Ein Interview mit Lutz Göhler, Geschäftsführer und Partner der Revenue Maker GmbHAMC-Interview mit Lutz Göhler, Revenue Maker

 

Auf dem AMC-Meeting im Herbst 2019 verkündete Lutz Göhler in seinem Vortrag für die Experten aus Marketing und Vertrieb der Assekuranz, dass Game Changer heute mehr denn je gefragt sind. Es weht durchaus ein frischer Wind durch die Vertriebe der Versicherer. Göhler betont: Kaffeekränzchen mit dem Kunden war gestern. Für den AMC ein guter Aufhänger einmal genauer nachzufragen.

AMC: Herr Göhler, der Klimawandel ist ja aktuell in aller Munde. Aber was meinen Sie, wenn Sie vom „Klimawandel im Vertrieb” sprechen?

Wir nehmen seit einiger Zeit wahr, dass, bildlich gesprochen der eisige Wind, der früher durch die Einkaufsabteilungen der Konzerne wehte, endlich merklich abnimmt. In modern ausgerichteten Unternehmen ist geradezu eine Klimaerwärmung im positiven Sinne spürbar. Einkäufer sehen den Lieferanten zunehmend als Innovationstreiber und Problemlöser. Frostiger „Squeeze-Out“ weicht langsam der CO-Creation, also der partnerschaftlichen Suche nach der Realisierung bestmöglichen Kundennutzens. Wir nennen das, mit einem Augenzwinkern Richtung Klimawandel, „die sinnvolle Erhöhung des CO2-Wertes im Vertrieb“.

AMC: Alle haben doch den Kunden im Mittelpunkt – oder nicht? Warum ist eine klare Fokussierung auf den Kundennutzen JETZT eigentlich so wichtig?

Zumindest sagen alle, sie hätten den Kunden im Fokus. Wer aber weiterhin mit seiner 80 seitigen Power-Point-Präsentation den Kunden von seinen tollen Features überzeugen will und in Seminaren auf Einwandbehandlung getrimmt ist, verschenkt die Chance, dem Kunden mal Fragen nach seinem wirklichen Bedarf zu stellen. Viel zu oft geht immer noch die klassische Produktpräsentation am tatsächlichen Bedarf vorbei. Erarbeite und bediene ich aber nicht fokussiert die Bedürfnisse des Kunden, dann bin ich auch nicht relevant für ihn. Produkte zu Themen, die mich nicht betreffen, brauche und kaufe ich nicht. Bei Google wird dann einfach weitergeklickt, im persönlichen Gespräch wird der Kaffee höflich ausgetrunken und man verspricht: Ich melde mich wieder.

AMC: Sie sagen: „die Zeit der Kaffee-Kränzchen ist vorbei“. Was bedeutet das denn nun für die Versicherer?

Versicherer müssen sich noch viel konsequenter auf das sich ändernde Kundenverhalten einstellen. Und dies in allen Bereichen zwischen Angebot, Vertrieb, Betrieb und Schaden. Kundenerfahrungen bei Amazon, Idealo, Zalando etc. beeinflussen das Denken, Handeln und die Erwartungen der Kunden. Der Kauf von Versicherungen bedeutet aus Kundensicht gedacht: Die Lösung für seinen Bedarf muss fokussiert, verständlich und leicht verfügbar sein. Es gibt zunehmend Kunden, die ihre traditionell kompliziert formulierten Versicherungspolicen zurückschicken, nach dem Motto: Bei Zalando geht das doch auch.

AMC: Was sind Game Changer, warum werden sie gebraucht – und wie sehen die eigentlich aus?

Unter „Game Changern“ verstehen wir im Vertrieb Menschen, die beim Kunden relevant sind, weil sie sich konsequent der Lösung von deren Problemen verschrieben haben. Vorteil für den Kunden: Es wird nur über Themen geredet, die ihn wirklich interessieren. Vorteil für den Vertrieb: Es geht keine Zeit für Themen verloren, die den Kunden nicht interessieren. Der Kunde merkt, dass der Vertrieb sich wirklich für ihn interessiert. Der Vertrieb wird zunehmend angesprochen, weil er viel vom Kunden weiß und damit wirklich passgenaue Lösungen realisieren kann. Eine echte win-win-Stuation, die letztlich zu nachhaltigen Kundenbeziehungen führt.

AMC: Haben Sie mal ein konkretes Beispiel für einen Game Changer in der Versicherungsbranche?

Da könnte ich jetzt mehrere bekannte Unternehmen nennen, deren Logos übrigens auch auf unserer Website zu sehen sind. Wir arbeiten z.B. seit einiger Zeit in spannenden Projekten mit Versicherern zusammen, die ihre Produkte über Sparkassen anbieten. Durch die Veränderung von Kundenansprache und Vertriebsprozess mit dem Fokus auf die jeweilige Lebenssituation und Lebensphase, ist es gelungen, Kunden bei der Lösung ihrer Themen sehr individuell zu unterstützen. Das trägt dazu bei das Vertrauensverhältnis zwischen stationärem Berater und Kunden massiv zu verbessern. Sind wir doch mal ehrlich: Jeder von uns arbeitet lieber mit jemandem zusammen, der kompetent und vertrauenswürdig hilft, meine Probleme zu lösen, als mit jemandem, der mir sein Produkt in allen Varianten anpreist, meine Einwände abbügelt und spürbar das Verkaufen im Sinn hat.

So wird ein Versicherer zum Kundenversteher und Game-Changer:

Ehrliche Auseinandersetzung mit dem aktuellen Vertriebsprozess und der gelebten Kommunikation mit dem Kunden.

Verstehen der Notwendigkeit, den Kundennutzen in den Fokus zu stellen, um bei diesem überhaupt dauerhaft relevant zu sein.

Änderung des Mind-Sets im Vertrieb, weg vom Produktverkauf, hin zum Lösungsunterstützer.

Umfassendes und authentisches Interesse an der Lebenssituation des Kunden. Hilfsangebote über klassische Produkt-Features hinaus.

Es reicht nicht, wenn das Management sich mit Value Proposition, Business Model Generation, Blue Ocean Strategy etc. auskennt. Der Vertriebsmitarbeiter, der im direkten persönlichen Kontakt zum Kunden steht, muss die Werkzeuge und Methoden beherrschen, mit denen er die Probleme des Kunden analysieren und bedarfsgerecht lösen kann. Das setzt eine entsprechende Schulung von Methoden voraus.

Interviewpartner:

Lutz Göhler ist…..

… geschäftsführender Gesellschafter der Revenue Maker GmbH in Köln

… über 30 Jahren erfahren in B2B-Vertrieb und -Beratung

… über 10 Jahre erfahren als Executive Manager im Mittelstand

… branchenübergreifend methodenfest auf den Kundenutzen fokussiert

… erfahren in der Entwicklung & Begleitung von Beratungsprojekten in den Themenfeldern Vertriebsstrategie, Vertriebsstruktur & Vertriebskultur

Revenue Maker GmbH steht seit für über 15 Jahren für Vertriebs-und Recruiting Kompetenz im B2B-Umfeld und versteht sich als Partner für kreative und innovative Ideen im Vertrieb und HR. Revnue Maker berät und unterstützt seine Kunden im Auf- und Ausbau profitabler, neuer Vertriebskanäle sowie in der Rekrutierung von Fach- und Führungskräften. Ziel ist es die Strategie, Struktur und Kultur der Kunden im B2B-Vertrieb und HR auf die Zukunft auszurichten und damit nachhaltig zu verbessern. Damit trägt Revenue Maker einfach ausgedrückt dazu bei, seine Kunden und ihre Mitarbeiter intern und extern besser „aussehen“ zu lassen.

 

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Liebe Versicherungsmaklerinnen und -makler, liebe Mandantinnen und Mandanten,

 

in letzter Zeit wird viel über die Bedeutung und Wichtigkeit der Cyberversicherung geschrieben aber keiner schließt sie ab. Wie soll aber auch ein Versicherungsmakler erfolgreiche eine Cyberdeckung verkaufen, wenn er selbst keine hat? Dann scheint er auch selbst nicht zu wissen, dass Haftpflichtansprüche in unbegrenzter Höhe einen Betrieb  ruinieren können!

Aus meiner Sicht ist daher Cyberschutz auch Existenzschutz!

Meine nachfolgenden Ausführungen sollen heute nur rudimentär die bestehende, umfassende Rechts- und Problemlage skizzieren:

  1. Rechtslage

Im Wesentlichen ist eine Schädigung oder Manipulation Ihrer EDV-Systeme zumeist einem verschuldeten Verhalten eines „anderen“ geschuldet. Aufgrund der vertraglichen Konstellationen und der gesetzlichen Rechtslage werden Sie häufig Ihre Schadenersatzansprüche gegen einen „Schädiger“ geltend machen können. Was ist aber, wenn Sie diesem Schädiger nicht habhaft werden können oder wenn dieser einfach kein Vermögen hat? Dann können Sie noch so gute rechtliche Ansprüche haben. Sie können Ihr Ansprüche aber nicht erfolgreich realisieren!

Daher komme ich im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass zur eigentlichen Existenzsicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter eine Versicherungslösung unentbehrlich ist.

  1. Gefahrenausschluss

Sodann stellt sich die Frage, ob es theoretisch sein kann, dass Sie auch einmal von einem Cyber-Angriff bedroht werden?

