Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes zum neuen Vorsitzenden des europäischen Dachverbandes FECIF gewählt 

 

Auf der ersten virtuellen Mitgliederversammlung des europäischen Dachverbandes der unabhängigen Finanzberater und Finanzvermittler FECIF am 7. Mai, wurde der geschäftsführende Vorstand des VOTUM Verbandes Martin Klein zum Chairman des Board of Directors gewählt. Er folgt auf David Charlet, Präsident des französischen Verbands ANACOFI. Das Amt wird für drei Jahre vergeben.

FECIF setzt sich vor allem für eine verhältnismäßige Regulierung der europäischen Finanzdienstleister ein und plädiert für einheitliche Regulierungsstandards der Branche in der Europäischen Union.

Martin Klein übernimmt den Vorsitz des Verbandes in einer herausfordernden Zeit. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für die Europäische Union und ihren Zusammenhalt sind noch nicht absehbar.

Aus diesem Grund betont Martin Klein: „Die FECIF Mitglieder sind eine gewachsene Gemeinschaft. Unser regelmäßiger und freundschaftlicher Austausch führt zu einem besseren Verständnis der Situation in den anderen Ländern der Gemeinschaft. Wir sind alle von der Bedeutung des europäischen Projekts überzeugt. Auch auf der Ebene unseres Verbandes muss es daher das Ziel sein, dass aus den temporären Grenzschließungen während der Corona-Krise nicht weiter Trennendes erwächst. Bereits heute müssen die Weichen auf europäischer Ebene für die Zeit nach Corona gestellt werden. Der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu.“

Während seiner Amtszeit will Klein einen Fokus auf die Umsetzung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung setzen. „Zum einen brauchen wir hier Praktikabilität und Rechtssicherheit für die Berater. Die Entwicklung muss aber auch als einzigartige Chance erkannt werden. Wenn Verbraucher erkennen, dass die Art und Weise wie sie ihr Geld anlegen einen Einfluss auf die Umwelt, bspw. in Form von Reduktion der CO2-Produktion hat, und wir diese Effekte sichtbar machen, ist dies ein hervorragendes Werkzeug für Berater. Hier werden wir ein europäisches Berater-Projekt auf den Weg bringen.“ kündigt Klein an.

Als Vorsitzender von FECIF wird er zudem die von der Europäischen Kommission aufgenommene Überprüfung der MiFID-II und die Erarbeitung eines Aktionsplans für FinTechs begleiten.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Bessere, umfangreichere und flexiblere Tarifierungsmöglichkeiten als je zuvor.

 

Im Wonnemonat Mai, der ja bekanntlich „alles neu macht“, bringt der Deckungskonzeptanbieter degenia den neuen PHV-Tarif T20 auf den Markt.

Neue Tarife für Alleinerziehende und Best Ager

Innerhalb der vier bekannten Tariflinien basic, classic, premium und optimum konnten die Vermittler bereits im aktuellen T17 den individuell  passenden Versicherungsschutz für Singles, Paare und Familien auswählen. Ab sofort steht nun auch ein zusätzlicher Tarif für Alleinerziehende zur Verfügung. „Gerade in der momentan außergewöhnlichen Corona-Krise scheint diese Gruppe besonders schwer belastet zu sein. Deshalb können sich Alleinerziehende mit ihren Kindern günstiger absichern als z. B. Familien“, so Halime Koppius, Vorstand der degenia AG. Best Ager ab 60 können jetzt den speziellen Paar-Tarif abschließen, der wiederum im Vergleich zum Familientarif einen günstigeren Beitrag ermöglicht.

Absolutes Highlight in der degenia PHV-Historie: Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander

Um im stetigen Bedingungskampf der PHV-Anbieter auch weiterhin eine Spitzenposition einnehmen zu können, sind im neuen T20-Konzept in den Tariflinien premium und optimum auch unmittelbare Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander mitversichert – und zwar bis zur jeweiligen Versicherungssumme bzw. bis maximal 15 Mio. Euro pro Person.

Auswählbare Versicherungssummen innerhalb des T20

Ein weiteres Novum des T20 ist die Wahl verschiedener Versicherungssummen in den Tariflinien premium und optimum: 15 Mio. EUR, 25 Mio. EUR oder 50 Mio. EUR stehen ab sofort zur Auswahl. Ebenfalls bietet der T20 auch die Möglichkeit, eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150 je Schadenfall zu vereinbaren, wodurch der Beitrag noch etwas attraktiver für die Kunden wird.

Antragsannahme bei einem Vorschaden

Um die Flexibilität des Vermittlers im Kundengespräch weiter zu erhöhen, sind jetzt auch Vorverträge mit einem Vorschaden kein Problem bei der Antragsannahme. Solange es sich um max. 1 Schadenfall in den letzten 5 Jahren handelt, nehmen wir Anträge bis zu einer Vorschadenhöhe von EUR 10.000 an. Bislang lag diese Grenze bei EUR 500.

Verlängerung der Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung

Auf Wunsch vieler Makler wurde in dem neuen T20  die Wartezeit nach der Schule oder nach der Erstausbildung von bisher 12 Monaten auf 18 Monate verlängert.

Reduzierung des Beitrages

Unsere bisherigen Beiträge waren schon sehr marktkonform kalkuliert. Dennoch haben wir es geschafft, sie teilweise noch einmal um bis zu 25% zu reduzieren. So kann sich beispielsweise ein Single in unserem basic-Tarif (mit EUR 150 SB) bereits ab EUR 21,75 Jahresbeitrag versichern.

Beste Leistungen im optimum-Tarif

Viele Makler haben aktuell vor, auch ihren Privathaftpflichtbestand einem sogenannten „Portfoliomanagement“ zu unterziehen. Das funktioniert aber haftungstechnisch nur, wenn der neue Tarif mindestens die Leistungen des Vorversicherers garantiert. Deshalb beinhaltet der degenia PHV-T20 in der optimum-Variante mit der 50 Mio. EUR Deckung  erstmals eine Vorversicherergarantie. Passend dazu gibt es zusätzlich unsere Best-Leistungs-Garantie, verbunden mit einer Konditionsdifferenzdeckung. Der Aktualität der Corona-Krise geschuldet, ist die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit mitversichert – und das sogar bis zu 24 Monaten.

Für dieses Konzept gilt: digital von Anfang an

Von Antrag bis Abschluss gibt es kein Papier mehr. Auch die gesamte Kommunikation läuft digital bzw. via E-Mail. Policen in Papierform erhält der Versicherungsnehmer VVG-konform nur noch auf ausdrücklichen Wunsch. Weitere Infos finden Sie unter https://degenia.de/produkte/recht-haftung/privathaftpflicht-t20/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Gerade in Zeiten von Corona setzen Versicherungen und Vermittler vermehrt auf BiPRO-Normen und sehen die Krise als eine Chance, um heute bereits Weichen für die Zukunft zu stellen.

 

 

Entsprechend verzeichnet der BiPRO e.V einen erheblichen Mitgliederzuwachs aus allen Bereichen der Assekuranz.

Die aktuellen Beschränkungen, verursacht durch die staatlichen Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise, haben viele Wirtschaftszweige sowie große Teile des täglichen Lebens getroffen. Bereits heute können sich Unternehmen aber als Gewinner von morgen sehen, die frühzeitig Ihre Aufmerksamkeit auf die Digitalisierung gerichtet haben, oder bei Beginn der Pandemie sofort handelten. Entsprechend freut sich BiPRO als führender Verein im Bereich der Normierung von unternehmensübergreifenden Prozessen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche 13 neue Mitglieder in den letzten drei Monaten aufgenommen zu haben.

Einerseits können bei den Versicherungsunternehmen als Neumitglieder u.a. die Provinzial Nordwest, die DEVK und die Sparkasse-Versicherung Sachsen begrüßt werden, welche zukünftig mit BiPRO-Normen arbeiten werden. Bei allen Versicherern handelt es sich durchaus um Schwergewichte in der Branche, die im Falle der DEVK und der Provinzial Nordwest auf vier, beziehungsweise drei Millionen Kunden kommen. Dies macht die Provinzial Nordwest gleichzeitig zur zweitgrößten öffentlichen Versicherungsgruppe in Deutschland. Die nur im Freistaat tätige Sparkassen-Versicherung Sachsen kommt ebenfalls auf über 1,25 Millionen Verträge, wovon alleine 45% Lebensversicherung abdecken.

Auf der anderen Seite hat sich Leue und Nill, Top-Makler mit Hauptfirmensitz in Dortmund, entschieden, zukünftig unter Nutzung von BiPRO-Normen Versicherungslösungen für die Bedürfnisse ihrer internationalen Kunden zu managen. Dadurch setzt das Unternehmen, welches auf eine über einhundertjährige Geschichte zurückblicken kann, vermehrt auf Digitalisierung und schlanke Betriebsabläufe.

Auch aus dem Start-up-Segment konnte BiPRO in Form von SkenData ein neues Mitglied gewinnen. Die Expertise des Unternehmens aus Rostock ist Wertermittlung von Gebäuden, wofür sie Daten und künstliche Intelligenz mit standardisierten Wertermittlungsverfahren verbinden. Durch die Mitgliedschaft bei BiPRO setzt SkenData weiterhin entschlossen auf Innovation und zukunftsfähige Lösungen.

Frank Schrills, geschäftsführender Präsident des BiPRO e.V.: „Die Corona-Krise wird Deutschland digitaler hinterlassen. Nicht nur Vertriebsprozesse werden dauerhaft digitaler stattfinden, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere auch im

Zusammenspiel mit Partnerunternehmen, werden automatisierte elektronische Prozesse deutlich an Umfang und Effizienz gewinnen. BiPRO-Normen bilden hierfür eine exzellente Grundlage“.

