Umfrage unter Vertriebspartnern der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) zeigt optimistische Einschätzung zur Zukunft von Robo-Advisor-Angeboten – knapp 87% gehen von zunehmender Bedeutung aus, nur 3,5 Prozent von einem Rückgang

 

Deutsche Finanzprofis sind weiterhin optimistisch gestimmt, was die zukünftige Entwicklung des Robo-Advisor-Geschäfts betrifft. Einer aktuellen Umfrage der European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) unter 140 Vertriebspartnern der B2B-Direktbank zufolge, gehen 87,1 Prozent der Finanzprofis von einer weiter wachsenden Bedeutung aus. „Die Ergebnisse der Umfrage belegen, dass wir im Robo-Advisor-Geschäft noch einiges erwarten dürfen, die Entwicklung ist noch längst nicht an ihrem Ende angekommen“, erklärt Kai Friedrich, Sprecher der Geschäftsführung von ebase.

Zuversichtlich stimmt neben der hohen Zahl optimistischer Einschätzungen seitens der Finanzprofis auch die geringe Zahl der Skeptiker. Nur 3,5% der Befragten gehen von einer sinkenden Bedeutung in den kommenden drei Jahren aus. Vor 12 Monaten hatte der Anteil der Skeptiker noch 7,7% betragen.

„Die überwiegend positive Einschätzung der Finanzprofis entspricht den Ergebnissen unserer kürzlich durchgeführten repräsentativen Befragung von Privatkunden“, fügt Friedrich an. „Darin zeigte sich, dass die Bekanntheit des Begriffs Robo Advisor in Deutschland in den vergangenen 12 Monaten signifikant gestiegen ist, wenngleich weiterhin noch deutlich Luft nach oben besteht. Auch die Bereitschaft, in entsprechende Angebote zu investieren, hat merkbar zugenommen, was uns alles in allem sehr zuversichtlich stimmt, dass der Robo-Markt in den kommenden Jahren weiterhin wachsen wird“, so Friedrich.

Gleichzeitig betont der ebase-Geschäftsführer, dass es sich um eine Entwicklung handelt, die Zeit braucht. Insbesondere, weil sich herausgestellt hat, dass nach wie vor nur eine relativ kleine Kundengruppe in rein digitalen Anlagen engagiert ist. „Diese Erkenntnis hat viele Anbieter veranlasst, auf eine Kombination aus Mensch und Maschine zu setzen – also auf einen Mix aus digitalen Leistungsbausteinen und physischen Elementen, insbesondere in der Beratung und Betreuung“, so Friedrich weiter. „Für die Berater kann sich dadurch eine Win-Win-Situation ergeben, in der sie ihre Stärken weiter gut einbringen und gleichzeitig einen optimal strukturierten, rechtssicheren und dokumentierten Weg nutzen. Gut möglich, dass die Corona-Krise diesen Transformationsprozess weiter beschleunigen wird.“

Das Robo-Advisor-Angebot der ebase umfasst unter dem Label fintego fünf unterschiedliche Anlagestrategien, die sich seit 2014 erfolgreich am Markt bewährt haben. „Dabei setzen wir explizit auf geringe Gebühren, eine transparente und nachvollziehbare Anlagestrategie und einen weitreichenden Service samt umfangreichem Reporting“, betont Friedrich. „Das ermöglicht es uns, potenziellen Vertriebspartnern je nach Geschäftsziel und vorhandener Lizenz Produktlösungen mit unterschiedlichen Optionen anzubieten, mit denen sie ihren Kunden den Zugang zur Robo-Advisor-Welt eröffnen können.“

„Vermittler-Fokus-Umfrage“

Die „Vermittler-Fokus-Umfrage“ ist eine online-basierte Umfrage unter den Vertriebspartnern der B2B-Direktbank ebase, wie beispielsweise IFAs, und spiegelt deren Einschätzung wider.

 

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European Bank for Fund Services GmbH (ebase), Richard-­Reitzner-­Allee 2, D-­85540 Haar b. München, Tel: 0180/5005984,Fax: 0180/5005802, www.ebase.de

Eine Analyse der Angebotspreise von Eigentumswohnungen auf immowelt zeigt:

 

– Bis zu einem Drittel sparen: Immobilien vom Makler in 9 von 11 untersuchten Städten trotz Maklerprovision im Median günstiger als Immobilien “von privat”

– In Berlin sind vom Profi vermittelte Wohnungen 13 Prozent günstiger, in München 4 Prozent

– immowelt CEO Cai-Nicolas Ziegler: Makler schätzen durch ihr Know-how und ihre Erfahrung den Markt besser ein

– Bei Einführung der geplanten Provisionsteilung für Kaufimmobilien wird der Unterschied in einigen Städten noch größer

Hartnäckig hält sich das Vorurteil, dass Kaufimmobilien von Maklern teurer sind als Immobilien “von privat”. Eine Auswertung von immowelt belegt nun das Gegenteil: Von Maklern angebotene Wohnungen sind in 9 der 11 untersuchten deutschen Großstädte günstiger als Wohnungen, die direkt vom Eigentümer auf immowelt eingestellt wurden – obwohl Käufer aktuell je nach Bundesland bis zu 7,14 Prozent Maklerprovision zahlen.

Berlin und München: Wohnungen vom Makler günstiger

In Berlin sind Wohnungen vom Profi im Mittel 13 Prozent günstiger als Wohnungen von privaten Anbietern. So kostet eine Hauptstadt-Wohnung von privaten Inserenten im Median 4.790 Euro pro Quadratmeter, eine Wohnung von gewerblichen Anbietern aber nur 4.180 Euro. Untersucht wurden Angebotspreise von Bestandswohnungen mit 40 bis 120 Quadratmetern im Jahr 2019.

Im hochpreisigen München sind Makler-Wohnungen einschließlich Provision 4 Prozent günstiger. Am größten ist der Unterschied in Essen, wo Immobilienprofis im Median 32 Prozent weniger verlangen. Nur in Frankfurt und Köln ergab die Auswertung, dass Wohnungen vom Makler inklusive Provision teurer sind als Immobilien von privaten Verkäufern.

Makler schätzen den Marktwert einer Immobilie besser ein

“Immobilienmakler haben das nötige Know-how und die Erfahrung, den Wert einer Immobilie richtig einzuschätzen. Dadurch werden die Immobilien von Beginn an zu marktgerechten Preisen eingestellt. Private Verkäufer neigen dazu, den Wert ihrer Immobilie zu hoch einzuschätzen”, erklärt immowelt CEO Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler. Dafür spricht auch ein weiterer Aspekt der Studie: Bei Immobilien “von privat” wird deutlich häufiger der Preis reduziert. So werden in Leipzig etwa 24 Prozent der Anzeigen privater Inserenten nachträglich angepasst, aber nur 5 Prozent der Anzeigen von gewerblichen Anbietern.

Neuregelung der Provision: Käufer in Berlin profitieren am meisten

Der Deutsche Bundestag berät heute über ein neues Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkäufen: Wer den Makler beauftragt, soll künftig nur noch maximal die Hälfte der Courtage an die andere Vertragspartei weitergeben können. In der Praxis dürften sich Käufer und Verkäufer in den meisten Fällen die Gebühr teilen, sofern das Gesetz in Kraft tritt. Käufer müssten dann in Zukunft deutschlandweit mit einer Provision von 3,57 Prozent rechnen. Auch dann wäre die vom Profi vermittelte Immobilie in 9 von 11 untersuchten Städten günstiger. In Berlin (-16 Prozent), Bremen (-9 Prozent) und Hamburg (-6 Prozent) würde die Ersparnis sogar noch deutlicher ausfallen, da Käufer dort aktuell noch einen größeren Teil der Provision übernehmen.

 

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Immowelt AG, Nordostpark 3­5, D-­90411 Nürnberg Tel.: 0911/520 25­462, Fax: 0911/520 25­15, www.immowelt.de

Corona-Krise – Immobilienmarkt im Umbruch

 

Gerade die ältere Generation weiß momentan das eigene Heim als Rückzugsort zu schätzen. Geborgenheit, Selbstbestimmtheit und vor allem Sicherheit sind dort garantiert. Meist kann ein eigener Garten genutzt werden, der Entspannung oder körperliche Betätigung an der frischen Luft ermöglicht. Was aber tun, wenn in solchen Krisenzeiten trotz des Werts der eigenen Immobilie die finanziellen Mittel für den gewohnten Lebensstandard fehlen? Oder wenn Angehörige unterstützt werden müssen, die durch die Krise unverschuldet in Not geraten sind? Der aktualisierte Seniorenliga-Ratgeber „Die Immobilien-Rente“ zeigt auf, wie man das finanzielle Potenzial der eigenen vier Wände ausschöpfen und den Verbleib in Wohnung oder Haus mit einer komfortablen Immobilienrente sichern kann.