Wenn Ihre „EDV-Abteilung“ meint, dass Ihnen das absolut nicht passieren kann, dann lassen Sie es sich über diese beiliegende Anlage bestätigen. Der Rechtsanspruch ist dann relativ klar und eindeutig. Auch hier stellt sich dann nur die Frage, ob gegenüber Ihren EDV-Beratern etwas zu holen ist?

Jeder vernünftige EDV-Berater wird Ihnen aber sagen, dass es keinen 100 %igen Schutz gegen Cyber-Gefahren geben kann. Täglich, wenn nicht sogar stündlich, werden neue Viren, Trojaner oder Angriffsstrategien entwickelt, die von den klassischen Firewalls (noch) nicht erkannt werden können. Es bleibt also ein ewiger Wettlauf mit der Zeit, ob Angreifer (durch eine Cyber-Attacke) oder Verteidiger (durch eine gute Firewall) gewinnen. Es wird aber immer wieder neue clevere Techniken und Strategien geben, die nicht nur Ihre technischen Systeme, sondern auch Ihre Mitarbeiter geschickt überlisten.

Denn ein Großteil der Cyber-Schäden dürfte dadurch entstehen, dass sogar gut geschulte Mitarbeiter geschickt manipuliert werden, Datei öffnen oder Überweisungen tätigen (Fake President).

  1. Verschuldensunabhängige Haftung

Daher ist mein zweites Fazit, dass grundsätzlich die Gefahr von Cyber-Schäden auch mit den besten Mitarbeitern oder der besten Technik nicht 100 %ig vermieden werden kann.

Die existenzbedrohende Gefahr besteht eher darin, dass Sie, gleich ob verschuldet oder unverschuldet ggf. gegenüber Dritten, z. B. gegenüber Ihren Kunden oder sonstigen Dritten in unbegrenzter Höhe haften, wenn die „gewissen unglücklichen Voraussetzungen gegeben sind. Deshalb ist es mir so wichtig, dass Sie über eine Versicherungslösung nachdenken. An dieser Stelle weise ich auch darauf hin, dass in dem Baustein „Cyber-Haftpflicht“ aufgrund gesetzlicher – auch verschuldensunabhängiger – Haftpflichtansprüche Versicherungsschutz besteht. Also auch für den Fall, dass Sie Ihre Kundschaft unverschuldet schädigen, ist der Versicherer leistungspflichtig.

Natürlich mag teilweise auch Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar leisten müssen. Mit Sicherheit doch nicht in allen denkbaren Szenarien. Denn Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet natürlich auch nur dann, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Vermögensschaden zufügen. Anhand dieses eingeschränkten Anwendungsbereiches ist es schon offensichtlich, dass viele Konstellationen denkbar sind, die Ihrerseits eine Haftungsverantwortung verursachen und nicht Gegenstand Ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind.

  1. Eigenschaden und besondere Bedingungen

Aus meiner Sicht zu vernachlässigen, aber dennoch auch nicht uninteressant, ist natürlich auch der mögliche Eigenschaden, wenn Ihre teure EDV-Anlage „zerschossen“ wird.

Insgesamt war ich daher der Meinung, dass ich meinen Maklern helfen muss, indem ich speziell für Versicherungsmakler ein einzigartiges Wording erarbeite. Kennen Sie ein Bedingungswerk, in dem der Name einer Rechtsanwaltskanzlei genannt ist, die wiederum die Aufgabe hat, den Versicherungsnehmer kostenlos gegenüber dem Versicherer zu vertreten, wenn die Leistungsregulierung nicht funktioniert?

Ich kenne ein solches Bedingungswerk noch nicht. Deshalb bin ich sehr stolz darauf, dass das Bedingungswerk für unsere Versicherungsmakler die kostenfreie Regulierungsunterstützung durch die Kanzlei Michaelis gegenüber dem Versicherer in den Versicherungsbedingungen beinhaltet! Dies ist auch der Grund, weshalb ich zweifelsohne dieses Bedingungswerk als einzigartig bezeichnen darf!

Sollten Sie an dieser Unterstützung interessiert sein, dann sollten Sie sich nicht nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Markel einmal ansehen, Sie sollten sich darüber hinaus auch die besonderen Versicherungsbedingungen ansehen, die wir ergänzend für Sie nachverhandeln konnten.

  1. Vorvertragliche Anzeigepflicht/Vertragsunterlagen

Als nächstes sollten Sie dann schauen, ob Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht problemlos erfüllen können. Ich denke ja! Aber Sie sollten selbstverständlich über einen (1.) aktuellen Antivirus-Schutz verfügen, über (2.) aktuelle Firewalls und (3.) regelmäßige Datensicherungen vornehmen.

Aus meiner Sicht sollten Sie diese Voraussetzungen leicht erfüllen können. Insofern wartet dann sogar noch ein 25 %iger Sondernachlass für das erste Versicherungsjahr auf Sie. Gleichwohl meine ich, dass insgesamt das Preis-Leistungsverhältnis gemäß des Prämientableaus (in den Antragsunterlagen) angemessen ist.

  1. Beratungs- und Dokumentationsverzicht

Da Sie selbst über die notwendige Sachkunde verfügen, den Umfang des Versicherungsschutzes zu verstehen, bitte ich höflichst, eine Beratungs- und Dokumentationsverzichtserklärung. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so hilft Ihnen u. a. gern Herr Alexander Hellmich weiter. Schicken Sie einfach eine Email an service@alltrad.com. Herr Hellmich und das Team werden Ihnen gern Ihre Spezialfragen beantworten.

Fazit:

Keiner, der EDV-Systeme und Computer nutzt, kann sich sicher sein, nicht durch technische Manipulationen vor Schaden geschützt zu sein. Automatisierte Attacken versuchen permanent Schlupflöcher in den EDV-Systemen zu finden. Mit virenverseuchten Mails wird der Anwender an Ihren EDV-System versucht zu manipulieren, um Schwachstellen in Ihrem datentechnischen EDV-System zu finden. Trotz der besten Technik und der teuersten Systeme verbleibt bedauerlicherweise immer ein Rest-Risiko. Dieses Restrisiko kann hinsichtlich denkbarer Haftpflichtschäden existenzbedrohend sein.

Deshalb halte ich es für erforderlich, dass eine Versicherungslösung zur Schadenminimierung beiträgt. Ich empfehle daher das einzigartige Michaelis-Konzept für Versicherungsmakler, welches mit dem Versicherer Markel sowohl bedingungsgemäß als auch prämientechnisch ausverhandelt wurde. Selbstverständlich wird die Kanzlei Michaelis auch künftig die Konditionen des Versicherungsschutzes begleiten und nachverhandeln.

Aus meiner Sicht ist es das derzeit beste Cyber-Versicherungskonzept für Versicherungsmakler, welches Sie für sich als Versicherungsmakler abschließen können. Dank der kostenfreien Kanzlei Michaelis-Schadenunterstützung ist es jedenfalls einzigartig.

 

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.

Was in der Sachversicherung vor einigen Jahren zunächst in bestimmten Branchen begann, ist mittlerweile in nahezu allen Sparten und Industriezweigen angekommen:

 

Die Versicherer überprüfen ihre Kapazitäten, nicht selten reduzieren sie diese und fordern höhere Prämien. Sie stehen unter starkem Handlungsdruck, weil die Ergebnisse in der Industrieversicherung über viele Jahre hinweg defizitär waren. Anders als in der letzten Phase eines harten Marktes vor 15 Jahren geht diesmal der Impuls für diese Entwicklung nicht von den Rückversicherern, sondern von den Erstversicherern selbst aus. Dabei gibt es keine spartenübergreifenden Grundsätze, wie saniert wird. Die Zeiten sind vorbei, in denen jedes noch so große deutsche Unternehmen jede Deckung ausschließlich mit lokalen Kapazitäten platzieren konnte – und dies auch noch zu global marktführenden Preisen. Die dazu notwendigen Gespräche zu führen, nimmt mittlerweile das ganze Jahr in Anspruch. Das Renewal nach den Sommerferien schlank über die Bühne zu bringen, ist somit Geschichte. Die technischen und vor allen Dingen personellen Kapazitäten, die es benötigt, um dieser neuen Marktsituation gerecht zu werden, sind in den seltensten Fällen vorhanden – am wenigsten auf Seiten der Versicherer. Die Versicherungsbranche muss weiterhin an der Schaffung einer gemeinsamen Plattform arbeiten, was kompliziert und teuer ist. Damit die Plattform gelingt, müssen viele Beteiligte sich dazu bekennen, sie dann auch zu nutzen. Noch viel mehr sollten zwischenzeitlich die bestehenden Möglichkeiten und Mittel genutzt werden.

Mittlerweile ist es einfacher, die Sparten aufzuzählen, die von Prämienerhöhungen und Kapazitätsreduzierungen nicht betroffen sind, als anders herum. Zudem verfolgt jeder Versicherer seine individuelle Strategie und für Kunden bedeutet das meist: Bleibt alles anders. Darüber hinaus steigt der Druck auf die Ressourcen: bei Kunden, Versicherern und Maklern. Die Versicherungsbranche sollte nicht nur auf die Plattform als Allheilmittel bauen, sondern alle Möglichkeiten überprüfen und Zusammenarbeit neu denken. Technologie ist nicht die Lösung für menschliches Versagen.

Risikomanager sollten eine langfristige und ganzheitliche Strategie verfolgen. Dazu gehört, aktuelle Informationen über Werte sowie Lokationen zur Verfügung zu haben und diese mit ihren Risikopartnern zu teilen. Statt Deckungskonzepte unbesehen über Jahre hinweg fortzuschreiben und lediglich den Preis im Auge zu behalten, sind sie in viel kürzeren Abständen immer wieder grundsätzlich zu hinterfragen. Internationale Märkte spielen eine zunehmende Rolle, genauso wie die Rückversicherungsmärkte.