Die stetig zunehmenden Mitgliederzahlen aus allen Bereichen der Assekuranz zeigen, dass Unternehmen mit den bereits im Markt breit etablierten BiPRO-Normen gut aufgestellt sind. Auch im Hinblick auf die Nach-Corona-Zeit wird die Versicherungsindustrie daher in digitalen Belangen im Wettbewerb bestehen können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BiPRO, Münsterstrasse 304, 40470 Düsseldorf, Tel: 0211 690 150 95, www.bipro.net

Erfolgreiche Cyber-Versicherung für KMU wird erneut aktualisiert und erweitert

 

Die CyberClear-Antragsmodelle von Hiscox erhalten ein weiteres Update. Die erweiterte Deckung schließt ab sofort für Unternehmen mit bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz, die sich via Antragsmodell versichern, nun standardmäßig weitere relevante Schadenquellen ein, die in der Vergangenheit nur optional gegen Mehrbeitrag versichert werden konnten, wenn jeweils eine Risikofrage positiv beantwortet wird. Zum einen gilt dies für den sogenannten Cyber-Betrug, der zu Eigenschäden etwa durch Fehlüberweisungen führt. Zum anderen sind jetzt standardmäßig Betriebsunterbrechungs¬schäden durch einen Cloud-Ausfall oder technische Probleme mit einer Entschädigungsgrenze mitversichert. Der bereits bestehende Schutz für eine teilweise oder vollständige Betriebsunterbrechung wird so um zwei zusätzliche, relevante Schadenquellen ergänzt.

Die genannten Einschlüsse ergänzen die Hauptbestandteile des Produkts: Cyber-Eigenschaden¬deckung, Cyber- und Werbe-Haftpflichtversicherung sowie Cyber-Betriebsunterbrechung. Dabei steht weiterhin die präventive Vorsorge im Zentrum. Jedes versicherte Unternehmen erhält daher einen individualisierbaren Cyber-Krisenplan, der auf den Erfahrungen aus der Schadenpraxis von Hiscox aufbaut. Zudem kann bei aktiver Nutzung des beitragsfreien Online-Cyber-Trainings für Mitarbeiter die Selbstbeteiligung im Schadenfall um 25 Prozent reduziert werden. Darüber hinaus erhält jeder CyberClear-Kunde Zugang zu den Angeboten der Hiscox Business Academy, zu denen weitere, umfassende Präventionsleistungen gehören. Dieses Onlineportal bietet neben Tipps zur Cyber-Sicherheit u.a. auch Informationen zu den Themen Datenschutz und Risikomanagement.

 

„Wir entwickeln unsere Cyber-Versicherung fortlaufend weiter, da sich auch die Gefahrenlage und Kundenbedürfnisse im digitalen Bereich stetig wandeln,” erklärt Ole Sieverding, Underwriting Manager Cyber bei Hiscox Deutschland, die Beweggründe hinter der Erweiterung. „Es ist unser Ziel, durch CyberClear unsere Kunden bestmöglich vor neuen Risiken zu schützen und im Cyber-Krisenfall zu unterstützen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben wir alle auch im eigenen Alltag gemerkt, was Krise ist und wie schnell Situationen sich verändern können. Für die IT-Sicherheit bedeutet das vor allem eine größere Angriffsfläche durch die großflächige Home-Office-Nutzung und vermehrte Phishing-Angriffe, die versuchen, unseren gestiegenen Informationsdurst auszunutzen. Als Cyber-Versicherer der ersten Stunde  sehen wir unsere Aufgabe auch darin, gemeinsam aus unserer Erfahrung zu lernen und Vorsorge zu betreiben, um Angriffe zu reduzieren. Sollte es doch zu einem Schadenfall kommen, geben wir unseren Kunden schnell kompetente Hilfe an die Hand. Umfassende Präventionsmaßnahmen und die Soforthilfe durch unsere spezialisierten Partner bleiben daher grundlegende Pfeiler unserer Cyber-Produkte.“

Umfassender Schutz ohne unklare Ausschlüsse

Hiscox CyberClear enthält alle elementaren Deckungsbausteine im Bereich Cyber und bietet einen umfassenden Schutz der sensiblen physischen und elektronischen Daten. Kunden profitieren bei CyberClear von einem verständlichen Bedingungswerk mit einer sehr weiten Definition von Cybervorfall-Auslösern. Die genannten Erweiterungen können auf Anfrage auch unterjährig in bereits bestehende Antragsmodell-Policen übernommen werden, wenn der Versicherungsnehmer die entsprechenden Antragsfragen positiv beantwortet.

Hiscox kooperiert exklusiv mit den IT-Sicherheitsexperten der renommierten HiSolutions AG, mit PR-Spezialisten sowie spezialisierten Datenschutzanwälten und kann somit präventiv wie auch im Ernstfall umfassende Expertise anbieten.

Webinar informiert über alle Änderungen und Erweiterungen

Am 19. Mai 2020, findet um 10 Uhr ein kostenloses Webinar statt zum Thema „Hiscox CyberClear: Verbesserter Versicherungsschutz durch Änderungen im Antragsmodell“, das sich an Makler richtet. Die beiden Experten Tobias Tessartz (Technical Underwriter Cyber) und Nick Petermann (Graduate Sales & Development Underwriter) klären über den erweiterten Versicherungsschutz bei Hiscox CyberClear auf. Anmeldungen sind ab sofort möglich: https://register.gotowebinar.com/register/8353355280599800845

Video-Statement, Aktion “Sicheres Home Office”, weitere Informationen und Kontakt

Die wichtigsten Erweiterungen bei Hiscox CyberClear fasst Ole Sieverding in diesem Video zusammen: https://www.youtube.com/watch?v=Gqv-AOyRWUA

Noch bis Ende Mai 2020 sind außerdem im Rahmen der Aktion „Sicheres Home Office“ vier Videos zu den Themen „Starke Passwörter setzen“, „Professionelles Passwort-Management“, „Phishing-Angriffe erkennen und abwehren“ sowie „Social Engineering: Der Anwender als Sicherheitsrisiko“ verfügbar. Diese können auf der Website der Hiscox Business Academy kostenlos und ohne Anmeldung abgerufen werden: https://www.hiscox.de/hiscox-business-academy/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Die Bundesratsausschüsse für Finanzen und Wirtschaft lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab.

 

Dies bestätigt die Position des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der diese Aufsichtsübertragung seit längerem kritisiert.

„Wir haben immer gesagt, dass sich die Aufsichtsregelung über die örtlichen Industrie- und Handelskammern seit Jahren bewährt hat“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Daher freut es uns sehr, dass nun auch die Bundesratsausschüsse klar gegen solche Pläne sind.“

Der BVK kritisiert u. a., dass mit der Aufsichtsübertragung doppelte Strukturen bei den IHKn und der BaFin etabliert werden und die mittelständisch geprägten Finanzanlagenvermittler unnötig mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Zudem würde dies dazu führen, dass sich zukünftig die Anlagevermittlung und –beratung auf große Banken und Unternehmen konzentriert.

„Erst kürzlich hat der Gesetzgeber durch die Anpassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) an die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID weitere Auflagen für die Branche beschlossen, wie die elektronische Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen“, so BVK-Präsident Heinz. „Jetzt soll weiter nachgelegt werden, in einer Zeit, in der auch viele Finanzanlagenvermittler durch die Corona-Pandemie mit wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen haben. Insofern ist es mehr als nur angemessen, wenn der Gesetzgeber angesichts des Votums der Bundesratsausschüsse die Aufsichtsübertragung zu den Akten legt und nicht weiterverfolgt.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat mit vielen seiner Fördermitglieder aus dem Versicherungsbereich eine Kampagne gestartet, die zum Ziel hat, auf das Wichtigste hinzuweisen, was jeder Einzelne in Zeiten des Coronavirus beachten sollte:

 

Räumlichen Abstand zum Mitmenschen zu halten. Die Aktion mit dem Titel #abstandistdiebesteversicherung richtet sich damit an alle Bürger in Deutschland. Das Kampagnenkonzept wurde für den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. kostenfrei von der Berliner Agentur birkenbeul communications entwickelt. Der AfW hat das Konzept zuerst seinen Fördermitgliedern aus dem Versicherungsbereich vorgestellt und zur ebenfalls kostenfreien Teilnahme eingeladen. Nahezu alle dieser Versicherer beteiligen sich bereits an der Umsetzung der Aktion. Das Kampagnenmotiv können die Fördermitglieder u.a. auf ihrer Website, in Kundenmitteilungen und in den sozialen Medien verwenden, aber auch ihren Vertriebspartnern zur Verfügung stellen.

Matthias Wiegel, AfW-Vorstand: „Damit senden wir als Verband gemeinsam mit anderen Branchenteilnehmern den Menschen in Deutschland ein klares Signal: Wir erleben herausfordernde Zeiten, können die aktuellen Risiken aber durch räumlichen Abstand zu unseren Mitmenschen verringern.“

Die jeweils auf die teilnehmenden Versicherer in „feel and look“ individualisierte Kampagne wird durch die einzelnen Häuser und deren Vertriebspartner in die Öffentlichkeit getragen.

„Mit #abstandistdiebesteversicherung signalisieren wir einerseits unser aktuelles Problemverständnis und verbinden andererseits dessen Lösung mit dem Begriff der Versicherung, der hier in schwierigem Terrain positiv besetzt wird.“, so Wiegel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die auf Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte bietet die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen an.

 

Geschädigte Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Geschäftsausfälle erlitten haben, können ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung über die Kanzlei bei einem der führenden Prozessfinanzierer, Omni Bridgeway AG kostenfrei prüfen lassen. Bei erfolgreicher Prüfung übernimmt der Prozessfinanzierer das komplette finanzielle Risiko für die Geschädigten.

„Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Konstellationen sehen wir erhebliche Aussichten auf Erfolg für viele betroffene Gewerbetreibende. Daher unterstützen wir gern Unternehmer und Unternehmerinnen, wenn es jetzt um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Versicherer geht, die sich – aus unserer Sicht unberechtigt – weigern, vereinbarte Leistungen bei coronabedingter Betriebsschließung zu erbringen.“, so Herr Dr. Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG.

Mit der Corona-Krise geraten insbesondere unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele hatten für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Inzwischen lehnen jedoch viele Versicherer die Übernahme der Versicherungsleistung ab, unterbreiten Zahlungsangebote, die in vielen Fällen inakzeptabel sind oder drohen mit der Kündigung der Versicherungspolice. Wirth-Rechtsanwälte bearbeitet inzwischen eine Vielzahl dieser Fälle.