Angehörige in der Krise unterstützen

Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig es ist, finanziell abgesichert zu sein. Gut zu wissen: Die eigene Immobilie bietet nicht nur sorgen- und mietfreies Wohnen. Sie erlaubt auch, das gebundene Kapital heranzuziehen, um damit das Alter zu finanzieren, in Krisenzeiten liquide zu sein oder die Nachkommen zu unterstützen. Dabei garantiert eine Immobilien-Rente nicht nur regelmäßige monatliche Einnahmen bis zum Lebensende, sondern sichert zugleich den Verbleib in der vertrauten Umgebung. Senioren ab 70 Jahren verkaufen dabei ihre Immobilie und bekommen im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine lebenslange monatliche Rente. Man kann auch einen Einmalbetrag oder eine Kombination aus beidem vereinbaren.Frühzeitig über Leibrente nachdenken.

Momentan kommen Hauseigentümern noch die hohen Immobilienpreise zugute. Doch dieses Bild könnte sich angesichts der Unsicherheit über die Folgen der Pandemie bald ändern. Viele Käufer halten sich zurück, weil sie um ihre Jobs bangen oder schrumpfende Einkommen befürchten. „Der Immobilienmarkt wird sich einem Einbruch der Wirtschaft voraussichtlich nicht entziehen können“, so Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG: „Wenn die Corona-Krise lange dauert und die Einschränkungen im Alltag bleiben, könnte das eine Stagnation der Immobilienpreise oder leichte Rückgänge bedeuten.“ Auch aus diesem Grund rät die Deutsche Seniorenliga, sich frühzeitig mit einer möglichst krisenfesten Altersfinanzierung wie beispielsweise einer Immobilien-Leibrente zu beschäftigen.

Die Broschüre “Die Immobilien-Rente – Das Wohnen im vertrauten Zuhause absichern” geht auf die individuellen Situationen älterer Immobilieneigentümer ein und erklärt leicht verständlich das Prinzip der Immobilien-Leibrente im Vergleich zur Umkehrhypothek sowie weiterer Modelle der Immobilien-Verrentung. Bestelladresse: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn.

 

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Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, Tel: +49 (0)228-30 82 1-0, www.deutsche-seniorenliga.de

2020 bereits mehr als 100 weitere Immobilien zur Verrentung angekauft

 

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG ist weiter auf Wachstumskurs: Anfang Mai hat der Marktführer für die Immobilien-Verrentung in Deutschland die Marke von insgesamt 500 unterzeichneten Verträgen übersprungen. Das ambitionierte Ziel von bis zu 400 neuen Kunden allein in diesem Jahr bleibt trotz der Maßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie bestehen.

“Wir schaffen es auch in der Corona-Krise, im Schnitt mindestens einen Vertrag pro Tag zu unterzeichnen”, sagt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG. “Viele Senioren haben gerade jetzt das Bedürfnis, alles für die Zukunft zu regeln. Sie wollen rechtzeitig Sicherheit für sich sowie den Partner schaffen und sich von Instandhaltungspflichten entlasten. Mit Video-Konferenzen, Gesprächen über den Gartenzaun sowie ausführlichen Telefonaten ist es uns in den vergangenen Monaten gelungen, diesen Kunden unter strengsten Hygienevorkehrungen den gewünschten Abschluss zu ermöglichen. Die qualitative Zusammenarbeit vor Ort mit unseren Partnern und Notaren schafft auch bei unseren Senioren Vertrauen in unser Unternehmen.”

Zur großen Verkaufsbereitschaft beigetragen hat dabei das noch hohe Niveau bei den Immobilienpreisen. Da sich die Höhe der Immobilien-Rente unter anderem am aktuellen Verkehrswert orientiert, profitieren Senioren bei einer Verrentung ihres Hauses oder ihrer Wohnung jetzt noch von der starken Preisentwicklung der vergangenen Jahre. Sie können dabei flexibel wählen zwischen einer monatlichen Rente, einem Einmalbetrag oder einer Kombination aus beiden. “Viele unserer Kunden entscheiden sich für ein Modell aus Einmalzahlung und Rente. So können sie ihre restlichen Immobilienschulden tilgen und sichern sich gleichzeitig für ein langes Leben ab. Der nach hohen sozialen und ethischen Grundsätzen nach ESG Normen ausgerichtete Immobilienrenten-Vertrag der Deutsche Leibrenten AG entlastet Senioren dabei von allen Pflichten, einschließlich der Instandhaltung”, so Thiele.

Die Deutsche Leibrente hält an ihren Wachstumsplänen fest und wird künftig noch deutlich mehr Menschen die Möglichkeit bieten, ihren Ruhestand in der liebgewordenen Umgebung zu genießen. “Wir schreiben diese Erfolgsgeschichte weiter und stehen einer steigenden Zahl von Kunden zur Seite”, so Thiele. Die Verrentung ihres Eigenheims ermöglicht es Menschen ab 70 Jahren, das in der Immobilie gebundene Vermögen freizusetzen, ohne dass sie ihr vertrautes Zuhause verlassen müssen. Wichtig dabei: die Verankerung des Wohnrechts an erster Stelle im Grundbuch. Auch die monatlichen Zahlungsverpflichtungen werden durch eine Reallast dort abgesichert. “Es gibt damit keine sicherere und bessere Art der Altersfinanzierung”, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Leibrenten AG. Sein Unternehmen vermittelt dabei nicht an Privatkäufer, sondern behält die Immobilien im eigenen Bestand. Es verpflichtet sich zudem vertraglich, auf einen Weiterverkauf bis zum Ableben der Kunden zu verzichten und ist damit langfristiger Partner seiner Kunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt

Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, Gerbermühlstraße 11, 60594 Frankfurt am Main, Tel: 069 – 6897794-0, Fax: 069 – 6897794-12, www.deutsche-leibrenten.de

In elf der 16 Bundesländer wird die Provision bereits meistens geteilt 

 

Die vom Bundestag beschlossene Teilung der Maklerkosten kann vor allem in den fünf Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen die Kaufnebenkosten verringern und dort positive Impulse für die Immobilienfinanzierung setzen. Zu dieser Einschätzung kommt Interhyp, Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen. In den anderen Bundesländern wurde die Maklerprovision bereits in der Vergangenheit meistens geteilt. “Die Kaufnebenkosten sind derzeit mit bis zu rund 16 Prozent des Kaufpreises ein großer Kostenpunkt bei Immobilienkauf und Finanzierung”, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG. Die Maklerprovision sei aber nur ein Bestandteil dieser Kosten. “Neben den Maklerkosten ist die Grunderwerbsteuer ein Hebel der Politik. Um den Erwerb von Wohneigentum in Deutschland zu erleichtern, wäre eine Senkung der Grunderwerbsteuer sinnvoll”, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe. Laut Interhyp sind Immobilienkäufer in Berlin und Brandenburg bisher mit den höchsten Kaufnebenkosten belastet, denn dort sind nicht nur die Maklerkosten, sondern auch die Sätze für die Grunderwerbsteuer mit 6 Prozent beziehungsweise 6,5 Prozent besonders hoch. Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision soll nach einer Übergangsfrist spätestens Anfang 2021 in Kraft treten.

Maklercourtage und Grunderwerbsteuer machen den Löwenanteil der Kaufnebenkosten aus, die in Deutschland je nach Bundesland zwischen neun und 16 Prozent liegen, wie eine Karte von Interhyp zeigt. In Brandenburg können mit dem Beschluss die Kaufnebenkosten von mehr als 15,5 Prozent auf rund 12 Prozent, in Bremen von gut 13 Prozent auf rund 10 Prozent, in Berlin von etwas über 15 Prozent auf fast 12 Prozent sinken. In Hamburg liegen die Kaufnebenkosten aktuell bei knapp 13 Prozent und können auf 10 Prozent zurückgehen, in Hessen von etwa 14 Prozent auf rund 11 Prozent. Mirjam Mohr, Vorständin für das Privatkundengeschäft bei Interhyp, zeigt, was dies für Immobilienkäufer bedeuten kann: “Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund 400.000 Euro in Berlin machen rund 3,5 Prozent weniger über 14.000 Euro mehr in der Kasse der Immobilienkäufer aus.”

Geringere Kaufnebenkosten können laut Interhyp den Einstieg in privates Wohneigentum erleichtern. “Die Banken verlangen in aller Regel, dass mindestens die Kaufnebenkosten durch Eigenkapital finanziert werden”, sagt Expertin Mirjam Mohr. “Wir empfehlen, zusätzlich rund 20 Prozent vom Kaufpreis mit Eigenmitteln zu finanzieren, um günstige Zinsen zu erhalten.” Hohe Kaufnebenkosten erschweren daher Finanzierung und Kauf und tragen laut Interhyp dazu bei, dass die Wohneigentumsquote in Deutschland vergleichsweise niedrig ist.

