Umsatzeinbrüche durch wirtschaftliche Krisensituationen wie aktuell in der Corona-Pandemie können Selbstständige besonders hart treffen, denn sie tragen das volle Risiko für ihr unternehmerisches Handeln.

 

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im Jahr 2018 von den 41,9 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 4,0 Millionen (9,6 %) selbstständig tätig. 1,8 Millionen von ihnen führten ein Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten, 2,2 Millionen waren als sogenannte SoloSelbstständige ohne Beschäftigte unternehmerisch tätig.

Die meisten Selbstständigen (586 000 Personen) waren 2018 laut den Ergebnissen des Mikrozensus im Wirtschaftsabschnitt “Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” tätig. Der zweitgrößte Wirtschaftsabschnitt der selbstständig Tätigen war mit 501 000 Personen der Handel einschließlich der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Danach folgte das Baugewerbe mit 467 000 Selbstständigen.

77,7 Milliarden Euro aus freiberuflicher Tätigkeit als Haupterwerbsquelle im Jahr 2015

Im Jahr 2015 erfasste die Lohn- und Einkommensteuerstatistik gut 2,1 Millionen Steuerfälle mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Für 1,3 Millionen Personen (61 %) war die freiberufliche Tätigkeit die Haupterwerbsquelle, aus der sie Einkünfte in Höhe von 77,7 Milliarden Euro erzielten.

Bei den Freiberuflerinnen und Freiberuflern werden verschiedenartige Berufsgruppen zusammengefasst, die von den Auswirkungen des Corona-Virus derzeit in unterschiedlichem Ausmaß belastet werden. So bangen viele freiberuflich Tätige im Kulturbetrieb aufgrund abgesagter Veranstaltungen um ihre Existenz. Gut 115 000 Selbstständige in künstlerischen Berufen erwirtschafteten laut Lohn- und Einkommensteuerstatistik im Jahr 2015 Einkünfte in Höhe von fast 2,8 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Ein direkter Vergleich der Ergebnisse des Mikrozensus mit den Daten aus der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik ist aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen der Wirtschaftsabschnitte bzw. Berufsgruppen nicht möglich.

Die Berechnungen basieren auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar. Spenden an politische Parteien oder Stiftungen sind nicht in den Auswertungen enthalten, ebenso wenig Kleinstspenden, die nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de

Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 3 % unter Vorjahreswert

 

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland knapp 122 600 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter mitteilt, lag die Zahl der Neugründungen größerer Betriebe damit fast auf dem Niveau des Vorjahres (-0,1 %). Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen sank 2019 gegenüber 2018 um 3,0 % auf knapp 164 000. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe hingegen stieg um 5,3 % auf rund 264 000.

Gewerbeanmeldungen: +0,6 % gegenüber 2018

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg 2019 gegenüber 2018 um 0,6 % auf rund 672 600. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Gewerbeabmeldungen: -3,4 % gegenüber 2018

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im Jahr 2019 mit rund 614 200 um 3,4 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Vollständige Gewerbeaufgaben: -3,9 % gegenüber 2018

Knapp 99 400 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 3,2 % weniger als 2018. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 6,5 % auf fast 203 300 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 1,3 % auf rund 190 300. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit knapp 493 000 Betrieben 3,9 % geringer als 2018.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, Tel: +49 611-75 34 44, www.destatis.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz präsentiert die MMM-Messe digital am 24. und 25. März 2020. Aufgrund des Verbots der Bayerischen Staatsregierung in Bezug auf die aktuelle Situation rund um das Coronavirus verlegen die Münchner den Branchentreff vom MOC ins Internet.

 

Vermittlern stehen zwei Tage lang zahlreiche Webinare, Online-Vorträge und -Interviews von den bekannten Star-Rednern und Top-Referenten zur Verfügung. Alle Informationen gibt es unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die MMM-Messe digital bietet Vermittlern die bequeme Möglichkeit, sich online von Zuhause aus weiterzubilden und dabei zahlreiche IDD-Stunden zu sammeln. Neben den Star-Rednern Uli Hoeneß und „Mr. DAX“ Dirk Müller werden viele weitere Top-Referenten praxisnah ihr Wissen teilen. Mit dabei sind unter anderem die Menschenkennerin Suzanne Grieger-Langer, der Vertriebsprofi Thomas Korsus, Social Media Experte Stephan Peters, Rechtsanwalt Norman Wirth und BU-Koryphäe Philip Wenzel.

„Die MMM-Messe digital bietet ein umfassendes, abwechslungsreiches Online-Programm, sodass die Vermittler auch in dieser unsicheren Zeit nicht auf ihre Weiterbildungsmaßnahmen und IDD-Stunden verzichten müssen. Viele der bekannten Star-Redner und Top-Referenten haben sich sofort dazu bereiterklärt, mitzumachen“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz.

Das gesamte Online-Programm steht kostenfrei zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Webinaren, Online-Vorträgen und -Interviews erfolgt über ein entsprechendes Formular auf der Webseite unter www.fondsfinanz.de/mmm-messe-digital.

Die Hauptstadtmesse in Berlin am 08. September 2020 findet nach aktuellem Stand wie geplant statt. Weitere Informationen sowie die kostenfreie Anmeldung unter www.hauptstadtmesse.de.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in den letzten Tagen eine Vielzahl von Fragen zum Umgang mit der Corona-Krise von seinen Mitgliedern erhalten.

 

In Folge dessen wurde ein Notfallplan kombiniert mit einer Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber, erstellt. Eine große Hilfe war dabei eine von dem langjährigen AfW-Fördermitglied MAXPOOL Maklerkooperation GmbH erstellte Vorlage, wofür wir sehr dankbar sind. Die Informationen dienen als Leitfaden, damit Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister sich und ihr Unternehmen bestmöglich auf diese Situation einstellen können. Der Leitfaden ist aber auch gut für andere Gewerbetreibende einsetzbar. Die Informationen können selbstverständlich nicht abschließend sein, da die jeweilig individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend sind und sich die konkrete Gefährdungslage nahezu täglich ändert. Sie sollen insbesondere dazu dienen sich mit den jeweiligen Punkten auseinander zu setzen, sich Anregungen zu holen und verschiedene Szenarien durchzuspielen und eventuell auch als umfassende Information für die Arbeitnehmer Ihres Maklerbetriebes.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Wer weitere Informationen hat, die für andere Branchenteilnehmer relevant sein könnten und mit denen wir diese Liste vielleicht ergänzen sollten, kann uns diese gern mitteilen. Wir bleiben natürlich am Ball.“

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2020/03/Corona-Notfallplan-mit-FAQ-Liste-f%C3%BCr-Arbeitgeber.pdf

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Jetzt, wo die meisten von uns von zu Hause aus arbeiten, kann man gut beobachten, wie wir alle miteinander wieder etwas „entschleunigen“.

 

Homeoffice ist natürlich nicht bezahlter Urlaub – aber die Bedingungen, wie wir arbeiten, schaffen wir uns selbst. Und somit gehen wir nach einer Umgewöhnungsphase viel entspannter an die Dinge heran. Diejenigen, die noch keine Erfahrung damit haben, benötigen vielleicht ein paar Tage länger um sich daran gewöhnen. Vielen von uns ist es jedoch nicht fremd, von zu Hause aus zu arbeiten und uns unsere eigenen Strukturen zu schaffen, denn genau diese „Struktur“ ist der wesentlichste Punkt um effizient und konzentriert auch in den eigenen vier Räumen arbeiten zu können.

Und genau in dieser „Entschleunigung“ liegt auch die große Chance auf entspannte Kontakte.

Meine fast 20-jährige Erfahrung im Telefonmarketing hat mich zu einem wahren Sommer-Fan gemacht. Nicht um Urlaub zu machen, sondern um zu arbeiten.

Zugegebenermaßen, es sind nicht alle Ansprechpartner durchgängig zu erreichen, aber diejenigen, die man erreicht, sind für ein Gespräch viel offener und nehmen sich auch mehr Zeit dafür.