„Besonders bei den Vergleichsangeboten ist Vorsicht geboten: Einige Angebote sehen sehr weitgehende Abfindungsregelungen vor, mit denen auch alle zukünftigen Versicherungsfälle wegen SARS Cov-2 ausgeschlossen werden sollen. Ebenso wenig sollten sich Versicherungsnehmer von teilweise recht unverhohlenen Kündigungsandrohungen beeindrucken lassen, weil in vielen Fälle eine solche Kündigung nicht möglich ist.“ kommentiert Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing die derzeitige Lage.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen Mitgliedern ebenfalls bereits empfohlen, ihre Ansprüche zu wahren. Es wird geschädigten Unternehmen dringend geraten, die Ablehnungen oder auch vermeintliche Kulanzangebote der Versicherer fachkundig prüfen zu lassen.

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste , finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte.

Über Omni Bridgeway:

Omni Bridgeway ist ein weltweit führender Prozessfinanzierer, mit umfassender Expertise in unterschiedlichen Rechtssystemen und Standorten in Asien, Australien, Kanada, Europa, dem Nahen Osten, Großbritannien und den USA. Omni Bridgeway bietet die Finanzierung von Streitigkeiten von Beginn des Verfahrens über die Durchsetzung bis hin zur Vollstreckung an. Das Unternehmen ist seit 1986 mit großem Erfolg im Bereich Prozessfinanzierung und internationalen Vollstreckungen tätig.

Omni Bridgeway ist an der australischen Wertpapierbörse (ASX:OBL) notiert und vereint nun die führenden Prozessfinanzierer, IMF Bentham Limited, Bentham IMF und ROLAND ProzessFinanz unter einem Namen. Das Unternehmen umfasst auch einen Joint Venture mit der IFC (Teil der Weltbankgruppe).

Über Wirth-Rechtsanwälte:

Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz und Datenschutz spezialisiert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Allianz, Canada Life und Nürnberger dominieren den Markt der bAV-Anbieter.

 

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Fachmagazins AssCompact. Untersucht wurden unter anderem der Geschäftsanteil, aber auch die Zufriedenheit und die Weiterempfehlungsquote der Produktanbieter.

Das Fachmagazin hat mit der Studie „AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2020“ erneut die Favoriten der Makler im Bereich der bAV gekürt. Untersucht wurden die Durchführungswege Direktversicherung und Unterstützungskasse. Aber auch allgemeine Fragen zur aktuellen Situation des bAV-Geschäfts wurden unter die Lupe genommen.

Allianz unangefochten an der Spitze

Die Allianz dominiert in Sachen Geschäftsanteil weiter den bAV-Markt. Wie bereits im Vorjahr lässt der Versicherer die anderen Anbieter weit hinter sich. Dies gilt sowohl für die Direktversicherung, als auch für die Unterstützungskasse. Bei letzterem konnten jedoch die Verfolger im Vergleich zum Vorjahr etwas Boden gut machen: Die Nürnberger schiebt sich von Platz 3 auf Platz 2 und tauscht damit die Plätze mit der Canada Life. Es folgen ALTE LEIPZIGER und Swiss Life.

Im Bereich der Direktversicherung sichert sich Canada Life wie auch schon im Vorjahr den „Silberrang“. Es folgen auf den Plätzen Nürnberger, ALTE LEIPZIGER und VOLKSWOHL BUND.

Favoriten der Makler im Bereich der bAV

 

Direktversicherung

  1. Allianz (1)
  2. Canada Life (2)
  3. Nürnberger (4)
  4. ALTE LEIPZIGER (3)
  5. VOLKSWOHL BUND (5)

 

Unterstützungskasse

  1. Allianz (1)
  2. Nürnberger (3)
  3. Canda Life (2)
  4. ALTE LEIPZIGER (4)
  5. Swiss Life (6)

 

Basis des Rankings: Höhe des Geschäftsanteils; Vorjahresplatzierungen in Klammern, Quelle: AssCompact AWARD – Betriebliche Altersversorgung 2020

Welche Anbieter Vermittler einem Kollegen weiterempfehlen

Die Studie untersucht neben dem Geschäftsanteil und der Zufriedenheit auch die „Weiterempfehlungsquote“. Der sogenannte Net-Promoter-Score (NPS) gibt an, welche Anbieter ein Vermittler seinem befreundeten Kollegen weiterempfehlen würde. Beim Durchführungsweg Direktversicherung gelangt überraschenderweise ein Versicherer an die Spitze, der sich nicht in den Top-Ten der am meisten vermittelten Anbieter wiederfindet: die Condor. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Canada Life und ALTE LEIPZIGER. Bei der Unterstützungskasse sind die am meisten empfohlenen Anbieter Canada Life, Nürnberger und ALTE LEIPZIGER.

Zur Studie

Die Studie basiert auf einer Online-Umfrage. Die Netto-Stichprobe nach Bereinigung umfasst 308 Teilnehmer. Diese sind ausschließlich als Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche tätig. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.250 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartnerin ist Sophia Tannreuther (Tel. 0921 75758-23, E-Mail: tannreuther@bbg-gruppe.de).

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de

Industrieversicherer Allianz Global Corporate & Specialty empfiehlt Sicherheitsinspektionen vor Ort und spezielle Maßnahmen zur Schadenverhütung, um eine erfolgreiche und sichere Inbetriebnahme von Produktionsstätten nach der temporären Schließung zu gewährleisten

 

Weltweit wurden in Folge der Coronavirus-Pandemie Unternehmen auf der ganzen Welt vorübergehend geschlossen. Nach der Phase des Stillstands bereiten sich nun viele Firmen auf die Wiedereröffnung vor. Dabei ist es wichtig, dass sie besondere Vorsicht an den Tag legen, um mögliche Gefahren oder Probleme zu identifizieren, die während der Schließung aufgetreten sein könnten, oder um Schäden vorzubeugen, die beim Hochfahren von Anlagen entstehen könnten. Ein neues Bulletin der Risikoberater der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) gibt dazu eine Übersicht.

„Die Wiedereröffnung von Betrieben, die länger stillgelegt waren oder leer standen, stellt eine Reihe von Herausforderungen bei der Schadenverhütung dar, insbesondere bei Produktionsbetrieben mit gefährlichen Anlagen oder Prozessen”, erklärt Johannes Haberl

Senior Consultant Engineer, AGCS Central & Eastern Europe. „Beispielsweise müssen brennstoffbefeuerte Anlagen unter Umständen neu gestartet werden, was ein zusätzliches Brand- und Explosionsrisiko darstellt.“ Es könne in der aktuellen Situation auch sein, dass weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, um die Produktionsanlagen sicher zu betreiben oder auf Notfälle zu reagieren. Außerdem könnten durch Nachlässigkeiten bei der Wartung von Gebäuden, Anlagen oder Brandschutzsystemen gefährliche Situationen entstehen.

Ein Hauptaugenmerk sollten Unternehmen auf den Zustand ihrer elektrischen Geräte und Anlagen legen, da etwa 20% bis 30% der AGCS-Feuerschäden damit in Zusammenhang stehen. Die Versicherer haben in der Vergangenheit auch immer wieder eine Reihe von Bränden erlebt, die auf technische Defekte oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, wenn die Maschinen hochgefahren oder für die Wiederinbetriebnahme gereinigt wurden. Johannes Haberl: „Der Neustart kann damit im schlimmsten Fall zu weiteren Betriebsunterbrechungen nach der Coronavirus-Betriebsunterbrechung führen.“

Eine AGCS-Analyse von Schadensfällen in der Versicherungsbranche über fünf Jahre zeigt, dass Brände bereits fast ein Viertel (24%) des Wertes aller Versicherungsansprüche von Unternehmen ausmachen. Brände sind damit die Hauptschadensursache, während eine fehlerhafte Ausführung und Wartung (8%) und Maschinenschäden (5%) an dritter bzw. siebter Stelle der häufigsten Schadensursachen stehen.

Wiederherstellung der Standortsicherheit

Laut dem AGCS-Bulletin „Coronavirus: Maßnahmen zur Verhinderung von Sachschäden bei der Wiederinbetriebnahme von Unternehmen nach einer vorübergehenden Schließung“ ist die Überprüfung der Standortsicherheit eine wesentliche Maßnahme, die Unternehmen vor der Wiederinbetriebnahme in Betracht ziehen sollten. Eine gründliche Selbstinspektion des Standorts, einschließlich aller Gebäude und Anlagen, ist geboten, um gefahrenträchtige oder anormale Zustände wie Schäden, Wartungsprobleme, unsachgemäßen Betrieb oder Lagerung oder Anzeichen von Vandalismus zu erkennen und zu beheben. Die Unternehmen sollten auch alle Inspektions-, Test- und Wartungsverfahren, die seit der Abschaltung möglicherwiese unterblieben sind, komplett durchführen.

Wie immer bei der Wiederinbetriebnahme stillstehender Maschinen sollten die Anlagenführer Standardbetriebsverfahren und Herstellerrichtlinien befolgen, um stillgelegte Anlagen oder Prozesse vorschriftsgemäß wieder in Betrieb zu nehmen.

Brandgefahr von Desinfektionsmitteln

Überall dort, wo nun alkoholbasierte und damit entflammbare Desinfektionsmittel zur Hand- oder Flächenreinigung zum Einsatz kommen, sollten angemessene Brandschutz-vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören das Fernhalten von Zündquellen, die Aufforderung an alle Mitarbeiter, ihre Hände trocken zu reiben, damit die Dämpfe sicher verfliegen können, die Entsorgung aller Abfalllappen in zugelassenen, üblicherweise geschlossenen Behältern und die Lagerung von brennbaren Stoffen in dafür vorgesehenen, abgesperrten Räumen oder speziellen Schränken.

„Die anstehende Wiederinbetriebnahme ist ein idealer Zeitpunkt für Präventionsmaßnahmen, aber auch für die Aktualisierung von Business Continuity- und Notfallplänen, die in denen zurückliegenden Wochen zum Einsatz kamen”, betont Jürgen Wiemann, der bei der AGCS in Zentral- und Osteuropa für die Feuerversicherung zuständig ist: „Unternehmen sollten solche Pläne auf der Grundlage der während der vorübergehenden Abschaltung gewonnenen Erkenntnisse überarbeiten und so auf dem neuesten Stand halten.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Allianz Global Corporate & Specialty SE, Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, www.agcs.allianz.com

Wenn du nicht mehr bist, was du bist. Das ist die neue Kampagne, die die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) zum Relaunch ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden BU“ vorstellt. Begleitend startet der Versicherer mit dem „BU-Camp“ ein neues Format für Vermittler.

