter: Dieser bedient das Maklerportal und recherchiert den Datenbestand, analysiert den Postkorb, beschafft die neuen Poststücke und übergibt Dokumente und Daten an den Importprozess.
  2. Mailroboter: Dieser bedient Outlook, überwacht das E-Mail-Postfach, sichtet eingehende Mails, extrahiert Daten und legt die E-Mails dann im Bestandssystem ab bzw. leitet diese automatisch in Folgeprozesse.
  3. Extraktionsroboter: Dieser erkennt, liest und ordnet Dokumente, extrahiert Daten und erstellt Datensätze für den Import zur Vertragsaktualisierung.

Die Vorteile liegen für die [pma:] auf der Hand: kürzere Bearbeitungszeiten, hohe Skalierbarkeit, minimierte Fehlerquote, Qualitätssicherung und -steigerung.

Fazit der konsequenten Digitalisierungsstrategie: 100 Prozent digitalisierte Informationen, eine Million gescannte Dokumente in diesem Jahr, 9,5 Millionen Dokumente seit Nutzung der KI-Systeme.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

pma Finanz­ und Versicherungsmakler GmbH, Münsterstraße 111, D­-48155 Münster, Tel.: +49(0)251/70017­0, Fax: +49(0)251/70017­111, www.pma.de

Mit der Aufstellung des neuen Inhalts-Vergleichsrechner können Angebote für das Inventar erfolgreich gegenübergestellt werden.

 

Vergleichsrechner für gewerbliche Versicherungen gibt es inzwischen einige. Der neue Inhalts-Vergleichsrechner punktet jedoch mit technischen Vorteilen, die gerade Gewerbeprofis ein erheblich verbessertes Handling ermöglicht. So lassen sich etwa Add-ons auswählen, mit denen der Makler gezielt Kundenbedürfnisse sichern kann, ohne im Nachgang Tarife manuell nochmal nachprüfen zu müssen. Selbstverständlich gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel und Einbruchdiebstahl zu den Grundgefahren, deren Einschluss immer sichergestellt ist. Darüber hinaus lassen sich aber auch Risiken wie Elementar, Glasbruch oder auch Betriebsunterbrechungen und zahlreiche weitere Risiken direkt auswählen und über den ganzen Markt vergleichen.

Bei bi:sure hat man sich entschieden, den Vergleichsrechner schnellstmöglich bereitzustellen. So sind zunächst die Tarife von AXA, Inter, VHV und Alte Leipziger live. Mit den Tarifen der rhion digital und Volkswohl Bund wird das Angebot jedoch bereits in den nächsten Wochen erheblich ausgeweitet. Hier werde lediglich noch in einer Testphase die korrekte Berechnung sichergestellt. „Unser Ziel ist es, genau wie in der Betriebshaftpflicht, ein breites Spektrum an Gesellschaften zur Auswahl zur Verfügung zu stellen“, so Claudia Horstkötter von bi:sure. Sie ist Head of Business Insurance und leitet die Abteilung Maklerservice im Bereich Komposit Gewerbe. „Die erforderlichen Eingaben setzen sich aus den tarifierungsrelevanten Fragen der Gesellschaften zusammen und dienen der Ermittlung des Risikos, der Ermittlung von Ausschlüssen und Sicherungen.“ Der Inhalts-Vergleichsrechner ist insofern als echtes Profiwerkzeug zu verstehen. Für einen umfassenden Vergleich sind zahlreiche Informationen relevant und dies sowohl für die Berechnung als auch für die Antragsübermittlung, denn auch diese ist voll automatisiert möglich und stellt einen schnellen Deckungsschutz sicher.

Ulf Papke, Founder und CEO von bi:sure, erklärt wie einfach die Umsetzung dennoch auch für Einsteiger ist. „Wenn Fragen entstehen, hilft das kleine Fragezeichen an den einzelnen Auswahlfeldern weiter. Durch den Inhalts-Vergleichsrechner wird weniger Zeit durch individuelle Anfragen benötigt, da mit dem neuen Inhalts-Vergleichsrechner mehr als 95 % aller Anfragen abgedeckt werden. Wir haben eine Vielzahl an Deckungsinhalten in den Vergleich aufgenommen.“ Das Ziel von bi:sure sei es, die Arbeit des Maklers zu vereinfachen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

FONDSPiLOT nutzt einzigartigen, innovativen Algorithmus

 

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat eine innovative digitale Beratungslösung für die Vermittlung ihrer fondsgebundenen Altersvorsorgelösungen im Markt positioniert: den Stuttgarter FONDSPiLOT. Das neue Angebot unterstützt ab sofort Vermittler bei der bedarfsgerechten Beratung zu reinen Fondspolicen und Hybridprodukten der Stuttgarter. Der Vermittler kann erstens das digitale Beratungstool des FONDSPiLOT für die systemgesteuerte Ermittlung eines Anlegerprofils seines Kunden nutzen. Im Zuge dessen erhält der Vermittler einen Vorschlag für ein passendes gemanagtes Portfolio. Zweitens steuert der FONDSPiLOT das gewählte Portfolio automatisch mit SAM, dem Stuttgarter Automatischen Management: ein einzigartiger Algorithmus, den Die Stuttgarter speziell für den langfristigen Anlagehorizont einer Altersvorsorge entwickelt hat. Der FONDSPiLOT erleichtert dem Vermittler die Beratung und gibt ihm zusätzliche Sicherheit. Mit der automatisierten Beratungslösung FONDSPiLOT bringt Die Stuttgarter ein eigenes Robo-Advice-Angebot auf den Markt. Es richtet sich einerseits an Vermittler, die bereits fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte beraten und ihre Aufwände reduzieren wollen. Andererseits spricht der Versicherer auch Vermittler an, die bisher wenig Berührung mit Fondspolicen haben.

Hintergrund: Stärkung fondsgebundener Altersvorsorgelösungen

In der anhaltenden Niedrigzinsphase verlieren Klassiktarife der privaten Lebens- und Rentenversicherung mehr und mehr an Bedeutung. Ihre Rendite hat sich in den letzten Jahren stetig verschlechtert. Fondsgebundene Lösungen können auf lange Sicht eine attraktive Rendite erwirtschaften. Sie sind damit interessant für den Aufbau einer auskömmlichen privaten Altersvorsorge. Doch die gestiegenen gesetzlichen Anforderungen im Zuge der Vertriebsrichtlinie IDD (= Insurance Distribution Directive) machen die Beratung fondsgebundener Produkte noch anspruchsvoller. Der Vermittler muss für seine Kunden ein individuelles Anlegerprofil ermitteln. Dafür muss er Risikobereitschaft, finanzielle Verhältnisse, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Anlageziele abfragen – und ein dazu passendes Fondsportfolio zusammenstellen. Nach Vertragsabschluss muss der Vermittler die Fonds regelmäßig überwachen und gegebenenfalls während der Vertragslaufzeit anpassen. Diese Beratungsleistung ist sehr komplex und zeitintensiv. „Wir haben den FONDSPiLOT entwickelt, um Vermittler bei der Beratung und der Betreuung fondsgebundener Altersvorsorge zu unterstützen“, betont Jens Göhner, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing Vorsorge und Investment.

Automatische Ermittlung eines Anlegerprofils und Vorschlag eines gemanagten Portfolios

Das Beratungstool des FONDSPiLOT führt Vermittler und Kunden über eine anwenderfreundliche Oberfläche durch 10 Fragen. Auf Basis der Antworten ermittelt der FONDSPiLOT ganz automatisch das Anlegerprofil. Diesem ordnet er ebenso automatisch ein passendes gemanagtes Portfolio zu. Es stehen fünf verschiedene Portfolios mit unterschiedlichen Chance-Risiko-Profilen zur Verfügung. Jedes davon besteht aus bis zu 13 verschiedenen, vor allem kostengünstigen Indexfonds (Exchange-Traded-Funds = ETF). Die Portfolios berücksichtigen viele verschiedene Anlageklassen weltweit.

Einzigartig: Dokumentation der Geeignetheit und Angemessenheit

Nutzt der Vermittler das Beratungstool, erhält er eine Dokumentation der Geeignetheit und Angemessenheit. Die Stuttgarter ist zurzeit der einzige Versicherer in Deutschland, der diese Möglichkeit bietet. Bevorzugt der Berater zur Ermittlung des Anlegerprofils eine eigene Lösung, kann er das gewünschte gemanagte Portfolio auch direkt anwählen.

