Von Jürgen Moll, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG

 

Die bereits sichtbaren, aber auch die zu erwartenden wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Krise verunsichern viele Privatkunden und Freiberufler. Sie fragen sich, wie sie mit ihrer Finanz- und Vorsorgeplanung umgehen sollen. Nach den massiven Kursverlusten zeigen die Börsen erste Erholungstendenzen, aber weiterhin eine hohe Volatilität. Mittlerweile werden auch längerfristige Auswirkungen sichtbar. So rechnet der Sachverständigenrat mit einem massiven Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal – aber auch mit einer raschen Erholung. Für das Gesamtjahr prognostiziert er im zurzeit aufgrund der Faktenlage wahrscheinlichsten „Basisszenario“ ein Minus von 2,8 Prozent mit starken Aufholeffekten im kommenden Jahr.

Was bedeutet das für die Vorsorge- und Finanzplanung? Wir raten zu einer „ruhigen Hand“. Langfristige Ziele sollten auch weiterhin die Entscheidungen bestimmen.

Altersvorsorge:

Altersvorsorge ist langfristig angelegt und sollte kurzfristige Marktschwankungen ausblenden. Falls es dennoch nötig ist, bieten viele Versicherungstarife flexible Möglichkeiten von Beitragspausen, ermöglichen aber auch Zuzahlungen, um die aktuell günstigen Einstiegskurse für fondsgebundene Versicherungen zu nutzen. Zudem ist bei fondsgebundenen Versicherungen mit laufender Beitragszahlung der „Cost-average-Effekt“ zu berücksichtigen: Bei hohen Kursen werden wenige Anteile erworben, bei niedrigen Kursen viele. Wer Einzahlungen in einer Niedrigkursphase wie jetzt unterbricht, konterkariert diesen Effekt.

Finanzen:

Niemand weiß, wie die Börsenentwicklung der nächsten Wochen aussehen wird. Ist die Bodenbildung bereits erfolgt, oder drohen noch weitere Verluste? Was wir aber wissen, ist, dass Aktieninvestments in der Vergangenheit über lange Anlageperioden von zehn bis 15 Jahren immer positive Performance gezeigt haben. Erhebliche Börsenschwankungen gab es in der jüngeren Vergangenheit 2000 (Platzen der Dotcom-Blase, der DAX verlor in der Folge bis 2003 73 Prozent!) und 2008 (Lehman-Pleite, Finanz- und Weltwirtschaftskrise, DAX -40 Prozent!). So gesehen ist das bisherige Marktverhalten in der Corona-Krise noch fast moderat (gemessen am DAX mit dem bisherigen Maximalverlust von 28 Prozent in 2020). An den Börsen wird immer langfristig gedacht, Verluste sind auf lange Sicht immer aufgeholt worden, wenn man die nötige Zeit hat. Wer also schon in guten Zeiten nicht spekuliert, sollte auch jetzt die Finger von hektischen Maßnahmen lassen.

Immobilien:

Bei den Immobilienmärkten gilt es, genauer zu differenzieren, zumal die Immobilienbranche tendenziell eher ein konjunktureller „Nachläufer“ ist. Wirtschaftliche Verwerfungen wirken sich hier erst mit Verzögerung aus. Deutliche Effekte der Corona-Krise sind wohl im Bereich der Hotel- und Einzelhandelsimmobilien (außerhalb des Lebensmittelbereichs) zu erwarten. Demgegenüber dürfte es bei Wohnimmobilien stabiler zugehen, die Wohnungsknappheit an sich ist ja unverändert vorhanden. Vielleicht steigen hier die Preise nicht mehr so stark wie in den letzten Jahren, was sicherlich zu einer Marktberuhigung beitragen würde und von daher zu begrüßen wäre. Der Büromarkt ist aktuell sehr schwer einzuschätzen. Ähnlich wie im Einzelhandel dürfte es auf den konkreten Mietermix ankommen.

Freiberufler:

Für Freiberufler, zum Beispiel niedergelassene Ärzte, stellt sich möglicherweise die Frage, wie bei einer etwaigen Betriebsschließung bestimmte Absicherungen der Praxistätigkeit greifen. Hinzu kommt der Umgang mit aktuellen Fördermaßnahmen und steuerlichen Hilfen. Aber auch die persönliche Absicherung – etwa im Krankheitsfall – ist zu prüfen. Diese sehr individuellen Themen erfordern definitiv eine geeignete Beratung durch den Fachmann. Allgemeine Hinweise, wie sie derzeit vielfach zu finden sind, können schnell auch zu Fehleinschätzungen führen.

 

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Eine Umfrage des Vereins KuBI e.V. und der Fachhochschule Dortmund zum Risikobewusstsein unter rund 500 kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Deutschland zeigt, dass vor der aktuellen Pandemie knapp ein Viertel eine risikofreudige Einstellung aufwies. Gut ein Drittel zeigte sich dagegen risikoscheu, 40 Prozent gaben eine mittlere Risikoneigung an.

 

Als KMU wurden Freiberufler, Unternehmen und Handwerker verstanden, die weniger als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sowie bis maximal 50 Millionen Euro Umsatz erzielen.

Das Risikobewusstsein der KMU ist teilweise von erstaunlichen Fehleinschätzungen geprägt. So ordnen zum Beispiel nur 28 Prozent der Befragten allgemeine Haftungsrisiken als grundsätzlich existenzvernichtend ein, obwohl diese Risiken naturgemäß nicht beschränkbar sind und im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Relativ am ehesten werden noch Tod und Krankheit des Inhabers beziehungsweise von wichtigen Schlüsselpersonen im Betrieb als existenzvernichtend angesehen (53/47 Prozent). Dazu sagt Studienautor Prof. Dr. Matthias Beenken vom Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Dortmund: „Wir waren sehr erstaunt, dass nur 45 Prozent der Befragten angeben, eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu besitzen. Das kann man nur als grob fahrlässig bezeichnen.“

Versicherungsvermittler können Risikoberatung bieten

Nur knapp ein Viertel der befragten Unternehmen besitzt ein eigenständiges Risikomanagement. KMU sind meist zu klein, als dass sie sich entsprechendes Fachpersonal leisten können. Umso wichtiger ist die Unterstützung durch Versicherungsvermittler, die aber nur von der Hälfte der befragten KMU als Berater genutzt werden – der Rest gibt an, Versicherungen direkt beim Versicherer einzukaufen oder gar ganz darauf zu verzichten.

Versicherungsvermittler betreuen KMU sehr intensiv. Mehr als vier von fünf Unternehmen geben an, mindestens einmal oder häufiger im Jahr im Kontakt zu ihrem Vermittler zu stehen. Allerdings nehmen viele KMU den Versicherungsvermittler bisher nur als Beschaffer von Versicherungsprodukten und weniger als Berater und Begleiter beim betrieblichen bzw. beruflichen Risikomanagement wahr. Das Versicherungsportfolio wird allerdings ganz überwiegend sehr gut oder gut beurteilt.