Der heute veröffentlichte Marsh Versicherungsmarktreport 2020 liefert fundierten Einschätzungen zu den Entwicklungen des deutschen Industrieversicherungsmarktes untergliedert nach Sparten, Branchen und Spezialrisiken. Das Branchenkapitel wurde gegenüber dem Vorjahr erweitert und das bedeutende Thema Digitalisierung hat einen eigenen Platz erhalten. Der jährliche Report entsteht in enger Zusammenarbeit der Experten aus den jeweiligen Sparten, Geschäftsbereichen und den Branchenteams von Marsh.

Aus dem Report:

In der industriellen Sachversicherung ist weltweit auf breiter Front eine Verhärtung des Marktes mit durchschnittlichen Steigerungen im Bereich von 5 bis 10 Prozent zu beobachten. Der deutsche Markt konnte sich dieser Entwicklung nicht entziehen und setzte somit den Trend aus dem Vorjahr fort. Während anfangs die Forderungen der Versicherer moderat und meistens nachvollziehbar waren, wurde der Markt gegen Ende des vergangenen Jahres zusehends schwieriger. Forderungen nach Verdoppelung und Verdreifachung der Prämien gegenüber dem Ist-Stand waren Ende 2019 keine Seltenheit. Einschränkungen des Versicherungsschutzes oder die Erhöhung der Selbstbehalte haben diese Forderungen nur sehr begrenzt gemindert. Nicht optimal geschützte Betriebe sowie Unternehmen der Chemie-, Stahl-, Gießerei-, Recycling-, Fleisch- und Lebensmittelbranche waren von dieser Entwicklung besonders betroffen.

Die Haftpflichtsparte für industrielle Risiken war seit fast zehn Jahren von sinkenden Prämien geprägt. Prämiensätze wurden regelmäßig reduziert und Umsatzerhöhungen nur in begrenztem Maße bei der Festlegung der Prämie berücksichtigt, was den Trend zusätzlich verstärkte. Nun steigen nicht nur die Schadenzahlungen, sondern auch die Bestrebungen der Versicherer, die Prämien zu erhöhen. Der Haftpflichtmarkt zeigte sich im Renewal zum 01.01.2020 (noch) uneinheitlich: Exponierte Risiken, insbesondere Rückrufkostenrisiken der Kfz-Zulieferer-industrie, aber auch Risiken der Bauwirtschaft, Pharma-/Chemie-Risiken und Krankenhäuser standen im Fokus der Versicherer für Prämienerhöhungen. Schadenbelastete Risiken – hier wiederum insbesondere große Schäden bei Kfz-Rückrufkostenrisiken – erfuhren zum Teil deutliche Prämienerhöhungen. Grundsätzlich waren aber auch Prämienreduzierungen für schadenunbelastete Verträge möglich. Versicherer sehen in der Sparte Haftpflicht weiterhin profitable Wachstumsmöglichkeiten und wollen Haftpflichtrisiken zeichnen. Gut verlaufende Verträge sollen um jeden Preis im Bestand erhalten bleiben.

Die Prämien für Cyber-Versicherungen steigen – insbesondere bei Großrisiken, aber auch bei mittelständischen Unternehmen sind bereits Prämienerhöhungen zu verzeichnen. Die Erhöhung der Deckungssummenzuschläge bei der Kalkulation von Exzedenten, besonders bei hohen Gesamtdeckungssummen, ist ebenfalls keine Seltenheit mehr. Zudem sind Versicherer nicht mehr automatisch bereit, Kapazitäten von 25 Mio. Euro bereitzustellen. Generell kann man beobachten, dass zahlreiche Versicherer ihre offerierte Gesamtkapazität im Gegensatz zu früher reduzieren und in ihrer Zeichnungspolitik vorsichtiger werden. Trotz Ersteindeckung verlangen die Versicherer häufig bereits bei der ersten Erneuerung der Verträge eine Prämienerhöhung. Das Phänomen Silent Cyber, also die unbekannte Cyber-Exponierung aus den verschiedenen Sparten in den Versichererportfolios, ist weiterhin ein großes Thema im Zusammenhang mit Cyber-Versicherungen. Die Interessen der Versicherer bei diesem Thema stehen jedoch geradezu konträr im Hinblick auf das Absicherungsbedürfnis der versicherungsnehmenden Wirtschaft: Während hier das Interesse besteht, möglichst umfangreichen Versicherungsschutz für sämtliche durch Cyber-Vorfälle potenziell verursachten Personen-, Sach-, Vermögensschäden usw. vorhalten zu können, liegt der Fokus der Versicherungsindustrie eher darauf, derzeit vorhandene (versteckte) Absicherungen sichtbar zu machen oder sogar den vorhandenen Versicherungsschutz in anderen Sparten einzuschränken. Hier ist es Aufgabe der Versicherungswirtschaft, eine für die Kunden über alle Sparten hinweg befriedigende Absicherungslösung zu entwickeln.

 

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Marsh GmbH, Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt am Main, Tel: + 49 (0) 69 6676 0, www.marsh.de

62 % der rund 55 befragten Vorstände halten nur bis zu 20 % der Ausschließlichkeitsvermittler für modern aufgestellt

 

Neue Technologien, neue Geschäftsmodelle, neue Akteure. Der Versicherungsmarkt ändert sich umfassend, und die Versicherungsbranche muss sich dem veränderten Markt und Wettbewerb anpassen. Aus Perspektive der Versicherer sind hier noch einige Transformationsanstrengungen erforderlich: Nur rund 13 % der Befragten halten 31% oder mehr der AO-Vermittler für die Anforderungen des aktuellen Marktumfelds für gerüstet. Das sind Ergebnisse einer Umfrage unter rund 55 Vorständen und Führungskräften der Versicherungsindustrie im Rahmen des EY Innovalue Versicherungs-Roundtables Ende 2019.

„Die Versicherer blicken selbst recht kritisch auf die Ausschließlichkeitsvermittler und wissen, dass noch einiges zu tun ist, um diese in ihrer zukunftsfähigen Ausrichtung zu unterstützen. Das fängt bei grundsätzlichen Fragestellungen der zugelassenen bzw. geförderten Geschäftsmodelle von Agenturen an und setzt sich bei dem Mindset der Agenturisten sowie digitaler Leadgenerierung und Beratungsprozessen fort“, sagt Julia Palte, Partner bei EY Innovalue.

Die Umfrage unter den Versicherern zeigt auch, dass sowohl auf Full-Service als auch Spezialisten-Agenturen gesetzt wird. Fast die Hälfte aller Versicherer (46 %) bevorzugt Full-Service-Agenturen, ein gutes Drittel (36 %) hingegen setzt auf spezialisierte Agenturen.

„Es ist zwischen zwei grundsätzlichen strategischen Positionierungen bei Agenturausrichtungen zu unterscheiden. Full-Service-Agenturen halten selbst umfassende Funktionen in der Betreuung der Kunden vor, für die sie entsprechende Vollmachten vom Versicherer benötigen – und eine adäquate Vergütung erhalten. Solche Agenturen sind somit eigenständiger und unabhängiger aufgestellt. Die zweite Positionierung beschreibt Agenturen, die sich auf bestimmte Produkte bzw. Funktionen spezialisieren und alles Darüberhinausgehende als Unterstützung vom Versicherer in Anspruch nehmen. Versicherer sollten dies berücksichtigen und nicht einen ‚One Size fits all‘-Ansatz verfolgen“, sagt Palte.

Der EY Innovalue Versicherungs-Roundtable ist seit 2003 ein etablierter Think-Tank. Bei der Veranstaltung zum Thema Digitalisierung kamen im November 2019 rund 55 Vorstände und Geschäftsführer von deutschen Versicherern sowie von führenden Maklerhäusern, Makler-Pools und Finanzvertrieben zusammen. Erstmalig haben auch Start-ups teilgenommen.

 

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Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, D­-70499 Stuttgart, Tel: 0711/988115980, Fax: 0711/988115177, www.ey.com

Seit Jahresbeginn verstärkt Susanne Jennrich (50) als Leiterin Innendienst und Organisationsentwicklung die ConceptIF-Gruppe in Hamburg.

 

Dort wird sie sich zunächst um das Personalmanagement und die Weiterentwicklung der Organisation als Folge des Unternehmenswachstum der vergangenen Jahre kümmern. Jennrich steuert eine agile Organisation an, die sich jederzeit reibungslos an neue Entwicklungen anpassen kann. Die eigenverantwortliche lernende Selbstorganisation der Mitarbeiter ist dabei ein wichtiges Ziel. Susanne Jennrich hat mehrjährige Erfahrung als Managerin und systemischer Coach in der Versicherungswirtschaft, zuletzt als Bereichsleiterin Kundenmanagement bei der Basler Lebensversicherungs-AG und zuvor als Generalbevollmächtigte bei der ASPECTA Lebensversicherung AG, eine ehemalige Tochter der Talanx.