Einzigartig: Automatische Anpassung des Portfolios optimiert für langfristige Altersvorsorge

Der FONDSPiLOT-Algorithmus Stuttgarter Automatisches Management (SAM) managt das Portfolio während der gesamten Vertragslaufzeit professionell: Er überprüft es regelmäßig und passt die Zusammensetzung bei sich verändernden Märkten automatisch an das Risikoprofil des Kunden an – und das kostenfrei. Das entlastet den Vermittler von dieser Aufgabe. Jens Göhner betont: „Unser SAM-Algorithmus berücksichtigt speziell den langfristigen Anlagehorizont einer Altersvorsorge. Das unterscheidet den FONDSPiLOT von vielen anderen Robo-Advice-Angeboten im Markt, die nur für kurzfristige Geldanlageprodukte entwickelt wurden.“

Einzigartig: Transparenz durch tagesaktuelle Darstellung der Portfolios

Die Stuttgarter bietet Vermittlern und Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit Transparenz mit einer tagesaktuellen Darstellung der Portfolios auf der Stuttgarter Homepage www.stuttgarter.de und in der Beratungssoftware Stuttgarter BeratungsNavigator Online.

Moderne Beratung, unterstützt durch leistungsfähige Zukunftstechnologie

Mit dem FONDSPiLOT zeigt der Vermittler, dass er modern und zeitgemäß mit Unterstützung zukunftsorientierter Technologie beraten kann. Zeitgleich festigt er mit seiner persönlichen Beratung langfristig das Vertrauen seiner Kunden. Jens Göhner ist überzeugt: „Mit dem FONDSPiLOT ist die Beratung für Vermittler einfach, schnell und noch sicherer.“ Der Vermittler kann sich darauf konzentrieren, die Lebenssituation seines Kunden als Ganzes im Blick zu behalten. Der neue FONDSPiLOT ist unter fondspilot.stuttgarter.de ab sofort nutzbar.

Der FONDSPiLOT bundesweit auf Tour

Vermittler können den Stuttgarter FONDSPiLOT ab 5. Februar 2020 auf der bundesweiten Vertriebstour der Stuttgarter live kennenlernen. Termine und Anmeldung auf vertriebstour.stuttgarter.de. Weitere Informationen zum FONDSPiLOT auf fondspilot.stuttgarter.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Immowelt AG und der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) rufen Partnerschaft ins Leben

 

Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft (BVFI) und die Immowelt AG starten eine Kooperation. Die über 10.000 Verbandsmitglieder des BVFI profitieren künftig noch stärker von den innovativen Dienstleistungen der Immowelt AG, zu der mit immowelt.de und immonet.de zwei der führenden Immobilienportale Deutschlands gehören. Beide Portale erreichen gemeinsam monatlich 50 Millionen Visits. Neben der Objektvermarktung stehen der Wissenstransfer und die Förderung der gemeinsamen Interessen im Vordergrund der Kooperation.

Verlässlicher Partner der Immobilienprofis

Die BVFI-Mitglieder profitieren fortan noch stärker von der Erfahrung der Immowelt – seit über einem Vierteljahrhundert Partner der Immobilienprofis. Themen wie die Digitalisierung, die Provisionsneuregelung beim Immobilienkauf und der Mietendeckel stellen die gesamte Immobilienbranche vor große Herausforderungen. Als zuverlässiger Experte für den Immobilienmarkt steht die Immowelt an der Seite der Verbandsmitglieder, um diese Hürden zu meistern: Maßgeschneiderte Beratungen und Schulungen machen die Immobilienprofis des BVFI fit für die Zukunft.

“Die Immowelt AG ist seit Jahren ein verlässlicher Partner für die Immobilienbranche”, sagt Jürgen Engelberth, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands für die Immobilienwirtschaft. “Wir freuen uns daher außerordentlich, dass unsere Mitglieder fortan von den umfangreichen Service-Leistungen und dem tiefgreifenden Erfahrungsschatz der Immowelt profitieren, um noch erfolgreicher am Immobilienmarkt agieren zu können.”

Kompetenzseminare für BVFI-Mitglieder

Persönliche Ansprechpartner der Immowelt beraten die Immobilienprofis bei Imageaufbau und Online-Marketing und unterstützen zielgerichtet bei Objektakquise sowie -vermarktung. BVFI-Mitglieder können in regelmäßigen Kompetenzseminaren auf das fundierte Wissen der Immowelt-Experten zurückgreifen und erhalten attraktive Vorteilskonditionen auf ausgewählte Immowelt-Produkte.

“Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft ist eine der größten Vereinigungen der deutschen Immobilienbranche und eine wichtige öffentliche Stimme”, sagt Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler, CEO der Immowelt. “Eine Zusammenarbeit bündelt unsere Kompetenzen, um sich den künftigen Aufgaben gemeinsam zu stellen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Immowelt AG, Nordostpark 3­5, D-­90411 Nürnberg Tel.: 0911/520 25­462, Fax: 0911/520 25­15, www.immowelt.de

Buchführung, Banking, Versicherungsangelegenheiten, Behördengänge – 36 Prozent der Freiberufler und Selbständigen verbringen mindestens 20 Prozent ihrer Arbeitszeit mit nicht-wertschöpfenden Tätigkeiten.

 

Bei jedem Zehnten frisst der “Papierkram” sogar ein Drittel oder mehr der produktiven Zeit auf. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie “Fokus Selbständigkeit”. Die mailo Versicherung AG hat dafür mehr als 900 Freiberufler und Selbständige befragt.

“Diese oftmals komplizierten Vorgänge stellen eine besondere Belastung dar und untergraben die Bemühungen vieler Selbstständigen, intern einen möglichst effizienten und produktiven Arbeitsprozess zu etablieren”, hat Armin Molla, Vorstand der mailo Versicherung AG, erkannt. Ursache des Problems sei, dass viele Behörden und Unternehmen noch an verkrusteten und veralteten Prozessen festhalten würden. “Auch wenn viele Selbstständige zum Beispiel auf ein papierloses Büro und voll-digitalisierte Strukturen umgestellt haben, müssen sie in der Kommunikation und im Datenaustausch mit Dritten häufig noch manuelle oder papierbasierte Arbeitsschritte umsetzen. Es wird Zeit, dass der Markt darauf reagiert und diese Zeiträuber eliminiert”, sagt Molla.

Auch das deutsche Steuersystem wird gerügt: Nach Ansicht von 84 Prozent der Studien-Teilnehmer ist das Steuersystem für Selbständige und Freiberufler zu kompliziert. Die Bürokratie mit Ämtern und vergleichbaren Stellen kostet nach Ansicht von jedem Zweiten zu viel Zeit.

Freiberufler erwarten spezialisierte Produkte

Von ihrer Versicherung erwarten Freiberufler heutzutage digitalisierte und zielgerichtete Produkte, würden von den Angeboten der meisten Anbieter aber noch enttäuscht. So geben 74 Prozent der Befragten an, dass die am Markt erhältlichen Gewerbeversicherungen nur unzureichend auf die speziellen Bedürfnisse von Selbstständigen zugeschnitten seien. Laut mailo-Vorstand Molla treffe die Vermittler dieser Produkte keine Schuld: “Neun von zehn Freiberuflern sind der Ansicht, dass ihr Versicherungsvertreter oder Makler sich gut beziehungsweise sehr gut auskennt”, so Molla. Nachholbedarf sieht der mailo-Vorstand hingegen bei vielen großen Anbietern, die bislang nicht auf die Wünsche und Anforderungen dieser Kundengruppe eingegangen seien.

Wie Makler eine passgenaue und effiziente Lösung für Freiberufler und Selbständige zusammenstellen können, zeigt mailo im Rahmen seiner 30-Tage-Challenge. Mithilfe von Webinaren und Lernmodulen zum Thema werden die Versicherungsmakler optimal unterstützt und für einen erfolgreichen Markteintritt begleitet. Die 30-Tage-Challenge ist damit perfekt für Versicherungsmakler, die bisher wenig oder gar kein Gewerbegeschäft machen. Das komprimierte Trainingsprogramm ist genau darauf ausgerichtet, um diese attraktive Zielgruppe richtig zu verstehen und schließlich auch haftungssicher zu beraten. Alle Informationen zur 30-Tage-Challenge unter www.mailo.ag/100kunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

mailo Versicherung AG, Riehler Str.1, 50668 Köln, Tel: +49 221 429 14 00, www.mailo.ag

Der führende Wohnimmobilienmakler in Ostdeutschland, die LBS Immobilien GmbH in Potsdam, hat sein Produktportfolio erweitert und vermittelt nun auch Immobilien-Renten in Kooperation mit der Deutschen Leibrenten AG.