Ulrich Zander, Vorstandsvorsitzender des Vereins KuBI e.V. sowie Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V.: „Aus unserer Sicht zeigt sich, dass Versicherungsvermittler dringend gebraucht werden, um das Risikobewusstsein bei KMU zu verbessern und adäquaten Versicherungsschutz zu beschaffen.“

Andreas Vollmer, als Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. für betriebswirtschaftliche Fragen des Berufsstands verantwortlich, ergänzt: „Die Studie zeigt auch, dass Versicherungsvermittler noch stärker als Risikobegleiter und nicht nur als Produktverkäufer wahrgenommen werden sollten. Vermittler selbst können ihr Profil stärken und die KMU dabei unterstützen, ein eigenes Risikomanagement zu entwickeln.“

Über die Studie

Die Studie „Risikomanagement und Risikoberatung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)“ wurde vom Verein KuBI e.V. in Auftrag gegeben und von den Professoren Dr. Matthias Beenken und Dr. Michael Radtke mit Unterstützung von Jessica Michalczyk erstellt. Sie basiert auf einer Onlinebefragung von 521 kleinen und mittelständischen Unternehmen durch das Marktforschungsunternehmen YouGov Deutschland GmbH im November 2019. Die Stichprobe enthält 74,3 Prozent Kleinstunternehmen, 15,4 Prozent Kleinunternehmen und 10,4 Prozent mittlere Unternehmen. Diese gehören den Branchen Dienstleistungen (48 Prozent), Freie Berufe (23 Prozent), Handel (14 Prozent), Handwerk (8 Prozent) und produzierendes Gewerbe (7 Prozent) an. Die Studie gibt Einblicke in die Einstellung zu Risiken, das Risikomanagement, die Risikoberatung und den Versicherungsbesitz, sie enthält zudem Handlungsempfehlungen.

 

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Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Wenn der Versicherungsort „verwaist“ und nicht mehr kontrolliert wird

 

Die ConceptIF BIZ, der Hamburger Assekuradeur für das gewerbliche Kompositgeschäft, informiert, dass durch die Corona-Pandemie verursachte Betriebsstilllegungen eine Gefahrerhöhung darstellen. Das Versicherungsvertragsgesetz VVG regelt, dass ein Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten darf. Angesichts der Diskussionen über die Eintrittspflicht von Betriebsschließungsversicherungen lohnt sich ein genauer Blick ins Kleingedruckte.

Zahlreiche Betriebe mussten in den vergangenen Wochen schließen. Andere haben ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Die Betriebe verwaisen in diesen Tagen ganz oder teilweise und befinden sich nicht mehr unter durchgehender Kontrolle. „Die ganz oder teilweise Stilllegung von Betrieben stellt eine Gefahrerhöhung dar“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH.

Wie sich eine Betriebsstillegung auf den Versicherungsvertrag auswirkt

Nach dem VVG darf ein Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrages ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder gestatten – diese muss er sogar unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Selbst bei Gefahrerhöhungen, die unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eintreten, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen (Paragraf 24, Absatz 2 VVG) oder unter Umständen auch leistungsfrei sein (Paragraf 26, Absatz 2 VVG).

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Um Nachteile zu vermeiden, muss der Vermittler klären, ob seine Kunden von Gefahrerhöhungen betroffen sind. Er muss etwa prüfen, ob die Betriebe ganz oder teilweise geschlossen, Arbeitsschichten entfallen sind oder sich Produktpalette beziehungsweise Betriebsabläufe geändert haben. Solche Gefahrerhöhungen sind den Versicherern unverzüglich anzuzeigen. Bestenfalls wird vereinbart, dass der Versicherer auf sein Kündigungsrecht verzichtet und auch bei solchen Gefahrerhöhungen zur Leistung verpflichtet ist, die der Versicherungsnehmer willentlich herbeigeführt hat. „Eine pauschale Vereinbarung über den eigenen Kundenbestand wird mit den Versicherern nur in den seltensten Fällen gelingen“, meint Jörg Winkler.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, bei denen Gefahrerhöhungen die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung nicht beeinträchtigen. So ist im ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete geregelt, dass der Versicherer nur dann nicht leisten muss, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflicht zur Anzeige der Gefahrerhöhung gegenüber dem Versicherer vorsätzlich verletzt. Der Versicherer ist dann in der Beweispflicht. „Darüber hinaus gilt die Stilllegung des gesamten Betriebes oder auch nur einzelner Betriebsbereiche nicht als Gefahrerhöhung im Sinne unserer Versicherungsbedingungen und ist dem Versicherer deshalb auch nicht zwingend anzuzeigen“, betont Jörg Winkler.

 

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Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

Wirth-Rechtsanwälte liefert Ihnen nachfolgend eine rechtliche Einordnung des Kompromisses, der zwischen dem bayerischen Wirtschaftsministerium, mehreren Versicherern sowie der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. im Streit um die Versicherungsleistungen für die von Corona betroffenen Hotels und Gaststätten am vergangenen Freitag gefunden wurde.

 

Angenommene Grundlage des Kompromisses ist, dass ca. 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber ca. 50 %, also insgesamt zwischen zehn und 15 Prozent des Schadens übernehmen. Die betroffenen Gastronomen und Hoteliers sind an diese Regelung nicht gebunden. Es wird ihnen weiter freistehen, eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen.

Von Versichererseite stehen zu dem Kompromiss bisher: Allianz, Zurich, Haftpflichtkasse Darmstadt, Gothaer, Nürnberger Versicherung und Versicherungskammer Bayern. Der Kompromiss soll möglichst bundesweit und von möglichst vielen Versicherungsunternehmen übernommen werden.

Grundsätzlich begrüßt auch Wirth-Rechtsanwälte, als der Versicherungsbranche – positiv aber positiv kritisch – verbundene Anwaltskanzlei, den nunmehr vorgeschlagenen Kompromiss, da es ein erster guter Schritt für Versicherungskunden, -gesellschaften und –vermittler ist.

Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, LL.M, rät aber: „Es kann häufig sinnvoll sein, den angebotenen Kompromiss zu akzeptieren. Aber nicht unbedingt immer. Wir raten daher weiterhin, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die nunmehr getroffene Vereinbarung auch der individuellen Situation entspricht und der dargestellte Kompromiss auch individuell einen fairen Interessensausgleich zwischen Versicherer und Kunden darstellt!“

Denn die Argumente, die von diversen Versicherungsgesellschaften in Bezug auf eine Ablehnung des Versicherungsschutzes ins Feld geführt werden, dürften in vielen Fällen kaum durchgreifen. Dabei lassen sich grob drei Kategorien unterscheiden:

  1. Es gibt Versicherer, die in ihren Versicherungsbedingungen sehr eindeutig den Versicherungsschutz beschrieben haben und auf Grundlage dieser Versicherungsbedingungen nun auch korrekt leisten.
  2. Daneben gibt es Versicherer, die in ihren Versicherungsbedingungen den aktuellen Virus klar und transparent ausgeschlossen haben. Diese Versicherer müssen zu Recht nicht leisten.
  3. Darüber hinaus haben jedoch diverse Versicherer Bedingungen verwendet, die gerade nicht so eindeutig sind und die nun aber gerade aufgrund dieser zweifelhaften Regelungen – nach unserer Auffassung – eben auch Versicherungsschutz zur Verfügung stellen müssten. Dabei kommt den Versicherungskunden eine gesetzliche Regelung zugute, die ganz klar sagt, dass Zweifel bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen zu Lasten des Versicherers und gerade nicht zulasten des Versicherungskunden gehen. Selbst wenn also Zweifel darüber bestehen, ob der neuartige Virus Covid-19 mitversichert ist, weil beispielsweise in den Versicherungsbedingungen auf das Infektionsschutzgesetz Bezug genommen wurde, dürfte nach unserer Auffassung somit Versicherungsschutz bestehen.