Einen Überblick über die bisher üblichen Kaufnebenkosten in Deutschland gibt Interhyp unter www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-finanzierung/nebenkosten-einkalkulieren.html

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Interhyp AG, Immobilienfinanzierer, Marcel­-Breuer­-Str. 18, D-­80807 München, Tel: 0049 89 20 30 70, Fax: 0049 89 20 30 75 1000, www.interhyp.de

Kundenmonitor e-Assekuranz – „Der Vertriebswege-Monitor“

 

Nach wie vor werden aus Kundensicht „einfache“ Versicherungen am häufigsten abgeschlossen. Rund ein Fünftel (22%) der Versicherungsnehmer hat in den letzten 2 Jahren eine Kfz-Versicherung neu oder als Wechsel abgeschlossen. Mit jeweils 9 Prozent folgen private Haftpflicht- und Hausratversicherungen sowie mit jeweils 6 Prozent Rechtsschutzversicherungen und Autoschutzbrief. Biometrische Absicherungen wie z. B. Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen stehen mit jeweils 2 Prozent zwar auf einem niedrigen Abschlussniveau, jedoch findet bei diesen Policen praktisch immer ein Neuabschluss und nur selten ein Wechsel der Gesellschaft statt. Produkte der privaten Altersvorsorge wie z. B. Kapital-Lebens- oder private Rentenversicherungen erreichen ebenso jeweils 2 Prozent Neuabschlüsse in den letzten zwei Jahren, fasst man die klassische mit den fondsgebundenen Varianten zusammen. Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Kundenmonitor e-Assekuranz – Der Vertriebswege-Monitor“, die im Dezember 2019 im Rahmen des Sirius Campus Kundenmonitors Assekuranz veröffentlicht wurde. Dazu wurden zwischen März und September 2019 Insgesamt 9.752 Interviews mit Entscheidern und Mitentscheidern in Versicherungsangelegenheiten zwischen 18 und 69 Jahren in einer repräsentativen Online-Stichprobe durchgeführt.

Wahrgenommene Produktkomplexität wirkt sich auf Wahl des Vertriebswegs aus

Mit 82 Prozent sagt es weiterhin den allermeisten zu, einen Versicherungsvertreter zum Vertragsabschluss in seinem Büro aufzusuchen. Selbst der Hausbesuch eines Vertreters ist weiterhin mit 71 Prozent auf Rang zwei der Kundenwunschliste, wenn auch kontinuierlich zurückgehend (2009: 84%). Erst auf Rang drei und vier kommen Makler (51%) und Bankberater (43%). Die Bereitschaft weitgehend eigenständig eine Versicherung online direkt oder über einen Vergleicher abzuschließen erreicht 2019 einen Wert von 41 Prozent und damit Rang 5 in der Vertriebswegeakzeptanz. Im 10-Jahres-Vergleich ist dies fast eine Verdoppelung und damit der wichtigste Trend in der Untersuchung (2009: 24%).

Während sich die hohe Akzeptanz des Vertreters durch alle Altersgruppen konstant hält, ist die Online-Abschlussbereitschaft bei Versicherungsnehmern bis 40 Jahren mit 54 Prozent am höchsten und nimmt dann mit dem Alter kontinuierlich ab. Jedoch trügt diese Analyse der Akzeptanz von Abschlussorten. Bei der tatsächlichen Nutzung gibt es keinen relevanten Altersunterschied mehr. „Offensichtlich werden die Erwartungen junger Kunden an einen Online-Ab-schluss dramatisch enttäuscht, so dass sie sich lieber dem klassischen Vertreter zuwenden. Oder anders herum: Anscheinend kann ein Versicherungsvertreter viel kundenorientierter, individueller und besser beraten als Online-Angebote“; interpretiert Dr. Oliver Gaedeke, Gründer und Geschäftsführer von Sirius Campus, die Ergebnisse.

Dennoch gewinnt der Online-Abschluss an Bedeutung, aber nur bei vermeintlich „einfachen“ Versicherungen wie z. B. der Kfz-, Krankenzusatz-, privaten Haftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. Bei diesen Versicherungen werden bereits 20 bis 32 Prozent online direkt oder beim Online-Vergleicher abgeschlossen.

Unterschiedliche Entscheidungsheuristiken der Select Typen erklären Wahl des Vertriebsweges besser

Weil soziodemographische Merkmale eines Kunden den gewählten Abschlussort einer Versicherung nicht vorhersagen können, stellt sich die wichtige Frage, was Neuabschlüsse eigentlich lei-tet. Denn es ist nicht der Zufall, sprich nur eine Frage des Werbedrucks im Internet, dass sich Kunden für oder gegen einen Online-Abschluss entscheiden. Tatsächlich sind es Entscheidungsheuristiken, die nicht nur die Wahl des Abschlussortes, sondern auch die Entscheidungsgründe am besten vorhersagen. Diese gelernten Faustformeln im Umgang mit Versicherungen lassen sich in den vier Select Typen abbilden und erklären mit einer hohen Genauigkeit, wann und wo Kunden sich für eine Versicherungsberatung öffnen und wie sie gewonnen werden wollen.

Von den vier Select Typen nutzen Eigenständige einen Online-Abschluss mit großem Abstand am häufigsten, um ihr dominierendes Sparmotiv zu bedienen. Zu geringen Teilen lassen sich noch Optimierer, die für sich immer einen Vorteil herausarbeiten wollen, von Internetseiten und Vergleichsportalen überzeugen. Aber dies tun sie nicht nur um am Beitrag zu sparen, sie sind auch sehr digital-affin und suchen nach speziellen Vorteilen. Jedoch wählt die Mehrheit der Optimierer lieber eine persönliche Beratung, in der sie ihre Forderungen nach besonderen Leistungen oder zusätzlichem Rabatt stärker durchsetzen können. Partner und Vorsichtige sind per se sehr vermittlerorientiert, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. Partner wollen meist alles bei einem Vermittler bündeln, um es in der laufenden Betreuung und im Schadenfall einfacher und komfortabler zu haben. Vorsichtige fühlen sich im Internet schnell überfordert und bekommen Angst etwas falsch zu machen. Eine individuelle Empfehlung eines Vermittlers nimmt Vor-sichtigen ihre Unsicherheit, was Online-Angebote bisher noch nicht schaffen.

„Versicherungsmanager und Vermittler sollten die äußerst einflussreichen Entscheidungsheuristiken ihrer Zielgruppen berücksichtigen. Nur auf junge Leute oder digital-affine Zielgruppen zu setzen, greift einfach zu kurz. Beratungs- und Serviceprozesse lassen sich mit Behavioral Economics an allen Beratungsorten wirksam optimieren. So können die Heuristiken der Zielgruppen mit passenden Beratungsprozessen und Angeboten extrem erfolgreich bedient werden“, macht Dr. Oliver Gaedeke deutlich.

Über die Marktuntersuchung

Der Vertriebswegemonitor „Kundenmonitor e-Assekuranz 2019“ umfasst eine umfangreiche Analyse der Neuabschlüsse, Vertriebswegepräferenz und Vertriebswegenutzung. Die über 80-seitige Untersuchung kann inkl. Management Summary zum Preis von 5.355 Euro inkl. der ges. Mehrwertsteuer bezogen werden. Weitere Informationen und Angebotsbedingungen für die Bestellung finden sie hier.

LINK: https://www.siriuscampus.de/2020/05/13/online-abschluesse-nehmen-leicht-zu-aber-nicht-wegen-des-alters-oder-zunehmender-digitalkompetenz/

Ansprechpartner zur Untersuchung Dr. Oliver Gaedeke & Christoph Müller oliver.gaedeke@siriuscampus.de, 0152 38 24 66 40 christoph.mueller@siriuscampus.de, 0152 38 24 66 44

Über die Sirius Campus GmbH Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, dass sich auf psychologische Kundenentscheidungen in Abhängigkeit von Zielgruppen, Marken und Beratungsprozes-sen spezialisiert hat. Mit Behavioral Economics Ansätzen und den Select Typen (psychologische Entscheidertypen) berät Sirius Campus zur Optimierung von Beratungs- und Vertriebsprozessen. In Marktuntersuchungen zu aktuellen Themen und relevanten Trends ist Sirius Campus den ent-scheidenden Schritt voraus, um aus empirischen Erkenntnissen wirksame Anpacks für den Markterfolg zu realisieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Technologie-Paket sorgt für Handlungsfähigkeit von Maklern in Zeiten von Covid-19

 

Die Versicherungsplattform SMART INSUR hat eine Videoberatungs-Technologie in sein Beratungs- und Analysemodul Smart Consult integriert. Dies ermöglicht die vollständig digitale Abbildung des gesamten Workflows. Partner der Plattform können so die gesamte Customer Journey vollständig online abbilden: Vom Erstkontakt über die Analyse der Versorgungslücken, die anlassbezogene und Konzeptberatung inklusive Beratungsdokumentation, den Vergleich von Tarif- und Leistungsmerkmalen bis hin zum Abschluss mit der elektronischen Unterschrift. Auch die Abwicklung des Maklermandats ist online möglich. Die Videoberatung vervollständigt das Technologie-Paket ‚Smart Remote‘, das die Geschäftsfähigkeit von Maklern in Zeiten von Covid-19 sicherstellt. Zugleich ist sie ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Vertriebsprozesse.