 

“Die Immobilien-Rente ist für uns ein ergänzendes Produkt, das wir Menschen im Ruhestand anbieten. Sie rundet unser Portfolio ab”, sagt André Kreßner, Regionalvertriebsleiter bei der LBS Immobilien GmbH. “Damit können wir Kunden, für die ein Auszug aus der vertrauten Umgebung nicht infrage kommt, eine attraktive Lösung für mehr finanziellen Spielraum im Alter bieten.”

Unter dem Thema “Meine Immobilie im Alter” veranstaltet die Tochter der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG beispielsweise Kundenveranstaltungen in den Filialen der Verbundsparkassen, in denen auch über die Immobilien-Rente informiert wird. Im Rahmen der Kooperation mit der Deutschen Leibrenten AG kann das Unternehmen seinen Kunden individuelle Lösungen anbieten – eine Verrentung mit monatlicher Zahlung, Einmalbetrag oder einer Kombination aus beidem.

Die LBS Immobilien GmbH Potsdam begleitet ihre Kunden bis zum Abschluss des Vertrages. Dessen Ausgestaltung in allen für Senioren wichtigen Punkten war ausschlaggebend für die Auswahl der Deutschen Leibrenten AG als strategischem Partner. So verpflichtet sich die Deutsche Leibrenten AG unter anderem zur Instandhaltung der Immobilien und zu einem Weiterverkaufsverbot, solange die Kunden leben. Gleichzeitig bietet sie die Vorteile aus Nießbrauch und Wohnrecht mit einem lebenslangen Nutzungsrecht für die Senioren.

“Wir haben ambitionierte Wachstumsziele und wollen die Zahl unserer Neu-Abschlüsse in diesem Jahr verdoppeln – auf 500 Verträge”, sagt Thorsten Zucht, Vertriebsvorstand bei der Deutschen Leibrenten AG. “Dafür brauchen wir starke Partner gerade auch aus dem Bankbereich.” Die LBS Immobilien GmbH Potsdam mit ihren mehr als 140 Büros in den Sparkassen und 200 Immobilienspezialisten in Ostdeutschland ist für uns ein exzellenter Partner, der Interessenten für eine Leibrente bis zum Vertragsabschluss optimal betreuen kann.”

Über die LBS Immobilien GmbH Potsdam

Als führender Wohnimmobilienmakler in den neuen Bundesländern ist die LBS IMMOBILIEN GMBH, eine Tochter der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, nahezu flächendeckend in allen Regionen vertreten: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin Ost. In den über 140 Büros, überwiegend in den Sparkassen, betreuen mehr als 200 Makler und Immobilienspezialisten die Kunden – von der ersten Beratung bis hin zum Notartermin bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Über die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG – www.deutsche-leibrenten.de

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG bietet Senioren die Möglichkeit, ihre Immobilie an sie zu verkaufen, ohne aus dem Eigenheim ausziehen zu müssen. Die Verkäufer bekommen – notariell abgesichert und im Grundbuch verankert – ein lebenslanges Wohnrecht nach Nießbrauchgrundsätzen und eine monatliche Rente und/oder eine Einmalzahlung. Als einziger Anbieter von Verrentungsprodukten kauft die Frankfurter Aktiengesellschaft Immobilien im gesamten Bundesgebiet an. Aktuell hat die Deutsche Leibrenten mehr als 400 Immobilien in ihrem Eigentum. Das macht sie im Bereich der Immobilien-Verrentung zum Marktführer in Deutschland. Sie ist als einziges deutsches Unternehmen Mitglied in der European Pensions and Property Asset Release Group (EPPARG). Die Deutsche Leibrenten AG ist nicht börsennotiert. Hauptaktionär ist die Obotritia Capital KGaA aus Potsdam.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Gerbermühlstraße 11, 60594 Frankfurt am Main, Tel: 069 – 6897794-0, Fax: 069 – 6897794-12, www.deutsche-leibrenten.de

Mark-Dominik Thofern, Ulf Cramer und Dr. Matthias Luettges starten im Januar

 

Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon verstärkt zu Jahresbeginn die Führungsriege. Mark-Dominik Thofern startet als Chief Development Officer; Ulf Cramer und Dr. Matthias Luettges leiten die Specialty M&A and Transaction Solutions in der DACH-Region und in Deutschland. Alle drei haben ihre Tätigkeit bei Aon im Januar aufgenommen.

Mark-Dominik Thofern verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche. Er begann seine Karriere mit einer Ausbildung im Versicherungsvertrieb und wechselte 1997 auf die Maklerseite zu Jauch & Hübener. Seit 2000 hatte er bei Marsh verschiedene Führungspositionen mit den Schwerpunkten Kundenbetreuung und Vertrieb inne. Im Jahr 2013 wurde er in die Geschäftsleitung von Marsh Deutschland berufen und zum Managing Director von Marsh LLC ernannt. Zuletzt war er dort als CEO für die Region Süd tätig und bundesweit für die Bereiche Risk Consulting, Construction, Großschaden und Motor zuständig. Als Chief Development Officer Commercial Risk Solutions wird er bei Aon gemeinsam mit Harald Resche für das Geschäft in den Regionen Süd- und Südwestdeutschland, Mitte und Ost verantwortlich sein.

In der Specialty M&A and Transaction Solutions besetzt Aon die Leitung sowohl in Deutschland als auch in der DACH-Region neu. Ulf Cramer verantwortete zuletzt bei AIG als Head of Trade North Europe die Entwicklung und das Wachstum des Trade Finance-Geschäfts im deutschsprachigen Raum, in Benelux und in Skandinavien. Der Diplom-Volkswirt begann seine Karriere bei der Deutschen Bank, bevor er zur Schweizer Bank Julius Bär, NY, und anschließend zum französischen Kreditversicherer Coface wechselte. Nach mehr als 15 Jahren Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor wird er bei Aon nun als Head of M&A and Transaction Solutions für die DACH-Region zuständig sein.

Neuer Head of M&A and Transaction Solutions für Aon Deutschland ist Dr. Matthias Luettges. Der studierte Rechtswissenschaftler und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht arbeitete acht Jahre für verschiedene internationale Rechtsanwaltskanzleien und eine Strategieberatung mit Schwerpunkt auf Mergers & Acquisitions und Corporate Litigation. 2017 wechselte er zu Marsh in die Private Equity and Mergers & Acquisitions Abteilung. Dort war er zuletzt als Leiter des M&A Brokerteams in der Beratung bei Transaktionen tätig und verantwortete die Entwicklung und Platzierung von klassischen W&I- sowie Spezial-Versicherungslösungen für “Deal-Breaker”.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, D­20355 Hamburg Tel.: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Plansecur Geschäftsführer Johannes Sczepan: “Ohne Testament ist der Streit häufig vorprogrammiert.”

 

“Es mag makaber klingen, aber die Anfertigung eines Testaments gehört zu den besten Vorsätzen, die man für das neue Jahr fassen kann”, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. 71 Prozent der Deutschen haben laut Emnid-Umfrage keinen letzten Willen hinterlegt, so dass “Zwist unter der Erbengemeinschaft häufig vorprogrammiert” ist, meint der Finanzprofi.

Johannes Sczepan erklärt: “Die privaten Haushalte in Deutschland verfügen über ein Geldvermögen von etwa 6 Billionen Euro. Es gibt also mehr zu vererben als jemals zuvor. Doch rund 50 Millionen Menschen hierzulande haben gar kein Testament gemacht. Diese Diskrepanz birgt das Potenzial für viel Streit und kann ganze Familien entzweien.”

Er gibt zu bedenken: “Die meisten Menschen in der Blüte ihrer Jahre denken nicht an ihr Ableben, doch bei allein über 3.000 Verkehrstoten jährlich kann es jeden von uns jederzeit und völlig unverhofft treffen.”

Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, die zu kuriosen Situationen führen kann. Johannes Sczepan gibt ein Beispiel: “Ohne Testament erhält der Ehepartner die eine Hälfte des Erbes, die andere Hälfte wird unter allen Kindern des Verstorbenen aufgeteilt. Was in der Regel übersehen wird: Ist die Ehe kinderlos, erben die Eltern die zweite Hälfte. Die Eltern müssen sich dann also mit ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter auseinandersetzen, was unter Umständen eine problematische und vom Verstorbenen möglicherweise niemals gewollte Erbengemeinschaft darstellt.”