Ähnliches dürfte auch für das Argument gelten, dass Versicherungsschutz deswegen nicht bestehen soll, weil keine auf das individuelle Geschäft/Restaurant/Hotel bezogene konkrete Schließungsverfügungen, sondern nur Allgemeinverfügungen oder auch nur Verordnungen die Schließung anordnen. Das mag von vielen Versicherern so gewollt gewesen sein, ist aber in vielen Versicherungsbedingungen in der erforderlichen Deutlichkeit nicht geregelt. Dort ist nur recht allgemein eine Entschädigung für den Fall vereinbart, dass die zuständige Behörde zur Verhinderung der Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit den Betrieb schließt. Davon, dass diese Schließung aufgrund einer individuellen Schließungsverfügung, behördlichen Anordnung oder aufgrund eines individuell an den Versicherungsnehmer gerichteten Verwaltungsaktes erfolgen muss, ist in diesen Bedingungen in der Regel gerade nicht die Rede. Somit dürften auch Allgemeinverfügungen oder auch Verordnungen der Landesregierungen und Gesundheitsministerien in solchen Fällen oft den Versicherungsfall auslösen. „Auch hier gilt: Bei Zweifeln sind Versicherungsbedingungen zugunsten der Versicherungsnehmer auszulegen.“ so Rechtsanwalt Tobias Strübing.

Teilweise wird gegen Versicherungsschutz argumentiert, dass viele Gastronomen nun Liefer- oder Abholservice anbieten und also nicht geschlossen haben. Hierzu sei betont, dass gerade viele Gastronomen einen Take-away Service nur deswegen anbieten, weil sie den Unterbrechungsschaden so weit wie möglich mindern wollen. Gerade die Gastronomen, die zuvor einen solchen Service überhaupt nicht angeboten haben, dürften ebenfalls Versicherungsschutz haben. Hier kann  schwerlich die Rede davon sein, dass nur eine Teilschließung vorliegt, da diese Betroffenen damit nur ihrer versicherungsvertraglich vereinbarten Schadensminderungspflicht nachkommen.

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste , finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte.

 

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Wirth­ Rechtsanwälte, Carmerstr. 8, D­-10623 Berlin, Tel: 030 ­ 319 805 44 0, Fax: 030 ­ 319 805 44 1, www.wirth-­rechtsanwaelte.com

Finanzberater stehen Kunden auf allen digitalen Kanälen zur Verfügung

 

Die Finanzberatungsgruppe Plansecur (www.plansecur.de) setzt angesichts der grassierenden Coronavirus-Pandemie über die Telefonberatung hinaus verstärkt auf Video-Beratung. Dabei haben die Berater die Videotelefonie für ihre Kunden ganz einfach gemacht: Man erhält per E-Mail einen Einladungs-Link, der beim Daraufklicken eine Mini-App öffnet, mit der man an dem Plansecur-Meeting teilnehmen kann. Der Link funktioniert auf jedem gängigen Gerät, gleichgültig, ob es sich um ein Smartphone, ein Tablet oder einen PC handelt. Die Sprachübertragung kann entweder über das jeweilige Gerät etwa per Headset erfolgen oder mit einem herkömmlichen Telefonanruf.

“Wir wissen, dass viele unserer Kunden nicht nur um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre Finanzen besorgt sind, etwa zum Thema ihrer Geldanlage oder der eigenen Altersvorsorge”, sagt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan, und ergänzt: “Der Gesprächs- und Beratungsbedarf ist immens. Dabei hilft es enorm, wenn man sein Gegenüber auf dem Bildschirm sieht und auch gemeinsam Dokumente anschauen kann.”

Plansecur bietet an, die Kundenberatung größtenteils online abzuwickeln. “Termine vereinbaren, Beratungsgespräche führen und dokumentieren, Konzeptpräsentationen durchführen, Formulare austauschen – alles findet statt, ohne sich persönlich treffen zu müssen”, erklärt Johannes Sczepan. “Wir sind für den seit Jahren wachsenden Kundenbedarf an Online-Kommunikation bestens gerüstet. Durch die aktuelle Situation wird diese Entwicklung natürlich immens beschleunigt.”

 

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Plansecur, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel, Tel. +49 (0) 561-9355-0, www.plansecur.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz legt nach: Nach dem großen Erfolg der MMM-Messe digital Mitte März wird es am 21., 22. und 23. April 2020 eine Fortsetzung geben.

 

Bei der MMM-Messe digital IDD-Edition haben Vermittler die Möglichkeit, bei insgesamt 24 Webinaren und drei Online-Vorträgen von Top-Speakern und Experten namhafter Produktgeber der Finanz- und Versicherungsbranche kostenfrei zahlreiche IDD-Stunden zu sammeln. Alle Informationen gibt es unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die IDD-Edition richtet den Fokus gezielt auf das Weiterbildungskonto der Vermittler. Gefüllt werden kann das an drei Tagen online und bequem von Zuhause aus. 18 der insgesamt 24 Webinare und drei Online-Vorträge sind IDD-konform und zahlen damit unmittelbar auf das Konto der Vermittler ein.

Eröffnet werden die drei Tage nacheinander jeweils um 09.00 Uhr von den Top-Speakern Steffen Ritter, Jörg Laubrinus und Gerald Hörhan. Vertriebsexperte Steffen Ritter teilt praxisnahe Tipps, wie Vermittler den Ablauf ihres Betriebs modernisieren und optimieren können. Top-Vertriebler Jörg Laubrinus gibt Hilfestellungen, um Ziele klar zu definieren und Schritt für Schritt umzusetzen. Gerald Hörhan, besser bekannt als der „Investment Punk“, spricht über die aktuelle Lage an den Immobilienmärkten.

Im Anschluss daran vermitteln Experten namhafter Produktgeber aus der Finanz- und Versicherungsbranche umfassendes Wissen und hochaktuelle Informationen, unter anderem zu den Themen Einkommensschutz, Altersvorsorge, Biometrie, bKV und Risiko-LV. Mit dabei sind beispielsweise die Swiss Life, die Allianz, die Canada Life, die Bayerische oder auch die Alte Leipziger.

„Mit der MMM-Messe digital IDD-Edition wollen wir unseren Vermittlern eine weitere, ideale Möglichkeit bieten, kostenfrei zahlreiche IDD-Stunden zu sammeln“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Wir konnten nicht nur drei absolute Top-Speaker, sondern auch zahlreiche Experten von namhaften Produktgebern dafür begeistern, ihre Expertise über dieses erfolgreiche Format weiterzugeben.“

Das gesamte Programm steht den Vermittlern kostenfrei zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Webinaren und Online-Vorträgen erfolgt über ein entsprechendes Formular auf der Webseite unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die Hauptstadtmesse in Berlin am 08. September 2020 findet nach aktuellem Stand wie geplant statt. Weitere Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung unter www.hauptstadtmesse.de.

 

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht.

 

Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.

–  Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.

–  Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben.

–  Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.

–  Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.

–  Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.

–  Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.

–  Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.

Download der Broschüre unter: https://publikationen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021434

 

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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: +49 30 13001-0,  www.dguv.de

Die aktuellen Kontaktverbote führen bereits in vielen Fällen zu Umsatzverlusten.

 

blau direkt läuft dank Digitalisierung einmal mehr gegen den Trend. In Deutschland besteht seit Tagen ein Kontaktverbot. Obwohl Termine zu zweit ausdrücklich nicht vom Kontaktverbot erfasst sind, zeigen sich viele Kunden verunsichert und sagen Termine lieber ab. In der Folge verlieren Makler Geschäftsabschlüsse und ihre Umsätze leiden. Vor allem traditionell arbeitende Makler erleiden bereits jetzt teils schwere Einbußen.

Was des einen Leid, ist des anderen Freud. So gibt es durchaus Kollegen, die die aktuelle Entwicklung positiv sehen. „Die Menschen kommen praktisch nicht mehr aus dem Haus, alle Freizeitaktivitäten sind eingestellt. Das bedeutet, man erreicht sie jetzt viel leichter. Außerdem haben sie jetzt viel mehr Zeit, eine beabsichtigte, aber oft lange aufgeschobene Prüfung ihrer Versicherungen und Finanzen vorzunehmen“, berichtet Nicolas Kocher, Geschäftsführer von Königswege, der mit 23 Mio. Euro Bewertungssumme im Bereich Lebensversicherung allein im März gerade einen neuen Umsatzrekord mit seiner Firma feiert.