„Die Corona-Pandemie forciert Innovationen“, berichtet Marcus Rex, Vorstand der Smart InsurTech AG. „Aufgrund der aktuellen Situation stellen wir unseren Partnern mit Smart View eine vollumfängliche Videoberatungslösung zur Verfügung, die auf der Technologie von Snapview basiert. Damit können Vermittler ihre Kunden ganzheitlich aus dem Homeoffice oder von unterwegs beraten. Zugleich verkürzt sich so der Vertriebszyklus. Unser Ziel war es aber, neben dieser Einzellösung einen ganzheitlichen automatisierten Prozess zu schaffen.“ Durch die Integration der Videotechnologie in die Beratungsfunktion Smart Consult kann nun ein Beratungsprozess durchgängig online durchgeführt und zugleich emotional begleitet werden. Dies umfasst u.a. die Bedarfserfassung des Kunden, die Priorisierung seiner Absicherungsthemen, Exposé-Präsentation sowie Produktauswahl und auch die Abwicklung des Maklermandats – diese Lösung ist sonst einem Maklerverwaltungsprogramm vorbehalten. „Kunde sowie Makler gewinnen so räumliche und zeitliche Flexibilität“, stellt Rex fest. „Dies wird auch in Zeiten, die nicht mehr durch Ausgangsbeschränkungen geprägt sind, vorteilhaft sein. Makler und Kunde sparen Zeit, der Vertriebszyklus beschleunigt sich.“

‚Smart Remote‘: Technologie-Paket hält Geschäftsfähigkeit in außergewöhnlichen Zeiten aufrecht und stellt Weichen für die digitale Zukunft

Aufgrund der Covid-19-Pandemie hat sich nicht nur der Alltag der Vermittler verändert, auch deren Kunden interessieren sich nun vermehrt für Online-Lösungen im Versicherungsbereich. „Für uns war dies Anlass, unter dem Namen ‚Smart Remote‘ drei Produkte zu etablieren, die die Geschäftsfähigkeit der Makler in herausfordernden Zeiten nicht nur aufrechterhält, sondern sie dank automatisierter Prozesse auch besser für die Herausforderungen der Digitalisierung rüstet“, so Rex.

Mit Smart View bietet das Unternehmen in Kooperation mit Snapview eine vollumfängliche Video-Beratung an. Es handelt sich um ein intuitiv bedienbares Technologie-Tool mit Servern in Deutschland, das keine Daten sammelt und es Maklern ermöglicht, unabhängig zu bleiben und mit ihren bisherigen Systemen das Kundengespräch zu begleiten. Smart View umfasst alle gängigen Features einer Video-Beratung: Screen-Sharing zur Präsentation, Applikationsfenster zum Austausch von Verkaufsunterlagen, Chat-Funktion und elektronische Signatur. Es gewährleistet eine hohe Qualität und erfordert bei Endkunden keine Installation. Smart View kann separat oder als Gesamtlösung mit Integration in den Beratungsprozess verwendet werden.

Smart Check ist ein weiteres, bereits eingeführtes ‚Smart-Remote‘-Produkt, das die Kommunikation mit dem Endkunden aus dem Homeoffice ermöglicht, leicht bedienbar ist und dank Automatisierung den Vertriebszyklus verkürzt, während die Abschlussquote steigt. „Mit dem Tarif-Check können Makler die vorhandenen Tarife ihrer Kunden nach Verbraucherschutzkriterien absolut objektiv und neutral bewerten“, berichtet Rex. „Maßgabe sind Kriterien u.a. der Stiftung Warentest. Das ist am Markt einzigartig.“ Unter Rückgriff auf über 12.000 Alt- und Neutarife (Basistarife jew. zzgl. einer Vielzahl von Tarifvarianten) von mehr als 350 relevanten Versicherern wird nicht nur der aktuelle Tarif bewertet. Es werden auch Optimierungsvorschläge mit oft günstigeren Prämien bei besserem Versicherungsschutz aufgezeigt. So können Vermittler dem Kundenbedürfnis nach Einsparungen im Versicherungsbereich nachkommen, ohne auf Qualität bei der Absicherung zu verzichten.

Die dritte Technologie des ‚Remote‘-Pakets ist die Prozessdigitalisierung Smart GeVo. Der vollumfängliche Dokumentenservice kommt bei sämtlichen Vertragsänderungen zum Einsatz. Er arbeitet mit Künstlicher Intelligenz und entlastet dank der Automatisierung sämtlicher Prozesse den Innendienst des Vermittlers von aufwendiger manueller Tätigkeit. So sinken Vertriebskosten während Effizienz und auch Datenqualität steigen. Der Dokumentenservice beinhaltet die automatisierte Verarbeitung von Dokumenten aus verschiedenen Quellen, die Anreicherung um wichtige Zuordnungsinformationen sowie die Zuordnung der Dokumente und das Anstoßen von Folgeprozessen. Mit der intelligenten Vertragssuche werden Geschäftsvorfälle einem Vertrag im Bestand zugeordnet. So ist die automatische Weiterverarbeitung im Ziel-MVP möglich. „Der Vermittler kann sich durch die Digitalisierung dieser Prozesse auf seine Kernkompetenz, die Kundenberatung, konzentrieren“, hält Rex fest. „So ist er auch in herausfordernden Zeiten gut aufgestellt und kann auch remote arbeiten.“ Weitere Informationen unter: smart-remote.digital

 

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Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Johannes Sczepan: “Computervirus-Gefahr ist ebenso groß wie Coronavirus.”

 

“Die nächste Pandemie könnte von einem Computervirus ausgelöst werden. Doch dagegen kann man sich mit einer Cyberversicherung absichern”, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. Er erklärt: “Über Jahre hinweg gab es ernstzunehmende Warnungen vor einer Viruspandemie, wie wir sie seit Anfang des Jahres erleben. Es wollte bloß keiner wahrhaben. Machen wir nicht denselben Fehler bei einer IT-Pandemie. Seit Jahren nimmt die Bedrohung unserer Informationstechnik durch Hacker, Viren und sonstige Computerschädlinge dramatisch zu. Davor kann man sich nicht nur technisch, sondern auch versicherungstechnisch schützen.” Der Plansecur-Chef verweist auf die Einschätzung des World Economic Forum, das in seinem aktuellen “Global Risk Report 2020” Cybercrime als das zweitgrößte Sicherheitsrisiko für die Weltwirtschaft bis zum Jahr 2030 bezeichnet.

Johannes Sczepan blickt zurück: “Seit 20 Jahren ist die Bedrohung einer IT-Pandemie real. Man mag sich an den Mai 2000 erinnern, als sich ein Computervirus namens ‘I love you’ binnen weniger Stunden per E-Mail weltweit exponentiell verbreitete. Der damalige Schaden wurde auf mehr als 10 Mrd. Dollar geschätzt. Im Mai 2017 nahm die bis heute größte Warnung an die digitale Gesellschaft ihren Lauf. Unter dem Namen ‘WannaCry’ startete damals ein globaler Cyberangriff, bei dem über 230.000 Computer in 150 Ländern infiziert wurden. Man muss schon sehr blauäugig sein, um die Gefahr einer IT-Pandemie nicht ebenso ernst zu nehmen wie die aktuelle Krise.”

Der Plansecur-Chef gibt zu bedenken, dass “in unserer modernen Gesellschaft ohne IT nichts mehr funktioniert.” Die aktuelle Pandemie habe viele Firmen zu Betriebsschließungen gezwungen. Bei einer IT-Pandemie könnte über den eigenen Betriebsausfall hinausgehend die Haftung für andere im Raum stehen, etwa wenn ein Unternehmen unabsichtlich selbst zur Verbreitung eines Computervirus beiträgt. “Eine Cyberversicherung sollte unbedingt Haftpflichtansprüche sowie Eigenschäden und Kostenpositionen umfassend abdecken. Entscheidend ist im Schadenfall eine schnelle Verfügbarkeit (24/7) von IT-Spezialisten und Datenschutzexperten”, sagt Johannes Sczepan.

“Das Bundeskriminalamt hat schon 2018 rund 360.000 Fälle von Computerkriminalität in Deutschland gezählt. Doch das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Dunkelziffer wird um ein Vielfaches höher vermutet”, warnt der Plansecur-Geschäftsführer davor, die Gefahr einer IT-Infektion für den eigenen Betrieb nicht ernst zu nehmen. Johannes Sczepan: “Man kann wohl mit Sicherheit sagen, dass eine IT-Pandemie bevorsteht. Wir wissen nur noch nicht, wann.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Nicole Battistini-Kohler steigt zum General Counsel auf. Sie kam vor zwei Jahren als Head of Legal.