In 99 Prozent aller Fälle gibt es etwas zu erben

Nach Einschätzung von Johannes Sczepan verzichten viele Menschen auf ein Testament, weil sie der Meinung sind, sie hätten ohnehin nicht viel weiterzugeben. “Das ist statistisch völlig falsch. Lediglich 1 Prozent aller Erben haben in den letzten Jahren nichts erhalten. In 99 Prozent aller Fälle gibt es etwas zu erben – die Frage ist nur, wer es erbt.”

Neben den familiären Auseinandersetzungen spielt auch die Erbschaftssteuer in vielen Fällen eine Rolle bei der Nachlassgestaltung. “Es gibt eine ganze Reihe von Stellschrauben, um den Nachlass individuell zu gestalten”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Zudem ist über Depot- und Kontovollmachten nachzudenken, die über den Tod hinaus gelten. Dies erleichtert im Erbfall die reibungslose Abwicklung dringender Geschäfte mit der Bank, bis der Erbnachweis vorgelegt werden kann.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Datentransfer bislang: Langsam, kostenintensiv, ineffizient

 

ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE, EY, Friendsurance und das InsurLab Germany initiieren deutschlandweite Free Insurance Data Initiative (kurz: FRIDA) für einen einheitlichen Schnittstellen-Standard unter Versicherungsunternehmen und effizienteren Datenaustausch.

Seit September 2019 ist die zweite Stufe der PSD2 in Kraft. Die Direktive ermöglicht den Datentransfer von Bankdaten ohne Diskriminierung von Drittanbietern. Die Regulatoren versprechen sich eine Belebung des Wettbewerbs unter gleichzeitiger Beibehaltung der Datensouveränität von Kunden. In der Versicherungsbranche hingegen mangelt es noch immer an einheitlichen, digitalen Schnittstellen, die eine schnelle und papierlose Übertragung von Informationen zwischen Versicherungsunternehmen, Vermittlern und nicht zuletzt auch Kunden ermöglichen. „Das Ziel unserer Initiative ist es, durch standardisierte Prozesse und Lösungen dem Kunden eine schnelle Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten unter Beibehaltung der Souveränität über seine Daten zu ermöglichen – vergleichbar mit der PSD2 im Banking“, sagt Sebastian Langrehr, Head of Digital Bancassurance bei Friendsurance. „Wir überlegen, in welcher Form offene Schnittstellen organisiert werden sollten, so dass Versicherungsunternehmen, Agenten und Makler sowie Kunden gleichermaßen davon profitieren. Dabei schauen wir insbesondere, welche Learnings wir für die Versicherungsindustrie aus den Erfahrungen im Bereich Open Banking ziehen können und welche neuen Use Cases durch die Plattform-Ökonomie Kunden Nutzen bringen können.“

Schnittstellenstandards schaffen, bevor die Regulatoren sie vorgeben

Vor diesem Hintergrund hat die digitale Insurance-Plattform Friendsurancebusiness.com gemeinsam mit weiteren Partnern die Non-Profit-Initiative Free Insurance Data ins Leben gerufen. Unter der Schirmherrschaft des InsurLab Germany und unter Leitung von ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE, EY und Friendsurance will die Initiative einen branchenweiten Schnittstellen-Standard für einen schnellen und sicheren Datenaustausch etablieren bei gleichzeitiger Reduzierung von Prozess- und Betriebskosten. Der Initiative gehören bereits Führungskräfte großer Versicherungsunternehmen, Insurtechs und Unternehmensberatungen an. „Wir sind überzeugt, dass es im Zeitalter der Digitalisierung und Plattformökonomie an der Zeit ist, gemeinsam die Schnittstellen der nächsten Generation vorzudenken und zu entwickeln. So freuen wir uns, diese Initiative beispielsweise mit Mitgliedsunternehmen wie ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE und EY federführend gestalten zu können. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit relevanten Partnern zukunftsweisende Schnittstellen für alle Marktteilnehmer zu entwickeln“, so Sebastian Pitzler vom InsurLab Germany.

Offene Schnittstellen für mehr Kundenkomfort

„Als Makler-Versicherer haben wir ein hohes Interesse unseren Kunden und ihren Beratern einen Überblick über alle Versicherungen und Finanzen zu verschaffen. Im Kontext unserer Financial Home Plattform fin4u ist eine standardisierte B2C-Schnittstelle der nächste logische Schritt um diesen Service zu komplettieren“, erklärt Julius Kretz von ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE. „Wir glauben an positive Impulse indem wir die Datensouveränität unserer Kunden stärken. Strategisch fokussieren wir die Themen API Economy und Open Insurance. Deshalb sind wir bei FRIDA von Anfang an mit dabei”, ergänzt Guido Leber von ALTE LEIPZIGER – HALLESCHE.

Fertige API als Non-Profit-Angebot

In vielen Fällen erfolgt der Datenaustausch unter Versicherern bislang noch auf dem Papierweg. FRIDA wird Versicherungsunternehmen, Drittanbietern und Kunden, die auf Basis ihrer Daten Mehrwertdienste in Anspruch nehmen oder selbst kreieren wollen, eine fertige Schnittstellen-Lösung zur Nutzung bieten. „Der GDV-Datensatz ‘VU-Vermittler‘ und ‘BiPRO‘ als zwei der wenigen vorhandenen Standardformate zur Datenübermittlung sind erste Schritte in die richtige Richtung. Daran wollen wir anknüpfen und mit der Initiative standardisierte Schnittstellen entwickeln und diese der Branche zur Verfügung stellen.“ sagt Thomas Schmerling von EY. „Denn ohne effizienten Datenfluss gibt es keine Zukunft für innovative Geschäftsmodelle.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Alecto GmbH, Friendsurance, Schützenstraße 6, D­-10117 Berlin, Tel.: +49 (0) 30 5770 5862 1 , www.friendsurance.de

Chance auf Rentensteigerung mit gutem Gewissen

 

Eine lebenslange und sichere Rente streben viele Menschen für ihren Lebensabend an. Wenn die private Rente in der Auszahlungsphase nachhaltig angelegt ist und noch dazu steigt, kann der Lebensstandard trotz Inflation aufrechterhalten werden. Mit der SofortRente Invest hat die Versicherungskammer genau dafür eine neue Lösung entwickelt: Eine private Altersvorsorge, die nicht nur eine lebenslange Rentenzahlung garantiert, sondern zugleich die Chance eröffnet, Kaufkraftverluste während der Rentenbezugsphase auszugleichen sowie ökologisch und sozial zu investieren.

Bessere Renditechancen durch Fondsbeteiligung

Die SofortRente Invest ist eine fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit sofort beginnender, lebenslanger Rentenzahlung. Anders als bei bisherigen Renten gegen Einmalbeitrag fließt das Kapital nicht ausschließlich nur in das Sicherungsvermögen, sondern wird zum Teil in einen Wertsicherungsfonds – der Nachhaltig Orientierten Anlage (NOA) – investiert. Dadurch können Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase von den Chancen am Kapitalmarkt profitieren – und zwar dauerhaft für die gesamte Rentenphase. Die Aufteilung zwischen Sicherungsvermögen und NOA erfolgt monatlich neu, damit jederzeit ausreichend Kapital zur Erfüllung der Leistungen zur Verfügung steht.

Kundeninteresse im Fokus

Maßgebend für die Entwicklung des neuen Produkts waren die in einer Marktstudie (Institut NORDLIGHT Research, November 2018) ermittelten Anforderungen an ein neuartiges Rentenprodukt und die daraus abgeleiteten Wünsche der Kunden. Demnach sprach sich die Mehrzahl der Befragten neben sicheren und planbaren Renten dafür aus, dass Renten auf keinen Fall sinken, nach Möglichkeit aber im Laufe der Zeit steigen sollten. Zudem befürworteten sie, Anlageentscheidungen nicht selbst fällen zu müssen, sondern von erfahrenen Kapitalmarktexperten vornehmen zu lassen. Darüber hinaus sprachen die Befragten auch die Berücksichtigung nachhaltiger Anlagen an.

Chance auf Rentenerhöhung

In der SofortRente Invest sind Rentenerhöhungen durch Überschüsse aus dem konventionellen Sicherungsvermögen sowie aus Erträgen der NOA möglich. Ob und in welchem Umfang die Rente erhöht werden kann, wird einmal jährlich überprüft. Eine einmal erreichte Rentenhöhe wird durch einen Sicherungsmechanismus (Lock-In) auch bei einer ungünstigen Entwicklung der Kapitalmärkte für die weitere Vertragslaufzeit garantiert. Dazu kann ein Teil der Überschüsse und Kursgewinne einmal jährlich für eine Erhöhung der Rente verwendet werden – der andere Teil verbleibt in der Fondsanlage, um dauerhaft die Chancen des Kapitalmarkts nutzen zu können.