Es leiden vor allem Makler, die bislang an einer traditionellen Arbeitsweise festhielten. In der Überzeugung Kunden bevorzugten Gespräche Auge in Auge, lehnten Sie oft eine Befassung mit modernen Instrumentarien, wie KundenApps oder Onlineberatungssoftware, ab. Das rächt sich nun. Ihre digitaler aufgestellten Kollegen nutzen den Freiraum, den die Corona-Krise eröffnet, haben Online-Termine in Serie und gewinnen neue Kunden hinzu.

So passt es denn zu dem Trend, dass auch blau direkt inmitten der Krise Umsatzrekorde meldet. Der Lübecker Pool positioniert sich bereits seit Längerem als Technologiemarktführer unter den Pools. Entsprechend weht die Krise den Kollegen einen kräftigen Wind unter die Flügel.

Im März feiert der Pool das aktuell beste monatliche Ergebnis im Lebensversicherungsgeschäft, mit bisher 98,33 % Umsatzsteigerung, gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei seien die Umsätze der dazugewonnenen Kooperationen mit Wifo und inpunkto noch nicht einmal enthalten, wie der Maklerpool berichtet. Auch in den Sparten Krankenversicherung (+26 %), Kfz (+67,2 %), Komposit (+3,58 %), Gewerbe (+52,51 %) seien deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

 

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blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Das Versicherungsmagazin hat gemeinsam mit der ServiceValue GmbH die Servicequalität von Produktgebern anhand von 27 Service- und Leistungsmerkmalen untersucht. Dazu wurden 2.691 Maklerurteile in einer Onlinebefragung eingeholt. Zu den Maklerchampions zählt auch in diesem Jahr die uniVersa. In der Lebensversicherung erreichte sie in der Gesamtwertung Platz 2, in der Krankenversicherung Platz 4. Die Bestnote „Sehr gut“ erhielt sie in beiden Sparten bei den Einzelkriterien Gesamtzufriedenheit, Ruf und Image, Maklerorientierung, Erreichbarkeit, Verbindlichkeit von Zusagen, Geschäftsmodell und Produktqualität.

 

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uniVersa Lebensversicherung a.G., Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg, Telefon 0911/5307-1698, www.universa.de

Knapp eine halbe Million Betriebe in Deutschland haben Ende März Kurzarbeit angezeigt.

 

Doch dabei wird es nicht bleiben: Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit deutlich mehr Arbeitnehmern in Kurzarbeit als in der Finanzkrise 2008/2009. Zum Vergleich: Damals zählte man in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Welche Auswirkungen Kurzarbeit auf arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte bAV hat, fasst Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, zusammen.

Arbeitgeberfinanzierte bAV

Bei beitragsorientierten Versorgungszusagen, die oft in Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt einen Beitrag des Arbeitgebers vorsehen – beispielsweise zwei Prozent des Monatsgrundgehalts als monatlichen Beitrag für eine Direktversicherung – wirkt sich die Kurzarbeit leistungsmindernd aus. Denn der Beitrag sinkt oder entfällt bei Kurzarbeit „Null“ sogar komplett. Bei beitragsorientierten Zusagen mit Bezug zum Unternehmensgewinn kann es ebenfalls vorkommen, dass der Beitrag während der Kurzarbeit auf Null sinkt. „In solchen Fällen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch abweichende Vereinbarungen treffen, welche die beiderseitigen Interessenlagen berücksichtigen. Entsprechende Regelungen könnten dann in einem Nachtrag zur Versorgung festgehalten werden“, empfiehlt der Longial-Geschäftsführer.

bAV mit Leistungszusagen

Darüber hinaus gibt es noch ältere Versorgungswerke, in denen der Arbeitgeber den Arbeitnehmern sogenannte Leistungszusagen erteilt hat. Hier wird bei Renteneintritt, bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Versorgungsberechtigten eine bestimmte Leistung versprochen. Ob sich bei Kurzarbeit Änderungen an der Höhe der Versorgungszusage ergeben, hängt von der konkreten Vereinbarung in der Zusage ab: „Wenn die Kurzarbeit sich nicht so lange hinzieht, der Arbeitgeber seinerseits eine Zusage dergestalt erteilt hat, dass der Versorgungsberechtigte bei Eintritt in den Ruhestand 100 Euro Monatsrente erhält und keine sonstigen einschränkenden Regelungen enthalten sind, dann wird nach unserer Einschätzung diese Rente später auch gezahlt werden,“ erläutert Michael Hoppstädter. „Bezieht sich die Versorgungszusage allerdings auf das Einkommen bei Eintritt in den Ruhestand beziehungsweise auf das bei Ausscheiden aus dem Unternehmen und befindet sich der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt in Kurzarbeit, dann darf sicherlich nicht allein auf dieses Entgelt abgestellt werden“, erläutert der Geschäftsführer weiter. Wenn die Zusage keinerlei Aussagen trifft, müssen Lösungen zwischen den Beteiligten gefunden werden. So könnte beispielsweise das Gehalt vor der Kurzarbeit als Basis berücksichtigt werden. Eine weitere Alternative ist eine Quotenregelung. Hier müssen sich die Parteien auf Regelungen, die die beiderseitigen Interessenlagen berücksichtigen, verständigen.

Entgeltumwandlung

Je nach Ausgestaltung der Versorgungszusage kann die Entgeltumwandlung auch bei einem gekürzten Entgelt durchgeführt werden. Aber: Das Kurzarbeitergeld kann dabei nicht zum gekürzten Entgelt hinzugerechnet werden, da es kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellt, sondern eine Lohnersatzleistung. Zwei Konstellationen sind zu berücksichtigen:

  • Der Arbeitnehmer kann die bisherigen Beiträge für eine Entgeltumwandlung nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe aufbringen.
  • Bei Kurzarbeit „Null“ entfällt der Entgeltanspruch generell, eine Entgeltumwandlung ist nicht mehr möglich.

In beiden Fällen kommt es zu einer Leistungsreduktion. Dennoch rät der Longial Geschäftsführer zu einer Weiterführung der bAV: „Trotz Kurzarbeit sollte eine bestehende Entgeltumwandlung möglichst nicht beitragsfrei gestellt oder gar gekündigt werden. Denn Berechnungen haben gezeigt, dass sich die Gesamtvergütung häufig nur geringfügig reduziert, gleichzeitig aber ein wertvoller Baustein für die Altersversorgung erhalten bleibt.“ Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zusage eine Todesfallabsicherung für Hinterbliebene oder einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit enthält. In jedem Fall sollte individuell geprüft werden, ob eine Fortsetzung der Versorgung mit eigenen Beiträgen oder eine Reduzierung der Entgeltumwandlung in Betracht kommt.

Lösungen bei versicherungsförmigen Durchführungswegen

Kann der Mitarbeiter seine Entgeltumwandlung aufgrund der Kurzarbeit nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe fortsetzen, bieten einige Versicherer Sonderlösungen an. Das verhindert ein zu starkes Absinken des Versicherungsschutzes. So können beispielsweise die Beiträge temporär gestundet und auf Wunsch später nachgezahlt werden. Eine weitere Option ist die Beitragsreduktion, die allerdings mit einer Reduktion der Versorgungsleistungen verbunden ist. Im äußersten Fall ist auch eine Beitragsfreistellung des Vertrages denkbar. Hier werden keine weiteren Beiträge eingezahlt und die Leistung infolgedessen auf die sogenannte beitragsfreie Versicherungssumme herabgesetzt.

