Beitrag von RA Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht

 

  1. Einleitung

Versicherungsmakler sind Sachwalter ihrer Kunden. Das bedeutet, sie leisten für diese deutlich mehr als nur die bloße Vermittlung von Versicherungsverträgen. Zu ihren weitläufigen Pflichten gehört in aller Regel auch die umfassende Betreuung von bereits geschlossenen Versicherungsverträgen. Unter anderem muss Korrespondenz abgewickelt und dokumentiert werden, Anpassungsbedarf muss auf Grundlage von Risikoanalysen ermittelt werden.[1] Für diese anspruchsvolle Tätigkeit bedienen sich viele Makler einer speziell für diese Zwecke konzipierten Software.

Das bedeutet, dass der Softwareanbieter einerseits eine essenzielle, verantwortungsvolle Tätigkeit unterstützt und andererseits, dass Makler von der Software und deren Anbieter abhängig sind. Der Wechsel eines Anbieters bedeutet eine zeit- und kostspielige Migration von Daten, sodass auch ein rechtlich bestehendes Loslösungsrecht des Maklers unattraktiv sein kann. Darüber hinaus kann ein Ausfall der Verwaltungssoftware erhebliche Gewinneinbußen bedeuten, weil eine wichtige Arbeitsgrundlage fehlt, oder Personal sich der nicht funktionierenden Software widmen muss.

Was geschieht also, wenn die Softwareüberlassung nicht so läuft wie sie laufen soll? Dieser Beitrag gibt dem Makler einen kleinen praktischen Leitfaden an die Hand, für den Fall, dass der Anbieter seiner Software für die Vertragsbetreuung nicht ordnungsgemäß leistet.

  1. Rechtsnatur des Softwareüberlassungsvertrags („Lizenz“)

Die Frage welche Rechte dem Makler bei Schlechtleistung des Softwaregebers zustehen kann nur beantwortet werden, indem die Rechtsnatur des Softwareüberlassungsvertrags bestimmt wird. Das jeweils anwendbare Mängelgewährleistungsrecht richtet sich nach dem jeweiligen Vertragstypus.[2] Auch wenn die Parteien individuell oder per AGB bestimmte Mängelgewährleistungsrechte vereinbart haben, wird diese Vereinbarung dann durch das jeweilige gesetzlich anwendbare Gewährleistungsrecht überlagert.

In der Praxis wird der Softwareüberlassungsvertrag oftmals (fälschlicherweise) als „Lizenzvertrag“ bezeichnet und die jeweiligen Parteien als „Lizenznehmer“ und „Lizenzgeber.“ [3]  Dies trifft aber nicht unbedingt eine Aussage über die Rechtsnatur des Softwareüberlassungsvertrags. Entscheidend ist vielmehr welchem Vertragstypus die Hauptpflichten des Vertrags entsprechen. Hierbei ist der tatsächlich gewollte technisch-wirtschaftliche Leistungsinhalt maßgeblich.[4]

Dabei ist zunächst entscheidend, ob es sich bei der überlassenen Software um „Standardsoftware“ oder um „Individualsoftware“ handelt. Individualsoftware wird eigens für den Kunden erstellt. Standardsoftware ist hingegen nicht individuell angefertigt.[5] Programme für die Betreuung von Kunden des Versicherungsmaklers sind i. d. R. standardisiert und werden nicht eigens für den jeweiligen Makler erstellt. Dem Marktstandard entsprechend wird zugrunde gelegt, dass es sich bei dem Softwareüberlassungsvertrag des Maklers um einen Vertrag über Standardsoftware handelt.

Sofern die Software dauerhaft und nicht nur auf Zeit überlassen wird, ist die Softwareüberlassung als Kaufvertrag gem. § 433 BGB einzuordnen. In diesem Fall richten sich die Mängelgewährleistungsansprüche des Maklers nach § 433 ff. BGB.[6]

Wenn die Software hingegen nur auf Zeit überlassen wird, ist der Softwareüberlassungsvertrag als Mietvertrag gem. § 535 BGB einzustufen. Dann gilt grundsätzlich das mietvertragliche Mängelgewährleistungsrecht nach §§ 535 ff. BGB.[7]

Merke also: Wird die Software endgültig und dauerhaft überlassen, dann liegt grds. ein Kaufvertrag vor. Wird die Software nur auf Zeit überlassen, liegt grds. ein Mietvertrag vor.

In der Praxis findet sich sowohl die dauerhafte als auch die temporäre Überlassung von Software an den Makler. Daher soll für beide Fälle dargestellt werden, welche Rechte dem Makler im Falle der Leistungsstörung zustehen:

III.      Leistungsstörung bei dauerhafter Softwareüberlassung (Kaufvertrag)

Mangelbegriff

Damit dem Makler Mängelgewährleistungsrechte zustehen, muss die an den Makler überlassene Software mangelhaft sein, i. S. v. § 434 BGB. In der Praxis wird meist eine Leistungsbeschreibung des Programms („Pflichtenheft“) vereinbart, die den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch konkretisiert. Kann die Software die dort beschriebenen Leistungen nicht erfüllen, liegt ein Mangel nach § 434 Abs. 1 S. 2. Nr. 1 BGB vor. Aber auch wenn die Software Leistungen darüber hinaus nicht den marktüblichen Mindeststandards entspricht, kann ein Mangel vorliegen, gem. § 434 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 BGB. [8]

Wichtig für den Makler ist, dass er i. d. R. einer Rügepflicht nach § 377 HGB unterliegt. Er hat den Mangel unverzüglich beim Softwareverkäufer anzuzeigen. Dabei hat er genau zu beschreiben, was an der Software nicht funktioniert („Fehlerbild“)[9] Ansonsten droht der Verlust der Mängelgewährleistungsrechte!

Merke also: Jeder Mangel der bei gekaufter Software auftritt sollte unverzüglich dem Verkäufer mit einer konkreten Beschreibung angezeigt werden!

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Mangels liegt grds. beim Makler. Ihn trifft auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Mangel von der Software des Softwaregebers verursacht wird. Eine konkrete Ursache muss er dabei aber nicht benennen.[10] Im Prozess wird eine für das Gericht verständliche Fehlerauflistung erwartet, die so konkret ist, dass eine Beweisaufnahme angeordnet werden kann. Ein Gutachter muss anhand der Beschreibung prüfen können, ob ein Fehler der Software, oder der Bedienung vorliegt.[11]

Merke also: Im Gerichtsprozess ist jeder Mangel so konkret wie möglich aufzulisten. Es muss zudem zumindest behauptet werden können, dass die Software die Ursache des Mangels ist.

Nacherfüllung

Gem. §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB kann der Makler nach seiner Wahl vom Softwareverkäufer Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen.

Rücktritt und Minderung

Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung nicht innerhalb einer vom Makler gesetzten angemessenen Frist nach, kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, gem. §§ 437 Nr. 2, 323, 441 BGB.