Die Versicherungskammer bietet die SofortRente Invest in den Anlageprofilen „Chance“ und „Basic“ an. Dabei eröffnet die Variante „Chance“ deutlich größere Möglichkeiten auf Rentensteigerungen, weil in dieser Variante von Beginn an größere Teile des Vertragsguthabens in der NOA investiert sind.

Die Versicherungskammer verfolgt mit dem Anlagekonzept der NOA eine nachhaltige Anlagestrategie, ohne den Bezug zu einem globalen Multi-Asset-Portfolio zu verlieren. Die Auswahl der Anlagen erfolgt anhand der ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) beispielsweise in Unternehmen, die Wert auf Umweltschutz legen, eine soziale und faire Unternehmenskultur leben oder verantwortungsbewusst investieren. Als Unterzeichner der UNPRI – der UN Principles of Responsible Investment – folgt der Konzern Versicherungskammer darüber hinaus den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Kapitalanlage.

Bei der SofortRente Invest kann auch eine Todesfall-Leistung vereinbart werden. Sofern diese vereinbart ist, sind auch Entnahmen aus dem verbleibenden Kapital möglich. Die Erträge der SofortRente Invest unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der günstigen Ertragsanteilbesteuerung.

Die neue SofortRente Invest ergänzt die bisherige SofortRente. Sie wird von den drei Lebensversicherern im Konzern Versicherungskammer – der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG und der SAARLAND Lebensversicherung AG – über alle Vertriebswege hinweg angeboten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, D­-80530 München, Tel: 089 ­ 2160 ­ 3050, Fax: 089 ­ 2160 ­ 3009, www.vkb.de

Aktuelle Gerichtsurteile zu Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen – moderiert und kommentiert durch zwei aktive Richter.

 

In den Vertragsbedingungen gibt es eine Fülle unverbindlicher Formulierungen und unbestimmter Rechtsbegriffe.

Investieren Sie am 28.01.2020 einen Tag von 09:00 – 18:00 Uhr in Ihre Teilnahme am 4. Recht-Symposium und diskutieren Sie mit unseren Referenten, den Vorsitzenden Richtern der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin, Dr. Sven Marlow und Udo Spuhl, zu aktuellen Urteilen.

Themenschwerpunkte:

  • Antragsstellung mittels Softwareprogrammen, vertragliche Obliegenheiten, arglistige Täuschung, Maklerzurechnung und Beweislast
  • Beruf/Tätigkeit, Stammrechts- oder Einzelverjährung, Nachprüfungsverfahren und Verweisung, Vergleichsbetrachtung
  • Gesundheitsdaten, Auskunft- und Belegpflichten, Verwertungsverbot

Das Recht-Symposium wird als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte gemäß §15 FAO und für Versicherungsvermittler gemäß §7 VersVermV anerkannt.

Veranstaltungsdatum: 28.01.2020, 09:00 – 18:00 Uhr

Veranstaltungsort: NH Hotel Frankfurt Mörfelden, Hessenring 9, 64546 Mörfelden-Walldorf

Zur detaillierten Beschreibung und Anmeldung: https://www.premiumcircle.de/recht-symposium/

 

Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Nur noch wenige Restplätze frei.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PremiumCircle Deutschland GmbH, Kaiserstraße 177 , D­-61169 Friedberg,Tel.: 06031 16959­0, www.premiumcircle.de , www.vorsorgefachforum.de

Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt überwiegend optimistische Erwartungen – knapp 60% rechnen mit einer positiven DAX-Entwicklung bis zum Jahresende 2020

 

Die aktuellen Ergebnisse einer von der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) durchgeführten Umfrage unter 239 Finanzprofis zeigen, dass die Vertriebspartner der B2B-Direktbank überwiegend optimistisch auf das Börsenjahr 2020 blicken. „Knapp 60% der befragten Vermittler gehen davon aus, zum Jahresende einen höheren DAX-Stand zu sehen“, wie Rudolf Geyer, Sprecher der Geschäftsführung von ebase, kommentiert. „Nur etwas mehr als 10% rechnen auf Jahressicht eher mit sinkenden Kursen. 31% der Befragten erwarten wiederum zum Ende des Jahres etwa den gleichen Indexstand wie zu Beginn“, so Geyer weiter.

Die Erwartungen der Vermittler haben sich dabei im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert. So war die Grundtendenz zwar auch in 2019 bereits positiv, jedoch war der Anteil derer mit einer pessimistischen Erwartungshaltung deutlich größer als in diesem Jahr.

„Die Tatsache, dass die Vermittler im Kollektiv bereits im letzten Jahr den richtigen Riecher hatten, wie der Markt sich entwickelt, sollte auch für 2020 positiv stimmen. Die Erwartung ist sogar noch optimistischer als im Vorjahr“, bemerkt Geyer.

Etwa jeder Zehnte befragte Vermittler geht dagegen davon aus, dass der DAX bis zum Jahresende an Wert verlieren wird. „Im Vergleich zum letzten Jahr ist der Anteil derer, die von einem eher rückläufigen Markt ausgehen, deutlich gesunken“, ergänzt Geyer. „Dass jedoch nach wie vor einige Vertriebspartner eher pessimistisch auf den deutschen Aktienmarkt blicken, ist ein Indikator dafür, dass die zahlreichen globalen Herausforderungen keineswegs zu unterschätzen sind. Die Kapitalmärkte werden wohl auch in 2020 volatil bleiben“, mahnt Geyer abschließend.

Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Gemeinschaftskonten sind hierzulande keine Seltenheit.

 

Im Gegenteil: Für viele Ehepartner sind sie nicht nur selbstverständlich, sondern auch praktisch. Jeder der Partner kann so über das Geld verfügen, und es lassen sich außerdem damit noch Bankgebühren sparen. Doch was viele nicht wissen: Gemeinschaftskonten bergen ein erhebliches steuerliches Risiko. Denn hohe einseitige Einzahlungen können den Fiskus auf den Plan rufen, etwa wenn unter Ehepaaren größere Geldgeschenke gemacht werden. Aber auch andere größere Überweisungen – und dann häufig ungewollt – können die Finanzbehörden als Schenkung interpretieren. „Da das Konto steuerlich gesehen beiden Kontoinhabern je zur Hälfte gehört, sind sämtliche Geldeingänge und Vermögenstransfers nach dieser Logik zu behandeln“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Um bei den Geldgeschäften, aber auch bei der langfristigen Finanzplanung keine kostspieligen Fehler zu machen, sollten sich Verbraucher deshalb Unterstützung bei Experten wie den vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals holen.

Viele wissen es nicht: Jeder der verheirateten Partner besitzt eigenes Vermögen, auch wenn sie im gesetzlichen Güterstand, der so genannten Zugewinngemeinschaft, zusammenleben. Ein Gemeinschaftskonto ist daher für viele Ehepaare ebenso selbstverständlich wie tückisch. Hohe Zahlungseingänge, egal, ob eine Erbschaft, eine Abfindung, Boni oder Dividenden und Veräußerungserlöse, rufen immer häufiger den Fiskus auf den Plan. Denn die Finanzverwaltung sieht in Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto oder Überweisungen zwischen Einzelkonten der Eheleute schnell eine sogenannte „freigebige Zuwendung“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Bei einem Gemeinschaftskonto geht der Fiskus also davon aus, dass beide Ehepartner zur Hälfte an der Einzahlung beteiligt werden. Die Konsequenz: Das Finanzamt besteuert die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkung. Sind die gesetzlichen Freibeträge überschritten, stehen rasch hohe Steuerforderungen im Raum.

Welche gravierenden Folgen ein Gemeinschaftskonto haben kann, soll an einem Beispiel aus dem Berufsalltag des Hamburger CERTIFIED FOUNDATION UND ESTATE PLANNER-Professional und FPSB-Mitglieds Ralf Niederdränk verdeutlicht werden.

Ein erfolgreicher Unternehmer hatte Ende 2008 seinen Betrieb veräußert. Der Kaufpreis betrug rund 2,5 Millionen Euro, die der Käufer in den Folgejahren in mehreren Raten auf das Gemeinschaftskonto des Unternehmers überwies. Der Verkäufer hatte jedoch versäumt, für diese Transaktion ein auf seinen Namen lautendes Einzelkonto einzurichten. Es erschien ihm „praktisch“ und entsprach der bisherigen Handhabung der Familie, alle Geldströme über das vorhandene Gemeinschaftskonto abzuwickeln.