 

„Mit der Kampagne fokussieren wir klar, worauf es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt: die Absicherung des Berufs, der für viele ein wichtiger Teil der eigenen Identität ist. Mit dem Slogan ‚Wenn du nicht mehr bist, was du bist.‘ gehen wir auf diese Relevanz ein und spiegeln gleichzeitig den umfassenden Ansatz, den eine Vollversicherung wie unsere Golden BU darstellt“, sagt Thomas Heindl, Leiter Marketing und Unternehmenskommunikation bei der LV 1871.

Konsequent verjüngt und digitalisiert

Das Hauptmotiv: Ein Astronaut ist im Raumanzug auf der Erde gestrandet und blickt wehmütig ins Weltall, seinen früheren Arbeitsplatz. So führt die LV 1871 die Problematik einer Berufsunfähigkeit vor Augen. Die Kampagne präsentiert sich mit großen Bildern, sowie starken Farb- und Typo-Elementen und kontert damit den angestaubten Ruf der Assekuranz. Damit führt die LV 1871 die Repositionierung ihrer Markenstrategie in Richtung Digitalisierung und Verjüngung konsequent fort. Zu sehen ist die neue Kampagne auf der Webseite, in Broschüren und in Fachmedien der Versicherungswelt.

BU-Camp als neues Online-Format

Begleitend startet das Unternehmen mit dem „BU-Camp“ ein neues Online-Format für Vermittler. Mit Expertentalks, Fachvorträgen und Produktvorstellungen werden Experten des Hauses zusammen mit BU-Spezialisten aus der Branche das Thema Berufsunfähigkeit von den verschiedensten Seiten beleuchten. Dafür werden von Mai bis Oktober verschiedene Termine auf der Webseite der LV 1871 angeboten.

Anfang Mai hat die LV 1871 die Neuerungen der „Golden BU“ vorgestellt, die die Berufsunfähigkeitsversicherung des Versicherers noch flexibler und günstiger machen. In Deutschland liegt die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, nach Statista-Angaben je nach Altersgruppe zwischen 29 und 43 Prozent. Rund 61 Prozent der Männer und 42 Prozent der Frauen sind für diesen Fall abgesichert. Vor allem psychische Ursachen steigen in den letzten Jahren deutlich an. Die Versicherung leistet, wenn Betroffene nicht mehr in den zuletzt ausgeübten Beruf zurückkehren können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de

Die Professionalisierung und Qualifizierung der Versicherungsvermittler schreitet weiter voran, stellt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fest.

 

Offensichtlich wird dies u. a. an den Beschwerden über Versicherungsvermittler, die laut heute (6.5.2020) veröffentlichtem Jahresbericht des Versicherungs-ombudsmann für 2019 auf einen historisch niedrigen Stand gefallen sind: Auf 261 (2018: 283) bei rund 400 Millionen vermittelten Versicherungsverträgen.

Und selbst diese niedrige Zahl stellt einen Rückgang dar: Denn im Vergleich zu 2018 sank das Beschwerdeaufkommen um 7,8 Prozent, wie Versicherungs-ombudsmann Dr. Wilhelm Schluckebier feststellt. Nur 131 Beschwerden (2018: 175) waren zudem zulässig.

„Wir fühlen uns durch diese neuerliche Abnahme von Beschwerden über Versicherungsvermittler sehr bestätigt“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz den Jahresbericht. „Unsere Initiativen zum BVK-Berufsbild und zum ehrbaren Kaufmann tragen gute Früchte. Wenn man diese geringen Beschwerdezahlen betrachtet, kann man auch umgekehrt konstatieren, dass die Zufriedenheit mit unserem Berufsstand weiter zunimmt.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Mit dem neuen Online Turbo für Vertriebspartner (OTV) vereinfachen die Basler Versicherungen den Abschluss ihrer Cyberversicherung erheblich: Beratung, Abschluss, Organisation – Dunkelverarbeitung inklusive. Auch als Unterstützung im Kundengespräch eignet sich OTV hervorragend.

 

OTV Cyber ist der neue Online Turbo der Basler Versicherungen – eine leicht und benutzerfreundlich zu bedienende Online Antragsstrecke für die Cyberversicherung. Kunden können eigenständig oder gemeinsam mit ihrem Makler/Vermittler eine Cyberversicherung abschließen. Dabei funktioniert OTV Cyber ganz einfach: Über das Vertriebsportal der Basler Versicherungen erzeugen Makler, sowie hauseigene Vermittler, einen individuellen, personalisierten Link zur OTV Antragsstrecke. Diesen senden sie per E-Mail an ihre Kunden.

Mit nur drei Angaben (Betriebsart, Jahresumsatz, Versicherungssummen) lässt sich die Versicherungsprämie ermitteln – unterschiedliche Absicherungsszenarien werden sekundenschnell berechnet. So sehen Kunden unmittelbar, wie sich die Prämie in Abhängigkeit von der jeweils gewählten Versicherungssumme für die drei Hauptbausteine Eigen-, Drittschadenversicherung und Krisenmanagement/Kostenpositionen verändert.

Der modulare Aufbau der Basler Cyber-Police bietet dabei enorme Vorteile: Je nach Unternehmen, Branche oder individuellem Geschäftsschwerpunkt kann für jeden Hauptbaustein eine eigene Versicherungssumme gewählt werden. Betriebe, die viele sensible Daten verwalten, können in der Drittschadendeckung hohe Versicherungssummen wählen und für die beiden weiteren Bausteinen niedrigere. Stellt eine Betriebsunterbrechung das größte Problem dar, setzen Kunden und Vermittler die Versicherungssumme für Eigenschäden entsprechend hoch an. Kunden erhalten so bedarfsgerechten Schutz zum bestmöglichen Preis-/Leistungsverhältnis.

Sind aufgrund des individuellen Risikos zusätzliche Auskünfte erforderlich, so werden auch diese über die neue OTV-Antragsstrecke abgefragt und die Kundenanfrage an einen Underwriter weitergeleitet. Damit haben die Basler Versicherungen den kompletten bisherigen Antragsprozess digitalisiert – Antragsmodell und Risikoerfassungsbogen für individuelle Angebote existieren jedoch weiterhin parallel.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Basler Versicherungen, Basler Str. 4, D-61345 Bad Homburg, Tel: +49 6172 1252 ­ 20, Fax: +49 6172 1254 ­ 56, www.basler.de

Nach einem Versicherungsschaden, beispielsweise einem Brand auf dem Firmengelände, können die Wiederbeschaffungskosten von Einrichtungsgegenständen, Maschinen und Waren aufgrund der Corona-Krise gestiegen sein.

 

Reicht die vereinbarte Preisdifferenzversicherung dann aus? Die ConceptIF BIZ, der Hamburger Assekuradeur für das gewerbliche Kompositgeschäft, informiert, welche Probleme damit für gewerbliche Versicherungsnehmer verbunden sind.

Der Wiederbeschaffungswert von Produkten und Waren ist eine wichtige Berechnungsgröße im Schadensfall. Lieferengpässe, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, können dazu führen, dass die Bezugspreise etwa für Rohmaterial, bezogene Handelsware, Produktionsanlagen oder andere Betriebseinrichtungen steigen und der Betrieb auch für die von ihm hergestellten Produkte und angebotenen Dienstleistungen höhere Preise erzielt. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Versicherte Gefahr läuft, unterversichert zu sein“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Das ist der Fall, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Der Schadensbetrag wird dann in dem Verhältnis gekürzt, wie die Versicherungssumme zu niedrig ist. Und Winkler weiter: „Die in den überwiegenden Versicherungsverträgen enthaltene Preisdifferenzversicherung hilft in den meisten Fällen nicht, eine Unterversicherung auszugleichen, die in der aktuellen Pandemie entstanden ist. Denn sie kommt nur für solche Preissteigerungen auf, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalles entstehen.“

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Der Gewerbetreibende kennt die Bezugs- und Verkaufsmärkte in seinem Geschäftsumfeld naturgemäß am besten. Oft reicht es also aus, dass der Vermittler über die versicherungstechnischen Konsequenzen unzureichender Versicherungssummen im Schadensfall aufklärt.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, wie der ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete, bei dem die Bestimmungen über eine Unterversicherung nicht angewendet werden, wenn der Schaden eine Summe von 500.000 Euro oder 50 Prozent der Versicherungssumme, maximal 2,5 Millionen Euro, nicht übersteigt. ConceptIF prüft im Schadensfall, welches Kriterium für den Versicherungsnehmer günstiger ist. Liegt die Schadenssumme über diesen Beträgen und liegt eine Unterversicherung vor, wird eine Unterversicherung nur auf den Teil des Schadens angerechnet, der diese Beträge übersteigt. Darüber hinaus enthält CIF:BIZ property complete eine Vorsorgevereinbarung, nach der der Versicherer zum Ausgleich möglicher unzureichender Versicherungssummen bis zu zehn Prozent über diese hinaus haftet.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

In einer aktuellen Umfrage ermitteln wir den Bedarf bei Maklerkollegen zur Qualität von Hausrat-Versicherungen. Die Wichtigkeit einzelner Leistung/Deckungs-Bausteine wird erfragt. Auch die Courtage ist Teil der Umfrage.

 

Bis zum 30.05.2020 können alle Vermittler teilnehmen und eine Dashcam gewinnen – zum Teilnahme-Link: https://www.q-set.de/q-set.php?sCode=KKJCFFWVGXEA

Alle Teilnehmer erhalten eine kostenlose Auswertung der Ergebnisse.

Der MiBB-Sondertarif war auch in 2019 sehr erfolgreich – das beweist auch die hervorragende Schadenquote. Die Sparte Hausrat glänzt mit lediglich 6,6% – die PHV lag bei einer Schadenquote von 17,0 %. Geschäftsführer Bernhard Klabe beschreibt diesen Erfolg mit einer Win/Win/Win-Situationen.