Und auch jetzt bietet die  Corona-Krise diese Möglichkeit.

Ich habe in der letzen Woche selbst unzählige Telefonate geführt, Corona war natürlich immer ein Thema dabei. Ich habe viel Verunsicherung gehört, viele Fragezeichen standen im Raum – aber auch ein kollektives „wir bekommen das hin“ und denken jetzt schon an die Zeit nach Corona.

Das Telefon ist nun einmal jetzt das Kommunikationsmittel Nr. 1.

Kein Mail, kein Social-Media Beitrag kann das direkte Gespräch ersetzen.

Nutzen Sie jetzt die Chance, um in Kontakt zu bleiben, bzw. wieder in Kontakt zu kommen. Gerade in den nächsten Wochen fällt viel Alltagsgeschäft weg und Ressourcen sind frei.

Im Folgenden ein paar To-Do’s und Anregungen:

Informieren Sie Ihre Kunden aktiv über weitere Schritte.

Alle Veranstaltungen, Kundenevents, etc. wurden abgesagt oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Wir übernehmen gerne für Sie den telefonischen Kontakt, informieren Ihre Kunden über die weitere Vorgangsweise. Mit diesen Service-Calls kann sehr viel Verunsicherung abgefedert werden und Ihren Kunden wieder ein sicheres Gefühl für die Zukunft gegeben werden.

Informationsweitergabe bei abgesagten Veranstaltungen und Kundenevents.

Auch können wir die Inhalte der abgesagten Veranstaltungen an Ihre Kunden per Telefon weitergeben und bringen sie somit auf den Stand, als ob die Veranstaltung, das Event stattgefunden hätte. Ihre Kunden werden hier auch positiv auf Ihr Unternehmen bzw. Ihr Produkt für nach der Krise eingestimmt.

Warum nicht jetzt über eine Reaktivierungs-Kampagne nachdenken?

Ihre Gesprächspartner hören Ihnen jetzt aufmerksamer und ohne Stress zu. Eventuelle Unzufriedenheiten können in Ruhe geklärt werden und ein Follow-Up nach der Krise vereinbart werden. Viele Geschäfte können auch über Videotelefonie abgeschlossen werden, Skype und Zoom Calls machen das sehr einfach möglich.

Mehr dazu auf https://www.marketingmore.at/goodbye-neukunde-welcome-back-bestandskunde/

Weitere Möglichkeiten und unser komplettes Angebot finden Sie auf www.marketingmore.at, gerne stehe ich Ihnen telefonisch, per Skype, per Mail, etc. für weitere Informationen und gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen, Freunden und Kollegen alles erdenklich Gute in dieser Zeit und bin überzeugt davon, dass es nach Corona wieder bergauf geht.

Autorin Susanne Görner ist Eigentümerin der 2001 gegründeten Marketing & More. Das Unternehmen bietet Telefonmarketing und Beratungsdienstleistungen für den Sales- und Marketingbereich an.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Marketing & More, Susanne Görner, Obere Augartenstraße 18/9, A – 1020 Wien, Tel: 01 727 26 0, www.marketingmore.at

Als Assekuradeur und „Freund des Maklers“ entwickelt die DOMCURA, die im September dieses Jahres ihr 40-jähriges Firmenjubiläum begeht, maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den deutschen Finanzdienstleistungsmarkt.

 

Hierbei verbindet das Kieler Unternehmen erfolgreich Tradition und Innovation miteinander und nimmt eine führende Rolle im Markt für private und gewerbliche Sachversicherungen ein. Dies bestätigt nun zum wiederholten Mal die Marktstudie AssCompact TRENDS, eine regelmäßig stattfindende Befragung von Assekuranz- und Finanzvermittlern zur aktuellen Stimmung im Vertrieb von Finanzdienstleistungen.

Den jüngsten Ergebnissen in der ersten Quartalsausgabe der AssCompact Trends (I/2020) zufolge ist die DOMCURA aufgrund ihres Top-Services sowie der mehrfach ausgezeichneten Qualität ihres Einfamilien- und Mehrfamilienhauskonzeptes der klare Favorit der unabhängigen Vermittler, wenn es um die Vermittlung von Wohngebäudeversicherungen geht. Mit 21,8 % kommt die DOMCURA unter den 407 befragten Vermittlern auf den größten Anteil an Favoritennennungen und weist damit so viele Nennungen wie die drei nachfolgenden Mitbewerber in dieser Sparte – AXA (8,5 %), InterRisk (6,6 %) sowie Konzept & Marketing (6,6 %) – zusammengenommen auf.

„Wir sind stolz darauf, dass unsere Wohngebäudeversicherungen dauerhaft die unangefochtene Nummer eins bei den Vermittlern sind – ein Zeichen dafür, dass unsere Strategie der Kontinuität und Marktorientierung in der Produktentwicklung sowie unsere Konzentration auf die Serviceerwartungen unserer Kooperationspartnern aufgeht“, so Horst-Ulrich Stolzenberg, Vorstand Vertrieb und Marketing DOMCURA AG. „Dieser Erfolg ist für uns Ansporn, niemals in unserem Engagement für unsere Kooperationspartner und deren Kunden nachzulassen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DOMCURA AG, Theodor-Heuss-Ring 49, 24113 Kiel, Tel: +49 431 54654-308, Fax +49 431 54654-99308, www.domcura.de

5. Rekordjahr in Folge für die Deutsche Vermögensberatung

 

Die Deutsche Vermögensberatung erzielte erneut herausragende Ergebnisse und setzte damit im vergangenen Geschäftsjahr ihre Erfolgsserie der letzten Jahre fort: “2019 war das erfolgreichste Jahr in unserer Firmengeschichte und wir hoffen, diesen Erfolg auch in der Zukunft fortschreiben zu können. Wie sich das kommende Jahr entwickeln wird, lässt sich jedoch aufgrund der gegenwärtigen weltweiten Gesundheitskrise, die sich zu einer Wirtschaftskrise entwickelt hat, nicht vorhersagen. Wichtig für uns ist, dass die Deutsche Vermögensberatung mit ihrem bewährten Geschäftsmodell gut aufgestellt ist, um auch diese Herausforderung zu meistern. Denn die persönliche Betreuung durch einen Vermögensberater und ein über viele Jahre entstandenes Vertrauensverhältnis sind für die Kunden gerade in der jetzigen existenziellen Ausnahmesituation durch keine digitale und anonyme Finanzdienstleistung zu ersetzen”, so Andreas Pohl, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG).

Mit einem Umsatzplus von 19,4 Prozent auf 1,87 Milliarden Euro ist die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe im vergangenen Geschäftsjahr erneut stark gewachsen. Auch der Gesamtbestand der betreuten Verträge erreichte mit einem Gesamtvolumen von 214,2 Milliarden (+ 4,3 Prozent) absolute Spitzenwerte; insgesamt wurden 3,4 Millionen neue Verträge vermittelt. Der Jahresüberschuss stieg 2019 auf 203,6 Millionen Euro an.

Spitzensegmente im Überblick

– Investmentfonds: Mit einem vermittelten Fondsvolumen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro (+ 25,8 Prozent) lieferte das Geschäftsfeld Investment herausragende Ergebnisse. Der gesamte Investmentbestand erreichte mit 29,4 Milliarden Euro eine neue Rekordmarke

–  Baufinanzierung: Steigende Mieten und niedrige Zinsen für Kreditnehmer machten die Finanzierung von eigenem Wohnraum zu einem vielversprechenden Segment, in dem sich das Unternehmen ausgesprochen positiv entwickelt hat. Das Neugeschäft im Bereich Baufinanzierung stieg um 11,5 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro

– Lebensversicherung: Vor dem Hintergrund der sich ändernden Marktbedingungen und Kundenbedürfnisse bot die fondsgebundene Lebensversicherung attraktive Lösungen, sowohl zur Alters- als auch Hinterbliebenenvorsorge. Das Neugeschäft wuchs um 11,1 Prozent und steigerte die Versicherungssumme (ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) auf eindrucksvolle 16,6 Milliarden Euro

Wachsende Vertriebskraft

Bei der Vertriebsorganisation setzt das Frankfurter Familienunternehmen weiterhin auf organisches Wachstum. Zusätzlich zu der bereits 2018 erfolgreich abgeschlossenen Integration der ehemaligen Generali-Vermittler hat die Deutsche Vermögensberatung auch im vergangenen Geschäftsjahr die Vertriebskraft weiter ausbauen können. Entgegen dem negativen Markttrend erhöhte sich die Anzahl der hauptberuflichen Vermögensberater (netto) um 264 auf über 17.000.