 

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Concept.IF Group AG, Concepts for Insurance & Finance, Friedrich-­Ebert-Damm 160a, D­-22047 Hamburg, Tel: 040/696970­666,Fax 040/696970­660, www.conceptif.de

FPSB unterstützt Aufsicht bei der Beseitigung der PRIIPs-Mängel

 

Gut gedacht, schlecht gemacht. So lassen sich die bisherigen von den europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs erarbeiteten Vorschläge zur PRIIPs-Verordnung zusammenfassen. Das Ziel dieser regulatorischen Maßnahme ist es eigentlich, für mehr Transparenz beim Endkunden sowie einen verbesserten Anlegerschutz zu sorgen. Doch bislang stieß PRIIPs in der Fondsbranche, in der Politik und selbst bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik. „In der Tat ist es so, dass der bisherige Vorschlag genau das Gegenteil von seiner Zielsetzung erreicht und sogar für mehr Verwirrung bei den Anlegern sorgt“, pflichtet dem auch Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial

Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), bei. Positiv ist deshalb, dass die Aufsicht nun dabei ist, die ursprünglichen Vorschläge zu überarbeiten. Die Behörden haben Branchenexperten dabei dazu eingeladen, zur überarbeiteten PRIIPs-Verordnung Stellung zu beziehen. Das haben die dem Financial Planning Standards Board Ltd. (FPSB Ltd.) angeschlossenen europäischen Landesmitglieder, wozu auch der FPSB Deutschland gehört, getan. „Wir als FPSB sehen es als unsere wesentliche Aufgabe an, zum verbesserten Anlegerschutz beizutragen und für mehr Transparenz beim Endkunden zu sorgen“, erklärt der FPSB-Vorstand. „Deshalb erachten wir es als unsere Pflicht, die europäischen Finanzaufsichtsbehörden bei der Erarbeitung einer sinnvollen und für Privatanleger vorteilhaften PRIIPs-Verordnung zu unterstützen.“ Was der Beipackzettel für Arzneimittel, das soll der PRIIPs-KID künftig für verpackte Finanzprodukte und Versicherungen sein.

Was ist PRIIPs?

Kleinanleger sollen für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products oder auch „PRIlPs)“ durch einheitliche Basisinformationsblätter (Key Information Documents oder auch KIDs) die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidung treffen zu können sowie um unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen zu können. Das KID soll umfassend und transparent über Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs), wozu unter anderem Fondspolicen, Investmentfonds und Zertifikate zählen, informieren und diese vergleichbar machen. Seit Anfang 2018 ist PRIIPs für Fondspolicen in Kraft, für Investmentfonds soll dies ab 2022 gelten. Grundlage der KIDs ist dabei die PRIIPs-Verordnung, die festlegt, wie dieses Basisinformationsblatt aufgebaut sein muss – auch um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Produkten zu gewährleisten.

Bisheriger PRIIPs-Vorschlag verfehlt sein Ziel

„Tatsächlich aber ist es so, dass die bisher auf dem Tisch liegenden Vorschläge deutlich an den Zielen vorbeigehen“, urteilt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. „Statt für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen, verwirrt das Basisinformationsblatt in seiner bisherigen Version.“ Nach Ansicht des FPSB Deutschland müsse dieser Beipackzettel, der künftig jedem Anleger ausgehändigt werden muss, einfach, präzise und für jeden verständlich ausgestaltet sein.

In seiner Stellungnahme zum aktuellen Stand der PRIIPs-Verordnung hat der FPSB Ltd. Deshalb erläutert, was die europäischen Aufsichtsbehörden besser machen können. Entsprechend den Kritikpunkten, die sich vor allem auf die bisherige Darstellung der Kosten und der Wertentwicklung beziehen, bilden auch diese beiden Aspekte einen Schwerpunkt der Empfehlungen des FPSB Deutschland. So ist in den bisherigen Vorschlägen vorgesehen, die zu erwartende Wertentwicklung eines Produkts in der Zukunft auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten in verschiedenen Szenarien darzustellen. Diese zu erwartenden Renditen wiederum basieren auf den Daten aus der Vergangenheit.

Der Haken daran ist nach Ansicht vieler Experten, dass diese Vorgehensweise – aufgrund der sehr guten Entwicklung an den Kapitalmärkten in den vergangenen Jahren – insgesamt zu übermäßig positiven Performanceerwartungen bei den Anlegern führen kann.

Anstatt mit konkreten Renditeerwartungen zu arbeiten, rät der FPSB Deutschland zu einer rein illustrativen Darstellung der verschiedenen Szenarien. „Damit soll dann gezeigt werden, was mit dem Investment künftig geschehen könnte“, so Tilmes. „Das heißt, es wird lediglich darauf hingewiesen, dass ein Investment künftig eine moderate Wertentwicklung aufweisen kann, ungewöhnlich starke Gewinne oder auch einen erheblichen Wertverlust.“

Bezüglich der Kosten plädiert der FPSB Deutschland klar für eine einfache und übersichtliche Darstellung. So sollten die Kosten als absolute wie auch als Prozentzahl dargestellt werden. „Und wir raten dazu, die kumulative Performancereduktion durch die Kosten aufzuzeigen. Also die Bruttowertentwicklung vor Kosten und die Nettoperformance nach Kosten“, so der FPSB-Vorstand. „Dies wäre unserer Ansicht nach die einfachste und verständlichste Art der Illustration.“

Kompetente und objektive Beratung als bester Anlegerschutz

„Jeder sollte sich aber auch bewusst sein, dass selbst eine gut durchdachte und sinnvoll aufgebaute PRIIPs-Verordnung noch keine Garantie dafür ist, dass ein Anleger die für ihn optimale Geldanlage bekommt“, warnt Tilmes. Denn um einschätzen zu können, welche Anlagen und welche Kombination aus Produkten sich für den einzelnen Anleger individuell eignen, reicht eine Verordnung allein nicht aus. „Dafür ist vielmehr eine kompetente und objektive Finanzberatung notwendig“, sagt der Finanzexperte weiter.

Anlegern den Wert einer langfristigen und ganzheitlichen Finanzplanung nahezubringen, müsse deshalb ebenfalls ein wichtiges Ziel sein. Genau diese Dienstleistung bekommen Anleger beispielsweise bei den vom FPSB Deutschland zertifizierten CFP®-Professionals.

 

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Financial Planning Standards Board Deutschland e.V., Eschersheimer Landstraße 61-63, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069 9055938-0, Fax: 069 9055938-10, www.fpsb.de

Unternehmer bunkern zum Teil hunderttausende Euro oder sogar Millionenbeiträge auf klassischen Sparkonten. Das gefährdet das Vermögen. Eine individuelle, flexible Anlagestrategie tut Not.

 

Es ist nicht weniger als ein offenes Geheimnis, dass viele Unternehmen nach den konjunkturellen Höhenflügen der vergangenen Jahre auf einem stark gewachsenen liquiden Betriebsvermögen sitzen. Die Gewinne sind im Unternehmen geblieben und haben sich ständig vermehrt – kein Wunder bei den positiven Zahlen in vielen Branchen. Und auch wenn die Konjunktur gerade ein bisschen stockt, relevante Ertragsprobleme sind aus den allermeisten Unternehmen nicht erkannt. Das führt zu weiterhin wachsenden Liquiditätsreserven – und damit zu aus der Vergangenheit nicht bekannten Risiken, wie Thomas Küpper erklärt, Investment-Spezialist im deutschlandweit aktiven Expertennetzwerk compexx Finanz AG mit rund 200 Beratern und 60.000 Kunden. Das Unternehmen steht seit 14 Jahren für eine konsequente Allfinanzberatung unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation und der Wünsche der privaten und unternehmerischen Kunden an ihre finanzielle Zukunft.

Doch was ist damit gemeint? “Unternehmer bunkern zum Teil hunderttausende Euro oder sogar Millionenbeiträge auf klassischen Sparkonten. Das hat aber nichts mit hinreichendem Vermögensschutz zu tun. Denn nicht nur sind die Zinsen derart niedrig, dass im Verhältnis zur Inflation eine Negativrendite entsteht. Auch Strafzinsen können das Vermögen schädigen, insgesamt können so ohne weiteres pro Jahr gut zwei Prozent der strategischen Liquidität verlorengehen. Daher ist Giro- oder Festgeldkonto die denkbar schlechteste Lösung für den Umgang mit dem liquiden Betriebsvermögen”, warnt Thomas Küpper und verdeutlicht das Szenario an einem Beispiel: “Wer beispielsweise in fünf Jahren eine Investition über eine Million Euro plant und dieses Geld bereits jetzt hat, sollte es lieber nicht auf der Bank lassen. Denn durch die Inflation kann das Investitionsobjekt in fünf Jahren wesentlich teurer sein, und die Strafzinsen sorgen dafür, dass sich nicht nur nominal, sondern sogar real weniger Vermögen als zum Startzeitpunkt vorhanden ist.”

Das bedeutet: Wer nicht aufpasst, setzt das liquide Betriebsvermögen zumindest teilweise aufs Spiel. Daher brauchen Unternehmer eine Strategie dafür, ihre strategische Liquidität so zu managen, dass sie mindestens real erhalten bleibt. Das gelingt nur über ein individuelles Konzept, dass zu ihnen und ihrem Betrieb passt und größtmögliche Flexibilität gewährleistet. Denn genauso schlecht wie negativ belastete Spareinlagen sind für Unternehmer illiquide Investments, die gar nicht oder nur unter horrenden Abschlägen verkauft werden können, sollte das Geld doch außerhalb der Planung für eine Investition oder auch die Überbrückung einer temporären Liquiditätslücke benötigt werden.