Die konkreten Auswirkungen auf den Versicherungsschutz sollten auf jeden Fall genau beleuchtet werden. „In allen Fällen empfiehlt es sich, zusammen mit dem Versicherer pragmatische Lösungen zu suchen, um dem Problem des sinkenden Versicherungsschutzes entgegenzuwirken“, so der Geschäftsführer der Longial.

 

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Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die Höhe des Beitrages sollte bei der Wahl einer Risikolebensversicherung nicht allein der ausschlaggebende Faktor sein.

 

Starke Lebensversicherer bieten mehr: Die EUROPA überzeugt mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis sowie nachhaltig kalkulierten Produkten, Stabilität und umfassendem Service. Auch deshalb ist die Gesellschaft, die zum Continentale Versicherungsverbund gehört, laut dem Magazin Euro der beste Lebensversicherer Deutschlands.

Diese Fakten sprechen für die EUROPA und ihre Risikolebensversicherung:

  • Noch schnellerer zum Abschluss – mit digitalen Tools: Der eGesundheitsCheck führt Vermittler und Kunden interaktiv durch die erforderlichen Fragen. Davon beziehen sich grundsätzlich nur 4 Fragen auf die Gesundheit – unabhängig vom Alter des Kunden oder von der Höhe der Versicherungssumme. Dafür notwendige Informationen fragt das Tool automatisch ab. Auf Basis der Kundenangaben wird in der Regel ein Sofortvotum und der endgültige Beitrag ausgegeben. Das Ergebnis: Der Vertrag wird noch schneller policiert.

Wird der Antrag auf konventionellem Weg eingereicht, zum Beispiel per Post oder E-Mail, beantwortet der Kunde noch notwendige Rückfragen in der Regel ebenfalls online mit dem eGesundheitsDialog. Das intelligente digitale Werkzeug stellt ihm nur die Fragen, die für die Einschätzung seiner spezifischen Risikosituation relevant sind.

  • Faire Tarife – für jeden: Aus Überzeugung sorgt die EUROPA für den besten Preis für jeden Kunden. Das gelingt mit einer individuellen und differenzierten Risikoeinstufung. Diese ist jetzt sogar noch besser. Viele Kunden profitieren daher von noch günstigeren Beiträgen. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen wie zum Beispiel dem BMI, zahlt der folgende Modellkunde statt 10,80 Euro nur noch 9,84 Euro monatlich: Betriebswirt, 35 Jahre, 180 cm groß, 85 kg schwer, Nichtraucher, 200.000 Euro Versicherungssumme, 20 Jahre Laufzeit, Tarif E-RL.
  • Stabile Beiträge – seit Jahrzehnten: Seit jeher setzt die EUROPA auf nachhaltig kalkulierte Tarife. Eingangs kalkulierte Nettobeiträge wurden seit Jahrzehnten nicht erhöht.
  • Herausragend – im Premium- und Standard-Tarif: Der Premium-Schutz der EUROPA ist in seiner Leistungsvielfalt einmalig am Markt. Auch mit dem Standard-Tarif hebt sich die Gesellschaft ab, da sich auch hier der beliebte Zusatzschutz Krebs Plus hinzubuchen lässt. Er ermöglicht eine finanzielle Sofortleistung bei den Diagnosen Krebs sowie Herzinfarkt oder Schlaganfall.
  • Kostenbewusst – für den Kunden: Der Name EUROPA steht für „Versicherung pur“, denn die Gesellschaften arbeiten seit Jahrzehnten in höchstem Maße kostenbewusst. Mit 0,8 Prozent hat die EUROPA laut Zeitschrift für Versicherungswesen zudem die niedrigste Verwaltungskostenquote aller deutschen Lebensversicherer.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.europa.de. Vermittler finden für sie speziell aufbereitete Informationen unter www.europa-vertriebspartner.de.

 

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EUROPA Versicherungen, Piusstraße 137, 50931 Köln, Tel: 0221 5737-200, Fax: 0221 5737-233, www.europa.de

Zentralistisch statt föderal:

 

Die Groko möchte die sogenannten §34f-Finanzvermittler unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen und die bislang zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) und Gewerbeämter der Länder aus der Aufsicht entlassen.

Dieser am 11. März beschlossene Gesetzesentwurf unter dem komplizierten Titel »Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz« stößt in der Finanzbranche auf wenig Zuspruch, so auch bei dem auf dem Markt für Immobilienkapitalanlagen und -entwicklungen agierenden PROJECT Unternehmensverbund, einer der größten deutschen Player auf dem Beteiligungsmarkt im Wohnungsneubau. Alexander Schlichting, geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH, hält das Vorhaben in der jetzt beschlossenen Fassung aus mehreren Gründen für wirtschaftlich kontraproduktiv und für den Privatanleger ohne ersichtlichen Mehrwert.

Mehrkosten für Vermittler – weniger Sicherheit für Verbraucher

Die bislang zuständigen Aufsichtsbehörden des Vermittlerkreises, der über eine Zulassung nach §34f Gewerbeordnung verfügt, sind je nach Region entweder die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Gewerbeämter. Diese dezentral organisierte Aufsicht hat sich Finanzfachmann Schlichting zufolge sehr gut bewährt. Sie sei für die Vermittler bezahlbar, zudem bieten die IHKs zusätzliche Beratungsdienstleistungen, wie beispielsweise in Bezug auf die Erlaubnisreichweite, also beispielsweise Haftungs- bzw. Strafbarkeitsrisiken einer Vermögensberatung. Diese wichtige Beratungsleistung würde unter der BaFin zukünftig wegfallen. Zudem rechne der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. bei einem Aufsichtswechsel mit hohen zusätzlichen Kosten bis zu 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr. Sollten die Prognosen des Verbands zutreffen und bei Inkrafttreten des Aufsichtswechsels die Hälfte der bisherigen unabhängigen Makler vom Markt verschwinden[1], bekämen die Privatanleger zu spüren, dass die Beraterauswahl schwindet und gleichzeitig – wegen einer geringeren Leistung der Aufsicht – auch die Qualität der Vermögensberatung sinkt.

»Die von uns offerierten Alternativen Investmentfonds bedürfen einer fundierten Beratung, die für jeden einzelnen Privatanleger ein maßgeschneidertes Profil aufweisen muss. Die seit 2013 dezentral organisierte Aufsicht, die jeweils hälftig von den Industrie- und Handelskammern sowie den Gewerbeämtern getragen wird, hat mit zur heute hohen Qualität der Vermögensberatung beigetragen«, sagt Schlichting. PROJECT Investment bringt in Form von unterschiedlichen Veranstaltungen und Workshops traditionell selbst viel Engagement in die Betreuung seiner Partner ein, die zu über 80 Prozent aus freien, unabhängigen Vermittlern und Maklern bestehen und über eine Zulassung nach §34f GewO verfügen.

Fehlender staatlicher Rückhalt

Der Mittelstand braucht in unruhigen Zeiten staatlichen Rückhalt, der bei Bedarf eingreift. »Dieser Rückhalt ist allerdings nicht zu erkennen«, so Schlichting. Angesichts der auf die deutsche Wirtschaft unvermeidlich negativ wirkenden Coronavirus-Pandemie und der darüber hinaus ungelösten internationalen Nahost-oder Handelskonflikte brauche es eine die mittelständische Wirtschaft aktiv fördernde Politik. Das bisherige Aufsichtssystem in der Finanzberatung habe sich ausgezeichnet bewährt. Es bestehe keine sichtbare Notwendigkeit, die effizient und pragmatisch arbeitenden Industrie- und Handelskammern von ihren Aufgaben zu entbinden und neue bürokratische und überaus kostspielige Strukturen aufzubauen. Die von Teilen der Regierung ins Gespräch gebrachte ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei gleichzeitiger Fachaufsicht durch die BaFin könne daher einen guten Kompromiss der unterschiedlichen Interessen bedeuten.