Ein großer Fehler: Denn da das Konto steuerlich gesehen beiden Kontoinhabern je zur Hälfte gehört, sind auch sämtliche Geldeingänge und Vermögenstransfers nach dieser Logik zu behandeln. Solche Zuwendungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie für den gemeinsamen Lebensunterhalt oder zum Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken dienen. Im konkreten Fall hätte die Ehefrau als „Beschenkte“ bereits im Jahr 2009 eine Schenkungssteuererklärung abgeben müssen. Sie tat es nicht. Am Ende waren insgesamt 142.500 Euro an Schenkungssteuer fällig. Eine Summe, die natürlich die Freude über den Verkaufserlös erheblich schmälerte.

Wie können Ehegatten nun vermeiden, durch Vermögenstransfers auf einem Gemeinschaftskonto derart unangenehme steuerliche Folgen auszulösen? Finanzplaner Niederdränk hat folgende Ratschläge:

Regel Nummer 1: Eindeutige Zuordnung der Vermögenswerte

Damit sich Vermögenswerte, zumal wenn es um Geldbeträge und Wertpapiere geht, immer eindeutig einem Eigentümer zuordnen lassen, sollte dies mittels Einzelkonten und -depots erfolgen. Gegenseitige, lebzeitige Vollmachten sichern die wechselseitige Verfügungsberechtigung der Ehepartner über die Konten ab.

Regel Nummer 2: Klare Dokumentation der Verfügungsbefugnisse

Falls Ehepartner dennoch nicht auf ein Gemeinschaftskonto verzichten wollen, sollten sie vor hohen Einzahlungen unbedingt eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Tenor: Der nichteinzahlende Partner darf über die Kontogelder nur für die gemeinsame Lebensführung frei verfügen. Mit dem Guthaben darf kein eigenes Vermögen – etwa zum Wertpapierkauf oder für einen Immobilienerwerb – aufgebaut werden.

Regel Nummer 3: Vorsicht auch bei Transfers zwischen Einzelkonten

Besser sind Einzelkonten, damit Vermögenswerte eindeutig zugeordnet werden können. Aber Vorsicht ist auch hier geboten: Vermögensüberträge zwischen Einzelkonten der Ehepartner rufen Finanzbeamte erst recht auf den Plan. In diesen Fällen wird sogar der gesamte Betrag als Schenkung angesehen. Hier hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Risiko von schenkungssteuerpflichtigen Einzahlungen unter Ehepartnern verschärft (BFH, Az. II R 41/14).

Regel Nummer 4: Zeit heilt keine Wunden

Schenkungen verjähren nicht, solange beide Partner noch leben. Das Finanzamt kann auch für lange zurückliegende Fälle noch Schenkungssteuer festsetzen, wenn der gesetzliche Freibetrag von 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren überschritten wird. Zudem droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung, wenn die Ehepartner trotz besseren Wissens den Vermögenstransfer nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt angezeigt haben.

Regel Nummer 5: Miterben können Gemeinschaftskonten sperren

Gemeinschaftskonten sind nicht nur in puncto Schenkungs- und Erbschaftsteuer problematisch. Im Falle des Todes eines Kontoinhabers können die Erben die Verfügungsgewalt des überlebenden Kontoinhabers wirksam unterbinden, indem sie gegenüber der Bank oder Sparkasse die Einzelverfügungsbefugnis widerrufen.

Regel Nummer 6: Raus aus der Schenkungsteuerfalle durch eine Güterstandsschaukel

Es existiert allerdings eine Möglichkeit, unbeabsichtigte Schenkungen aus der Vergangenheit schenkungsteuerlich nachträglich zu „beseitigen” – sofern die Eheleute sich im „richtigen” Güterstand nach dem BGB befinden. Im Zeitpunkt der Schenkungen müssen die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Wechseln die Ehegatten nunmehr durch Ehevertrag ihren Güterstand, z.B. indem sie Gütertrennung vereinbaren, können sie rückwirkend ein Erlöschen der Schenkungsteuer bewirken. Hierzu müssen sie vereinbaren, dass vormalige Schenkungen auf den mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft entstehenden Ausgleichsanspruch angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Empfänger der Zuwendung der Inhaber der Zugewinnausgleichsforderung ist. Nur dann können die bereits durch vormalige Übertragung erhaltenen Schenkungsgegenstände auf den Ausgleichsanspruch angerechnet werden. Beachtet werden muss insbesondere auch, wann und wie der Ausgleich bezahlt werden kann und welche ertragsteuerlichen Folgen dies auslöst.

Für ein Erlöschen der Steuerschuld ist nach dem ErbStG weiterhin erforderlich, dass die geschuldete Zugewinnausgleichszahlung auch tatsächlich geleistet wird. Sie selbst wiederum löst keine Schenkungsteuer aus. Der Güterstand muss rechtswirksam durch Vereinbarung in einer Notarurkunde beendet werden, damit die Zugewinnausgleichsforderung nach dem BGB überhaupt entsteht. Der Wechsel erfolgt regelmäßig in den Güterstand der Gütertrennung. Da der „Ausstieg” aus der Zugewinngemeinschaft zur Bereinigung vergangener Schenkungen erfolgt, soll sich an diesen meist perspektivisch der „Wiedereinstieg” in die Zugewinngemeinschaft anschließen. Die Rede ist dann von einer „Güterstandsschaukel”. In jedem Fall sollte die Rückkehr in den ursprünglichen Güterstand aber nicht bereits im Ehevertag zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft enthalten sein, sondern in einer separaten Urkunde erfolgen. Zudem empfiehlt es sich, eine Mindestdauer („Schamfrist”) im gewechselten Güterstand zu verweilen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Es hatte sich angekündigt, doch nun ist gewiss:

 

Der zum Jahresende 2019 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Gewerbeämtern zentral auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen. Dies kritisiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vehement.

„Uns ist unbegreiflich, warum eine langjährig erprobte und praktizierte Aufsicht aufgegeben werden soll“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich werden die Finanzanlagenvermittler, die häufig auch als Versicherungsvermittler tätig sind, bereits über die bewährten Strukturen zuverlässig beaufsichtigt. Unsere mittelständisch geprägte Branche würde also nach den Plänen des BMF zukünftig die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen. Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“

Der BVK lehnt daher die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin strikt ab, zumal dieser Schritt die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten würde. Stattdessen spricht sich der Verband für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus.

„Schon seit Jahren sind die Belastungen für Versicherungskaufleute und Finanzanlagenvermittler erheblich und wir werden mit immer neuen Verordnungen und Regulierungen, wie beispielsweise aus der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, der Datenschutzgrund- und Finanzanlagenvermittlungsverordnung sowie dem Lebensversicherungsreformgesetz, weiter reguliert“, betont der BVK-Präsident. „Jetzt legt das BMF noch nach und will die Finanzanlagenvermittler gleich von mehreren Ämtern gleichzeitig beaufsichtigen lassen und sie zudem unter das Wertpapierhandelsgesetz stellen. Das ist absolut unverständlich und wir werden mit unserer Kritik daran nicht hinterm Berg halten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Passive Anlagestrategie mit ETFs lohnt sich: Renditen bis zu 22 Prozent

 

Für die Anleger des Honorar-Anlageberatungsinstituts Honorarfinanz AG war 2019 ein sehr starkes Jahr.  Trotz vieler negativer Nachrichten wie beispielsweise die rund um die Handelsstreitigkeiten oder den Brexit wuchsen in den vergangenen zwölf Monaten die Kundendepots je nach Risikobereitschaft zwischen acht Prozent bei konservativer Ausrichtung und bis zu 22 Prozent bei Portfolios mit höherem Aktienanteil. Sie liegen damit klar über der Performance der allermeisten aktiv gemanagten Investmentportfolien und sind gleichzeitig deutlich kostengünstiger.

Wie in der Honorarberatung weit verbreitet setzt auch die Honorarfinanz vornehmlich Exchange Traded Funds (ETF) als Anlagevehikel ein. Diese passive, prognosefreie Anlagestrategie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Kapitalmarktforschung, die eins zu eins in die Kundenportfolios einfließen. Neben den klassischen Large-Cap Aktien gewichtet die Honorarfinanz die Portfolien stark mit Value- und Small Cap-Werten.