Merke also: Wenn ein Mangel vorliegt, sollte dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden. Das sichert weitere Rechte.

Soweit die Nacherfüllung unmöglich ist, kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückgetreten werden, §§ 437 Nr. 2, 323, 326 Abs. 5 BGB. Im Falle des Rücktritts ist die Software nach Maßgabe des § 346 BGB an den Verkäufer zurückzugewähren und der Kaufpreis an den Makler zurückzuzahlen.

Schadensersatz

Sofern der Softwareverkäufer den Mangel zu vertreten hat, kann der Makler Schadensersatz verlangen. Dieser umfasst auch einen Nutzungsausfall für die Software, der dadurch entsteht, dass diese aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit nicht wirtschaftlich eingesetzt werden kann.[12]

Abweichende Vereinbarungen / AGB

In AGB können die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Makler nicht voll ausgeschlossen werden.[13] Insofern besteht eine jeweilige Restunsicherheit wann die Grenze des Zulässigen überschritten ist.

  1. Leistungsstörung bei Softwareüberlassung auf Zeit (Mietvertrag)

Der Vermieter muss die Software während der Mietdauer in einem brauchbaren Zustand halten. Ist die Software mangelhaft, kann der Makler Gewährleistungsrechte nach §§ 535 ff. BGB geltend machen.

Mangel

Die Mängelgewährleistung setzt voraus, dass ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB vorliegt. Dieser liegt bei der Abweichung der Ist-Beschaffenheit der Mietsache von ihrer Soll-Beschaffenheit vor. Allgemein gilt hier wie beim Softwarekauf, dass die Leistungsbeschreibung der Software im „Pflichtenheft“ für die Soll-Beschaffenheit maßgeblich ist. Zudem ist der Mindeststandard maßgeblich, der marktüblich erwartet werden kann.[14]

Auch bei der Softwaremiete ist eine unverzügliche Anzeige von Mängeln gegenüber dem Vermieter erforderlich, gem. § 536c Abs. 1 BGB. Ansonsten droht der Verlust von Mängelrechten beim Makler. Hier gilt das zum Kaufvertrag Gesagte.

Merke also: Auch bei der Miete von Software sollte jeder Mangel unverzüglich dem Verkäufer mit einer konkreten Beschreibung angezeigt werden!

Wird darüber gestritten, ob die Software seit Übergabe an den Makler einen Mangel aufweist, trägt grundsätzlich der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Mangelfreiheit der Software. Sobald der Makler die Software aber als Erfüllung angenommen hat, geht die Darlegungs- und Beweislast auf ihn über. Der Makler muss dann beweisen, dass die Software mangelhaft ist. Die Annahme als Erfüllung liegt vor, wenn der Mieter durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er die Mietsache als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung ansieht. Nach Rechtsprechung des BGH ist dies jedenfalls der Fall, wenn die Software über mehrere Monate ohne Mängelrüge genutzt wird.[15]

Merke also: Wurde die Software mehrere Monate ohne Mängelrüge genutzt, ist der Makler Darlegungs- und Beweisbelastet für das Vorliegen eines Mangels. Diese Pflicht muss im Prozess durch eine konkrete, verständliche Auflistung/Bezeichnung der Mängel gegenüber dem Gericht erfüllt werden.

Macht der Makler einen Mangel geltend, der nach Übergabe der Software aufgetreten sein soll, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.

Nachbesserung

Gem. § 535 Abs. 1 S. 2 Var. 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache zu erhalten. Der Makler kann also bei Mängeln Nachbesserung der Software verlangen. Für den Fall, dass der Softwarevermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug gerät, kann der Makler gem. § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB den Mangel selbst beseitigen (lassen) und die dafür erforderlichen Aufwendungen vom Vermieter ersetzt verlangen.

Minderung

Gem. § 536 BGB kann der Makler für den Zeitraum in dem die Tauglichkeit der Software durch den Mangel beeinträchtigt ist je nach Grad der Schwere mindern.

Kündigung

Dem Makler steht gem. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn erhebliche Mängel trotz Feststellung und entsprechender Androhung nicht beseitigt werden.

Schadensersatz

Gem. § 536a Abs. 1 BGB haftet der Vermieter für anfängliche Mängel verschuldensunabhängig und für nachträgliche Mängel, soweit er sie zu vertreten hat. Soweit ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, umfasst dieser auch den entgangenen Gewinn des Maklers, gem. § 252 BGB. [16] Dies beinhaltet auch angemessen Kosten für die Beschaffung von Ersatzleistungen. Zudem kann bei mangelbedingter Kündigung ein Kündigungsfolgeschaden geltend gemacht werden. Das bedeutet, es müssen die Kosten ersetzt werden die dadurch entstehen, dass aufgrund der mangelbedingten Kündigung Ersatz beschafft werden muss.[17]

Abweichende Vereinbarungen / AGB

Anders als im Kaufrecht kann der Vermieter die Mängelrechte des Mieters individualvertraglich weitgehend ausschließen. Dies geht im Rahmen von AGB jedoch nur in den Grenzen des § 307 Abs. 1 BGB. Ein vollständiger Ausschluss ist unzulässig. Beachtlich ist die sog. „Kardinalspflichten“-Rechtsprechung des BGH: Bei Hauptpflichten des Vertrags ist die Haftungsbeschränkung durch AGB auf grobe Fahrlässigkeit unwirksam. Das bedeutet, dass Schadensersatz wegen mangelhafter Software nicht durch AGB auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt werden darf.[18]

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB kann per AGB abbedungen werden.[19]

Behält sich der Vermieter vertraglich ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall vor, dass die Mängelbeseitigung „mit zumutbaren Aufwand nicht möglich ist“, liegt darin ein an sich mietrechtsfremder Passus. Im Werkvertragsrecht existiert jedoch mit § 633 Abs. 2 BGB ein vergleichbarer Gesetzeswortlaut. Zur Konkretisierung lässt sich also ggf. auf die zugehörige Rechtsprechung zurückgreifen. Eine Unzumutbarkeit läge demnach dann vor, wenn der Aufwand des Unternehmers zur Beseitigung der Mängel in keinem Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg stünde.[20] In einem etwaigen Prozess müsste der Vermieter die Unzumutbarkeit darlegen und beweisen.

  1. Fazit:

Wenn die Software nicht funktioniert, kann auch der Versicherungsmakler nicht vernünftig arbeiten. Egal, ob die Rechtsnatur aus dem Kaufvertragsrecht heranzuziehen ist, oder aus dem Mietrecht, so verfügt ein Versicherungsmakler über weit reichende rechtliche Ansprüche.

Wichtig ist die unverzügliche Mängelrüge und die genaue Dokumentation der Softwarefehler.