 

Als neuer General Counsel verantwortet sie ab sofort alle Recht- und Compliance-Themen bei xbAV. „Für die bestmögliche Zusammenarbeit mit unseren Versicherungskunden brauchen wir als Insurtech-Unternehmen eine führende Legal-Abteilung“, sagt Malte Dummel, CFO bei xbAV. „Nicole hat in zwei Jahren unsere Rechtsabteilung strategisch vorangetrieben. Ihr herausragendes rechtliches und wirtschaftliches Know-how tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung unseres Unternehmens bei. Die Beförderung zum General Counsel ist die logische Konsequenz und freut mich ganz persönlich.“

Nicole Battistini-Kohler kam im Juni 2018 als Head of Legal zu xbAV. Davor war sie sechs Jahre Partnerin bei Taylor Wessing und davor als Rechtsanwältin in verschiedenen Wirtschaftskanzleien in München, Zürich und Basel tätig. Zuletzt hat sie das Datenschutzteam des US-Konzerns DaVita in Deutschland geleitet.

Die xbAV-Plattform macht Altersvorsorge für alle einfach. Aktuell nutzen mehr als 40 Lebensversicherer und Vertriebsorganisationen, über 11.000 Vermittler und mehr als 3.000 mittelständische Unternehmen die xbAV-Plattform.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

xbAV AG, Arnulfstraße 126, 80636 München, Tel: 089 2000 17 59, www.xbav.de

Das Landgericht (LG) Mannheim hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 29. April 2020 – 11 O 66/20) – soweit hier bekannt – als erstes Gericht die Rechtsauffassung von Wirth-Rechtsanwälte zu einigen Problemen bei den Betriebsschließungsfällen bestätigt.

 

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren verlangte die Klägerin – Betreiberin von 3 Hotels – Zahlung aus der bestehenden Betriebsschließungsversicherung. Aufgrund der epidemischen Ausbreitung des Corona-Virus waren behördliche Regelungen getroffen worden, welche unter anderem den Betrieb von Hotels und Gaststätten betrafen. Per Allgemeinverfügung wurde für alle 3 Hotels untersagt, touristische Übernachtungen anzubieten.  Nichttouristische Übernachtungen konnten zwar weiter angeboten werden. Die Hotels wurden dennoch geschlossen, da nichttouristische Übernachtungen regelmäßig nur in einem verschwindend geringen Umfang stattfanden. Ebenso wenig stand der vollständigen Schließung die theoretische Möglichkeit entgegen, dass Außer-Haus-Lieferungen durch die Hotelrestaurants hätten angeboten werden könnte. Dies wäre vor dem Hintergrund der Personalstruktur und der Ausrichtung einer Hotelgastronomie wirtschaftlich unsinnig gewesen.

Das Gericht entschied zwar im Ergebnis vorläufig gegen die Klägerin, da die Anspruchshöhe nicht hinreichend dargelegt werden konnte und es auch an einem sogenannten Verfügungsgrund mangelte. Unabhängig davon fand das Gericht zu typischen Ablehnungsgründen vieler Versicherer klare Worte.

Das Gericht begründet ausführlich seine zustimmende Ansicht dazu, dass der Klägerin grundsätzlich aus den bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherungen jeweils ein Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsleistung zusteht.

Das Gericht stellt klar, dass eine individuelle Schließungsverfügung für die einzelnen Hotels nicht erforderlich war. Der theoretisch mögliche Minimalbetrieb mit Geschäftsreisenden und Gastronomie-Take-Away- oder Lieferservice stehe dem nicht im Wege. Ein Teilschließung reichte aus. Letztlich handelte es sich klar um einen faktische Schließung. Eine solche sei von der betreffenden Versicherungsbedingung umfasst, auch wenn das nicht eindeutig so darin zu finden sei.  „Es liegt eine bedingungsgemäß versicherte faktische Betriebsschließung vor.“, heißt es in den Urteilsgründen. Maßstab der Auslegung der Versicherungsbedingungen sei, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse die jeweilige Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Zusammenhangs verstehen muss. „Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Versicherer, sagt das Gericht in aller Deutlichkeit. Etwas, was wir seit Beginn der Debatte auch regelmäßig herausstellen und was sich auch auf reine Gastronomiebetriebe zwanglos übertragen lässt.“, so Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing von Wirth-Rechtsanwälte.

Auch mit dem häufig von Versicherern bei den Ablehnungen vorgetragenen Argument, dass unter Bezug auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Vertragsschluss unbekannte Erreger, wie aktuell Covid-19, nicht vom Versicherungsschutz umfasst seien, setzt sich das LG auseinander. Da der Versicherer es selbst in der Hand hatte, einen eindeutig abschließenden Katalog der Erreger aufzunehmen, sei auch Covid-19 von der – regelmäßig – dynamischen Bezugnahme auf die Paragrafen 6 und 7 des IfSG umfasst, wie dies in den streitigen Bedingungen auch der Fall war.

„Damit liegt eine erste Entscheidung klar zugunsten des betroffenen Hotel- und Gastronomiegewerbes vor. Die eindeutigen Worte des Gerichts zu den Argumenten vieler Versicherer zeigen, was wir schon von Beginn dieser ganzen Diskussion gesagt haben: In den allermeisten Fällen besteht bedingungsgemäß Versicherungsschutz und die peinlichen Zahlungsangebote von 10, 15 Prozent, fußend auf dem bayerischen Kompromiss, sind ein schlechter Versuch.“ so Strübing, der eine Vielzahl von Betroffenen vertritt.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen Mitgliedern bereits empfohlen, ihre Ansprüche zu wahren. Es wird geschädigten Unternehmen dringend geraten, die Ablehnungen oder auch vermeintliche Kulanzangebote der Versicherer fachkundig prüfen zu lassen.

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste, finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte. Ansprechpartner zu dieser Meldung: Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M. struebing@wirth-rae.de

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Am 27. Mai 2020 findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BT-Drucksache 19/18794) statt. Neben anderen ist der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW dort auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen.

„Wir haben viele objektiv überzeugende Fakten gegen das Gesetzesvorhaben und für eine bundeseinheitliche IHK-Aufsicht über die unabhängigen Finanzdienstleister. Gut zu wissen, dass wir inzwischen auch mit äußerst klaren Stellungnahmen den Nationalen Normenkontrollrat und den Finanz- und den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates 1:1 argumentativ bei uns wissen.“ so der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Weiterhin geladen sind zu der Anhörung u.a. Prof. Dr. Matthias Beenken, der VOTUM Verband, der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft. Obwohl das Gesetzesvorhaben im Koalitionsvertrag verankert ist, gibt es erheblichen Widerstand dagegen auch aus großen Teilen der CDU/CSU und der FDP und zunehmend auch der SPD.

Nach einer Umfrage des AfW würden die zusätzlichen Kosten für die betroffenen mittelständischen Gewerbetreibenden dazu führen, dass ca. 50 % der unabhängigen Finanzdienstleister ihrer Tätigkeit für die Kunden einstellen würden. Näheres dazu HIER . https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/dramatischer-schwund-bei-unabhaengigen-finanzdienstleister-durch-bafin-aufsicht/

Entgegen der im Gesetzesentwurf prognostizierten Kosten von 985 Euro rechnet der AfW mit mindestens 4000 Euro jährlicher Kosten für den einzelnen Gewerbetreibenden. Näheres dazu HIER . https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/presse/explodierende-kosten-fuer-gewerbetreibende-durch-bafin-aufsicht/

Die Stellungnahme des Normenkontrollrates, der Ausschüsse des Bundesrates und des AfW finden Sie HIER . https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/agenda/bafin-aufsicht-fuer-%c2%a7-34f-vermittler-innen-wenden-sie-sich-an-ihren-bundestagsabgeordneten-jetzt/

„Die SPD muss sich fragen lassen, warum sie – im irritierenden Schulterschluss mit dem Bankenverband  – den Bankenvertrieb mit seinen Verkaufsvorgaben einer unabhängigen Finanzberatung vorzieht. Die Aufsicht insbesondere der IHKen hat sich bewährt und es gibt keinen objektiv belastbaren Grund für dieses exorbitant teure, mittelstandsfeindliche und verbraucherschädliche Vorhaben. Letztlich betrifft das Vorhaben zudem mittelbar auch die unabhängigen Versicherungsmakler, denen als nächsten ein solch arbeitsplatzvernichtender Schritt drohen würde.“ so Wirth weiter.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung meldet Rekordumsätze in der Coronazeit und präsentiert spannendes und problemlösendes Webinar für freie Finanzdienstleister am Dienstag den 19.Mai 2020 um 10 Uhr mit dem Titel:

 

Corona – Be different or die!