Der Mandant zahlt weniger Beitrag als üblich, der Versicherer verdient am Tarif, und der Makler hat weniger Arbeit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

M i B B in Brandenburg  Maklerverbund , Bernhard Klabe, Jägerstraße 11b, 16540 Hohen Neuendorf, Tel: 03303-50 61 62,Mobil: 0178 – 87 98 828, www.MiBB.net/info (Hausrat+Haftpflicht) – www.MiBB.net/pkv (Krankenversicherung) – https://ajax.systems/ ( deutschsprachige Unterlagen über Herrn Klabe )

Es sind schon schwierige Corona-Zeiten, in denen wir uns gerade befinden.

 

Für umsatzbasierte Versicherungsverträge der „Sachmakler“ wird der unvermeidliche Courtagerückgang erst zu einem späteren Zeitpunkt spürbar. Aufgrund der häufig anberaumten Kurzarbeit sind viele Kunden hinsichtlich der Altersvorsorge sicherlich sehr zurückhaltend.

In der Regel sind auch viele Selbstständige hart getroffen. Der Großteil der Betriebsschließungsversicherungen beabsichtigt nicht, eine vollständige Versicherungsleistung zu erbringen. Diese und viele weitere Aspekte führen dazu, dass Kunden versuchen, an Liquidität zu kommen.

Zweitmarkt

So ist es vielleicht auch naheliegend, dass Sie als Versicherungsmakler angesprochen werden, in welchen Bereichen es einen „Zweitmarkt“ gibt. Dies kann zum einen die Kapitalanlagen betreffen, zum anderen aber auch Lebensversicherungen.

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Anbieter, die Versicherungspolicen aufkaufen. Zumeist wird auch von dem Policenaufkäufer eine Courtage an den Vermittler gezahlt.

In der Regel sollte für den Kunden der Vorteil dabei rauskommen, dass der Policenaufkäufer mehr bezahlt, als der Versicherer als Rückkaufswert anbietet. Heute soll einmal kurz die haftungsrechtliche Frage bewertet werden, ob Sie Ihrem Kunden, wenn er Sie danach fragt, anraten sollten, Lebensversicherungspolicen zu verkaufen und an einen Käufer zu vermitteln?

Berufsbild

Zunächst einmal stellt sich wohl die Frage, ob die Vermittlung eines Policenaufkäufers eigentlich vom Berufsbild nach § 34d GewO gedeckt ist? Ohne dies aber größer zu problematisieren, entschied sowohl das OLG Dresden als auch das OLG Köln, dass es zu dem Aufgabenbereich eines Versicherungsmaklers gehöre. Dementsprechend dürften Sie auch über den „normalen Versicherungsschutz“ aus Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, sollte hier einmal etwas schief gehen.

Aus meiner persönlichen Sicht ist die Vermittlung eines Policenaufkäufers aber keine Versicherungsvermittlung. Deshalb stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen (§§ 59 ff. VVG), die für die Versicherungsvermittlung geschaffen wurden, auch hier gelten?

Dokumentationspflicht

Hier kommt sodann aus der Rechtsprechung die zweite Überraschung. Die Haftungsgrundlage des § 63 VVG soll unter Einbeziehung der Beratungs- und Dokumentationspflicht (!) auch für die Vermittlung an einen Policen-Aufkäufer Anwendung finden.

Andere Produkte

Dann stellt sich für mich natürlich die Frage, ob andere Beratungsleistungen auch den gleichen Grundsätzen unterliegen sollen? Sind nun alle nicht zulassungspflichtigen Produkte, wie Versicherungspolicen, Gold, andere Edelmetalle oder auch Gas- und Energielieferungsverträge, die vermittelt werden, intensiv zu beraten und auch gleichzeitig zu dokumentieren? Haftet der Makler wirklich nicht nur für die Versicherungsvermittlung, sondern auch für alle anderen beruflichen Vermittlungsleistungen nach den §§ 61, 63 VVG?

Der Fall:

Zu meiner großen Überraschung darf ich Ihnen heute kurz die Entscheidung des Oberlandesgericht Dresden vom 08.01.2019 (Az. 4 U 942/17) präsentieren.

Das OLG war der Auffassung, dass auch die Vermittlung an einen Policenaufkäufer dokumentationspflichtig ist. Würde eine solche Dokumentation nicht erfolgen, dann ist der Makler für die richtige und vollständige Beratung beweisbelastet. Gelingt der Nachweis nicht, ist zugunsten des Versicherungsnehmers davon auszugehen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Beratung gegen den Verkauf seiner Lebensversicherung entschieden hätte. Fassen wir also zunächst einmal zusammen:

Es ist vorstellbar, dass der Versicherungsmakler, der außer Versicherungen auch anderweitige Produkte vermittelt, hierfür beratungs- und dokumentationspflichtig ist. Daher der dringende Apell, dass auch bei der Vermittlung anderweitiger Produkte stets eine Beratungsdokumentation analog § 61 VVG angefertigt werden sollte.

Im Weiteren beschäftigte sich das Oberlandesgericht Dresden natürlich mit der Frage, ob der Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden in der Haftung ist, wenn der Policenaufkäufer nicht mehr in der Lage ist, den Kaufpreis an den Verkäufer zu leisten. Immerhin ging es im vorliegenden Rechtsstreit um einen Betrag von € 54.256,01 zzgl. Zinsen.

Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes war es wohl so, dass der Policenaufkäufer Insolvenz anmelden musste, sodass für den Verkäufer hier offensichtlich nichts mehr zu holen war. Dem Versicherungsmakler wurde vom Kunden der Vorwurf entgegengehalten, er habe nicht auf das einhergehende Risiko des Totalausfalls bei Insolvenz des Policenaufkäufers während der Wartezeit hingewiesen.

Entscheidung

Das Gericht erkannte, dass ein Versicherungsmakler auf das Totalausfallsrisiko bei Insolvenz des Policenaufkäufers hinzuweisen hätte. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und den Einlassungen des Beklagten (Versicherungsmakler) sei aber nicht im erforderlichen Maße auf dieses Insolvenzrisiko hingewiesen worden. Wegen der „Umkehr der Beweislast“ bei fehlender Beratungsdokumentation sei der Makler hierfür beweisbelastet. Er habe den Nachweis nicht erbringen können, dass er seinen Kunden ordnungsgemäß beraten und auch auf das Insolvenzausfallrisiko hingewiesen habe.

OLG Dresden

Natürlich können Sie diese Entscheidung auf unserer Internetseite nachlesen.

Fazit:

Vermutlich ist dem Versicherungsmakler zu empfehlen, dass er in jeder Beratungsdokumentation auf ein mögliches Insolvenzrisiko hinweist, welches seinen Kunden treffen kann, wenn der vermittelte Partner Insolvenz anmelden könnte. Der Makler hat zwar keine „Glaskugel“ aber dieser Hinweis über den künftigen Vertragspartner gegenüber dem eigenen Kunden kann vermutlich nie schaden. Offensichtlich halten Richter einen solchen Hinweis für erforderlich.

Aus dieser Entscheidung wird wieder der Merksatz bestätigt: „Die Pflichten des Versicherungsmakler gehen sehr weit“.

Noch bedeutsamer empfinde ich aber die Erkenntnis, dass ein Versicherungsmakler auch besser alle Vermittlungsleistungen dokumentiert, auch wenn es sich nicht ausdrücklich „nur“ um die Vermittlungsleistung einer Versicherung handelt. Meines Erachtens falsch, aber wohl wegen der Rechtsprechung erforderlich!

Auch die Vermittlung eines Kaufvertrages an einen Policenaufkäufer wird als Versicherungsmaklertätigkeit (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 24.07.2015, Az. 20 U 44/15) und als dokumentationspflichtig – mit Hinweisen auf die Risiken und bei der Abwicklung bereits bestehender Verträge zu sein (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2011, Az. 12 U 56/11). Aufgrund diesen zitierten weiteren Entscheidungen scheint das OLG Dresden auch nicht ganz allein mit seiner Meinung da zu stehen!

Also besser jeden Vermittlungsvorgang – egal was – dokumentieren – immer!

 

Einen schönen und gesunden Mai wünscht Ihnen,

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

42 Prozent der Versicherungsvermittler in Deutschland sind 55 Jahre oder älter.

 

Spätestens in zehn Jahren werden sie Nachfolger brauchen. Der GDV und seine Mitgliedsunternehmen starten jetzt eine gemeinsame Initiative, um mehr junge Menschen für den Versicherungsvertrieb zu gewinnen. Der Beruf bietet eine große Themenbandbreite mit Kunden vor Ort und in der digitalen Beratung.

Die Initiative „Werde #Insurancer“ richtet sich an 16- bis 30-Jährige und zeigt ein neues, modernes Bild des Versicherungsvermittlers. Denn entgegen dem verstaubten Klischee bietet der Beruf des Versicherungsvermittlers viel von dem, was sich die Altersgruppe explizit wünscht: Schnell Verantwortung zu übernehmen, auch in der Heimatregion Karriere machen zu können, Work-Life-Balance und die Möglichkeit, den eigenen Terminkalender selbst zu bestimmen. Der Beruf bietet eine große Themenbandbreite mit Kunden vor Ort und in der digitalen Beratung.

Authentisches Bild von der Tätigkeit als Vermittler

Auf www.werde-insurancer.de beantworten junge Vermittler in vier Videos Fragen zu ihrer Motivation und ihrem Beruf. Die Antworten sind mit dem eigenen Smartphone aufgenommen und geben potentiellen Bewerbern ein authentisches Bild von der Tätigkeit.

Daneben bietet die Seite einen Selbsttest, Informationen zum Beruf sowie die Möglichkeit, sich zu bewerben: Entweder klassisch auf die Stellenanzeigen der Mitgliedsunternehmen, die als Feed auf die Seite laufen, oder via eigener Videobewerbung, die auf eine Plattform hochgeladen wird. Mitgliedsunternehmen können sich die Videos der Bewerber dort ansehen und direkt mit ihnen Kontakt aufnehmen. Die Kampagne ist komplett auf die mobile Nutzung am Smartphone und damit auf die Kommunikationsgewohnheiten der Zielgruppe ausgerichtet.