Im compexx-Expertennetzwerk seien die Berater auf solche Herausforderungen eingestellt und könnten aus einem großen Strauß an Lösungen die Instrumente auswählen, die für ein Unternehmen individuell passend seien. Das können recht klassische Anlageformen wie professionell gemanagte Aktienpakete sein, Investments in Anleihen und alternative Anlageklassen, aber auch passive Indexfonds oder sogar Spezialfonds, wenn das Unternehmen über mehr Vermögen verfügt. Dafür arbeitet das compexx-Expertennetzwerk unter anderem mit einem unabhängigen Vermögensverwalter zusammen, der eine Vielzahl professioneller Vermögensverwaltungsstrategien mit ganz verschiedenen Rendite-Risikoprofilen managt.

“Entscheidend sind die Flexibilität und niedrige Gebühren, nicht die Renditeoptimierung. Der Vermögensschutz steht im Vordergrund – selbst wenn das bedeutet, dass das Vermögensmanagement auf einen reinen Nettokapitalerhalt hinausläuft. Es muss gewährleistet sein, dass das Vermögen trotz Kapitalmarktengagement jederzeit in voller Höhe zur Verfügung steht”, betont Thomas Küpper. Entscheidend sei eben das individuelle Anlagekonzept. Das konkrete Investment sei der Schlusspunkt unter einer guten Beratung, nicht der erste Schritt. Erst wenn die Strategie stehe, gehe es an die Produktauswahl. “Das ist das Credo der Beratung im compexx-Expertennetzwerk.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

compexx Finanz AG, Am Dreifaltigkeitsberg 9, 93059 Regensburg, Tel: 0941-568 15 0, Fax: 0941-568 15 399, www.compexx-finanz.de

Deutschlands größter Maklerpool Fonds Finanz arbeitet ab sofort mit Hansekuranz Kontor zusammen und erweitert damit sein Produktportfolio in der Sparte Sach.

 

Makler erhalten dadurch Zugang zu den führenden Versicherungslösungen für Spezialrisiken der Münsteraner Gesellschaft. Das Hansekuranz Kontor hat es sich zur Aufgabe gemacht, Versicherungslösungen für Spezialrisiken, wie Entführung und Erpressung, Piraterie, Krisensituationen und weitere Risiken rund um diese Themenfelder zu entwickeln. Die Gesellschaft ist führend auf diesem Gebiet und agiert weltweit.

„Mit Hansekuranz Kontor konnten wir einen neuen, starken Produktpartner gewinnen, mit dem wir unser Portfolio in der Sparte Sach weiter ausbauen“, so Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz. „Damit bieten wir unseren Maklern den Zugang zu einem spannenden Geschäftsfeld.“

„Mit der Fonds Finanz stoßen wir in den für uns neuen Markt der Poolpartner vor und wir freuen uns, mit dem größten Allfinanz-Maklerpool einen prominenten Partner in dem Segment gefunden zu haben“, sagt Peter Bensmann, geschäftsführender Gesellschafter des Hansekuranz Kontors. „Mit Crisis Protect ergänzen wir das Portfolio sinnvoll um ein Produkt, das Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ins Ausland entsendeten Mitarbeitern unterstützt – sei es bei Naturkatastrophen in Zeiten der globalen Erwärmung oder bei Anschlägen und Amokläufen in politisch instabilen Zeiten und Ländern“, so Bensmann weiter.

Über die Hansekuranz Kontor GmbH
Die Hansekuranz Kontor GmbH ist als Underwriting Agent seit 2009 im nationalen und internationalen Markt tätig. Mit einem schlagfertigen Team betreut das Unternehmen sein europaweites Maklergeschäft. Als Tochterunternehmen von Munich Re hat es sich als der marktführende Assekuradeur für Krisenmanagementprodukte in Deutschland etabliert.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

Renteneintrittsalter liegt seit Rentenreform bei 67 Jahren

 

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Die volle Regelaltersrente soll seit der Rentenreform nur bekommen, wer das 67. Lebensjahr vollendet hat. Wer vorher in den Ruhestand gehen will, kann seine Rente auch früher beantragen – muss allerdings Einschnitte bei der Rente hinnehmen. Um diese Versorgungslücke im Alter auszugleichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der privaten Altersvorsorge kommt speziell für ältere Immobilienbesitzer seit einigen Jahren eine Immobilienverrentung in Betracht. Gerade in deutschen Metropolen, wo Investoren händeringend nach Kaufobjekten suchen, kann das laut DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung, für angehende Senioren eine Alternative sein. In Deutschland sind die gängigsten Varianten die Leibrente mit Wohnrecht oder die Einmalzahlung mit Nießbrauch.

Früher in Rente heißt Abzüge auf Rentenleistungen

Wer früher in Rente gehen will, muss mit Abzügen auf die Rentenleistungen rechnen. Diese betragen pro Monat 0,3 Prozent. Wer zum Beispiel zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen möchte, muss einen Abschlag von 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent) hinnehmen. Für viele Versicherte ist das aufgrund weiterlaufender Verpflichtungen finanziell nicht möglich. Andere wiederum wünschen sich einen früheren Renteneintritt, um noch etwas von der Welt zu sehen oder sich einem aufwendigen Hobby zu widmen. Auch hierfür ist in der Regel etwas Kleingeld vonnöten. “Neben der privaten Vorsorge, zusätzlichen Einzahlungen in die Rentenkasse oder einen verschobenen Rentenbezug zur Zwischenfinanzierung des verfrühten Renteneintritts sollten besonders Immobilieneigentümer in Großstädten die Immobilienverrentung prüfen. Sie ändert nichts an der Wohnsituation, spült jedoch bei einer Durchschnittsimmobilie von rund 90 Quadratmetern in Stuttgart rund 270.000 Euro in die Kasse und in München um 477.000 Euro. Die Liquidität gleicht in vielen Fällen nicht nur die Rentenlücke aus, sondern verbessert den grundsätzlichen finanziellen Spielraum für die gesamte Rentenzeit merklich”, erklärt Özgün Imren, Geschäftsführer der Gesellschaft für Immobilienverrentung DEGIV.

Finanzielle Flexibilität – Sicherheit im Alter

Die Alternative empfiehlt die DEGIV mit Sitz in München in Form einer Immobilienverrentung insbesondere älteren Immobilieneigentümern ohne direkte Nachfahren. Was in anderen Ländern wie etwa Großbritannien und Frankreich bereits seit langem gängige Praxis ist, stößt mittlerweile auch in Deutschland auf reges Interesse. Bei der Immobilienverrentung verkaufen die Eigentümer ihre Immobilie an Unternehmen, Investoren oder Stiftungen, dürfen aber bis zum Ableben darin mietfrei wohnen. Das bringt zum einen Sicherheit im Alter, aber auch finanzielle Flexibilität.

Als in Deutschland gängige Varianten bezeichnet die DEGIV die Leibrente mit Wohnrecht oder die Einmalzahlung mit Nießbrauch. Die Experten der DEGIV empfehlen das Nießbrauch-Modell. Es ist sicherer, flexibler und gesteht den Verkäufern mehr Rechte zu. So wird zum Beispiel das Nießbrauchrecht im Grundbuch an erster Stelle hinterlegt. Dadurch bleibt es auch bei Weiterverkäufen der Immobilie an Dritte bestehen und ist insolvenzsicher. Ein maßgeblicher Vorteil ist laut DEGIV zudem, dass der Nießbrauch immer erst mit dem Tod des Verkäufers endet, während das Wohnrecht bei der Leibrente befristet sein kann. Das ermöglicht dem Nießbrauchberechtigten zum Beispiel auch, die Immobilie zu vermieten und mit den regelmäßigen Einnahmen Rentenabschläge auszugleichen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH, Ludwigstraße 8, D-80539 München, Tel: 089 206 021 335, Fax: 089 206 021 610, www.degiv.de

Fast dreißig Jahre lang begleitet der Solidaritätszuschlag nun schon die deutschen Steuerzahler.

 

Damit ist ab dem Jahr 2021 Schluss – zumindest für 90 % derjenigen, die den Soli auf ihr Arbeitseinkommen entrichten. Bisher galt die Solidarität dabei vor allem dem Bundeshaushalt. Nun ist es an der Zeit sich seinem „älteren Ich“ gegenüber solidarisch zu zeigen, denn wer ein auskömmliches Leben im Alter führen will, muss in jungen Jahren die Grundlagen dafür legen. Idealer Weise trifft man diese Entscheidung schon bevor das zusätzliche Geld für andere Dinge verplant wird.

Bis zu 78 € netto mehr im Monat bedeutet die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für einen Alleinstehenden, 156 € für Verheiratete. Investiert man dieses Geld in die eigene Altersvorsorge ist bereits ein kleiner Grundstein für ein gutes Leben im Alter gelegt. Durch staatlich geförderte Rentenversicherungsprodukte wie die Basisrente oder die betriebliche Altersversorgung kann dieser Beitrag nochmals deutlich gehebelt werden. Der Staat und gegebenenfalls auch der eigene Arbeitgeber unterstützen hierbei mit kräftigen Förderungen in Form von Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen oder direkten Zuschüssen.

Mit dem SolirentenRECHNER unterstützt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Vermittler/Innen, die ihren Kunden/Innen eine sinnvolle Verwendung für die Soli-Ersparnis aufzeigen möchten. Er wurde bereits von mehreren Versicherungsgesellschaften eingeführt, die ihn dem Markt gratis zu Verfügung stellen. Übrigens ist dieses Thema nicht nur interessant für Neuabschlüsse, auch für Kunden mit bestehenden Verträgen kann eine Aufstockung der monatlichen Zahlbeiträge sehr interessant sein.