Zentrale Bedeutung für den Geschäftserfolg der Produktpartner

Als größter eigenständiger Finanzvertrieb Deutschlands baute die Deutsche Vermögensberatung ihre maßgebliche Bedeutung für ihre langjährigen Produktpartner fortlaufend weiter aus. Dies gilt insbesondere für die Generali Deutschland Gruppe. Insgesamt stammten 18 Prozent der laufenden gebuchten Beitragseinnahmen der Assicurazioni Generali weltweit per Juni 2019 aus Vermittlungs- und Betreuungsaktivitäten der DVAG.

Digitalisierung: Potenziale bestmöglich genutzt

Die Digitalisierung bringt sowohl zahlreiche Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Um diese vielversprechenden Möglichkeiten zu nutzen, investiert die Deutsche Vermögensberatung bereits seit Jahren intensiv in die Entwicklung von innovativen Beratungsangeboten und moderner Vertriebsunterstützung. Ziel ist es, die Vermögensberater bestmöglich digital zu unterstützen, damit sie sich voll und ganz auf ihre Kunden konzentrieren können. Im Mittelpunkt bleibt dabei die persönliche Beratung.

Investitionen in die Zukunft

Durch innovative Ansätze setzt die Deutsche Vermögensberatung zusätzliche Wachstumsimpulse: – Transparenz in der Beratung: Eine neu entwickelte Plattform eröffnet zusätzliche Chancen im Segment Baufinanzierung und hebt die Beratung auf ein neues Niveau. Durch die Anbindung mehrerer Banken und sonstige Finanzierungsmöglichkeiten können Kunden aus einer Vielzahl von Partnern wählen – Wissensmanagement: Der umfassende Ausbau und die Modernisierung der verschiedenen Schulungsanlagen ermöglichen eine noch effizientere und intensivere Wissensvermittlung. Im Hinblick auf neue Regulationsmaßnahmen und Marktentwicklungen werden Vermögensberater umfassend ausgebildet – Seit über zehn Jahren arbeitet die Deutsche Vermögensberatung eng mit der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) zusammen und nimmt so auch im Bereich der akademischen Ausbildung eine Vorreiterrolle ein. Zusätzlich zum dualen Bachelor in Betriebswirtschaftslehre mit der Spezialisierung Finanzvertrieb ging letztes Jahr der Masterstudiengang “Management und Führung im Finanzvertrieb” an den Start, der auch Absolventen anderer Hochschulen offensteht.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass das am 4. Februar ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes rechtskräftig ist. Check24 verzichtete darauf, Berufung einzulegen.

 

„Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon im ersten Verfahren im Jahr 2017, bei dem es um die Beratungs- und Informationspflichten dem Verbraucher gegenüber ging, war der BVK erfolgreich.“

Signal für die Branche

Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle* behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“

* Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz)

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Das Thema Nachfolgeplanung ist aktuell in aller Munde und die Zahl der Maklerbestände, die einen Nachfolger suchen, steigt bereits merklich an.

 

In den nächsten 15 Jahren gehen schon allein aus demografischen Gründen fast 50% der aktuell registrierten Makler in „Rente“ und suchen somit einen Käufer oder einen Nachfolger für das aufgebaute Lebenswerk. Es ist also zu erwarten, dass die Anzahl der Bestandsübertragungen und Unternehmensübertragungen stark ansteigen wird.

Viele Makler tun sich schwer, ihre aufgebauten Maklerbestände loszulassen. Sie haben keine Erfahrungen, wie eine professionelle Nachfolgeplanung abläuft. Auch die Suche nach einem geeigneten Nachfolger für ihr Lebenswerk wird immer schwieriger. Viele Verkaufsverhandlungen scheitern, weil Verkäufer und Käufer schlecht vorbereitet sind.

Eine Nachfolgeplanung für ein Maklerunternehmen erfolgreich zu gestalten, ist durch die wechselseitigen Verknüpfungen von Inhaber und Nachfolger ein oft sehr aufwändiger und facettenreicher Prozess.

Neben finanztechnischen, steuerrechtlichen und juristischen Aspekten geht es beim Generationenwechsel verstärkt um Menschen und deren Bedürfnisse. Inhaber, Familienangehörige, Gesellschafter, Mitarbeiter, Kunden und Nachfolger haben oft unterschiedliche Vorstellungen und müssen in Einklang gebracht werden.

Grund genug für unser Vorstandsmitglied Thomas Suchoweew einen Fahrplan für die Nachfolgeplanung für Versicherungsmakler zu schreiben. In diesem E-Book wird einen kompletten Fahrplan für eine optimale Nachfolgeplanung präsentieren. Makler durchlaufen mit diesem Leitfaden die wichtigsten Stationen und erhalten wichtige Hinweise und Empfehlungen.

Dieses E-Book liefert allen, die sich mit der Nachfolgeplanung ihres Maklerunternehmens oder dem Verkauf von Maklerbeständen beschäftigen, einen kompletten Fahrplan. Sie erkennen alle wichtigen Stationen der strategischen Nachfolgeplanung und erhalten Hinweise, welche Aufgaben und Herausforderungen auf Sie zukommen.

Wir freuen uns, dieses neue E-Book als echten Praxishelfer unseren Mitgliedern und allen interessierten Maklern kostenfrei zur Verfügung zu stellen können.

Das neue E-Book des Maklers Nachfolger Club e.V.: „Der Fahrplan zur Nachfolge im Maklerunternehmen”

Dieses prall gefüllte E-Book mit vielen Praxis-Tipps ist für alle Ihre Leser und Makler völlig gratis!

Aus dem Inhalt:

  • Marktsituation
  • Fahrplan zur Übergabe
  • Information & Sensibilisierung
  • Unternehmensbewertung & Strategie
  • Konzept & Fahrplan
  • Übertragung & Umsetzung
  • und vieles andere mehr…

Jeder Makler kann dieses E-Book jetzt gratis anfordern unter:

https://www.makler-nachfolger-club.de/downloads-bestandsverkauf-nachfolgeplanung/e-book-nachfolgeplanung/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Makler Nachfolger Club e.V., Rothenbühlstraße 1, D­-96163 Gundelsheim, Tel.: 0951­420256, Fax: 0951­4072667, www.makler­-nachfolger-­club.de

vzbv und Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft begrüßen Kabinettsbeschluss

 

– Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für bessere Finanzaufsicht

– Ab 2021 sollen Anlagevermittler von der BaFin beaufsichtigt werden

– vzbv und DK fordern Verabschiedung des Gesetzes bis zur Sommerpause

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) begrüßen den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für eine bessere Finanzaufsicht. Demnach soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab 2021 die Aufsicht über die rund 38.000 in Deutschland zugelassenen Finanzanlagevermittler übernehmen. Bisher werden Anlagevermittler je nach Bundesland von den Industrie- und Handelskammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt.

“Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Der vzbv und die Verbände der DK hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der BaFin zu bündeln. Problematisch ist dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe.

GESETZLICHE REGELN VERBESSERN

Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarische Verfahren auch zur Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards als für Banken und Sparkassen.

“Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird. Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert werden”, unterstreicht Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

UMSETZUNG BIS ZUR SOMMERPAUSE

Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Aus Sicht des vzbv und der DK muss dieser Zeitplan eingehalten werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Schellingstraße 4, ­10785 Berlin, Tel.: 030/20210,Fax: 030/2021­1900, www.bvr.de

Der Bugginger Maklerpool und Deckungskonzeptmakler AMEXPool AG musste aufgrund der aktuellen Lage in der Corona-Krise seine zweiwöchige „AMEX à la carte-Tour ZwanzigZwanzig“ kurzfristig absagen.

 

Die Tour sollte vom 20. März bis 03. April 2020 stattfinden sollen. Als kleine Entschädigung wird kurzfristig eine Online-Alternative zu den Themen der AMEX à la carte-Tour vorbereitet.

Eigentlich hätte am 20. März 2020 die alljährliche bundesweite „AMEX à la carte-Tour“ der AMEXPool AG im Europa Park Rust mit der Auftaktveranstaltung starten sollen. Weitere Tour-Stops bis zur Abschlussveranstaltung am 03. April 2020 in Leipheim waren für Soltau, Bielefeld, Düsseldorf, Homburg, Berlin, Chemnitz und Nürnberg/Führt geplant. Aufgrund der verschärften Lage in der aktuellen Corona-Krise musste nun die gesamte Tour doch noch kurzfristig abgesagt werden.

„Wir hatten bis zuletzt überlegt, die Tour durchzuführen. Aufgrund unserer Teilnehmerzahlen, sind wir bisher nicht von einem behördlichen Verbot betroffen“, erklärt Boris Beermann, Vorstand der AMEXPool AG, und führt weiter aus: „Trotzdem haben wir uns schweren Herzens und in Absprache mit unseren Produktpartnern entschlossen, die AMEX à la carte-Tour abzusagen. Als Unternehmen, das sich, genau wie unsere angeschlossenen Makler, täglich mit der Absicherung von Risiken beschäftigt, sehen wir uns in der Pflicht, das Risiko, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren oder dieses zu verbreiten, zu minimieren. Dafür ist uns die Gesundheit der Maklerinnen und Makler, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Produktpartnern zu wichtig.“

Zudem durften einige Referenten nicht mehr teilnehmen und die Absagen der Teilnehmer hatten nach und nach zugenommen. Als kleine Entschädigung bereitet die AMEXPool AG nun kurzfristig eine Online-Alternative zu den Themen der AMEX à la carte-Tour vor. Die Maklerinnen und Makler werden darüber in einem gesonderten Newsletter informiert.

Die AMEX à la carte-Tour ist eine alljährlich stattfindende bundesweite Roadshow mit umfassenden und brandaktuellen Informationen zu den gewerblichen Spitzendeckungskonzepten der AMEXPool AG, Dienstleistungen in den Bereichen Krankenversicherungen und Vorsorge sowie zu weiteren aktuellen Themen. Stets mit auf der Tour sind die Geschäftsleitung, sämtliche Entscheidungsträger der einzelnen Abteilungen, die eigenen Experten für Krankenversicherungen und Vorsorge sowie mehrere Partnergesellschaften des Maklerpools mit kompetenten Ansprechpartnern und Informationsständen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AMEXPool AG , Im Mittelfeld 19 , D-79426 Buggingen, Tel: 07631/3640-0, Fax: 07631/3640-20, www.amex-online.de

Die con.fee AG überträgt die Abrechnung von Honoraren, die damit verbundene Fakturierung, den Lastschrifteinzug, die Zahlungseingangsüberwachung sowie das Debitorenmanagement für die an con.fee angeschlossenen Berater auf die factura AG.

 

„Wir haben uns mit Blick auf Kosten und Effizienz unserer Partner entschieden, diese Teilprozesse unseres Service an die factura auszulagern. Die factura ist uns seit Jahren als kompetenter Partner und Dienstleister bekannt. Sie arbeitet aufgrund des hohen Automatisierungsgrades schnell und höchst zuverlässig. Mit unseren Zugängen zu Produktpartnern, Plattformen und exklusiver Berater-Software unterstützen wir im Gegenzug gerne auch die Vermittler der factura,“ so Thomas Meinhardt, Vorstand der con.fee AG.

„Durch unseren Service wird der Aufwand für Berater auf ein Minimum reduziert. Die größte Arbeit machen den Beratern v. a. die 1-2 % der säumigen Zahler. Unser Portal bietet hier einen hohen Komfort. Forderungen sind in wenigen Schritten angelegt. Mehr als 98 % der Zahlungen laufen problemlos durch. Der Berater hat kaum Aufwand und muss sich nur noch um die seltenen Leistungsstörungen kümmern, die mit wenigen Klicks bearbeitet sind. Arbeitsaufwendiges Aufbereiten von Unterlagen und Gespräche mit Rechtsdienstleistern entfallen somit. Das reduziert den Aufwand um 80-90 %. In der con.fee sehen wir einen erfahrenen, leistungsstarken Dienstleister für Makler und Berater, den wir auch unseren Geschäftspartnern empfehlen,“ so Lisa Ludescher, Rechtsassessorin der factura AG.

Die Zusammenarbeit der con.fee AG mit der factura AG verbindet die Kernkompetenzen zweier langjähriger Akteure des Finanzmarktes, von denen die Geschäftspartner beider Häuser profitieren. Honorarberatenden Maklern stehen damit Tools, Produkte und Services zur Verfügung, die sie auch im zunehmenden Wettbewerb erfolgreich machen.

Über con.fee AG

Mit der Erfahrung aus fünfzehn Jahren unterstützt die con.fee AG Makler und Finanzberater in der Umsetzung der honorarbasierten Finanzberatung. Finanzberater des con.fee-Beraternetzwerks erhalten sämtliche für das Honorargeschäft erforderlichen Instrumente an die Hand und erzielen mit einer speziellen Mehrwertberatung eine Alleinstellung bei ihren Kunden. con.fee Partner sind an keine Mindestvertragsdauer gebunden. Die con.fee AG ist unabhängig und inhabergeführt. An ihr sind keine Produktgesellschaften beteiligt.

Über factura AG

Aus eigener Erfahrung wussten die Gründer der factura AG bereits 2007, dass es einfach ist Honorare zu vereinbaren, dass aber die Rechnungstellung (Fakturierung) und dann die Zahlungseingangsüberwachung mit Mahnwesen (Debitorenmanagement) viel Arbeit und völlig neuen Herausforderungen mit sich bringt. Das Hauptziel ist es, den Vermittlern diese unliebsame Arbeit des Rechnungsschreibens, Zahlungseingangsüberwachung und Mahnwesens abzunehmen, damit es ihnen erlaubt ist sich auf ihre Kerntätigkeit und damit das, was sie am besten können zu konzentrieren. Bei Bedarf kann die factura, mit nur einem „Klick“ im Portal, auch das außergerichtliche Mahnwesen für ihre Kunden übernehmen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

con.fee AG, Hegelstraße 14, 53177 Bonn,Tel: +49 228 – 299 727 82, Fax: +49 228 – 299 727 89, www.confee.de

Bundeskabinett beschließt: Aufsicht über Finanzanlagenvermittler liegt zukünftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

 

– Auswertung der Stellungnahmen der Verbände –

Komprimierte Zusammenfassung der Stellungnahmen bietet Orientierung

Zu dem im Dezember 2019 veröffentlichten Referentenentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (zwischenzeitlich als Kabinettsentwurf am 11. März 2020 beschlossen) wurden insgesamt 23 Stellungnahmen auf der Website des Bundesfinanzministeriums zur Einsicht veröffentlicht. Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) hat es sich zur Aufgabe gemacht, im Rahmen des DIVA-Monitors (Ausgabe 1/2020) die Stellungnahmen von elf wichtigen Verbänden auszuwerten und dabei die Eingaben nach Einzelthemen zu strukturieren. Damit soll eine komprimierte Zusammenfassung der wichtigsten Argumente der Verbände für bzw. gegen eine BaFin-Aufsicht zur Verfügung gestellt werden, die eine fundierte Bewertung des Referentenentwurfes möglich macht. Bei der Auswahl der einbezogenen Stellungnahmen (s.u.) wurde darauf geachtet, Verbände der vom Referentenentwurf unmittelbar betroffenen Vermittler (AfW, BDV, BDVM, BVK und VOTUM), der bislang in die Aufsicht einbezogenen Industrie- und Handelskammern (DIHK) und Wirtschaftsprüfer (WPK), die Verbände der Produktanbieter (BVI und GDV) sowie der Verbraucher (vzbv) und der Kreditinstitute als Wettbewerber der Finanzanlagenvermittler (DSGV, BVR, BdB) einzubeziehen.