Spiel mit dem Bild vermeintlicher Traumberufe

Um die Zielgruppe zu erreichen, werden auf Youtube, Instagram und Snapchat weitere Videos gezeigt. Die Filme spielen mit dem Bild der vermeintlichen Traumberufe der Generation Z wie Video-Blogger, Gamer, Rapper – woraus sich der Claim der Initiative ableitet: „Get real. Werde #Insurancer!“ Die Initiative ist zunächst bis Ende 2020 geplant.

Landingpage: www.werde-insurancer.de

Youtube: werde #insurancer

Instagram: https://www.instagram.com/werde_insurancer/

Zum Beruf des Versicherungsvermittlers:

Aktuell gibt es laut DIHK rund 197.000 registrierte Vermittler und Berater in Deutschland. Ihre Zahl ist seit 2010 um 66.000 zurückgegangen. Nach Berechnungen des GDV sind  21 Prozent der gebundenen Vermittler jünger als 35 Jahre, bei den Maklern sind es sogar nur 8 %.

Das Berufsbild des Versicherungsvermittlers hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten von Grund auf professionalisiert. Regulatorischen Vorgaben wie die Registrierungspflicht und Bemühungen der Branche wie der Verhaltenskodex für den Vertrieb und die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ sorgen für eine hochwertige Beratung für die Kunden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43/43G, D­-10117 Berlin, Tel: 030­ 2020 5000, www.gdv.de

Die COVID-19-Pandemie und das krisenbedingte Kontaktverbot schränken Makler in ihrer Tätigkeit stark ein. Dabei kommt ihrer Dienstleistung gerade in Krisenzeiten besondere Bedeutung zu.

 

Dazu Thomas Lüer, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb bei HDI: “Die Corona-Krise ist eine Zäsur für Makler und Vermittler. Sie stehen vor der Herausforderung, ihre Tätigkeit von heute auf morgen vollständig auf digital umzustellen. Diese Herausforderung müssen sie nicht alleine meistern. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir ein ‚Hilfspaket’ geschnürt, das sie ab sofort in die Lage versetzt, ihre Beratung und Services vollständig digital anzubieten. Unser Anspruch: Wir wollen die Digitalisierung des Maklerberufs weiter vorantreiben. Dazu gehört: Unsere Vertriebspartner befähigen, sich mit dem digitalen Wandel weiterzuentwickeln und diesen für sich zu nutzen.”

HDI hat – in Kooperation mit dem Kölner Insurtech PBM, der Digitalagentur Dotkomm und dem IT-Berater Adesso – unter dem Motto #rettetdenVertrieb ein digitales Schulungspaket für Makler entwickelt. Dieses besteht aus drei wesentlichen Elementen:

– Unterstützung bei Auswahl und Einsatz von Online-Beratungs-Tools, damit der Makler schnell auf digitale Kommunikation umsteigen kann.

– Informationsmaterial für Social-Media-Kampagnen, um Kunden auf die neuen Beratungsmöglichkeiten des Maklers aufmerksam zu machen.

– Ein Messenger-Tool, das eine digitale Unterschrift und einen DSGVO-konformen Datenaustausch ermöglicht.

Das digitale Hilfspaket ist innerhalb von 48 Stunden einsetzbar. HDI ist damit der erste Versicherer, der Maklern ein solches Paket anbietet.

Welches Motiv HDI dabei leitet, erklärt Lüer: “Unser vorrangiges Ziel: Wir möchten erreichen, dass Makler auch über das Ende der aktuellen Krise hinaus von den Chancen digitaler Beratung profitieren. Denn die Corona-Krise wird die digitale Transformation vieler Gesellschaftsbereiche beschleunigen und Kunden werden die Vorteile der digitalen Angebote stärker nutzen als vor der Krise.”

Das “digitale Hilfspaket” ist das neueste Projekt aus der Ideenschmiede #handschlag, der Digitalisierungs-Initiative von HDI. #handschlag steht unter dem Motto “Zukunft gemeinsam gestalten” und ist die Antwort von HDI auf die digitalen Herausforderungen. Das Besondere: Neue digitale Lösungen und Ideen werden im Dialog mit Maklern entwickelt, um eigene Stärken und Potentiale auf den technologischen und gesellschaftlichen Wandel auszurichten. Dabei werden die Erfahrungen und Anforderungen aus der täglichen Vertriebspraxis der Makler einbezogen, um Anwendungen zu entwickeln, die Schnittstellen zwischen Versicherern, Vermittlern und Kunden einfacher, kostengünstiger und damit für alle effizienter gestalten.

Die ersten 200 Makler, die sich anmelden, erhalten einen Sonderrabatt von 25 Prozent.

Alle Informationen zum Hilfspaket finden Sie hier:  https://www.rettetdenvertrieb.de/hdi/handschlag4U5n0Zhdi54029m2020685hfu

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HDI Versicherung AG, HDI­-Platz 1, D-­30659 Hannover, Tel: +49 511 645­0 , Fax: +49 511 645­4545, www.hdi.de

Der bbg-Gründer Dieter Knörrer und sein langjähriger Partner Jürgen Neumann regeln ihre Nachfolge, bleiben dem Unternehmen jedoch weiterhin als Gesellschafter erhalten. Konrad Schmidt übernimmt das alleinige Zepter.

 

Die bbg Betriebsberatungs GmbH ist das Unternehmen hinter den Marken DKM und AssCompact. Nun steht bei dem Informations- und Kommunikationsdienstleister der Finanz- und Versicherungswirtschaft der Generationswechsel an. Eingeläutet wurde dieser bereits 2018 als Konrad Schmidt neben den Gesellschaftern Dieter Knörrer und Jürgen Neumann zum dritten Geschäftsführer berufen wurde. Seit 01.05.2020 ist Konrad Schmidt nun alleiniger Geschäftsführer der bbg.

Nachfolgeplanung abgeschlossen

„Wir haben frühzeitig die Nachfolgeplanung begonnen und die Entscheidung ist uns nach mehr als 27 Jahren bewegter Unternehmensgeschichte leichtgefallen: Wir haben mit Konrad Schmidt den idealen Mann, der sowohl unsere tiefe Verbundenheit mit der Finanz- und Versicherungsbranche widerspiegelt, als auch die Begeisterung eines modernen Kommunikators mitbringt und bereits seit Jahren als Bindeglied zwischen den Gesellschaften unserer Branche und den unabhängigen Vermittlern agiert. Mit ihm wird der erfolgreiche Kurs der letzten Jahre in unserem Sinne fortgeführt und weiterentwickelt“, erläutert Dieter Knörrer, Gründer der bbg.

Für die Branche im Einsatz

Dieter Knörrer hat in seiner Zeit als Kopf der Geschäftsführung die sehr erfolgreiche Entwicklung der bbg maßgeblich geprägt. Unter seiner Führung hat sich die bbg zum führenden Informations- und Kommunikationsdienstleister der Finanz- und Versicherungsbranche entwickelt. Die bbg ist das Bindeglied zwischen Finanz- und Versicherungsanbietern und den unabhängigen Vermittlern geworden. Als Herausgeber des Fachmagazins AssCompact, Veranstalter der Fachmesse DKM sowie von Fachforen und Events prägte er die bbg mit verschiedenen Plattformen für Wissen, Information, Kommunikation und Kontakte. Dabei war er ein wesentlicher Treiber der erfolgreichen Positionierung der bbg in der Finanz- und Versicherungsbranche. In dieser Zeit initialisierte er außerdem die Brancheninitiativen Deutsche Makler Akademie, Single Sign-On e.V. und Jungmakler Award.

Jürgen Neumann stieß kurz nach Gründung zur bbg und verantwortete dort insbesondere den Bereich IT. Ihm gelang es, noch lange bevor Digitalisierung ein Schlagwort wurde, die Services im Sinne der bbg-Kunden mit starker Personalisierung und Individualisierung stets weiterzuentwickeln. So ist die bbg bei zahlreichen Dienstleistungen auch digitaler Vorreiter. Jürgen Neumann bleibt wie Dieter Knörrer Gesellschafter der bbg.

Nachfolge aus den eigenen Reihen

Mit Konrad Schmidt, der bereits seit 2004 für die bbg tätig ist, übernimmt ein langjähriges Mitglied der bbg Familie, als alleiniger Geschäftsführer das Ruder, der nicht nur das Geschäft hervorragend kennt, sondern auch im digitalen Business zuhause ist. „Wir sind davon überzeugt, dass Konrad Schmidt genau der richtige Mann ist, um die Erfolgsgeschichte von bbg fortzuschreiben und zukünftig weitere Akzente zu setzen“, betont Neumann. Knörrer ergänzt: „Konrad Schmidt kennt das Umfeld der bbg und übernimmt ein exzellent aufgestelltes Unternehmen. Das Unternehmen hat sich eine solide Kapitalausstattung in den vergangenen Jahren erarbeitet.“

„Ich freue mich auf die Herausforderung, zusammen mit dem bbg Team das bestehende Geschäft kontinuierlich, erfolgreich, digital und profitabel weiterzuentwickeln und zudem die Zukunft der bbg kraftvoll voranzutreiben. Durch die Marktführerschaft als Kommunikations- und Informationsdienstleister sowie Tech Know-How und Manpower hat die bbg hier ein einmaliges Potential. Das Gefühl, die Verantwortung für ein wertvolles Erbe zu übernehmen und dieses erfolgreich weiter zu führen, verleiht mir natürlich ungeheuer viel Respekt aber genauso viel Energie“, so Konrad Schmidt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de

Euro am Sonntag-Roundtable_Versicherungen

 

Der Corona-Crash und die weltweite Rezession sind schwer verdaulich.

Per Videokonferenz diskutierten fünf prominente Vertreter der Versicherungs- und Investmentbranche im Roundtable von €uro am Sonntag mit Redakteur Ludwig Riepl, wie sie die befürchteten Folgen von Ausgangssperre und Kurzarbeit für ihre Kunden und Berater abfedern können

 

Krisenzeiten stimmen nachdenklich – und alte Tugenden bekommen neuen Glanz. Die Kurseinbrüche geben dem soliden Deckungsstock der Versicherungen wieder Sex-Appeal. Und wer im Versicherungsmantel in Fonds investiert ist, war doppelt geschützt: Der Absturz an den Börsen wurde durch intelligente Mechanismen gepuffert – kompetente Berater verhinderten spontane Ausstiegsreaktionen, die Verluste erst materialisiert hätten.