Natürlich ist es für den Versicherungsmakler das Wichtigste, dass die Software funktioniert. Trotz vieler einschränkender Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Softwareanbieter verfügt der Versicherungsmakler trotzdem über weitreichende Rechte!

[1]           BGH, Urteil vom 22.05.1985, BGHZ 94, 356, 358.

[2]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[3]           Dies ist oftmals ein untauglicher Versuch Gewährleistungspflichten über das Lizenzvertragsrecht zu umgehen, Beckmann/Staudinger-BGB, Stand 2013, § 453, Rn. 53.

[4]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395; Beckmann/Staudinger-BGB, Stand 2013, § 453, Rn. 53 m. w. N.

[5]           BGH, Urteil vom 04.11.1987, NJW 1988, 406, 407 f.

[6]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[7]           BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[8]           Für einen Überblick über potentielle Mängel siehe Matusche-Beckmann/Staudinger-BGB, Stand 2013, § 434 Rn. 238 ff.

[9]           OLG Köln, Urteil vom 18.08.1997, NJW-RR 1998, 1274.

[10]          BGH, Urteil vom 03.12. 1998, NJW 1999, 1330; Zahrnt, NJW 2002, 1531.

[11]          Zahrnt, NJW 2002, 1531 m. w. N.

[12]          BGH, Urteil vom 19. 6. 2009, NJW 2009, 2674.

[13]          BGH, Urteil vom 18.01.1989, NJW-RR 1989, 625.

[14]          Wegner/Kummermehr/Kröger/Sternemann/Zittel, 3. Auflage 2018, FormularBibliothek Vertragsgestaltung,  § 2 Verträge über die Überlassung von Standardsoftware, Rn. 28.

[15]          BGH, Urteil vom 15.11.2006, NJW 2007, 2394, 2395.

[16]          BGH, Versäumnisurteil vom 17.06.1998, NZM 1998, 666.

[17]          BGH, Urteil vom 02.11.2016, XII ZR 153/15 juris.

[18]          BGH, Rechtsentscheid vom 24.10.2001, NZM 2002, 116.

[19]          BGH, Urteil vom 26.02.1992, WuM 1992, 316.

[20]          So zum Werkvertragsrecht OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. 4. 2005, NJOZ 2006, 2318.

 

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Ratings gibt es viele- nur welches ist das Richtige?

 

Der erste Weg, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen führt oft über einen Vergleichsrechner https://finanzteam26.de/versicherungsvergleiche/berufsunfaehigkeit.html oder ein Rating, zum Beispiel bei Finanztest. Ein Vergleichsrechner zeigt vor allem den Preis- also kann hier der günstigste Tarif gewählt werden. Also ist der Preis das Entscheidende. Dann gibt es meist auch noch ein Rating in Form von Sternchen oder Punkten dazu. Höchstpunktzahl, günstigster Preis – schwupps – der richtige Tarif ist gefunden.

Aber ist das wirklich so einfach?

  1. Um das genau zu klären, müsste man die Prüfkriterien der Ratings wissen. Um dann beurteilen zu können, ob die Versicherung passt, muss man schon wieder mehr Bescheid wissen, da sonst gar nicht klar ist, wie wichtig welche Prüfkriterien sind.
  2. In Ratings oder Vergleichsprogrammen wird maximal der Beruf abgefragt. Schon hier kann es schwierig werden. Nicht jeder Beruf ist so einfach – eine Abfrage der Tätigkeit kann zu völlig anderen Preisen gelangen
  3. Was oft gar nicht gefragt wird sind Hobbies oder Auslandsaufenthalte. Aber gerade diese können einen großen Einfluss auf Preis oder Versicherbarkeit haben. Für manche Hobbies kann es Zuschläge geben, die bis zu 100 % gehen können. Mit einem einfachen Vergleichsrechner ist das meist nicht zu ersehen – bei einem Rating überhaupt nicht.
  4. BMI – also Body-Mass-Index (passt Größe zu Gewicht) ist ebenfalls ein Preiskriterium. Zu viele oder zu wenig Kilos zur Körpergröße und es gibt wieder Zuschläge, die im Rating nicht berücksichtigt werden in Vergleichsrechner meist auch nicht- und diese können je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen.

Es kann also sein, dass ein Versicherer der zuerst am günstigsten aussieht durch Besonderheiten, also BMI, Hobby oder Auslandsaufenthalte plötzlich abgeschlagen am Ende erscheint.

Ein erster Blick auf die Ratings oder Vergleichsrechner ist sicher nicht verkehrt -aber gerade Ratings sind schnell veraltet. Fast alle namhaften Versicherungen haben zum Beispiel 2020 Neuerungen gebracht – preislich, aber auch bei den Bedingungen. Und nicht genug mit einer Änderung, manche Versicherungen schaffen das dreimal im Jahr. Jedes Rating ist also schon dann veraltet, wenn es gedruckt wird.

Viel wichtiger als Ratings sind erst einmal:

  • Wo können anonyme Voranfragen gemacht werden – besonders manche günstigen Versicherungen machen keine Voranfragen und das bedeutet: erst mit Antrag entscheidet sich, wie jemand genommen wird. Der große Nachteil: Falls man dann so nicht einverstanden bin und noch wo anders einen Antrag machen möchte, muss man angeben, dass es schon irgendwo eine Ablehnung oder einen Ausschluss oder einen Zuschlag gibt, was dann dazu führen kann, dass auch die nächste Versicherung genau das tut, nämlich denselben Zuschlag gibt, obwohl vielleicht völlig anders in den Gesundheitsfragen gefragt wird und manches gar nicht angegeben werden müsste. https://finanzteam26.de/wissenswert/news/16-warum-anonyme-voranfragen.html
  • Wo gibt es gute Risikoprüfer, die nicht 08/15 bewerten? Mit Arztberichten oder Erklärungen können oft gute Ergebnisse erzielt werden, die andere Versicherungen so nicht haben.
  • Welche Versicherung nimmt bei Hobby, Gesundheitszustand, BMI, Auslandsaufenthalten zu welchen Bedingungen?
  • Welche Versicherung, die in Frage kommen, haben die besten Bedingungen für den genauen eigenen Beruf?
  • Und erst jetzt ist der Preis ein Argument.

Fazit: ein Vergleichsrechner oder ein Rating kann einen ersten Überblick geben – mehr nicht. Erst wenn alle relevanten Daten auf dem Tisch sind kann die passende Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden werden. Am einfachsten geht das über einen spezialisierten Versicherungsberater (hier Beratung gegen Honorar, die Versicherung muss dann aber noch selbst abgeschlossen werden) oder einen spezialisierten Versicherungsmakler, der all dies prüft, anonyme Voranfragen macht und dafür dann bei Abschluss eine Provision von den Versicherungen bekommt – der Preis ist aber der gleiche, den man bei der Versicherung direkt bekommt.