Eine Übersicht der bereits zur Verfügung stehenden Versionen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.ivfp.de/software/solirentenrechner.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt/WN, Tel: 09602/944 928-0, Fax: 09602/944 928-10, www.ivfp.de

Die vom VOTUM Verband für alle selbstständigen Gewerbetreibenden mit Genehmigungen nach den §§ 34 c bis i GewO gegründete Schlichtungsstelle, die im Frühjahr 2018 die Zulassung vom Bundesamt für Justiz erhalten hat, kann für ein erstes vollständiges Geschäftsjahr Bilanz ziehen.

 

Die an die Schlichtungsstelle herangetragenen Fälle geben, sowohl in der Fallzahl als auch vom Inhalt, keinen Anlass systematische Missstände im Bereich der gewerblichen Vermittler festzustellen.

Insgesamt wurden im Laufe des zurückliegenden Jahres 23 Schlichtungsanträge eingereicht, bei denen in sechs Fällen die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens aufgenommen wurde. Einige Anträge waren von vornherein unzulässig oder wurden zurückgenommen. Bei fünf Anträgen erfolgten Verweisungen an den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Banken, da sich diese gegen Versicherungen und Banken richtete. In weiteren fünf Verfahren konnte ein Schlichtungsverfahren nicht eröffnet werden, da der jeweilige Antragsgegner sich nicht bereit erklärt hatte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen und eine solche Teilnahmeverpflichtung tatsächlich nur im Bereich der Versicherungsvermittlung und nicht bei anderen Leistungsangeboten besteht.

Bei den sechs Verfahren, in denen ein Schlichtungsverfahren erfolgte, wurde eines im Laufe des Jahres 2019 beendet und der Schlichtungsantrag von dem Ombudsmann als unbegründet zurückgewiesen. Fünf Verfahren befinden sich noch in der Bearbeitung und werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 beendet.

Die Schlichtungsstelle ist darum bemüht, Verfahren nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten abzuschließen.

Den vollständigen Tätigkeitsbericht finden Sie beigefügt (Anlage). Weitere Informationen über die Schlichtungsstelle erhalten Sie auf der Homepage www.schlichtung-finanzberatung.de

Jeder zugelassene Vermittler hat die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle für sich zu nutzen und sich auf der Homepage zu registrieren. Auskünfte erteilt auch der VOTUM Verband.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

Nach der erfolgreichen Premiere des „Ersten Düsseldorfer Maklergesprächs“, folgte am 28. und 29. Januar die zweite Ausgabe.

 

Die damalige hohe Teilnehmerzahl von 120 Personen konnte dieses Jahr sogar auf 160 Teilnehmer gesteigert werden, was den positiven Eindruck des letzten Jahres bestätigte.

Der digitale Wandel stellt Makler und Versicherungsunternehmen gleichermaßen vor Herausforderungen, weshalb der Bedarf sich in solch einem Rahmen auszutauschen grösser denn je ist. Zentral ist immer noch für alle Beteiligten, dass insbesondere die digitale Versorgung mit strukturierten Daten und Dokumenten seitens der Versicherer an die Makler noch nicht in ausreichender Qualität erfolgt.

In diesem Zusammenhang ist es vor allem wichtig, dass nicht nur Rumpfdaten, sondern insbesondere tarifrelevante Attribute eines Vertrages, den Maklern in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nur einer von mehreren Punkten, bei denen momentan noch Handlungsbedarf besteht, weshalb die „Zweiten Düsseldorfer Maklergespräche“ von großer Bedeutung für die klare Formulierung von Bedürfnissen an die Versicherer war.

„Wir sind ungemein erfreut darüber, dass die Düsseldorfer Maklergespräche wieder stattgefunden haben“, sagt BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Denn sie bieten ein sehr gutes Forum zum Austausch über die aktuellen Entwicklungen des Maklermarktes. Ein ernstes Problem der derzeitigen Entwicklung sind die immer noch weit verbreiteten Dateninseln und die immer noch unzureichende Ausgestaltung der Schnittstellen, die insgesamt dem Versicherungsvertrieb das Leben erschwert und einheitlichen Lösungen wünschenswert macht. Der jetzt immer noch bestehende Flickenteppich ist ein kontraproduktiver Zustand, der zwingend zu einheitlichen und marktgängigen Lösungen führen sollte.“

Cybersecurity- Hype oder neuer Standard?

Ein weiterer Punkt des Programms war das Thema der Gefahren und Chancen im Bereich der Cybersecurity. Einerseits haben in den letzten Jahren die Angriffe, wie z.B. Phishing oder Erpresser-Mails, massiv zugenommen, was zu betriebswirtschaftlichen Problemen führen und allen Beteiligten viel Geld kosten kann. An dieser Front gilt es zukünftig verstärkt an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten und dadurch größeren Schäden Einhalt zu gebieten.

Anderseits hat der Versicherungsmarkt noch Entwicklungsbedarf bei diesem Thema, weshalb noch viel Aufklärung zu leisten sein wird. Die gewonnenen Kompetenzen könnten dann genutzt werden, um gewinnbringende Angebote im Bereich der Cybersecurity den Kunden offerieren zu können.

Erweitertes Programm brachte Mehrwert

Den Wünschen der Teilnehmer folgend, wurden die Vorträge im Vergleich zum letzten Jahr etwas reduziert. Die gewonnene Zeit wurde genutzt, um sich in den Werkstätten noch mehr den Themen „Datenproszesse & Co“ und insbesondere dem Schwerpunktthema dieser Maklergespräche „Gewerbe und Industrie“ zu widmen. Bei dieser Ausgabe wurden zusätzlich „Entscheidergespräche“ ermöglicht, in denen Makler im bilateralen Austausch mit hochrangigen Vertretern der Versicherer ihre Eindrücke und Bedürfnisse aus dem alltäglichen Geschäft noch klarer darlegen konnten.

Unter dem Eindruck der beiden Tage betonte Frank Schrills, Geschäftsführender Präsident der BiPRO:„Heute ist es wichtiger denn je, dass Versicherer und Makler sich untereinander mehr als Partner sehen und den Austausch noch zusätzlich intensivieren. Besonders in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung darf nicht vergessen werden, dass die Gefahr für unsere Branche eher von Konzernen außerhalb der Branche, bzw. ausländischen Konzernen kommt. Jene könnten quasi über Nacht auf unseren Markt drängen und verfügen über exzellente digitale Prozesse und Analysemöglichkeiten. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um etablierten Unternehmen der Assekuranz -vor dem Hintergrund der digitalen Transformation- z.B. über Standards und Normen Möglichkeiten zu geben, sich wettbewerbsfähig aufzustellen.“

Nach den beiden Tagen und dem abwechslungsreichen Programm, war das Feedback der Teilnehmer, wie auch den Verantwortlichen der BiPRO, durchwegs positiv. Die „Dritten Düsseldorfer Maklergespräche“ werden voraussichtlich im Januar 2021 stattfinden.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

BiPRO, Münsterstrasse 304, 40470 Düsseldorf, Tel: 0211 690 150 95, www.bipro.net

„Einfach machen“ ist das Motto des mehrfachen Olympiasiegers und Weltmeisters im Schwimmen, Dr. Michael Groß.

 

Ein Leitsatz, der auch für die Deutsche Lichtmiete gilt. Davon inspiriert startet der LED- Industriedienstleister gemeinsam mit Groß am 5. März 2020 eine bundesweite Roadshow. In sechs Städten können sich Unternehmer, Vertreter von Kommunen und Institutionen anschaulich von der Beleuchtungsqualität hocheffizienter LED-Leuchten überzeugen, was Lichtmiete einfach macht – und wie sie davon auch nachhaltig wirtschaftlich profitieren können. Direkt vor Ort bei den Referenzprojekten gibt es aber nicht nur erhellende Ideen im Rahmen einer persönlichen Führung, sondern auch einen exklusiven Vortrag des ehemaligen Leistungssportlers Groß. „Talent, Wissen und Wille – für mich ist die Kombination der Kompetenzen entscheidend“, sagt Groß, „Früher als Sportler. Heute bei meiner Arbeit als Unternehmer, Redner und Trainer, Autor und Dozent zur Digitalisierung.“

Weitere Informationen unter www.lichtmiete.de/roadshow

Die Stationen der Roadshow auf einen Blick:

  1. März 2020 – Region Süd / Autohaus Ebersberg, Ebersberg
  2. März 2020 – Region Süd / Hinterkopf KG, Eislingen
  3. März 2020 – Region West / druckpartner Druck- und Medienhaus, Essen
  4. März 2020 – Region Mitte / Energieversorgung Offenbach, Offenbach a.M.
  5. März 2020 – Region Nord / FoamPartner Delmenhorst, Delmenhorst
  6. März 2020 – Region Ost / Mues Werkzeugbau, Neubrandenburg

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologisch Kapitalanlagen mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldb.),Tel: +49 (0) 8092 851 66-0, www.deutsche-lichtmiete.de

Am 28. Januar fand der erste von der Versicherungsmakler Genossenschaft eG initiierte Cyber-Kongress in Fulda statt.