€uro am Sonntag sprach mit Holger Beitz (PrismaLife AG), Dirk Fischer (Patriarch Multi-Manager GmbH), Martin Gräfer (die Bayerische), Thomas Heß (WWK) und Hermann Schrögenauer (LV 1871) über praktikable Lösungswege und Chancensicherung in ihren Leistungsangeboten.

€uro am Sonntag: Welche Hilfen können Versicherungen in Krisenzeiten bieten und welche Zielgruppen profitieren davon am meisten?

Martin Gräfer (die Bayerische): Grundsätzlich halten Versicherer Leistungsversprechen auch und gerade in extremen Situationen ein. Es gibt aber einen Unterschied zwischen Personen- und Sachversicherungen. Kranken-, Risiko- und Lebensversicherungen zahlen in allen Fällen, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, Sachversicherungen in allen Situationen, die vertraglich vereinbart sind.

Thomas Heß (WWK): Das verlangt schon das Grundprinzip der Versicherung: Man kann nur abdecken, was sich mathematisch erfassen lässt – also Schadenshäufigkeit und durchschnittliche Schadensumme in Relation zum Versichertenkollektiv. Nur dann lässt sich eine marktgerechte Prämie festlegen, die den Policeninhaber schützt, die Mitversicherten (und das Unternehmen) aber nicht über Gebühr beansprucht.

Hermann Schrögenauer (LV 1871): Neben dem Versicherungsschutz und der finanziellen Absicherung durch unsere Produkte unterstützen wir in der Krise unsere Kunden und Vermittler. So helfen wir, bei finanziellen Engpässen wie viele andere Versicherer tragfähige Lösungen zu finden, und haben eine Stundung der Beiträge bei vollem Versicherungsschutz eingeführt. Das hilft Kunden über die Krise, die Vermittler erleiden durch diese Regelung keinen Umsatzeinbruch und können weiter umfassend beraten und mithelfen, die richtige Vorsorge zu finden.

€uro am Sonntag: Das zeigt auch der Kompromiss für die bayrische Gastronomie?

Gräfer: Ja, denn Pandemien sind so wenig vorhersehbar, berechenbar und somit versicherbar wie Kriege. Policen gegen behördliche Betriebsschließung tragen nur hygienebedingte Ausfälle bei Kleinbetrieben wie Metzgereien. Bei zuletzt 81 Euro Jahresbeitrag für mehrere Deckungen sind flächendeckende Großschäden nicht enthalten. Man kann so etwas nicht und schon gar nicht zum Nulltarif absichern.

Heß: Der mathematische Zwang entkräftet das Bild vom böswilligen Versicherer. Gute Anbieter zeigen sich aber in Ausnahmesituationen oft kulant – etwa bei Hagelschäden in der Kfz-Versicherung. Die öffentliche Meinung honoriert das selten. Die meisten Medien berichten momentan zwar, dass die Branche über eine gewisse Zeit 15 Prozent der Corona-Ausfälle übernimmt. Ich habe aber noch nirgends gelesen, dass diese 15 Prozent die Hälfte des Schadens sind, der über die 70 Prozent hinausgeht, die der Staat ersetzt.

€uro am Sonntag: Wenn das die Lage in der Sachversicherung ist, wie schaut es in den Personenversicherungen aus?

Dirk Fischer (Patriarch): Bisher entspannt. Selbst das Neugeschäft ist noch stabil. Unsere Lebens- und Rentenversicherungskunden nutzen ihre Fonds ja im Rahmen unserer seit zehn Jahren bewährten A & A-Superfonds-Police. Knapp 80 Prozent nutzen unseren Trend-200-Timingansatz als „Policenmotor“, da Wertstabilität bei ihnen vor Rendite steht. Seit etwa dem 10. März sind diese Assets alle in Cash umpositioniert, sodass unsere Kunden die Marktkapriolen entspannt verfolgen – oder neu einsteigen können.

Holger Beitz (PrismaLife): Momentan beunruhigt Corona die Menschen, direkt betroffen fühlen sich die meisten aber von Vermögensverlust und Angst vor den Folgen des erzwungenen Stillstands in der Wirtschaft. Das trifft nicht nur Menschen, deren Einkommensquellen versiegen oder die nur noch Kurzarbeitergeld bekommen. Unsicherheit führt immer zu mehr Sparanstrengung und der Frage, wo diese Notgroschen am besten aufgehoben sind. Vorsorge muss gerade in Krisenzeiten flexibel sein. Das betrifft sowohl die Frage, wie innerhalb des Produkts reagiert werden kann, etwa durch Wechsel der Fonds oder Umschichtungsmanagement, als auch die Frage, wie flexibel die Beitragszahlung gehandhabt werden kann, ohne dass es Nachteile für die Zukunft gibt.

€uro am Sonntag: Gefragt sind also Anbieter, die auch in Krisenzeiten leistungsstark bleiben?

Heß: Genau. Unsicherheit ist fast so infektiös wie ein Coronavirus: Wer nicht weiß, wie es bei ihm im Beruf weitergeht, macht sich plötzlich auch um seinen Versicherer Sorgen. Wer sich mit Substanzwert-Kennzahlen wenig auskennt, kann beruhigt sein, wenn viele Makler seine Gesellschaft bevorzugen. Sie sind haftungsrechtlich verpflichtet, auf besonders leistungsstarke Anbieter zu achten bzw. diese ihren Mandanten vorzuschlagen.

Schrögenauer: Wir sind sehr gut aufgestellt mit einer soliden Basis und erfolgreichem Wachstum in den vergangenen Jahren. Aktuell zahlt sich eine geringe Aktienquote von rund 3,5 Prozent und eine hohe Immobilienquote von 14,5 Prozent aus. Hinzu kommt die breite Diversifikation im Deckungsstock. Unser Investmentangebot reicht von Sparbeträgen ab 25 Euro im Monat bis zu Einmalbeiträgen von im Schnitt 500 000 Euro, die unsere Liechtensteiner Tochter für vermögende Privatkunden anlegt.

Gräfer: Bei der Bayerischen ist es nicht anders. Sie haben für den Roundtable die richtigen Teilnehmer herausgesucht. Wir haben unser Aktienengagement bis auf eine strategische Position im Dezember abgebaut und die Gewinne mitgenommen. Unser Sicherungsvermögen profitiert von der hohen Quote an Wohnimmobilien in München. Wie jeden Versicherer betrifft uns aber die Volatilität der Zinsen, da ihre Höhe die Solvabilitätsquoten mitbestimmt.

Heß: Die WWK hat über zwei Jahrzehnte ihre Eigenkapitalquote ausgebaut. Die gezielte Substanz-Aufbaustrategie gibt uns jetzt finanziellen Spielraum und macht entspannt.

Beitz: Auch die PrismaLife hat seit Anfang 2020 im Deckungsstock keine Aktien mehr. Damit sind die Garantiezusagen praktisch gar nicht betroffen. Bei den Fondsanlagen haben die Kunden sehr vernünftig reagiert und ihre langfristigen Ziele im Auge behalten. Vorsorgeentscheidungen sind ja nicht auf die Entwicklung weniger Wochen angelegt, sondern auf viele Jahre.

€uro am Sonntag: Und wie hat sich die Absicherung in Ihren Produkten bewährt?

Heß: Überzeugend gut. Wir sind bei unseren Fondsrenten seit über zehn Jahren mit einer iCPPI-Konstruktion namens WWK IntelliProtect® unterwegs. Damit garantieren wir die Bruttobeiträge und erreichen hohe Investitionsquoten und Renditechancen. Unser prozyklisches System schichtet zwischen Deckungsstock und freier Fondsanlage um. Tagesaktuell wird jeder einzelne Vertrag in Abhängigkeit von seiner Restlaufzeit und der Wertentwicklung des ausgewählten Fonds ausbalanciert. Für die interne Kapitalanlage ist es natürlich eine große Herausforderung, dass kurzfristig viel in den Deckungsstock hineinwandert, das sich nicht langfristig anlegen lässt.

Fischer: Nicht anders bei uns, wobei man die Stabilität eines Fondshauses wie Patriarch am besten an der Stabilität ihrer Assets under Management messen kann. Dort gab es im ersten Quartal 2020 einen Abrieb von knapp 20 Prozent bei einem weit höheren Aktienmarktverlust. Wir reden hier aber lediglich über einen Performanceverlust, netto haben wir keine Bestände verloren! Aktuell wird schon nachinvestiert – das zeigt, dass man unsere Stabilität schätzt und nutzt.

Gräfer: Unsere klassische Vorsorge liefert eine für das Umfeld respektable Verzinsung von fast fünf Prozent. Im Dreitopf-Hybrid, also mit Umschichtungen zwischen Deckungsstock, Garantiefonds und freier Fondsanlage, sind Kunden ebenfalls gut gefahren, wenn man berücksichtigt, dass der DAX noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg so schnell und in so kurzer Zeit ähnliche Kursverluste zu verzeichnen hatte. Wichtigste Sicherheitsgarantie ist aber die gute Betreuung. Denn solide Tarife, wie bei uns zu finden, sind wichtig, doch noch wichtiger ist, von kompetenten Experten beraten zu werden. Entsprechend waren die ersten Geschäfte, die nach dem Crash ankamen, auch bei uns Zuzahlungswünsche in fondsgebundene Verträge.

Beitz: Auch unsere Kunden haben von der Flexibilität der Prisma-Life-Policen starken Gebrauch gemacht und zu Beginn des Kursrutsches offensiv in Sondervermögen umgeschichtet. Die hohe Cashhaltung dämpfte die Kursverluste deutlich. Mittlerweile haben sich die Transfers umgekehrt. Mit unserem Umschichtungsmanagement bieten wir dafür die optimalen Werkzeuge, um auch die günstigeren Einstiegskurse wieder zu nutzen.

€uro am Sonntag: Belasten die abrupt erfolgten starken Hin- und Herbewegungen nicht die Investmentstrategie Ihrer Häuser?