 

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Auch die von Corona geplagte Gastronomie sollte sich die deutlich verbesserten Konditionen noch sichern

 

Vielen Unternehmen bleibt nur bis Ende September Zeit, die Konditionen ihrer Gewerbeversicherung für das Jahr 2021 zu verbessern. Um möglichst viele Reserven zur Bewältigung der aktuellen Krise zu heben, rät die mailo Versicherung AG dazu, jetzt noch Anbieter und Tarife gründlich zu vergleichen. Dies gelte vor allem für Branchen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, wie zum Beispiel die Gastronomie.

“Ähnlich wie bei der Wechselsaison im Herbst für Kfz-Versicherungen gibt es auch im Bereich der Gewerbeversicherungen einen wichtigen Stichtag”, sagt Armin Molla, Vorstand Vertrieb, IT und Marketing der mailo Versicherung AG. “Gewerbeversicherungen werden meist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen. Gleichzeitig bevorzugen Kunden und Makler den 1. Januar als Ablauftermin, um eine saubere Deckung mit dem Geschäftsjahr zu erreichen. Die Zeit drängt also, um sich bis zum 30. September noch die Vorteile für das kommende Jahr zu sichern.”

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Krise sollten Altverträge geprüft und mit der aktuellen Tarifgeneration abgeglichen werden. “Bei mailo haben wir das Feedback von Kunden und Maklern ausgewertet, um unsere Produkte noch enger an neue Marktanforderungen anzupassen”, so Versicherungsexperte Molla. Beim Gastronomie-Tarif seien zum Beispiel die Bedingungen, etwa Besitz und Unterhaltung von E-Ladesäulen, und das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessert worden. Ein weiteres Highlight ist die Absicherung für Kühlgut und Automaten. “Darüber hinaus gibt es für Makler und Kunden die Möglichkeit, zwischen drei Absicherungspaketen zu wählen. Damit bieten wir einen individuell auf die Zielgruppe zugeschnittenen Versicherungsschutz – bis hin zum vollständigen Unterversicherungsverzicht für Gastronomen”, sagt Molla.

Den Beratungsprozess wird dank einer durchgängigen Digitalisierung besonders einfach und effizient gehalten. “Weil wir den administrativen Aufwand minimieren, bleibt Maklern und Kunden Zeit für das Wesentliche: die Beratung”, hat Molla erkannt. Dank der volldigitalen Policierung können Wechselkunden sogar noch bis zum 31. Dezember einen neuen Vertrag abschließen, sollten vorher aber den Altvertrag rechtzeitig kündigen. Die Empfehlung des Branchenkenners: “Kunden und Makler können heute aufgrund neuer Anbieter und einer größeren Tarifvielfalt zielgenau das optimale Produkt heraussuchen. Unterm Strich sinken die Kosten deutlich – was angesichts der Corona-Krise besonders wichtig ist. Denn gerade kleinere Unternehmen müssen zum Jahreswechsel alle Reserven mobilisieren, damit sie 2021 wieder erfolgreich durchstarten können.”

 

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Die Generation Unruhestand verwirklicht ihre Träume

 

Die Aussicht auf ein langes Leben im Ruhestand lässt die Senioren freudig in die Zukunft blicken: 70 Prozent sind überzeugt, diese Zeit auch aktiv genießen zu können – mit Reisen, der Pflege von Freundschaften und erfüllenden Hobbys. Mehr als neun von zehn wollen sich im Alter noch etwas gönnen. Dafür sind die Senioren auch bereit, das eigene Vermögen zu nutzen. Drei von vier sehen es inzwischen nicht mehr als ihre Pflicht an, nach ihrem Tod etwas für die Erben zu hinterlassen. Das zeigt eine Studie der Deutsche Leibrenten AG mit mehr als 1.000 Bundesbürgern im Ruhestand.

“Senioren wollen im Hier und Jetzt leben, ihre Zeit genießen. Dass das Erbe für die Nachkommen kleiner wird, nehmen sie dabei in Kauf. Nichtsdestotrotz zeigen sie sich trotzdem ihren Kindern und Enkelkindern gegenüber großzügig, wollen allerdings mit warmer Hand schenken”, sagt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG.

Auch die junge Generation nimmt die Älteren nicht mehr so in die Pflicht. Nur jeder zehnte Senior sieht bei seinen Nachkommen noch eine Erwartungshaltung zur Sparsamkeit, damit das Erbe entsprechend hoch ausfällt. “Die Menschen werden immer älter und bleiben länger fit”, weiß Leibrenten-Vorstand Friedrich Thiele. “Häufig reicht die Rente für einen aktiven Lebensabend nicht aus. In dieser Situation sollte gemeinsam mit möglichen Erben eine finanziell abgesicherte Zukunft geplant werden.”

Die Verrentung des Hauses oder der Eigentumswohnung stellt nach Ansicht von Immobilienexperte Thiele eine ideale Lösung zur Altersfinanzierung dar. “Senioren sollten das Ersparte der vergangenen Jahrzehnte klug einsetzen. Das in Immobilien gebundene Vermögen ermöglicht einen finanziell sorgenfreien Ruhestand. Bei der Immobilien-Rente wird das Geld freigesetzt, ohne dass die Eigentümer ihr vertrautes Zuhause verlassen müssen. Gleichzeitig sind sie von den Lasten der Instandhaltung befreit.”

Die größere finanzielle Freiheit kommt dabei den Interessen der Senioren entgegen. 75 Prozent der befragten Studienteilnehmer geben an, dass sie ihr Leben in Ruhe zuhause genießen möchten. Auch Reisen, Freundschaften und Hobbys stehen ganz oben auf der Wunschliste der Senioren. “Der Trend zeigt in Richtung Wohlfühl-Lebensabschnitt. Die Menschen wünschen sich einen abgesicherten und geregelten Ruhestand. Wenn dabei gleichzeitig noch Geld frei wird, um die Kinder oder Enkelkinder zu unterstützten, ist dies umso besser”, sagt Thiele.

Auch die unabhängigen Finanzmarkt-Experten der Stiftung Warentest sind in einem großen Marktüberblick zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Immobilien-Verrentung besondere Vorteile bietet, wenn diese mit einer lebenslangen Zahlung, Instandhaltungsübernahme und im Grundbuch verankerten Sicherheiten kombiniert wird. So wie bei der Deutsche Leibrenten. “Mit unserer innovativen Kombination aus Wohnrecht und Nießbrauch genießen Senioren bis zum Lebensende absolute Sicherheit und Flexibilität”, so Thiele.