– Referentenentwurf geht über den Koalitionsvertrag hinaus

– Branche lehnt das Vorhaben mehrheitlich ab

– Kritik am bestehenden Aufsichtssystem überwiegend als unberechtigt bewertet

– Zersplitterung der Aufsicht nimmt nicht ab, sondern zu

– Wirtschaftliche Belastung der Vermittler vervielfacht sich

– Niveau des Verbraucherschutzes nimmt ab

– Regelungen zu Vertriebsgesellschaften erzeugen viel Bürokratie

– Die Branche fordert praxisgerechte Alternativen zur BaFin-Aufsicht

 

Referentenentwurf geht über den Koalitionsvertrag hinaus

Es wird darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag eine schrittweise Übertragung der Aufsicht hin zur BaFin vorsieht (BDV). Im Entwurf wird dagegen eine vollständige Übertragung in einem Schritt vorgenommen, so das DIVA. Auch wird moniert, dass mit der Finanzanlagenvermittlerverordnung die Beratung gerade erst vollständig neu geregelt und inhaltlich an die für Banken geltenden Regelungen des WpHG angeglichen wurde. Gefordert wird, zunächst diese neuen Regelungen in der Praxis zu etablieren, sie dann zu evaluieren und erst danach über notwendige Verschärfungen der Aufsicht zu befinden (BDV, BVK, DIHK, VOTUM). Der AfW argumentiert, dass die Regelungen der FinVermV seinerzeit vom BMWi als alternativlos dargestellt wurden, im Widerspruch dazu jetzt nach Auffassung des BMF die BaFin-Aufsicht alternativlos sei.

Branche lehnt das Vorhaben mehrheitlich ab

Die überwiegende Zahl der Verbände (Vermittlerverbände, BVI, GDV und DIHK) lehnt eine BaFin-Aufsicht grundsätzlich ab oder beurteilt sie zumindest mit deutlicher Skepsis. Lediglich der vzbv und die Verbände der Kreditinstitute begrüßen den Gesetzentwurf. Für Letztere sei das nachvollziehbar, so das DIVA, da sowohl Kreditinstitute als auch die Verbraucherzentralen mit ihren Beratungsstellen Wettbewerber der Finanzanlagenvermittler seien und insoweit allein deshalb ein Interesse an einer Verschärfung der Aufsicht bestehen könnte.

Kritik am bestehenden Aufsichtssystem überwiegend als unberechtigt bewertet

Betont wird, dass Vermittler deutlich weniger Risiken als Banken ausgesetzt und darüber hinaus fast immer Kleinunternehmen sind (BDV, BVK). Unterschiedliche Aufsichtssysteme seien deshalb nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig (BDV, DIHK, VOTUM). Der DIHK erwähnt die für Vermittler völlig überzogenen Bußgeldregelungen des WpHG. vzbv und die Verbände der Kreditinstitute fordern hingegen eine noch weitergehende Angleichung zwischen Wertpapierdienstleistern und Vermittlern wie zum Beispiel bei den Regelungen zu Zuwendungen und Interessenskonflikten.

Hervorgehoben wird in fast allen Stellungnahmen, dass Missstände in der Finanzanlagenvermittlung, die eine BaFin-Aufsicht rechtfertigen könnten, nicht nachgewiesen wurden. Allein dies wird von den Gegnern einer BaFin-Aufsicht als starkes Indiz für eine im bestehenden System funktionierende Aufsicht gesehen. Auch wird moniert, dass suggeriert wird, für die Aufsicht seien nur die Kammern bzw. Gewerbeämter zuständig. Dies wäre jedoch eine stark verkürzte Argumentation, denn auch die Wirtschaftsprüfer und die Produktanbieter überwachen die Vermittler (BDV).

Der vzbv thematisiert im Gegensatz dazu Interessenskonflikte, die sich daraus ergeben, dass die Industrie- und Handelskammern gleichermaßen Aufsichtsinstanz wie Interessenvertreter der gewerblichen Berufe (hier: Finanzanlagenvermittler) seien.

Zersplitterung der Aufsicht nimmt nicht ab, sondern zu

Die Notwendigkeit einer Übertragung der Aufsicht wird im Referentenentwurf mit der Zersplitterung im derzeitigen System begründet. Die meisten Verbände weisen darauf hin, dass Finanzanlagenvermittler fast immer auch Versicherungen und oftmals auch Immobiliendarlehen vermitteln. Die Zersplitterung der Aufsicht würde demnach sogar zunehmen, wenn neben den IHKn und Gewerbeämtern (Versicherungen und Immobiliendarlehen) zukünftig auch die BaFin (Finanzanlagen) aktiv wird (BDV, BVI, BVK, DIHK, VOTUM). Auch wird darauf hingewiesen, dass die für die Vermittler geltenden Vorschriften zur Kundenberatung (FinVermV) nahezu identisch seien mit den Regelungen des WpHG und insoweit ein Aufsichtsgefälle nicht gegeben sei (BDV, BVK).

Wirtschaftliche Belastung der Vermittler vervielfacht sich

Mit Ausnahme des vzbv und der Verbände der Kreditinstitute kritisieren alle anderen Verbände die zusätzlichen Kosten einer Aufsichtsverlagerung. Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft (einmalig und laufend) sei viel zu niedrig und die Kosteneinsparungen seien viel zu hoch angesetzt. Besondere Kritik wird an den deutlich höheren Kosten für die Zulassung sowie der hohen BaFin-Umlage geübt, die von den Vermittlern zu tragen wären. Es wird davon ausgegangen, dass diese Kostenbelastungen zu einer erheblichen Marktbereinigung führen und den Markteintritt erschweren würden (BDV, BVK, DIHK, VOTUM). Bemängelt wird die zum Teil fehlende Nachvollziehbarkeit und Zurechenbarkeit der angegebenen Kosten und Kosteneinsparungen (AfW, BDV, BVI, DIHK, VOTUM).

Niveau des Verbraucherschutzes nimmt ab

Mehrere Verbände betonen in ihren Stellungnahmen, dass eine Aufsicht vor Ort durch IHKn und Gewerbeämter sowie durch die Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer eine weitaus intensivere und qualitativ hochwertigere Aufsicht sei als eine zentrale Aufsicht in Form eines automatisierten jährlichen Prüfberichtes (BDV, DIHK, GDV, VOTUM, WPK). Eine Aufsichtsverlagerung würde also den Verbraucherschutz eher schwächen. Gleiches resultiere aus der Intransparenz durch zukünftig zwei (DIHK und BaFin) statt einem DIHK-Vermittlerregister (BVK, DIHK). Eine Schwächung des Verbraucherschutzes wird auch in der “Enthaftung” angebundener Vermittler bei Vertriebsgesellschaften gesehen (BDV).

Der vzbv will den Verbraucherschutz erhöhen, indem die im Referentenentwurf genannten Mindestversicherungssummen für eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung drastisch angehoben werden.