Gräfer: Das wäre früher vielleicht der Fall gewesen. Speziell fondsgebundene Lebensversicherungsverträge sind aber heute extrem flexibel konzipiert. Sie verkraften Entnahmen so problemlos wie Zuzahlungen oder Beitragsverrechnungen. Für Zusatzvorteile sorgen hauseigene Fonds wie unser Pangaea Life Umbrella Fund, der in Sachwerte wie Solar-, Windparks oder Wasserenergie investiert. Da die Erträge zu 70 Prozent gesichert sind, blieb er bisher von Börsen- und Energiepreisverfall unbeeindruckt. Wir erwarten bis Jahresende unverändert brutto bis zu sieben Prozent Rendite.

Schrögenauer: Wir haben uns in den zurückliegenden Jahren extrem breit aufgestellt. Dadurch kann man innerhalb einer Police parallel etwa in ETFs, eine Core-Satellite-Strategie oder in nachhaltige Themen investieren. Zudem lässt sich in Zehn-Prozent-Schritten der Deckungsstock einbeziehen, das schafft Sicherheit und Flexibilität. Unsere Klientel ist aber zweigeteilt: Außer Monatssparern, die noch gut 90 Prozent unseres Geschäfts ausmachen, haben wir vermögende Kunden mit hohen Einmalbeiträgen. Mit 500 000 Euro sind die abgeschlossenen Summen im Schnitt dort zehnmal höher. Über unsere Liechtensteiner Tochter bauen wir diesen Bereich aus und machen dessen breiteres Anlageuniversum auch für unser Kerngeschäft nutzbar.

Fischer: Die Marktschwankungen kommen uns zweifach entgegen. Zum einen profitieren die vielen ratierlichen Sparer innerhalb einer Fondspolice oder in einem Fondssparplan überproportional durch verbilligte Einstiegskurse (Cost-Average-Effekt). Einmalanleger nutzen unsere Trend-200-Lösungen über den Einstieg in Cash und die zeitversetzte Rückkehr in Aktienfonds nach erfolgter Marktberuhigung.

€uro am Sonntag: Trotzdem haben zunehmend viele Ihrer Kunden mit Einkommens- und Vermögensverlusten zu kämpfen. Welche Lösungen haben Sie dafür anzubieten?

Beitz: Wir halten die Beitragspause für das beste Instrument. Denn es ist für beide Seiten von Vorteil, wenn Policen nicht einfach gekündigt werden. Ein vorübergehender Engpass in der Liquidität hebt ja keines der Risiken und Langfristziele auf, die man erreichen oder absichern wollte. Abgesehen von den Abschlusskosten lässt sich ein gekündigter Vertrag später selten wieder zu gleich guten Konditionen abschließen. Unsere Kunden brauchen Schutz, und wir unsere Kunden. Unsere Produkte erlauben bis zu 24 Monate Beitragspause. So lange bleibt der Schutz erhalten, und es wird auch keine Gesundheitsprüfung fällig. Es gibt also keine Nachteile.

Schrögenauer: Die LV 1871 ist ja breiter aufgestellt und muss im Moment auf viele Fragen eine Antwort finden, von Zuzahlung und Aufstockung bis zur Auflösung bestehender Verträge. Das Risiko in Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- und Sterbegeldversicherungen ist ja nicht verschwunden. Über Investments haben wir ja bereits gesprochen. Falls ein Kunde finanzielle Schwierigkeiten hat, etwa durch Kurzarbeit, stunden wir die Beiträge für maximal zwölf Monate. Auch hier ist gute Beratung Gold wert, denn kaum ein Kunde unterscheidet zwischen Stundung, Beitragsfreistellung und Stornierung. Bei Ersterem wird die Police normal weitergeführt, bei der Freistellung ruht sie und läuft erst nach erneuter Gesundheitsprüfung wieder an. Das birgt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) immer das Risiko, dass man beim Abschluss noch gesünder war als angenommen heute in zwölf Monaten.

Gräfer: Stundung ist in der BU das Mittel der Wahl. Hierbei bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen, und im Nachgang kann der gestundete Beitrag sogar mit den zukünftigen Beiträgen verrechnet werden. Dies macht dann oft nur eine geringe Erhöhung aus. Fondsgebundene Rentenpolicen sind phänomenal flexibel. Neben der Stundung erlauben sie unproblematisch die Beitragsfreistellung oder Verrechnung mit dem Fondsguthaben. Ein Sonderfall ist die betriebliche Altersvorsorge: Viele Arbeitgeber wollen durch ihr Pausieren sparen. Man muss ihnen klarmachen, dass sie das bei der Entgeltumwandlung nicht können und in Zeiten der Kurzarbeit ohnehin keine Beiträge erhoben werden.

€uro am Sonntag: Kennt der Kunde solche Feinheiten des Versicherungsgeschäfts?

Gräfer: Nein, deshalb brauchen sie ja gute Berater, die stärker beansprucht und durch die Ausgangsbeschränkungen zu digitalen Zugangswegen gezwungen werden. Wir unterstützen sie nach Kräften. So haben wir in einzelnen Produkten die Abschlussprovision erhöht und sichern bei Stornierungen oder Beitragsfreistellungen die Liquidität.

Schrögenauer: Dazu muss man wissen, dass Versicherer bei Beitragsfreistellungen die Abschlussprovision anteilig zurückfordern. Diese Gelder stunden wir den Beratern für ein Jahr, sie haben genügend andere Herausforderungen zu meistern …

Heß: … wie die flächendeckende Digitalisierung der Kundenansprache. Hier sind alle im Vorteil, die sich schon im Vorfeld damit auseinandergesetzt haben. Wichtig ist, dass ein Vertrag dann auch digital unterschrieben werden kann. Für den Vertrieb bieten wir ebenfalls rasche Liquiditätshilfen an.

Beitz: Was früher wochenlange Diskussionen in allen möglichen Gremien gebraucht hätte, erfolgt jetzt praktisch über Nacht. Unternehmen wie wir arbeiten bereits zu 100 Prozent aus dem Homeoffice, und es ist irre zu erleben, wie das trotzdem funktioniert …

Gräfer: … und elektrisiert. Wir nutzen mittlerweile auch hausintern in allen zulässigen Bereichen die digitale Unterschrift, für die es hoffentlich bald einen branchenweiten Standard gibt.

€uro am Sonntag: Demnach steht in der Branche alles für die Zeit nach der Krise bereit?

Fischer: Krisen sorgen für viel Leid, aber auch für Chancen und Innovationen Das gilt insbesondere für die digitale Kundenansprache. Der Corona-Crash hat den Einstieg enorm verbilligt. Davon möchten Investoren auch in Zeiten von „Social Distancing“ möglichst einfach und unproblematisch profitieren. Wir sehen derzeit enormen Zulauf in unseren Robo-Advisor „truevest“ (www.truevest.de). Dort investiert der Kunde papierlos und bequem vom Sofa aus in unsere Trend-200-Strategien. Ohne Abschluss- und Depotkosten. Unglaublich, aber wahr – die Corona-Krise hat die Qualität des Systems erst richtig offengelegt.

Beitz: Viele fragen nach Zuzahlungen, die in den aktuellen PrismaLife-Tarifen kostenfrei sind, um die günstigen Einstiegskurse zu nutzen. Zudem nutzen viele das Umschichtungsmanagement und den Cost-Average-Effekt. Das geht bei Einmalbeiträgen und Zuzahlungen wie auch während der Laufzeit und zum Ende der Ansparphase.

Heß: Für WWK-Kunden schichtet der iCPPI-Garantiemechanismus bei steigenden Aktienkursen das im verzinsten Deckungsstock geparkte Kapital automatisch wieder in die Fondsanlage um. Der Kunde muss sich um nichts kümmern. Das System wird Mitte des Jahres einen Innovationsschub bekommen, über den wir dann gern berichten.

Gräfer: Die Bayerische hält sich bei Investments im Hintergrund, bietet über den Pangaea Life Umbrella Fund aber eine exzellente Lösung abseits der Börsen, in die wir auch im Sicherungsvermögen investiert sind. Über Investments entscheidet der Kunde ausschließlich mit seinem Berater.

Schrögenauer: Bei der LV 1871 ist es ähnlich, wobei die Liechtensteiner Tochter LV 1871 Private Insurance AG für spezielle Anlagechancen sorgt.

€uro am Sonntag: Und was ändert sich dauerhaft?

Schrögenauer: Stellvertretend für die Runde gesprochen wird die Branche anders auftreten und anders und positiver wahrgenommen werden. Wir haben nicht immer den besten Ruf in der Bevölkerung gehabt, doch die Krise und die aufrechterhaltene persönliche Betreuung – digital oder nicht digital – mit guten Produkten geben uns einen anderen Stellenwert. Der Umgang miteinander wird künftig oft digital beginnen und im persönlichen Gespräch abgerundet werden. Der Direkte Kontakt wird nicht mehr zwingend erforderlich sein, dafür aber eine höhere Wertigkeit bekommen.            rpl

 

Verantwortlich für den Inhalt: 

Finanzen Verlag GmbH, Bayerstraße 71-73, 80335 München, Tel: +49 (0) 89 2 72 64-108,  www.finanzenverlag.de

Empfindliche Einbußen in der Altersversorgung unabwendbar. Kein Problem, der Makler haftet ja.

 

 

  Klartext, die Folgeszenarien der Corona Krise

  Milliarden Verluste – Die Zeche zahlen Kunden und deren Berater

  Fakten, Daten, Zahlen

  §§§ Wie der Gesetzgeber die Bürger ausgrenzt

  Zwei Drittel der Finanzdienstleister werden untergehen

  Das rät der Fachanwalt- So müssen Finanzdienstleister jetzt handeln

  Bilden Sie sich Ihre Meinung und handeln Sie sofort!

 

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht Stefan Seehofer beantwortet Ihre Fragen live!

Termin Donnerstag, den 07.05.2020 um 10:00 Uhr

Hier kostenlos anmelden: https://dgfrpmbh.clickmeeting.com/coronacrash/register

 

Die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH gehört mit einem Anlagebestand von über 1,6 Mrd. € zu den führenden banken- und versicherungsunabhängigen Maklerpools im deutschsprachigen Raum.

Aktuell betreut die Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mit Ihren 750 aktiven Geschäftspartnern über 104.000 Kunden, welche über 670.000 Verträge und Anlagen gezeichnet haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de