 

Verantwortlich für den Inhalt

Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Gerbermühlstraße 11, 60594 Frankfurt am Main, Tel: 069 – 6897794-0, Fax: 069 – 6897794-12, www.deutsche-leibrenten.de

Ende Mai ging Jung, DMS & Cie. mit ihrer „Poolwechselkampagne“ an die Öffentlichkeit. Das Ziel war von Anfang an nicht – wie manche Stimmen aus dem Markt unkten –, den Berater- und Vermittlermarkt mit Lockangeboten „abzugrasen“.

 

Vielmehr hat JDC die Kampagne im Rahmen einer neuen Aufmerksamkeits-Marketingstrategie gestartet, die vor allem auf eine bessere Kommunikation der JDC-Stärken bei Technik und Prozessen abzielt. Das Zwischenfazit nach drei Monaten fällt sehr positiv aus:

Die Reaktionen bestätigen, dass dies genau der richtige Vertriebsimpuls zur richtigen Zeit war. JDC registrierte seit Start der Kampagne über 1.000 Makler, die Berechnungen über den Wechselbonus-Rechner auf der Landingpage angestellt haben. Alle Interessenten, die nähere Informationen anforderten, wurden von JDC angesprochen und über Details und Vorteile der JDC-Maklerplattform informiert. Nach dem Kick-Off und der ersten Aufmerksamkeitswelle konnte JDC die ersten Interessenten gezielt mit Bannern wieder ansprechen und ergänzen: „Besser als 5.000€-Neumaklerbonus? Unsere IT, unsere App und unser MVP“.

Seitdem hat JDC rund 200 Anfragen nach einem Testzugang zum JDC-eigenen Maklerverwaltungsprogramm iCRM oder Anfragen zur Anbindung an JDC und die WebApp allesmeins erhalten. Aus den verschiedenen Vertriebskanälen konnte JDC bisher rund 150 konkrete Leads gewinnen und bearbeitet derzeit rund zwei Dutzend anlaufende Wechselprozesse. Darüber hinaus registrierte JDC ein deutlich erhöhtes Telefonaufkommen im JDC Berater-Service-Center in Wiesbaden: Die Aktivitäten erhöhten sich hier um 30 Prozent aufgrund vermehrter Interessenten- und Anbindungsanfragen. Zudem kommen deutlich mehr Interessenten zu den JDC-Vertriebsleitern vor Ort. Auch in Facebook-Gruppen wird inzwischen häufiger über JDC gesprochen und auf die Kampagne referenziert, wenn es um die Perspektiven des Maklermarktes geht. Genau diese Reaktionen und Entwicklungen wollte JDC mit ihrer Poolwechselkampagne erreichen.

„Wir haben durch die Begeisterung der Interessenten in Gesprächen mit unserem Vertrieb nun noch besser verstanden, welche technischen Features und Vorteile für Berater und Endkunden noch besser hervorgehoben werden müssen, erklärt JDCVorstand Stefan Bachmann und nennt typisches Feedback von Beratern:

− „Die Fähigkeiten der App sind bisher unterrepräsentiert. Hier greifen die Systeme tatsächlich ineinander und bei Adressänderungen muss ich nicht alles gesondert eintragen. Es ist in der Tat ein System, eine App, eine Abrechnung.“

− „Die kombinierte Darstellung mit Investmentbeständen habe ich im Markt so noch nicht gesehen. Der Bestandsübertragungsprozess ist unschlagbar.“

− „Die breite Auswahl an Gesellschaften in den Beraterrechnern und die Flexibilität, aus dem CRM mit allen Daten abzuspringen ist ein großer USP. Ergänzt mit der Bedarfsanalyse der Kunden ist dieses System einzigartig.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Jung, DMS & Cie. AG, Widenmayerstraße 36, 80538 München,Tel: +49 611 3353-500, www.jungdms.de

 

Seit Anfang August 2020 gelten einige neue Vorschriften für Finanzanlagenvermittler, die ihr Geschäft mit der Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung betreiben.

 

Die Apella AG hat vorausschauend gehandelt und mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen ihre Software angepasst, die sie den angeschlossenen Maklern zur Verfügung stellt. So ist nunmehr statt dem bisher anzufertigenden Beratungsprotokoll eine sogenannte Geeignetheitserklärung anzufertigen. Diese muss der Makler dem privaten Anleger vor Abschluss des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.

Mit dieser Erklärung weist der Finanzberater nach, dass er geprüft hat, ob der vom Produktgeber ausgewiesene Zielmarkt in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen und der Finanzlage des Kunden steht. Dabei darf nur eine Anlage empfohlen werden, wenn dies im Interesse des privaten Investors ist. „Mit dieser neuen Vorschrift gleichen sich die Pflichten der Makler an die der Berater an, die unter einem Haftungsdach arbeiten“, erklärte Jens Quittschalle (Geschäftsführer, Apella WertpapierService GmbH). „Damit daraus für den Makler nicht neuer und zusätzlicher Aufwand entsteht, haben wir in der Apella-Software einen durchgängigen elektronischen Prozess installiert.“

Die Beratungssoftware führt den Makler einfach, komfortabel und sicher durch die erforderliche Dokumentation. Sie wird weitestgehend aus den Stammdaten des Kunden, die bereits im System vorhanden sind, und den Ergebnissen früherer Beratungen vorbefüllt. Das ergibt eine erhebliche Zeitersparnis im Vergleich zu einer manuellen Anfertigung der Geeignetheitserklärung.

„Apella hat sich von jeher auf die Fahnen geschrieben, die angeschlossenen Partner durch eigene Softwaretools umfangreich zu unterstützen und ihnen Sicherheit zu geben. Bei der Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung haben wir das erneut unter Beweis gestellt“, erklärte Quittschalle.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de

Automatisierter Bestandsausbau beschert blau direkt-Partnern ein digitales Schlaraffenland. Die revolutionäre Software des Start-Ups “deeplico” geht an den Start.

 

Vor etwa einem Jahr stieg blau direkt beim Start-Up deeplico ein. Die Neugründung um Uwe Redler aus Recklinghausen automatisiert erstmalig den Bestandsaufbau auf Basis von Kundenbetreuungsprozessen und Bedarfsansprachen. Nach einem Jahr Weiterentwicklung wird die Software nun veröffentlicht. „Sync“, wie die neue Software heißt, wird zum Start am 28.09.2020 an über 200 Makler ausgerollt. Die Entwicklung des neuen Softwarekonzepts, von einer Individuallösung zur massentauglichen Marktreife, wurde durch die Vorbestellungen vorfinanziert.

Die Erwartungen sind hoch. 10% Bestandswachstum soll die neue Software für einen durchschnittlichen Maklerbestand generieren, so die Erwartung bei blau direkt. Die neuartige Software setzt dabei auf einen bewährten Mix aus Landingpages und Mail-Funnel. Die Bestandsdaten holt sich „Sync“ direkt per Schnittstelle aus dem MVP des Maklers. Zusätzliche Interessenten lassen sich einspielen.