Honorarfinanz-Vorstand Davor Horvat: „Wir führen unsere Kunden mit ruhiger Hand durch das Jahr und motivieren sie dann bei Marktrückschlägen nachzuinvestieren. Diese antizyklische Vorgehensweise hat sich seit Jahren für unsere Anleger überaus bewährt. Durch die internationale Diversifikation verpassen unsere Anleger zudem keine Renditen. Egal, wo sie weltweit entstehen. Und sie senken dadurch sogar das Risiko.“

Organisation der Honorarfinanz wächst bundesweit

Die Honorarfinanz AG hat 2019 ihre Organisation bundesweit um sieben auf nunmehr 25 Lizenznehmer an 20 Standorten aufgebaut. Horvat, der das Unternehmen vor zehn Jahren gründete: „Jetzt zahlt sich der große Aufwand in den Jahren 2015/2016 aus, als wir bei der BaFin die KWG-Lizenz als Institut für Honoraranlageberatung beantragten. Damit verfügen wir über ein markantes Merkmal im Unterschied zu den vielen anderen konzernunabhängigen Anlage-Beratungsgesellschaften.“ In Deutschland besitzen nur 18 Gesellschaften eine solche Lizenz. Für die nächsten fünf Jahre plant die Honorarfinanz AG, ihre Organisation auf 100 Lizenznehmer auszuweiten.

Die Lizenznehmer unter dem Haftungsdach der Honorarfinanz folgen einem einheitlichen, aufwändigen Beratungsprozess. Als Unterstützung bietet das Institut ihren Lizenznehmern Dienstleistungen wie Investment Management, Compliance, Back-Office, teilweise Branding und Marketing nach Vorbild des in den angloamerikanischen Märkten verbreiteten „Turnkey Asset Management Program“ (TAMP) an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Honorarfinanz AG, Amalienbadstraße 41, D-76227 Karlsruhe, Tel: 0721-­915691­40, Fax: 0721-­915691­49, www.honorarfinanz.ag

Der digitale Vermögensverwalter Moneyfarm ist vom Istituto Tedesco di Qualità e Finanza, dem Deutschen Institut für Qualität und Finanzen, als „Bester Vermögensverwalter 2020“ in Italien ausgezeichnet worden.

 

Von den insgesamt über 150 Anbietern, die das zum Burda-Konzern gehörende Institut auf den Prüfstand gestellt hatte, haben lediglich elf dieses Gütesiegel erhalten. Bewertet wurden die Vermögensverwalter anhand zahlreicher Kriterien, darunter Portfoliomanagement und Kundenorientierung. Anleger können seit Anfang November vergangenen Jahres auch in Deutschland in das Moneyfarm-Produkt investieren, das im Unterschied zu den meisten anderen digitalen Angeboten auf ein aktives Management von Investment und Risiko setzt. Dabei greift Moneyfarm auf die Expertise von Allianz Global Investors zurück, einem der Vermögensverwalter der Allianz. Der Preis für dieses Produkt liegt aber lediglich auf dem Niveau, das Anleger sonst für passive Portfolios anderer Anbieter zahlen müssen.

„Diese Auszeichnung bestätigt, dass Moneyfarm im Heimatmarkt schon jetzt zu einem echten Wettbewerber der traditionellen Vermögensverwalter geworden ist. Denn im Rennen waren auch die wichtigsten in- und ausländischen Privatbanken, die in Italien aktiv sind“, sagt Thomas Völker, Vorstand der Moneyfarm Deutschland AG. Das Deutsche Institut für Qualität und Finanzen sieht sich als europäischen Marktführer für Qualitätsuntersuchungen und Gütesiegel. Es analysiert nach eigener Aussage jährlich hunderte von Produkten und Dienstleistungen in verschiedenen Branchen und hat das Ziel, die Angebote von Dienstleistern und Warenherstellern transparenter und vergleichbarer zu machen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

MFM Investment GmbH, Mainzer Landstraße 250-254, 60326 Frankfurt am Main, Tel: 069 3807 6632, www.moneyfarm.de

Cura Versicherungsvermittlung GmbH setzt vollumfänglich auf KI-gestützte Plattform-Technologie der Smart InsurTech AG

 

Der Düsseldorfer Versicherungsvertrieb Cura setzt ab sofort die gesamte Palette der Versicherungsplattform SMART INSUR ein, die von der Smart InsurTech AG betrieben wird. Die vollumfängliche Nutzung reicht von der qualitativen Bewertung von Versicherungstarifen und dem Tarifierungs-, Angebots- und Antragsprozess inklusive Vergleich bis zur Kunden- und Vertragsverwaltung einschließlich Bestandskundenaktualisierung. Das Leistungsspektrum beinhaltet darüber hinaus Verbuchung und Abrechnung von Provisionen, fachliche Unterstützung bei Deckungsanfragen sowie die KI-gestützte Verarbeitung der Geschäftsvorfälle und Dokumente der Produktpartner.

„Bereits seit mehreren Jahren nutzen wir Software-Komponenten, administrative Serviceleistungen und die Vertriebsunterstützung der Smart InsurTech AG“, erklärt Herbert Ruzas, Geschäftsführer der Cura Versicherungsvermittlung GmbH. „Nun haben wir uns dazu entschlossen, die Versicherungsplattform SMART INSUR noch intensiver zu nutzen und daher sämtliche Prozesse dorthin ausgelagert. So können wir uns auf unsere Kernkompetenz, die ganzheitliche Beratung von Privat- und Gewerbekunden, sowie die Vertriebssteuerung konzentrieren.“

Der vollumfängliche Einsatz der Versicherungsplattform umfasst weitere Technologien: Cura führt neu die Vergleichs-, Tarifierungs- und Abschlussfunktion (Smart Compare) ein sowie das am Markt einzigartige qualitative Tarif-Ranking nach Verbraucherschutzkriterien – u.a. der Stiftung Warentest – namens Smart Check.

Marcus Rex, Vorstand der Smart InsurTech AG, kommentiert: „Wir freuen uns, dass die Cura als eine der traditionellen und relevantesten Vertriebsorganisationen als Reaktion auf die Transformation des Versicherungsmarktes ihre Partnerschaft mit uns vertieft. Die Einführung unserer Beratungskomponenten Smart Compare und Smart Check freut mich besonders. Durch Standardisierung, Prozessautomatisierung und Entwicklung weiterer Marktplatz-Services können wir unsere Partner in sämtlichen Geschäftsmodellen noch besser unterstützen.“

Transaktionsgebühr: Statt starrer Kosten ist Vergütung abhängig vom Geschäftserfolg

Mit der Nutzung aller Services der Versicherungsplattform SMART INSUR geht ein neues Kooperationsmodell einher: Cura hat mit der Smart InsurTech AG ein faires, da skalierbares Vergütungsmodell vereinbart. Die Transaktionsgebühr variiert je nach Sparte und umfasst einen bestimmten Prozentsatz der Jahresnettoprämie des an die Plattform angebundenen Partners.

„Die Transaktionsgebühr ermöglicht eine faire und transparente Vergütung“, erklärt Rex. „Wenn das Geschäft eines angebundenen Partners erfolgreich verläuft, steigt sie in Relation zur Nutzung der Plattform-Services. Ist ein Geschäftsjahr nicht so erfolgreich, ist die Gebühr entsprechend niedriger. So schaffen wir einen Anreiz für gemeinsames Wachstum und gemeinsamen Erfolg. Lizenzgebühren sind demgegenüber starr und nicht an die Nutzungsintensität gekoppelt.“

Setzt ein an den Versicherungsmarktplatz SMART INSUR angebundener Partner auf die Transaktionsgebühr, kann er sämtliche Services aus einer Hand nutzen: Die digitalen Maklerverwaltungsprogramme (Smart Admin), die Vergleichsfunktion (Smart Compare) inklusive Tarifbewertung nach Verbraucherschutzkriterien (Smart Check) sowie den Beratungs- und Analysebereich (Smart Consult). Zwischen diesen Modulen kann er ohne doppelte Datenerfassung wechseln. „Das neue Vergütungsmodell umfasst auch unseren KI-gestützten, vollumfänglichen Dokumentenservice Smart GeVo“, berichtet Rex. „Durch die automatisierte Verarbeitung und Zuordnung von Dokumenten aus verschiedenen Quellen werden Geschäftsvorfälle beschleunigt und Vertriebskosten gesenkt. Der Innendienst wird durch eingesparte Zeit und höhere Datenqualität entlastet.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Unternehmen setzen vorhandene Kundendaten zur Optimierung des B2B-Vertriebs noch zu selten ein, künstliche Intelligenz (KI) und Big Data spielen meist noch gar keine Rolle.