[1] AFW-Vermittlerbarometer Dezember 2019

 

Verantwortlich für den Inhalt:

PROJECT Beteiligungen AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, Tel: +49 (0) 951 91790 0, Fax: +49 (0) 951 91790 222, www.project-investment.de

Interview mit Peter Härtling, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung und Präsident des BDRD e.V.

 

Herr Härtling, bei vielen Vermittlern ist das Geschäft wegen der Corona Krise zum Erliegen gekommen. Wie stark ist Ihr Maklerpool DGFRP aktuell beeinträchtigt und wie begegnen Sie der Krise?

Peter Härtling: Wir sind im Moment in einer sehr glücklichen Lage. Mit unseren, genau auf die Krise zugeschnittenen Lösungen erzielen unsere Partner derzeit Rekordumsätze.

Gerade heute ist es wichtig, mit einem strukturieren System und entsprechender Achtsamkeit auf die Ängste und Bedürfnisse der Menschen einzugehen. Wer sich heute entsprechend verhält, die Klienten kontaktiert und Lösungen für die aktuellen Fragen bietet, der macht auch Umsatz.Nicht zu vergessen, es liegen derzeit Milliarden auf Girokonten. Die Aussicht auf Hyperinflation durch die krisenbedingte Geldschwemme zwingt vermögende Anleger regelrecht zum Handeln.

Was raten Sie Vermittlern jetzt, kann das Geschäft auch aus dem Homeoffice klappen?

Peter Härtling: Natürlich. Es ist sehr einfach sich entsprechende Software, ein Headset und einen Laptop mit Kamera zuzulegen. Und dann geht es auch schon los. Termin mit den Kunden vereinbaren, per PC mit Videoübertragung kommunizieren und auf die Kunden eingehen. Die anfänglichen technischen Schwierigkeiten überwindet jeder mit wachsender Erfahrung. Ein Gramm Praxis ist besser als eine Tonne Theorie.

Wer sich heute als Finanzdienstleister entsprechende Antworten überlegt, dem folgen jetzt auch die Kunden. Heute zeigt es sich, wie unendlich wichtig eine Digitalisierung für die heutige Geschäftsabwicklung ist. Unsere Partner berichten von einer wesentlich besseren Effizienz, mehr Einkommen, zufriedenere Kunden.

Mit welchen Dienstleistungen und Unterstützungen können Vermittler jetzt bei ihren Kunden punkten? Welche Tipps haben Sie?

Peter Härtling: Am wichtigsten sind folgende drei Punkte:

  1. Heute unverzichtbar ist ein digitales Businesssystem mit Kundenzugang und Kunden App zur Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorfälle inklusive Beratung und Protokollierung.
  2. Heute sind live Sprechstunden und Webinare unerlässlich um mit den Kunden in Kontakt zu bleiben um mit genauen Konzepten Lösungen anzusprechen und abzuwickeln.
  1. Der rein profitorientierte Manager hat ausgedient. Gefragt sind Persönlichkeiten mit klarer Kante, genauer Struktur und mit achtsamen, respektvollen Umgang mit den Menschen. Also Anführer mit Herz und klarem Verstand.

Wie unterstützen Sie als Pool Ihre Vermittler jetzt?

Peter Härtling: Unsere Partner haben mehrmals pro Woche die Möglichkeit aktuelle Webinare mit genauen Anleitungen zu aktuellen Themen zu besuchen. Diese Webinare werden aufgezeichnet und sind abrufbar. Dazu kommen Live Sprechstunden zu allen Spezialthemen, die von den jeweiligen Experten durchgeführt werden.

So sind unsere Partner nie alleine, haben permanent Unterstützung und Rückenwind. Des Weiteren nutzen unsere Partner unsere individuellen oder offenen Kunden – Webinare. Wir verdienen quasi unseren Partnern das Geld bei ihren Klienten. Dazu leiten wir unsere Partner an, das digitale Business umzusetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Gesellschaft für RuhestandsPlanung mbH, Martin-Moser-Straße 27, 84503 Altötting, Tel. (08671) 9641-0, www.dgfrp.de

Die deutsche-versicherungsboerse.de (dvb) hat ein Forum speziell für technische Fragen im Zusammenhang mit Maklerverwaltungsprogrammen (MVP) eingerichtet.

 

„Denn bei unserem aktuellen dvb-Makler-Audit erfahren wir immer wieder, dass die Unzufriedenheit der Makler oft sehr hoch ist“, sagt Friedel Rohde, Geschäftsführer der dvb. „Vor allem beim Thema Dokumenten- und Datenaustausch herrscht regelmäßig Verzweiflung.“

Ein häufiges Problem für die Makler ist beispielsweise, bei technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Dokumentenaustausch über BiPRO-Schnittstellen keine Ansprechpartner bei den Versicherern zu finden.

„Viele MVP verfügen zudem über Funktionen, von denen der Nutzer nichts ahnt, die aber eine hohe Effizienz bei der täglichen Arbeit auslösen können“, so Rohde. „Daher wollen wir auch FAQs und Schulungsvideos einzelner MVPs einstellen, sofern sie uns zur Verfügung gestellt werden.“

„Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Idee des neuen MVP-Technik-Forums der dvb, da hier eine schon länger von uns formulierte Forderung nach Transparenz im MVP-Umfeld realisiert wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer ergänzt: „Makler haben so die Möglichkeit, sich über Ansprechpartner und BiPRO-Umsetzungsstände bei Versicherern zu informieren. Es werden dabei auch ausgewählte Fragestellungen zu MVP-Lösungen beantwortet. So können Makler Fragen stellen und sich in einem von Fachleuten moderierten Forum informieren. Der BVK unterstützt diese Initiative daher aus voller Überzeugung.“

Kooperation erwünscht

Auch MVP-Hersteller und Versicherer sind eingeladen, sich zu beteiligen. Einige Versicherer reagierten bereits und gehen mit gutem Beispiel voran. Sie haben Fragen zu bereitgestellten Services beantwortet, wie beispielsweise, ob sie BiPRO-Services für ‚kleine’ Makler anbieten oder ob es “exklusive” Anbindungen an MVP-Systeme gibt.

Zurzeit befindet sich das MVP-Forum noch in einer Beta-Testphase. Jeder kann sich aber bereits beteiligen und Fragen stellen oder diese beantworten. Das Forum wird über die Internetadresse https://www.deutsche-versicherungsboerse.de/mvp-forum/ erreicht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Neues digitales Vertriebstool ermöglicht Maklern effiziente Akquise von zuhause / Kunden können Versicherungsvertrag nun mit sofortiger Wirksamkeit direkt abschließen / Digitale Lösung bietet Versicherungsnehmern Feedback-Möglichkeiten und maximale Transparenz / Makler-Webinar am 8.4.2020 führt durch den neuen Prozess

 

Individuelle Angebote von erklärungsbedürftigen Versicherungsprodukten unterbreiten und abschließen – bisher war das für Makler ein Anlass, um sich mit dem Kunden zu treffen und an einen Tisch zu setzen. Doch wenn die Umstände oder der Zeitdruck dies nicht zulassen, bietet Hiscox für Geschäftskunden jetzt den Digitalen Sofort-Antrag. Dieser ermöglicht es Maklern, den Kunden einen vorgefertigten Antrag digital zuzuschicken. Diese können den Antrag nach der Durchsicht per Mausklick direkt abschließen. Damit genießen sie – falls nicht in sehr speziellen Fällen ein Underwriter noch einen Blick drauf werfen muss – sofortigen Versicherungsschutz.