Von da an kann der Makler das Geschehen wie an einem Cockpit auf seinem Computer mit wenigen Klicks nach seinen Wünschen steuern. Den Rest erledigt deeplicos neues Softwarewunder selbstständig: Macht Kunden auf Bedarfslücken aufmerksam, unterbreitet Angebote und erinnert die Kunden in regelmäßigen Abständen. Die Software arbeitet dabei jedoch nicht mit Werbung, sondern mit Service. „Sie erinnert zum Beispiel an einen fehlenden Fahrzeugschein.

Übermittelt ihm Dank, erklärt ihm den Ablauf von Schadensmeldungen, sagt ihm, was noch zu erledigen ist. Die Software informiert den Kunden individuell zu seinen Zielen und Wünschen, einfühlsam und gut abgestimmt wie ein persönlich aufmerksamer Makler“, erklärt Uwe Redler, CEO von deeplico. „Die Kunden lieben den Service. Plötzlich merkt der Kunde, dass sein Makler da ist und immer für ihn arbeitet.“

Die Funktionsweise ist so erstaunlich, dass bei blau direkt mittlerweile nur noch von „Alien-Technologie“ gesprochen wird. „Wenn man sich die Erfolge anschaut ist erstaunlich, dass so etwas aus einer deutschen Softwareschmiede kommt“, meint Lars Drückhammer, CEO von blau direkt. „In einem Testlauf mutet das ganze eher wie eine außerirdische Technologie. Im Vorlauf hat ‚Sync‘ in einem Bestand mit 890 Kunden gearbeitet. 51 Riester-Verträge und 26 Berufsunfähigkeitsverträge wurden in Aktionen verkauft. 73.000 Euro Prämie Gewerbesach, 65.000 Euro Privat-Sach, 135.000 Euro Kfz-Prämien, eine Mio. Euro Forward-Darlehen und 2,5 Mio. Euro Investmentbestände hat “Sync” nebenher auch noch eingesammelt. Das alles hat ‚Sync‘ passiv geschafft; ohne dass der Makler eingreifen musste. Wenn nur ein Bruchteil dessen sich mit der neuen Software skalieren lässt, werden die Einkommen unserer Partner stark wachsen.“

Dass „Sync“ den Kunden nicht belästigt, sondern vielmehr dem Serviceanspruch des Kunden entgegenkommt, zeigt sich auch an den Abmeldequoten. Im zweijährigen Vorlauf hatten sich lediglich 2% der Empfänger abgemeldet. Makler, die mit „Sync“ auch nach den Sternen greifen möchten, können die Software unter www.deeplico.de 30 Tage kostenlos testen. Ab 199,- Euro netto monatlich sichert sich jeder ein Stück Alien-Technologie. Für Pools und Vertriebe sind gegen Mindestabnahmen Sonderkonditionen verfügbar.

blau direkt ist überzeugt, dass sich das Investment rechnet und übernimmt ¾ der Kosten für seine Partner. Damit sind die Lübecker nicht allein. Direkt nach der Präsentation sicherte sich der Bückeburger Maklerpool „Finanz-Zirkel“ den Zugang für sämtliche seiner angeschlossenen Vertriebspartner. „Was wir gesehen haben, wirkt wirklich wie von einem anderen Stern. 10% Umsatzwachstum jährlich kann ich mir nicht billiger kaufen“, meint Uwe Hoffmann, Geschäftsführer von Finanz-Zirkel.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Mit der Hauptstadtmesse digital setzt Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz neue Maßstäbe. Über 3.000 Besucher nahmen bei der diesjährigen digitalen Hauptstadtmesse vom 07. bis zum 11. September teil.

 

Die Anzahl der besuchten Vorträge belief sich auf über 18.000. Die fünftägige Messe umfasste Auftritte der Star-Redner Christian Lindner, “Mr. DAX” Dirk Müller und Dr. Jens Ehrhardt, über 70 Fachvorträge namhafter Referenten sowie rund 40 IDD-konforme Weiterbildungsangebote.

Die Hauptstadtmesse gehört zu einem der wichtigsten Treffpunkte der Finanz- und Versicherungsbranche, um sich über neueste Trends und zukunftsweisende Entwicklungen zu informieren und auszutauschen – ein Ausfall dieser ist unverzichtbar. Aus diesem Grund haben sich die Organisatoren der Messe entschlossen, das Event in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation rein digital abzuhalten.

Die Themenvielfalt erstreckte sich über die vier Schwerpunkte „Versicherungen“, „Investment“, „Vertrieb und Tools“ sowie „Social Media und Digitalisierung“. In über 70 Fachvorträgen à 45 Minuten gaben die Top-Referenten und Vertriebsprofis ihr Fachwissen praxisnah an die Online-Teilnehmer weiter. Besonders gefragt waren die Vorträge rund um das Thema Kundengewinnung wie „Kundengewinnung heute“ von Roger Rankel, „Kunden passiv gewinnen über Kundenbewertungen“ von Bastian Kunkel und „Digitale Neukundengewinnung einfach und authentisch“ von Luisa Griwatz. Gerade in Zeiten von Corona ist dies ein klares Zeichen, dass der Sprung in die digitale Welt auch im Versicherungsbereich unverzichtbar ist.

Neben der Kundengewinnung interessierte auch viele Messebesucher das Thema „Die Macht der Menschenkenntnis“ von Suzanne Grieger-Langer. Ein zusätzliches Goodie: Makler konnten 40 IDD-zertifizierte Vorträge besuchen und so ihrer Weiterbildungsverpflichtung nachkommen.

„Wir sind sehr stolz darauf, dass wir die Hauptstadtmesse erstmals digital ausrichten konnten, und dass diese von unseren Besuchern so gut angenommen wurde. Gleichzeitig konnten wir so allen ermöglichen, sich exklusiv in den Fachvorträgen inspirieren und weiterbilden zu können – und das bequem von zu Hause aus“, erklärt Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Durch den Wegfall der Hin- und Rückreisen konnten wir zusätzlich einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz leisten – ein kleiner Vorgeschmack auf unsere Teilnahme an der Earth Night, die am 17. September 2020 stattfindet“, so Porazik.

Das Jahr 2020 hat gezeigt, dass kurzfristige und flexible Messen-Auslagerungen in digitale Sphären möglich sind und erfolgreich umgesetzt werden können. Für 2021 baut die Fonds Finanz darauf, ihre Messebesucher auf der MMM und der HSM wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Seit langem ist klar: Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Ein essenzieller Zusatz zur Sicherung soll durch die betriebliche Altersversorgung (bAV) erwirkt werden.

 

Das sieht auch der Gesetzgeber so und hat u.a. mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) weitere deutliche Anreize geschaffen, um die Verbreitung der bAV insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) weiter zu fördern. Stichpunkte hierzu sind bspw. die verbesserte Förderung für Geringverdiener, die Einführung eines Freibetrags für Betriebsrenten in der Krankenversicherung, die Verbesserung von Riester in der bAV, ein zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung oder das Sozialpartnermodell mir reiner Beitragszusage.