 

Nach dem Eröffnungsvortrag durch Ideengeber und Hauptorganisator Robert Haydecker, VEMA eG, standen folgende interessante Fachvorträge auf dem Programm:

Live-Hacking – So gehen Kriminelle vor (Nikolaus Stapels, VdS Fachberater für Cyber Security)

Prävention im Unternehmen – Mitarbeiter-Awareness zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit im Unternehmen (Miroslav Mitrovic, Perseus)

Cyber-Versicherung – Worauf kommt es an? (Dirk Kalinowski, Kompetenzstelle der AXA)

Abwehr von Cyber-Schäden – ein Praxisbericht (Frank Rustemeyer, HiSolution)

Wie unterstützt die VEMA eG Ihren Vertriebserfolg? (Kevin Burckhardt, VEMA eG)

Abgerundet wurden die Vorträge durch eine Podiumsdiskussion. Lars Widany, Cogitanda; Nikolaus Stapels, VdS Fachberater für Cyber Security; Oliver Schulze, Gothaer; Miroslav Mitrovic, Perseus, waren die Teilnehmer und brachten viele Aspekte zum erfolgreichen Vertrieb der Cyber-Versicherung.

Podiumsdiskussion

Zwischen den Vorträgen und in den Pausen hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich an den Ausstellungsständen der Versicherer AIG, AXA, Cogitanda, Gothaer, HDI, Helvetia, Hiscox, Markel, Württembergische und VHV sowie am Stand von Nikolaus Stapels Consulting & Training mit neuen Informationen und aktuelle Trends in der Produktgestaltung zu informieren.

„Ganz hervorragender Ansatz, Spezialisten aus der Praxis mit Fokus auf die Bedürfnisse der VEMA-Makler zu engagieren! Hier sind die Profis angesprochen worden, die hier wirklich Mehrwerte an Informationen und Wissen mitnehmen konnten. Weiter so!“, ist nur eine der vielen positiven Reaktionen, die von Teilnehmern im Nachgang abgegeben wurden.

Vor allem die fachliche Tiefe der Referentenvorträge und der praxisnahe Bezug wurden gelobt. Selbes gilt für den Austausch unter den Kollegen. Überwiegend wurde die Veranstaltung als ein sehr gelungener, lohnender Tag bewertet. Einen Kongress wie diesen „dürfe es gerne wieder geben – auch zu anderen Fachthemen.“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, , Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Die Smart InsurTech AG, Betreiber der webbasierten Versicherungsplattform SMART INSUR, hat mit Wirkung zum 14.2.2020 ihren Aufsichtsrat erweitert.

 

Karl-Heinz Fahrenholz, langjähriges Vorstandsmitglied der Haftpflichtkasse, und Chris Heyer, Mitgründer und CEO des Step Innovation Hub der Hypoport AG, ergänzen das Gremium.

„Der Versicherungsmarkt ist in Bewegung“, erklärt Stephan Gawarecki, Aufsichtsratsvorsitzender der Smart InsurTech AG. „Unser Ziel ist es, mit der Versicherungsplattform SMART INSUR den Marktteilnehmern eine technologische Lösung zur Verfügung zu stellen, die ihnen durch hohe Datenqualität und niedrige Prozesskosten signifikante Mehrwerte verschafft. Da freut es mich, dass wir mit Karl-Heinz Fahrenholz und Chris Heyer zwei herausragende Persönlichkeiten mit ganz unterschiedlichen beruflichen Hintergründen gewinnen konnten. Sie ergänzen sich gut und werden uns wichtige Impulse geben.“

Fahrenholz blickt auf eine fast 50-jährige Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft zurück. Er begann bei der Gothaer Versicherungsbank und war dann bis 1988 Abteilungsleiter Haftpflicht-Unfall-Vertrag bei der Gothaer. Anschließend arbeitete er als Prokurist bei einem Maklerbüro. Von 1994 bis 2019 war Fahrenholz für die Haftpflichtkasse tätig, seit 2002 gehörte er dem Vorstand an – zuletzt als Vorstandsvorsitzender. Bei dem Schaden- und Unfallversicherer aus Darmstadt trug er als Hauptverantwortlicher für die technische Aufstellung wesentlich zur Zukunftsfähigkeit und dem Erfolg der Haftpflichtkasse im Maklermarkt bei. Als Versicherungsspezialist ist Fahrenholz in der Branche bestens vernetzt und verbindet Know-how aus dem Vermittlermarkt mit tiefgehender Expertise auf Versichererseite.

Verknüpfung von Versicherungsexpertise und Startup-DNA

Chris Heyer, ebenfalls neues Aufsichtsratsmitglied der Smart InsurTech AG, kommt aus der Start-up-Szene. Er war als selbständiger Innovationsberater tätig, hat verschiedene Start-ups erfolgreich platziert und ist aktuell Co-Founder und CEO des Step Innovation Hub bei der Hypoport AG. Step ist ein Innovation Hub, der alle Netzwerk-Unternehmen der Hypoport-Gruppe, zu welchen auch die Smart InsurTech AG gehört, bei der Produkt- und Geschäftsmodellinnovation unterstützt. Durch seine vielfältigen Tätigkeiten verfügt Heyer über Technologie- und Innovations-Fachwissen sowie einen pragmatischen „Time-to-Market“-Ansatz.

„Durch die Verknüpfung von hoher Versicherungsexpertise, die Karl-Heinz Fahrenholz in den Aufsichtsrat einbringt, mit der Start-up-DNA, die Chris Heyer verkörpert, können wir die Produktentwicklung und Vermarktung unserer neutralen Versicherungsplattform SMART INSUR entscheidend vorantreiben“, ist Gawarecki überzeugt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Smart InsurTech AG, Klosterstraße 71, 10179 Berlin, Tel: +49 (0)30/42086-1935, www.smartinsurtech.de

Klage des vzbv gegen Vermittler Exporo teilweise erfolgreich

 

In Werbevideos war der vorgeschriebene Hinweis auf einen möglichen Totalverlust der beworbenen Geldanlage nicht hervorgehoben.

Landgericht Hamburg: Warnhinweis muss über die gesamte Länge des Werbespots in ausreichender Schriftgröße eingeblendet werden.

„Kostenlos“-Werbung ist nach Auffassung des Gerichts trotz Provision zulässig.

Anbieter von Nachrangdarlehen und anderen risikoreichen Kapitalanlagen müssen Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Es reicht nicht, den Warnhinweis in kleiner Schrift und nur für wenige Sekunden einzublenden. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Exporo AG entschieden.

„Wer hohe Renditen verspricht, muss deutlich auf ein damit verbundenes Verlustrisiko hinweisen“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „In den Werbespots von Exporo war der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis dagegen kaum wahrnehmbar.“

Anbieter muss auf möglichen Totalverlust hinweisen

Exporo hatte in zwei Werbevideos auf Youtube für ein Investment in Immobilien mit einer jährlichen Rendite bis zu 6 Prozent geworben. Das Unternehmen sammelt über seine Internetplattform bei Kleinanlegern Geld für Darlehen an Immobilien-Projektentwickler ein. Da die Darlehen im Grundbuch nur nachrangig besichert sind, droht Anlegern im Fall einer Insolvenz der Verlust ihres Geldes. Auf diesen Anlagevermittler wurde die Marktbeobachtung des vzbv aufmerksam.

Nach dem Vermögensanlagengesetz muss die Werbung für Nachrangdarlehen und andere risikoreiche Kapitalanlagen einen deutlich hervorgehobenen Warnhinweis enthalten: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ In den strittigen Werbespots war dieser Hinweis aber nur zwei Sekunden lang und in winziger Schrift zu sehen.

Verstoß gegen Vermögensanlagengesetz

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Exporo mit den Werbespots gegen das Vermögensanlagengesetz verstieß. Der Warnhinweis sei nicht deutlich hervorgehoben. Dafür müsse der Hinweis während der gesamten Dauer des Videos für den Zuschauer deutlich erkennbar sein. Außerdem sei der Hinweis in zu kleiner Schrift verfasst.

Für das Gericht war es unerheblich, dass Exporo nur eine Vermittlungsplattform für Vermögensanlagen betreibt. Weil das Unternehmen für das öffentliche Angebot der Vermögensanlage verantwortlich sei und nach außen erkennbar als Anbieter auftrete, hätte es den Warnhinweis in der vorgeschriebenen Weise einblenden müssen.

„kostenlos“-Werbung bleibt zulässig

Keinen Erfolg hatte der vzbv dagegen mit seinem Antrag, dem Vermittler die Werbeaussage „Bei Exporo gibt’s keine Kosten!“ zu untersagen. Der vzbv hält die Werbung für irreführend, weil das Unternehmen für das Betreiben der Plattform unter anderem Provisionen von den Anbietern erhält. Diese würden zumindest indirekt an die Anleger durchgereicht.

Nach dem Urteil des Hamburger Landgerichts ist die Werbeaussage dagegen zulässig. Sie beziehe sich lediglich darauf, dass die Rendite der Anleger nicht durch weitere Kosten gemindert werde. Auf den vereinbarten Zinssatz würden sich die Zahlungen der Anbieter an den Vermittler nicht auswirken.

vzbv: BaFin-Aufsicht dringend erforderlich

Dieser Fall ist für den vzbv ein weiterer Beleg dafür, dass eine zentrale Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lange überfällig ist. „Die organisierte Nicht-Zuständigkeit bei der Aufsicht über den Finanzvertrieb muss ein Ende haben. Sie muss lückenlos und aus einer Hand erfolgen, und zwar durch die BaFin. Der Gesetzentwurf dafür liegt auf dem Tisch und muss zügig umgesetzt werden“, fordert Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Zwar ist die BaFin dafür zuständig, die Einhaltung des Vermögensanlagengesetzes und damit die Abbildung des Warnhinweises zu überwachen. Die Exporo AG wird als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Gewerbeordnung bislang aber von der Industrie- und Handelskammer Hamburg beaufsichtigt. Im Dezember hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Anlagevermittler auf die BaFin vorgelegt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des LG Hamburg vom 28.11.2019, Az. 312 O 279/18

 

Verantwortlich für den Inhalt:

vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Markgrafenstraße 66, D­-10969 Berlin, Tel.: 030/258000, Fax: 030/2580018, www.vzbv.de

Dirk Meyer-Hetling übernimmt die operative Gesamtverantwortung Detmold (ecc). Zum 1. März 2020 wird Dirk Meyer-Hetling (54) die neu geschaffene Ebene der operativen Gesamtverantwortung für die Industriemakler der Ecclesia Gruppe übernehmen.