  • Klartext, die Szenarien der Corona Krise
  • Negatives und Positives – Die größte Wirtschaftskrise aller Zeiten
  • Niemand wird uns helfen außer wir selbst, stehen wir also auf!
  • Ihr Notfallplan – So beschaffen Sie sich schnell und sofort Kapital
  • Staatskredite ohne Umsatz = schnelle Pleite
  • Bankgespräche, Steuerstundung, Steuersenkung, Kostensenkung
  • Sofortiges Umsatzwachstum in der Krise
  • So bauen Sie sich in kürzester Zeit Ihr passives Einkommen auf
  • Das Rettungsprogramm für Ihre vermögenden Kunden
  • Sofortkapital für Ihre Kunden
  • Sicherung vor Hyperinflation
  • Digitale Beratung und Abwicklung, das System gegen alle Krisen
  • Produkte mit außergewöhnlicher Kundenakzeptanz
  • Corona Schlüsselthemencheckliste – Lösungen für vermögende Kunden
  • Raus aus der Krise – Aufstehen – los geht’s!

 

Dienstag, 19.05.2020 – 10:00 Uhr

Hier anmelden: https://dgfrpmbh.clickmeeting.com/corona_be_different/register

Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!

 

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH gehört mit einem Anlagebestand von über 2 Mrd. € zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum.

Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit ihren 750 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 670.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Provisionserlöse, Betriebsergebnis und Ergebnis vor Steuern weitgehend im Plan

 

Die Bonnfinanz AG hat das Geschäftsjahr 2019 nach der Übernahme durch den Wachstumsinvestor BlackFin Capital Partners weitgehend wie geplant abgeschlossen. Die Provisionserlöse sanken leicht um 3 % auf 58,9 Mio. € (i.V. 60,7 Mio. €). Der Produktmix verschob sich nur leicht. Wesentliche Umsatzträger waren erneut die Lebensversicherung, die Finanzierung sowie die Schaden- und Unfallversicherung. Das Betriebsergebnis lag bei 1,2 Mio. € (i.V. 6,4 €). Zurückzuführen ist die Belastung des Ergebnisses auf Sondereffekte im Rahmen der Separierung vom Zurich Konzern sowie auf beträchtliche Investitionen in neue IT-Systeme, Mitarbeiter und Produkte. Das bereinigte EBITDA (ohne Sondereffekte) stieg um 14 % auf 5,8 Mio. € (i.V. 5,1 Mio. €).

Martin Lütkehaus, Vorstandsvorsitzender der Bonnfinanz AG:„Trotz der großen Herausforderungen im Transformationsjahr 2019, dem Carve Out aus dem Zurich Konzern und einem Rückgang von Vertriebspartnern, vor allem in der Region Franken, konnten wichtige finanzielle und strategische Ziele erreicht werden. Das verdanken wir insbesondere der gesteigerten Produktivität unserer Vertriebspartner.“

Wachstumsinitiative Roadmap23

Die umfassende Zukunftsausrichtung der Bonnfinanz zu einem eigenständigen Allfinanzdienstleister begann mit der Übernahme durch BlackFin Capital Partners am 2. April 2019 (rückwirkend zum 1. Januar 2019). Gebündelt wurden die zentralen Maßnahmen des Transformationsprozesses im Projekt Roadmap23. Das strategische Zielbild sieht u.a. einen Markenrelaunch, eine Recruiting- und Qualifizierungsoffensive, ein überarbeitetes Karriereund Vergütungsmodell, Investitionen in einen Ausbau der IT-Infrastruktur in Höhe von ca. 7 Mio. € sowie eine weitere Diversifizierung des Produktportfolios vor. Die mit der Roadmap23 verbundenen Zwischenziele wurden 2019 vollumfänglich erreicht.

Dr. Kai Wilhelm Franzmeyer, Managing Director von BlackFin Capital Partners für Deutschland, Österreich und die Schweiz und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bonnfinanz AG: „Die Bonnfinanz AG bietet exzellente Voraussetzungen, weiter in Wachstum zu investieren. Bis Ende 2020 erneuert das Unternehmen die gesamte Softwarelandschaft. Die Zahl der Vertriebspartner soll signifikant gesteigert werden. Auf der Agenda steht auch anorganisches Wachstum durch die Akquisition von Vertriebsgesellschaften oder -netzen.“

Vorstandsvorsitzender Martin Lütkehaus verlässt Bonnfinanz

Weil die Neuaufstellung der Bonnfinanz AG auf einem guten Weg ist, hat sich Martin Lütkehaus entschieden, das Unternehmen mit Wirkung zum 1. Mai 2020 zu verlassen, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Im Vorstand der Bonnfinanz AG war Martin Lütkehaus seit Dezember 2012 tätig, zuerst als Chief Operating Officer, anschließend als Vorstandsvorsitzender. Im Zurich-Konzern sammelte er zuvor in unterschiedlichsten Führungspositionen in Deutschland und im internationalen Umfeld in der Konzernzentrale in Zürich vielfältige Erfahrungen in den Bereichen Business Development, Strategie und Vertrieb.

Seine berufliche Laufbahn im Finanzdienstleistungsmarkt startete der Diplom-Ingenieur Anfang der 1990er Jahre als Leben Produktmanager der damaligen Equity & Law in Wiesbaden im Maklerbereich. Danach war er Managing Director einer internationalen Beratungsgesellschaft in den Niederlanden, später in München.

Dr. Kai Wilhelm Franzmeyer: „Martin Lütkehaus hat das Unternehmen mit Tatkraft, strategischem Geschick und ausgewiesener Vertriebs- und Produktkompetenz geführt. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und seine Bereitschaft, die Transformation der Bonnfinanz AG auf einem entscheidenden und schwierigen Wegstück zu begleiten, danke ich ihm sehr herzlich. Für die Zukunft wünsche ich ihm privat und beruflich alles Gute.“ Die Vorstandsmitglieder Dirk Benz (Vertrieb und Marketing) und Stefan Mertes (Produkte, Finanzen und IT) leiten das Unternehmen ab sofort gemeinsam.

Ausblick 2020: Wachstum durch Investitionen und fokussierte Kundenorientierung

Im Laufe des Jahres wird die neue Positionierung und der damit verbundene neue Markenauftritt ausgerollt. Bonnfinanz wird sein Profil als Qualitätsvertrieb weiter stärken und sichtbarer im Markt agieren. Priorität haben dabei die Gewinnung und Qualifizierung kompetenter Vertriebspartner und die fokussierte Ausrichtung der Produkte und Services an den Bedürfnissen der Kunden. In diesem Kontext wird auch der Innendienst personell verstärkt und im Sommer eine neue Immobilie mit Campus-Räumlichkeiten bezogen.

Die strategischen Investitionen in die IT-Infrastruktur kommen vor dem Hintergrund der weltweiten Corona-Pandemie zum richtigen Zeitpunkt. Auf Grundlage neuer digitaler Plattformen und Softwareangebote wurde das Serviceangebot für Vertriebspartner bereits deutlich ausgebaut und Videoberatungen für Kunden erfolgreich eingeführt. Nach einem stabilen 1. Quartal 2020 ist die Bonnfinanz auch für die Folgequartale positiv gestimmt und wird die Transformation planmäßig umsetzen.

Bonnfinanz, gegründet 1970, ist der traditionsreichste Allfinanzvertrieb in Deutschland. Seit jeher bietet das Unternehmen zielorientierte und Existenz sichernde Allfinanzberatung für alle. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bonn und zählt mit Finanzberatern in ganz Deutschland zu den führenden Adressen im Bereich Finanzdienstleistungen.

BlackFin Capital Partners ist ein auf Wachstum spezialisierter Investor, der 2009 gegründet wurde und ein Vermögen von 1,8 Mrd. Euro verwaltet. Das Team besteht aus 30 erfahrenen Fachleuten aus verschiedenen europäischen Ländern. Die Strategie des Unternehmens, das Büros in Paris, Brüssel und Frankfurt hat, konzentriert sich auf Geschäfte im Finanzdienstleistungssektor in Kontinentaleuropa.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung, Rabinstr. 8, 53111 Bonn, Tel: 0228 533 246, Fax: 0228 268-9359-246, www.bonnfinanz.net

Gut gemeint, aber eine große Chance liegen gelassen. So lassen sich in aller Kürze die Empfehlungen der von der Bundesregierung beauftragten Rentenkommission zusammenfassen.