Doch es gilt zu beachten: Die bAV gibt es nicht ohne Mitwirken des Arbeitgebers. Wird in einem Unternehmen ein betriebliches Versorgungssystem eingeführt, ist das kein einmaliger Umstand – die bAV begleitet Mitarbeiter und Unternehmen ein Leben lang. „Umso wichtiger ist es für den Arbeitgeber, sich einen fachkundigen Partner mit an Bord zu holen“, sagt Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP.

Das bAV-Kompetenz-Rating des IVFP gibt einen wertvollen Überblick – und das bereits zum sechsten Mal. Die Kompetenz-Analyse des IVFP zeichnet sich besonders durch die Tatsache aus, auch „hinter die Kulissen“ zu blicken. In diesem in seiner Art in Deutschland einzigartigen Rating wurden die Teilnehmer erneut in einer interaktiven Analyse anhand von über 90 Einzelkriterien geprüft und bewertet. In die Gesamtbewertung flossen die Bereiche wie folgt ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.

Auch in diesem Rating wurden zusätzlich zu den genannten Aspekten die in der Vergangenheit geprüften Themenfelder bzw. Fragestellungen begutachtet. „Es ist schön zu sehen, dass die Digitalisierung im Bereich Verwaltung bei weiteren Anbietern Einzug hält. Generell kann festgehalten werden, dass sich die Anbieter mit Verbesserungsvorschlägen intensiv auseinandersetzen. Ein Beleg dafür, dass unser Verfahren anerkannt und akzeptiert ist“, sagt Dommermuth.

Welche Gesellschaften bieten die beste bAV-Kompetenz

„Kompetenz“ sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Nachfolgende Tabelle zeigt die besten Anbieter nach Sternen und in alphabetischer Reihenfolge.

Unter www.ivfp.de/bAV-Kompetenz-Rating 2020 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

 

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Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Im Rahmen der AssCompact TREND-Studie im 3. Quartal 2020 wurde die Fonds Finanz für ihren herausragenden Service rund um die „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag der Vermittler“ ausgezeichnet.

 

Die Auszeichnung ist das Resultat einer Online-Befragung, an der in einem Zeitraum von drei Wochen ca. 500 Vermittler teilgenommen haben.

Die Ausrichtung der Studie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag der Vermittler. Dabei wird deutlich, dass sich seit dem Ausbruch der Pandemie große und einschneidende Veränderungen in verschiedenen Bereichen wie Kundenberatung und Kontakt, konzeptuelle Umsetzungsmöglichkeiten, Kunden- und Vertragsverwaltung, Erreichbarkeiten, Bürokratie und Digitalisierung ergeben haben.

„Vor allem die Digitalisierung der Kundenberatung und die damit einhergehenden Anpassungen der Prozesse haben die gesamte Branche vor große Hürden gestellt“ erläutert Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Ich bin sehr stolz, dass wir bei der Fonds Finanz durch unsere digitale Kompetenz gut aufgestellt sind und so unseren Vertriebspartnern auch in dieser ungewöhnlichen Zeit als zuverlässiger Partner zur Seite stehen können. Umso mehr freut es mich, dass dieser Service von unseren Vertriebspartnern so gut angenommen und geschätzt wird. Derzeit sehen wir auch, dass unsere virtuelle Messe „Hauptstadtmesse digital“ ein großer Erfolg ist, bei der u. a. unsere Makler ihre IDD-Zertifikate online und sicher von zu Hause abschließen können.“

Für Deutschlands größten Maklerpool ist die Auszeichnung ein wichtiger Gradmesser. Ausschlaggebend sind die Bewertungen der Vermittler. Daher ist der Award ein großer Ansporn und wegweisend für die zukünftige Ausrichtung der Fonds Finanz.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Deutschlands größter Maklerpool arbeitet ab sofort mit der S.L.P. Vertriebsservice AG zusammen.

 

Die Vermittler der Fonds Finanz erhalten damit Zugang zu den mehrfach ausgezeichneten Haftpflicht-, Unfall- und Hausratprodukten des Chemnitzer Assekuradeurs.

Der Chemnitzer Assekuradeur S.L.P. Vertriebsservice AG gehört seit mehr als 25 Jahren zu den führenden am Markt. Seine Haftpflicht-, Unfall- und Hausratprodukte werden immer wieder mit Bestbewertungen ausgezeichnet und landen auch im Beitragsvergleich auf den vordersten Plätzen. Zuletzt hat die Stiftung Warentest dem Tarif „Prima Plus 2018 mit Sorglospaket“ das Qualitätsurteil „sehr gut“ mit der Note 0,8 in der privaten Haftpflichtversicherung attestiert. Weitere S.L.P.-Tarife haben von der Franke & Bornberg GmbH die Bewertung „FFF“ (hervorragend) und von Ascore Das Scoring GmbH „sechs Kompasse“ erhalten.

„Unsere Makler haben den Impuls für die Zusammenarbeit mit der S.L.P Vertriebsservice AG gegeben. Wir sind den Wünschen unserer Vermittler gerne gefolgt und freuen uns so, das Produktportfolio der Fonds Finanz im Bereich Privat-Sachversicherung weiter auszubauen“, erklärt Christine Schönteich, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Fonds Finanz.

„Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung garantieren wir unseren Partnern eine große Produktstabilität, hohe Service-Standards sowie schnelle und effiziente Bearbeitungsprozesse“, sagt Sören Häger, Leiter SHU bei der S.L.P. Vertriebsservice AG. „Dazu gehören persönliche Ansprechpartner, taggenaue Policierung und auf die Zahlungsweise diskontierte Courtagen, um nur einige Aspekte zu nennen. Für unsere Vermittler zählen neben kundenfreundlichen Produkten auch ein geringerer Aufwand. Beide Aspekte haben wir längst verstanden und bieten sie mit unserem Produkt- und Serviceangebot an.“

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Die Smart InsurTech AG, Betreiber der Versicherungsplattform SMART INSUR, hat Philipp C. Gérard als Head of Product gewonnen und schafft so eine zentrale Verantwortlichkeit für die Produktentwicklung von SMART INSUR.

 

Gérard verfügt über lange Erfahrung im IT-Management – u.a. bei Finleap – und hat Startups in den Bereichen FinTech, Health und IoT aufgebaut sowie eigene Gründungen vorangetrieben.