Regelungen zur Vertriebsgesellschaft erzeugen viel Bürokratie

Insbesondere der BDV betont in seiner Stellungnahme eine ganze Reihe von “Problemen”, die mit dem neuen Konstrukt der Vertriebsgesellschaft verbunden seien. So schwäche die Verschiebung der Haftung vom Vermittler zur Vertriebsgesellschaft den Verbraucherschutz. Es wäre mit ganz erheblichen Kosten zu rechnen, u.a. auch durch die Forderung nach überzogenen Compliance- und Risikomanagementsystemen. Die jährliche Prüfung der Vertriebsgesellschaft durch die BaFin sei unverhältnismäßig, zumal auch für die Selbstauskunft ein jährlicher Rhythmus vorgesehen ist (AfW). Auch die unscharfe Begriffsbestimmung der Vertriebsgesellschaft und die fehlende Abgrenzung zu Kleinunternehmen wird kritisiert (DIHK, GDV). Von Seiten des DIVA wird ergänzt, dass mit einer Bestellung eines externen Prüfers durch die BaFin die Vertriebsgesellschaft sogar schlechter gestellt würde als Kreditinstitute.

Die Branche fordert praxisgerechte Alternativen zur BaFin-Aufsicht

Die Auswertung der Stellungnahmen zu möglichen Alternativen zu einer BaFin-Aufsicht führt zu einem vergleichsweise einheitlichen Bild: Gefordert wird, die ggf. bestehende Zersplitterung zu beseitigen, indem zukünftig durchgängig in allen Bundesländern die IHKn für Zulassung und Aufsicht zuständig sind (AfW, BDV, BDVM, BVK, BVI, DIHK, GDV, VOTUM). Zumindest die Prüfung der Vermittler solle nicht auf eine neue Behörde übertragen werden, sondern in der Zuständigkeit der erfahrenen Prüfberufe verbleiben (WPK, DIHK, BDV, VOTUM). Der BDVM schlägt vor, Leitkammern zu definieren, die im Schulterschluss mit der BaFin ein einheitliches Aufsichtsniveau gewährleisten sollen. VOTUM plädiert für einen Fachbeirat von DIHK und BaFin. Der vzbv und die Verbände der Kreditinstitute sprechen der IHK-Organisation die Befähigung zu einer Aufsicht auf einheitlichem Niveau ab. Außerdem wird gefordert, dass eine Aufsichtsinstitution auch über Kenntnisse zu den zu vermittelnden Produkten verfügen sollte, was bei der BaFin gegeben sei (vzbv).

Einbezogene Stellungnahmen (in alphabetischer Reihenfolge):

AfW           AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

BDV           Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V.

BDVM          Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V.

BVI           Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

BVK           Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.

DIHK          Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DSGV+BVR+BdB  Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.

+ Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

+ Bundesverband der deutschen Banken e.V.

GDV           Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

vzbv          Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

VOTUM         Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.

WPK           Wirtschaftsprüferkammer KöR

Die vollständige Stellungnahme des DIVA – “DIVA-Monitor 01/2020” – ist auf der Website des Forschungsinstituts oder direkt beim wissenschaftlichen Direktor des Instituts (michael.heuser@diva.de) abrufbar.

Das Deutsche Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) ist das Forschungsinstitut des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater (BDV). Als “An-Institut” der renommierten Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) mit Hauptsitz in Paderborn wird es als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung mit hohen Standards geführt. Sitz des DIVA ist Marburg.

In Studien und Forschungsprojekten widmet sich das DIVA Themen der finanziellen Absicherung und Geldanlage von Bürgern und Unternehmen in Deutschland wie auch Fragen der Regulierung des Finanzmarktes und der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme. In wissenschaftlich abgesicherten Umfragen ermittelt das DIVA Sichtweisen, Meinungen und Stimmungen der Bevölkerung. Dabei macht sich das DIVA Wissen und Kontakte der 12.000 BDV-Mitglieder mit über 8 Millionen Kundinnen und Kunden und monatlich mehr als 1 Million Kundenkontakten zunutze.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung GmbH, Bahnhofstraße 23, 35037 Marburg, Tel: +49 (0) 6421 59078-0, www.diva.de

Halime Koppius, Geschäftsführerin, DMU Deutsche Makler Union GmbH

Die neue degenia-Risikoleben – 100% online!

 

Die degenia Versicherungsdienst AG – bisher im deutschen Maklermarkt ausschließlich bekannt als Anbieter von Deckungskonzepten im privaten SHUK-Bereich – expandiert jetzt auch in den Bereich Lebensversicherung. In Kooperation mit dem ‘White-Label’ Lebensversicherer iptiQ Life S.A. bringt die degenia eine neue, voll digitalisierte und auf die Bedürfnisse von Versicherungsmaklern zugeschnittene Risikolebensversicherung auf den deutschen Markt.

degenia setzt digitales Ausrufezeichen im deutschen Maklermarkt

Die Risikolebensversicherung der degenia ist die erste, die komplett online durch den Makler im degenia-Maklerportal mydegenia abgeschlossen und verwaltet werden kann.

Mit nur wenigen Eingaben kann er alle notwendigen Informationen eingeben und sich einen Beitrag für seinen Mandanten anzeigen lassen. Die Besonderheit dabei ist, dass auch die gesamte Risikoprüfung in Echtzeit und voll online – auf Wunsch anonymisiert – durchgeführt wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Arztbericht erst ab einer Versicherungssumme von € 450.000 obligatorisch angefordert wird. Damit wird eine u. U. entscheidende Messlatte um € 50.000 höher gelegt als im deutschen Markt aktuell üblich.

Die degenia Risikolebensversicherung kann in zwei Varianten, als classic und als optimum, mit je drei verschiedenen Deckungsverläufen [1] abgeschlossen werden; die Variante optimum auch mit drei frei hinzuwählbaren Zusatzversicherungen [2]. Weiterhin ist natürlich auch der Abschluss als Überkreuzversicherung möglich. Und die Versicherung bietet zusätzlich auch Erhöhungsoptionen, falls sich die Lebensverhältnisse des Kunden ändern sollten, etwa durch Heirat oder die Geburt eines Kindes. Diese Anpassungen erfolgen ohne neuerliche Risikoprüfung. „Damit bieten wir exklusiv unseren Maklerinnen und Maklern den schnellsten voll-digitalen Risikolebensversicherung-Abschluss im deutschen Maklermarkt. Papier war gestern! Mit der degenia kommt nun auch die Risikolebensversicherung im digitalen Zeitalter an”, so Halime Koppius, Vorstand der degenia Versicherungsdienst AG.

Garantierte Beiträge – finanzielle Planbarkeit und Verlässlichkeit

Anders als im deutschen Maklermarkt üblich, beinhaltet die degenia Risikolebensversicherung garantierte Beiträge, so dass die Kunden kein verstecktes Beitragserhöhungsrisiko fürchten müssen. Sie erhalten stattdessen volle finanzielle Planbarkeit und Verlässlichkeit über die gesamte Laufzeit der Police, und dies zu einem sehr attraktiven Preis.

Die in Partnerschaft mit iptiQ angebotene Risikolebensversicherung führt die Stärken beider Unternehmen zusammen: Die degenia wird den Maklervertrieb und durch ihre ca. 4.500 angeschlossenen Versicherungsvermittler die Endkundenbetreuung übernehmen.

Der „White-Label“-Anbieter iptiQ bringt seine Produkt-, Underwriting- und Technologieexpertise im Lebensversicherungsbereich ein. “Zusammen mit der degenia haben wir in kurzer Zeit eine voll umfängliche und ‘end-to-end’ digitalisierte Online-Lösung für Makler realisiert, die die Expansion der degenia in die Lebensversicherung von Anfang an zukunftsfähig gestaltet”, so Marco Kamerling, Chief Marketing Officer EMEA L&H der iptiQ Life S.A.

Weil beide Partner vom Erfolg dieses ersten degenia Lebensversicherungs-Produkts überzeugt sind, sind die Planungen für den Vertrieb weiterer Lebensversicherungs-Produkte bereits angelaufen.

[1] konstanter, steigender oder linear fallender Versicherungsverlauf   [2] Zusatzversicherung Unfalltod, Zusatzversicherung für schwere Krankheiten, Zusatzversicherung Beitragsbe-freiung bei Berufsunfähigkeit

 

Über degenia

Die degenia Versicherungsdienst AG ist zusammen mit verbundenen Unternehmen ein Anbieter von innovativen und erfolgreichen Versicherungs-Deckungskonzepten. Vertrauen und Sicherheit für Vertriebs-partner und deren Mandanten sind die Säulen, auf denen die degenia steht. Mittlerweile gehört die degenia zu den großen unabhängigen Anbietern von Versicherungslösungen in Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall- und Kraftfahrtversicherungen.