 

Das Experten-Gremium hatte rund eineinhalb Jahre über die Zukunft der Rente ab 2025 beraten. „Herausgekommen ist leider nicht der erhoffte große Wurf“, kritisiert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Vor allem bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge habe es die Kommission verpasst, neue Akzente zu setzen beziehungsweise konkrete Konzepte vorzustellen. „Das ist ärgerlich, weil beim Thema private Altersvorsorge viele Bürger überfordert sind“, so Tilmes. Dabei ist gerade jetzt in der aktuellen Corona-Krise eine professionelle Finanzplanung, die die individuellen Bedürfnisse und die Lebensplanung berücksichtigt, extrem wichtig. Individuelle Hilfestellung leisten professionelle CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®. Die CFP®-Professionals verstehen die Kundenwünsche wirklich und helfen, diese langfristig zu erfüllen.

Auf 127 Seiten geht die Rentenkommission auf die drei Säulen der Altersvorsorge ein. Benannt wird unter anderem das Problem einer „erheblichen finanziellen Mehrbelastung in der Rentenversicherung“ durch die Alterung der Gesellschaft. Daraus resultiert eine der wichtigsten Empfehlung: So schlägt die Rentenkommission für das Rentenniveau ab 2025 einen Korridor zwischen 44 und 49 Prozent vor. Aktuell liegt der Wert bei 47,6 Prozent. Und für den Beitragssatz empfiehlt das Gremium eine Obergrenze zwischen 20 und 24 Prozent. Der Beitragssatz bezeichnet den Anteil des Bruttolohns, der an die Rentenkasse geht. Aktuell liegt der Satz bei 18,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und -geber teilen.

So weit, so nachvollziehbar. „Bei der privaten Zusatzvorsorge beschränken sich die Vorschläge allerdings weitgehend darauf, die Riester-Rente durch höhere Förderbeträge zu stärken, die Abschaffung von unmittelbarer und mittelbarer Förderung und die Transparenz der Vorsorgeprodukte zu verbessern“, erklärt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Die obligatorische Beitragsgarantie sollte flexibilisiert werden, damit der Beitragszahler zwischen Garantie und Renditechance wählen kann“.

Der Zustand der privaten Altersvorsorge sei zwar „nicht zufriedenstellend“, so heißt es in dem Bericht. Was die Gründe dafür sind und vor allem, wie man das – abgesehen von der Riester-Rente – von Seiten der Politik ändern will, darüber verlieren die Experten jedoch kaum ein Wort. „Die Vorschläge fallen insgesamt zu vage und unkonkret aus“, kritisiert Prof. Tilmes. Und vor allem fehlen Anreize, die die private Vorsorge attraktiv machen. Nicht nachvollziehbar ist nach Ansicht des FPSB außerdem, warum sich die Kommission nicht zu einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze festlegen will. Diese Frage sollte zu einem späteren Zeitpunkt in einem Alterssicherungsbeirat beraten werden, so die Empfehlung. Dieser solle erst im Jahr 2026 erstmals eine Empfehlung aussprechen. Die derzeitige Regelung sieht bekanntlich vor, dass bis zum Jahr 2031 das Rentenalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird. Die Bundesregierung hat nun angekündigt, die Empfehlungen der Kommission zu prüfen und in ihren weiteren Überlegungen einzubeziehen.

Private Altersvorsorge bekommt neuen Stellenwert

„Weil die Rentenkommission sich vor klaren Aussagen und Konzepten drückt, ist unklarer denn je, wie die Rente ab 2025 aussehen wird“, bemängelt Tilmes. Die Konsequenz daraus: „Es ist ein Fehler, sich nur auf die gesetzliche Rente zu verlassen. Wer im Alter genug haben will, muss selbst vorsorgen und Geld gezielt und intelligent zurücklegen.“ Konkret bedeutet das: Die Lücke in der gesetzlichen Altersvorsorge und die demografische Entwicklung zwingen zum Umdenken – und zwar bei Männern und Frauen gleichermaßen. Weil die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, und die Inflation die Spareinlagen langfristig aufzehren wird, ist das Thema Altersvorsorge wichtiger denn je.

„Viele Menschen wissen jedoch nicht, welche Ausgaben sie als Rentner tatsächlich haben werden – und sorgen deshalb schlecht vor“, berichtet Prof. Tilmes aus der Beratungspraxis. Professionelle Finanzplaner, wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Professionals), können hier Abhilfe schaffen. Denn das Ziel einer Finanzplanung ist es, ein auf realistischen Annahmen beruhendes Langzeitkonzept für den Vermögensaufbau und damit auch die Ruhestandsplanung zu erarbeiten. In die Berechnungen fließen sowohl die persönlichen Risikopräferenzen, der familiäre Lebensplan sowie weitere wichtige Parameter, wie etwa bestehendes Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten, mit ein.

„Ein professionell erstellter Finanzplan kann dem verunsicherten Verbraucher helfen, entsprechende Defizite in der Ruhestandsplanung aufzudecken“, empfiehlt der FPSB-Vorstand. Nur solch ein genauer Fahrplan mit einer umfassenden Vermögens- und Rentenübersicht schafft die Voraussetzung, seinen lang ersehnten Ruhestand zufrieden und in finanzieller Freiheit genießen zu können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise fanden die VEMAtage dieses Jahr vom 5. bis zum 7. Mai als reine Online-Veranstaltung statt.

 

Den Auftakt bildete fast schon traditionsgemäß der Vortrag der beiden Vorstandsmitglieder Hermann Hübner und Andreas Brunner, in dem beide über Neuerungen und Planungen für das laufende Jahr informierten. VEMA-Makler dürfen sich sicher sein, dass das Uhrwerk VEMA auch in der Corona-Zeit nicht stillsteht und alle Mitarbeiter tüchtig daran arbeiten, um in ihren Bereichen weitere Mehrwerte für die Maklerkolleginnen und -kollegen zu schaffen.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurde den Teilnehmern eine große Zahl an fachlich hochwertigen Online-Schulungen für alle Zielgruppen angeboten. Die Themenauswahl fiel dabei sehr abwechslungsreich aus: Es wurde an technische Lösungen gedacht – wie etwa die VEMA-Postbox 2.0, die mehr ist als nur ein einfacher Postkorb. Ferner wurde an aktuellen Schadenbeispielen durch Entschädigungsberechnungen gezeigt, wie wichtig ein hochwertiger Versicherungsschutz in der heutigen Zeit ist. Die Besonderheiten der VEMA-Deckungskonzepte – wie beispielsweise der VEMA-Klauselbogen – wurden in einem Vortrag anhand von Schadensfällen umfangreich erläutert.

Mit nahezu 8500 Teilnehmern wurden die Vorträge ausgesprochen gut angenommen. Die Online-VEMAtage wurden von den Teilnehmern sehr gut bewertet, wobei wir auch viele neue Ideen und Optimierungsmöglichkeiten für die Zukunft erhielten. Sollten Sie eine Sendung verpasst haben, finden Sie alle Vorträge auch in der VEMA-Mediathek.

Die diesjährige Hauptversammlung der Genossenschaftsmitglieder wird zu einem gesonderten Veranstaltungstermin voraussichtlich am 15. Oktober in Fulda stattfinden.

Die VEMAtage waren ein Erfolg auf ganzer Linie. Viele Teilnehmer wünschten sich für die Zukunft die Online-Variante der VEMAtage als Ergänzung zu der Präsenzveranstaltung.

Der persönliche Austausch ist uns jedoch nach wie vor sehr wichtig – und wir freuen uns, schon jetzt mitteilen zu dürfen, dass die VEMAtage im kommenden Jahr vom 11. bis zum 12. Mai wieder in Fulda stattfinden. Die Rückkehr zum liebgewonnenen Veranstaltungsort sowie das neue Gesamtkonzept der Messe werden ganz sicher für zusätzliche Begeisterung sorgen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Für die meisten Finanzberater und Versicherungsmakler wird die persönliche Kundenberatung bis auf weiteres schwierig bis unmöglich bleiben.

 

Der Versicherer Standard Life will seinen Vertriebspartnern in dieser, durch den Coronavirus verursachten Lage deshalb auf zwei Wegen helfen – durch den vergünstigten Einstieg in die digitale Kundenberatung sowie durch den vorübergehenden Aufschub von Courtage-Rückzahlungen.

Um eine vollständig digitale Kundenberatung sowohl für Bestands- als auch für Neukunden zu ermöglichen, hat Standard Life das Fintech Flexperto als Kooperationspartner gewonnen. Das Berliner Unternehmen, ein Experte für die digitale Kundenkommunikation, bietet spezielle Software für den digitalen Vertrieb und die Finanzberatung per Video. Vertriebspartner von Standard Life können diese Software zu einem um rund ein Drittel reduzierten Preis über Standard Life bestellen. Außer einem leistungsstarken Rechner, einer (eingebauten) Kamera, einem Mikrofon und einer stabilen Internetverbindung seien keine weiteren Voraussetzungen notwendig, um in die Videoberatung einzusteigen, versichert Flexperto.