So schnell und einfach erstellen Makler das versandfertige Angebot

Nach dem Einloggen auf dem Hiscox Maklerportal und dem Ausfüllen der Vermittlerangaben kann es losgehen: Der Makler wählt einfach die gewünschte Versicherungslösung aus. Bereits 15 verschiedene modulare Geschäftskunden-Versicherungsprodukte können per Digitalem Sofort-Antrag abgeschlossen werden und laufend kommen weitere hinzu. Dann gibt der Makler wie gewohnt alle Informationen zum Kunden ein, wählt die individuell passenden Optionen sowie die entsprechenden Module. Nach einem Klick auf „Antrag speichern / versenden“ erscheint das automatisch generierte Mail-Anschreiben mit persönlicher Ansprache. Dieses können Makler auf Wunsch noch editieren, etwa um einen weiteren Punkt hinzuzufügen oder den Gruß persönlicher zu gestalten, und anschließend direkt aus dem Tool heraus an den Kunden schicken, ohne weiteren Umweg über ein Mail-Programm.

Kunden profitieren von Transparenz, Feedback-Funktion und direkter Abschlussmöglichkeit

Der Kunde kann in seiner Mail das Angebot im Detail ansehen: Das Tool zeigt ihm sämtliche Angaben sowie den Jahresnettobetrag an  und bietet Erläuterungen zu den ausgewählten Modulen. Wenn alles passt, kann der Kunde nach einem Klick auf „Antrag prüfen“ den Antrag direkt online abschließen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Angebot nach eigenen Wünschen anzupassen – beispielsweise um eine höhere Versicherungssumme oder ein weiteres Zusatz-Modul wie Betriebshaftpflicht auszuwählen. Die geänderten Prämieninformationen werden in Echtzeit angezeigt und der Kunde kann den von ihm angepassten Vertrag sofort abschließen. Falls der Kunde noch Nachfragen zu bestimmten Punkten hat, kann er diese online kommentieren, so dass sein Makler ihm per Mail oder Telefon die Antworten geben kann. Nach dem Abschluss verschickt Hiscox die kompletten Unterlagen dann innerhalb eines Werktages je nach Wunsch per Post oder per Mail.

Projektleiter und Digital Marketing Manager Johannes Störmer erläutert: „Schon seit Jahren entwickeln wir laufend zeitgemäße, digitale Lösungen, die Maklern die Arbeit erleichtern und ihnen viel Zeit und Geld sparen. Mit der Hiscox Express Policierung bieten wir Maklern ja schon seit längerem erfolgreich eine schnelle, digitale Lösung an. Mit dem Digitalen Sofort-Antrag geben wir ihnen nun ein noch komfortableres und effizienteres Akquise-Tool an die Hand, mit dem sie in kurzer Zeit maßgeschneiderte Angebote entwickeln und samt persönlicher Ansprache direkt aussenden können. Der Kunde profitiert davon, dass er so sehr schnell und einfach zum gewünschten Versicherungsschutz kommt, der ihm gleichzeitig sehr transparent dargelegt wird. Gerade in Zeiten, in denen Vermittler und Kunden sich nicht einfach treffen können, kann unsere Lösung Maklern ihre Arbeit wesentlich erleichtern.“

Webinar am 8. April: Schnell, persönlich, effizient: Wie Hiscox Partner digitale Vertriebstools optimal für sich nutzen

Exklusiv für Hiscox Partner, die aus erster Hand mehr zu dem Thema erfahren möchten, bietet Hiscox ein kostenloses Webinar an. Im Rahmen einer Live-Demo werden der digitale Abschluss sowie alle Details zum neuen Sofort-Antrag vorgestellt. Außerdem haben Makler im Anschluss die Möglichkeit, Fragen an die beiden Referenten, Portfolio Underwriting Manager Ulrich Herz und Digital Marketing Manager Johannes Störmer, zu stellen.

Das Webinar findet statt am

Mittwoch, 08. April 2020, 10:00 bis ca. 10:45 Uhr

Anmeldungen sind ab sofort unter folgendem Link möglich:

https://register.gotowebinar.com/register/2200954403897880077

 

Verantwortlich für den Inhalt:

HISCOX, Deutschland, Arnulfstraße 31, D-­80363 München, Tel: 089/5458010, Fax: 089/54580111, www.hiscox.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW befragte gemeinsam mit der Berliner Kommunikationsagentur birkenbeul sechs Vorstände in Deutschland tätiger Versicherer im Rahmen einzeln geführter Interviews, zu den Auswirkungen der Corona-Krise.

 

Ziel der Befragung war es, die aktuelle Situation des Versicherungsmarktes zu betrachten sowie Chancen und Risiken für die Zeit nach der Krise zu identifizieren. Aber auch der Blick auf die eigene wirtschaftliche Situation der befragten Unternehmen hat uns interessiert und ganz besonders eine Einschätzung der Lage, in der sich ihre Vertriebspartner und damit unsere Mitglieder befinden. Vier der sechs Vorstände haben Versicherungsunternehmen vertreten, die auch Fördermitglieder des Verbandes sind.

Hier die zusammengefassten Ergebnisse der Befragung:

  • Sämtliche befragte Versicherer fühlen sich aktuell gut aufgestellt und der Situation absehbar gewachsen
  • Sämtliche befragte Versicherer arbeiten – soweit möglich – in den Homeoffices
  • Die Geschäftsentwicklung war zum Zeitpunkt der Befragung, Mitte vergangener Woche, stabil. Mit einem signifikanten Rückgang in den kommenden Wochen wird gerechnet
  • Mit zunehmenden Kundenanfragen wegen Zahlungsschwierigkeiten aufgrund Kurzarbeit etc. wird ebenfalls gerechnet
  • Die kontaktlose Beratung und Betreuung der Kunden über Telefon, Video etc. ist heute gefordert
  • Zunehmende Kündigungszahlen bei Biometrie- und Altersvorsorgeverträgen sind nicht auszuschließen
  • Stornoprävention ist die zentrale Herausforderung für Vermittler und Versicherer
  • Die meisten Versicherer bieten ihren Kunden unbürokratische Liquiditätshilfen wie Beitragsstundungen und andere Möglichkeiten
  • Sämtliche befragte Versicherer verfügen über Storno-Sonderregelungen und leisten Vertriebspartnern in Notlagen individuell gezielte finanzielle Hilfen
  • Eine Tendenz zu zyklischem Handeln in der Kapitalanlage seitens der Kunden ist erkennbar. Beispielsweise die Flucht in Deckungsstockanlagen
  • Vermögendere Kunden nutzen teilweise die Kursrückgänge für die Platzierung signifikanter Einmalbeiträge
  • Beratungstermine mit Vermittlern werden insbesondere von Unternehmen abgesagt, vor allem mit Auswirkungen auf das bAV Neugeschäft
  • Die Unsicherheit bei den Kunden nimmt wegen der Schwankungen der Kapitalmärkte zu
  • In der Krise erhöht sich teilweise die freie Liquidität der Menschen mit der Möglichkeit zur Absicherung individueller Risiken
  • Der Austausch von Vertriebsansätzen und -ideen in der Branche ist wichtiger denn je
  • Jeder Umsatzrückgang schafft die Potentiale für künftige, neue, andere Umsätze
  • Gemeinsam sinnstiftend zu handeln ist aktuell für die Branche und ihr Image entscheidend

Der AfW begrüßt die bereits getroffenen Regelungen zum Schutz der Vermittler und fordert alle Versicherer auf, diese Solidarität branchenweit gegenüber ihren Vermittlern, also den Müttern und Vätern ihrer Bestände, zu zeigen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Enorme zeitliche Erleichterung für Prüflinge – Qualität und Seriosität der Prüfung bleibt vollständig erhalten

 

Die Defino Institut für Finanznorm AG bietet Prüfungen für die Zertifizierung  zum/zur „Spezialisten/in für die private Finanzanalyse – DIN 77230“  ab sofort – zumindest vorübergehend – auch im online-Verfahren  an. „Die Umstellung  auf das Online-Verfahren wurde einerseits durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus erforderlich, “ so Defino-Vorstand Dr. Klaus Möller, „es bedeutet für die Prüflinge andererseits  auch eine enorme zeitliche Erleichterung, nicht mehr  zu Präsenz-Terminen  anreisen zu müssen.“ Auch die meisten Bildungsdienstleister haben Ihre Qualifizierungs-Angebote zur Vorbereitung auf die Zertifizierungs-Prüfung bereits als Online-Seminare eingerichtet. Das schließt die umsetzungsorientierten Module mit ein.