Über iptiQ

iptiQ ist eine digitale Plattform und ein ‘White-Label’ Versicherungsanbieter. iptiQ hat sich zum Ziel gesetzt, Versicherungsprodukte einfacher und günstiger anzubieten. Als Teil der Swiss Re Gruppe bietet iptiQ digitale, end-to-end und maßgeschneiderte Lebens-, Kranken- und Sachversicherungslösungen für seine Geschäftspartner an, die diese unter ihrer eigenen Marke vertreiben können.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

degenia Versicherungsdienst AG, Brückes 63-63 a, D- ­55545 Bad Kreuznach Tel.: 0671­8400 30, www.degenia.de

Unionsfraktion nimmt Kritik am Gesetzesentwurf sehr ernst

 

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die BaFin beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter Carsten Brodesser:

“Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Bislang liegen hier Aufsicht und Vollzug bei den Ländern. In neun Ländern bei den Gewerbeämtern und in sieben bei den Industrie- und Handelskammern (IHK).

Sowohl die IHKs als auch die entsprechenden Fachverbände sehen das Vorhaben des BMF kritisch bis ablehnend, da weder die bisherige Qualität der Aufsicht noch die Kontrolldichte einen Anlass für die geplante vollumfängliche Aufsichtsübertragung auf die BaFin geben. Bei den IHKs und den Gewerbeämtern sei erfahrenes Personal vorhanden, das durch die regionale Verortung viel näher am Kunden ist als es die BaFin sein könnte. Dies komme sowohl Vermittlern wie auch Endkunden zugute. Auch die Prüfungsdichte sei derzeit flächendeckend gewährleistet, wohingegen die BaFin nach bisheriger Einschätzung aufgrund fehlender Strukturen nur 10 Prozent tatsächlich in der Tiefe prüfen könne.

Zuletzt hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Vorhaben heftig bemängelt. Die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung sei nicht erkennbar und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt. Dies deckt sich mit der Kritik der Fachverbände, wonach die Angaben des BMF bezüglich der auf die Vermittler umzulegenden Kosten zu tief angesetzt seien. Gerade für die vielen Kleingewerbetreibenden – und das sind mit knapp 30.000 natürlichen Personen die große Mehrheit im Finanzanlagevermittlungsgeschäft – sei die Aufsicht durch die BaFin deutlich teurer, wodurch diese Vermittler vom Markt gedrängt würden.

Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns auf eine schrittweise Aufsichtsübertragung geeinigt. Als Union nehmen wir die von verschiedenen Seiten an uns herangetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Daher werden wir mit unserem Koalitionspartner in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen. Hierbei wollen wir erreichen, dass einerseits das notwendige Maß an Verbraucherschutz gewährleistet ist. Andererseits wollen wir aber auch die rund 40.000 Vermittler vor zusätzlichen Belastungen bewahren. Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel: (030) 227-52360, www.cducsu.de

 

Mehr Flexibilität bei Auszahlung und Rückdeckungsversicherung

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat es gerade erst wieder bestätigt: Hinsichtlich des Zinstiefs im Euroraum ist vorerst keine Änderung in Sicht. Damit bleiben die steigenden Rückstellungen für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen weiterhin ein Dauerthema. Eine liquiditätsschonende Lösung ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds. Seit 2017 bietet die ERGO Pensionsfonds AG hierfür den Longial PensionsPlan an. Mit neuen, sofort verfügbaren Produktfeatures werden Kapitalzahlungen sowie die Integration von Rückdeckungsversicherungen künftig noch flexibler.

Flexibilität in der Auszahlung

Kapitalleistungen können auf Wunsch des Versorgungsberechtigten nun auch auf bis zu 12 gleich hohe Jahresraten verteilt ausgezahlt werden. Für Arbeitgeber heißt das: Zusätzliche Versorgungszusagen, die heute noch Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) belasten, sind auslagerbar.

Flexibilität bei der Rückdeckungsversicherung

  • Rückdeckungsversicherungen, beispielsweise für Versorgungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer, können jetzt beitragspflichtig fortgeführt werden. Dem Unternehmen bleibt so der Versicherungsschutz für vorzeitige Leistungsfälle wie Berufsunfähigkeit in voller Höhe erhalten.
  • Ab sofort ist ein Versicherungsnehmerwechsel möglich. Der Pensionsfonds wird dann Versicherungsnehmer der Rückdeckungsversicherung.
  • Unternehmen können jetzt bei Rentenbeginn zwischen zwei Optionen wählen, ob aus der eingebrachten Rückdeckungsversicherung eine einmalige Kapitalleistung oder die lebenslang laufende Rentenleistung an den Pensionsfonds fließen soll.

„Der Longial PensionsPlan zeichnet sich durch Kostensensibilität, Transparenz und Flexibilität aus. Die aktuelle Weiterentwicklung ermöglicht es sowohl Unternehmen als auch Beratern und Vermittlern, individuelle Lösungen für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen vorzunehmen – ob im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, eines -verkaufs oder zur Entlastung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung“, fasst Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial, zusammen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Longial GmbH, Prinzenallee 13, 40549 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 4937-7600, Fax: +49 (0) 211 4937-7631, www.longial.de

Die Bundesregierung hat am 11. März 2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschlossen.

 

Mit diesem Gesetz plant das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) den Bundesländern die diesen – und damit den Gewerbeämtern und IHKn – obliegende Aufsicht zu entziehen und zentralistisch bei der Bundesbehörde anzusiedeln.

„Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben.“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Insbesondere nimmt der AfW mit erheblichem Befremden zur Kenntnis, dass sich mit dem heutigen Beschluss auch über die klare Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt wird. Dieser hatte erklärt, dass die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung nicht erkennbar sei und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt seien. Kritik, die der AfW identisch so bereits seit längerem äußerst.

Aus Sicht des AfW gibt es keine nachvollziehbare Begründung für einen Wechsel der Aufsicht. „Nur weil etwas im Koalitionsvertrag steht, muss es nicht richtig sein. Wir begrüßen insofern ausdrücklich die heutige Erklärung der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und des Berichterstatter der Fraktion, Dr. Carsten Brodesser.“, so Wirth weiter.

Den dort geäußerten praxistauglichen Vorschlag – ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei einer Art Fachaufsicht seitens der BaFin durch Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards – würde der AfW grundsätzlich unterstützen. Wirth: „Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden.“

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt eine qualitativ hochwertige und bundesweit einheitliche Aufsicht und fordert daher eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern. Der AfW hat mit umfangreicher Stellungnahme vom 15.1.2020 zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen, der nun das Bundeskabinett passiert hat. Diese ist H I E R zu finden. Die darin geäußerten, dezidierten Kritikpunkte gelten 1 zu 1 auch für den aktuellen Kabinettsbeschluss. Da keine Schäden durch die derzeitige Vermittleraufsicht bekannt sind, es zu einem starken Anstieg der Bürokratie sowie einer erheblichen, bisher noch nicht absehbaren Erhöhung der Aufsichtskosten für die einzeln Betroffenen käme und ein Mehrwert des Aufsichtswechsels an keiner Stelle – auch nicht im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes – erkennbar ist, wird ein Wechsel der gewerberechtlichen  Vermittleraufsicht hin zur BaFin weiter klar abgelehnt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Interview FinanzBusinessMagazin Ausgabe “Vertriebserfolg 2020” mit Daniel Kappes, Geschäftsführer , CEO Lawtechgroup GmbH

 

FBM: Was bieten Sie in diesem Jahr an Dienstleistungen die für Makler interessant sind?