 

Dabei sehen die Vertriebsmitarbeiter im B2B-Bereich hier auch für den persönlichen Vertrieb viele Vorteile. Auch B2B-Unternehmen haben erkannt, dass die bessere Nutzung von Kundendaten im Vertrieb großes Potential bietet. Die Ergebnisse der kürzlich durchgeführten Studie* von Simon-Kucher & Partners zum Einsatz von Big Data und künstlicher Intelligenz (KI) im B2B-Vertrieb sind eindeutig: Eine große Mehrheit von 92 Prozent der Befragten weiß um den Nutzen der Daten und ist überzeugt, dass ein besserer Einsatz sinnvoll für die Vertriebsprozesse ihres Unternehmens sein kann. In knapp 80 Prozent der Fälle liegen diese Daten auch bereits in guter Qualität vor.

An der praktischen Umsetzung hapert es jedoch: Ein Großteil der Unternehmen schlägt bisher noch keinen vollen Profit aus dem vorhandenen Datenschatz. Die Daten werden in den Unternehmen aktuell überwiegend für die Bestimmung des geeigneten Produkt- und Serviceangebots und zur Kundensegmentierung genutzt. Für Themen wie Cross- und Upselling, die richtige Kundenansprache oder Preisfindung werden die Daten jedoch bisher wenig eingesetzt. „Hier wird das Potential der Daten noch längst nicht ausgeschöpft“, so Andree Radloff, Partner und Sales-Experte bei Simon-Kucher & Partners.

Voraussetzungen für optimale Datennutzung bei vielen nicht vorhanden

Die Studie zeigt: Auf dem Weg zu Big Data und künstlicher Intelligenz fehlt es vielen Unternehmen an Grundlagen. Über die Hälfte der befragten Vertriebsmitarbeiter gab an, die vorhandenen Daten gar nicht, nur unregelmäßig oder unstrukturiert mit Hilfe einfacher Excel-Tabellen zu betrachten. Bisher führen nur 11 Prozent der Unternehmen ständig vollautomatisierte, mit Algorithmen hinterlegte Analysen durch. „Wir beobachten immer wieder, dass den Unternehmen oft grundlegende Schritte fehlen. Die Datenverfügbarkeit ist zwar meistens sichergestellt, anschließendes Reporting und Analyse fehlen jedoch häufig. Die Anwendung und der finale Schritt zur Nutzung von KI und Big Data stehen oft noch gar nicht zur Diskussion“, berichtet Radloff.

Doch offensichtlich haben die Unternehmen die Notwendigkeit erkannt, denn 63 Prozent der Unternehmen haben zumindest konkrete Maßnahmen eingeleitet, um die Kundendaten besser zu nutzen. „Oftmals sind dies naheliegende und einfach umzusetzende Maßnahmen, die jedoch ein wichtiger Ausgangspunkt für die professionelle Datennutzung sind“, so Radloff.

Vertriebler rechnen mit positiven Auswirkungen auf ihren Alltag

Barrieren zur Umsetzung der Maßnahmen gibt es kaum: Die befragten Vertriebsmitarbeiter bewerten auch die Reaktion der Kunden auf bessere Datennutzung durchweg positiv, 81 Prozent rechnen mit einer höheren Kundenzufriedenheit. Sie erwarten, dass die Kunden eine engere Beziehung zum Anbieter aufbauen und dadurch auch eine höhere Abschlusswahrscheinlichkeit erzielt wird. Auch in puncto Budget und Zahlungsbereitschaft der Kunden sehen die Befragten Vorteile für ihr Unternehmen.

Clemens Oberhammer, Sales-Experte und Partner bei Simon-Kucher & Partners, erklärt: „B2B-Unternehmen müssen die Chancen von KI und Big Data für ihren Vertrieb nutzen, um konkurrenzfähig zu bleiben. In Zeiten von Arbeitskräftemangel, hohen Gehältern und sinkenden Margen müssen Unternehmen an ihrer Vertriebseffizienz arbeiten. Die Nutzung von Big Data und Machine Learning kann Unternehmen dabei helfen, sowohl die Vertriebskosten zu senken als auch den Umsatz je Vertriebler zu steigern. Beispielsweise kann ein Unternehmen mit Hilfe von KI die Erfolgswahrscheinlichkeit von Cross- und Upselling vorhersagen und somit Vertrieblern wichtige Informationen geben, auf welche Produkte und Kunden sie sich fokussieren sollten.“

Die Bedeutung des persönlichen Vertriebs ist in der B2B-Branche immer noch sehr hoch: Bei 42 Prozent der Unternehmen hat sich der Onlinevertrieb zwar als wichtiger Vertriebskanal etabliert, die Vertriebsmitarbeiter bleiben aber in den meisten Fällen unersetzlich, da es sich um Produkte mit Beratungsbedarf handelt.

Über zwei Drittel der befragten Vertriebler im B2B-Bereich erhoffen sich durch die Datennutzung vor allem eine Erleichterung ihres Alltags, da relevante Informationen leichter aus den Daten abgeleitet werden und sie stärker proaktiv auf Kunden zugehen können. 62 Prozent sind überzeugt, dass sich auch ihre Wahrnehmung durch die Kunden ändern wird, denn durch zusätzliche Erkenntnisse aus den Daten können sie eher die Rolle des Kundenberaters als die des Verkäufers einnehmen. Die Gefahren der Datennutzung für die Vertriebsmitarbeiter werden im Vergleich dazu deutlich geringer eingeschätzt: Weniger als die Hälfte der Befragten hat Bedenken, leichter austauschbar zu sein oder aber durch künstliche Intelligenz ersetzt zu werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Simon Kucher & Partner GmbH,Strategy und Marketing, Haydnstrasse 36 , ­53115 Bonn Tel.: +49 (0)228 / 9843-­0,  www.simon­kucher.com

Ab sofort stellt eine TÜV-Zertifizierung den objektiven Vergleich von Girokonten auf Vergleichsportalen sicher.

 

Die TÜV Saarland Certification GmbH ist als erste Stelle in Deutschland akkreditiert, das dafür notwendige Zertifikat zur Einhaltung der Vergleichswebsitesverordnung zu vergeben. Vergleichsportale, die das Zertifikat führen dürfen, können damit den objektiven und transparenten Kontenvergleich für Verbraucher nachweisen.

Zertifizierung behebt typische Probleme von Verbrauchern mit Vergleichswebseiten

Die Vergleichswebsitesverordnung regelt Transparenz und Vergleichbarkeit der Zahlungskontenentgelte, wie die europäische Zahlungskontenrichtlinie vorgibt. Diese wurde mit dem Zahlungskontengesetz in Deutschland umgesetzt und mit der Vergleichwebsitesverordnung konkretisiert. Auf Vergleichswebseiten wird bisher ein neutraler Vergleich häufig durch provisionsabhängige Ergebnisse und intransparente Vergleichskriterien erschwert. Das führt dazu, dass die Rankings von Konten aktuell nicht immer objektiv und unabhängig erfolgen.

Das Zertifikat “TÜV-geprüfte Vergleichswebsite für Zahlungskonten” des TÜV Saarland bescheinigt, dass eine Vergleichswebseite die strengen Anforderungen erfüllt. Es beruht auf einer umfassenden Prüfung und regelmäßigen Überwachung: Für die Vergabe werden die Funktionen der Vergleichsplattform, die Darstellung und dort enthaltenen Informationen sowie die Software, insbesondere die Vergleichsalgorithmen, geprüft.

“Ein Vergleichsportal soll alle Informationen, die für eine Entscheidung notwendig sind, in einem unabhängigen, objektiven und transparenten Vergleich für den Verbraucher kostenfrei anbieten. Durch das neue Siegel kann man ein regelkonformes Portal mit verlässlichen Informationen leicht erkennen,” so Thorsten Greiner, Geschäftsführer der TÜV Saarland Certification GmbH.

Verbraucherschutz und Objektivität als Priorität

Ausschlaggebend für die Akkreditierung der TÜV Saarland Certification GmbH durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist unter anderem die langjährige Erfahrung in der Zertifizierung von Banken, sowie in der Prüfung und Zertifizierung von Vergleichswebseiten. Für die Akkreditierung hat der TÜV Saarland zudem seine Kompetenz und objektiven Prüfmethoden in Sachen Onlineangeboten, IT und Datenschutz im Sinne des Verbrauchers erfolgreich nachgewiesen.

“Für das Zertifikat müssen die Portalbetreiber Inhalte, Prozesse und Algorithmen offenlegen,” erklärt Thorsten Greiner. “Der TÜV Saarland bietet hier der Öffentlichkeit genauso wie den beteiligten Unternehmen die notwendige Kompetenz, Objektivität und Verlässlichkeit.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

TÜV Saarland Certification GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach, https://CERT.tuev-saar.de/