 

Gemeinsam mit Andreas Wendt, dem Sprecher der Geschäftsführung der deas Deutsche Assekuranzmakler GmbH – dem größten Industriemakler der Gruppe – soll Dirk Meyer-Hetling die Geschäftsentwicklung weiter vorantreiben. Seine zentrale

Aufgabe wird es sein, die Prozesse, Strukturen und den Vertrieb des Industriegeschäfts der Ecclesia Gruppe weiter zu optimieren, um die konsequente Ausrichtung am Kundennutzen sicherzustellen. Dadurch soll der eingeschlagene Wachstumspfad nachhaltig gesichert und weiter ausgebaut werden.

Dirk Meyer-Hetling bringt dafür beste Voraussetzungen mit. Der Diplom-Betriebswirt verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in Führungspositionen, Vertrieb und Prozessoptimierung in der Versicherungsbranche. Zuletzt war er Leiter der Region Nord des Maklers Marsh; einer seiner Schwerpunkte war die standortübergreifende Zusammenarbeit. Hier sieht Jochen Körner, der für die strategische Ausrichtung des Industriegeschäfts zuständige Geschäftsführer der Ecclesia Holding GmbH, zusätzliche Potenziale: „Die einzelnen Regionen und Unternehmen im Industriegeschäft müssen noch enger zusammenrücken, um die Kräfte zukunftsweisend zu bündeln und Kundenanforderungen bestmöglich zu erfüllen. Wir freuen uns, dass wir mit Dirk Meyer-Hetling einen erfahrenen Gestalter dafür gewonnen haben.“

Dirk Meyer-Hetling wird direkt an Jochen Körner berichten und seinen Dienstsitz in Köln haben.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Ecclesia Gruppe, Ecclesiastraße 1-432758 Detmold, Tel: +49 (0) 5231 603-6912, Fax: +49 (0) 5231 603-606912, www.ecclesia-gruppe.de

Der Aufsichtsrat der Dr. Klein Wowi Digital AG hat Karsten Vaelske in den Vorstand berufen.

 

Der 54-Jährige wird neben Marketing und Kommunikation die Bereiche Vertriebsstrategie und -koordination verantworten. Diese Ressorts hat er bereits viele Jahre bei der ehem. DR. KLEIN Firmenkunden AG und aktuell im Vorstand der Nachfolgegesellschaft Dr. Klein Wowi Finanz AG, der Schwestergesellschaft der Dr. Klein Wowi Digital AG, erfolgreich geleitet. Er vervollständigt damit das Vorstandsteam neben den bisherigen Vorständen Jörg Busam und Nicolas Schulmann.

„Wir haben die Dr. Klein Wowi Digital AG geschaffen, um unsere Kunden bestmöglich mit Experten in den immer wichtiger werdenden Bereichen Automatisierung und Digitalisierung unterstützen und voranbringen zu können“, erklärt Hans Peter Trampe, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Dr. Klein Wowi Digital AG. „Gleichwohl birgt insbesondere die enge Zusammenarbeit unserer beider Schwesterunternehmen unter dem Dach „Dr. Klein Wowi“ große Potenziale – für uns und unsere Kunden. Karsten hat über Jahre seine Expertise in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Kommunikation unter Beweis gestellt. In seiner neuen Doppelrolle als Vorstand beider Schwesterunternehmen kann er dafür sorgen, dass Maßnahmen aus einem Guss entstehen und Kunden immer ganzheitlich betreut werden.“

„Mit dem geballten Know-how der Dr. Klein Wowi Digital AG als Kompetenz-Center für Automatisierung und Digitalisierung können wir unsere Kunden sowohl mit maßgeschneiderten und herstellerunabhängigen Beratungsdienstleistungen als auch mit zukunftsfähigen Software- und Systemlösungen wie beispielsweise unserem webbasierten ERP-System WOWIPORT unterstützen“ erklärt Vaelske. „Durch das enge Zusammenspiel mit der Dr. Klein Wowi Finanz AG ergibt sich ein Gesamtpaket, das seinesgleichen sucht. Ich freue mich sehr über das Vertrauen und auf die töchterübergreifende Aufgabe!“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Dr. Klein Wowi Finanz AG, Hansestraße 14, 23558 Lübeck, www.drklein-wowi.de

Aon veröffentlicht Marktprognose 2020

 

Eine der Grundlagen dafür, dass Unternehmen Risiken eingehen und Chancen nutzen können, ist ein wirksamer Versicherungsschutz. Doch in einer digitalisierten, automatisierten und vernetzten Welt, die auch als Industrie 4.0 bezeichnet wird, sind herkömmliche Werkzeuge der Risikokalkulation auf neue Gefahren nur eingeschränkt anwendbar. Noch fehlen langfristige Schadenstatistiken oder andere Erfahrungswerte. Das geht aus der aktuellen Marktprognose hervor, die das Makler- und Beratungsunternehmen Aon heute veröffentlicht hat.

Die vierte industrielle Revolution wird mit der Auswertung großer Datenmengen einhergehen, die für eine energie- und materialeffiziente Produktion von Gütern verwendet werden können. Letztendlich wird es unsere bekannte Welt der Herstellung und des Verkaufs von Produkten verändern. Dabei ist nicht auszuschließen, dass es zu heute noch nicht bekannten Komplikationen kommt, die sich aus der Komplexität der verknüpften Systeme und Technologien ergeben. “Beispielsweise kann ein Cyberangriff den vollständigen Zusammenbruch der gesamten Wertschöpfungskette verursachen”, sagt Hartmuth Kremer-Jensen, Geschäftsführer des Erstversicherungsmaklers bei Aon Deutschland.

Bisher fällt es den Versicherern aufgrund fehlender Erfahrungswerte schwer, Schadenpotenziale richtig einzuschätzen und Prämien für die dem Umfang und der Höhe nach notwendigen Deckungen passend zu kalkulieren. “Hinzu kommt”, so Kremer-Jensen, “dass von einer Vereinheitlichung des Haftpflichtschutzes im Moment noch nichts zu sehen ist.” Ganz im Gegenteil: Neben der allgemeinen Haftpflicht gewinnen andere Versicherungen wie beispielsweise Tech E&O oder Cyber enorm an Bedeutung. Unternehmen fahren deshalb verstärkt mehrgleisig. Diese Ausrichtung ist nicht ohne Risiko. Denn an den Deckungs-Schnittstellen wird es zu Doppelungen und Lücken kommen, die für Unternehmen im Schadenfall zu hohen Kostenbelastungen führen können.

Die Marktprognose von Aon verdeutlicht noch einmal, dass die neuen Gefahren und Anforderungen, die die Industrie 4.0 mit sich bringt, der deutschen Versicherungswirtschaft einiges abverlangt. Standardprodukte im Versicherungsbereich können die zum Teil noch unbekannten Probleme derzeit nicht vollständig abdecken. Zur Absicherung der neuen Risiken braucht es Versicherungslösungen, die schnell und flexibel an die Bedürfnisse der versicherungsnehmenden Industrie angepasst werden können. “Das muss aber nicht bedeuten”, meint Aon-Experte Kremer-Jensen, “dass nur neue Versicherungsprodukte Lösungen bieten können. Auch die Ausweitung bestehender Versicherungsarten auf derartige Risiken kann zielführend und möglicherweise kostengünstiger als neuartige Versicherungsprodukte sein.”

Die vollständige Prognose von Aon über die Entwicklungen auf dem deutschen Versicherungsmarkt im Jahr 2020 gibt es unter aon.de/marktprognose.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

AON Holding Deutschland GmbH, Caffamacherreihe 16, D­20355 Hamburg Tel.: 0 40/36 05­0, Fax: 0 40/36 05­10 00, www.aon.com

Die LV 1871 stellt zwei neue Filialdirektoren vor: Gordon Hermanni ist neuer Leiter der Filialdirektion Düsseldorf. In Frankfurt hat Thomas Buchholz die Leitung der Filialdirektion übernommen.

 

„Mit unseren insgesamt sechs Filialdirektionen sind wir nah an unseren Geschäftspartnern in der Region. Umso mehr freuen wir uns, Gordon Hermanni und Thomas Buchholz als neue Filialdirektoren an Bord zu haben. Gemeinsam werden wir den eingeschlagenen Weg weitergehen, noch mehr Geschäftspartner für noch mehr Altersvorsorgeberatung zu gewinnen“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Filialdirektoren mit großer Vertriebserfahrung

Beide Filialdirektoren bringen viele Jahre Erfahrung im Vertrieb mit. Gordon Hermanni hat Vertriebs- und Führungserfahrung unter anderem im Maklervertrieb der Zurich Gruppe Deutschland und als Vertriebsvorstand der Bonnfinanz. Thomas Buchholz hat langjähriges Vertriebsknowhow bei der LV 1871 und R+V gesammelt.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de