Daniel Kappes: Wir bieten die Rückabwicklung von Versicherungspolicen (britischer Versicherer), die Rückabwicklung von Arztpraxisfinanzierungen und Rückabwicklung von Schweizer Steuervermögen. Denn die Kick Backs an Schweizer Banken und Vermögensverwalter waren unzulässig, davon sind ca. 135.000 deutsche Kunden mit Selbstanzeige betroffen. Des Weiteren bieten wir den Ankauf von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, beim Mercedes Diesel Abgasskandal Schadensersatz und Rückabwicklung und offerieren eigene Produkte. Diese erzielen Rendite im Niedrigzinsumfeld mit Prozesskostenfinanzierung. Wir emittieren die ersten Prozesskostenanleihen in Europa mit kurzer Laufzeit und attraktivem Coupon. In der ersten Version als klassisches Papier mit Wertpapierkennnummer im Rahmen einer Teilinhaberschuldverschreibung mit dem Namen „Lawtechgroup Litigation Bond I“. Die zweite Ausbaustufe wird ein vollständig digitales Papier auf Blockchain-Basis sein. Damit sind wir europaweit einzigartig in der digitalen Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten. Mit unseren Partnern Deutsche Börse Venture Network und CASHLINK aus Frankfurt haben wir hier ein nennenswertes Projekt im Rahmen der digitalen Finanzprodukte auf die Beine gestellt, auf welches wir sehr stolz sind und die BaFin sicherlich erfreuen wird. Im Angebot haben wir nun attraktive Produkte für die Kapitalanlage institutioneller als auch Publikumsanleger, welche keine Korrelation mit klassischen Finanzprodukten hat.

FBM: Sie empfehlen Vermittlern ihre Kunden auf eine Rückabwicklung britischer Policen anzusprechen. Was sind die dafür interessantesten Konstellationen?

Daniel Kappes: Die interessantesten Konstellation sind langlaufende Auszahlpläne. Kunden, welche damals Auszahlungen beantragt hatten haben im Regelfall Anspruch auf alle in der Zukunft liegenden Auszahlungen. Dies ist eine gute Grundlage, um diese zukünftigen Einmalauszahlungen als Einmalbeitrag jetzt schon (abgezinst) einzufordern. Ein Beispiel aus dem November 2019: Rückkaufswert der Police 192.000 EUR – Zahlung der Versicherung knapp 2,0 Mio EUR – Im Vorfeld hatte die Versicherung dem Kunden bereits mitgeteilt, dass er nur den Rückkaufswert erhält.

FBM: Wie häufig haben Sie vor Gericht Erfolg und was haben Policen-Inhaber davon?

Daniel Kappes: Wir haben fast immer Erfolg vor Gericht (ca. 89%). Der Verfahren gehen im gerichtlichen Bereich positiv aus. Unser Geschäft beruht natürlich auf der Übernahme von Risiken, deshalb verlieren wir mitunter auch mal. Das ist zwar ärgerlich aber Teil unseres Geschäftes. Wichtig ist, das der Kunde auch bei einem Negativausgang keinerlei Kosten zu tragen hat. Das gesamte Risiko wir von uns übernommen. Policen-Inhaber tragen keinerlei Risiko und bekommen bestenfalls eine sehr ordentliche Zusatzzahlung auf Ihren Rückkaufswert.

FBM: Wie lange dauert es ab der Einreichung der Vertragsunterlagen bis zur Auszahlung der Versicherung?

Daniel Kappes: Ich wäre froh, wenn ich diese Frage pauschal beantworten könnte. Leider ist das Geschäft sehr dynamisch. Auszahlungszeiträume variieren. Mitunter ist die Liquiditätslage des Versicherers oder steuerliche Thematiken eine nicht zu unterschätzende Variable. Im groben kalkulieren wir mit 11,8 Monaten. Es gibt im außergerichtlichen Bereich aber auch Policen, die innerhalb einer Woche abgewickelt werden. Das schnellste war nur 72 Stunden nach erfolgtem Widerruf mit dem Geldeingang auf dem Kundenkonto. Die Längste Abwicklung dauerte über zwei Jahre.

FBM: Welche Policen sind für eine Rückabwicklung für Sie am interessantesten?

Daniel Kappes: Wir bearbeiten gerne Policen von Clerical Medical, was auch unsere Stärke ist mit über 600 Verfahren. Natürlich nehmen wir grundsätzlich gerne auch hochvolumige Policen.

FBM: Was bieten Sie Vertriebspartnern an und wie unterstützen Sie Vermittler in der Beratung?

Daniel Kappes: Wir bieten Vermittlern an, relevante Policen kostenfrei für Ihre Kunden zu überprüfen und finanzmathematisch zu berechnen. Wenn sich ein Mehrertrag kalkulieren lässt, kann der Vermittler sodann die Unterlagen bei seinem Kunden unterzeichnen lassen. Nachdem der Fall abgewickelt ist, erhält er eine Provision von uns, welche sich prozentual am Mehrwert generiert.

FBM: Was schätzen Vermittler bei Ihnen besonders?

Daniel Kappes: Wir geben dem Vermittler eine Selektionsliste für seinen Bestand. Anhand dieser Liste kann er die „erfolgversprechendsten“ Policen selektieren. Auf dieser Selektionsliste stehen Versicherungsgesellschaften, Tarifnamen und Abschlussjahre bei denen sich ein Widerspruch besonders lohnt. Bei größeren Vertriebspartner oder Privatbanken selektieren wir gemeinsam den Versicherung oder Beteiligungsbestand. Sie erhalten ein Bestandsrating bzgl. Widerrufes. Dies ist auch ein gutes Asset in der Bestandsbewertung bei späterer Veräußerung.

Weiterhin haben wir Verfahren entwickelt, mit welchen Makler stringent im Rahmen der DSGVO anonym Kundenverträge prüfen können. Der Makler sollte wenig Aufwand haben und sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Ich möchte noch einmal betonen das die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in fachgerechte Hände gehört. Leider hat der Markt hier Tiefschläge erfahren, welche durch Unprofessionalität und Gier ausgelöst wurden. Wir sind Partner im Deutschen Börse Venture Network, Mitglied im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dem KI (Künstliche Intelligenz) Bundesverband und der European Legal Tech Association ELTA. https://lawtechgroup.de/

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de

Aufgrund des Coronavirus hat die Bayerische Staatsregierung am 10. März 2020 alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt.

 

Aus diesem Grund sind wir leider gezwungen, die MMM-Messe abzusagen, denn die Gesundheit unserer Messebesucher, Aussteller und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat weiterhin oberste Priorität. Wir bedauern dies zutiefst und hoffen auf eine Hauptstadtmesse am 08. September unter besseren Vorzeichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Carsten Möller, Gründer und langjähriger Geschäftsführender Gesellschafter von VKS/maxPool, verstärkt seit Anfang März 2020 das Team der Apella AG.

 

Er wird als externer Generalbevollmächtigter die Führung und Weiterentwicklung der Deutsche Assekuradeur GmbH, eine 100prozentige Tochter der Apella AG, übernehmen.

Der 56-jährige Versicherungsprofi verfügt über ein umfangreiches Expertenwissen, unter anderem in den Bereichen Produktentwicklung, Vertrieb und Marketing. Nach dem Verkauf seiner Anteile an VKS/maxPool im Jahre 2012 übernahm Möller die Funktion des Head of Sales bei Carglass und ging anschließend 2015 als Geschäftsführer zur OCC Assekuradeur GmbH nach Lübeck.

„Diese neue Aufgabe ist allein schon deshalb sehr reizvoll, weil sie alle meine bisherigen Tätigkeiten in sich vereint“, so Carsten Möller. Er sieht in dem bisher Erreichten und dem Mitarbeiterteam eine ausgezeichnete Ausgangsposition, um diesen Bereich der Apella-Gruppe weiter nach vorn zu bringen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Apella AG, Friedrich-Engels-Ring 50, 17033 Neubrandenburg, Tel: 0395 5 71 90 90, Fax: 0395 5 71 90 97, www.apella.de