Verfahren als prüfungstauglich anerkannt

Der Defino-Prüfungsausschuss für die Personen-Zertifizierung hat dem Online-Verfahren offiziell zugestimmt. Inhalt und Ablauf der Online-Prüfung entsprechen vollständig den Präsenzprüfungen. Der einzige Unterschied liegt in der freien Auswahl des Prüfungsortes. Die dadurch entstandenen Herausforderungen bezüglich der Täuschungssicherheit konnten durch Video-Überwachung gelöst werden. Die Qualität und Seriosität der Prüfung bleibt somit vollständig erhalten. „Wir sind gerüstet, die bisher vereinbarten oder frei angebotenen Zertifizierungstermine zu halten  und neue zu vereinbaren“, so Möller.

Die Prüfungen finden über den Online-Dienstleister GoToMeeting statt, dessen Software leicht auf jedem PC und Laptop zu installieren ist. Dieses Instrument ist von  einzelnen Kultusbehörden bereits als prüfungstauglich anerkannt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Die Condor Lebensversicherung hat eine Hotline für Fragen zu den Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise geschaltet.

 

Unter der Telefonnummer 040 / 5701 9999-0 können sich Makler von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr im Condor Makler-Service-Center melden. Die Servicemitarbeiter geben Auskunft insbesondere zu den Auswirkungen auf Verträge zu Lebens- und Krankenversicherungen. Das Condor Makler-Service-Center ist zudem per E-Mail unter der Adresse Makler-Service@condor-versicherungen.de zu erreichen.

Darüber hinaus wurde im Maklerportal eine Corona-Seite für Vertriebspartner eingerichtet, auf der unter anderem aktuelle Sonderregelungen zur Beitragsstundung sowie zahlreiche weitere Maßnahmen und Hinweise zu finden sind. Das Maklerportal ist unter www.makler.condor-versicherungen.de zu erreichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Admiralitätstraße 67, D-20459 Hamburg, Tel: 040 36139-0, Fax: 040 36139-100, www.condor-versicherungen.de

Beeinflusst die Börse Lebensversicherungen weniger? so jedenfalls der GDV. (Gesamtverband deutscher Versicherer)

 

Depotkunden können ein Lied von fallenden Werten singen. Trifft das auch auf Lebensversicherungen zu?

“Die Anleihen im Bestand der Versicherungsunternehmen gewinnen also an Wert. Durch diesen Effekt werden Kursrückgänge an den Börsen und erhöhte Risikoaufschläge bei Unternehmensanleihen teilweise ausgeglichen”, so der GDV.

Erläuterung: Sinkende Renditen führten in der Vergangenheit oft zu höheren Anleihekursen

Realauswertung von Rückkaufswerten zeigt etwas anderes.

Einige hundert Anfragen von tagesaktuellen Lebensversicherungsrückkaufswerten während der Corona Krise zeigte, dass im Gegensatz zur Prognose des GDV, Policenwerte deutlich abgesunken sind. Eine Stellungnahme der Versicherer konnten wir dazu bisher nicht erlangen.

Ratsam ist es für Makler und Vermittler im Rahmen unseres kostenlosen Rückkaufswert – Controllings Policen auf deren tatsächlich Performance überprüfen zu lassen.

 

Welche Maßnahmen getroffen werden können zeigt sich nach der Auswertung:

  • Widerruf
  • Beitragsfreistellung
  • Cash – Umschichtungen

sind probate Mittel zur Sicherung von Vorsorgeverträgen.

 

„Dieser Service gehört heutzutage in jedwedes seriöse Maklerportfolio“

Daniel Kappes, Geschäftsführer Lawtechgroup GmbH / www.lawtechgroup.de

Lawtechgroup ist spezialisiert auf die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Unser Fokus liegt in der Finanzierung von Streitigkeiten gegen Akteure aus dem Lebensversicherungs – und Kapitalanlagemarkt. Dabei setzen wir auf Erfahrung und einen eigens entwickelten Algorithmus zur Vorhersage der Klageausgangs – Wahrscheinlichkeit. 1600 erfolgreich geführte Verfahren—über 89% Erfolgswahrscheinlichkeit.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de

Referent: Dirk Fischer, Geschäftsführer, Patriarch Multi-Manager GmbH  – Termin: Dienstag, 7.4.2020 um 11 Uhr

 

Aktuell liegt ganz Deutschland unter einer „Corona-Glocke“ und viele geschäftliche Aktivitäten sind auf Eis gelegt. Oft allerdings auch nur, weil einem als Berater auch die zündenden Ideen nach einem ungeahnten Börsencrash von 40% in nur drei Wochen fehlen. Kein Wunder, die Verunsicherung bei den Anlegern ist schließlich riesig. Zudem erschwert die fehlende direkte Kontaktaufnahme das Geschäft zusätzlich, da das Vertrauen derzeit weniger über die persönliche Ebene zwischen Berater und Kunde entstehen kann, sondern vielmehr über die Klarheit und Verständlichkeit des Produktes.

Doch eigentlich weiß ja jeder Berater, dass die schlimmsten Krisen immer die besten Einstiegschancen waren. Daher darf er sich diese seltene Chance für seine Kunden natürlich nicht entgehen lassen. Genau jetzt kann man günstig den Grundstock für den Wohlstand seiner Klienten in der Zukunft legen. Wenn da nur die Angst der Investoren vor dem zu frühen Einstieg nicht wäre. Wie also den Kunden erreichen und überzeugen?

Doch es geht. Ganz sicher! Mit der Trend 200-Systematik! Ein Investor steigt zunächst ausschließlich mit Cash in den Markt ein und wird mit der gewünschten Aktienquote erst dann wieder in den Aktienmarkt „gedreht“, wenn sich das Umfeld beruhigt hat.

Hört sich zu gut an, um es zu glauben? Keineswegs. Dieses System gibt es schon seit 8,5 Jahren erfolgreich in der Praxis. Und auch in der aktuellen Krisenphase ist das System bereits seit knapp zwei Wochen nicht mehr im Markt investiert. Trend 200-Kunden schlafen derzeit also ruhig. Doch wenn an den Börsen wieder die Sonne scheint, werden diese Kunden zeitversetzt automatisch wieder dabei sein. Die ach so schwierige Timing-Frage wird so für Sie und Ihre Kunden klar gelöst!

Neugierig geworden? Erfahren Sie in einer Onlineschulung mit Dirk Fischer, wie das Konzept funktioniert und wie Sie es in der aktuellen Krisenphase bei Ihren Kunden einsetzen können. Melden Sie sich noch heute an!

Ihr Referent: Dirk Fischer, Geschäftsführer, Patriarch Multi-Manager GmbH

Termin: Dienstag, 7.4.2020 um 11 Uhr

Link zur Anmeldung: https://www.anmelden.org/jdcpatriarch200

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Patriarch Multi-Manager GmbH, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, Tel: +49 69 715 89 90 0, www.patriarch-fonds.de