„Philipp bringt die richtige Kombination aus strategischer Weitsicht und Erfahrung im Produktmanagement mit – von der Konzeptionierung, Prozessimplementierung und -optimierung bis hin zur Skalierung“, berichtet Matthias Hansen, Vorstand der Smart InsurTech AG und zuständig für Strategie und die weitere Digitalisierung von SMART INSUR. „Damit wird er einen entscheidenden Beitrag leisten, SMART INSUR für alle Akteure der Versicherungswirtschaft zu positionieren.“ SMART INSUR fungiert als Marktplatz für Versicherungsunternehmen sowie Vermittlerorganisationen und verbindet deren Prozesse und Datenflüsse. Darüber hinaus bietet es technologische Lösungen für Verwaltung, Vergleich und Beratung von Versicherungs- und Vorsorgeverträgen /-produkten an.

Gérard kommentiert: „Mich reizt der Versicherungsmarkt. Hier finden gerade wegweisende Veränderungen statt. Daher freue ich mich umso mehr, mit einem ausgezeichneten Team die nächste Produktversion zu gestalten.“

Gérard, der einen Bachelor in Internationaler Betriebswirtschaft und einen Master in Global Business hat, war zuletzt als selbständiger Berater zu Strategie-, Produkt- und Technologiethemen in den Bereichen Finanztechnologie und Sustainability tätig. Zuvor baute er als Geschäftsführer einen Digitalhub auf. Zwischen 2017 und 2018 gründete er mit e.on als strategischem Investor eine Smart-Home-Firma. Seine Kompetenz im Company-Building setzte Gérard auch bei der Berliner HitFox Group – heute Ioniq Group – ein. Zwischen 2014 und 2017 war er in unterschiedlichen Positionen bei HitFox tätig. Dabei verantwortete er unter anderem als Head of Product bei FinLeap das Produktmanagement.

 

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Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt weiterhin überwiegend positive Einschätzungen zur Entwicklung des DAX bis zum Jahresende – nur 26% der Befragten rechnen mit sinkenden Indexständen

 

„Der Optimismus unter den Finanzexperten überwiegt trotz des bereits erfolgen Kursanstiegs weiterhin“, kommentiert Kai Friedrich, Sprecher der Geschäftsführung von ebase, die jüngst von ebase durchgeführte Umfrage unter 231 Vertriebspartnern der B2B-Direktbank. Während im April dieses Jahres, unter dem Eindruck des Corona-Ausbruchs, noch fast 32 Prozent der Befragten der Meinung waren, dass der DAX im Lauf der kommenden 12 Monaten sinken werde, sind – trotz der zwischenzeitlichen Kursanstiege – nurmehr 26 Prozent der Befragten dieser Meinung. Dagegen gehen rund 44% von einem weiter steigenden DAX aus. Rückblickend hat sich damit die optimistische Einschätzung der ebase-Partner vom April dieses Jahres vorerst bewahrheitet, da der Leitindex für deutsche Aktien seit der letzten Befragung bereits deutlich zugelegt hat.

„Die Zuversicht der Finanzprofis könnte ein Ausdruck dessen sein, dass sie die schlimmsten Auswüchse der Corona-Krise als überstanden ansehen und auch keinen weiteren Lockdown erwarten“, sagt Friedrich.

Eine ähnliche Einschätzung lässt das Kaufverhalten der ebase Kunden zu. Trotz der Sommerferien in vielen Bundesländern lag das Handelsvolumen der aktiv gemanagten Fonds im August um fünf Prozentpunkte über dem durchschnittlichen Handelsvolumen des Vorjahrs. Der Fundflow-Faktor wiederum lag bei 1,36, was bedeutet, dass im August die Mittelzuflüsse in aktiv gemanagten Fonds um 36 Prozent über den Abflüssen lagen. „Auch das spricht für eine weiterhin bestehende Zuversicht seitens der Anleger, die offenbar die Renditechancen der Kapitalmärkte für sich nutzen wollen“, so Friedrich.

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Daniel Ahrend (43) scheidet zum 31.12.2020 auf eigenen Wunsch und im besten freundschaftlichen Einvernehmen aus dem Vorstand der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe AG aus.

 

Er wird dem Unternehmen auch nach seinem Austritt für eine Übergangszeit von weiteren sechs Monaten beratend zur Seite stehen. Neben seiner Vorstandstätigkeit ist Daniel Ahrend Geschäftsführer der IT-Gesellschaften PHÖNIX Digital GmbH und Finfire Solutions GmbH, sowie Mitglied der Geschäftsleitung der MAXPOOL Maklerkooperation GmbH und der PHÖNIX Schutzgemeinschaft Assekuradeur GmbH. Diese Ämter legt er ebenfalls zum Jahresende nieder.

Der Diplom Kaufmann Ahrend ist seit sieben Jahren Mitglied der Geschäftsleitung und seit 2015 Vorstand und Gesellschafter der Unternehmensgruppe, in der er vorrangig die Themen Operations und IT verantwortet. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Oliver Drewes hat er die Unternehmensgruppe zu einem etablierten Qualitätspool ausgebaut, in dem rund 7.000 Makler angebunden sind. Oliver Drewes: „Ich danke Daniel Ahrend herzlich für die außerordentlich erfolgreiche und freundschaftliche Zusammenarbeit der letzten Jahre. Gemeinsam ist es uns gelungen, die PHÖNIX MAXPOOL Gruppe zum digitalen Vorreiter im Maklermarkt zu positionieren.“

PHÖNIX MAXPOOL hat bereits vor mehreren Jahren die Weichen für eine digitalisierte Zukunft für Makler gestellt und in die Entwicklung von Maklertechnologien investiert. „Das Team um Daniel Ahrend hat mit einer gemeinsamen Vision, höchstem Engagement und viel Herzblut mit MAXOFFICE eines der innovativsten Kunden- und Vertragsverwaltungsprogramme für unsere Partner geschaffen. Gleiches gilt für die technologische Weiterentwicklung von ‚DIMAS‘, unserem internen Verwaltungs- und CRM-System“, so Drewes.

Die Nachfolge von Ahrend wird ab Oktober 2020 ein alter Bekannter übernehmen: Der 41-jährige Andreas Zak gestaltet seit mehr als 20 Jahren in seiner Funktion des Chefentwicklers die digitale Transformation der PHÖNIX MAXPOOL Gruppe. „Niemand weiß mehr über Pooltechnik und die Bedürfnisse von Maklerbetrieben als Andreas Zak. In meinen Augen war er immer schon der Pooltechnikpionier der Branche. Ich kann mir keinen besseren Nachfolger vorstellen“, so Ahrend über seinen langjährigen Kollegen Andreas Zak.

In den kommenden Monaten werden Ahrend und Zak weiterhin eng zusammenarbeiten, um eine reibungslose Übergabe zu garantieren. Die operative Leitung übernimmt Zak ab sofort.

 

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MAXPOOL Maklerkooperation GmbH, Friedrich-Ebert-Damm 143, 22047 Hamburg, Tel: +49 (40) 29 99 40 – 437,Fax: +49 (40) 29 99 40 – 9430, www.maxpool.de