Die Software hält neben der Beratung per Video u. a. auch die Online-Terminvereinbarung parat, den Austausch von Dateien und Text-Chat sowie die rechtssichere E-Signatur zum Vertragsabschluss. „Die Flexperto-Lösung ist perfektioniert für den Einsatz im Beratungs- und Vertriebsalltag. Viele Vermittler führen über 20 Beratungstermine pro Monat über unsere Beratungslösung durch und schreiben in der Corona-Krise bessere Zahlen als im Vorjahr – das ist sehr ermutigend“, betont Felix Anthonj, Gründer und Geschäftsführer von Flexperto.

Acht Monate Aufschub bei Courtage-Rückforderungen

Als weitere Erleichterung kommt Standard Life seinen Vertriebspartnern in der aktuellen Situation auch bei der Rückforderung von Courtagen entgegen. Die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 aufgrund von Beitragsferien, -freistellungen und -reduzierungen anfallenden Rückforderungen werden um acht Monate zum Wirkungsdatum aufgeschoben. Sollte die Notwendigkeit dieses Zugeständnisses über den 1. Juli 2020 hinaus weiter bestehen, wird eine weitere Verlängerung geprüft. Erst nach Ablauf der acht Monate kommt es zur Courtagerückforderung.

Über diese finanziellen Unterstützungen, staatliche Förder- und Finanzmittel für Makler, die Entwicklungen der Kapitalanlagen in der Krise und aktuelle Online-Weiterbildungsangebote informiert Standard Life auf dem extra eingerichteten „Standard Life Corona Blog“ auf seiner Website.

„Die Corona-Krise hat die Arbeitsweise der Vermittler massiv verändert, sie hat für viele Kunden und auch für Makler finanzielle Auswirkungen.  Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere Vertriebspartner bestmöglich zu unterstützen, denn es gibt aktuell einen sehr großen Bedarf an unabhängiger Beratung“, sagt Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing bei Standard Life Deutschland. „Kunden suchen gerade jetzt nach Informationen. Sie wollen wissen, wie sich die eigene Vorsorge in der Krise entwickelt hat und ob eine Anpassung der bisherigen Vorsorgestrategie notwendig ist. Hier ist der Rat eines unabhängigen Beraters gefragt. Das bietet Finanzberatern neue Chancen, eine systematische Finanzplanung mit ihren Kunden aufzubauen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Standard Life Versicherung, Zweigniederlassung Deutschland der Standard Life Assurance Limited, Lyonerstraße 15,D­-60528 Frankfurt am Main, Tel.: 01802/214748, Fax: 69/66572110, www.standardlife.de

In Deutschland verwalteten Robo-Berater Ende 2019 ein Fondsvermögen von 7,5 Milliarden Euro.

 

Das entspricht knapp 60 Prozent der von ihnen in der EU betreuten Gelder (13 Milliarden Euro). Deutsche Privatanleger haben somit gut ein Prozent ihres Fondsvermögens automatisiert angelegt. In anderen EU-Ländern, in denen Sparer ebenfalls viel Geld in Fonds angelegt haben, wie Italien, Spanien und Frankreich liegt der Anteil jeweils nur bei 0,1 Prozent.

Auch bei der Verbreitung liegt Deutschland mit 3.800 Robo-Kunden je eine Million Einwohner im EU-Vergleich in der Spitzengruppe. Dies ist beachtlich, weil einige Nachbarländer (England und Niederlande) die Verbreitung der automatisierten Beratung durch ein Provisionsverbot in der Anlageberatung unterstützen. Dennoch werden Robo-Berater dort nicht zwangsläufig stärker genutzt. Zwar ist in England die Verbreitung mit 8.600 Nutzern je eine Million Einwohner größer als in Deutschland, in den Niederlanden hingegen setzen Anleger deutlich weniger auf die automatisierte Beratung (1.800 Kunden je eine Million Einwohner). Ein Blick in die USA zeigt, dass sich Robo-Berater auch im freien Wettbewerb der Vertriebsmodelle stärker verbreiten können. Dort lassen 25.200 Anleger pro eine Million Einwohner ihre Fonds – ohne Provisionsverbot – durch Robo-Berater verwalten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BVI ­ Bundesverband Investment und Asset­Management e.V., Eschenheimer Anlage 28, D-­60318 Frankfurt/Main, Tel.: 069/154090­0, Fax: 069/5971406, www.bvi.de

AfW startet Aktion „Gemeinsam gegen die BaFin-Aufsicht von § 34f Vermittler/-innen und für einen Fortbestand der unabhängigen Finanzanlagenberatung!“

 

Der Bundesverband Finanzdienstleistung fordert alle Vermittler/-innen auf, sich an seinen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Dafür haben wir eine eigene Landingpage

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/agenda/bafin-aufsicht-fuer-%c2%a7-34f-vermittler-innen-wenden-sie-sich-an-ihren-bundestagsabgeordneten-jetzt/

eingerichtet, auf der alle Details zusammengefasst sind.

„Es ist wichtig, dass jetzt alle Bundestagsabgeordneten durch Vermittlerinnen und Vermittler informiert werden, dass die geplante BaFin-Aufsicht durch ihre enormen Kosten zu einem Kahlschlag der unabhängigen Finanzanlagevermittlung führen wird“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Aktion. „Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundesrates, als auch der Nationale Normenkontrollrat lehnen das Gesetz ab. Das müssen wir allen Abgeordneten verdeutlichen“.

Auf der Landingpage ist auch eine Website verlinkt, über die jede Vermittlerin/jeder Vermittler seinen Bundestagsabgeordneten ermitteln kann.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Auf ihrer Sitzung hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand der Netfonds AG vorgelegten und durch den Wirtschaftsprüfer testierten Konzernabschluss bestätigt und gebilligt.

 

Im Zusammenhang mit der Prüfung haben sich im Rahmen der Konzernkonsolidierung noch Änderungen gegenüber den vorläufig veröffentlichten Zahlen ergeben.

  • Der geprüfte Konzernumsatz steigt danach um 21% auf Euro 113,3 Mio. (Vorjahr Euro 93,6 Mio.)
  • Der Netto-Konzernumsatz erhöht sich nunmehr deutlich überproportional um 31 Prozent auf Euro 26,4 Mio. (Vorjahr Euro 20,2 Mio.)
  • Das Konzern EBITDA erhöht sich auf Euro 3,43 Mio. (Vorjahr Euro 1,39 Mio.)
  • Das Konzern EBIT dreht in den positiven Bereich auf Euro 1,16 Mio. (Vorjahr Euro -0,165 Mio). Bedingt durch die aktuell noch hohe Steuerquote beträgt der Konzerngewinn nach Steuern Euro -0,396 Mio. (Vorjahr Euro -0,719 Mio.)

Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74) hat das Geschäftsjahr 2019 erfolgreich abgeschlossen und ihr dynamisches Wachstum beschleunigt.

Der Konzernumsatz stieg demnach um 21% Prozent auf Euro 113,3 Mio. (Vorjahr Euro 93,6 Mio. Mio.). Der Netto-Konzernumsatz erhöhte sich um 31 Prozent auf Euro 26,4 Mio. (Vorjahr Euro 21,1 Mio.). Die Rohertragsmarge, also der Netto-Konzernumsatz im Verhältnis zum Konzernumsatz, lag bei 23,3 Prozent deutlich über der Zielmarke von 20 Prozent. Das EBITDA lag trotz der weiterhin hohen Investitionstätigkeit in den Vertrieb und die Digital-Plattform finfire mit Euro 3,43 Mio. (Vorjahr Euro 1,39 Mio.) 246% über dem Vorjahreswert.

Die wichtigsten Kennzahlen stellten sich auf Basis der geprüften  Geschäftszahlen wie folgt dar:

in Mio. EUR                            2019       2018           ∆

Konzernumsatz                     113,3        93,6          21%

Netto-Konzernumsatz            26,4        20,2          31%

Rohertragsmarge                   23,3%     21,6%

EBITDA                                     3,43       1,39         246,0%

EBIT                                          1,16      -0,165

Konzergewinn                       -0,396     -0,72

 

Ausblick: Weiteres Wachstum im Jahr 2020, bei weiterhin intensiver

Investitionstätigkeit

Für das Geschäftsjahr 2020 plant der Vorstand mit einem Umsatzanstieg von 10 bis 15 Prozent auf dann Euro 124 Mio. bis Euro 130 Mio. und einem im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich verbesserten EBITDA in der Spanne von Euro 4,0 Mio. bis Euro 4,5 Mio. Diese Prognose gilt vorbehaltlich von Auswirkungen durch die Pandemiesituation. Bisher sind keinerlei größere Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf durch die Corona Pandemie zu erkennen.

Der geprüfte und bestätigte Konzern- und AG Abschluss der Netfonds AG steht kurzfristig im IR – Bereich der Website zum download zur Verfügung. Der Termin der Hauptversammlung ist weiterhin der 23.06.2020. Es ist geplant die Hauptversammlung als reine online Hauptversammlung durchzuführen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de